Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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M / Mitteilung über Erörterungen zur Verständigung [Rdn 2228]

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B / Blutproben vom Beschuldigten [Rdn 1483]

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Z / Zuständigkeit des Gerichts [Rdn 5461]

Rdn 5462 Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrecht durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brause, Die Zuständigkeit der allgemeinen und besonderen Strafkammern nach dem Strafverfahrensänderungsgesetz, NJW 1979, 802 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 6...mehr

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A / Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 227]

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P / Pflichtverteidiger, Bestellung neben Wahlverteidiger [Rdn 2395]

Rdn 2396 Literaturhinweise: Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 Fromm, Beschränkung der Verteidigung durch das Auftreten eines "Ersatzverteidigers" im strafrechtlichen Großverfahren? Über die weiterreichenden Konsequenzen aus dem Urteil des BGH vom 20.6.2013 (2 StR 113/13), ZWH 2016, 221 Haffke, Zwangsverteidigung – notwendig...mehr

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Allgemeines [Rdn 1558]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1559 Literaturhinweise: Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im St...mehr

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V / Vorläufige Festnahme [Rdn 5289]

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AGS 01/2022, Die Verfahrens... / 1. Allgemeine Bemessung der Verfahrensgebühr

Für die Verfahrensgebühr des Wahlanwalts stehen ggfs. unterschiedliche Gebührenrahmen zur Verfügung, aus denen der Wahlverteidiger unter Anwendung der Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG die jeweils angemessene Gebühr bestimmt. Der Pflichtverteidiger erhält Festbetragsgebühren, und zwar 80 % der einem Wahlanwalt zustehenden sog. Mittelgebühr. Der Betragsrahmen der gerichtlich...mehr

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V / Verwirkung von Verteidigungsrechten [Rdn 3887]

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F / Fragerecht des Sachverständigen [Rdn 1888]

Rdn 1889 1. Gem. § 80 Abs. 2 kann einem SV (nur) gestattet werden, unmittelbar an Zeugen oder Angeklagte (einzelne) Fragen zu stellen. Daraus folgt, dass einem SV nicht deren ganze Befragung überlassen werden darf. Das gilt auch für Explorationen durch psychologische SV, die ebenso wie andere SV nicht zu eigenen Ermittlungen befugt sind (Meyer-Goßner/Schmitt, § 80 Rn 2 m.w.N...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 5. Gerichtskosten und Vergütung nach dem JVEG

Rz. 12 Der Gesetzgeber hat die Honorare von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern nach dem JVEG wertmäßig angepasst, da sich die Honorarsätze von der auf dem freien Markt erzielbaren Vergütung entfernt haben. Ebenfalls haben die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie Zeugen einer Anpassung bedurft. Für weitere Einzelheiten wird an dieser Stelle auf das Bund...mehr

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T / Terminsverlegung [Rdn 4411]

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S / Strafbefehlsverfahren [Rdn 2981]

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Vorbereitung/Gang der Hauptverhandlung [Rdn 1536]

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V / Verhandlung ohne den Angeklagten [Rdn 3358]

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D / DNA-Untersuchung, Allgemeines [Rdn 1651]

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E / Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens [Rdn 2230]

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K / Kontakte des Verteidigers zu Mitbeschuldigten [Rdn 2872]

Rdn 2873 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Verteidiger, Allgemeines, Teil V Rdn 4802. Rdn 2874 1. Es bestehen grds. keine Bedenken gegen Kontakte des Verteidigers zu Mitbeschuldigten seines Mandanten (OLG Düsseldorf NJW 2002, 3267; Burhoff/Stephan, Strafvereitelung durch Strafverteidiger, Rn 90 ff., 326; a.A. wohl BVerfG NJW 1976, 231). Der Verteidiger kann zu diesen eben...mehr

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G / Gesetzesnovellen [Rdn 2478]

Rdn 2479 Literaturhinweise: Altenhain/Jahn/Kinzig, Die Praxis der Verständigung im Strafprozess – Eine Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29.7.2009, 2020 Basar, Effektiv? Praxistauglich? Rechtsstaatlich? Der Bericht der Expertenkommission zur Reform der StPO, StraFo 2016, 226 Beukelmann/Heim, Das neue Unternehmensstraf...mehr

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AGS 01/2022, Schneider, JVEG - Kommentar zum Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz

Von Dipl.-Rechtpfleger Hagen Schneider. 4. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. XVI, 677 S., 119,00 EUR Das Standardwerk zum JVEG (dem Nachfolger des ZSEG) erscheint zwischenzeitlich in vierter Auflage. Anlass zur Neuauflage waren das Inkrafttreten des KostRÄG 2021, das weitreichenden Änderungen auch im JVEG mit sich gebracht hat. Neben einer Anhebung der Vergütungs- und E...mehr

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A / Ausschluss der Öffentlichkeit, Einlassregelungen für die HV [Rdn 532]

Rdn 533 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Ausschluss der Öffentlichkeit, Allgemeines, Teil A Rdn 505. Rdn 534 1. Bei zu erwartendem größeren Publikumsandrang kann der Vorsitzende des Gerichts anordnen, dass Einlasskarten ausgegeben und nur Personen mit einer Einlasskarte der Zutritt zum Sitzungssaal gestattet wird (zur Zulässigkeit der Vergabe von Sitzplätzen an Vertreter...mehr

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A / Aussetzung wegen veränderter Sach-/Rechtslage [Rdn 607]

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zfs 01/2022, Mountainbikefa... / 2 Aus den Gründen:

[39] Die Berufung des Klägers ist – soweit die Parteien nicht übereinstimmend den Rechtsstreit teilweise in der Hauptsache für erledigt erklärt haben – begründet. [40] 1. Zum Grund der gesamtschuldnerischen (§ 840 BGB) Haftung der Beklagten aus Verletzung der ihnen jeweils obliegenden Verkehrssicherungspflichten gemäß § 823 Abs. 1 BGB bzw. § 839 BGB i.V.m. Art. 33 GG verweist...mehr

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A / Akteneinsicht, Zeitpunkt [Rdn 553]

Rdn 554 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Akteneinsicht, Allgemeines, Teil A Rdn 225. Rdn 555 1. Da die AE eine der wichtigsten Waffen der Verteidigung im EV ist, muss der Verteidiger darauf achten, dass ihm so früh wie möglich AE gewährt wird. ☆ Es gilt der Grundsatz: Je früher, desto besser (dazu BVerfG NJW 1983, 1043).Je früher, desto besser (dazu BVerfG NJW 1983, 1043...mehr

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G / Gang der Hauptverhandlung, Aufruf der Sache [Rdn 1946]

Rdn 1947 Literaturhinweis: Burhoff, Der Längenzuschlag auf die Terminsgebühr für den Pflichtverteidiger, RVGreport 2006, 1 ders., Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Strafverfahren Teil 1: Verbindung von Verfahren, RVGreport 2008, 405 ders., Die Terminsgebühr im Straf- bzw. Bußgeldverfahren, RVGreport 2010, 3 ders., Die Terminsgebühr im Straf- und Bußgeldverfa...mehr

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V / Verkehr mit dem inhaftierten Beschuldigten [Rdn 4679]

Rdn 4680 Literaturhinweise: Morgenstern, Verfassungs- und europarechtliche Vorgaben für den Untersuchungshaftvollzug, StV 2013, 529 Rottländer, Zuständigkeit zur Regelung von Beschränkungen für Inhaftierte in der Untersuchungshaft, DRiZ 2014, 180 s.a. die Hinw. bei → Untersuchungshaft des Beschuldigten, Teil U Rdn 4461, → Verkehr des Verteidigers mit dem inhaftierten Beschuldi...mehr

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N / Nachtragsanklage [Rdn 2270]

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A / Akteneinsicht, Dauer [Rdn 340]

Rdn 341 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Akteneinsicht, Allgemeines, Teil A Rdn 226. Rdn 342 1. AE muss dem Verteidiger u.U. mehrfach gewährt werden. Das gilt besonders dann, wenn nach der letzten AE der Akteninhalt umfangreicher geworden ist, weil weiter ermittelt wurde (OLG Hamburg NJW 1966, 843; OLG Hamm NJW 1972, 1096 f.; MDR 1975, 422). Das gilt auch für die Einsich...mehr

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V / Vorführungsbefehl [Rdn 5246]

Rdn 5247 Literaturhinweise: Lampe, Grenzen des Festhalterechts gegenüber vorgeführten Beschuldigten und Zeugen im Ermittlungsverfahren, MDR 1974, 535. Rdn 5248 1. Kommt der Beschuldigte einer Ladung zur → Richterlichen Vernehmung des Beschuldigten, Teil R Rdn 4009, bzw. zur → Staatsanwaltschaftlichen Vernehmung, Beschuldigter, Teil S Rdn 4133, nicht nach, kann sein Erscheinen...mehr

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V / Verteidiger, Vertretung des Angeklagten [Rdn 3808]

Rdn 3809 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers, Teil V Rdn 3826. Rdn 3810 1. Der Verteidiger hat grds. nur die Stellung eines Beistandes des Angeklagten, er ist nicht dessen Vertreter (allgemein zur Stellung des Verteidigers Burhoff, EV, Rn 5021). Der Verteidiger kann jedoch den Angeklagten gem. § 234, wenn befugt in Abwesenheit des Ang...mehr

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V / Verhandlungsfähigkeit, selbst herbeigeführte Verhandlungsunfähigkeit [Rdn 3396]

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AGS 01/2022, Die Verfahrens... / 3. Katalog der erfassten Tätigkeiten

Folgende allgemeine Tätigkeiten werden von der jeweiligen Verfahrensgebühr erfasst, wobei bei der Anwendung des Katalogs der jeweilige Verfahrensabschnitt zu berücksichtigen ist.[21] Erfasst werden:mehr

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V / Verlesung von Gutachten allgemein vereidigter Sachverständiger [Rdn 3473]

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N / Nachholung des rechtlichen Gehörs [Rdn 3143]

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Z / Zulassung von Mitarbeitern des Verteidigers zur Hauptverhandlung [Rdn 4280]

Rdn 4281 1. Gelegentlich ist der Verteidiger auf die Teilnahme von (anwaltlichen) Mitarbeitern in der HV angewiesen, etwa weil diese für ihn vor der HV eigene Ermittlungen durchgeführt haben (zu eigenen Ermittlungen des Verteidigers Burhoff, EV, Rn 4883 ff. m.w.N. sowie → Vorbereitung der Hauptverhandlung, Teil V Rdn 3944 m.w.N.). In den Fällen kann er es in der HV meist unp...mehr

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A / Antragsmuster, Übersicht [Rdn 405]

Rdn 406 Bei folgenden Stichwörtern/Randnummern sind Antragsmuster u.Ä. enthalten: Rdn 407 Aussetzungsanträgemehr

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H / Hilfsbeweisantrag [Rdn 2087]

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B / Beschlagnahme, Verhältnismäßigkeit [Rdn 1065]

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V / Vernehmung des Angeklagten zur Person [Rdn 3645]

Rdn 3646 Literaturhinweise: Dencker, Belehrung des Angeklagten über sein Schweigerecht und Vernehmung zur Person, MDR 1975, 359 Schünemann, Die Belehrungspflichten der §§ 243 Abs. 4, 136 n.F. StPO und der BGH, MDR 1969, 101 Seebode, Schweigen des Beschuldigten zur Person, MDR 1970, 185. Rdn 3647 1. Vor der → Verlesung des Anklagesatzes , Teil V Rdn 3426, muss gem. § 243 Abs. 2 S...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Allgemeines [Rdn 3304]

Rdn 3305 Literaturhinweise: Ahlbrecht, Sofortige Pflichtverteidigerbeiordnung im Überstellungsverfahren an den Internationalen Strafgerichtshof, StV 2005, 247 Ahmed, Praxisprobleme beim Pflichtverteidiger – Ein Appell an den Gesetzgeber, Richter und Strafverteidiger, StV 2015, 65 Allgayer, Vertretung bei Einlegung sowie Begründung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen, NStZ 201...mehr

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A / Aussetzung der Hauptverhandlung, Allgemeines [Rdn 567]

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B / Beweiswürdigung, Allgemeines [Rdn 1383]

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F / Feststellung von Vorstrafen des Angeklagten [Rdn 1861]

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V / Verteidiger, Anwesenheit in der Hauptverhandlung [Rdn 3741]

Rdn 3742 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Verteidiger, Verhinderung des Verteidigers, Teil V Rdn 3776. Rdn 3743 1. Der (i.S.d. § 140 Abs. 1 und 2 notwendige) Verteidiger ist grds. zur Anwesenheit in der HV von deren Beginn bis zum Ende der → Urteilsverkündung, Teil U Rdn 3224, verpflichtet. Mit "Anwesenheit in der HV" ist nicht (nur) die räumliche Anwesenheit des Verteid...mehr

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V / Verteidigungsziel [Rdn 5079]

Rdn 5080 Literaturhinweise: Barton, Verteidigungsgründe – Eine alte Perspektive mit neuen Aspekten für Wissenschaft, Studium und Praxis, in: Festschrift für Christian Richter II, 2006, S. 33 Gillmeister, Die Erledigung des Strafverfahrens außerhalb der Hauptverhandlung, StraFo 1994, 39 ders., Mandatsübernahme und Informationsquellen, StrafPrax, § 4 Hassemer, Informelle Programm...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / II. Zur Sinnhaftigkeit von Eheverträgen

Insoweit wird argumentiert, dass auf dem zum Abschluss eines Ehevertrags aufgeforderten jungen Ehepaar ein immenser Druck laste, einen solchen Ehevertrag abzuschließen. In einem solchen Fall werde nicht fair verhandelt, sondern lediglich massiver Druck auf den in den Familienkreis eintretenden Ehepartner und auf den Gesellschafterkreis eintretenden Abkömmling ausgeübt.[3] Da...mehr

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V / Verhandlungsfähigkeit, Allgemeines [Rdn 3384]

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zfs 01/2022, Teilrücknahme ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg. Die von Amts wegen im Freibeweisverfahren veranlasste Prüfung ergibt, dass kein Verfahrenshindernis besteht. 1. Die Teilrücknahme des Bußgeldbescheides hinsichtlich des Vorwurfes des Gelblichtverstoßes ist wirksam und das Gericht war nicht gehindert, den Betroffenen wegen des weiteren Vorwurfes auf der Grundlage des Bußgeldbesche...mehr

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V / Verteidiger, Begriff [Rdn 4863]

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zfs 01/2022, Indizien für e... / 2 Aus den Gründen:

"…" Das LG hat der auf Zahlung aus einem Vertrag über eine Kaskoversicherung nach einem vom Kl. erlittenen Unfall zu Recht in Höhe von 6.926,05 EUR nebst Zinsen stattgegeben … 1. Dem Kl. steht ein Anspruch auf Zahlung von 6.926,05 EUR aus dem zwischen den Parteien bestehenden Versicherungsvertrag zu. a) Es ist zu einem Unfall im Sinne von Nr. A.2.1.1 in Verbindung mit Nr. A.2....mehr