Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 3.1 Besonderheiten bei immateriellen Vermögensgegenständen

Rz. 43 Bei immateriellen Vermögensgegenständen kann sich die Frage nach dem Zeitpunkt des Zugangs oder Abgangs stellen. Da die Gegenstände keine physische Substanz aufweisen, müssen Zugangs- und Abgangsfiktionen zugrunde gelegt werden. Der Zugangszeitpunkt orientiert sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, also am Zeitpunkt der Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewal...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 5 Vergleichbare Angabepflichten nach IFRS

Rz. 62 Nach IFRS ist ein Anlagespiegel nicht explizit vorgeschrieben. Gleichwohl kann aus den jeweiligen Angabepflichten von Sachanlagen,[1] immateriellen Vermögenswerten,[2] als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien[3] sowie Finanzinstrumenten[4] ein Anlagespiegel abgeleitet werden, da letztlich die Entwicklung der einzelnen Bilanzpositionen vergleichbar darzustellen ist....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Sonderfälle un... / Zusammenfassung

Überblick Forderungen sind Ansprüche eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner. Sie sind meist auf Geld gerichtet. Forderungen sind in der Handelsbilanz als Vermögensgegenstand und in der Steuerbilanz als Wirtschaftsgut zu aktivieren. Insbesondere Forderungen, die zivilrechtlich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr entstanden sind, unterliegen der Aktivierungspflicht. Der Zeitpu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Sonderfälle un... / 2.1 Allgemeines

Forderungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. Teilwert zu bewerten. Sie sind typisches Umlaufvermögen, soweit es sich nicht um langfristige Ausleihungen handelt. Teilwertabschreibungen kommen insbesondere bei Forderungen mit zweifelhafter Zahlungsfähigkeit des Schuldners in Betracht. Handelsrechtlich gilt für Umlaufvermögen das s...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / 4.1 Besonderheit Batteriespeicher

Selbstständiges Wirtschaftsgut Batteriespeicher können in unterschiedlichster Weise in eine Fotovoltaikanlage integriert werden. Die steuerliche Frage, die sich hieraus ergibt, zielt auf die Selbstständigkeit ab. Ist der Batteriespeicher als selbstständiges oder unselbstständiges Wirtschaftsgut anzusehen? Das Finanzamt nimmt die Beurteilung nach den bisherigen Grundsätzen vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.11.5 Verluste aus Forderungsausfällen

Auch für Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG ist mit dem Gesetz zur Ei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / 8.3.7 Austausch von Komponenten

Müssen Teile an der Fotovoltaikanlage ausgetauscht werden, handelt es sich um Erhaltungsaufwendungen, die sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden können. Ist der Wechselrichter der Anlage kein selbstständiges Wirtschaftsgut, sind die Austauschkosten ebenfalls sofortige Betriebsausgaben.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 1.2.2 Übergang zur Liebhaberei

Liebhaberei ist grundsätzlich bei allen Arten von Gewinneinkünften möglich. In dem Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige bei einer bisher mit Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht betriebenen Tätigkeit keine solche Absicht mehr hat, geht er zur Liebhaberei über.[1] Für die Annahme des Übergangs zur Liebhaberei sind die in der Vergangenheit erzielten Gewinne ohne Bedeutun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.10.3 Umfang

Ein Steuerstundungsmodell setzt Feststellungen zum Werben mit Steuervorteilen durch Erzielung negativer Einkünfte voraus.[1] Die Regelung wurde vorrangig für geschlossene Fonds in der Form von Personengesellschaften (i. d. R. GmbH & Co. KG) geschaffen. Typische Steuerstundungsmodelle, die unter die Regelung des § 15b EStG fallen, sind z. B. Medienfonds, Games-Fonds (Herstellun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / 6 Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Fotovoltaikanlage

20 Jahre Eine Fotovoltaikanlage hat eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren.[1] Die Absetzungen für Abnutzungen sind nach § 7 Abs. 1 bis 3 EStG vorzunehmen. Seit dem Veranlagungszeitraum 2010 konnte nur noch die lineare Abschreibung genutzt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie ist es möglich, für in 2020, 2021 und 2022 angeschaffte Fotovoltaikanlagen die degressi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.5 Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Wirtschaftsjahre, die vor dem 31.12.2015 enden: § 13a Abs. 3 Satz 2 EStG i. V. m. R 13a.2 Abs. 6 EStR schreiben vor, dass die verausgabten Pachtzinsen und diejenigen Schuldzinsen und dauernden Lasten, die Betriebsausgaben sind, bei Landwirten, die ihren Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen ermitteln, insgesamt nicht zu einem Verlust führen dürfen. So...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.13 Veräußerungsgeschäfte

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im selben Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden.[1] Das gilt auch für den Verlustrücktrag und den Verlustvortrag. Hier liegt ebenfalls ein besonderer Verrechnungskreis vor. Dabei ist § 10d EStG maßgebend.[2] Daher gelten die H...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / 8.3.1 Sonderabschreibung nach § 7g EStG

20 % Sonder-AfA Werden die Voraussetzungen des § 7g EStG für eine nicht begünstigte Fotovoltaikanlage erfüllt, kann die 20 %-ige Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und den folgenden 4 Jahren in Anspruch genommen werden. Verlangt wird neben den Gewinnvoraussetzungen, dass die Fotovoltaikanlage ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / 4 Allgemeines: Betriebsvermögen oder unselbstständiger Gebäudebestandteil

Strom für den Betrieb Je nachdem wie die Fotovoltaikanlage genutzt wird, kann es sich um Betriebsvermögen oder ein unselbstständiges Gebäudeteil handeln. Als Betriebsvorrichtungen gelten dabei alle Vorrichtungen, die dem Gewerbebetrieb dienen. Eine Fotovoltaikanlage, die ihren Strom für den Gewerbebetrieb erzeugt, ist als solche zu bezeichnen. Die steuerlichen Folgen hieraus ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zweck der Regelung ist es, die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung für den Gläubiger (gilt auch für Vollstreckungsbehörden; LG Stuttgart, DGVZ 2018, 215) durch die ergänzende Einholung von Fremdauskünften wirkungsvoll zu stärken. Die Bestimmung ermöglicht es, Auskünfte bei Dritten einzuholen, bei denen nach der Lebenserfahrung typischerweise Informationen zu Verm...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.2.1 Schuldner als wirtschaftlich Berechtigter

Rz. 11 Ist der Schuldner als wirtschaftlich Berechtigter in einer Kontoauskunft ausgewiesen, so hat der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger Namen, Anschriften, Kontonummer und die Bank, bei der das Konto unterhalten wird, sowie der Zeitpunkt der Kontoeröffnung mitzuteilen (BGH, DGVZ 2022, 191; AG Wiesbaden, DGVZ 2018, 217). "Wirtschaftlich Berechtigter" bedeutet, dass es sich u...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben:... / 4.3 Lösung

S ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der Leistungen im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Mit seiner Steuerberatertätigkeit führt S steuerpflichtige, den Vorsteuerabzug nicht ausschließende Umsätze aus, sodass davon auszugehen ist, dass die Notebooks vor 2 Jahren zu einem Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG geführt hatten. Wichtig Keine steuerbare Abgabe oh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wertabgaben:... / 1 Problematik

Bezieht ein Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung, muss er entscheiden, ob er diese Leistung für sein Unternehmen oder für seinen nichtunternehmerischen Bereich bezieht. Eine Zuordnung der Leistung zu seinem Unternehmen ist nur dann möglich, wenn er beabsichtigt, diese Leistung für unternehmerische Zwecke zu nutzen und sie nicht unmittelbar und ausschließlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wertabgaben:... / 2.3 Lösung

R ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört sowohl die Tätigkeit als Rechtsanwalt als auch die Tätigkeit als bestellter Betreuer nach § 1814 Abs. 1 BGB für Volljährige, die aufgrund Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selbst besorgen können. Das erworbene Fahrzeug konnte R im Juli 2021 seinem Un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Auslegung des § 50i EStG

Die Regelungen des § 50i EStG finden nach Schenkung eines zum Sonderbetriebsvermögen (Sonder-BV) einer inländischen KG (Besitzunternehmen i.R. einer Betriebsaufspaltung) gehörenden Anteils an einer Private Limited an einen im Ausland ansässigen Mitunternehmer Anwendung. Das FG entschied dazu, dass ein Wirtschaftsgut i.S.d. § 50i Abs. 1 S. 1 EStG auch ein Anteil von mehr als 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsjahr / 7 Zurechnung der Gewinne und Spendenabzug bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Bei Gewerbetreibenden mit abweichendem Wirtschaftsjahr gilt der Gewinn des Wirtschaftsjahrs – einschließlich etwaiger Veräußerungsgewinne – in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem das abweichende Wirtschaftsjahr endet.[1] Praxis-Beispiel Gewinnzurechnung Das Wirtschaftsjahr eines Gewerbebetriebs dauert vom 1.4.2021 bis zum 31.3.2022. Der Gewerbetreibende hat seinen Gewinn dami...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wohnungsunternehmen – Eine ... / 2. Gesetzlicher Wortlaut und Gesetzesbegründung

§ 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. d ErbStG besagt im Wortlaut, dass die Nutzungsüberlassung von Grundstücken, Grundstücksteilen, grundstücksgleichen Rechten und Bauten an Dritte nicht als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren ist, wenn die überlassenen Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten zum Betriebsvermögen, zum gesamthänderisch gebundenen Betri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der digitale Nachlass – Pra... / I. Einleitung

Während die Nutzung von Computern, Smartphones und dem Internet im beruflichen und privaten Alltag längst selbstverständlich geworden ist, führt die Vorsorge und testamentarische Gestaltung hinsichtlich des digitalen Nachlasses bislang in der Beraterpraxis eher ein Schattendasein. Obwohl der digitale Nachlass zunehmend nicht nur hochsensible dienstliche oder höchstpersönlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der digitale Nachlass – Pra... / [Ohne Titel]

David Witzheller, RA[*] Während die Nutzung von Computern, Smartphones und dem Internet im beruflichen und privaten Alltag längst selbstverständlich geworden ist, führt die Vorsorge und testamentarische Gestaltung hinsichtlich des digitalen Nachlasses bislang in der Beraterpraxis eher ein Schattendasein. Obwohl der digitale Nachlass zunehmend nicht nur hochsensible dienstlich...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Zusammenfassung von Wirtschaftsgütern zu einer wirtschaftlichen Einheit

Rz. 21 Mehrere Wirtschaftsgüter kommen als wirtschaftliche Einheit nur insoweit in Betracht, als sie demselben Eigentümer gehören (§ 2 Abs. 2 BewG). Davon abweichend bestimmt § 26 BewG, dass die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit beim Grundbesitz nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass die Wirtschaftsgüter zum Teil dem einen, zum Teil dem ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Zusammengesetzte Wirtschaftsgüter

Rz. 16 Gleich einer Sache kann sich auch ein Wirtschaftsgut aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzen, so dass man in einer Analogie zum Zivilrecht von den Bestandteilen eines Wirtschaftsguts und von einem zusammengesetzten Wirtschaftsgut sprechen kann. Auch positive und negative Bestandteile können zusammen ein Wirtschaftsgut bilden. Rz. 17 Dingliche Nutzungsrechte, die...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Beschaffenheit des Wirtschaftsguts

Rz. 29 Die Beschaffenheit wird durch die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestimmt, die dem Bewertungsgegenstand eigen sind.[22] Rz. 30 Zu diesen Verhältnissen gehören nicht nur die Lage, das Alter, der Erhaltungszustand des Wirtschaftsguts, sondern auch seine Individualität: Ist es ein Massenprodukt oder ist es eine Spezialität oder ein Unikat?mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Gewerblich genutzte Wirtschaftsgüter, Nr. 6

Rz. 21 Das Inlandsvermögen umfasst grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter eines beschränkt Steuerpflichtigen, die einem inländischen Gewerbebetrieb überlassen sind. Die Nutzungsüberlassung kann sowohl unentgeltlich als auch durch Vermietung oder Verpachtung erfolgen.[70] Die beispielhafte Nennung von Miet- und Pachtverhältnissen im Gesetz selbst stellt insoweit keine Beschränku...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Feststellung des Werts der anteiligen Wirtschaftsgüter und der Schulden (Nr. 4)

Rz. 7 Bei vermögensverwaltenden Gesellschaften und Gemeinschaften, wie z.B. Leasing- oder Filmförderungsfonds, richtet sich die Zuständigkeit danach, von wo aus das Vermögen im Zeitpunkt der Steuerentstehung (§ 11 ErbStG) verwaltet wird. Sind hierzu eine Bank oder ein Treuhänder bestellt, so sind der Sitz der Bank oder der berufliche Sitz des Treuhänders maßgeblich. Wird das...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Gegenstand der Bewertung – wirtschaftliche Einheit

Rz. 6 Der Gegenstand der erbschaftsteuerrechtlichen Bewertung wird (über § 12 Abs. 1 ErbStG) in § 2 BewG als sog. wirtschaftliche Einheit definiert.[10] Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 BewG ist jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten, woraus im Umkehrschluss folgt, dass Einzelgegenstände, die zusammen mit anderen Gegenständen eine wirtschaftliche Einheit bilden, nicht jeweil...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Substanzwertbestimmung

Rz. 50 Wie bereits ausgeführt, umfasst der Substanzwert sämtliche Wirtschaftsgüter, die nach den §§ 95–97 BewG zum Betriebsvermögen gehören.[173] Welche Wirtschaftsgüter das sind, richtet sich nach ertragsteuerlichen Grundsätzen, § 95 Abs. 1 BewG.[174] Aktive und passive Wirtschaftsgüter gehören auch dann dem Grunde nach zum ertragsteuerlichen Betriebsvermögen, wenn für sie ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Bewertung "jungen Betriebsvermögens"

Rz. 16 Gemäß § 200 Abs. 4 BewG sind auch Gegenstände des notwendigen Betriebsvermögens[36] gesondert zu bewerten, wenn sie innerhalb von zwei Jahren vor dem Bewertungsstichtag in das Betriebsvermögen eingelegt wurden; mit solchen Gegenständen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Schulden werden hierbei mindernd berücksichtigt.[37] Die Regelung dient der Missbrauchsverhi...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Zurechnung versus Bewertung

Rz. 4 § 3 BewG regelt die Bewertung für den Fall, dass ein Wirtschaftsgut mehreren Personen zusteht. Für eine wirtschaftliche Einheit, die mehreren Personen zusteht, gilt das Gleiche.[4] Rz. 5 Wann ein Wirtschaftsgut mehreren Personen zusteht und welche Personen das sind, ergibt sich aus den Einzelsteuergesetzen oder aus § 39 AO. Danach kommt es auf die wirtschaftliche Zuordn...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Eigentumsverhältnisse

Rz. 8 Voraussetzung für die Zurechnung von Wirtschaftsgütern zu einem Gewerbebetrieb ist auch, dass sie rechtlich oder wenigstens wirtschaftlich im Eigentum des Unternehmers stehen.[18] Der Begriff des wirtschaftlichen Eigentums ist in § 39 AO definiert. Dieser hat folgenden Wortlaut: § 39 AO Zurechnung (1) Wirtschaftsgüter sind dem Eigentümer zuzurechnen. (2) Abweichend von A...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Zugehörigkeit zum Betrieb

Rz. 11 Wirtschaftsgüter gehören dann zu einem Betriebsvermögen, wenn sie dem Hauptzweck des jeweiligen Gewerbebetriebes dienen. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, sind die jeweiligen Wirtschaftsgüter dem Grundvermögen, dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder dem übrigen Vermögen im bewertungsrechtlichen Sinne zuzuordnen. § 95 Abs. 1 BewG regelt den Grundsatz de...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Grundstück

Rz. 3 In der Praxis stimmt das Grundstück im bewertungsrechtlichen Sinne in der Regel doch mit dem Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne überein.[1] Der Begriff "Grundstück" ist jedoch nicht immer gleichbedeutend mit dem Begriff des Grundstücks im Sinne des Bürgerlichen Rechts. Maßgebend ist nach § 2 BewG allein, was als wirtschaftliche Einheit nach den Anschauungen des...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Wirtschaftliche Einheit des Bewertungsrechts

Rz. 7 Der bewertungsrechtliche Begriff der wirtschaftlichen Einheit ist in § 2 Abs. 1 S. 3 u. 4 BewG umschrieben: Was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, ist nach den Anschauungen des Verkehrs zu entscheiden. Die örtliche Gewohnheit, die tatsächliche Übung, die Zweckbestimmung und die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit der einzelnen Wirtschaftsgüter sind zu berücksic...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Aufteilung von in- und ausländischem Betriebsvermögen

Rz. 30 Sofern die wirtschaftliche Einheit des Gewerbetriebs sowohl inländisches als auch ausländisches Betriebsvermögen umfasst und die auf das Ausland entfallenden Wirtschaftsgüter einer dortigen Betriebsstätte zuzuordnen sind, ist das Betriebsvermögen auf den inländischen Teil des Gewerbebetriebs und die ausländische Betriebsstätte aufzuteilen. Maßgebliches Aufteilungskrit...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 42 Die Zurechnung eines Vermögensgegenstandes ist entscheidend für die Beteiligung am Feststellungsverfahren (§ 154 Abs. 1 Nr. 1 BewG) und die Rechtsbehelfsbefugnis (§ 155 BewG). Die Zurechnung erfolgt danach, wer den Erwerb des Vermögenswertes zu versteuern hat,[163] wobei eine Aufteilung nach Erbanteilen erst auf der Ebene der Besteuerung stattfindet. Dies ist sinnvoll...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Grundsätzliche Begriffsbestimmung

Rz. 3 § 95 Abs. 1 BewG verweist für die Definition des Begriffs Betriebsvermögen auf § 15 Abs. 1 u. 2 EStG. Das Betriebsvermögen im bewertungsrechtlichen Sinne umfasst alle Teile eines Gewerbebetriebes, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören.[6] Das sind alle Wirtschaftsgüter, die für betriebliche Zwecke eingesetzt werden, deren Erwerb betrieb...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Einheit und Vielheit

Rz. 4 Wirtschaftsgut ist ein Sammelbegriff, der Sachen, Rechte, tatsächliche Zustände und konkrete Möglichkeiten umfasst. Es geht um Positionen, die einer gesonderten Bewertung zugänglich sind, deren Erwerb mit einem Aufwand verbunden ist, und die in der Regel einen Nutzen für mehrere Jahre bringen.[2] Ein Wirtschaftsgut ist vielfach für sich allein verkehrsfähig. Notwendig ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 34 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft § 34 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext (1) Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft umfaßt (2) Der Wirtschaftsteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfaßtmehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Hinzurechnungen

Rz. 5 Gemäß § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG sind zunächst sämtliche auf besonderen steuerrechtlichen Vorschriften beruhenden Abschreibungen dem Betriebsergebnis wieder hinzuzurechnen.[8] Eine Minderung des Ausgangswerts (Gewinn nach § 4 Abs. 1 bzw. Einnahmenüberschuss nach § 4 Abs. 3 EStG) ist stets nur i.H.d. normalen Abschreibungen zulässig. Diese erfassen neben der...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 158 Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Gesetzestext (1) Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse. Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören alle Wirtschaftgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu diesem Zweck auf Dauer zu dienen bestimmt si...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Sonderbetriebsvermögen

Rz. 29 Außer dem (Anteil am) Gesamthandsvermögen gehören zum Betriebsvermögen der Gesellschaft gem. § 97 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 BewG auch die Wirtschaftsgüter, die im Eigentum eines Gesellschafters, mehrerer oder aller Gesellschafter stehen, soweit diese Wirtschaftsgüter bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen der Gesellschaft gehören. Gleiches gilt für hiermit...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Als steuerpflichtiger Erwerb gilt die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist (§§ 5, 13, 13a, 13c, 13d, 16, 17 und 18). In den Fällen des § 3 gilt unbeschadet Absatz 10 als Bereicherung der Betrag, der sich ergibt, wenn von dem nach § 12 zu ermittelnden Wert des gesamten Vermögensanfalls, soweit er der Besteuerung nach diesem Gesetz unterliegt, die n...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 164 Mindestwert

Gesetzestext (1) Der Mindestwert des Wirtschaftsteils setzt sich aus dem Wert für den Grund und Boden sowie dem Wert der übrigen Wirtschaftsgüter zusammen und wird nach den Absätzen 2 bis 4 ermittelt. (2) Der für den Wert des Grund und Bodens im Sinne des § 158 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 zu ermittelnde Pachtpreis pro Hektar (ha) bestimmt sich nach der Nutzung, dem Nutzungsteil und ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

Wirtschaftsgüter, die einem Unternehmen dienen, sind, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, mit dem Teilwert anzusetzen. Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, daß der Erwerber das Unternehmen fortführt.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Nutzungen und Leistungen

Rz. 8 Der Begriff der Nutzungen ist grundsätzlich im Sinne des § 100 BGB zu verstehen. Es handelt sich um die Früchte einer Sache oder eines Rechts (§ 99 BGB) oder um die Gebrauchsvorteile einer Sache oder eines Rechts. Über das BGB hinaus werden auch die Nutzungen eines Wirtschaftsguts im Sinne des Handelsrechts und des Steuerrechts erfasst, z.B. Lizenzzahlungen für die Nut...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Umwandlungen und vergleichbare Vorgänge

Rz. 234 Auch Umwandlungsvorgänge i.S.d. §§ 20, 24 UmwStG stellen grds. Veräußerungsfälle dar.[539] Um einen – entsprechend der ertragsteuerlichen Behandlung – in diesen Fällen nicht gewünschten Wegfall der erbschaftsteuerrechtlichen Verschonungen zu vermeiden, ordnet aber § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 2 Alt. 2 ErbStG ausdrücklich ihre Privilegierung an. § 20 UmwStG betrifft die...mehr