Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.6 Grunddienstbarkeit

In der Praxis werden zugunsten der Wohnungseigentümer häufig Grunddienstbarkeiten bestellt, etwa Geh- und Fahrtrechte. Derartige Grunddienstbarkeiten stehen nach § 1018 BGB dem jeweiligen Eigentümer des herrschenden Grundstücks zu, bei Aufteilung dieses Grundstücks in Miteigentumsanteile also den Miteigentümern in Gemeinschaft und nicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentüme...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 2.2 Aufgaben

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 sieht das Gesetz keinen konkreten Pflichtenkatalog des Verwalters mehr vor. Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG hat er sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung von untergeordneter Bedeutung zu treffen, die nicht zu erheblichen Verpflichtungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer führen. Was im Einzelfall von untergeordneter Bedeutung...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / a) Eigene Wohnzwecke

Der Ausdruck "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG setzt voraus, dass eine Immobilie zum Bewohnen geeignet ist und vom Stpfl. auch bewohnt wird. Eine die Steuerbarkeit des Veräußerungsgewinns ausschließende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG liegt auch dann vor, wenn der Stpfl. ein Grundstück, das...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 4.1 Vertretung durch den Verwalter

In 1. Linie wird die Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Verwalter vertreten. Insoweit verleiht die Bestimmung des § 9b Abs. 1 WEG dem Verwalter eine für das Außenverhältnis unbeschränkte und unbeschränkbare Vertretungsmacht mit Ausnahme von Grundstückskauf- und Darlehensverträgen. Der Verwaltungsbeirat ist zur Vertretung der Gemeinschaft nicht berechtigt. Dieser unters...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 5.2 Rechte und Pflichten, die einheitliche Rechtsverfolgung erfordern

Nach der maßgeblichen Rechtsprechung des BGH[1], auf die die Gesetzesbegründung des WEMoG ausdrücklich Bezug nimmt[2], liegt eine Gemeinschaftsbezogenheit dann vor, wenn schutzwürdige Belange der Wohnungseigentümer oder des Schuldners an einer einheitlichen Rechtsverfolgung das grundsätzlich vorrangige Interesse des Rechtsinhabers, seine Rechte selbst und eigenverantwortlich au...mehr

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Unterteilung von Wohnungseigentum (WEMoG)

Zusammenfassung Begriff Die Unterteilung von Sondereigentum ist gesetzlich nicht geregelt, erfolgt allerdings entsprechend § 8 WEG durch ideelle Teilung des bisherigen Miteigentumsanteils am gemeinschaftlichen Grundstück und reale Aufteilung des Sondereigentums sowie Anlegung neuer Wohnungsgrundbücher für die neu geschaffenen Wohnungseigentumsrechte. Die Unterteilung von Wohn...mehr

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Unterteilung von Wohnungsei... / 1 Grundsätze

Die Unterteilung von Sondereigentumseinheiten ist gesetzlich nicht geregelt. Bei der Unterteilung wird eine bestehende Sondereigentumseinheit in 2 oder mehr selbstständige Sondereigentumseinheiten aufgeteilt. Einer Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer bedarf es im Rahmen einer Unterteilung von Wohnungseigentum nicht.mehr

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Unterteilung von Wohnungsei... / Zusammenfassung

Begriff Die Unterteilung von Sondereigentum ist gesetzlich nicht geregelt, erfolgt allerdings entsprechend § 8 WEG durch ideelle Teilung des bisherigen Miteigentumsanteils am gemeinschaftlichen Grundstück und reale Aufteilung des Sondereigentums sowie Anlegung neuer Wohnungsgrundbücher für die neu geschaffenen Wohnungseigentumsrechte. Die Unterteilung von Wohnungseigentum ka...mehr

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Unterteilung von Wohnungsei... / 2 Stimmrecht

Die Unterteilung des Wohnungseigentums darf nicht zu einer Mehrung der Stimmrechte führen. Praxis-Beispiel Unterteilung und Veräußerung Wohnungseigentümer W unterteilt seine Wohnung und veräußert die neu entstandene Einheit an den Erwerber E. Kopfprinzip Nach der Bestimmung des § 25 Abs. 2 WEG hat jeder Wohnungseigentümer eine Stimme, und zwar unabhängig davon, wie viele Einheit...mehr

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Zurückbehaltungsrecht (WEMoG) / 5 Säumiger Wohnungseigentümer

Befindet sich ein Wohnungseigentümer mit seinen Zahlungen an die Gemeinschaft in Verzug, so kann diese ein Zurückbehaltungsrecht in der Weise ausüben, dass sie den mit den Zahlungen in Verzug befindlichen Wohnungseigentümer von den Versorgungsleistungen wie Heizung, Wasser ausschließen.[1] Zu diesem Zweck ist die Eigentümergemeinschaft berechtigt, Absperrventile an den entsp...mehr

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Majorisierung (WEMoG)

Begriff Eine majorisierende Stimmenmehrheit liegt dann vor, wenn ein einzelner Eigentümer die Mehrheit aller berechtigten Stimmen auf sich vereinigt und dies ausnutzt, um gegen den Willen der Minderheit bestimmte Verwaltungsmaßnahmen in seinem eigenen Interesse durchzusetzen. Jeder Wohnungseigentümer hat gemäß § 25 Abs. 2 WEG eine Stimme, unabhängig davon, wie viele Wohnung...mehr

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Wohnungseigentümergemeinsch... / 2.2 Mängelrechte

Allerdings fehlt es mit Blick auf die primären Mängelrechte der Erwerber an einer Gemeinschaftsbezogenheit. Hierbei handelt es sich um die Nacherfüllung, Selbstvornahme und das Verlangen eines Kostenvorschusses. Mit Blick auf die Neuregelungen durch das WEMoG ist in diesem Zusammenhang allerdings zu berücksichtigen, dass bereits auf Grundlage der alten Rechtslage die Grundsä...mehr

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Wohnungseigentümergemeinsch... / 2.1 Innenverhältnis

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer übt nach § 9a Abs. 2 WEG die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte sowie solche Rechte der Wohnungseigentümer aus, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erfordern, und nimmt die entsprechenden Pflichten der Wohnungseigentümer wahr. Die Wohnungseigentümer sind ihrerseits gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG gegenüber der Ge...mehr

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Zurückbehaltungsrecht (WEMoG) / 2 Was ist ein Zurückbehaltungsrecht?

Unter dem Zurückbehaltungsrecht versteht man das Recht eines Schuldners, die von ihm geschuldete Leistung solange zu verweigern, bis der andere Vertragsteil seine Pflichten erfüllt hat. Die Schutz- und Treuepflichten der Wohnungseigentümer untereinander und gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis als gesetzlichem Schuldverhältni...mehr

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Wohnungseigentümergemeinsch... / 4 Verbindlichkeiten der Gemeinschaft

Für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft haften die einzelnen Wohnungseigentümer gemäß § 9a Abs. 4 WEG Gläubigern der Gemeinschaft anteilig begrenzt in Höhe ihres jeweiligen Miteigentumsanteils unmittelbar. Darüber hinaus ordnet § 9a Abs. 4 WEG eine zeitlich begrenzte Nachhaftung entsprechend § 160 HGB für aufgrund Veräußerung ausgeschiedene Wohnungseigentümer an. Hat ein Wohnu...mehr

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Wohnungseigentümergemeinsch... / Zusammenfassung

Begriff Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, wird Mitglied in einer Eigentümergemeinschaft, die mit Stimmenmehrheit Beschlüsse auch gegen den Willen des Einzelnen fassen und durchsetzen kann. Die Auflösung der Gemeinschaft kann nicht verlangt werden. Mindestens einmal im Jahr muss eine Wohnungseigentümerversammlung einberufen werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ges...mehr

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Wohnungseigentümergemeinsch... / 1 Rechtsfähigkeit

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist gemäß § 9a Abs. 1 und Abs. 3 WEG im Rahmen der gesamten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums sowie dessen Gebrauch als solche rechtsfähig. Darüber hinaus obliegt ihr gemäß § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist demnach im Gerichtsverfahren als solche parteifähig und kann klagen...mehr

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Wohnungseigentümergemeinsch... / 7 Treuepflichten

Das Gemeinschaftsverhältnis birgt Treuepflichten der Wohnungseigentümer untereinander. So kann ein Begehren auf Abtrennen einer Kabelempfangsanlage vom Allgemeinstrom auch dann treuwidrig sein, wenn lediglich eine Wohnung durch die Kabelempfangsanlage versorgt wird, die anderen Wohnungen aber ebenfalls über eine Anschlussmöglichkeit verfügen.[1] Die zwischen den Mitgliedern d...mehr

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Wohnungseigentümergemeinsch... / 3 Gemeinschaftsvermögen

Das Gemeinschaftsvermögen ist gemäß § 9a Abs. 3 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet. Insoweit haben die Wohnungseigentümer nicht unmittelbare, sondern nur mittelbare, über die Mitgliedschaft in der Gemeinschaft abgeleitete Rechte am Gemeinschaftsvermögen.[1] Daher ist alleinige Inhaberin des Anspruchs auf Zahlung des Hausgeldes die Wohnungseigentümergemein...mehr

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Zurückbehaltungsrecht (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Das Zurückbehaltungsrecht hat im Bereich des Wohnungseigentumsrechts eine eher untergeordnete Bedeutung. Jedenfalls beim Erwerb einer Eigentumswohnung können die Wohnungseigentümer u. U. ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Bauträger bzw. Veräußerer geltend machen, ansonsten ist dies regelmäßig ausgeschlossen. Dem Verwalter jedenfalls steht ein Zurückbehaltungsrec...mehr

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Wohnungseigentümergemeinsch... / 2.3 Öffentliches Nachbarrecht

Nach § 9a Abs. 2 WEG stehen die Ausübungs- und Wahrnehmungsbefugnis und damit auch das Recht zur gerichtlichen Geltendmachung der sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte ausschließlich der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer zu. Dazu zählt auch die Geltendmachung öffentlich-rechtlicher Nachbaransprüche im Hinblick...mehr

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Wohnungseigentümergemeinsch... / 8 Aufhebung der Gemeinschaft

Zwar kann nach der Bestimmung des § 11 Abs. 1 WEG kein Wohnungseigentümer die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen, was auch dann gilt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Eine abweichende Vereinbarung ist nur für den Fall zulässig, dass das Gebäude ganz oder teilweise zerstört wird und eine Verpflichtung zum Wiederaufbau nicht besteht. Allerdings können die Wohnungseigentüme...mehr

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Zurückbehaltungsrecht (WEMoG) / 6 Zurückbehaltungsrecht des Verwalters?

Zurückbehaltungsrechte des Verwalters bestehen während seiner Amtszeit grundsätzlich nicht. Die Frage stellt sich jedoch, ob nicht nach Beendigung der Verwalterstellung ein Zurückbehaltungsrecht bestehen kann. Denn mit der Abberufung oder Amtsniederlegung des Verwalters und der Beendigung seines Amts enden noch nicht automatisch die Rechtsbeziehungen zur Eigentümergemeinscha...mehr

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Zurückbehaltungsrecht (WEMoG) / 1 Checkliste Zurückbehaltungsrecht

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Wohnungseigentümergemeinsch... / 5 Erwerb von Immobiliareigentum

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Immobiliareigentum erwerben[1], da sie grundbuchfähig ist. Die Prüfung der Frage, ob der Erwerb von Immobiliareigentum durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als Maßnahme der ordnungsmäßiger Verwaltung anzusehen ist, obliegt nicht den Grundbuchämtern im Rahmen der Eintragung der Eigentümergemeins...mehr

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Wohnungseigentümergemeinsch... / 6 Wohnungseigentümergemeinschaft als Verbraucher

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist dann ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, wenn an dieser nicht ausschließlich Unternehmer beteiligt sind und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit dient.[1] Auch das Halten einer Wohnung oder Teileigentums, um über dauerhafte Vermietung und Verpachtu...mehr

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Zurückbehaltungsrecht (WEMoG) / 4 Veräußerungsbeschränkung

Teilungserklärungen/Gemeinschaftsordnungen enthalten häufig eine mit § 12 WEG korrespondierende Bestimmung, nach der zur Veräußerung des Sondereigentums die Zustimmung des Verwalters erforderlich ist. Gegenüber dem Anspruch auf Zustimmung kann gegenüber dem – etwa säumigen – betreffenden zustimmungsberechtigten Wohnungseigentümer kein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht we...mehr

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Außenanlage (WEMoG) / 2.1 Durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Pflege und Erhaltung der Außenanlagen obliegen nach der Bestimmung des § 18 Abs. 1 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, da diese für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zuständig ist. Der Verwalter als ihr gesetzlicher Vertreter hat insoweit in aller Regel die entsprechende Handlungsermächtigung nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG auch ohne Beschluss der Wohnungseigentü...mehr

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Außenanlage (WEMoG) / 2.2 Durch Sondernutzungsberechtigten

Einzelnen Wohnungen können Gartenflächen als Sondernutzungsrecht zugewiesen werden. Ist den Wohnungseigentümern in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung die Befugnis eingeräumt, über die Gartengestaltung der ihrem Sondernutzungsrecht unterliegenden Gemeinschaftsflächen frei entscheiden zu können, umfasst dies auch die Befugnis, dort befindliche Bäume zu fällen.[1] Ist zu...mehr

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Dauerwohnrecht (WEMoG) / 1 Allgemeines

Das Dauerwohnrecht ist geregelt in Teil 2 des Wohnungseigentumsgesetzes. Nach 1945 gab es in Deutschland einen gewaltigen Wohnraumbedarf, dessen Deckung es notwendig machte, die Wohnraumsuchenden an der Finanzierung zu beteiligen, wofür wiederum Sicherheiten zu schaffen waren. Das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht aus dem Jahr 1951 ermöglichte den Erwer...mehr

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Außenanlage (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Zum gemeinschaftlichen Eigentum zählen gem. § 1 Abs. 5 WEG das Grundstück, sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Somit obliegen Pflege und Erhaltung der Außenanlage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Durch Beschluss können den Wohnungseigentümern insoweit keine Pflichten auferlegt werden. Er w...mehr

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Dauerwohnrecht (WEMoG) / 4 Pflichten und Ansprüche des Dauerwohnberechtigten

Mangels entgegenstehender Vereinbarung der Parteien sind die Pflichten des Dauerwohnberechtigten § 14 WEG, der die Pflichten des Wohnungseigentümers regelt, zu entnehmen. Danach hat der Dauerwohnberechtigte die Erhaltungspflicht an den dem Dauerwohnrecht unterliegenden Gebäude- und Grundstücksteile und darf nur in solcher Weise davon Gebrauch machen, dass dadurch keinem ande...mehr

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Außenanlage (WEMoG) / 1 Begründung von Sondereigentum

Seit dem Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 kann sich das Sondereigentum gemäß § 3 Abs. 2 WEG auch auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks erstrecken, sofern die Wohnung oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume wirtschaftlich die Hauptsache bleiben. Dies allerdings unter der Bedingung, dass kein isoliertes Sondereigentum an Außenflächen begründ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Wohnungseigentum.

Rn 269 Ein ZuS besteht nicht, § 43 WEG. Der GeS ist für Beschlussklagen ab 1.12.20 in § 49 GKG nF geregelt; nach Aufhebung von § 49 GKG muss für sonstige WEG-Verfahren gem § 48 GKG, §§ 1 ff ZPO auf die allg Bestimmungen zurückgegriffen werden. Der ReS ist unabhängig von den dort bestimmten Wertgrenzen nach dem Interesse des Rechtsmittelführers zu bestimmen (BayObLG WuM 94, 5...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Wohnungseigentum (Abs. 5)

Rz. 134 [Autor/Stand] Jedes Wohnungseigentum gilt gem. § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG als ein Grundstück i.S.d. Bewertungsgesetzes. Rz. 135 [Autor/Stand] Wohnungseigentum ist gem. § 249 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 5 BewG definiert als das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Insoweit entspricht die D...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.3 Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dem Erwerb von Grundstücken stehen dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte nach dem WEG und des § 1010 BGB gleich. Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Erwerb von Wohnungseigentum, Teileigentum (§ 1 WEG), Wohnungserbbaurechten, Teilerbbaurechten (§ 30 WEG) und Dauerwohnrechten (§ 31 WEG) unterliegt damit den Vorschriften des GrEStG und ist um...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wohnungseigentümergemeinschaft.

Rn 28 Abweichend von der früheren Rspr wird die Wohnungseigentümergemeinschaft durch § 9a WEG als rechts- und parteifähig angesehen. Die Rechtsfähigkeit ist abweichend zum früheren Recht nicht auf den Rahmen der gesamten Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums beschränkt (Schultzky MDR 20, 1409, 1410). Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer übt gem § 9a Abs 2 WEG die si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 27 [Autor/Stand] Die in § 249 BewG genannten Grundstücksarten finden sich bis auf das Wohnungs- und Teileigentum bei der Einheitsbewertung in § 75 Abs. 1 BewG wieder; das Wohnungs- und Teileigentum wird für die Einheitsbewertung in § 93 BewG geregelt. Im Gegensatz zum § 181 BewG für Zwecke der Grundbesitzbewertung bilden bei der Grundsteuerbewertung die Ein- und Zweifami...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Streitigkeiten nach WEG (Nr 2c).

Rn 8 Ob eine Wohnungseigentumssache iSd § 43 Abs 2 WEG oder eine allgemeine Zivilsache vorliegt, richtet sich nach der Klagebegründung. Erfasst sind nur Binnenstreitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern, der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Verwalter, nicht dagegen Klagen Dritter oder gegen Dritte. Entscheidend ist, ob das von einem Wohnungseigentümer in Anspruch genom...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Teileigentum (Abs. 6)

Rz. 143 [Autor/Stand] Jedes Teileigentum gehört gem. § 243 Abs. 1 Nr. 3 BewG zum Grundvermögen und gilt nach § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG als ein Grundstück i.S.d. Bewertungsgesetzes. Rz. 144 [Autor/Stand] Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (z.B. Büroräume, Ladenlokale) in Verbindung mit dem Miteigentum an dem gemeinschaftli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mindestbeschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde (Nr 8) (aufgehoben mWz 1.1.20).

Rn 6 Mit dem ZPO-Reformgesetz 2002 führte der Gesetzgeber in § 544 ZPO das Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht ein. Nr 8 macht die Zulässigkeit dieses Rechtsbehelfs davon abhängig, dass der Beschwerdewert 20.000 EUR übersteigt. Die Regelung verletzt das Rechtsstaatsprinzip nicht (BGH Beschl v 14.10.14 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Einzelfälle.

Rn 273 Abmahnung betr den Entzug eines Teileigentums: Interesse des Rechtsinhabers am Erhalt und der übrigen Eigentümer am Abstellen von Belästigungen (BayObLG WuM 93, 211). Abmeierungsklage, Entziehung des Wohnungseigentums: idR der obj Verkehrswert (BGH NJW 06, 3428). Bei der Anfechtung ist wahre Ziel zu klären (BayObLG WuM 93, 211). Liegt das Ziel alleine in der Abwehr ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rahmenbedingungen für den Gebührenstreitwert.

Rn 270 § 49 GKG erfasst Beschlussklagen nach §§ 43 Nr 4, 44 WEG nF; Binnenstreitigkeiten nach § 43 Nr 1–3 WEG folgen den allg Vorschriften (Dötsch/Schultzky/Zschieschack Kap 14 Rz 201); gleiches gilt für Verfahren mit Dritten (aA Abramenko AGS 07, 281). Zweck der durch § 49 GKG ersetzten Bestimmung des § 49a I 1 GKG aF war die Vermeidung von Kosten, deren Umfang den Justizge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Abmeierungsklage.

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Norm des § 249 BewG zu den Grundstücksarten gilt ausschließlich für die Grundsteuerbewertung des Grundvermögens gem. §§ 243 ff. BewG nach dem Bundesmodell. Die Norm gilt nach § 231 Abs. 1 BewG für die Bewertung des inländischen Vermögens. Nach diesen Vorschriften sind auch die inländischen Teile einer wirtschaftlichen Einheit zu bewerten, die sich so...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Partei.

Rn 10 Partei ist, wer aus Sicht des Empfängers der Klage objektiv Partei sein soll. Es ist stets die Sache des Kl, die Parteien zu bestimmen. Die Klageschrift muss Parteien und gesetzliche Vertreter bestimmbar bezeichnen, damit man weiß, wer gegen wen prozessiert. Vor allem der Bekl muss so genau benannt sein, dass ihm die Klage zugestellt werden kann. Die Parteien sollen na...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Kompakt-ABC

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 EU-Recht: Wohnungseigentümergemeinschaften nicht umsatzsteuerfrei! Die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die Eigentümer, die Mitglieder dieser Gemeinschaft sind, unterliegt der Mehrwertsteuer. Eine solche Wirtschaftstätigkeit fällt nicht unter die in der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehene Befreiung für die Verm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschl der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn der Auftr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zweifamilienhäuser (Abs. 3)

Rz. 117 [Autor/Stand] Die Definition der Zweifamilienhäuser ähnelt der der Einfamilienhäuser. Demnach sind Zweifamilienhäuser Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinn enthalten und kein Wohnungseigentum darstellen, § 249 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 BewG. Rz. 118 [Autor/Stand] Die Grundstücksart Zweifamilienhaus setzt somit voraus, dass zwei getrennte Wohn...mehr