Fachbeiträge & Kommentare zu Zielvereinbarung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice im Rechnungswesen / 4.3 Zielvereinbarungen

Ist ein Mitarbeiter im Homeoffice, ist dessen detaillierte Steuerung durch aktuelle Vorgaben und Zuweisung von Aufgaben nicht mehr möglich. Es müssen individuelle Ziele vereinbart werden, wie sie auch für übergeordnete Aufgabenbereiche üblich sind. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter innerhalb der Zielvereinbarungen sehr frei agieren können. Das macht die Vereinbarungen zwisc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice im Rechnungswesen / 4.4 Arbeitsfortschritt

Die vereinbarten Ziele enthalten messbare Werte, die z. B. als Zahl der täglichen Buchungen oder als Zeitraum bis zur Bereitstellung von Controllingberichten definiert sein können. Mit der Zielvereinbarung wird also bereits die Möglichkeit bestimmt, den Arbeitsfortschritt im Homeoffice festzustellen. Wie weit der Arbeitnehmer mit seinen Aufgaben bereits ist, lässt sich in de...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
BGM: Gesundheitsmanagement ... / 4 Die Erfolgsfaktoren eines BGM

Es gibt viele Faktoren, mit denen sich der Erfolg des BGM durch die betrieblichen Akteure nachhaltig positiv beeinflussen und steuern lässt. Abb. 1: Erfolgsfaktoren des BGM Führung Entscheidend ist, dass das Vorhaben von der Unternehmensführung unterstützt wird. Dies ist Voraussetzung für die Glaubhaftigkeit und Repräsentation als gesundheitlich denkende und ausgerichtete Organ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Management by- Führungskonz... / 1 Bekannte Management-by-Konzepte

Management by Delegation Dieses Führungskonzept ist gekennzeichnet durch die Übertragung von Entscheidungsfreiheit und Verantwortung an den Mitarbeiter. Voraussetzung hierfür ist eine klare Aufgabendefinition und Kompetenzabgrenzung. Die Übernahme von Aufgaben und Verantwortung durch den Mitarbeiter entlastet einerseits die Führungskraft und bietet auf der anderen Seite dem M...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Management by- Führungskonz... / 2 Praxisbeispiel Management-by-Konzepte

In einem Unternehmen, das Segelyachten herstellt, geht eine Kundenanfrage ein. Nun gibt es mehrere Möglichkeiten, wie ein Vertriebsmitarbeiter damit umgeht. Er erledigt die Vertragsabwicklung in Eigenregie mit dem Kunden, nur wenn sich konkret ein Problem ergeben würde, müsste er den Vorgesetzten einbeziehen (Management by Exception). Eine andere Variante ist, dass der Vertri...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.3 Zielvereinbarung mit den gemeinsamen Einrichtungen

Rz. 25 Die Vereinbarungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (und Nr. 4) sind eigentlich die für den operativen Erfolg wichtigsten Vereinbarungen, weil sie unmittelbar mit der Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtungen geschlossen werden. Vereinbarungspartner sind jeweils die gemeinsame Einrichtung einmal mit der verantwortlichen Stelle der Bundesagentur für Arbeit, das ist regelm...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.7 Inhalte der Zielvereinbarungen (Abs. 3)

Rz. 37 Zielvereinbarungen nach § 48b sind in der Regel jährlich abzuschließen. Demgegenüber sind die Ziele selbst nach Möglichkeit über einen längeren, mehrjährigen Zeitraum zu vereinbaren und somit mittelfristig zu verfolgen. Das stimmt mit dem Inhalt der Zielvereinbarungen anhand der gesetzlichen Ziele und Aufgaben überein. Wesentlich neuer Inhalt einer jährlichen Zielvere...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.6 Zeitpunkt der Zielvereinbarungen (Abs. 2)

Rz. 35 Die Zielvereinbarungen nach Abs. 1 sind gemäß Abs. 2 jeweils nach der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages über das jährliche Haushaltsgesetz abzuschließen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass zu diesem Zeitpunkt insbesondere feststeht, in welchem Umfang Haushaltsmittel zur Verfügung stehen werden. Der Zielplanungsprozess für die Zielvereinbarungen nach § 48b k...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.1 Gemeinsame Grundsätze für Zielvereinbarungen

Rz. 9 Die Vorschrift ist im Kapitel 5 über die Finanzierung und die Aufsicht der Grundsicherung für Arbeitsuchende angesiedelt worden. Sie steht in einem unauflöslichen Zusammenhang mit den Vorschriften über die Aufsicht des Bundes über die Bundesagentur für Arbeit sowie der Länder über die kommunalen Träger (§ 47) und über die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träge...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.9 Daten und Kennzahlen für Zielvereinbarungen (Abs. 5)

Rz. 55 Abs. 5 stellt klar, wie die Zielerreichung gemessen wird und woran bewertet wird, ob die Zielvereinbarung erfüllt wurde oder Ziele verfehlt wurden. Damit gelten bundesweit identische Grundlagen für die Zielvereinbarung und Zielnachhaltung. Zu den §§ 48a Abs. 2 und 51b sind Rechtsverordnungen des BMAS ergangen. Die Kennzahlen zu § 48a wurden durch ÄndVO v. 15.3.2019 mi...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 48b regelt den Abschluss von Zielvereinbarungen nach dem SGB II als Steuerungsinstrument insbesondere für und zwischen den die Aufsicht führenden Stellen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und den das SGB II ausführenden Stellen. Die Vorschrift erfasst jeweils ausgehend vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowohl die Bundesschiene BMAS – Bundesagen...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.4 Vereinbarungen BMAS – Landesbehörden (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 28 Die Zielvereinbarung nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bereitet die örtlichen Zielvereinbarungen der kommunalen Träger mit den gemeinsamen Einrichtungen und die Zielvereinbarungen der zuständigen Landesbehörden mit den zugelassenen kommunalen Trägern vor. Die Zielvereinbarung betrifft alle Aufgaben nach dem SGB II und alle Jobcenter des jeweiligen Bundeslandes. Bei der Vereinb...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielvereinbarungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) zum 11.8.2010 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) sind die ...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.10 Selbstbewirtschaftung und Genehmigungsfreiheit (Abs. 6)

Rz. 57 Nach herkömmlichen Aufsichtsprinzipien (vgl. auch § 47) hätte die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Wirkungskreis zu gewährleisten, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende der Rechts- und Fachaufsicht des BMAS entsprechend durchgeführt wird. Wesentliches Ziel von Zielvereinbarungen sind ein effizienter Einsatz von Haushaltsmitteln. Im Übrigen haben Zielvereinbarung...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.2 Vereinbarung BMAS – Bundesagentur für Arbeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 16 Auf die Vereinbarungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind auch die Abs. 2, 3, 5 und 6 anzuwenden. Die Vereinbarung betrifft Bundesziele, die aufgrund der Gewährung von Leistungen in Trägerschaft nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erreicht werden sollen. Der Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen dem BMAS und der Bundesagentur für Arbeit ist nicht neu, sie wurde auch in den vo...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 60 Deutscher Bundestag, Anreizsysteme und Zielvereinbarungen in Jobcentern (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 19/3527. Goldmann, Das System der Zielvereinbarungen im SGB II, info also 2019, 3.mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.5 Vereinbarungen Landesbehörde – Zugelassene kommunale Träger (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 33 Auf die Vereinbarungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 mit den zugelassenen kommunalen Trägern ist insbesondere Abs. 4 anzuwenden. Im Übrigen gelten aber auch die Regelungen, die sich auf Bundesleistungen beziehen, weil die zugelassenen kommunalen Träger ja diese Leistungen auch erbringen. Rz. 34 Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich die zugelassenen kommunalen Träger dar...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gemeinsame Grundsätze für Zielvereinbarungen Rz. 9 Die Vorschrift ist im Kapitel 5 über die Finanzierung und die Aufsicht der Grundsicherung für Arbeitsuchende angesiedelt worden. Sie steht in einem unauflöslichen Zusammenhang mit den Vorschriften über die Aufsicht des Bundes über die Bundesagentur für Arbeit sowie der Länder über die kommunalen Träger (§ 47) und über die...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) zum 11.8.2010 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) sind die Abs. 1 und 3 mit Wi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.8 Verknüpfung BMAS – Landesbehörde und zugelassener kommunaler Träger (Abs. 4)

Rz. 53 Abs. 4 berücksichtigt, dass dem BMAS keine Aufsichtsbefugnisse über die zugelassenen kommunalen Träger zugestanden worden sind. Die Aufsicht führt allein die zuständige Landesbehörde. Über diese besteht nur eine Rechtsaufsicht, soweit die zugelassenen kommunalen Träger Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erfüllen. Rz. 54 Die Orientierung ...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.4 Ausrichtung der Grundsicherung

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 beschreibt die Unabhängigkeit der Bedarfsgemeinschaften von den Leistungen zur Grundsicherung als Hauptziel. Das schließt neben den erwerbsfähigen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auch Kinder und ggf. nicht erwerbsfähige Personen ein. Die Vorschrift räumt ein, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende dazu nur einen Beitrag leisten kann. Dieser Beitra...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit Wirkung zum 1.1.2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten, mit dem das SGB II nach dem Willen der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode reformiert werden soll. Dazu ist auch die Überschrift des SGB II um den Begriff des Bürgergeldes erweitert worden, die Bezeichnung Grundsicherung für Arbeitsuchende ist daneben erhalten worden. Dagegen ist die Verwendung...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Erste Kapitel

Rz. 2k Die Vorschrift führt in das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ein. Als herausragendes, allgemeines Ziel benennt sie die Existenzsicherung der Berechtigten in der Qualität eines würdevollen Lebens. Anders als im SGB XII, das ebenfalls die würdevolle Lebensführung zum hauptsächlichen Ziel hat, werden Aufgaben oder Pflichten der Berechtigten in der ersten Vorschrift ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 411 Berlit, Die Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe, NDV 2017, 67. Buschoff, Die soziale Sicherung (Solo-) Selbstständiger: Handlungsbedarf und Optionen, SoSich 2016, 301. Deibel, Abschiebungsstopp und Asylbewerberleistungsgesetz, ZFSH 2017, 734. ders., Die Neuregelungen im Asylbewerberleistungsrecht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 2.2.2.2 Monetäre Incentivierung

Arbeitgeber können den Mitarbeiter für die Teilnahme auch monetär incentivieren. Hierbei sind die Arbeitgeber im Rahmen der üblichen Möglichkeiten frei. Dies können Gutscheine oder auch eine Sonderzahlung sein. Auch können Sachleistungen, wie bedruckte T-Shirts zugewendet werden. Diese sind entsprechend von der Payroll abzurechnen. Durch eine Vereinbarung sollte klar geregelt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 2.2.2 Freiwilligkeit der Teilnahme/Begrenzung des Teilnehmerkreises

Oftmals werden Mitarbeiter nicht durch den Arbeitgeber ausdrücklich dazu verpflichtet, an einem CSR-Projekt teilzunehmen. Vielmehr wirbt der Arbeitgeber für das CSR-Projekt und bittet um Teilnahme. Zudem werden vom Arbeitgeber Anreize geschaffen, sich in diesen nachhaltigen Projekten zu engagieren. Die intrinsische Motivation der Mitarbeiter soll insofern noch verstärkt werd...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 1 Einleitung

Der Begriff "Corporate Volunteering" wird häufig auch mit "betriebliche Freiwilligenprogramme" oder "Förderung des Mitarbeiterengagements" übersetzt. Corporate-Volunteering-Projekte werden eingesetzt, um eine wertorientierte Unternehmenskultur zu fördern, die auch soziale Belange in den Vordergrund stellt. Die Förderung des sozialen Engagements kann zu einer geringeren Flukt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 3.1.4 Benachteiligungs-, Maßregelungsverbot

Mitarbeiter dürfen nicht benachteiligt oder gemaßregelt werden, weil sie an bestimmten CSR-Aktivitäten teilgenommen oder ihre Teilnahme verweigert haben. Gegen das Benachteiligungsverbot würde ein Arbeitgeber verstoßen, wenn Mitarbeiter, die in einem Kalenderjahr den verfügbaren "Volunteer Leave" nicht beantragt haben, aus diesem Grund von einer Gehaltserhöhung ausgeschlosse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 52 Abs. 3 trägt den Entwicklungen nach der Neuordnung der Führungsstruktur in der Zentrale der Bundesagentur Rechnung. Der im April 2002 neu gebildete Vorstand verfolgt – teilweise gemeinsam mit dem Verwaltungsrat – eine Geschäftspolitik auch gegenüber der Bundesregierung und dem BMAS, die ihr Handlungsvollmacht sichert. Umgekehrt geht damit im konkret abzugrenzenden Rah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Am 1.1.2023 und 1.7.2023 sind die Regelungen der Bürgergeld-Gesetzgebung in Kraft getreten. Im SGB II hat das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II und das frühere Sozialgeld ersetzt. Insbesondere wurde auch der Eingliederungsprozess reformiert, die Eingliederungsvereinbarung weicht ab dem 1.7.2023 dem Kooperationsplan (vgl. § 15 SGB II). Weiterentwickelt wurde au...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / 3.2 Barrierefreie Gestaltung nach dem BGG

Das BGG hat u. a. wegen der Verknüpfung der Worte behindert und gerecht in einem Wort und den damit verbundenen möglichen Assoziationen von dem Begriff "behindertengerecht" Abstand genommen und die Barrierefreiheit eingeführt. Es hat bei der Definition der Barrierefreiheit einen modernen Ansatz gewählt, der über den rein baulichen Aspekt hinausgeht. Wichtig Barrierefreiheit b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Onboarding: Neue Mitarbeite... / 4.6.2 Soziale Integration ist auch Führungsaufgabe

Da der Vorgesetzte in der Regel die erste Bezugsperson im neuen Team ist, kann er schon während der Preboarding-Phase die Vernetzung des neuen Mitarbeiters anbahnen und unterstützen: Einladungen zu Teamevents oder Weiterbildungen aussprechen, die vor dem eigentlichen Arbeitsantritt stattfinden. Kontakte zum Team in den sozialen Netzwerken (Facebook, Xing, LinkedIn) oder in int...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.2 Bekämpfung von Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1, 2)

Rz. 19 Abs. 1 entspricht inhaltlich weitgehend der bis zum 31.12.2008 gültigen Fassung. Verändert wurde einerseits die Gewichtung der einzelnen Ziele der Arbeitsförderung. Außerdem wurde die Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit neu in Abs. 1 aufgenommen. Beschäftigungsstand und Beschäftigungsstruktur sowie die Einpassung in die Regierungspolitik sind weiterhin wichtige Zi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 2.3 Umsetzung der Vorschrift

Rz. 15 Von der Bundesagentur für Arbeit wird sowohl ein sorgfältiger und umsichtiger Umgang mit den ihr anvertrauten Beitragsmitteln wie auch ein Höchstmaß an Integrationen der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt erwartet. Letzteres hat auch eine finanzielle Komponente, denn mit der Anzahl der Integrationen und der Schnelligkeit von Vermittlungserfolgen sinkt der finanzielle Au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält handlungsleitende Regeln für die Agenturen für Arbeit der Bundesagentur für Arbeit. Nach den Zielen und Leistungen der Arbeitsförderung (§§ 1 und 3) sowie der Zuweisung von Verantwortlichkeiten an die Hauptakteure am Arbeitsmarkt (Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeber und Arbeitnehmer) in § 2 erfolgt mit § 4 folgerichtig eine grobe Priorisierung ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.7 § 74 Abs. 2 Nr. 1: Regelung der Ordnung in der Dienststelle

Vorab zu Erinnerung: In allen Mitbestimmungsfällen des § 74 Abs. 2 LPVG BW gilt: "Die Mitbestimmung des Personalrats ist nur eröffnet, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht". Das ist dann der Fall, wenn eine zwingende Regelung besteht (keine Ermessensnorm[1]), die den Sachverhalt vollständig, umfassend, erschöpfend und unmittelbar regelt, sodass zum V...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.11 § 74 Abs. 2 Nr. 5: Fragen der Entgeltgestaltung

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 5 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen bei "Fragen der Gestaltung des Entgelts innerhalb der Dienststelle für Arbeitnehmer, insbesondere durch Aufstellung von Entgeltgrundsätzen, die Einführung und Anwendung von neuen Entgeltmethoden und deren Änderung sowie die Festsetzung der Akkord und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 5.2 Zielvereinbarung (ZV) als Führungsinstrument

Die Zielvereinbarung wird von den Tarifvertragsparteien als die längerfristig am besten geeignete Methode angesehen, um die mit der Einführung der Leistungsentgelte verbundene Stärkung der Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz zu erreichen. Im Gegensatz zu den Leistungskriterien haben die/der Beschäftigte wie auch die Führungskraft die Ziele klar im Blick und ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 8.3.4.2 Verfahren und inhaltliche Ausgestaltung der Zielvereinbarung

Die Entscheidung, ob die Leistungsfeststellung mittels systematischer Leistungsbewertung oder durch Zielvereinbarung erfolgt, wird durch die Führungskraft und die Beschäftigten getroffen. Äußert einer der Beteiligten den Wunsch zum Abschluss einer Zielvereinbarung, ist ein Gespräch zu führen. Kommt eine Zielvereinbarung nicht zustande, hat gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 LeistungsTV...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 5.2.3 Freiwilligkeit von Zielvereinbarungen/Direktionsrecht

Der Abschluss einer Zielvereinbarung soll gemäß der Niederschriftserklärung zu § 18 Abs. 5 Satz 2 TVöD-VKA aus "Motivationsgründen" freiwillig geschehen. Freiwilligkeit ist auch dann gegeben, wenn eine Verständigung auf übergeordnete gesetzliche bzw. haushalterische Vorgaben oder Grundsatzentscheidungen der Verwaltung/Unternehmensführung erfolgt. Bei der Freiwilligkeit geht ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 5.2.2 Anforderungen an Zielvereinbarungen

Zielvereinbarungen werden mit Blick auf die Zukunft getroffen. Daher ist es auch notwendig, dass die Beschäftigten die von ihnen zu erreichenden Ziele bereits bei Ausübung ihrer Tätigkeit kennen.[1] Die beiderseitige Absprache bringt Klarheit über die angestrebten Ergebnisse und darüber, welche Leistungsprämie bei Zielerreichung fällig wird. Es wird Transparenz geschaffen. Da...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 8.3.4 Die Leistungsbemessung durch Zielvereinbarungen (§ 4 LeistungsTV-Bund)

8.3.4.1 Merkmale von Zielen Von entscheidender Bedeutung für den dauerhaften Erfolg einer Leistungsbemessung durch Zielvereinbarung sind die richtige Auswahl und die richtige Formulierung von Zielen. Nach § 4 Abs. 1 LeistungsTV-Bund sind die Ziele eindeutig, konkret und präzise zu bestimmen. Das gilt auch für den Zeitraum bzw. den Zeitpunkt der Zielerreichung. Zum anderen müs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 5.4 Kombinationsmodell – ZV und SLB

Über das Kombinationsmodell kann eine Verknüpfung von Zielvereinbarungen und Systematischer Leistungsbewertung erfolgen. Insbesondere zur Überwindung der oben beschriebenen Schwellenängste könnte es sich empfehlen, die Methoden der Zielvereinbarung und der systematischen Leistungsbewertung zu kombinieren. Auch können mögliche Nachteile der einzelnen Instrumente durch die Ver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 8.3.1 Instrumente der Leistungsfeststellung (§ 3 LeistungsTV-Bund)

Der LeistungsTV stellt in §§ 3ff. LeistungsTV-Bund 2 Möglichkeiten der Leistungsfeststellung zur Verfügung: den Abgleich zwischen Zielvereinbarung und Grad der Realisierung (Zielerreichung), § 3 Abs. 1 und § 4 LeistungsTV-Bund sowie die systematische Leistungsbewertung, § 3 Abs. 1 und § 5 LeistungsTV-Bund. Zielvereinbarungen sind freiwillige Vereinbarungen zwischen der Führungs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 8.3.2 Allgemeine Regelungen der Leistungsfeststellung (§ 3 LeistungsTV-Bund)

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 LeistungsTV-Bund kann für die Leistungsfeststellung sowohl an die individuelle Leistung der Beschäftigten oder an die Leistung einer Gruppe von Beschäftigten, sog. Teamleistung, angeknüpft werden. Der Tarifvertrag sieht jedoch nur für Zielvereinbarungen Sonderregelungen für Teamleistungen vor, bei der systematischen Leistungsbewertung finden sich dage...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 5.3 Systematische Leistungsbewertung (SLB)

Neben der Zielvereinbarung bietet § 18 Abs. 4 TVöD-VKA den Weg der systematischen Leistungsbewertung (SLB) an. Die SLB wird i. d. R. dann zur Anwendung kommen, wenn die Vereinbarung konkret abrechnungsfähiger Ziele nicht möglich oder nicht sinnvoll ist. Bei der SLB wird die Leistung als solche nach sachlichen Maßstäben bewertet, ohne vorab konkrete Ziele für die Leistungsbem...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 5.2.1 Zielfindung

Die zu vereinbarenden Ziele müssen sich an den mit der Einführung der Leistungsentgelte angestrebten Zielen ausrichten, d. h. die Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen zum Gegenstand haben, um hierdurch die Effizienz zu erhöhen. Zielvereinbarungen werden nicht nur mit einem, sondern mit zahlreichen Mitarbeitern geschlossen. Damit entsteht eine Wechselwirkung zwische...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 5.2.1.2 Individualziele

Durch das Modell der Organisationsziele ist nicht ausgeschlossen, dass sich die/der Beschäftigte mit eigenen Zielvorstellungen einbringt. Aus Gründen der Motivation und Akzeptanz ist diese Möglichkeit auch sehr zu empfehlen. Die Führungskraft muss dafür Sorge tragen, dass sich das von dem Beschäftigten vorgeschlagene Ziel einpasst und auch entsprechend anspruchsvoll ist. Ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 8.3.4.3 Zwischengespräche

In § 4 Abs. 5 LeistungsTV-Bund werden verschiedene Arten von Gesprächen aufgeführt, die während der Laufzeit von Zielvereinbarungen geführt werden sollen, nämlich allgemeine Zwischengespräche, Zwischengespräche bei relevanten Änderungen und Zwischengespräche bei drohender Nichterreichung des Ziels. → allgemeines Zwischengespräch ("Minutengespräch") Während der Laufzeit von Zielve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 5.2.7 Gewichtung

Mehrere Ziele können untereinander gewichtet werden. Für die Berechnung muss die Summe der gewichteten Einzelziele immer einen gleich hohen Wert erreichen, i. d. R. wird eine prozentuale Aufteilung bis zu insgesamt 100 % gewählt. Hiermit kann der unterschiedlichen Wertigkeit der einzelnen Ziele Rechnung getragen werden. Praxis-Beispiel Der Beschäftigte A vereinbart 2 Ziele. Z...mehr