Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.23 § 110 AO (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)

• 2024 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand / Probleme im E-Rechtsverkehr / § 110 AO / § 56 FGO Wiedereinsetzung kann nur gewährt werden, wenn das Fristversäumnis nicht verschuldet ist. Geltung hat dies auch im E-Rechtsverkehr. Bei der Absendung von elektronischen Dokumenten muss der Absender den Eingang anhand einer Eingangsbestätigung überprüfen. In diesem Zusammenhang ist...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.1 Ausgewertete Beiträge 2024

Beyer , Neue Mitwirkungspflicht nach Außenprüfungen gem. § 153 Abs. 4 AO n.F. – Praxishinweise zur Anwendung der neuen Regelung, NWB 2024, 1630; Behrens/Sparr , Die Grundstückszurechnung für Zwecke von § 1 Abs. 2a – 3a GrEStG, DStR 2024, 2510; Desens/Krohn , Verhindert die berühmte "juristische Sekunde" eine Doppelbesteuerung bei den Share Deal-Ergänzungstatbeständen der Grund...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.44 § 32d EStG (Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen)

• 2019 Anwendung des Teileinkünfteverfahrens/Nachträglich erkannte verdeckte Gewinnausschüttung/Vorsorglicher Antrag/Wiedereinsetzung/§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung und liegen die Voraussetzungen nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG vor, kann eine Besteuerung nac...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 7.3 Nicht ordnungsgemäße Anzeige des Erwerbsvorgangs (§ 16 Abs. 5 GrEStG)

Rz. 51 Nach § 16 Abs. 5 GrEStG gelten die Vorschriften der Abs. 1–4 des § 16 GrEStG nicht, wenn einer der in § 1 Abs. 2, 2a, 3 und 3a GrEStG bezeichneten Erwerbsvorgänge rückgängig gemacht wird, der nicht ordnungsgemäß angezeigt war. Die Vorschrift wirkt dem Anreiz entgegen, durch Nichtanzeige einer Besteuerung der in dieser Vorschrift genannten Erwerbsvorgänge zu entgehen (...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3 Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs vor Übergang des Eigentums am Grundstück (§ 16 Abs. 1 GrEStG)

Rz. 13 Der Anwendungsbereich des § 16 Abs. 1 GrEStG erstreckt sich auf die Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) oder einem vorbehaltenen Rücktritts- oder Wiederkaufsrecht (ebenfalls § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) sowie auf die Fälle, in denen die Rückgängigmachung auf einem Rechtsanspruch wegen Nichterfüllung ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 19 Anzei... / 2 Anzeigepflicht – Voraussetzung, Rechtsnatur –

Rz. 3 § 19 GrEStG bezweckt, der zuständigen Finanzbehörde die Ermittlung grunderwerbsteuerrechtlich relevanter Erwerbsvorgänge zu ermöglichen (Thüringer FG v. 24.1.2018, 4 K 823/15, Rn. 36). Die Vorschrift regelt dazu eine gesetzliche Anzeigepflicht nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO (BFH v. 27.9.2017, II R 41/15, BFH/NV 2018, 393) und zählt abschließend die Fälle auf, in denen...mehr

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§ 6 Haftung / dd) Weiteres Verfahren

Rz. 144 Ist der Antrag zulässig, so wird gem. § 434 Abs. 2 FamFG das Aufgebot erlassen, aus dem sich auch die inhaltlichen Anforderungen ergeben.[282] Das Aufgebot ist öffentlich bekannt zu machen, § 435 FamFG.[283] Rz. 145 Im Aufgebot ist den Gläubigern gem. § 458 FamFG anzudrohen, dass sie sich nur noch aus einem evtl. Nachlassüberschuss befriedigen können, sofern sie sich ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Revisionsbegründungsfrist

Rz. 194 Die Revision muss innerhalb von zwei Monaten ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung begründet werden (§ 74 Abs. 1 S. 2 ArbGG). Diese Frist kann einmal um bis zu einen weiteren Monat verlängert werden. Eine mehrmalige Verlängerung ist selbst dann nicht möglich, wenn die Verlängerunge...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Revisionsfrist

Rz. 189 Die Revision muss innerhalb der Notfrist von einem Monat nach Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach seiner Verkündung beim BAG eingelegt werden (§ 74 Abs. 1 S. 1 und 2 ArbGG).[427] Wird die Revision durch einen Ergänzungsbeschluss gem. § 64 Abs. 3a ArbGG zugelassen, beginnt die Revisionsfrist mit de...mehr

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§ 20 Mietrecht / 2. Berechnung der Monatsfrist

Rz. 52 Die Berechnung der Monatsfrist erfolgt nach den §§ 187 bis 193 BGB. Auf eines sei in diesem Zusammenhang deutlich hingewiesen: Die Monatsfrist gilt nach dem Willen des Gesetzgebers für alle eintretende Personen, wobei es auf die jeweilige Kenntnis vom Tod des Mieters ankommt und der Fristenlauf somit sehr individuell verlaufen kann.[72] Problematisch ist ohne Frage, d...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Ausschlussfrist

Rz. 480 Die Zwei-Wochen-Frist des § 76 Abs. 5 S. 4 BetrVG ist eine materiellrechtliche Ausschlussfrist. Eine Fristversäumung führt also nicht zur Unzulässigkeit des Feststellungsantrags, sondern zur von Amts wegen zu beachtenden Einschränkung des gerichtlichen Prüfungsauftrags und ggf. zur Unbegründetheit des Antrags. Der Antrag kann im Fall der Fristversäumung nicht mehr au...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Allgemeines

Rz. 567 Die vorläufige Vollstreckbarkeit ist im Urteil nach § 62 Abs. 1 S. 2 ArbGG auszuschließen, wenn der Vollstreckungsschuldner einen entsprechenden Antrag stellt. Er muss zudem darlegen, dass die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und dies nach § 294 ZPO glaubhaft machen. Der Antrag der beklagten bzw. widerbeklagten Partei[1291] kann in j...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ff) Rechtsbeschwerdebegründung

Rz. 553 Wird die Rechtsbeschwerde nicht schon bei Einlegung begründet (wie im obigen Muster), so ist sie innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Beschlusses des LAG zu begründen. Die Frist beginnt grds. zum gleichen Zeitpunkt wie die Rechtsbeschwerdefrist zu laufen. Hat das BAG auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin die Rechtsbeschwer...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Erläuterungen

Rz. 167 Hat das LAG die Revision nicht zugelassen, kann die Zulassung der Revision nur über eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a ArbGG erreicht werden. Die Nichtzulassungsbeschwerde dient dazu, das Revisionsverfahren zu eröffnen und ist an das BAG zu richten. Das LAG kann ihr nicht abhelfen. Die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde verhindert den Eintrit...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 56 FGO – Wiedereinsetzung, wenn ein per E-Mail erteilter Klageauftrag vom Prozessbevollmächtigten nicht bearbeitet wird

Wird Kanzleimitarbeitern eine personalisierte E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt, die (auch) für eine Kommunikation mit Mandanten genutzt wird, entspricht es vernünftigen Erwägungen, Regelungen zur Nutzung dieser E-Mail-Adressen durch die Mitarbeiter und zur Bearbeitung und Weiterleitung von E-Mails von Mandaten zu treffen. Dies gilt auch für Regelungen zum Umgang mit sol...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 52d FGO – Glaubhaftmachung einer technischen Störung; Wirksamkeit der StBPPV

Im Fall hatte der Kläger (durch seinen Prozessbevollmächtigten) mit Schreiben vom 24.10.2023 (Eingang bei Gericht am 30.10.2023) per Post Klage erhoben. Unter dem 6.11.2023 wies das Gericht den Prozessbevollmächtigten darauf hin, dass er zu dem in § 52d FGO genannten Kreis derjenigen gehöre, die vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende An...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Antragsfrist

Rn. 94 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Antrag auf Ersetzung eines AP muss gemäß § 318 Abs. 3 Satz 2 (1. Halbsatz) binnen zwei Wochen nach dem Tag der Wahl des AP gestellt werden. Diese Fristbestimmung ist zwingend. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, eine Unterbrechung oder Hemmung der Antragsfrist ist nicht möglich (vgl. Beck Bil-Komm. (2024), § 318 HGB, Rn. 87). Die ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.6 Ausschluss- und Unwirksamkeitsgründe für die fristlose Kündigung

Rz. 94 Die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters ist nach § 543 Abs. 2 Satz 2 ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher, d. h. vor Zugang der Kündigungserklärung (BGH, Urteil v. 24.8.2016, VIII ZR 261/15, GE 2016, 1272) befriedigt wird. Voraussetzung dafür ist die vollständige Tilgung des Rückstands (BGH, Urteil v. 23.9.1987, VIII ZR 265/86, ZMR 1988, 16 [18]...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5 Fristen für den Antrag (Abs. 3)

Rz. 39 Der Antrag auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage ist in 2-facher Hinsicht fristgebunden. Zum einen ist der Antrag nur innerhalb von 2 Wochen nach Behebung des Hindernisses zulässig (§ 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG); zum anderen kann ein Antrag 6 Monate nach Ablauf der Klagefrist überhaupt nicht mehr gestellt werden. § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG enthält insoweit e...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung des § 5 KSchG eröffnet die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage trotz Verspätung zuzulassen. Versäumt es ein Arbeitnehmer, eine entsprechende Klage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang einer Kündigung zu erheben, so tritt grds. die Wirkung des § 7 KSchG ein: Die mögliche Unwirksamkeit der Kündigung wird geheilt. Dieses Ergebnis gewährleistet rasche Sich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 3.2 Übergangsregelung für Kapitalgesellschaften (Abs. 5a)

Rz. 26 Die Neuregelung in § 6 Abs. 5 S. 2 KStG kann Unterstützungskassen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft benachteiligen. Zur Überdotierung kann es in der Leistungsphase der Unterstützungskasse kommen. Dann sind nach § 6 Abs. 5 S. 2 KStG die Versorgungsleistungen nicht mehr einkommensmindernd zu berücksichtigen. In der vor dem Vz 2016 liegenden Ansammlungsphase wa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 55 FGO regelt in seinem Absatz 1 den Fristbeginn für alle ordentlichen, fristgebundenen Rechtsbehelfe gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren. Der Begriff "Rechtsbehelf" ist weit zu verstehen. Er umfasst als Oberbegriff außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe; letztere und von § 55 FGO erfasst sind die prozessua...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3 Rechtsfolgen einer unzutreffenden oder unterbliebenen Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 21 Rechtsfolge einer fehlenden, unvollständig oder unrichtig erteilten Rechtsbehelfsbelehrung ist ausschließlich die in § 55 FGO geregelte Modifikation der gesetzlichen Rechtsbehelfsfrist, nicht aber die Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit der zugrunde liegenden Entscheidung (s. auch Rz. 1f.). Allerdings kann eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung dann zu einem revisiblen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.1 Form der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 7 Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung setzt nach § 55 Abs. 1 FGO ihre Erteilung in schriftlicher oder elektronischer Form voraus. Die Belehrung ist der behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung beizufügen. Sie ist notwendiger Urteilsbestandteil nach § 105 Abs. 2 Nr. 6 FGO (s. Rz. 1); als solcher muss sie durch die Unterschriften der an der Entscheidung mitwirke...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.3 Belehrung über die Frist

Rz. 18 Zentraler Bestandteil einer Rechtsbehelfsbelehrung ist die Angabe der Frist, innerhalb derer der Rechtsbehelf einzulegen ist. Erforderlich ist ein Hinweis auf die Fristdauer sowie eine verständliche Erläuterung zum Fristbeginn.[1] Nach der Rechtsprechung ist nicht erforderlich, dass die Belehrung alle zur Berechnung der Klagefrist im Einzelfall erforderlichen Informat...mehr

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W / 2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4141]

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V / 10 Verhandlung ohne den Angeklagten, Wiedereinsetzung und Berufung [Rdn 3472]

Rdn 3473 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Berufung, Allgemeines, Teil B Rdn 657. Rdn 3474 1. Die StPO sieht in zwei Fällen ausnahmsweise die Verurteilung des Angeklagten aufgrund einer HV vor, an der er nicht teilgenommen hat. Dies ist zum einen der Fall des § 232 (dazu → Verhandlung ohne den Angeklagten, Teil V Rdn 3453 ff.). Zum anderen handelt es sich um den Fall des ...mehr

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R / 10 Revision, Begründung, Frist [Rdn 2788]

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R / 7 Revision, Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts [Rdn 2753]

Rdn 2754 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil R Rdn 2742 m.w.N. Rdn 2755 1. Ist die Revision verspätet eingelegt oder sind die Revisionsanträge nicht rechtzeitig oder nicht in der in § 345 Abs. 2 vorgeschriebenen Form angebracht worden, so hat das Gericht, dessen Urteil angefochten wird, nach § 346 Abs. 1 die Revision durch Beschluss als unzulässi...mehr

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R / 9 Revision, Begründung, Form [Rdn 2771]

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B / 18 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Rechtsmittel [Rdn 856]

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Z / 22 Zustellungsfragen [Rdn 4402]

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R / 1 Rechtsmittel, Allgemeines [Rdn 2661]

Rdn 2662 Literaturhinweise: Arnemann, Freispruch unter Vorbehalt? Zur Ausweitung der Wiederaufnahme zuungunsten des Betroffenen mit § 362 Nr. 5 StPO, StraFo 2021, 442 Burhoff, Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Frist im Strafverfahren, ZAP F. 22, S. 223 ders., Wiederaufnahme im Straf- oder Bußgeldverfahren, F. 22, S. 1065 Cierniak, Beschwerde gegen d...mehr

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V / 9 Verhandlung ohne den Angeklagten [Rdn 3453]

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R / 2 Rechtsmittelbelehrung [Rdn 2680]

Rdn 2681 Literaturhinweise: Heldmann, Ausländer und Strafjustiz, StV 1981, 252 Kotz, Anspruch auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Strafverfahren, StV 2012, 626 s.a. die Hinw. bei → Berufung, Allgemeines, Teil B Rdn 657, bei → Rechtsmittel, Allgemeines, Teil R Rdn 2661, und bei → Zuziehung eines Dolmetschers, Teil Z Rdn 4429. Rdn 2682 1.a) Gem. § 35a muss nach der → Urt...mehr

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A / 30 Anhörungsrüge [Rdn 399]

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B / 14 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Ausbleiben/Wartezeit [Rdn 820]

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B / 20 Berufung, Verwerfung durch das Amtsgericht wegen Verspätung [Rdn 880]

Rdn 881 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Berufung, Allgemeines, Teil B Rdn 657. Rdn 882 1.a) Nach § 319 Abs. 1 muss das Gericht des ersten Rechtszuges, also das AG, die Berufung, wenn sie verspätet eingelegt worden ist, als unzulässig verwerfen. Die Vorschrift, die dem für die Revision geltenden § 346 entspricht, will Rechtmittel, deren Unzulässigkeit leicht festgestellt...mehr

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R / 18 Revision, Pflichtverteidiger [Rdn 2909]

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B / 9 Berufung, Berufungsfrist [Rdn 730]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 731 Literaturhinweise:...mehr

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P / 9 Privatklageverfahren [Rdn 2575]

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AGS 11/2024, Falsch geplant... / I. Sachverhalt

Gestritten wird um eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. In dem Verfahren hatte eine Rechtsanwältin Berufung gegen ein Urteil des AnwG eingelegt. Die Berufung ist vom AGH durch Urteil wegen Versäumung der Berufungshauptverhandlung durch die Rechtsanwältin verworfen worden. Die angeschuldigte Rechtsanwältin hat Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt. Der Antrag...mehr

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B / 8 Berufung, Berufungseinlegung [Rdn 701]

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B / 13 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines [Rdn 813]

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B / 4 Berufung, Allgemeines [Rdn 657]

Rdn 658 Literaturhinweise: Basdorf, Reform des Instanzenzuges in Strafsachen, in: Festschrift für Karlmann Geiß, 2000, S. 31 Böhm, Die strafrechtliche Abwesenheitsverhandlung im Berufungsverfahren Zur jüngsten Umsetzung europarechtlicher Vorgaben im Strafverfahrens- und Rechtshilferecht, NJW 2015, 3132 Burhoff, Entziehung der Fahrerlaubnis – Auswirkungen einer langen Verfahren...mehr

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B / 11 Berufung, Berufungshauptverhandlung [Rdn 748]

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R / 17 Revision, Einlegung, Frist [Rdn 2901]

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B / 24 Beschwerde [Rdn 936]

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S / 7 Strafbefehlsverfahren [Rdn 3070]

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V / 50 Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers [Rdn 3923]

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