Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Anlage KAP 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 178 Wichtig Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags Der Sparer-Pauschbetrag wurde ab 2023 von 801 EUR auf 1.000 EUR, für Ehegatten von 1.602 EUR auf 2.000 EUR erhöht. Wichtig Für die Erklärung von Kapitaleinkünften gibt es drei Vordrucke Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann die Anlage KAP ausgefüllt werden muss Durch die Einführung der Abgeltungsteuer (25 % Kapit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kosten einer doppelten Haus... / bb) Mögliche Unterkunftskosten

Nach Auffassung des BFH zählen zu den Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG, die (nur) mit dem Höchstbetrag von 1.000 EUR pro Monat abgezogen werden können, alle Aufwendungen, die der Steuerpflichtige getragen hat, um die Unterkunft zu nutzen, soweit sie ihr einzeln zugeordnet werden können. Hat der Steuerpflichtige eine Wohnung angem...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 2. Betrieb/Bilanzierung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 1. Personengesellschaften/Umwandlung/§ 17 EStG

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Übert... / 3.1 Begriff des Wirtschaftsguts im Sinne des § 6 Abs. 5 EStG

Der Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG umfasst sowohl Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens als auch des Umlaufvermögens. Das Wirtschaftsgut kann im abgebenden und übernehmenden Betriebsvermögen eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellen, muss es aber nicht. Neben den materiellen Wirtschaftgütern können auch (selbstgeschaffene) immaterielle Wirtschaftsgüter,...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Übert... / 3.2 Übertragung eines Wirtschaftsguts ohne Rechtsträgerwechsel

In den ersten 4 Fällen der Tab. 1 findet kein Rechtsträgerwechsel statt, d. h. der Unternehmer ist und bleibt Eigentümer des Wirtschaftsguts. Ein Wechsel bei den Eigentumsverhältnissen findet somit nicht statt. Bei der Übertragung scheidet das Wirtschaftsgut aus dem einem Betriebsvermögen aus (= Entnahme) und wird in das andere Betriebsvermögen überführt (= Einlage). Es ist ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Übert... / 4 Unentgeltliche Übertragung/teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsgutes

In den letzten 5 Fällen der Tab. 1 findet ein Rechtsträgerwechsel statt, d. h. bei der Übertragung der Wirtschaftsgüter ändern sich Eigentumsverhältnisse an den übertragenen Wirtschaftsgütern. Es findet somit zumindest teilweise ein Wechsel bei den Eigentumsverhältnissen statt. Bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG gegen Gewährung o...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Übert... / 3 Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern zwischen verschiedenen Betriebsvermögen

Werden Wirtschaftsgüter von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen eines Unternehmers/Mitunternehmers übertragen, erfolgt die Übertragung zum Buchwert, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 EStG erfüllt sind. Nach § 6 Abs. 5 EStG ist bei der Übertragung zwischen den folgenden Varianten zu unterscheiden:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Übert... / 3.3 Übertragung mit Rechtsträgerwechsel

Die Übertragung von Wirtschaftsgütern in den 5 letzten Fällen der Tab. 1 ist gem. § 6 Abs. 5 EStG zum Buchwert ohne Gewinnrealisierung vorzunehmen, wenn die Übertragung gegen Gewährung bzw. Minderung von Gesellschaftsrechten oder unentgeltlich erfolgt. Es besteht kein Wahlrecht. Sind die Voraussetzungen erfüllt, muss die Übertragung des einzelnen Wirtschaftsguts zum Buchwert...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Übert... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Baukostenzuschuss / 4 Behandlung von Baukostenzuschüssen beim Mieter

Beim privaten Mieter führen die Aufwendungen zu nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung. Handelt es sich allerdings um einen gewerblichen Mieter, kann er die Baukostenzuschüsse in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen.[1] Ermittelt der gewerbliche Mieter seinen Gewinn durch Bilanzierung, hat er spiegelbildlich zum Vermieter einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Übert... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Einzelnes Wirtschaftsgut Unentgeltliche Übertragung Buchwertfortführungmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Übert... / 5 Übertragung gegen Minderung oder Erhöhung von Gesellschaftsrechten

Bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten handelt es sich um einen tauschähnlichen Vorgang, der abweichend von den allgemeinen Grundsätzen zwingend zum Buchwert vorzunehmen ist. Ob die Übertragung gegen Minderung oder Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt, hängt wesentlich da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3 Zusammenhang der prozessualen Ansprüche

Rz. 33 Die objektive Klagehäufung setzt voraus, dass mehrere prozessuale Ansprüche (Rz. 2) im Zusammenhang stehen. Hieran sind aufgrund des Normzwecks (Rz. 1) keine zu strengen Anforderungen zu stellen, so dass jeder rechtliche, tatsächliche oder wirtschaftliche Zusammenhang ausreicht. Die jeweilige Klageart ist unerheblich.[1] Daher genügt es, dass es sich um denselben, um ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Geringwertige Wirtschaftsgüter

Rn. 182 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 GWG sind gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG abnutzbare bewegliche WG des AV, die selbständig nutzungsfähig (vgl. zur Fähigkeit der selbständigen Nutzung § 6 Abs. 2 Satz 2f. EStG) sind und deren AHK, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (vgl. § 9b Abs. 1 EStG), für das einzelne WG i. H. v. 800 EUR nicht übersteigen. Für solche WG ex...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

Rn. 442 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Wenn ein langfristiger Vermögenswert (vgl. IFRS 5.3) (oder eine Veräußerungsgruppe (vgl. IFRS 5.4), die mindestens einen langfristigen Vermögenswert beinhaltet) nicht mehr im UN eingesetzt werden soll, sondern am BilSt nur noch zur Veräußerung bereitsteht, richtet sich der Ausweis und die Bewertung nach IFRS 5 (vgl. grundlegend und weiterführ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

Rn. 444 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Die Erstbewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten erfolgt nach IFRS mit den AHK (vgl. IAS 16.15; IAS 38.24), die in weiten Bereichen wie im Handelsrecht ermittelt werden (vgl. zu den Unterschieden HdR-E, HGB § 253, Rn. 417ff.). Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (vgl. zu Beispielen von akquirierten sowie selbst ers...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.3 Einkommensteuer und Annexsteuern

Rz. 14 Die Einkommensteuer erfasst das Einkommen natürlicher Personen. Wie bei der Körperschaftsteuer unterscheidet man auch bei der Einkommensteuer unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht (§ 1 EStG). Da Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften (ausgenommen die nach § 1 Abs. 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optierenden Personengesellschaften) – im Gegensat...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Wertminderungen (außerplanmäßige Abschreibungen)

Rn. 431 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Der die Wertminderungen regelnde IAS 36 ist für die Folgebewertung von bestimmten, meist langfristigen Vermögenswerten relevant (hier: Sachanlagen nach IAS 16, immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 und Anteile an TU, Gemeinschafts- und assoziierten UN, sofern diese nicht nach IFRS 9 bewertet werden). Nach IAS 36.9 hat ein UN an jedem BilSt ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 2 Prinzipielle Möglichkeiten der Abbildung von Steuern in der Rechnungslegung

Rz. 25 Für die Abbildung von Steuern stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Marx unterscheidet 4 grundsätzliche Alternativen der Abbildung in der deutschen Rechnungslegung (kombinatorische Möglichkeiten aus erfolgswirksamer und ergebnisneutraler Erfolgsauswirkung und aus separatem und verknüpftem Ausweis). Unter Berücksichtigung der Differenzierung in der internati...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Anschaffungskostenmodell versus Neubewertungsmodell

Rn. 425 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Für die Folgebewertung kennen die IFRS im Gegensatz zum HGB kein geschlossenes Bewertungskonzept. Einzelne IFRS-Standards enthalten stattdessen unterschiedliche Bewertungsmodelle (zum ausführlichen Vergleich wird auf Petersen/Bansbach/Dornbach (2019), S. 53ff., m. w. N., verwiesen). Bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten handelt es...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Sachspenden aus dem Betrieb... / 4 Sachspende aus dem Privatvermögen

Handelt es sich um eine Sachspende aus dem Privatvermögen des Zuwendenden, ist der gemeine Wert des gespendeten Wirtschaftsguts maßgebend, wenn dessen Veräußerung im Zeitpunkt der Zuwendung keinen Besteuerungstatbestand erfüllen würde.[1] Ansonsten sind die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Wert der Zuwendung auszuweisen. Dies gilt insbesondere bei Verä...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.3 Abbildung

Rz. 143 Ebenso wie bei den tatsächlichen Steuern ist für die Abbildung der Steuern zunächst zu prüfen, ob der Grundsachverhalt, auf den sich die latente Steuerabgrenzung bezieht, erfolgswirksam in der GuV-Rechnung, erfolgsneutral innerhalb des sonstigen Gesamtergebnisses (mit der weiteren Untergliederung in das sonstige Gesamtergebnis aus nie zu reklassifizierenden Posten un...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Wertminderungen (außerplanmäßige Abschreibungen)

Rn. 464 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Wertminderungen können sich bei allen finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten AK (AC-Kategorie) oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FV/OCI-Kategorie) bewertet werden, ergeben (vgl. IFRS 9.5.2.2 sowie hierzu und nachfolgend ausführlich iGAAP (2019B), S. 452ff.). Hierbei kann es sich nur um schuldrec...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rn. 417 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Analog zum HGB ist bei den Vorschriften der IFRS zwischen der erstmaligen Bewertung eines Vermögenswerts, d. h. der Zugangsbewertung, und der Fortführung dieses Bewertungsansatzes in der Folgebewertung zu differenzieren. Den Zugangswert erworbener Vermögenswerte bilden die AK (zu den Besonderheiten bei Finanzinstrumenten nach IFRS 9 vgl. HdR-...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Klassifizierung und Folgebewertung

Rn. 457 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Zum Zwecke der Folgebewertung hat eine Klassifizierung der Finanzinstrumente im Zugangszeitpunkt zu erfolgen (vgl. zur Bewertung ausführlich GAAP-EY (2020), S. 3695ff. sowie zur Klassifizierung und Bewertung iGAAP (2019B), S. 58ff., 153ff.). Dabei ist v.a. zwischen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten zu unterscheid...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Wertaufholungsverbot für den Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 374 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 § 253 Abs. 3f. enthalten die Regelungen zur wahlweisen (nur VG des Finanz-AV; vgl. Abs. 3 Satz 6) und pflichtgemäßen außerplanmäßigen Abschreibung (alle VG des AV und UV; vgl. Abs. 3 Satz 5 und Abs. 4). Hierauf nimmt § 253 Abs. 5 Satz 1 Bezug und fordert eine Wertaufholung bei Wegfall der Gründe nach einer vorangegangenen Niederstwertabschrei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Renten im Austausch mit einer Gegenleistung

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für Renten aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht (> Rz 11) und Renten an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (> Rz 13) gilt nicht das Abzugsverbot des § 12 Nr 2 EStG, wenn sie entgeltlich erbracht werden, ihnen also eine Gegenleistung gegenübersteht. Das ist der Fall, wenn die Beteiligten Leistung und Gegenleistung nach k...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.2 Gewerbesteuer

Rz. 10 Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist nach § 2 Abs. 1 GewStG "jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird." Ebenso wie bei der Körperschaftsteuer gibt es auch bei der Gewerbesteuer das Rechtsinstitut der Organschaft. Seit Erhebungszeitraum 2002 stimmen die Voraussetzungen für die gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft überein.[1] Rechts...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.2 Latente Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 68 Die Abgrenzung der latenten Steuern im HGB-Jahresabschluss ist zunächst in § 274 HGB geregelt. Gem. § 274a Nr. 4 HGB haben kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften (einschließlich kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften & Co) i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB ein Wahlrecht zur Steuerabgrenzung nach § 274 HGB.[1] Die Steuerabgrenzung nach § 274 HGB folgt dem temporären Abgren...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.1 Allgemeine Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung als Grundlage der Abbildung von Steuern

Rz. 122 Das Conceptual Framework sowie IAS 1 enthalten ähnlich wie das HGB mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze. Diese sind zwar für die Auslegung von Rechnungslegungsfragen nur subsidiär heranzuziehen, aber sie helfen u. a. den Abschlusserstellern, die bestehenden IFRS anzuwenden und mit Bilanzierungsfragen umzugehen, die noc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 103 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Normengefüge der IFRS wird nicht explizit zwischen "Vermögenswerten/Schulden" einerseits und "RAP" andererseits unterschieden. Im Folgenden werden die korrespondierenden (IFRS-)Normen zu den oben beschriebenen Sachverhalten der "deutschspezifischen" RAP skizziert: Obgleich keine eigenständigen Bilanzposten darstellend, ergibt sich aus dem ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Definition und Zugangsbewertung

Rn. 455 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Ein Finanzinstrument ist nach IAS 32.11 ein "Vertrag, der gleichzeitig bei dem einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt". Finanzielle Vermögenswerte umfassen neben schuldrechtlichen Instrumenten auch gehaltene EK-Instrume...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Rückstellungen

Rn. 474 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Rückstellungen nach IFRS ("provisions") sind allg. nach den Regelungen des IAS 37 zu passivieren (zu den Ausnahmen vgl. IAS 37.1ff.), wobei rückstellungsrelevante Leistungen an AN nach den Regelungen des IAS 19 zu bilanzieren sind (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 908ff.). Für die ebenfalls in IAS 37 geregelten Eventualschulden ("contingent liabili...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Komponentenansatz

Rn. 421 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Unterschiede im Vergleich zum HGB bestehen auch beim Komponentenansatz nach IFRS. Jeder Teil einer Sachanlage, der einen bedeutsamen Wert im Verhältnis zum Gesamtwert des Gegenstands aufweist und ggf. mehrfach während der Gesamt-ND eines Vermögenswerts ersetzt werden muss, ist nach IAS 16.43 einer fiktiven Einzelbewertung zu unterwerfen, d. h...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.2 Abbildung

Rz. 130 Ertragsteuern sind grundsätzlich erfolgswirksam in der GuV-Rechnung zu erfassen. Ertragsteuern werden ausnahmsweise erfolgsneutral, d. h. ohne Berührung der GuV-Rechnung, abgebildet, wenn der Sachverhalt, auf den die Ertragsteuern zuzurechnen sind, erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis oder ergebnisunwirksam, d. h. außerhalb der Gesamtergebnisrechnung, abgebilde...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.2 Steuerliche Überleitungsrechnung (Tax Reconciliation)

Rz. 164 Ausgangspunkt der Tax Reconciliation (steuerliche Überleitungsrechnung) ist, dass der im Einzel- bzw. Konzernabschluss ausgewiesene Steueraufwand/-ertrag nicht oder nur unzureichend mit dem ausgewiesenen Ergebnis vor Steuern korrespondiert.[1] Daher fordert IAS 12.81 c, die Abweichungen zwischen dem ausgewiesenen Steueraufwand/ -ertrag und dem auf Basis des ausgewies...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.2 Bewertung

Rz. 142 Im Vergleich zur Bewertung der latenten Steuern nach § 274 HGB ergeben sich für die Bewertung nach IAS 12.47 ff. keine grundsätzlichen Besonderheiten (Rz. 72 und Rz. 73); allerdings dominiert die Einzeldifferenzenbetrachtung.[1] Sofern in Abhängigkeit der Art der Realisierung von Differenzen unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung kommen (bspw. ein ermäßigter im Ra...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Fertigungsaufträge

Rz. 451 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Vorräte, hier fertige oder unfertige Erzeugnisse sowie Leistungen, dürfen weder nach IFRS noch nach HGB mit einem über den AHK liegenden Fair Value bewertet werden (vgl. HdR-E, HGB § 253, Rn. 440). Bei einem Fertigungsauftrag handelt es sich um einen Vertrag über die kundenspezifische Herstellung einzelner Vermögenswerte oder einer Anzahl von ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ermittlung des beizulegenden Werts

Rn. 195 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Grundvoraussetzung zur Feststellung, ob am BilSt ein Wertminderungsbedarf für einen VG vorliegt, ist gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 die Ermittlung des Werts, der dem VG am BilSt beizulegen ist. Gesetzliche Vorschriften zur Ermittlung des beizulegenden Werts existieren jedoch nicht (vgl. auch Beck Bil-Komm. (2020), § 253 HGB, Rn. 307). Ein verpflic...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Sachspenden aus dem Betrieb... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Unternehmer können Gegenstände aus ihrem Betriebsvermögen spenden, z. B. Computer, die nicht mehr verwendet werden. U...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 3.4.1 Aktivierungspflichtige Steuern

Rz. 89 Aktivierungspflichtig sind Steuern, wenn sie entweder als Bestandteile der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren sind oder Steuern eine aktivierungspflichtige Forderung darstellen. Rz. 90 Zu den als Anschaffungskosten aktivierungspflichtigen übrigen Steuern zählen z. B. Steuern und öffentliche Abgaben, die dem Anschaffungsvorgang direkt zuzurechnen sind, ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.2 Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 177 In der Eigenkapitalveränderungsrechnung sind die ergebnisunwirksam zu erfassenden Steuereffekte mit den jeweiligen Eigenkapitalposten unmittelbar zu verrechnen. Im Einzelnen sind folgende Steuereffekte in der Eigenkapitalveränderungsrechnung zu erfassen: Steuereffekte auf Eigenkapitaltransaktionen (z. B. Eigenkapitalbeschaffung und -rückzahlung), Steuereffekte auf den ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Wertaufholungen (Zuschreibungen)

Rn. 437 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Entfällt bei einzelnen abnutzbaren Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter ND zu einem späteren Zeitpunkt der Grund für eine Wertminderung (außerplanmäßige Abschreibung), muss eine Wertaufholung ("reversal of impairment") auf den gestiegenen erzielbaren Betrag ("recoverable amount") erfolgen (vgl. IAS 36.110ff.), max. jed...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 1.1 Systematisierung von Steuern

Rz. 1 Dem Grunde nach zählen zu den Steuern nur solche Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein (§ 3 A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 5.2.1 Ertragsteuern

Rz. 190 Die Gewerbesteuer ist gem. § 4 Abs. 5b EStG keine Betriebsausgabe und darf somit bei der Gewinnermittlung nicht abgezogen werden (Rz. 6 und Rz. 13). Das Abzugsverbot erstreckt sich sowohl auf Gewerbesteuerzahlungen als auch Gewerbesteuerrückstellungen. Dementsprechend dürfen steuerrechtlich auch keine Gewerbesteuerrückstellung für zu erwartende Mehrsteuern gebildet w...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bedeutung des Niederstwertprinzips für die Steuerbilanz

Rn. 330 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Die Bewertung des UV für die steuerrechtliche Gewinnermittlung ist in § 6 EStG geregelt. Dem UN steht hiernach ein Wahlrecht zu, die WG des UV mit den AHK (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG) oder alternativ zum niedrigeren Teilwert anzusetzen, sofern die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG; zum Teilwer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Voraussichtlich dauernde Wertminderung

Rn. 204 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Besteht zum BilSt bei einem VG des AV ein Wertminderungsbedarf (beizulegender Wert < Buchwert), ist eine außerplanmäßige Abschreibung zwingend durchzuführen, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist (vgl. § 253 Abs. 3 Satz 5). Allein für VG des Finanz-AV besteht bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung ein Abschreibungswahl...mehr