Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnimmobilien

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Werbungskosten Vermietung u... / 1.2 Vorweggenommene Werbungskosten

Auch bereits vor der Erzielung von Einnahmen können Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird. Ein solcher Abzug ist von dem Zeitpunkt an gegeben, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststel...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 34. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)

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Steuerliche Beurteilung des... / 4. Investmentfonds

Mögliche Nachteile durch Stromlieferung? Investmentfonds investieren nicht nur in Gewerbeimmobilien, sondern oft auch in Wohnimmobilien. Die Besteuerung eines Investmentfonds und dessen Anleger unterliegt den Regeln des Investmentsteuergesetzes. Beachten Sie: Die Lieferung von Strom kann insoweit zu Nachteilen führen. Beispielsweise gilt ein Investmentfonds als Spezial-Invest...mehr

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GEG-Klimaschutzeffekt angezweifelt

Überblick Das Wirtschaftsministerium hat eine neue Berechnung vorgelegt: Danach wird die CO2-Einsparung mit dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) geringer ausfallen als gedacht. Im "Worst Case"-Szenario nehmen Hauseigentümer Abstand vom Heizungstausch. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat am 7. September eine neue Berechnung zur CO2-Einsparung vorgelegt: Danach sin...mehr

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Riester-Rente / 5.1 Überblick zu Wohn-Riester

Die Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie in die Riester-Förderung wird umgangssprachlich als "Wohn-Riester" bezeichnet. So wird z. B. ermöglicht, dass die Tilgung eines für die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum aufgenommenen Darlehens wie ein Sparbeitrag steuerlich gefördert wird. Der Gesetzgeber stellt damit die sich aus dem – zumindest teilweise – mietfr...mehr

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Riester-Rente / 5.2.2 Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen

Bis zum Beginn der Auszahlungsphase kann das geförderte Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung und Herstellung[1] von selbst genutztem Wohneigentum (nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind mit zu berücksichtigen), die Tilgung eines Darlehens[2], welches zur Finanzierung der Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnimmobilie aufgenommen wurde...mehr

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Riester-Rente / 7.5 Besteuerung des Wohn-Riester

Bei der Altersvorsorge in Form des selbst genutzten Wohneigentums erfolgt die nachgelagerte Besteuerung nicht etwa durch die Erfassung der dem Steuerpflichtigen ersparten Mietaufwendungen. Es erfolgt keine Nutzungswertbesteuerung, sondern das in der Wohnimmobilie gebundene geförderte Kapital dient als Grundlage einer sukzessiven Versteuerung im Alter. Technisch geschieht die...mehr

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Riester-Rente / 2.1.4 Altersvorsorgeverträge in Form von Darlehensverträgen

Neben den "klassischen" Altersvorsorgesparverträgen können auch zertifizierte Altersvorsorgeverträge in Form von Darlehensverträgen abgeschlossen werden. Ebenfalls möglich sind Kombinationen aus Spar- und Darlehensverträgen. Dies bedeutet, dass auch Leistungen, die der Zulageberechtigte zur Tilgung eines Darlehens einsetzt, als Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt werden kö...mehr

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Riester-Rente / 2.2 Betriebliche Altersversorgung

Von den 5 möglichen Arten der Abwicklung einer betrieblichen Altersversorgung sind der Pensionsfonds, die Pensionskasse und die Direktversicherung begünstigt, nicht dagegen die Unterstützungskasse und die Direkt(pensions)zusage. Dies ist insoweit konsequent, da die Versorgungsanwartschaften bei Direktzusagen und Unterstützungskassen bereits in der "Ansparphase" unbelastet vo...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Provisionsanspruch der angestellten Vertriebskraft

Rz. 1500 Gem. § 87 Abs. 1 S. 1 Var. 1 HGB i.V.m. § 65 HGB ist für den Erwerb eines Provisionsanspruchs erforderlich, dass ein Geschäft während der Laufzeit des Arbeitsvertrags geschlossen worden und der Geschäftsabschluss ursächlich auf die Vermittlungstätigkeit der angestellten Vertriebskraft zurückzuführen ist. Noch nicht abschließend geklärt ist, was unter dem Begriff des...mehr

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Kaufen teurer als zur Miete wohnen?

Die Zehnerjahre waren paradiesisch für den Erwerb von Wohnungen und Häusern – die Zeiten sind wohl vorerst vorbei. Derzeit ist Kaufen teurer als Mieten, heißt es im aktuellen Empirica-Index. Im Durchschnitt aller Baujahre sinken die Indices von Eigentumswohnungen (-1,6 %) sowie von Ein- oder Zweifamilienhäusern (-1,5 %) im Empirica-Immobilienpreisindex für das 2. Quartal 2023...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steigende Mietrendite in den Top-8-Städten

Überblick Die 8 größten deutschen Städte (Top 8) bleiben – trotz Inflation und Zinsanstieg – für Investments in Wohnimmobilien interessant, wie eine Analyse von Empira zeigt. Die Mieten steigen und langfristig auch die Erträge. Die Mietwohnungsmärkte in den deutschen Metropolen sind laut einer Analyse der Empira Group für Investoren nachhaltig stabil. Untersucht wurden die T...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Kaufen ist profitabler als ... / 1 Wohnimmobilien als Inflationsschutz

Laut Accentro-IW-Wohnkostenreport 2023 war im vergangenen Jahr in 328 von 401 deutschen Landkreisen und kreisfreien Städten der Kauf einer Wohnimmobilie zur Selbstnutzung günstiger als das Mieten. Käufer bezahlten im Schnitt 10,04 EUR pro Quadratmeter für die eigene Wohnung – Neuvertragsmieten für vergleichbare Wohnungen lagen bei 10,90 EUR pro Quadratmeter. Im Durchschnitt ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Kaufen ist profitabler als ... / Zusammenfassung

Wohnimmobilien sind in Deutschland eine der wertstabilsten Anlageklassen und bieten weiterhin einen intakten Inflationsschutz. Das ist das Kernergebnis des aktuellen Wohnkostenreports von Accentro in Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 505c BGB – Weitere Pflichten bei grundpfandrechtlich oder durch Reallast besicherten Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen.

Gesetzestext Darlehensgeber, die grundpfandrechtlich oder durch Reallast besicherte Immobiliar-Verbraucherdarlehen vergeben, habenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Immobiliar-Verbraucherdarlehen (Abs 3).

Rn 36 Der zum 21.3.16 (Rn 7) eingefügte III definiert Immobiliar-Verbraucherdarlehen neu. Anders als nach § 503 aF fallen ohne Rücksicht auf den Verwendungszweck (Rott VuR 15, 8, 9) durch Grundpfandrecht (§§ 1113 ff, 1191 ff) o Reallast (§§ 1105 ff) gesicherte entgeltliche Verbraucherdarlehen, ausgenommen lediglich Arbeitgeberdarlehen (III 2 iVm II 2 Nr 4), ungeachtet der Da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Grundlage bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen (Abs 2 u 3).

Rn 4 II erhöht bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen ggü I die Anforderungen an eine ausreichende Informationsgrundlage u an die Intensität der Kreditwürdigkeitsprüfung deutlich. Die Prüfung muss ›eingehend‹ sein u zudem auf notwendigen, ausreichenden u angemessenen Informationen über die gesamten finanziellen u wirtschaftlichen Verhältnisse des Darlehensnehmers einschließlich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen können Grundlage für die Kreditwürdigkeitsprüfung Auskünfte des Darlehensnehmers und erforderlichenfalls Auskünfte von Stellen sein, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten, die zur Bewertung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern genutzt werden dürfen, zum Zwecke der Übermittlung erheben, speichern, verändern oder nutzen. (2)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB I

Ideelle Bruchteile 741 1, 5 Ideeller Erbteil 2060 1 Identitätsirrtum 119 25 Immaterialgüterrecht 826 47 Täterschaftsbegriff 830 3 Immaterialgüterrechte 823 21, 65, 80, 241; 826 25; vor 823 ff 26 Lizenzanalogie 823 21 Immaterialgüterrechtsverletzung; Anknüpfung Art 13 ROM II 1; Art 8 ROM II 3, 5 Immaterieller Schaden 8 ProdHaftG 1; 15 AGG 7; 280 59 im internationalen Deliktsrecht Art ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für Verbraucherdarlehensverträge, soweit nichts anderes bestimmt ist. 2Verbraucherdarlehensverträge sind Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge und Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge. (2) 1Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge sind entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbrau...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rechtsentwicklung des Verbraucherdarlehensrechts.

Rn 1 Im Zuge des SchRModG ist das seit dem 1.1.91 auf der VerbrKrR 87/102/EWG v 1986 beruhende VerbrKrG mit Wirkung zum 1.1.02 ohne wesentliche Änderung ins BGB integriert worden, die Vorschriften über den Verbraucherdarlehensvertrag in §§ 491 ff, die über den Kreditvermittlungsvertrag in §§ 655a ff. Übergangsvorschriften finden sich in Art 229 § 5 EGBGB. Auf einen vor dem 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz in nichtehelich... / 3.4 Ausgleich bei "Schwiegereltern"-Schenkungen

Hilfe beim "Nestbau" Nicht selten wenden Eltern ihrem Kind und dessen Partner Geldmittel für den Erwerb einer Wohnimmobilie zu. Unter welchen Umständen kann im Fall eines Scheiterns der Beziehung das Geld ganz oder teilweise zurückgefordert werden? Hier ist die Rechtsprechung selbst innerhalb des BGH kontrovers. Praxis-Beispiel Anspruch auf Rückzahlung Die Tochter der Klägerin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2023, Nebengüterrecht... / c) BGB-Innengesellschaft und gemeinschaftsbezogene Zuwendung zwischen nichtehelichen Lebensgemeinschaftern

Das Oberlandesgericht Hamm hatte sich in einer Entscheidung vom 6.4.2022[23] mit der Auseinandersetzung einer Immobilie nach gescheiterter nichtehelicher Lebensgemeinschaft zu befassen. Der Fall weist auf den ersten Blick eine starke Einzelfallprägung auf. Die abgehandelten Umstände folgen jedoch übergeordneten Grundsätzen der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung und...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hausreinigung und die Folgen für die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG; Betreuung von Wohnungsbauten

Leitsatz 1. Die Reinigung von Gemeinschaftsflächen und Zuwegen zu den bei der Verwaltung eigenen Grundbesitzes genutzten Räumlichkeiten kann unabhängig davon, wem das Gebäude gehört und ob es sich um ein reines Wohngebäude oder um eine Gewerbeimmobilie handelt, unmittelbar zur Verwaltung des eigenen Grundbesitzes i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG gehören. Erhält der Mieter (N...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieeffizienz von Gebäuden: EU-Parlament stimmt für Sanierungspflicht

Das EU-Parlament hat am 14.3.2023 mit deutlicher Mehrheit für strengere Regeln bei der Reform der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) gestimmt – bis zum Jahr 2030 sollen alle Wohnhäuser mindestens die Energieeffizienzklasse "E" und bis zum Jahr 2033 mindestens die mittlere Energieeffizienzklasse "D" erreichen. Zum Vergleich: Bei den in Klasse "G" e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude / 2.4 Leerstehende Gebäude

Aufwendungen für ein Gebäude nach vorheriger auf Dauer angelegter Vermietung sind als Werbungskosten abziehbar, solange der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkunftserzielung im Zusammenhang mit dem Leerstand der Immobilie nicht endgültig aufgegeben hat.[1] Eine solche endgültige Aufgabe ist nicht anzunehmen, solange sich der Steuerpflichtige ernsthaft und nachhaltig um ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Büroimmobilien: Nachhaltige... / 2 An dem Thema Nachhaltigkeit führt bei Immobilien kein Weg vorbei

Sogenannte "Green Buildings", deren Konzepte einen verantwortungsbewussten Umgang mit Umwelt und Gesellschaft beinhalten, erfreuen sich im Bereich der Gewerbe- und Büroimmobilien seit einigen Jahren an steigender Beliebtheit. Die anhaltende Energiekrise und damit verbunden steigende Betriebskosten für Gebäude verpassen dem Trend einen zusätzlichen Schub: Nachhaltigkeit ist n...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 4.1 Gebäude im Inland

Rz. 15 Dem Gebäude[1] gleichgestellt ist ein unselbstständiger Gebäudeteil, wenn dieser Teil als solcher ein Baudenkmal ist (§ 7h Abs. 1 S. 3 EStG).[2] Entscheidend ist die Denkmaleigenschaft.[3] Nach § 7i Abs. 3 EStG i. V. m. § 7h Abs. 3 EStG sind den Gebäuden gleichgestellt selbstständige Gebäudeteile, Eigentumswohnungen und Teileigentum. Rz. 16 Deshalb ist es auch unerheblich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.2 Belegenheit

Rz. 13 Das Gebäude muss im Inland (§ 1 EStG Rz. 21) belegen sein. Rz. 13a Dies dürfte gegen europarechtliche Grundfreiheiten (Kapitalverkehrsfreiheiten) verstoßen. Vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils v. 15.10.2009 (Rs. C-35/08, BFH/NV 2009, 2091 – "Grundstücksgemeinschaft Busley und Cibrian Fernandez") wurde z. B. bereits die degressive Abschreibung auf Gebäude im EU- und EW...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Weitergabeverpflichtung (Abs. 2)

Rz. 26 [Autor/Stand] § 13d Abs. 2 ErbStG stellt sicher, dass die Begünstigung im Fall der Weitergabeverpflichtung dem nachfolgenden Erwerber zugutekommt, also demjenigen, der frei über den Gegenstand verfügen kann.[2] Derselbe Rechtsgedanke wie in § 13d Abs. 2 ErbStG ist auch in den Vorschriften über die Übertragung eines Familienheims (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b Sätze 2 bis 4 und § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bebautes Grundstück

Rz. 11 [Autor/Stand] Bebaute Grundstücke sind nach § 180 Abs. 1 BewG Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Das gilt nach § 180 Abs. 2 BewG auch für Gebäude auf fremdem Grund und Boden. Erbbaurrechtsbelastete Grundstücke gehören auch dann nicht zu den bebauten Grundstücken, wenn diese mit einem Wohngebäude bebaut sind, weil dieses Gebäude zivilrechtlich Bes...mehr

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FF 02/2023, Ehegatteninneng... / 2 Anmerkung

Das Oberlandesgericht hatte sich in seiner Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob der Ehemann (M) im Streitfall eine Nutzungsentschädigung nach § 1361b Abs. 3 BGB – die Ehefrau (F) war nach der Trennung aus dem ihr allein gehörenden Haus ausgezogen, das M sodann allein bewohnte – deshalb nicht schuldete, weil das Objekt Gegenstand einer konkludenten Ehegatteninnengesells...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 2.5 Gewerbeerlaubnis

Sämtliche Wohnimmobilienverwalter, also insbesondere die Wohnungseigentumsverwalter, benötigen seit 1.8.2018 eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO. Die Gewerbeerlaubnis kann versagt oder mit Auflagen verbunden werden. Eine einmal erteilte Erlaubnis kann auch widerrufen werden. Fehlt eine Gewerbeerlaubnis, berührt dies die Wirksamkeit der Verwalterbestellung nich...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.7.2 Verpflichtete

Verpflichtet sind nach § 87 Abs. 1 GEG der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Leasinggeber oder Immobilienmakler. Praxis-Beispiel Pflichtangaben für Wohnimmobilien Die Pflichtangaben können bei Wohnimmobilien wie folgt in der Annonce gemacht werden: Baujahr: 2003 Heizungsart: Zentralheizung Wesentlicher Energieträger: Gas Energieausweistyp: Verbrauchsausweis Energieeffizienzklasse: ...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 2.1.1 Maklervertrag

Das am 23.12.2020 in Kraft getretene "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" hat einschneidende Änderungen bezüglich der Maklerprovision bei Kaufverträgen über Wohnimmobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, gebracht. Zunächst muss der Maklervertrag nach § 656a BGB der Textform entsprechen. Han...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 1.2.1 Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht

Die Erzielung von Einkünften setzt die Absicht voraus, Gewinne oder Überschüsse zu erwirtschaften. Die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht ist im Wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung. So sind im Rahmen der Prüfung, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, alle Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Tätigkeit ausgeübt wird.[1] Nicht zu berücksichtigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 1.2.4 Längere Verlustperiode

Längere Verlustperioden reichen für sich allein gesehen nicht aus, um eine Tätigkeit als "Liebhaberei" anzusehen und dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen. Dauer und Umfang der Verlusterzielung sind ein wesentliches Kriterium für die Gesamtbeurteilung. Sie können vor allem zusammen mit der Reaktion des Steuerpflichtigen – z. B. Veränderung des Geschäftskonzepts –...mehr

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Wohnungsunternehmen – Eine ... / 2. Gesetzlicher Wortlaut und Gesetzesbegründung

§ 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. d ErbStG besagt im Wortlaut, dass die Nutzungsüberlassung von Grundstücken, Grundstücksteilen, grundstücksgleichen Rechten und Bauten an Dritte nicht als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren ist, wenn die überlassenen Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten zum Betriebsvermögen, zum gesamthänderisch gebundenen Betri...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Gegenstand der Begünstigung: Wohnimmobilien

Rz. 29 Durch das Erbschaftsteuergesetz 2009 wurde erstmals die Möglichkeit in das Gesetz aufgenommen, eine Stundung auch für die auf den Erwerb von Wohnimmobilien entfallende Steuer zu erlangen. Gegenstand der Begünstigung sind bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu Wohnzwecken vermietet werden (§ 13d ErbStG) sowie ein selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus od...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Frage, wer Steuerschuldner ist, ist nach § 43 AO für die Erbschaft-/Schenkungsteuer in § 20 ErbStG geregelt. Die Vorschrift des § 20 ErbStG gehört zum IV. Teil des ErbStG "Steuerfestsetzung und Erhebung". Sie regelt nicht nur, wer Steuerschuldner der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer ist, sondern gibt darüber hinaus eine Antwort darauf, wer Steuerpflichtiger ist...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 12. Ermessensausübung bei Stundung nach § 28 Abs. 3 ErbStG

Rz. 43 Im Fall der Steuerstundung bei nach § 13d ErbStG begünstigtem Erwerb von vermieteten Wohnimmobilien und für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. für Wohneigentum ist nach Auffassung der Finanzverwaltung die Stundung u.a. zu versagen, wenn der Schenker zur Zahlung der Schenkungsteuer herangezogen werden kann.[64] Nach m.E. zutreffender Ansicht des FG Münste...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 9. Bedeutung der Gesamtschuldnerschaft

Rz. 39 Schenker und Erwerber sind Gesamtschuldner i.S.v. § 44 AO. Bei einer Gesamtschuldnerschaft schulden mindestens zwei Personen dieselbe Leistung. Deshalb findet sich in den notariellen Verträgen über Grundstücksschenkungen auch üblicherweise der Hinweis, dass Übergeber und Übernehmer für die Steuer als Gesamtschuldner haften. Bei einer Gesamtschuldnerschaft steht es dem...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (d) Stellungnahme

Rz. 237 Auch wenn die Sichtweise der Rechtsprechung dogmatisch nur eingeschränkt überzeugen kann, weil sie zu eng ist, bleibt festzuhalten, dass qualitative Gesichtspunkte bei der Beurteilung des Vorliegens eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs jedenfalls eine Rolle spielen können. Außerdem ist dem BFH zuzustimmen, dass die quantitative Grenze der Finanzverwaltung (jedenf...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Stundungsumfang

Rz. 36 Wie bereits erwähnt, hat der Erwerber einen Rechtsanspruch auf Stundung der auf das begünstigte Vermögen entfallenden Steuer, soweit er diese nur durch Veräußerung des Vermögens aufbringen kann.[83] Die Stundung ist für einen Zeitraum von max. 10 Jahren zu gewähren. Die Höchstfrist ist jedoch nicht in jedem Fall voll auszuschöpfen. Dies gilt insb. dann, wenn sich die ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Gesamthandsvermögen

Rz. 25 Das Betriebsvermögen von gewerblichen sowie gewerblich geprägten Personengesellschaften und diesen gleichstehenden Gemeinschaften (§ 97 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 BewG), also von Mitunternehmerschaften im ertragsteuerlichen Sinne,[55] umfasst grundsätzlich sämtliche Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze sowie die Schulden und sonstigen Abzüge, die zum Gesamthandsvermö...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Bebautes Grundstück

Rz. 10 Gegenstand des Erwerbs für die Anwendung des § 13d ErbStG muss ein bebautes Grundstück bzw. – sofern zivilrechtlich möglich – eine Grundstückteil i.S.d. § 180 BewG sein. Zu den bebauten Grundstücken oder Grundstücksteilen, die zu Wohnzwecken vermietet werden, gehören z.B. Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum oder entsprechende Grundstücks...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (4) Erwerb von begünstigtem und nicht begünstigtem Vermögen

Rz. 47 Ist Gegenstand der gemischten Schenkung begünstigtes Vermögen (z.B. eine vermietete Wohnimmobilie i.S.v. § 13d ErbStG), ist der Abzug der Gegenleistung nach § 10 Abs. 6 ErbStG beschränkt, soweit der Vermögensgegenstand nach §§ 13, 13a oder 13d ErbStG befreit ist.[96] Beispiel S überträgt im Jahr 2019 ein Mietwohngrundstück (Grundbesitzwert 800.000 EUR) auf den B. Aus d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Erwerber der Steuerklasse I

Rz. 4 Der Erwerb von Todes wegen muss von Personen (Letzterwerbern) erfolgen, die nach dem Verhältnis zu ihrem unmittelbaren Erblasser im Steuerentstehungszeitpunkt der Steuerklasse I zuzuordnen sind. Bei eingetragenen Lebenspartnern gibt es die Steuerermäßigung, da sie rückwirkend der Steuerklasse I zugeordnet worden sind (zur Steuerklasseneinteilung siehe § 15 ErbStG Rdn 2...mehr

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Makelnder Verwalter – Die V... / 3 Einfamilienhäuser und Wohnungen

Der Anwendungsbereich der Spezialregelungen der §§ 656a ff. BGB ist beschränkt auf Wohnimmobilien und hier ausschließlich auf Einzelimmobilien, namentlich Einfamilienhäuser und Wohnungen, also insbesondere Eigentumswohnungen. Einfamilienhaus Ein "Einfamilienhaus" ist jedes Gebäude, das in erster Linie den Wohnzwecken der Mitglieder eines einzelnen Haushalts dient. Auf die rech...mehr