Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 30 Anschaffungskosten eines Überschussrechners in den Fällen von § 6 Abs. 3 bis 6 (§ 6 Abs. 7 EStG)

Rz. 541 § 6 Abs. 7 Nr. 1 EStG enthält die Regelung des früheren § 7 Abs. 3 EStDV. Er regelt für Stpfl., die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, die Bemessungsgrundlage für die AfA und die AfS in den Fällen des § 6 Abs. 3 bis 6 EStG. Ein Überschussrechner hat die nach Abs. 3 bis 6 anzusetzenden Werte als echte oder fiktive Anschaffungskosten bei der Bemessung der AfA...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.6 Zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente (§ 6 Abs. 1 Nr. 2b EStG)

Rz. 334g Kreditinstitute haben handelsrechtlich Finanzinstrumente des Handelsbestands nach § 340e Abs. 3 S. 1 HGB i. d. F. des BilMoG zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags zu bewerten. Eine Legaldefinition der Finanzinstrumente findet sich in § 1 XI KWG. Darunter fallen u. a. Aktien, Schuldtitel, Derivate wie z. B. Optionen, Futures, Swaps, Forwards und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.6 Durch die Fertigung veranlasster Wertverzehr des Anlagevermögens (§ 255 Abs. 2 S. 2 HGB)

Rz. 220 Der Wertverzehr des Anlagevermögens i. S. v. § 255 Abs. 2 S. 2 HGB ist steuerrechtlich insoweit in die Herstellungskosten einzubeziehen, als er durch den Herstellungsprozess veranlasst und für die Herstellung notwendig ist. Es besteht eine Einbeziehungspflicht nach Handels- und Steuerrecht.[1] Zweck der Einbeziehung ist es, die den einzelnen Produkten zuzurechnenden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.4 Teilwertabschreibung auf Darlehensforderungen

Rz. 349 Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Darlehensforderungen waren zwar grundsätzlich mit ihrem Barwert als Teilwert anzusetzen.[1] Jedoch war dann eine Bewertung mit dem Nennwert geboten, wenn der Darlehensnehmer anstelle von Zinsen eine andere dem Darlehensgeber vorteilhafte Gegenleistung erbrachte.[2] Die anstelle von Zinsen empfangenen Vorteile musstennicht konk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.9 Zinsen für Fremdkapital (§ 255 Abs. 3 HGB)

Rz. 226 Schuldzinsen sind nur in engen Grenzen aktivierbar. Kalkulatorische Eigenkapitalzinsen sind mangels einer Zahlungspflicht überhaupt nicht berücksichtigungsfähig. Entsprechendes gilt für Eigenkapitalbeschaffungskosten eines geschlossenen Immobilienfonds, sofern sie keine verdeckten Herstellungskosten für das Gebäude enthalten.[1] Auch Fremdkapitalzinsen werden nach § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 15 Bewertung von Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 364 Unter einer Verbindlichkeit ist die Verpflichtung des Unternehmers zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung an einen Dritten zu verstehen, die erzwingbar ist und eine wirtschaftliche Belastung darstellt.[1] Für die Passivierung stellt der I. Senat bereits auf die Entstehung der Verbindlichkeit (u. U. schon vor der wirtschaftlichen Verursachung) ab.[2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.4 Betrieblich veranlasste Übertragung aus einem Betriebsvermögen

Rz. 504 Die Wertabgabe des übertragenden Betriebs musste nach der Vorgängervorschrift des § 7 Abs. 2 EStDV betrieblich veranlasst sein. Nach der jetzigen Regelung des § 6 Abs. 4 EStG kann nichts anderes gelten.[1] Eine privat veranlasste Übertragung, etwa eine Schenkung, wäre auf Seiten des Übertragenden eine Entnahme und beim Übernehmenden eine Einlage i. S. v. § 4 Abs. 1 S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 5 Angabe des Werts in Euro

Rz. 32 Gem. § 244 HGB ist der Jahresabschluss in Euro aufzustellen. Das Steuerrecht knüpft mit § 140 AO hieran an. Rz. 33 einstweilen frei Rz. 34 Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern in fremder Währung sind bei Unternehmen, die keine Kreditinstitute sind, nach § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung in die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.5 Stichtagsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4 HGB)

Rz. 71 Vermögensgegenstände und Schulden sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Dabei ist nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB vorsichtig zu bewerten; namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlusstag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstell...mehr

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Sperrfristverstöße nach § 6... / a) Entscheidungssachverhalt

In dem weiteren vom BFH[15] entschiedenen Fall ging es um folgenden (verkürzt) wiedergegeben Sachverhalt: In dem Streitfall ging es um eine Organgesellschaft i.S.d. § 14 Abs. 1 KStG (M-GmbH), die mit Wirkung zum 31.12.2014 diverse einzelne Wirtschaftsgüter – nämlich die für den Betrieb eines Gasnetzes erforderlichen Anlagen einschließlich zugehöriger Rechte und Pflichten – ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 23.3 Übertragung eines (Teil-)Betriebs

Rz. 467 Gegenstand der erfolgsneutralen Übertragung einer wirtschaftlichen Einheit nach § 6 Abs. 3 EStG kann sein ein ganzer Gewerbebetrieb, ein Teilbetrieb, ein Anteil an einer Mitunternehmerschaft, ein Bruchteil eines Mitunternehmeranteils, ein Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters an einer KGaA, die unentgeltliche Übertragung des Rechts zur Nutzung eines Betriebs du...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.3 Teilwertabschreibung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Rz. 344 Forderungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG in der Steuerbilanz mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Soll anstelle dessen der niedrigere Teilwert angesetzt werden, so ist von der Vermutung auszugehen, dass der Teilwert den Anschaffungskosten, also dem Nennwert der Forderung entspricht.[1] Tilgungsbeträge sind von den Anschaffungskosten, d. h. dem Nennwert abzusetz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.7 Investmentfonds

Rz. 334h Zum 1.1.2018 wurde die Besteuerung der Erträge von Publikums-Investmentfonds durch das InvStG 2017 grundlegend geändert. Das Transparenzprinzip wurde aufgegeben und Publikums-Investmentfonds sind nunmehr selbst stpfl.. Auf der Ebene der Anleger wurden die "ausschüttungsgleichen Erträge" bei thesaurierenden Fonds durch die Einführung der Vorabpauschale ersetzt, die e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 23.2 Systematischer Zusammenhang

Rz. 464 Die unentgeltliche Übertragung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG ist keine Entnahme – im Gegensatz zur unentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter als Entnahme beim Schenkenden und Einlage beim Schenkungsempfänger außerhalb des Anwendungsbereichs von § 6 Abs. 5 EStG.[1] Trotz Rechtssubjektwechsels geht die Sachgesamt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.6 Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Rz. 81 Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sollen nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB beibehalten werden. Dieser Grundsatz der Bewertungsstetigkeit gilt für alle Kaufleute und über den Maßgeblichkeitsgrundsatz auch für die Steuerbilanz. Das Stetigkeitsgebot ist durch § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB i. d. F. des BilMoG von einer Soll- in eine Mussvorschri...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / III. Fazit

Das MoPeG soll ausweislich der Gesetzesbegründung[83] keine Auswirkung auf die Besteuerung haben. In Bezug auf den Dualismus der Besteuerung und die damit verbundene Frage nach der Besteuerung von Personengesellschaften im Kontext einer Steuersubjekteigenschaft sowie der additiven Gewinnermittlung ergeben sich keine Auswirkungen auf die Besteuerung:[84] Dies ergibt sich nach ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 6 Nominalwertprinzip

Rz. 37 Das EStG beruht auf dem Grundsatz Euro = Euro (Nominalwertprinzip). Dass der Wert einer Geldsumme sich nach dem jeweiligen Nennbetrag richtet, bildet eine der tragenden Grundlagen der gegebenen Rechts- und Wirtschaftsordnung.[1] Infolgedessen werden Wertverschlechterungen des investierten Kapitals nicht berücksichtigt. Da das Einkommensteuerrecht von verhältnismäßig s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 3 Verhältnis von handels- und steuerrechtlicher Bewertung

Rz. 25 Nach dem "Bewertungsvorbehalt" des § 5 Abs. 6 EStG sind bei der steuerrechtlichen Bilanzierung "die Vorschriften über die Bewertung" zu befolgen. Demgemäß haben die steuerrechtlichen Vorschriften Vorrang vor den handelsrechtlichen. Soweit eine steuerrechtliche Regelung jedoch fehlt oder lückenhaft ist, gelten aufgrund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes nach § 5 Abs. 1 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.4 Forderungen und Wechsel

Rz. 330 Darlehensforderungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG grundsätzlich mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Dabei kommt es weder auf den Auszahlungsbetrag noch auf den Barwert an. Vielmehr gilt als Anschaffungskosten der Nennbetrag der Darlehensforderung, auch wenn das Darlehen unverzinslich oder niedrig verzinslich ist. In den letzteren Fällen kommt lediglich eine Tei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 23.3.4 Unentgeltlichkeit der Übertragung

Rz. 476 Eine unentgeltliche Übertragung i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn sich die Beteiligten darüber einig sind, dass der (Teil-)Betrieb oder Mitunternehmeranteil aufgrund einer Schenkung übergehen soll. Der Übergang von Verbindlichkeiten im Rahmen einer Betriebsübertragung begründet keine Gegenleistung, also kein Entgelt und steht somit der Unentgeltlichkeit nicht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.3 Unterschiede in der Bewertung von Vermögensgegenständen, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c

Rz. 117 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c AO führen Gestaltungen zu einem Kennzeichen, durch das Vermögensgegenstände übertragen oder überführt werden, soweit sich die Bewertung dieser Vermögensgegenstände in den beteiligten Steuerhoheitsgebieten wesentlich unterscheiden.[1] Der Begriff der "Vermögensgegenstände" dürfte mit dem steuerlichen Begriff der Wirtschaftsgüter iden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.3 Gestaltungen mit einer intransparenten Kette, Abs. 2 Nr. 3

Rz. 141 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 3 AO führen Gestaltungen mit einer intransparenten Kette zu einem Kennzeichen. Damit eine intransparente Kette vorliegt, müssen die Voraussetzungen der Buchstaben a und b kumulativ erfüllt sein und zusätzlich die Identität der wirtschaftlich Beteiligten verschleiert werden.[1] Die Vorschrift enthält in Buchst. a) und b) zwei Voraussetzungen, di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.2.1 Mehrfache Abschreibung

Rz. 109 Abs. 2 N. 1 Buchst. b erfasst Gestaltungen, die zu einer mehrfachen Abzugsfähigkeit oder Steuerbefreiungen führen (sog. "double dips"). Nach Doppelbuchst. aa) führt es zu einem Kennzeichen, wenn in mehr als einem Steuerhoheitsgebiet Absetzungen für Abnutzung für denselben Vermögenswert in Anspruch genommen werden. Zum Begriff des Hoheitsgebiets vgl. Rz. 43, zu Absetz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.4 Zirkuläre Transaktionen, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c

Rz. 57 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c AO liegt unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests ein Kennzeichen vor, wenn Transaktionen durch Einschaltung funktionsschwacher Unternehmen oder durch Transaktionen, die sich gegenseitig aufheben, für zirkuläre Vermögensverschiebungen genutzt werden. Hinzuweisen ist darauf, dass die Vorschrift sprachlich missglückt ist, da de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4.4 Funktionsverlagerung und ähnliche Übertragungen und Überführungen

Rz. 165 Nach Nr. 4 Buchst. c) führt eine Funktionsverlagerung zu einem Kennzeichen. Definiert ist dies als grenzüberschreitende Übertragung oder Verlagerung von Funktionen, Risiken, Wirtschaftsgütern oder sonstigen Vorteilen innerhalb von verbundenen Unternehmen. Zum Begriff der verbundenen Unternehmen Rz. 170. Auffällig ist, dass in Anhang IV Teil II E 3 der Richtlinie v. 2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4.3 Schwer zu bewertende immaterielle Werte

Rz. 162 Nr. 4 Buchst. b) erfasst die Übertragung von immateriellen Werten oder Rechten, die schwer zu bewerten sind. Als Werte oder Rechte werden Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) erfasst, wie Patente, Warenzeichen und der Firmenwert, aber auch bloße vermögenswerte Positionen, wie Know-How. Es muss sich um eine Übertragung der immateriellen Werte oder Rechte handeln, a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.4.2 Die Regelbeispiele

Rz. 134 Da der allgemeine Tatbestand recht abstrakt ist und seine Anwendung in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten bereiten dürfte, sind in den Buchst. a–f konkretere Tatbestände eingeführt worden, die in Form von nicht abschließenden Regelbeispielen den allgemeinen Tatbestand konkretisieren. In den einzelnen Tatbeständen der Buchst. a–f werden Nutzungen, Übertragungen, Um...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Begriff der marktfähigen Gestaltung

Rz. 2 Eine grenzüberschreitende Steuergestaltung ist marktfähig, wenn sie konzipiert und vermarktet wird, umsetzungsbereit ist oder zur Umsetzung bereitgestellt wird, ohne dass sie in wesentlicher Hinsicht an die Bedürfnisse des jeweiligen Nutzers angepasst werden muss. Der Begriff der individuellen Anpassung bezieht sich auf den sachlichen Inhalt der Steuergestaltung. Anpas...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.5 Grenzüberschreitende Zahlungen bei fehlender Körperschaftsteuer, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d

Rz. 71 Unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests führen nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d AO Gestaltungen zu einem Kennzeichen, wenn der Stpfl. grenzüberschreitende Zahlungen an ein verbundenes Unternehmen leistet, die bei ihm als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, während das verbundene Unternehmen in dem Steuerhoheitsgebiet, in dem es ansässig ist, keiner oder eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 156 Die Kennzeichen nach § 138e Abs. 2 Nr. 4 AO betreffen die Gestaltung von Verrechnungspreisen. Diese sind nach § 90 Abs. 3 AO dokumentationspflichtig. Die Mitteilungspflicht nach § 138e Abs. 2 Nr. 4 AO tritt als selbständige Pflicht neben diese Dokumentationspflicht. Weder wird durch die Mitteilung nach § 138d AO die Dokumentationspflicht erfüllt, noch macht die Dokum...mehr

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Sitzverlegung – ABC IntStR / 2.1 Wegzug von Kapitalgesellschaften

Infolge der Verlegung ihres Sitzes als Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung kann eine Kapitalgesellschaft aus der unbeschränkten Stpfl. ausscheiden. Zwar wird der statuarische Sitz regelmäßig im Inland verbleiben; damit besteht weiterhin nach deutschem Steuerrecht unbeschränkte Stpfl. Allerdings ist eine solche doppelt ansässige Gesellschaft abkommensrechtlich nur im Staat...mehr

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Sitzverlegung – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Infolge einer Sitzverlegung werden insbesondere die Wirtschaftsgüter in das Ausland überführt, die der Geschäftsleitung zuzuordnen sind (z. B. Patente, Warenzeichen, Firmenwert). Im Fall einer Sitzverlegung ist das jeweilige Wirtschaftsgut zum gemeinen Wert und damit zum Einzelveräußerungspreis anzusetzen. Fraglich ist, wie der gemeine Wert bei einem Firmenwert zu bestimmen ...mehr

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Sitzverlegung – ABC IntStR / 2.2 Zuzug von Kapitalgesellschaften

Verlegt eine ausl. Gesellschaft ihren Sitz nach Deutschland, wird sie in Deutschland unbeschränkt stpfl. Da der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland liegt, wird sie auch nach dem DBA in Deutschland als ansässig gelten. Die Wirtschaftsgüter, die infolge der Sitzverlegung in Deutschland steuerverstrickt werden, sind als eingelegt zu behandeln[1] und daher unter Aufdeckung de...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / bb) Einfluss auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer

Der Wegfall der Betriebsaufspaltung hat neben den erläuterten ertragsteuerlichen Folgen auch beachtliche erbschaftsteuerliche Folgen. Sollte im Nachgang des Wegfalls der Betriebsaufspaltung unter Beibehaltung einer dualistischen Struktur ohne Zusammenführung des Besitz- und Betriebsunternehmens eine unentgeltliche Übertragung erfolgen, ist bei der klassischen Betriebsaufspal...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / b) Bestehenlassen der Betriebsaufspaltung

In der Regel besteht ein berechtigtes Interesse der Steuerpflichtigen daran, dass die Betriebsaufspaltungskonstellation bewusst beibehalten werden soll (s.o.). Die Gründe hierfür können vielschichtig sein. Ein außersteuerlicher Grund ist hierfür, dass die Wirtschaftsgüter des Besitzunternehmens nicht mit dem operativen Geschäft verbunden sein sollen, so dass eine Notlage des...mehr

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Sitzverlegung – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Verlegt eine Körperschaft ihren Sitz und/oder den Ort ihrer Geschäftsleitung aus Deutschland in das Ausland ("Sitzverlegung"), kann dadurch die unbeschränkte Stpfl. der Körperschaft in Deutschland enden. Nach deutschem Steuerrecht ergeben sich aus der bloßen Verlegung des Sitzes keine unmittelbaren steuerlichen Folgen. Abzustellen ist gem. § 12 KStG darauf, ob sich das Beste...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / 1. Allgemeines

Das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung ist Ausfluss richterlicher Rechtsfortbildung des RFH und blickt dabei auf eine fast 100 Jahre bestehende Rspr.-Tradition zurück. Umso überraschender erscheint es, dass es trotz der erheblichen Bedeutung in der Praxis weiterhin an einer ausdrücklichen gesetzlichen Kodifikation bzw. Legaldefinition mangelt und die Betriebsaufspaltung ...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.5 Begründung von Ansprüchen und Wirtschaftsgütern, Wegfall von Verbindlichkeiten

Gewinne können auch dadurch realisiert werden, dass bisher nicht vorhandene Wirtschaftsgüter, insbesondere Forderungen, außerhalb eines Leistungsaustauschs begründet werden oder Verbindlichkeiten wegfallen. 2.5.1 Forderungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind u. a. zu aktivieren, wenn die für die Entstehung wesentlichen wi...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.5 Tausch

Tauschgeschäfte sind Veräußerungsgeschäfte, bei denen Gegenleistung für eine Lieferung wiederum eine Lieferung ist. Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechend Anwendung.[1] Der Tausch bewirkt eine Gewinnrealisierung: Die Anschaffungskosten eines eingetauschten Wirtschaftsguts bemessen sich nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts.[2] Für...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realisationsprinzip / 1.5 Keine Gewinnrealisierung

Forderungen, die in vollem Umfang bestritten werden, dürfen erst dann aktiviert und als realisierte Gewinne erfasst werden, wenn (und soweit) sie entweder rechtskräftig festgestellt oder vom Schuldner anerkannt worden sind.[1] Die spätere Anfechtung des einer Forderungsaktivierung zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts schließt die bei Aktivierung der Forderung eingetretene Gewi...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.3.2 Unentgeltliche Übertragung unter Mitunternehmern

Bei unentgeltlicher Übertragung von Sonderbetriebsvermögen unter Mitunternehmern tritt grundsätzlich keine Gewinnrealisierung ein. Das gilt entsprechend für die unentgeltliche Übertragung oder die Übertragung gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten aus einem Betriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgek...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realisationsprinzip / 1.1 Umsatzakte/-geschäfte

Die Gewinnrealisierung tritt aufgrund betrieblicher Umsatzakte ein.[1] Das ist der Fall, wenn bei einem Absatzgeschäft der Anspruch auf die Gegenleistung, wie z. B. Kaufpreis, Mietzins, Werklohn usw., entstanden und auszuweisen ist oder wenn eine Leistung erbracht ist.[2] Der Zeitpunkt richtet sich vorwiegend nach dem Vertragstyp, der dem Leistungsaustausch zugrunde liegt. A...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.6 Verdeckte Einlage

Verkauft ein Steuerpflichtiger sein Einzelunternehmen an eine zuvor von ihm bar gegründete GmbH und bemisst sich der Kaufpreis nur nach den von dem Einzelunternehmen bilanzierten Aktiva und Passiva, kann der übergehende Geschäftswert Gegenstand einer verdeckten Einlage sein. Die in dem eingelegten Geschäftswert enthaltenen stillen Reserven sind aufzudecken und von dem Gesell...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.6 Tauschähnliche Geschäfte

Sind Gegenstand eines Leistungsaustauschs nicht nur Lieferungen, sondern auch oder nur Leistungen, ist ein tauschähnliches Geschäft gegeben. Praxis-Beispiel Tauschähnliches Geschäft Fabrikant A und Bauunternehmer B vereinbaren den Austausch eines bei A mit 20.000 EUR aktivierten Grundstücks gegen Bauleistungen des B am Fabrikgebäude des A (Erstellung eines Anbaus). Die Verkehr...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.3.1 Gesellschafter

Die Auflösung einer Mitunternehmerschaft führt grds. zur Aufgabe ihres Gewerbebetriebs.[1] Der Gewinn aus der Übertragung eines Gesellschaftsanteils an einer Personengesellschaft auf einen Mitgesellschafter wird grundsätzlich im Zeitpunkt des Abschlusses des Verfügungsvertrags, beim Ausscheiden eines Gesellschafters und Übergang des Gesellschaftsanteils im Wege der Anwachsung...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.3.3 Übertragung von Betriebsvermögen zu Buchwerten

Bei Entnahme oder Veräußerung von zu Buchwerten übertragenem Betriebsvermögen vor Ablauf einer Sperrfrist sind die stillen Reserven rückwirkend aufzudecken und zu versteuern.[1] Eine Übertragung zu Buchwerten ist nicht zulässig, wenn durch die Übertragung der Anteil einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Wirtschaftsgut begründet wird oder sich erh...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.3.4 Tonnagebesteuerung

Geht ein Gewerbebetrieb mit Geschäftsleitung im Inland für seinen Betrieb(steil) von Handelsschiffen im internationalen Verkehr unwiderruflich zur Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG über, ist zum Schluss des Übergangs(wirtschafts)jahrs für jedes betroffene Wirtschaftsgut der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Teilwert in ein besonderes Verzeichnis aufzunehmen. Dieser Un...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.3 Veräußerung von Firmen, Praxen und Gesellschaftsanteilen

Bei einer Geschäftsveräußerung eines Betriebs oder einer Praxis im Ganzen[1] ist der Veräußerungszeitpunkt für alle übertragenen Wirtschaftsgüter einheitlich zu bestimmen; er richtet sich weitgehend nach der Parteivereinbarung. Gleiches gilt für die Übertragung eines Mitunternehmeranteils oder eines sonstigen Gesellschafteranteils. Nutzt ein Ehegatte einen Kellerraum des im M...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.4 Betriebsaufgabe/-verpachtung

Die Betriebsaufgabe steht der Betriebsveräußerung gleich.[1] Grundsätzlich werden die stillen Reserven aufgedeckt und gehen in den Aufgabegewinn ein. Mit der sachlichen Zuordnung der aufgedeckten stillen Reserven zum Aufgabegewinn ist noch nicht entschieden, zu welchem Zeitpunkt der Gewinn aus der Veräußerung von einzelnen Wirtschaftsgütern realisiert wird. Der Zeitpunkt der...mehr

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Anzeigepflichten (Steuerges... / 2.2 Kennzeichen

Entsprechend der Richtlinie unterteilt auch das deutsche Recht in Kennzeichen mit (§ 138e Abs. 1 AO) und ohne (§ 138e Abs. 2 AO) sog. Relevanztest (§ 138d Abs. 2 Nr. 3 lit. a AO). Kennzeichen mit Relevanztest sind: Mandatsvereinbarungen mit Vertraulichkeitsklauseln, die die Offenlegung gegenüber anderen Beratern oder der Finanzverwaltung untersagen oder unter ein pauschales Z...mehr