Fachbeiträge & Kommentare zu Witwenrente

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.4.2.1 Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung u. a.

Rz. 150 Zu den sonstigen Einkünften gehören nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG Leibrenten und andere Leistungen, die erbracht werden aus[1]: der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. zu den Änderungen bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Rz. 40). Hierunter fallen alle Renten, die nach dem SGB VI gewährt werden, Renten wegen Alters, § 33 Abs. 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Rentenfreibetrag bei "nachfolgenden" Renten (§ 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 8 EStG)

Rn. 124 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Folgen nach dem 31.12.2004 Renten aus derselben Versicherung einander nach, gilt für die spätere Rente, dass sich der Prozentsatz nach dem Jahr richtet, das sich ergibt, wenn die Laufzeit der vorhergehenden Renten von dem Jahr des Beginns der späteren Rente abgezogen wird; der Prozentsatz darf jedoch nicht niedriger bemessen werden als der ...mehr

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Finnland / 4. Witwenrente

Rz. 68 Wird nach erfolgter Scheidung ein Ehegatte unterhaltspflichtig, kann dessen Tod einen Anspruch auf Witwer-/Witwenrente auslösen.mehr

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Großbritannien: England und... / 2. Witwenrente, soziale Sicherung

Rz. 77 Mit der Scheidung entfallen auch sämtliche Rechte auf Witwen/Witwerpensionen oder -renten oder auf Leistungen der Sozialsysteme, die auf den Beiträgen des anderen Ehegatten beruhen.mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / VII. Witwenrente

Rz. 229 Der überlebende Ehegatte hat auch nach Ehescheidung einen Anspruch auf die pensione di reversibilità, wenn er zum Zeitpunkt des Todes des anderen tatsächlich den assegno di divorzio bezieht,[275] jedoch nur, soweit und solange er keine neue Ehe eingeht. Rz. 230 Unter pensione di reversibilità fallen alle gesetzlichen und privaten Renten, insbesondere die Alters- und d...mehr

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Slowakische Republik / VII. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung

Rz. 39 Eine Witwe/ein Witwer ist zur Witwenrente berechtigt, wenn die Erfordernisse des Gesetzes über die Sozialversicherung erfüllt sind. Die Witwenrente wird grundsätzlich für die Dauer von einem Jahr nach dem Tod des Ehegatten ausgezahlt.[8] Der Anspruch auf die Witwenrente erlischt am Tage der Eheschließung des Witwers/der Witwe mit einer anderen Person oder am Tage der V...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / III. Regelung der Altersversorgung

Rz. 70 Die luxemburgische Gesetzgebung kannte keinen Versorgungsausgleich über Anwartschaften auf eine Pension der gesetzlichen Rentenversicherung. Seit der Reform von 2018 (Art. 252 CC und Art. 1007–31 NCPC) besteht jedoch für den Ehepartner, der noch nicht das Alter von 65 Jahren erreicht hat und der während der Ehe seine berufliche Tätigkeit aufgegeben oder reduziert hat,...mehr

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Slowakische Republik / 4. Altersversorgung

Rz. 68 Wenn einer der geschiedenen Ehegatten stirbt, hat die Witwe/der Witwer keinen Anspruch auf Witwenrente.mehr

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Tschechische Republik / VII. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung

Rz. 44 Für die meisten Beschäftigten besteht eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. So sind nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch selbstständig tätige Personen, Richter, Mitglieder des Parlaments und des Senats sowie weitere, im Gesetz genannte Personen versicherungspflichtig (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 Rentenversicherungsgesetz).[32] Des Weiteren können sich bestimmt...mehr

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Tschechische Republik / III. Regelung der Altersversorgung

Rz. 83 Ein dem deutschen Versorgungsausgleich vergleichbares Institut kennt das tschechische Recht nicht. Die frühere Regelung, nach der die geschiedene Ehefrau mit einem gerichtlich festgelegten Unterhaltsanspruch nach dem Tod des früheren Ehemannes eine Witwenrente erhalten hat, wurde bei der Überarbeitung der Rentenvorschriften durch Gesetz Nr. 155/1995 GBl. aufgehoben.mehr

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Dänemark / VII. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung

Rz. 90 Viele Rentensysteme verleihen einen Anspruch auf Ehegattenrente, wenn der unmittelbar Rentenberechtigte stirbt. So z.B. bei Beamtenrenten und vielen anderen Ansprüchen kollektiver Rentenordnungen in Versorgungsanstalten, die für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern oft durch Kollektivvertragsvereinbarungen errichtet worden sind (Witwenrente).mehr

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Finnland / VI. Auswirkung der Ehe auf die Altersversorgung

Rz. 38 Ein Versorgungsausgleich ist weder im finnischen Rentensystem noch im finnischen Eherecht vorgesehen. Der Tod eines Ehegatten kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Witwenrente begründen. Auskünfte hierzu erteilt die finnische Sozialversicherungsbehörde KELA.[21]mehr

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Deutschland / VII. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung und die gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 46 Für weite Teile der Bevölkerung besteht eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte; § 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI). Nicht versicherungspflichtige Personen, d.h. insbesondere die meisten selbstständig Tätigen (Ausnahme: § 2 SGB VI), können sich freiwillig versichern (§ 7 Abs. 1 S. 1 SGB VI). Rentenversicherung...mehr

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Kroatien / VII. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung und die gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 32 Die Vorschrift über die gesetzliche Altersversorgung ist im "Gesetz über die Rentenversicherung" (im Folgenden: RentenG)[33] enthalten. Gemäß Art. 65 i.V.m. Art. 22 RentenG hat der Ehegatte eines Verstorbenen u.a. dann Anspruch auf sog. Familienrente (Hinterbliebenenrente), wenn der Versicherte zum Zeitpunkt seines Todes mindestens 5 Versicherungsjahre oder zehn Rente...mehr

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Tschechische Republik / F. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 104 Das tschechische Recht regelt die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht ausdrücklich. Einige gesetzliche Vorschriften sind jedoch anwendbar, weil das Gesetz für die Anwendbarkeit dieser Normen eine Eheschließung überhaupt nicht voraussetzt oder weil das Gesetz Begriffe wie etwa "nahe Person", "gemeinsamer Haushalt" oder "Familienangehöriger" verwendet. Vorschriften ...mehr

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Türkei / XII. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung

Rz. 61 Die Türkei hat u.a. drei wichtige soziale Versicherungsinstitutionen.[83] Dies ist zum einen die Versicherungsanstalt für Staatsbeamte und Angestellte (Emekli Sandigi), für Freiberufler (Bag-Kur)[84] und drittens die Gruppe der übrigen Beschäftigen und Personen (Sosyal Sigortalar).[85] Das Sozialversicherungsgesetz (Sosyal Sigortalar Kanunu)[86] ist für Ausländer, die...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 1. Soziale Vorteile

Rz. 91 Falls nicht beide Partner berufstätig und somit krankenversichert sind, so gilt derjenige, der den Haushalt führt und ggf. die Kinder erzieht, durch seinen Partner als mitversichert und kann bei Krankheit die Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nehmen. Der mitversicherte Partner wird also einem Ehegatten gleichgestellt, der nicht selbst als Berufstätiger bei einer...mehr

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§ 2 Deutsches International... / c) Ausnahmsweise Nicht-Durchführung (Heimatrechtsklausel)

Rz. 291 Eine Einschränkung für die Durchführung des Versorgungsausgleichs von Amts wegen ergibt sich zumeist für Ehen, bei denen keiner der Eheleute deutscher Staatsangehöriger ist. Die Durchführung soll ausgeschlossen sein, wenn das Heimatrecht auch nicht eines der Ehegatten den Versorgungsausgleich kennt (Art. 17 Abs. 4 S. 1 Hs. 2 EGBGB). Diese Vorschrift soll mit ihrer ku...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.2.1 Gesetzliche Rentenversicherung

Die vom Träger der Rentenversicherung im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs zu ermittelnde monatliche Rente, die der Berechtigte zu beanspruchen hätte, wenn er am Stichtag die Regelaltersgrenze des 65. bzw. 67. Lebensjahres erreichen würde, ergibt sich aus der Multiplikation der persönlichen Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1 SGB VI) mit dem Rentenartfaktor und dem ak...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 920 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland (Seite 1)

Rz. 225 [Leibrenten/Leistungen → eZeilen 4–9, Zeilen 10–12] Unter Leibrenten fallen alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus landwirtschaftlichen Alterskassen und aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Renten aus privaten kapitalgedeckten Versicherungen (Rürup-Renten). Bei diesen Renten wird ein Teil der Rente steuerfrei gestellt, der restlich...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2 Anlage R – Leibrenten aus dem Inland

Rz. 222 Renten aus dem Inland (ohne Riester-Renten und Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge), die nicht der Arbeitgeber bezahlt, gehören grds. zu den sonstigen Einkünften und werden in der Anlage R erklärt. Je nach Rentenart bzw. der steuerlichen Behandlung der Einzahlungen (Beiträge) in die jeweilige Versicherung wird die daraus folgende Rente unterschiedlich besteue...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Rentenabfindungen (§ 3 Nr. 3 Buchst. a EStG)

Rz. 2 Durch § 3 Nr. 3 Buchst. a EStG werden Abfindungsbeträge steuerfrei gestellt, die an Witwer und Witwen im Falle ihrer Wiederheirat zur Ablösung ihres Anspruchs auf Witwenrente oder nach Wiederbegründung einer Lebenspartnerschaft oder Begründung einer Ehe nach einer Lebenspartnerschaft oder umgekehrt gezahlt werden (§ 107 SGB VI). Steuerfrei ist des Weiteren die Witwenab...mehr

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Jung, SGB XII § 83 Nach Zwe... / 2.3 Beispiele für zweckfremde, -neutrale und -identische Leistungen

Rz. 8 Abwrackprämie: zweckfremd (vgl. zum SGB II: LSG Thüringen, Beschluss v. 27.7.2009, L 7 AS 535/09 ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 22.9.2009, L 2 AS 315/09 B ER; LSG Bayern, Beschluss v. 21.12.2009, L 7 AS 831/09 B ER; LSG Hessen, Beschluss v. 15.1.2010, L 6 AS 515/09 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 16.6.2010, L 12 AS 807/10 B ER; a. A. LSG Nordrhein-Wes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 7 Auflösung von Pensionsrückstellungen

Rz. 96 Das Gesetz enthält keine ausdrücklichen Vorschriften über die Auflösung der Pensionsrückstellungen. Das ist auch nicht erforderlich, denn die teilweise oder vollständige Auflösung einer Pensionsrückstellung ergibt sich von selbst als Folge der Verminderung des nach § 6a Abs. 3 EStG errechneten Teilwerts, wenn die Pensionsverpflichtung wegfällt oder sich vermindert. Fä...mehr

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Fehlende Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführer­vergütungen

Leitsatz 1. Zur Feststellung von Mittelfehlverwendungen i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO durch überhöhte Vergütungen an den Geschäftsführer einer gemeinnützigen Körperschaft sind die Grundsätze der vGA zu berücksichtigen. Maßstab des externen Fremdvergleichs sind dabei die für vergleichbare Tätigkeiten auch von Wirtschaftsunternehmen gewährten Vergütungen. 2. Gewährt die Körpers...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 2. Grundgedanken

Der Versorgungsausgleich bezweckt die gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechten im Alter und bei Invalidität. Er hat grundsätzlich die hälftige Teilung der ehezeitbezogenen Versorgungsanrechte zum Inhalt, unabhängig davon, ob diese Anwartschaften von nur einem oder von beiden Ehegatten erwirtschaftet worden sind. Dem Ehegat...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkasse (Nr. 4)

Rz. 17 Der Gesetzgeber will mit der Pfändungsschutzbestimmung der Nr. 4 solche Versicherungen erfassen, die dazu dienen, beim Tode des Versicherungsnehmers anfallende Ausgaben, vor allem Bestattungskosten, abzudecken (sog. Todesfallversicherungen; vgl. auch Rz. 20). Damit erfasst die Vorschrift insbesondere sogenannte Sterbegeldversicherungen, welche die eigenen Beerdigungsk...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Voraussetzungen der Pfändung (Abs. 2)

Rz. 21a Die Pfändung hat nach den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften zu erfolgen. Dem Schuldner müssen daher pfandfreie Beträge nach Maßgabe des § 850c bzw. § 850d ZPO (bei Vollstreckung gesetztlicher Unterhaltsansprüchen), ggf. auch nur nach § 850f Abs. 2 ZPO, belassen werden (Zöller/Herget, § 850b ZPO, Rn. 16) Rz. 22 Erforderlich ist zunächst ein Antrag des Gläubig...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Hinterbliebenenbezüge

Rz. 13 Zu den Hinterbliebenenbezügen gehören nach dem Tod des Arbeitsnehmers bzw. Dienstverpflichteten durch den Arbeitgeber oder an dessen Stelle tretende Versorgungseinrichtung an den/die Hinterbliebenen gewährten Leistungen. Nicht hierzu zählen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu derartigen Ansprüchen zählen auch Witwenrenten, soweit sie den jeweils pfändun...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Verlöbnis

Rz. 9 Ein Verlöbnis i.S.d. §§ 1297 ff. BGB, d.h. ein ernsthaftes wechselseitiges Heiratsversprechen, ist Voraussetzung für die Anwendung des Abs. 2. Hat der Erblasser lange Zeit mit seiner Lebensgefährtin zusammengelebt, bestand jedoch keine konkrete Heiratsabsicht, handelt es sich auch dann nicht um ein Verlöbnis, wenn die Eheschließung nur deshalb unterblieben ist, um die ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / (1) Unterhalts- oder Alterssicherung

Rz. 66 Wann Leistungen im Hinblick auf die Unterhalts- oder Alterssicherung nicht mehr als unentgeltlich anzusehen sind, hat der BGH nicht allgemeingültig entschieden.[250] Vielmehr weist er darauf hin, dass im jeweiligen Einzelfall "eine umfassende Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse erfolgen" müsse.[251] Dabei sind die Lebensverhältnisse der Eheleute vor dem ...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.3.1 Zurechnungszeit bei Folgerenten

Rz. 8 Die in einer Rente wegen Erwerbsminderung oder Erziehungsrente enthaltene Zurechnungszeit ist bei Berechnung von Folgerenten (z. B. Regelaltersrente, Hinterbliebenenrente) gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 als Anrechnungszeit zu berücksichtigen. Dadurch sollen einerseits versicherungsrechtliche Lücken geschlossen werden, die durch den Rentenbezug entstanden sind. Anderers...mehr

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Jansen, SGB VI § 253a Zurec... / 2.3 Begrenzung der Zurechnungszeit für Hinterbliebenenrenten

Rz. 7 Soweit eine verstorbene versicherte Person im Zeitpunkt ihres Todes Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung hatte, kann nach Abs. 5 bei Berechnung von nachfolgenden Hinterbliebenenrenten eine Zurechnungszeit nur in dem Umfang berücksichtigt werden, wie sie in der vorangegangenen Erwerbsminderungsrente angerechnet worden ist. Diese Begrenzungsregelung zum Endzeitpunkt...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.2.2 Ende der Zurechnungszeit

Rz. 5 Endzeitpunkt für die Anerkennung einer Zurechnungszeit ist die Vollendung des 62. Lebensjahres (Abs. 2 Satz 2 i. d. F. bis 31.12.2017), für Renten wegen Erwerbsminderung und Erziehungsrenten mit einem Rentenbeginn vor dem 1.1.2018 sowie für Hinterbliebenenrenten bei Tod der versicherten Person vor dem 1.1.2018, ein Lebensalter von 62 Jahren + 3 Monaten bei Rentenbeginn o...mehr

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Jansen, SGB VI § 253a Zurec... / 2.1 Schrittweise Anhebung des Umfangs der Zurechnungszeit

Rz. 4 Abs. 1 bestimmt den zeitlichen Umfang der Zurechnungszeit bei Beginn einer Rente wegen Erwerbsminderung oder einer Erziehungsrente im Jahre 2018 sowie bei Tod einer versicherten Person im Jahre 2018, soweit eine Hinterbliebenenrente zu berechnen ist. Danach ist in diesen Fällen als Endzeitpunkt für die anzurechnende Zurechnungszeit - abweichend von § 59 Abs. 2 Satz 2 -...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / 4. Quotenvorrecht nach § 116 Abs. 5 SGB X (der sog. Rentnertod)

Rz. 92 Eine weitere Ausnahme vom Grundsatz der relativen Theorie sind die Schadensfälle, in denen der Sozialleistungsträger aufgrund des Schadensereignisses dem Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen keine höheren Sozialleistungen zu erbringen hat als vor dem Unfall. Rz. 93 Müssen sich in diesen Fällen der Geschädigte oder seine Hinterbliebenen ein Mitverschulden anrechnen ...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / IV. Schadenskongruenz

Rz. 9 Gem. § 116 SGB X gehen nur diejenigen Schadensersatzansprüche auf den betreffenden Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträger über, die mit der von ihm erbrachten Sozialleistung sachlich und zeitlich "kongruent", also art- und wesensgleich sind. Nur wenn der Kostenträger eine "der Behebung eines Schadens der gleichen Art dienende" Sozialleistung erbracht hat, löst dies...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / I. Schutzwirkung für Angehörige des Auftraggebers

Rz. 20 In den beiden ersten Urteilen, in denen der BGH[73] echten Anwaltsverträgen im Ergebnis Schutzwirkung für Dritte zugebilligt hat, hat er seine Bedenken betont, Dritte in den Schutzbereich der vertraglichen Hauptpflicht des Rechtsanwalts, seinem Auftraggeber rechtlichen Beistand zu leisten, einzubeziehen; späteren Entscheidungen des BGH sind solche Bedenken nicht mehr ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Witwen

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Verwitwete Personen werden für die ESt/LSt grundsätzlich wie andere > Alleinstehende behandelt. Nur für das Todesjahr des Ehegatten / eingetragenen > Lebenspartner werden sie noch wie Ehegatten besteuert (> Ehegattenbesteuerung): Wenn beide im Todesjahr unbeschränkt steuerpflichtig waren (> Unbeschränkte Steuerpflicht) und nicht dauernd getre...mehr

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Anlage R (Renten) 2019 – Le... / 2 Gesetzliche Renten, Rürup-Renten (Seite 1)

Rz. 203 [Rente nach ausländischem Recht → Zeile 4] Wird eine Rente aus einer ausländischen Versicherung oder einem ausländischen Rentenvertrag gezahlt liegen der Finanzverwaltung keine elektronischen Daten vor. Die Angaben zur Rente müssen Sie in den eZeilen 5 bis 10 erklären. Rz. 204 [Leibrenten/Leistungen → eZeilen 5–10, Zeilen 11–13] Unter Leibrenten fallen alle Renten aus d...mehr

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Anlage R (Renten) 2019 – Le... / 1 Allgemein

Rz. 200 Wichtig Anlage R für Renten, die nicht der Arbeitgeber bezahlt Die Anlage R ist auszufüllen, wenn im Vz. eine oder mehrere Rente(n) bezogen wurden. Dies gilt nicht für Renten i. Z. m. Übertragung von Vermögen bei vorweggenommener Erbfolge (Anlage SO, Zeile 4) und Betriebsrenten bzw. Pensionen, die der Arbeitgeber zahlt (Anlage N, Zeilen 5–16). Ehegatten geben jeweils...mehr

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ZErb 09/2019, Fortbestehen ... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses, soweit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes zum Nachteil der Antragstellerin entschieden worden ist, und zur Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht. I. Das Oberlandesgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, der Betreuungsunterhal...mehr

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ZErb 09/2019, Fortbestehen ... / Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrt von den Antragsgegnern im Wege der Erbenhaftung Betreuungsunterhalt nach § 1615 l Abs. 2 Satz 2 BGB. Aus der Beziehung der Antragstellerin mit dem am 2. April 2015 verstorbenen Erblasser sind die Kinder S., geboren am 17. Juni 1999, und P., geboren am 26. Februar 2015, hervorgegangen. Bei den Antragsgegnern handelt es sich um die volljährigen Kinde...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 50 Casselmann, Zivilrechtliche Institutionen im Rahmen des Sozialversicherungsverhältnisses, SGb 1977 S. 276. Chojetzki, Stammrecht auf Altersrente und Einzelansprüche hieraus – verspätete Antragstellung – Verjährung, DRV 2002 S. 666. Dötsch, Verjährung vermögensrechtlicher Ansprüche im öffentlichen Recht, DÖV 2004 S. 277. Eichel, Die fortschreitende Konturierung des "neuen...mehr

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ZErb 06/2019, Ausschluss de... / Aus den Gründen

A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es verfassungsgemäß ist, die Möglichkeit einer zur gemeinsamen Elternschaft führenden Stiefkindadoption davon abhängig zu machen, dass der Stiefelternteil mit dem Elternteil verheiratet ist. I. Nach derzeitiger Rechtslage ist eine zur gemeinsamen Elternschaft führende Stiefkindadoption nur möglich, wenn der Stiefelternteil m...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Begründung

Rz. 233 Das Berufungsgericht hielt aufgrund einer Abwägung der Verursachungsbeiträge nach § 17 Abs. 1 StVG die Haftung der Beklagten für die den Klägern entstandenen Schäden mit einer Quote von 60 % für gegeben. Zulasten des Beklagten sei dabei ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO zu berücksichtigen, weil er sein Fahrzeug auf dem linken der drei Fahrstreifen zum Stehen gebracht...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 29 Benz, Die Verzinsung von rückständigen Geldleistungen nach § 44 SGB I, BG 1991 S. 323. ders., Nochmals – Die Verzinsung rückständiger Geldleistungen (§ 44 SGB I) in der gesetzlichen Unfallversicherung, SozSich 1980 S. 119. Heintschel von Heinegg, Verzugszinsen für öffentlich-rechtliche Geldforderungen, NVwZ 1992 S. 522. Marburger, Zur Verzinsung von Sozialversicherungsle...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 4. OLG Stuttgart: Keine Unentgeltlichkeit einer Zuwendung, die der Altersversorgung des Ehegatten dient

Rz. 39 Beschluss des OLG Stuttgart v. 26.1.2011: Es ging im Rahmen einer Beschwerde im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren um die Frage, ob aus der Einzahlung des Ehemannes in eine Rentenversicherung zugunsten der Ehefrau Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen können. Zitat "… Die Antragsgegnerin hat vorgetragen, dass die Einzahlung durch den Erblasser erfolgt sei, da si...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.4 Rechtsfolgen des § 158

Rz. 47 In Fällen des § 158 ruht der Anspruch auf Alg. Die Vorschrift verhindert daher nicht das Entstehen des Anspruchs auf die Entgeltersatzleistung i. S. eines Stammrechts auf Alg, wohl aber die Auszahlung der Leistung. Ein wichtiger Grund des Arbeitslosen für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ist ohne Belang (Bay. LSG, Urteil v. 30.6.2011, L 10 AL 294/10). Da...mehr