Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 10 Rechtsschutz

Rz. 37 Die Ablehnung der Bearbeitung elektronischer Dokumente trotz Zugangseröffnung und gesetzlich bestimmter Funktionsäquivalenz ist ein mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs[1] und ggf. der Verpflichtungsklage[2] anfechtbarer Verwaltungsakt. Die Nichtgewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand[3] bei Verstoß gegen die Mitteilungspflicht des § 87a Abs. 2 S. 1 AO sowi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 5 Besondere Hinweis- und Mitwirkungspflichten

Rz. 14 § 87a Abs. 2 AO legt fest, wie die Finanzbehörden zu verfahren haben, wenn ein elektronisch übermitteltes Dokument nicht bearbeitbar ist. Sie haben diesen Umstand dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mitzuteilen. Die Finanzbehörden sind hierdurch verpflichtet, eingehende elektronische Dokumente zeitnah darauf zu üb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 2.2.2 Gegenstand der Hinweispflicht

Rz. 11 Die Hinweispflicht gilt für Erklärungen und Anträge. Eine Erklärung ist nach dem Normzweck jede Rechtshandlung, d. h. jedes erlaubte rechtswirksame Handeln, an das sich die für die Wahrung der rechtlichen Interessen des Beteiligten im Besteuerungsverfahren erforderlichen Rechtsfolgen knüpfen. Die rechtlichen Interessen können rechtsbegründenden, -verbessernden und/ode...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 2.4 Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung

Rz. 32 Eine Verletzung der Hinweis- oder Auskunftspflicht begründet einen Verfahrensfehler und führt zur Rechtswidrigkeit des in dem Verfahren ergangenen Verwaltungsakts, wenn nicht auszuschließen ist, dass dieser auf dem Verfahrensfehler beruht.[1] In solchen Fällen ist der Beteiligte im Rahmen des rechtlich Zulässigen so zu stellen, als wäre die finanzbehördliche Pflichtve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 19 Amtssprache / 2.1 Grundsatz der Amtssprache

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 ist die Amtssprache deutsch. Dies gilt sowohl für den schriftlichen als auch den mündlichen Vortrag der Behörde und der Beteiligten. Unter "deutsch" ist, jedenfalls im Schriftverkehr, in erster Linie die deutsche Hochsprache zu verstehen, daneben sind aber auch die Fach- und Umgangssprache prinzipiell zulässig. Außerdem können – jedenfalls bei mündli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2 Frist

Rz. 6 Die Änderung oder Nachholung der Zerlegung gem. § 189 AO ist durch S. 3 zeitlich begrenzt. Dieser ist Korrektiv dafür, dass die nachträgliche Berücksichtigung einer oder mehrerer hebeberechtigter Gemeinden in besonders schwerwiegender Weise auf die bisherige Zerlegung einwirken kann. Die Regelung eines gesteigerten Bestandsschutzes lindert nach BFH v. 7.9.2005, VIII R ...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahren (zu § 4 Nr. 12 UStG)

Überblick Unternehmer, die nicht im Inland zur Umsatzsteuer veranlagt werden, können sich unter bestimmten Voraussetzungen ihnen berechnete Umsatzsteuerbeträge beim Bundeszentralamt für Steuern vergüten lassen. Drittlandsunternehmer müssen Vergütungsanträge, die ab dem 1.7.2016 gestellt werden, grundsätzlich elektronisch stellen. Die Finanzverwaltung nimmt zu den sich daraus...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / II. §§ 335, 335a HGB (Ordnungsgeldvorschriften)

Tz. 206 § 335 Festsetzung von Ordnungsgeld (1) Gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die § 325 über die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und anderer Unterlagen der Rechnungslegung oder § 325a über die Pflicht zur Offenlegung der Rechnungslegungsunterlage...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Rechnungslegung... / l) Rechtsfolgen bei Verstoß

Tz. 24 Ein Unterlassen der Offenlegung oder eine sonstige Verletzung der Offenlegungspflichten aus §§ 325 ff. HGB ist weder ein Grund zur Anfechtung des Jahresabschlusses noch ein Nichtigkeitsgrund.[41] Jedoch stellt der Verstoß gegen Form oder Inhalt der Pflicht nach § 325 HGB eine Ordnungswidrigkeit gem. § 334 Abs. 1 Nr. 5 HGB dar. Vorgesehen ist danach ein Bußgeldverfahre...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / bb) Gerichtliches Verfahren

Tz. 226 Die Beschwerde gem. § 335a Abs. 1 HGB kann gegen die Entscheidung, durch die das Ordnungsgeld festgesetzt oder der Einspruch oder der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verworfen wird, sowie gegen die Entscheidung nach § 335 Abs. 3 Satz 5 HGB gerichtet werden. Subsidiär finden die Vorschriften des FamFG Anwendung. Die Beschwerde hat im Gegensatz zum Ein...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / aa) Behördliches Verfahren

Tz. 220 Das Ordnungsgeldverfahren wird vom Bundesamt für Justiz [269] durchgeführt.[270] Es ist kein Antrag erforderlich; das Bundesamt ermittelt von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob es gegen die Organmitglieder betrieben oder gegen die Gesellschaft vorgegangen werden soll (vgl. Tz. 213) steht der Behörde ein Auswahlermessen zu.[271] Tz. 221 Im Rahmen der Androhungsverfü...mehr

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zerb 2/2017, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Aufgebotsverfahren

Leitsatz Versäumt ein Nachlassgläubiger im Rahmen des Aufgebotsverfahrens zur Ausschließung von Nachlassgläubigern den Anmeldezeitpunkt, so ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich. Eine Forderungsanmeldung ist auch dann noch rechtzeitig erfolgt, wenn sie vor Erlass des Ausschließungsbeschlusses bei dem zuständigen Gericht eingeht. Der Ausschließungsbeschl...mehr

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zerb 2/2017, Wiedereinsetzu... / Leitsatz

Versäumt ein Nachlassgläubiger im Rahmen des Aufgebotsverfahrens zur Ausschließung von Nachlassgläubigern den Anmeldezeitpunkt, so ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich. Eine Forderungsanmeldung ist auch dann noch rechtzeitig erfolgt, wenn sie vor Erlass des Ausschließungsbeschlusses bei dem zuständigen Gericht eingeht. Der Ausschließungsbeschluss gilt...mehr

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zerb 2/2017, Wiedereinsetzu... / Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZEV 2016, 197 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die Beschwerde sei zulässig. Die Beteiligten zu 3 und 4 seien beschwerdeberechtigt. Zwar sei nicht eindeutig, ob sie ihre Forderung auf eigenes Verhalten des Beteiligten zu 1, auf einen möglichen Ausgle...mehr

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zerb 2/2017, Wiedereinsetzu... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1 hat als Alleinerbe des im Jahr 2013 zum 31.12.1990, 24:00 Uhr, für tot erklärten Erblassers, seines Vaters, das Aufgebot zur Ausschließung von Nachlassgläubigern beantragt. Das Amtsgericht hat nach Aufforderung der Nachlassgläubiger, ihre Forderungen gegen den Nachlass bis spätestens zum 12.3.2015 anzumelden, der Beteiligten zu 2 die von ihr angemeldete F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.3 Auskünfte

Rz. 11 Auskünfte sind, soweit sie sich auf Rechtsfragen beziehen, Meinungsäußerungen, soweit sie sich auf Tatsachen beziehen, Wissenserklärungen. Sie sind, im Gegensatz zu Zusagen, keine Verwaltungsakte, da sie keine auf einen Rechtserfolg gerichtete Willensakte einer Behörde sind.[1] Sie entfalten keine Bindung; auch eine Bindung aus Treu und Glauben kann sich i. d. R. nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.7.1 Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Option zum Teil-Eink-Verfahren setzt einen Antrag voraus. Dieser kann formlos gestellt werden. UE kann der Antrag bis zur Bestandskraft der Veranlagung, in der er sich erstmals auswirkt (hierzu s Tz 18) widerrufen werden, ohne dass die Rechtsfolgen des § 32d Abs 2 Nr 3 S 5 und 6 EStG ausgelöst werden. § 32d Abs 2 Nr 3 S 5 und 6 EStG betr ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 8.1.2 Regelungscharakter

Rz. 48 Verwaltungsakte i. d. S. sind Maßnahmen der Finanzbehörde im Verwaltungsverfahren [1] mit einem auf einer Willensentscheidung beruhenden Regelungscharakter.[2] Nach der Rspr. sind Verwaltungsakte z. B. auch: die Anrechnungsverfügung bei der Abrechnung eines Steuerbescheids nach § 36 Abs. 2 EStG, § 31 KStG, § 20 Abs. 1 GewStG [3]; die Arbeitgeberbescheinigung im Kindergeldv...mehr

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zfs 1/2017, Ausreichende Fa... / 2 Aus den Gründen:

[12] "… II. 1. Die nach §§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 522 Abs. 1 S. 4, 238 Abs. 2 S. 1 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist zulässig, weil eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. gefordert ist (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Die angefochtene Entscheidung verletzt die Verfahrensgrundrechte der Bekl. auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutz...mehr

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zfs 1/2017, Ausreichende Fa... / Sachverhalt

Die Frist zur Berufungsbegründung war für den Bekl. bis zum 21.7.2015 verlängert worden. Am 20.7.2015 ging bei dem LG per Telefax ein mit "Berufungsbegründung" überschriebener Schriftsatz ein, dessen Übertragung auf der nicht vollständig übermittelten Seite 6 abbrach. Die Berufungsbegründung hatte eine Länge von 25 Seiten; auf der letzten Seite befand sich die Unterschrift d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Einwendungsfrist bei Abschlagsverteilungen (§ 194 Abs. 1)

Rn 2 Nach § 194 Abs. 1 können bei Abschlagsverteilungen Einwendungen gegen das Verteilungsverzeichnis nur binnen Wochenfrist, beginnend mit dem Ende der zweiwöchigen Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1, erhoben werden. Die einwöchige Einwendungsfrist ist – genau wie die Frist des § 189 Abs. 1 – eine Ausschlussfrist und kann dementsprechend weder vom Insolvenzgericht noch durch P...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / 3. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Eine Mittellosigkeit entschuldigt die Fristversäumung grundsätzlich nur dann, wenn die bedürftige Partei ihrem Unvermögen, die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzubringen, dadurch Rechnung trägt, dass sie bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist bei dem Rechtsmittelgericht ein den Anforderungen des § 117 ZPO gerecht werdendes – vollständiges – Prozesskostenhilfegesuch einreicht...mehr

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ZAP 9/2016, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Feststellung ordnungsgemäßer Fax-Übermittlung

(BGH, Beschl. v. 1.3.2016 – VIII ZB 57/15) • Wird ein fristgebundener Schriftsatz per Telefax übermittelt, genügt es für die Ausgangskontrolle, dass ein vom Faxgerät des Absenders ausgedrucktes Sendeprotokoll die ordnungsgemäße Übermittlung an den Adressaten belegt und dieses vor Fristablauf zur Kenntnis genommen wird. Trägt der Sendebericht den Vermerk "OK", kann es einem a...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / 2. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wegen der Unterschiede zwischen Gebührenstreitwert, Zuständigkeitsstreitwert und Beschwer ist es gerade im Mietrecht nicht immer ganz einfach den richtigen Wert und damit auch das richtige Rechtsmittel zu ermitteln. So beträgt der Gebührenstreitwert einer Räumungsklage das Zwölffache und die Beschwer das 42-Fache der Monatsmiete. Da eine Nichtzulassungsbeschwerde zzt. noch g...mehr

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ZAP 6/2016, Berufungsbegründungsfrist: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

(BGH, Beschl. v. 15.9.2015 – VI ZB 37/14) • Ein Rechtsanwalt muss den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden. Dazu muss er ggf. veranlassen, ihm die Handakten vorzulegen. Hinweis: Nach den zur anwaltlichen Fristenkontrolle entwickelten Grund...mehr

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ZAP 9/2017, Rechtsprechungs... / 4. Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungspflicht wegen nicht beschiedenen PKH-Antrags

Nach § 60 Abs. 1 VwGO ist einer Partei auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten. Daher liegt regelmäßig ein Grund zur Wiedereinsetzung vor, wenn eine erstinstanzlich unterlegene Partei, die sich für bedürftig halten durfte, innerhalb der Berufungsbegründungsfrist einen vollständ...mehr

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ZAP 22/2015, Wiedereinsetzung: Verlust eines fristgebundenen Schriftsatzes auf dem Postweg

(BGH, Beschl. v. 10.9.2015 – III ZB 56/14) • Wenn ein fristgebundener Schriftsatz verloren gegangen ist, ist eine Glaubhaftmachung, wo und auf welche Weise es zum Verlust des Schriftstücks gekommen ist, nicht erforderlich. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist vielmehr bereits dann zu gewähren, wenn die Partei auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, gesch...mehr

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ZAP 13/2017, Wiedereinsetzung: Unrichtige Rechtsmittelbelehrung

(BGH, Beschl. v. 9.3.2017 – V ZB 18/16) • Der Rechtsanwalt unterliegt in aller Regel einem unverschuldeten Rechtsirrtum, wenn er die Berufung in einer Wohnungseigentumssache aufgrund einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung nicht bei dem nach § 72 Abs. 2 GVG zuständigen Berufungsgericht, sondern bei dem für allgemeine Zivilsachen zuständigen Berufungsgericht einlegt. Denn ein...mehr

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ZAP 8/2017, Rechtsprechungs... / 6. Fristeinhaltung in Zeiten von Poststreiks

Eine aus Haftungsgesichtspunkten wichtige Entscheidung hat das BSG am 19.10.2016 (B 14 AS 51/16 B) getroffen. Der klägerische Anwalt hatte kurz nach Erhalt des erstinstanzlichen Urteils dieses Urteil mit einer inhaltlich zutreffenden schriftlichen Information über die Rechtsmittelmöglichkeiten und die hierfür einzuhaltende Frist in Richtung Kläger zur Post gegeben. Infolge e...mehr

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ZAP 4/2017, Wiedereinsetzungsantrag: Entscheidung des Gerichts vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist

(BGH, Beschl. v. 29.11.2016 – VI ZB 27/15) • Über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand darf das Gericht nicht vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist entscheiden. Eine vorzeitige Entscheidung kann den Anspruch des Antragstellers auf rechtliches Gehör verletzen und die Zulassung der Rechtsbeschwerde begründen (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 17.2.2011 – V ZB 3...mehr

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ZAP 14/2016, Insolvenzverfahren: Beginn der Beschwerdefrist mit öffentlicher Bekanntmachung

(BGH, Beschl. v. 24.3.2016 – IX ZB 67/14) • Die öffentliche Bekanntmachung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Entscheidung wirkt als Zustellung und setzt grds. die Beschwerdefrist in Gang. Dies gilt auch, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist. Der Belehrungsmangel kann allenfalls eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand be...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Burhoff/Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, 2. Aufl. 2016, 1.833 S., ZAP Verlag, 119 EUR

Um der Kontrollfunktion der Verteidigung nachzukommen, muss der Verteidiger unter Umständen an Rechtsmittel- und/oder Rechtsbehelfsverfahren teilnehmen. Dabei ist vorliegendes Werk eine wertvolle Hilfe für den Strafverteidiger und stellt eine konsequente Ergänzung der bekannten Handbücher von Burhoff für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren bzw. die strafrechtliche Haupt...mehr

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ZAP 1/2015, Rechtsbeschwerd... / 5. Unzulässigkeit des schriftlichen Verfahrens (§ 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 OWiG)

Bei einem Widerspruch gegen das schriftliche Verfahren nach § 72 OWiG (zum Beschlussverfahren nach § 72 OWiG s. Burhoff/Gieg, OWi, Rn. 511 ff.; zur Rechtsbeschwerde in diesen Fällen Burhoff/Junker, OWi, Rn. 3378 ff.) kommt es für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nicht auf die Höhe der festgesetzten Geldbuße und den Wert der etwa angeordneten Nebenfolgen vermögensrechtli...mehr

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ZAP 8/2017, Revisionsbegründung: Fristverlängerung

(BGH, Beschl. v. 24.1.2017 – 3 StR 447/16) • Die Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO kann nicht verlängert werden; eine gleichwohl gewährte Verlängerung ist wirkungslos. Allerdings begründet die aufgrund eines gerichtlichen Versehens gleichwohl gewährte Fristverlängerung ein für den Angeklagten unverschuldetes Hindernis, die Frist zu wahren und führt zur Wiederei...mehr

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ZAP 7/2015, Ersatzzustellung im Geschäftsraum: Wirksamkeit der Entgegennahme

(BGH, Beschl. v. 4.2.2015 – III ZR 513/13) • In der widerspruchslosen Entgegennahme des zuzustellenden Schriftstücks durch eine in den Geschäftsräumen beschäftigte Person (§ 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) liegt zugleich die konkludente Erklärung, dass der Zustellungsadressat abwesend oder an der Entgegennahme der Zustellung verhindert ist. Weitere Nachforschungen des Zustellers sind ...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / 2. Einspruch (§§ 67 ff. OWiG)

Hat die Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid erlassen, kann gegen diesen gem. § 67 OWiG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift der Verwaltungsbehörde Einspruch eingelegt werden. Auch die fernmündliche Einlegung zur Niederschrift der Verwaltungsbehörde genügt (BGHSt 29, 173 = BGH NJW 1980, 1290), ebenso eine fernschriftliche oder tele...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / bb) Durchführung des Schuldenbereinigungsverfahrens

Hält das Insolvenzgericht dagegen die Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens für erfolgversprechend, hat es die Zustellung der in § 307 Abs. 1 S. 1 InsO genannten Unterlagen, von denen der Schuldner innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch das Gericht die erforderliche Zahl der Abschriften vorzulegen hat (§ 306 Abs. 2 2. 3 InsO), an alle vom S...mehr

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ZAP 24/2015, Unbestimmtes Rechtsmittel: Versäumung der Frist zur Rechtsmittelwahl

(KG, Beschl. v. 14.10.2015 – (4) 161 Ss 232/15 [199/15]) • Eine Rechtsmittelwahl zwischen Berufung und Sprungrevision kann nur bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist rechtswirksam ausgeübt werden. Das Recht des Angeklagten, zwischen den beiden zunächst statthaften Anfechtungsmöglichkeiten zu wählen, geht mit dem Ablauf der Revisionsbegründungsfrist endgültig unter. Ein...mehr

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ZAP 8/2017, Strafbefehl: EU-Konformität des Zustellungsverfahrens

(EuGH, Urt. v. 22.3.2017 – C-124/16) • Die deutschen Regelungen zur Zustellung eines Strafbefehls an Beschuldigte, die im Inland keinen festen Wohnsitz haben und gegen die ein Haftbefehl nicht möglich ist, sind mit EU-Recht vereinbar. Die EU-Richtlinie 2012/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates v. 22.5.2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafver...mehr

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ZAP 23/2016, Wiedereinsetzungsantrag: Verlust eines Schriftsatzes aufgrund vollgefüllter Postkiste

(BGH, Beschl. v. 16.8.2016 – VI ZB 40/15) • Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann ausgeschlossen sein, wenn ein Brief mit einer Berufungsbegründung aus einer vollgefüllten Postkiste hinter einen Schrank in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten gerutscht ist. Es liegt ein zurechenbares Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten darin, dass die Postkisten...mehr

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ZAP 16/2016, Verfahrenstipp... / 1. Referentenentwurf zur Reform der StPO

Anfang Juni 2016 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf zur Reform der StPO vorgelegt (s. ZAP Anwaltsmagazin 13/2016, S. 664). Dieses "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" basiert auf den Empfehlungen der Expertenkommission, die Ende 2015 ihren Bericht abgegeben hatte (vgl. zu...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / 5. Höchstpersönliche Nutzung von beA-Karte und PIN

In vielen Kanzleien besteht hinsichtlich des Umgangs mit beA-Karten und PIN für das beA Unsicherheit. Frage: Ist es zulässig, PIN und beA-Karte bzw. PIN und beA-Karte Signatur weiterzugeben? Die Bundesnetzagentur hält zur Frage der Weitergabe von Signaturkarte und PIN unter "Häufig gestellte Fragen" ( www.bundesnetzagentur.de – "Die Bundesnetzagentur" – "Qualifizierte elektron...mehr

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ZAP 12/2016, Rechtsmittelfrist: Zustellung an Verteidiger entscheidend

(OLG Hamm, Beschl. v. 14.4.2016 – 4 Ws 101/16) • Die Zustellung eines Beschlusses an den Pflichtverteidiger bei gleichzeitiger formloser Übersendung an den Verurteilten mit entsprechender Benachrichtigung entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Der Betroffene kann sich bei dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist dann nich...mehr

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ZAP 1/2015, Rechtsbeschwerd... / 3. Einlegung der Rechtsbeschwerde

Nach § 341 Abs. 1 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG muss die Rechtsbeschwerde bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden (eingehend zur Einlegung der Rechtsbeschwerde Burhoff/Junker, OWi, Rn. 3180 ff.; Burhoff/Kotz/Junker, RM, Teil A Rn. 1231 ff.). Wird die Frist versäumt, kann dagegen nach den allgemeinen...mehr

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ZAP 4/2017, Prozesskostenhilfe: PKH-Bewilligung für beabsichtigte Verfassungsbeschwerde

(BVerfG, Beschl. v. 2.12.2016 – 1 BvR 2014/16) • Aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig, allerdings nur dann, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint. Das ist der Fall, wenn der Betroffene gehindert ist, seine Rechte selbst u...mehr

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ZAP 23/2015, Rechtsprechung... / 2. Umfang der Sorgfaltspflichten eines Einzelanwalts

Im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellt sich die Frage, ob dem Rechtsanwalt ein Verschulden an der Versäumung der maßgeblichen Frist trifft (§ 60 Abs. 1 VwGO). Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Fax an das Gericht handelt es sich um eine einfache technische Verrichtung, die ein Rechtsanwalt einer hinreichend geschulten und überwac...mehr

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ZAP 16/2015, Klagearten im ... / c) Antragstellung

Für das Normenkontrollverfahren besteht Anwaltszwang, da es vor dem OVG/VGH geführt wird. Der Hauptantrag sollte inhaltlich § 47 Abs. 5 S. 2 VwGO folgen: "Die Norm ... wird für unwirksam erklärt." Zu beachten ist, dass das OVG die Norm nicht aufhebt, sondern sie mit deklaratorischer Wirkung für unwirksam erklärt (vgl. Kopp/Schenke, a.a.O., § 47 Rn. 120). Der Antrag kann auf ...mehr

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ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / 4. Taterfolg "Erlangen eines Steuervorteils" (§ 370 Abs. 4 S. 2 AO)

Anders als bei der Steuerverkürzung enthält das Gesetz keine weitergehende Begriffsbeschreibung des Steuervorteils (§ 370 Abs. 4 S. 2 Hs. 1 AO). Die h.L. grenzt Steuerverkürzung/Steuervorteilserlangung nach Verfahrensstadien ab. Danach sind Steuerverkürzungen im Festsetzungsverfahren (§§ 155 ff. AO), Steuervorteile außerhalb des Festsetzungsverfahrens (also insbesondere in de...mehr

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ZAP 1/2015, Rechtsbeschwerd... / V. Rechtsbeschwerdeverfahren

Für das Rechtsbeschwerdeverfahren gelten die besonderen Vorschriften des § 79 Abs. 5 u. 6 OWiG. Danach entscheidet das OLG grds. durch Beschluss. Richtet sich die Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil, so kann das OLG auch auf Grund einer HV durch Urteil entscheiden. Hebt das Rechtsbeschwerdegericht die angefochtene, i.d.R. die amtsgerichtliche Entscheidung auf, kann es abweiche...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 9. Hinweispflicht des Insolvenzgerichts (§ 175 Abs. 2)

Rn 11 Meldet ein Gläubiger eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung an und wird diese mangels eines erfolgten Widerspruchs mit dem Hinweis auf die unerlaubte Handlung in die Insolvenztabelle eingetragen, wirkt die Eintragung gem. § 178 Abs. 3 wie ein rechtskräftiges Urteil gegenüber dem Insolvenzverwalter und den übrigen Insolvenzgläubigern. Rn 12...mehr