Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / dd) Widersprüchliche und unklare Eintragungen

Rz. 52 Führen auch die Auslegung bzw. Umdeutung der Eintragung (vgl. Rdn 9 ff.) nicht zu einer eindeutigen Feststellung des Inhalts und Umfangs des Rechts, so ist sie inhaltlich unzulässig.[193] Soweit der Eintragungsinhalt jedoch bestimmbar ist, ist keine Löschung durchzuführen, sinnvoll ist jedoch zur Vermeidung von Zweifeln die Anbringung eines Klarstellungsvermerks.[194]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Keine Irreführung der Öffentlichkeit

Rz. 92 Der Aufschub ist nur solange möglich, wie eine Irreführung der Öffentlichkeit nicht zu befürchten ist. Das Informationsungleichgewicht, welches naturgemäß aus dem Aufschub der Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung resultiert, stellt für sich genommen keine Irreführung des Kapitalmarkts dar. Der Aufschub der Veröffentlichung ist laut den ESMA-Leitlinien[204] geeignet, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Steht einer beantragten Eintragung ein Hindernis entgegen, so hat das Grundbuchamt entweder den Antrag unter Angabe der Gründe zurückzuweisen oder dem Antragsteller eine angemessene Frist zur Hebung des Hindernisses zu bestimmen. Im letzteren Fall ist der Antrag nach dem Ablauf der Frist zurückzuweisen, wenn nicht inzwischen die Hebung des Hindernisses nachgewiesen ist....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Namensgrundschuld, Namensrentenschuld

Rz. 1 § 42 S. 1 GBO erklärt die Regelung des § 41 GBO auf Briefgrundschulden und Briefrentenschulden im vollen Umfang für anwendbar. Im Rahmen der entsprechenden Anwendung des § 41 Abs. 1 S. 1 GBO gelten keine Besonderheiten. "Bei" der Grundschuld (Rentenschuld) erfolgt eine Eintragung mit Bezug auf das dingliche Recht. Dabei ist die Legitimation des Rechtsinhabers in gleiche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 12 GBV bestimmt die Abteilung und die Spalte, in der Vormerkungen und Widersprüche eingetragen werden sollen (zu diesen allgemein § 6 Einl. Rdn 3 ff. und Rdn 57 ff.). Er behandelt sämtliche Arten dieser Vermerke; sowohl solche, die sich auf das Eigentum beziehen, wie auch solche, die sich auf beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken oder auf Rechte an solchen Rec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Angaben zum Rechtsinhalt und zum Berechtigten

Rz. 7 Bei der Eintragung ist die Vormerkung oder der Widerspruch als solcher zu bezeichnen. Zu bezeichnen ist der Vormerkungsberechtigte oder der Widerspruchsbegünstigte nach § 15 GBV, bei der Vormerkung zugunsten eines noch zu benennenden Dritten sind die Kriterien der Benennung zu bezeichnen. Anzugeben ist schließlich schlagwortartig der gesicherte bzw. der geschützte Ansp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Bauvertrag / c) Vereinbarung eines Zahlungsplans

Rz. 24 Abschlagszahlungen können beim BGB-Bauvertrag nach § 632a BGB verlangt werden, und zwar in Höhe des Werts der vom Unternehmer erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen. Dabei muss auch die Abschlagsrechnung prüfbar sein, was sich aus § 632a Abs. 1 S. 5 BGB ergibt. Ein Zahlungsplan ist dann wichtig, wenn die Parteien einen Pauschalpreis vereinbart haben, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 3 Nach Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Rdn 2) kommen folgenden Möglichkeiten in Betracht:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Entscheidung bei begründeter Beschwerde

Rz. 32 Erweist sich die Beschwerde als begründet, dann hat das Beschwerdegericht eine stattgebende Entscheidung zu treffen. Dies kann eine abschließende abändernde Entscheidung (siehe Rdn 33), eine Zwischenverfügung (vgl. Rdn 34) oder eine zurückverweisende aufhebende Entscheidung (siehe Rdn 35) sein. Rz. 33 Die abändernde Entscheidung kann verschiedene Inhalte haben.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Ausnahmen

Rz. 4 Der Grundsatz gilt nicht: 1. innerhalb der Grundbuchordnungmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Grundstück allein in mehreren Grundbüchern

Rz. 2 Steht das Grundstück auf mehreren Blättern je für sich allein eingetragen und stimmen die Eintragungen auf sämtlichen Blättern genau wörtlich (auch im Eintragungsdatum) überein, so wird nur eines der Blätter weitergeführt. Die nicht weitergeführten Blätter sind zu schließen (vgl. § 36 GBV); im Schließungsvermerk (§ 36 Buchst. b GBV) ist die Nummer des nicht geschlossen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vorläufig vollstreckbares Urteil auf Abgabe einer Erklärung S. 2 Alt. 1

Rz. 16 Wird der Schuldner durch ein vorläufig vollstreckbares Urteil zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt, auf deren Grundlage die Eintragung des Klägers in das Grundbuch als Inhaber eines Rechts (und nicht lediglich als Berechtigter einer Vormerkung oder eines Widerspruchs[25]) erfolgen soll, gilt nach § 895 S. 1 ZPO mit Verkündung bzw. Zustellung die Eintragung ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Ersuchen

Rz. 37 Die Löschung aufgrund eines Ersuchens (§ 38 GBO) kommt für Vormerkungen und Widersprüche im hiesigen Sinne (siehe Rdn 2) nicht in Betracht (anders z.B. beim Widerspruch nach § 22 Abs. 6 S. 2 Hs. 1 BauGB, vgl. § 22 Abs. 6 S. 3 BauGB). § 941 ZPO ermächtigt nur zu einem Ersuchen um Eintragung.[83]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Bauvertrag / f) Rangfolge der Vertragsbestandteile

Rz. 253 Die Festlegung der Rangfolge der Vertragsbestandteile vermeidet bei Widersprüchen Auslegungsschwierigkeiten. Probleme gibt es immer dann, wenn es einen Widerspruch zwischen den in der Baubeschreibung enthaltenen Leistungen und denen in den Plänen gibt. Bei Unklarheiten über nicht von vornherein in Übereinstimmung zu bringende Vertragserklärungen hat sich die Auslegun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhaltung und Erneuerung von Energieanlagen (Anlagen zur Fortleitung von Elektrizität, Gas und Fernwärme, einschließlich aller dazugehörigen Anlagen, die der Fortleitung unmittelbar dienen) auf Leitungstrassen, die am 3. Oktober 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet genutzt waren, wird zugunsten des Versorgu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (e.G. in AG)

Rz. 359 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.48: Umwandlungsbeschluss (Auszug aus der Niederschrift der Generalversammlung) I. Anwesenheit _________________________ II. Ablauf der Generalversammlung Den Vorsitz der Versammlung führte entsprechend der Satzung der Vorsitzende des Aufsichtsrates. Er stellte fest, dass die Generalversammlung form- und fristge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Bei einer Hypothek, über die ein Brief erteilt ist, soll eine Eintragung nur erfolgen, wenn der Brief vorgelegt wird. Für die Eintragung eines Widerspruchs bedarf es der Vorlegung nicht, wenn die Eintragung durch eine einstweilige Verfügung angeordnet ist und der Widerspruch sich darauf gründet, daß die Hypothek oder die Forderung, für welche sie bestellt ist, nicht bes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Zustellung des Vorschlags (Abs. 1)

Rz. 1 Der Vorschlag gem. § 103 GBO muss allen Beteiligten im Sinne des §§ 92 ff. GBO förmlich bekannt gegeben werden. Da die Vorschrift eine förmliche Zustellung verlangt, hat diese gem. § 15 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 FamFG nach den §§ 166 ff. ZPO zu erfolgen;[1] eine Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post (§ 15 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 FamFG) scheidet damit aus.[2] Mit der Zustellung des Vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Weitere Voraussetzungen

Rz. 12 An den weiteren materiellen Erfordernissen der Löschung wird grundsätzlich nichts geändert, z.B. ist die Vorlegung des Hypothekenbriefs (§ 41 GBO) erforderlich. Das Erfordernis des § 39 GBO (Voreintragung des Betroffenen) ist stets erfüllt, da durch Nichterhebung des Widerspruchs die Unrichtigkeit für das Grundbuchverfahren feststeht und in diesem Falle immer nur der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Andere Eintragungen aufgrund einstweiliger Verfügung

Rz. 40 Aufgrund einer einstweiligen Verfügung können auch andere Eintragungen als Widersprüche oder Vormerkungen vorgenommen werden, namentlich Verfügungsverbote.[85] Hingegen ist ein Erwerbsverbot nicht eintragungsfähig,[86] da es sich nicht gegen einen Eingetragenen richtet, obgleich die Anordnung eines solchen nach § 136 BGB möglich ist.[87] Ein derartiges Erwerbsverbot w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Zustellung und Adressat

Rz. 8 Die Zustellung einer Löschungsankündigung setzt voraus, dass alle Beteiligten, die von der Löschung betroffen werden, dem Grundbuchamt bekannt und dass auch erreichbar sind. Die Zustellung hat förmlich (§§ 15, 41 FamFG) unter Beachtung des § 88 Abs. 2 GBO (vgl. § 88 GBO Rdn 4 f.) zu erfolgen. Eine öffentliche Zustellung an die Beteiligten ist ausgeschlossen (§ 88 Abs. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Eintragung des Eigentümers

Rz. 4 Ist das Grundbuchamt in freier Würdigung der erhobenen Beweise und ggf. der glaubhaft gemachten Anmeldungen zur festen Überzeugung gelangt, dass eine bestimmte Person Eigentümer ist, so hat es diese als Eigentümer einzutragen (§ 123 Nr. 1 GBO). Rz. 5 Ist das Beweisergebnis nicht eindeutig, so hat das Grundbuchamt denjenigen als Eigentümer einzutragen, der dem Eigentum a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kapitalmarktrecht / VIII. Rechtsschutz

Rz. 403 Das WpÜG sieht mit Widerspruch und Beschwerde ein zweistufiges System des Rechtsschutzes gegen Verfügungen der BaFin vor.[841] 1. Widerspruchsverfahren Rz. 404 Nach § 41 WpÜG sind Verfügungen der BaFin im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens auf Recht- und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Der Begriff der Verfügung entspricht dem des Verwaltungsakts.[842] Verwaltungsakte de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Sonstige Änderungen hinsichtlich dinglicher Rechte

Rz. 68 Durch eine Gesetzesänderung kann sich der Inhalt eines Grundstücksrechts ändern (zum Übergang siehe Rdn 65), z.B. Änderung der Zinsbedingungen für Hypotheken gem. § 3 der VO vom 22.12.1938[157] oder Währungsumstellung von RM-Rechten[158] bzw. Rechten in Mark der DDR[159] – nicht hingegen die Euroumstellung, da hier keine Inhaltsänderung, sondern nur eine (nach § 26a A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Gliederung der Eintragungen

Rz. 2 In der folgenden Darstellung sind die Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs wie folgt gegliedert und dargestellt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Form

Rz. 109 Zur Form der Eintragung vgl. § 12 GBV (siehe § 12 GBV Rdn 1 ff.), § 19 GBV (vgl. § 19 GBV Rdn 1 ff.) und die Musteranlage in Abt. II Nr. 2 des Grundbuchs.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VIII. Schutzvermerk und endgültige Eintragung

1. Früherer Antrag vollzogen Rz. 116 Wird die früher beantragte Entscheidung nach Beseitigung des Hindernisses endgültig vorgenommen, so ist zu unterscheiden:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Entscheidung über die Wiedereinsetzung

Rz. 4 Zuständig für die Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung ist das Gericht, das über die Rechthandlung zu befinden hat. Dies ist bei Versäumung der Widerspruchsfrist des § 104 Abs. 1 GBO das Grundbuchamt. Die Entscheidung über die Gewährung der Wiedereinsetzung kann durch gesonderten Beschluss (vgl. § 38 FamFG), der nur formlos mitgeteilt werden muss (§ 15 Abs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Wirkung des Schutzvermerks

1. Formelle Wirkung Rz. 110 In formeller Hinsicht bedeutet die Eintragung des Schutzvermerks die grundbuchmäßige Erledigung des früheren Antrags im Sinne des § 17 GBO, aber auch lediglich in diesem Sinne; der Vollziehung des späteren Antrags – mit Ausnahme der beantragten Löschung des von der Vormerkung betroffenen Rechts (vgl. § 17 GBO Rdn 32) – steht nichts mehr im Wege. Di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Altrechtliche Dienstbarkeiten

Rz. 59 Eine Unrichtigkeit kann sich ebenfalls aus der unrichtigen Anlegung des Grundbuchs ergeben, namentlich wenn vor dem jeweiligen Zeitpunkt der Anlegung des Reichsgrundbuchs (Art. 187 Abs. 1 S. 1, 186 EGBGB) entstandene Rechte (zuvorderst Dienstbarkeiten) niemals in das Grundbuch eingetragen wurden. Nach Art. 187 Abs. 1 S. 1 EGBGB bedürfen diese Rechte zur Erhaltung ihre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
KEHE Grundbuchrecht

Anhang 1: Anlage zur Grundbuchordnung Vorbemerkungen Die Allgemeine Verfügung zur geschäftlichen Behandlung der Grundbuchsachen vom 25.2.1936 (DJ S. 350; geänd. durch AV v. 23.12.1937, DJ 1938, 33) ist zusammen mit der GBV bekanntgemacht worden und zusammen mit ihr am 1.4.1936 in Kraft getreten. Sie ergänzt die GBV im Hinblick auf Behandlung der Akten oder Mitteilungen an Bete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Internationales und eu... / XIV. Unternehmerische Mitbestimmung

Rz. 74 Die unternehmerische Mitbestimmung ist eine deutsche Spezialität und in den meisten anderen Ländern unbekannt bzw. weniger weitreichend.[132] Die fehlende Mitbestimmung wird daher auch vielfach als besonderer Vorteil der Verwendung einer limited für Geschäftsaktivitäten im Inland aufgeführt. Rz. 75 Im Allgemeinen wird aus dem Umstand, dass die einschlägigen Mitbestimmu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Gegen die Entscheidungen des Grundbuchamts findet das Rechtsmittel der Beschwerde statt. (2) Die Beschwerde gegen eine Eintragung ist unzulässig. Im Wege der Beschwerde kann jedoch verlangt werden, daß das Grundbuchamt angewiesen wird, nach § 53 einen Widerspruch einzutragen oder eine Löschung vorzunehmen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Hat das Grundbuchamt in dem Beschluß, durch den die neue Rangordnung festgestellt wird, über einen Widerspruch entschieden, so ist gegen den Beschluß die Beschwerde nach den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zulässig. (2) Die Rechtsbeschwerde ist unzulässig.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 AGB-Kontrolle / cc) Beispiele aus der bisherigen Rechtsprechung

Rz. 141 Das Transparenzgebot war schon verschiedentlich Gegenstand arbeitsgerichtlicher Entscheidungen und dabei nicht selten auch einer der ausschlaggebenden Gründe für die Annahme einer Klauselunwirksamkeit. Einzelheiten werden weiter unten in diesem Buch im Zusammenhang mit der Besprechung der einzelnen Klauseltypen erörtert.[297] Allerdings seien bereits hier einige Beis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Zustandsveran... / 1 Gründe

I. Bei einer Ortsbesichtigung am 17.8.2021 stellte der Antragsgegner fest, dass sich das auf dem 759 m² großen Grundstück der Gemarkung (R.), Flur … , Flurstück … (G-Straße 2) befindliche, im Jahr 1880 errichtete Wohngebäude in einem äußerst desolaten Zustand befindet. Als Eigentümerin dieses Grundstücks ist im Grundbuch von R-Stadt, Bl. … , Frau G. eingetragen. In der zweite...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Aufhebung

Rz. 20 Die einstweilige Verfügung oder das vorläufig vollstreckbare Urteil muss durch eine vollstreckbare Entscheidung aufgehoben worden sein.[38] Ein wirksamer, d.h. zugestellter aufhebender Beschluss ist gem. § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ohne Weiteres vollstreckbar.[39] Ein Urteil muss (im Fall des § 310 Abs. 3 ZPO) zugestellt oder verkündet (§ 717 Abs. 1 ZPO) und für vorläufig ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Einzelfälle

Rz. 74 Steht einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Berichtigungsanspruch zu, so ist der Verwalter nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG beschwerdeberechtigt.[278] Hat das Grundbuchamt dagegen bei einem Wohnungseigentum einen Eigentumswechsel unter Verstoß gegen eine durch die Teilungserklärung begründete rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung (§ 12 WEG) eingetragen, so ist die B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / B. Wichtige arbeitsrechtliche Fachbegriffe

Rz. 2 Nachfolgend werden zunächst die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fachbegriffe erläutert, die zum "Grundhandwerkszeug" eines gesellschaftsrechtlich tätigen Juristen gehören. ▪ Arbeitsrecht Dieser Begriff bezeichnet das besondere Recht der abhängigen Arbeit, d.h. der Arbeit, die ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gegen Entgelt leistet (§ 61...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Bauvertrag / e) Rangfolge der Vertragsbestandteile

Rz. 146 Die Festlegung der Rangfolge der Vertragsbestandteile vermeidet bei Widersprüchen Auslegungsschwierigkeiten. Probleme gibt es immer dann, wenn die Vorbemerkungen bzw. das Leistungsverzeichnis Widersprüche gegenüber den Plänen enthalten. Es gibt grundsätzlich keinen Vorrang des Leistungsverzeichnisses vor den Vorbemerkungen. Die Leistungsbeschreibung hat gegenüber den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Materielle und relative Gesellschafterstellung

Rz. 295 Die materielle Gesellschafterstellung, also die Mitgliedschaft in der GmbH wird durch den Geschäftsanteil vermittelt und kommt somit dem zu, der Geschäftsanteile an der GmbH hält.[972] Hiervon zu unterscheiden ist die relative Gesellschafterstellung im Verhältnis zur Gesellschaft. Hierfür sind nicht die dem materiellen Recht zu entnehmenden Anknüpfungspunkte maßgebli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Unrichtigkeit des Grundbuchs

Rz. 20 Durch die so vorgenommene Eintragung muss das Grundbuch unrichtig geworden sein. a) Unrichtigkeit ist die in § 894 BGB beschriebene Nichtübereinstimmung von Buch- und Rechtslage. Sie ist auch dann gegeben, wenn eine Verfügungsbeschränkung oder ein Widerspruch nicht oder nicht richtig eingetragen ist; ebenso, wenn eine Vormerkung zu Unrecht gelöscht ist. Sie kann jedoch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Anweisung, eine Eintragung vorzunehmen

Rz. 9 Um eine Beschwerdeentscheidung handelt es sich auch, wenn das Beschwerdegericht das Grundbuchamt anweist, eine angeordnete Eintragung vorzunehmen. Bis zum Vollzug der Eintragung auf Anordnung des Beschwerdegerichts ist diese noch unbeschränkt anfechtbar.[16] Hat das Grundbuchamt diese vollzogen, so wird damit die bis zu diesem Zeitpunkt unbeschränkt zulässige Rechtsbes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Einschränkung und Spruchverfahren

Rz. 41 Jedoch ist die Anfechtung einer Umwandlung insofern eingeschränkt, als sie durch die Gesellschafter der übertragenden oder formwechselnden Rechtsträger nicht darauf gestützt werden kann, dass das Umtauschverhältnis [89] oder das Abfindungsangebot [90] zu schlecht ist (§§ 14 Abs. 2, 15, 32, 125 Satz 1, 195 Abs. 2, 196, 210 UmwG).[91] § 14 Abs. 2 UmwG wurde durch das UmRU...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Vom Amtswiderspruch ausgeschlossene Eintragungen

Rz. 13 Aus dem Vorgenannten ergibt sich, dass die nachfolgend aufgeführten Eintragungen generell nicht Gegenstand eines Amtswiderspruchs sein können:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Rechtsverstöße

Rz. 1428 Der per Briefwahl abstimmende Aktionär ist nicht Teilnehmer der Hauptversammlung. Ihm stehen deshalb auch keine weitergehenden versammlungsgebundenen Rechte zu. Insbesondere hat er grds. keine Möglichkeit zur Anfechtung. Der Briefwähler kann wegen seiner fehlenden Teilnahme an der Hauptversammlung keinen Widerspruch zur Niederschrift nach § 245 Nr. 1 AktG erklären.[...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Missbrauch

Rz. 1572 Wie jede andere Rechtsausübung steht das Anfechtungsrecht unter dem Missbrauchsvorbehalt.[4109] Rechtsmissbrauch liegt vor, wenn ein Aktionär sein Anfechtungsrecht in grob eigensüchtiger[4110] und die Gesellschaft schädigender Weise ausübt, etwa zu dem Zweck, die Gesellschaft unter seinen Einfluss zu bringen und zu vernichten[4111] oder um ihr selbstsüchtig seinen W...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Rechtsmittel (Abs. 2)

Rz. 7 Wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, so ist diese Entscheidung, auch wenn sie in Form eines selbstständigen Beschlusses ergeht, – abgesehen von der Rechtspflegererinnerung des § 11 Abs. 2 RPflG – angesichts der eindeutigen gesetzlichen Formulierung unanfechtbar (Abs. 2 S. 1 Hs. 1). Die Entscheidung ist bindend und kann auch nicht inzidenter im Rahmen der...mehr