Fachbeiträge & Kommentare zu Witwenrente

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / d) Verzicht und Abfindung

Rz. 370 Häufig wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens oder einer außergerichtlichen Einigung über die Folgen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten die Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch eine Abfindung vereinbart. Diese könne wie folgt formuliert werden:[298] Rz. 371 Muster 7.97: Vereinbarung Unterhaltsverzicht gegen Abfindung Muster 7.97: Vereinbarung Unterha...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Aufschiebend bedingte Lasten (§ 6 BewG)

Rz. 6 § 6 Abs. 1 BewG untersagt den Abzug von Verpflichtungen, die am Bewertungsstichtag zivilrechtlich (noch) nicht entstanden sind (BFH vom 29.07.1998, BFH/NV 1999, 293). Die Norm stellt ihrem Wortlaut nach auf die rechtliche "Entstehung" der Verpflichtungen, nicht auf die Möglichkeit ihrer Geltendmachung oder zwangsweisen Durchsetzung durch den Berechtigten ab. Mit dem Aus...mehr

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FF 05/2022, Auskunft und Be... / 2 Anmerkung

Der Beschluss behandelt einige "Klassiker des Zugewinns", welche bei einem güterechtlichen Verbundverfahren immer wieder auftauchen. 1. Ständiger Rechtsprechung entspricht es, dass eine Teilentscheidung über einzelne Positionen des Anspruches auf Zugewinn in der Regel nicht ergehen kann.[1] Der Zugewinnausgleich stellt sich bezogen auf den Stichtag als eine Gesamtsaldierung d...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 9.1.2 Kleine Witwenrente

Liegen die Voraussetzungen für eine große Witwen-/Witwerrente nicht vor, wird eine kleine Witwen-/Witwerrente gezahlt. Sie beträgt 25 % der Rente des Verstorbenen. Sie wird gezahlt, wenn die Witwe/der Witwer nicht mehr geheiratet und der verstorbene Versicherte die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Die kleine Witwenrente wird längstens für 24 Kalendermonate na...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 9.1.1 Große Witwenrente

Bei Ehen, die vor dem 1.Januar 2002 geschlossen wurden und mindestens ein Ehegatte vor dem 2.1.1962 geboren worden ist, beläuft sich die große Witwen-/Witwerrente auf 60 % der Rente des Verstorbenen. Im Übrigen beträgt die große Witwen-/Witwerrente 55 % der Rente des Verstorbenen. In der gesetzlichen Rentenversicherung kann es einen Zuschlag wegen der Erziehung von Kindern g...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 9.1 Witwen- und Witwerrenten

Die gesetzliche Rentenversicherung – und damit auch die Zusatzversorgung – unterscheidet zwischen großer und kleiner Witwenrente. 9.1.1 Große Witwenrente Bei Ehen, die vor dem 1.Januar 2002 geschlossen wurden und mindestens ein Ehegatte vor dem 2.1.1962 geboren worden ist, beläuft sich die große Witwen-/Witwerrente auf 60 % der Rente des Verstorbenen. Im Übrigen beträgt die gr...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 9.1.3 Sterbevierteljahr

Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung, wo nach dem Tod eines Ehegatten die Witwenrente für die Dauer von 3 Monaten in Höhe der ursprünglich an den Versicherten gezahlten Rente geleistet wird, gibt es ein solches "Sterbevierteljahr" in der Zusatzversorgung nicht. Hier gilt gleich von Beginn an die um den Witwenfaktor gekürzte Rente (z. B. 60 oder 55 %).mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.17 Betriebsrente für Hinterbliebene

Eine Betriebsrente für Hinterbliebene erhalten der hinterbliebene Ehegatte und die ehelichen oder diesen gesetzlich gleichgestellten Kinder des Verstorbenen. Art, Höhe und Dauer des Anspruchs richten sich grundsätzlich nach den entsprechenden Bestimmungen der gesetz­lichen Rentenversicherung. Damit wird die Absenkung des Rentenartfaktors bei der gesetzlichen Witwenrente von ...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.13 Neuberechnung der Betriebsrente

Die Betriebsrente wird nur dann neu berechnet, wenn ein neuer Versicherungsfall eintritt und seit der letzten Festsetzung der Betriebsrente zusätzliche Versorgungspunkte zu berücksichtigen sind. Dies ist z. B. beim Eintritt des Versicherungsfalls wegen Altersrente der Fall, wenn der Berechtigte zuvor während einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zusatzversorgungspfli...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / I. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen oder Beiträge zur Absicherung mindestens eines biometrischen Risikos (Alter, Tod, Invalidität) zugesagt werden und Ansprüche auf diese Leistungen erst mit dem Eintritt des biologischen Ereignisses fällig werden (§ 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zufluss

Rn. 490 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Einnahmen sind innerhalb des Kj zugegangen, in dem sie zugeflossen sind (§ 11 Abs 1 S 1 EStG). Hierbei bezeichnet Zufluss die Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht (vgl BFH BStBl II 1986, 342). Das gilt auch für Zahlungen an bzw über Dritte (BFH BStBl III 1964, 329; FG BW EFG 2013, 435), auch auf ein (verdecktes) ausländisches Treu...mehr

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zfs 01/2022, Die allgemeine... / 7. Feststellungsklage bei Rentenansprüchen

Stirbt ein Unterhaltsverpflichteter, haben die Unterhaltsberechtigten nach § 844 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf Zahlung einer Unterhaltsrente. Der Bundesgerichtshof hatte schon früh[25] entschieden, dass ein solcher Rentenanspruch auch im Wege der Feststellungsklage durchgesetzt werden kann. In dem vom Bundesgerichthof entschiedenen Fall ging es sowohl um eine Witwenrente als...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18d Einkom... / 2.1 Berücksichtigung von Einkommensänderungen zum nächstfolgenden 1. Juli

Rz. 5 Einkommenserhöhungen und -minderungen von weniger als 10 % werden ausschließlich von dem der Änderung folgenden 1. Juli an von Amts wegen berücksichtigt. Das bezieht sich auf Veränderungen beim Erwerbseinkommen; beim laufenden Vermögenseinkommen (zum einmaligen Vermögenseinkommen vgl. Rz. 7) und beim Hinzukommen eines weiteren Einkommens; bei dauerhaften Erwerbsersatzeinko...mehr

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Jansen, SGB IV § 18d Einkom... / 2.2 Einkommensminderung von wenigstens 10 %

Rz. 10 Eine Einkommensminderung von wenigstens 10 % kann jederzeit – also auch vor dem nächstfolgenden 1. Juli – von dem Zeitpunkt an (taggenau) berücksichtigt werden, in dem sie eintritt (Abs. 2 Satz 1). Ein besonderer Antrag ist hierfür zwar nicht erforderlich; es empfiehlt sich jedoch, dem Rentenversicherungsträger einen entsprechenden Hinweis zu geben (vgl. Rz. 3). Voraus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen

Rn. 141 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Den Hinterbliebenen-Pauschbetrag kann nur erhalten, wem laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sind. § 33b Abs 4 S 1 EStG nennt die einzelnen Hinterbliebenenbezüge. Im Einzelnen kommen folgende Leistungen in Betracht: Leistungen nach dem BundesversorgungsG – BVG (Nr 1). Hierzu gehören die Witwenrente (§ 38 BVG), Geschiedenen-Witwenr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 936 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland (Seite 1)

Rz. 234 [Leibrenten/Leistungen → eZeilen 4–9, Zeilen 10–12] Unter Leibrenten fallen alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus landwirtschaftlichen Alterskassen und aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Renten aus privaten kapitalgedeckten Versicherungen (Rürup-Renten). Bei diesen Renten wird ein Teil der Rente steuerfrei gestellt, der restlich...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2 Anlage R – Leibrenten aus dem Inland

Rz. 231 Renten aus dem Inland (ohne Riester-Renten und Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge), die nicht der Arbeitgeber bezahlt, gehören grds. zu den sonstigen Einkünften und werden in der Anlage R erklärt. Je nach Rentenart bzw. der steuerlichen Behandlung der Einzahlungen (Beiträge) in die jeweilige Versicherung wird die daraus folgende Rente unterschiedlich besteue...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / dd) Zahlung aus Sterbevierteljahr

Rz. 83 Nach § 46 SGB VI gibt es bei der gesetzlichen Hinterbliebenenrente den sog. Sterbevierteljahrbonus. Seine Behandlung als Schontatbestand ist streitig. Schon das BSG zur Arbeitslosenhilfe hat entschieden: Zitat "Etwas anderes gilt für den das Normalmaß übersteigenden Betrag der Witwen- oder Witwerrente; dieser sog. Sterbevierteljahresbonus enthält eine bestimmte, vom Ges...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Sonderfall? Eine Forderung, aus der regelmäßige Zuflüsse generiert werden

Rz. 54 Fallbeispiel 56: Die betriebliche Sterbegeldversicherung E war lebensgefährlich erkrankt und wollte nun nach 30 Jahren nichtehelichen Zusammenlebens mit seiner Lebensgefährtin F endlich "ordentliche Verhältnisse schaffen". Drei Monate nach Eheschließung verstarb E. F beantragte Hinterbliebenenrente, die versagt wurde. Da sie keine eigenen Mittel zur Verfügung hatte, m...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / VIII. Drittleistungen

Rz. 151 Auch beim Naturalunterhalt/Betreuungsunterhalt sind eventuell Rechteübergänge (vgl. § 116 SGB X) zu beachten, wenn Drittleistungsträger sachlich kongruente Leistungen erbringen.[312]mehr

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§ 36 Rechtsübergang / III. Mitverschulden und Mitverantwortung (§ 116 Abs. 3 SGB X)

Rz. 270 Mitwirkendes Verschulden (z.B. § 254 BGB, § 9 StVG, § 4 HPflG, § 34 LuftVG) oder mitwirkende Verantwortlichkeit (z.B. § 17 StVG, § 13 HPflG) bei der Entstehung des Schadens sind Minderungsgründe für den Ersatzanspruch. Ist der Schadensersatzanspruch wegen Mitverschuldens oder Mitverantwortung begrenzt, konkurrieren die Ansprüche des Verletzten und des Sozialversicher...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / V. Vorrecht des Verletzten (§ 116 Abs. 5 SGB X)

Rz. 297 Trifft den Verletzten ein mitwirkendes Verschulden oder eine mitwirkende Verantwortlichkeit (§ 116 Abs. 3 S. 1 SGB X), so wird ihm bei der Schadensabwicklung ein Vorrecht gegenüber dem Sozialversicherungsträger in dem Fall eingeräumt, in dem dieser aufgrund des Schadensereignisses keine höheren Sozialleistungen zu erbringen hat als vor diesem Ereignis. Der Schadenser...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / VIII. Verjährung

Rz. 103 Zur Verjährung im Einzelnen vgl. § 21 Rdn 1 ff. Rz. 104 Soweit der Forderungsübergang – wie im Fall des § 116 SGB X – im Augenblick des Unfalls eintritt, stehen sich der kraft Gesetzes übergegangene und der beim Geschädigten verbliebene Anspruch (z.B. Schmerzensgeldanspruch) trotz gleichen Ursprungs und gleicher Rechtsnatur von Anfang an als selbstständige Forderungen...mehr

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§ 26 Klagearten / 2. Gegenwärtiges Rechtsverhältnis

Rz. 80 Ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis liegt vor, wenn die zwischen den Parteien des Rechtsstreits be­stehenden Beziehungen bei Schluss der mündlichen Verhandlung – schon oder noch – wenigstens die Grundlage bestimmter Ansprüche bilden.[210] Das lediglich mögliche Bestehen eines künftigen Rechtsverhältnisses, über dessen entscheidungserhebliche Umstände im vorgenannten Ze...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / c) Einzelfälle

Rz. 217 Abfindungen Soweit der Unfallversicherungsträger anstelle von Renten eine Abfindung gem. §§ 75 ff. SGB VII (§§ 603 ff. RVO a.F.) zahlt, entspricht der Zweck dieser Leistung der sonst gezahlten Rente. Daher ist Kongruenz gegeben. Rz. 218 Zeitlich steht der Abfindungszahlung zwar im Augenblick regelmäßig ein auch nur annähernd gleich hoher Betrag an Schadensersatzforderu...mehr

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§ 19 Vorteilsausgleichung / D. Unterhaltszahlungen

Rz. 39 Die Vorteilsausgleichung ist kraft Gesetzes hinsichtlich solcher Unterhaltsleistungen ausgeschlossen, welche dem Verletzten infolge des Unfalles zufließen (§ 618 Abs. 3 BGB, § 843 Abs. 4, BGB, § 844 Abs. 2 BGB, § 8 Abs. 2 HPflG, § 13 Abs. 2 StVG, § 38 Abs. 2 LuftVG, § 9 Abs. 2 ProdHaftG). Dabei spielt es keine Rolle, aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen der Unte...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / II. Zweck des Übergangs

Rz. 12 § 116 SGB X dient[15] wie zuvor § 1542 RVO a.F. der Entlastung der Solidargemeinschaft der Sozialversicherten. Dem Schädiger wird der Einwand versagt, es sei kein Schaden entstanden, weil dem Betroffenen durch Leistungen der öffentlichen Versicherung ein gleichwertiger Vorteil zugefallen sei.[16] Die Legalzession des § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X soll bewirken, dass der Lei...mehr

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FF 05/2021, Erneute Zeugenv... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Parteien lebten von 2007 bis 2017 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Der Beklagte erwarb im Jahr 2011 zum Preis von 47.000 EUR ein Hausgrundstück zu Alleineigentum, das die Parteien nach Renovierung mit einem Kostenaufwand von rund 120.000 EUR gemeinsam bewohnten. Die Einkünfte der Klägerin aus einer Witwenrente, einer Erwerbsminderungsrente so...mehr

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Jansen, SGB VI § 314a Einko... / 2.2 Keine Vertrauensschutzregelungen für Witwenrenten/Witwerrenten im Beitrittsgebiet (Abs. 2)

Rz. 4 Nach Abs. 2 sind die in § 314 Abs. 1 und 2 enthaltenen Vertrauensschutzregelungen, nach denen eine Einkommensanrechnung nicht erfolgt, wenn der Versicherte vor dem 1.1.1986 gestorben ist oder die Ehegatten bis zum 31.12.1988 eine wirksame Erklärung über die weitere Anwendung des bis zum 31.12.1985 in den alten Bundesländern geltenden Hinterbliebenenrechts abgegeben hab...mehr

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Jansen, SGB VI § 314a Einko... / 2.1 Einkommensanrechnung auf Witwenrenten/Witwerrenten im Beitrittsgebiet (Abs. 1)

Rz. 3 Eine Einkommensanrechnung gemäß § 97 erfolgt nach Abs. 1 – abweichend von § 314 – bei Witwen- und Witwerrenten, wenn der Versicherte vor dem 1.1.1992 verstorben ist, die Witwen- oder Witwerrente am 31.12.1991 nach dem im Beitrittsgebiet geltenden Recht gewährt und durch Umwertung oder Neuberechnung ab dem 1.1.1992 nach §§ 307a oder 307b neu festgestellt wurde. Darüber h...mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 2.5 Rentenende infolge einer auflösenden Bedingung

Rz. 31 Der Rentenbewilligungsbescheid kann mit einer auflösenden Bedingung versehen werden. Es handelt sich hierbei ebenfalls um eine Nebenbestimmung zum Bewilligungsbescheid. Deren Zulässigkeit ist in § 32 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 SGB X geregelt. Danach darf die Bewilligung mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder wenn s...mehr

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Jansen, SGB VI § 314a Einko... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 314a regelt die Anwendung der Vorschriften über die Einkommensanrechnung gemäß §§ 97 und 314 auf Hinterbliebenenrenten im Beitrittsgebiet in Übergangsfällen. Abs. 1 bestimmt, dass die Vorschriften über die Anrechnung von Einkommen auf Renten wegen Todes (§ 97) ab dem 1.1.1992 (auch) auf Witwen- oder Witwerrenten anwendbar sind, die sich am 31.12.1991 nach den im Beitr...mehr

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Sommer, SGB V § 225 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 Bress, Die Beiträge der Rentenantragsteller zur Kranken- und Pflegeversicherung, rv 1995 S. 116. ders. Beiträge der Rentenantragsteller und Rentner zur Kranken- und Pflegeversicherung, SVFAng 1998 Nr. 111 S. 63; 1999 Nr. 112 S. 59. Rz. 36 Von der Regelung des § 381 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 RVO (= § 225 Satz 1 Nr. 3) werden nur solche Rentenbewerber erfasst, die Leistungen na...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 2.2 Beginn der Rente an Hinterbliebene

Rz. 11 Renten an Hinterbliebene werden gemäß Abs. 2 vom Todestag an gezahlt; sie haben Unterhaltsfunktion. Bezog der Versicherte zunächst wegen der Folgen eines Versicherungsfalls eine Rente und ist er später infolge des Versicherungsfalls gestorben, besteht unabhängig von der Tatsache, dass diese Rente bis zum Ende des Kalendermonats, in dem der Versicherte gestorben ist, g...mehr

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Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 2.2.1 Hinterbliebenenrenten im Anschluss an Versichertenrenten

Rz. 18 Der Berechnung einer Hinterbliebenenrente sind mindestens die persönlichen Entgeltpunkte einer bisherigen Versichertenrente des Verstorbenen zugrunde zu legen, wenn die Hinterbliebenenrente spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach dem Ende des Versichertenrentenbezuges beginnt (Abs. 2 Satz 1). Ein Versichertenrentenbezug i. S. d. Vorschrift liegt vor, wenn die...mehr

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Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 2.2.3 Besitzschutzprüfung bei Zahlung von Beiträgen nach Beginn einer Altersrente

Rz. 24 Nach Abs. 3 der Vorschrift werden bei einer Folgerente zusätzlich zu den bisherigen persönlichen Entgeltpunkten auch persönliche Entgeltpunkte aus Beiträgen nach Beginn einer Altersrente (§ 76d) zugrunde gelegt, wenn die Beiträge noch nicht zu Zuschlägen an Entgeltpunkten bei Berechnung einer Vorrente geführt haben. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine Folgeänd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 2.2.2 Erneute Bewilligung von Hinterbliebenenrenten

Rz. 21 Eine weitere Besitzschutzregelung enthält Abs. 2 Satz 2 für Hinterbliebene, die in der Vergangenheit bereits eine Hinterbliebenenrente bezogen haben und diese aufgrund des Wegfalls einer Anspruchsvoraussetzung (z. B. Wiederheirat der Witwe/des Witwers, Ende der Ausbildung bei Waisenrenten) nicht mehr zu leisten war, wenn innerhalb von spätestens 24 Kalendermonaten nac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.1 Erziehungstatbestand

Rz. 2 Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten nach § 56 und die damit einhergehende Versicherungspflicht gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1 setzt die Erziehung eines Kindes in dessen ersten 3 Lebensjahren voraus. Erziehung ist gemäß § 1631 Abs. 1 BGB Inhalt des Personensorgerechts, das insbesondere die Pflicht und das Recht umfasst, das Kind zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt einen Besitzschutz für Folgerenten in einer dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht vergleichbaren Weise. Grundsätzlich sollen Rentenberechtigte, die in naher Vergangenheit bereits eine Rente bezogen hatten, bei einem erneuten Rentenanspruch aus demselben Versicherungsverhältnis mindestens die Rente in bisheriger Höhe weiter erhalten. Während nach d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3.1 Witwen- und Witwerrente

Rz. 44 Witwen und Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, erhalten nach § 46 Abs. 1, 2 SGB VI auf Antrag eine Witwen- oder Witwerrente, wenn der/die Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (§ 50 Abs. 1 SGB VI) erfüllt hatte. Im Fall der Wiederheirat wird die Witwen- oder Witwerrente gewährt, wenn die neue Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt worden ist (§ 46 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3 Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 40 Ab 1.1.2005 firmieren alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung unter dem gemeinsamen Dach "Deutsche Rentenversicherung". Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Verband Deutscher Rentenversicherer (VDR) fusionieren zur Deutschen Rentenversicherung Bund. Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse schließen sich als zweiter Bundesträg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.3.5 Ertragsanteil bei abgekürzten Leibrenten

Rz. 145 Abgekürzte Leibrenten sind Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschr. sind (§ 55 Abs. 2 EStDV). Die Zahlungsverpflichtung endet mit dem Tod der berechtigten Person, spätestens mit dem Ablauf der vereinbarten Höchstdauer (Rz. 34ff.). Zu den abgekürzten Leibrenten gehören Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Rz. 43), die kleine Witwen-/Witwerrente (Rz. 44) u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.2.2.1 Abgekürzte Leibrenten

Rz. 34 Abgekürzte Leibrenten sind Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind (§ 55 Abs. 2 EStDV). Die Zahlungsverpflichtung endet mit dem Tod der berechtigten Person, spätestens mit dem Ablauf der vereinbarten Höchstdauer. Praxis-Beispiel Abgekürzte Leibrente A gewährt B eine Rente auf Lebenszeit, längstens aber auf 12 Jahre. Stirbt B vor Ablauf von 12 Jahren, so ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.4.2.1 Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung u. a.

Rz. 150 Zu den sonstigen Einkünften gehören nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG Leibrenten und andere Leistungen, die erbracht werden aus[1]: der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. zu den Änderungen bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Rz. 40). Hierunter fallen alle Renten, die nach dem SGB VI gewährt werden, Renten wegen Alters, § 33 Abs. 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Rentenfreibetrag bei "nachfolgenden" Renten (§ 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 8 EStG)

Rn. 124 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Folgen nach dem 31.12.2004 Renten aus derselben Versicherung einander nach, gilt für die spätere Rente, dass sich der Prozentsatz nach dem Jahr richtet, das sich ergibt, wenn die Laufzeit der vorhergehenden Renten von dem Jahr des Beginns der späteren Rente abgezogen wird; der Prozentsatz darf jedoch nicht niedriger bemessen werden als der ...mehr

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Finnland / 4. Witwenrente

Rz. 68 Wird nach erfolgter Scheidung ein Ehegatte unterhaltspflichtig, kann dessen Tod einen Anspruch auf Witwer-/Witwenrente auslösen.mehr

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Großbritannien: England und... / 2. Witwenrente, soziale Sicherung

Rz. 77 Mit der Scheidung entfallen auch sämtliche Rechte auf Witwen/Witwerpensionen oder -renten oder auf Leistungen der Sozialsysteme, die auf den Beiträgen des anderen Ehegatten beruhen.mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / VII. Witwenrente

Rz. 229 Der überlebende Ehegatte hat auch nach Ehescheidung einen Anspruch auf die pensione di reversibilità, wenn er zum Zeitpunkt des Todes des anderen tatsächlich den assegno di divorzio bezieht,[275] jedoch nur, soweit und solange er keine neue Ehe eingeht. Rz. 230 Unter pensione di reversibilità fallen alle gesetzlichen und privaten Renten, insbesondere die Alters- und d...mehr

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Slowakische Republik / VII. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung

Rz. 39 Eine Witwe/ein Witwer ist zur Witwenrente berechtigt, wenn die Erfordernisse des Gesetzes über die Sozialversicherung erfüllt sind. Die Witwenrente wird grundsätzlich für die Dauer von einem Jahr nach dem Tod des Ehegatten ausgezahlt.[8] Der Anspruch auf die Witwenrente erlischt am Tage der Eheschließung des Witwers/der Witwe mit einer anderen Person oder am Tage der V...mehr