Fachbeiträge & Kommentare zu Widerrufsrecht

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§ 4 Arbeitsrecht / nn) Rücktrittsrecht

Rz. 513 Wie bereits ausgeführt, hat das BAG ein allgemeines Widerrufsrecht für arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge abgelehnt. Gleichwohl ist aus den dargelegten Gründen vorsorglich zu empfehlen, alternativ eine Erklärung aufzunehmen, wonach der Arbeitnehmer ausdrücklich auf ein Widerrufsrecht und eine Bedenkzeit verzichtet, oder ein solches kurzfristiges Widerrufsrecht zuzu...mehr

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§ 28 Leasing / b) Folgen des Fehlens einer ordnungsgemäßen Widerrufsinformation oder einer sonstigen Pflichtangabe für den Anlauf der Widerrufsfrist

Rz. 41 Fehlt es an einer klaren und verständlichen Information über das Widerrufsrecht oder einer der anderen Pflichtangaben im Vertrag, ist der Vertrag formnichtig und die Widerrufsfrist beginnt schon aus diesem Grunde nicht zu laufen. Tritt durch die Empfangnahme des Leasinggegenstandes eine Heilung ein, bedarf es für einen Anlauf der Widerrufsfrist zum einen der Nachholun...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / 2. Widerruf (§ 8 VVG)

Rz. 9 Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen in Textform widerrufen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein und sämtliche Vertragsunterlagen mit einer deutlich gestalteten Belehrung über das Widerrufsrecht erhalten hat. Wenn die Unterla...mehr

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§ 24 IT-Recht / b) Fernabsatzrecht

Rz. 32 Soll der Vertrieb über das Internet oder über den klassischen Versandhandel erfolgen, sind die besonderen Bestimmungen des Fernabsatzrechts zu berücksichtigen (§§ 312b ff. BGB). Zu beachten sind insb. die vor- und nachvertraglichen Informationspflichten[60] sowie das Widerrufsrecht. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen in der Regel ein Widerrufsrecht gem. §§ 312g...mehr

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§ 27 Kaufrecht / (2) Widerrufsfrist

Rz. 150 Nach § 355 Abs. 2 S. 1 BGB beträgt die Widerrufsfrist regelmäßig 14 Tage. Zur Fristwahrung genügt gem. § 355 Abs. 1 S. 5 BGB die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss, wenn nichts anderes bestimmt ist (§ 355 Abs. 2 S. 2 BGB). Für Verbrauchsgüterkäufe im Rahmen des Fernabsatzes gelten die Sonderbestimmungen in § 356 Abs. 2 und 3 BGB. N...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / A. Einführung

Rz. 1 Veränderte Vermögensverhältnisse führten in den letzten Jahren dazu, dass sich verstärkt Privatleute für das Thema Kapitalanlagen interessierten und solche zeichneten. Dies führte in der Vergangenheit – nicht erst aufgrund der sog. "Subprimekrise" – dazu, dass an die Anwaltschaft vermehrt Streitigkeiten wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen herangetragen wurden und in ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / bb) Widerrufsbelehrung

Rz. 141 Nach Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB hat der Unternehmer den Verbraucher über ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB zu informieren. Die Belehrung ist so zu gestalten, dass sie geeignet ist, die Aufmerksamkeit des Verbrauchers zu erregen (Deutlichkeitsgebot), dh sie muss sich – z.B. durch Farbe, Fettdruck oder Schriftgröße – von dem übrigen Vertragstext deutlich hervor...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 1. Definition; anwendbare Vorschriften (§ 650u BGB n.F.)

Rz. 50 In § 650u BGB n.F. wird der Begriff des Bauträgervertrags nunmehr definiert und geregelt, welche Vorschriften auf den Bauträgervertrag keine Anwendung finden sollen. Die Legaldefinition in § 650u Abs. 1 BGB n.F., die bisher in § 632a Abs. 2 BGB a.F. zu finden war, wurde unverändert in die neue Vorschrift übernommen. Ausdrücklich und zur Konkretisierung der bisherigen ...mehr

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§ 8 Bankrecht / 5. Anwendbarkeit von verbraucherschützenden Vorschriften auf Kreditsicherungsverträge

Rz. 43 Das Gesetz regelt nicht eindeutig, ob bei einer verbraucherseitigen Bestellung einer Kreditsicherheit im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume ein Widerrufsrecht besteht und somit eine Widerrufsbelehrung erforderlich ist. Diese Frage verursachte in den letzten Jahren erhebliche Unsicherheiten.[84] Der BGH-Bankensenat hat diese Frage für die Praxis mit Urteil vo...mehr

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§ 28 Leasing / a) Beginn und Länge der Widerrufsfrist

Rz. 40 Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss,[46] nicht jedoch bevor der Leasinggeber dem Leasingnehmer eine Abschrift des Vertrages oder des Antrags des Leasingnehmers, der sämtliche Pflichtangaben enthält, zur Verfügung gestellt hat, § 356b Abs. 1 BGB [47] (vgl. davon abweichend zur Widerrufsbelehrung für Null-Finanzierungsleas...mehr

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§ 27 Kaufrecht / c) Vertragsdurchführung – Dokumentationspflichten und Widerruf

Rz. 146 Nach Vertragsschluss, aber vor vollständiger Erfüllung, ergeben sich für den Unternehmer aus § 312f Abs. 2 BGB weitere Dokumentationspflichten. Für den Verbraucher eröffnet § 312g BGB die Möglichkeit, den Vertrag nach § 355 BGB zu widerrufen. § 355 BGB regelt das Widerrufsrecht einheitlich für alle verbraucherschutzrechtlichen Regelungen. aa) Dokumentationspflichten R...mehr

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§ 28 Leasing / 3. Einbeziehung Dritter als Mithaftende oder Bürgen

Rz. 33 Die nach § 506 Abs. 1 BGB entsprechend anwendbaren Vorschriften zum Verbraucherdarlehen sind auf diejenigen Personen zu erstrecken, die als Verbraucher (§ 13 BGB) eine Mithaftung für die Erfüllung der Pflichten aus dem Leasingvertrag übernehmen, sei es durch Schuldbeitritt, Schuldübernahme, Restwertgarantie oder als zweiter Leasingnehmer.[35] Falls ein Unternehmer und...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Kfz-Überlassungsvereinbarung

Rz. 231 In einer Kfz-Überlassungsvereinbarung sollte stets festgelegt werden, welche Pkw-Kategorie (Fabrikat, Typ, Ausstattung usw.) geschuldet wird und wer die Auswahl des Dienstwagens vornimmt (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer). Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen auswählen, sollte eine Preisobergrenze für die Anschaffung festgelegt werden. Wird das vertraglich geschuldete ...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XIV. Kosten

Rz. 35 Die gesetzliche Regelung schreibt vor, dass beide Parteien bei einem Grundstückskaufvertrag sowohl für die bei Notar und Grundbuchamt entstehenden Kosten als auch für die Grunderwerbsteuer haften. Üblicherweise sieht die vertragliche Regelung vor, dass der Käufer die Kosten des Notars und des Grundbuchamts sowie die Grunderwerbsteuer trägt. Die Kosten für das Notarande...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / VI. Checkliste: Bankenhaftung bei kreditfinanzierten Kapitalanlagen, insbesondere Immobilien

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§ 28 Leasing / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Die A als Leasinggeberin schließt mit der B-GmbH einen Leasingvertrag über ein Neufahrzeug zur geschäftlichen Nutzung. Der Vertrag wird als "Leasingvertrag mit Kilometer-Abrechnung" bezeichnet und hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Neben einer zu Beginn des Vertrages fälligen Sonderzahlung von 10.000 EUR hat die B-GmbH monatliche Leasingraten von 363,59 EUR zu zahlen. V...mehr

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§ 27 Kaufrecht / aa) Vorvertragliche Informationspflichten nach § 312d Abs. 1 BGB

Rz. 140 Gem. § 312d Abs. 1 S. 1 BGB muss der Unternehmer den Verbraucher nach Maßgabe des Art. 246a EGBGB informieren. Hierzu gehören gem. Art. 246a § 1 Abs. 1 EGBGB insbesondere Identität und Anschrift des Unternehmers, die wesentlichen Eigenschaften und der Preis der Ware, die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen und das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrec...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Aufhebungsvertrag

Rz. 464 Durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis mit konstitutiver Wirkung einvernehmlich beendet. Für den Arbeitgeber ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages vorteilhaft, weil keine Kündigungsfristen eingehalten werden müssen, der (Sonder-)Kündigungsschutz nicht greift und der Betriebsrat nicht beteiligt werden muss. Sonderkündigungsschutztatbestände müsse...mehr

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§ 28 Leasing / 2. Null-Finanzierungsleasingvertrag als unentgeltliche Finanzierungshilfe gem. §§ 515, 514 BGB

Rz. 31 Auf die infolge des gesunkenen Zinsniveaus immer häufiger anzutreffenden Null-Finanzierungsleasingverträge findet § 506 BGB mangels Entgeltlichkeit keine Anwendung. Als unentgeltliche Finanzierungshilfen werden sie jedoch seit dem 21.3.2016 von § 515 BGB erfasst. Auf sie finden nicht alle der in § 506 Abs. 1 in Bezug genommenen Vorschriften des Verbraucherdarlehensrec...mehr

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§ 35 Reiserecht / b) Besonderheiten bei Online-Buchungen

Rz. 25 Die grundlegenden Einordnungen ändern sich auch im Onlinebereich nicht. Auch im Onlinebereich ist die Website lediglich die Aufforderung an den Reisenden, ein Angebot auf Abschluss eines Reisevertrags abzugeben.[15] Erforderlich im Rahmen der Online-Buchung ist, dass der sog. Buchungsbutton, also die Schaltfläche, die den Buchungsvorgang durch den Kunden auslöst, eind...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Formerfordernisse und Widerrufsbelehrung

Rz. 31 Der Verbraucherbauvertrag muss zumindest in Textform geschlossen werden, §§ 650i Abs. 2, 126b BGB. Insbesondere bei Überlagerung des Verbraucherbauvertrages mit Verbraucherkreditverträgen oder gar Grundstückskaufverträgen kann aber die Schriftform oder notarielle Beurkundung des Vertrages erforderlich sein. Auch für den Verbraucherbauvertrag ist nun ein 14-tägiges Wide...mehr

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§ 28 Leasing / c) Widerrufsfolgen

Rz. 43 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind gem. §§ 355 Abs. 3, 357a Abs. 1 BGB die empfangenen Leistungen (Leasingentgelt und Leasinggut) unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzugewähren. Bei Verträgen, die seit dem 13.6.2014 geschlossen wurden, schuldet der Leasinggeber darüber hinaus keinen Ersatz von Nutzungen (Zinsen) aus den erhaltenen Zahlung...mehr

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§ 27 Kaufrecht / cc) Wertersatz

Rz. 152 Für Fernabsatzverträge über Waren ist die Verpflichtung des Verbrauchers zum Wertersatz in § 357 Abs. 7 BGB abschließend geregelt. Nach § 357 Abs. 7 BGB hat der Verbraucher Wertersatz zu leisten, wenn (1) der Wertverlust auf einem Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notw...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / IV. Rechtsfolgen

Rz. 47 Ein Schadensersatzanspruch des Anlegers geht dahin, dass er so gestellt wird, wie er gestanden hätte, wenn die pflichtwidrig unterbliebenen Angaben erfolgt wären. Bei pflichtgemäßer Aufklärung ist dann davon auszugehen, dass der Anleger sich aufklärungsrichtig verhalten hätte und weder den Darlehensvertrag abgeschlossen noch die Immobilie (bzw. den Immobilienanteil) e...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 1. Verwendung durch einen Unternehmer gegenüber einem Verbraucher

Rz. 38 Die strengsten Anforderungen gelten im Bereich der Verwendung von AGB durch einen Unternehmer (i.S.v. § 14 BGB) gegenüber einem Verbraucher (i.S.v. § 13 BGB):mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Muster: Leistungsort und Kostentragung beim Versandhandel (Verkauf-AGB)

Rz. 60 Muster 2.6: Leistungsort und Kostentragung beim Versandhandel (Verkauf-AGB) Muster 2.6: Leistungsort und Kostentragung beim Versandhandel (Verkauf-AGB) Leistungsort ist der Ort der Niederlassung des _____ [Verkäufers]. Die Versendung der Ware an den vom Käufer angegebenen Ort ist Vertragsgegenstand. Der Käufer trägt die Kosten der Versendung ab dem Leistungsort in der ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / b) Vertragsanbahnung und Vertragsabschluss – Informationspflichten, Widerrufsbelehrung

Rz. 139 Im Rahmen der Vertragsanbahnung und des Vertragsabschlusses sind die Belehrung über das Widerrufsrecht des Verbrauchers gem. § 312g Abs. 1 BGB und umfangreiche Informationspflichten des Unternehmers nach § 312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB zu beachten. Für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen stellt Art. 246b EGBGB besondere Informationspflichten auf (...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts

Rz. 4 Die Vorschriften zum Verbraucherkredit finden sich überwiegend in §§ 491 bis 505d BGB (Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge). § 491 Abs. 1 BGB unterscheidet seit dem 21.3.2016 (Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie,[1] Richtlinie 2014/17/EU) zwischen Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen (näher geregelt in § 491 Abs. 2 BGB; die Norm stellt a...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Standard-Aufhebungsvertrag (Kurzfassung)

Rz. 515 Muster 4.43: Standard-Aufhebungsvertrag (Kurzfassung) Muster 4.43: Standard-Aufhebungsvertrag (Kurzfassung) Aufhebungsvertrag (Rubrum wie Muster Rdn 514) § 1 Beendigung Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis unter Wahrung der dafür geltenden Kündigungsfrist auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer Kündigung aus dringenden betriebli...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 28 Leasing / 1. Finanzierungsleasingvertrag als entgeltliche Finanzierungshilfe gem. § 506 Abs. 1 u. 2 BGB

Rz. 25 Der Umfang des Anwendungsbereichs der Verbraucherdarlehensregelungen ist mit dem im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie am 11.6.2010 in Kraft getretenen § 506 Abs. 1 BGB neu bestimmt worden. § 506 BGB befasst sich mit dem Zahlungsaufschub und sonstigen entgeltlichen Finanzierungshilfen. Anders als in den §§ 499 Abs. 2, 500 BGB a.F. werden F...mehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: Verbraucher-AGB für den Kauf von Standardsoftware

Rz. 35 Muster 24.5: Verbraucher-AGB für den Kauf von Standardsoftware Muster 24.5: Verbraucher-AGB für den Kauf von Standardsoftware Allgemeine Geschäftsbedingungen der _____ (Firma, Anschrift) – Verkäuferin – für den Softwareverkauf an Verbraucher (§ 13 BGB) § 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Softwarekaufverträge der Verkäuferin mit ih...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Überblick

Rz. 393 Von besonderer Bedeutung ist die Neufassung des VVG, die ab dem 1.1.2008 in Kraft getreten ist und für den VN viele Verbesserungen brachte und für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge gilt. Dem VR wurde gem. Art. 1 Abs. 3 EGGVG ein Zeitraum bis zum 1.10.2009 eingeräumt, innerhalb dessen er seine AGB dem neuen VVG anpassen konnte. Dabei musste er dem VN d...mehr

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§ 8 Bankrecht / 2. Ergänzende Hinweise für den Abschluss eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags

Rz. 16 Gem. § 491 Abs. 3 BGB ist ein Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag ein entgeltlicher Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer, der durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert ist oder der für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentumsrechts an Grundstücken, an bestehenden oder zu errichtende...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 5. Beendigung und Unwirksamkeit des Maklervertrages

Rz. 18 Ist der Maklervertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, ist er mangels anderweitiger Regelung im Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von beiden Seiten kündbar.[34] Die Kündigung wirkt nur für die Zukunft, so dass der Makler für während der Vertragslaufzeit erbrachte Leistungen seinen Provisionsanspruch behält, auch wenn der Hauptvertrag erst später geschlo...mehr

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§ 27 Kaufrecht / Literaturtipps

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§ 22 Internationales Privat... / 3. Zustandekommen und Wirksamkeit (Art. 3 Abs. 5, 10 Rom I-VO)

Rz. 44 Die Einigung und die materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen des Verweisungsvertrags richten sich nach dem Recht, dem der Hauptvertrag unterstehen soll (Art. 10 Abs. 1 Rom I-VO). Die Regeln des gewählten Rechts entscheiden damit über Angebot und Annahme, Dissens, Willensmängel (Irrtum, Drohung, Täuschung, Scheingeschäft usf.) ebenso wie über ein etwa bestehendes Wider...mehr

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§ 35 Reiserecht / 6. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Pflichten bei Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Rz. 170 Verstößt der Vermittler verbundener Reiseleistungen gegen die Informationspflichten oder gegen seine Verpflichtung hinsichtlich einer Insolvenzabsicherung, so stehen dem Kunden Widerrufsrechte hinsichtlich des Vertrags zu, § 651w Abs. 4 i.V.m. § 312 Abs. 7 S. 2 BGB. Überdies führt ein Verstoß gegen die Verpflichtungen nach § 651w Abs. 4 BGB dazu, dass der Vermittler ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Unterrichtungspflicht

Rz. 569 Nach § 613a Abs. 5 BGB hat der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von einem Übergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform über den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Überganges, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Überganges für die Arbeitnehmer und die hinsichtlich der Arbeitnehm...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 27 Kaufrecht / 2. Checkliste: Vorvertragliche Informationspflichten des Unternehmers gem. § 312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 1 EGBGB

Rz. 153 Gegenstand der vor Abgabe der Vertragserklärung des Unternehmers zu erfüllenden Informationspflichten sind nach § 312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 1 EGBGB folgende Angaben:mehr

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§ 27 Kaufrecht / 4. Checkliste: Widerrufsbelehrung

Rz. 155 Verwendet der Unternehmer das Belehrungsmuster in Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB, genügt seine Belehrung den gesetzlichen Anforderungen (Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 2 EGBGB). Rz. 156 Das Muster ist allgemein gehalten und gilt demzufolge für verschiedene Vertragsarten. Für die einzelnen Vertragsarten enthalten die Gestaltungshinweise ggf. zu ergänzende Formulierungen. Der Unt...mehr

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§ 8 Bankrecht / III. Checkliste: Verbraucherdarlehen

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB

Rz. 41 Arbeitsverträge enthalten regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.v. §§ 305 ff. BGB.[57] Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung. Der Inhalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab zu ermitteln. Sie sind nach ihrem objektiven Inhal...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 8 Bankrecht / b) Formvorschriften

Rz. 6 Liegt ein Verbraucherdarlehen gem. § 491 BGB vor, sind folgende Formvorschriften zu beachten, die insb. für die vom Darlehensnehmer zu unterzeichnende Vertragserklärung von Bedeutung sind. Dazu zählt vor allem die Schriftform gem. § 492 Abs. 1 S. 1 BGB, die grds. auch bei einer Vertragsänderung einzuhalten ist. Es reicht aus, wenn Antrag und Annahme des Vertrags jeweil...mehr

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§ 16 Vollmachten / 4. Ausübung des Widerrufsrechts

Rz. 55 Die Vollmacht müsste zunächst gegenüber dem Bevollmächtigten gemäß § 168 BGB widerrufen werden. Da aber mit der Vollmacht in aller Regel auch eine Außenvollmacht verbunden ist, müsste die Vollmacht auch gegenüber dem Dritten gemäß § 170 BGB widerrufen werden. Hier empfiehlt es sich, insbesondere auch Banken gegenüber die Vollmacht ausdrücklich zu widerrufen. Dass der ...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / cc) Vertragliche Rücktrittsrechte

Rz. 50 Während das Widerrufsrecht es dem Schenker lediglich ermöglicht, das Geschenk zurückzufordern, der Vertrag als solcher (inklusive der Rückforderungsmöglichkeit) aber in Kraft bleibt, führt die Ausübung eines vertraglich vorbehaltenen Rücktrittsrechts dazu, dass der Schenkungsvertrag hinfällig wird und rückabgewickelt werden muss.[56] Die Rechtsfolgen des Rücktritts ri...mehr

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§ 16 Vollmachten / 3. Mehrere Bevollmächtigte

Rz. 49 Bei der Erteilung der Vollmacht an mehrere Bevollmächtigte ist dringend anzuraten, das Verhältnis der Bevollmächtigten untereinander zu regeln: Soll es sich um eine Gesamtvertretung oder eine Sukzessivvertretung handeln? Liegt eine stufenweise Bevollmächtigung vor, müsste in der Vollmacht geregelt werden, ob der Ersatzbevollmächtigte etwa die Rechtsmacht verliehen bek...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / bb) Widerrufsvorbehalt

Rz. 47 Wie bereits ausgeführt, muss der Widerrufsvorbehalt im Vertrag ausdrücklich vereinbart werden. Die Ausübung eines Widerrufsrechts führt gem. § 531 Abs. 2 BGB zur Rückabwicklung der Schenkung nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen.[51] Seit Ausführung der Schenkung gezogene Nutzungen sind ggf. nach § 818 Abs. 1 BGB herauszugeben.[52] Der Beschenkte kann sich allerdi...mehr