Fachbeiträge & Kommentare zu Zielvereinbarung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Digitalisierung: Der Geschä... / 6 Geschäftsführungs-Aufgabe "Mitarbeitergespräch"

Wie halten Sie es mit Mitarbeitergesprächen? Mit jedem? Zum Jahresanfang oder zum Jahresende? Keine Zeit? Unter den Experten jedenfalls wird derzeit heftig über Sinn und Nutzen diskutiert. Die Managementberater von Dr. Strombach (SMS Consulting, Frankfurt) haben z. B. ermittelt, dass nur 20 % der Unternehmen, die jährliche Personalgespräche mit Zielvereinbarungen durchführen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Digitalisierung: Der Geschä... / 2 Geschäftsführungs-Aufgabe "Kommunikation"

Mit zunehmender Digitalisierung ändern sich die Unternehmensziele, die Arbeitsorganisation und die Anforderungen an die Mitarbeiter. Aufgabe der Geschäftsführung ist es, diese Änderungen zu kommunizieren, den Mitarbeitern zu erklären und die Mitarbeiter zur Mitgestaltung des "neuen" Unternehmens zu motivieren. Im Besonderen geht es dabei um die folgenden Punkte: Lust auf Verä...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Außendienst / 7 Psychische Belastungen

Erfahrungsgemäß treten bei Außendienstmitarbeitern bestimmte psychische Belastungen auf. Sie sind häufig weitgehend auf sich allein gestellt und müssen Kundenwünsche und Terminvereinbarungen koordinieren, den Kontakt mit der eigenen Zentrale abwickeln, weite Entfernungen zurücklegen. Termindruck ist dabei häufig die Regel. Teilweise tritt dazu noch hoher Leistungsdruck, z. B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.2 Ausschüsse

Rz. 13b Der Verwaltungsrat hat eine Norm in die Satzung aufgenommen, die die Bildung von Ausschüssen ermöglicht (Art. 6 Abs. 4 der Satzung). Beim Verwaltungsrat sind 2 Ausschüsse gebildet worden: Ausschuss I: Strategische Entscheidungen, Haushalt, Fragen der Selbstverwaltung Kontraktmanagement, jährliche strategische Planung, Zielvereinbarung, Haushaltsplanung und Kontrolle, Strate...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen über die Größe und die Zusammensetzung des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit. Sie beruht auf einer Änderung der Leitungsstrukturen der Behörde mit dem Ziel, die Verantwortung in der Bundesagentur für Arbeit eindeutig zu bestimmen und zugleich privatwirtschaftliche Führungsstrukturen einzuführen. Damit konnte auch der Reformprozess...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt die grundlegende Organisationsnorm für die Trägerschaft der Arbeitsförderung dar, die selbst erst in § 368 bestimmt wird. Bei der Neufassung des Elften Kapitels wollte der Gesetzgeber auch eine Aufbruchstimmung im Innenverhältnis der Bundesagentur für Arbeit für den Umbau der Behörde zu einem modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt erzeugen und dam...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.2 Satzung der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 5 Die Satzung der Bundesagentur für Arbeit nimmt insbesondere Bezug auf den Organisationsrahmen (Körperschaft mit Selbstverwaltung) und den Verwaltungsaufbau (Vorstand und Verwaltung) in der Bundesagentur für Arbeit, die Zweigliedrigkeit der Selbstverwaltung und sonstige strukturelle Gegebenheiten. Entsprechend der Überschrift des Ersten Unterabschnitts im Elften Kapitel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.1 Leitung und Geschäftsführung

Rz. 3 Der Gesetzgeber hat mit § 381 die Bundesagentur für Arbeit von einer Behördenorganisation in einen Dienstleister mit privatwirtschaftlichen Führungsstrukturen überführt. Die Geschäftspolitik soll dazu vom Vorstand der Bundesagentur für Arbeit bestimmt werden. Dabei soll der Vorstandsvorsitzenden eine herausgehobene Stellung zukommen. Abs. 1 überträgt dem Vorstand die L...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Elfte Kapitel

Rz. 2f Das Elfte Kapitel enthält die Vorschriften zur Organisation der Bundesagentur für Arbeit und über den Datenschutz. Durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) und das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist die Organisation der Bundesagen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.5 Zustimmungserfordernis

Rz. 32 Abs. 3 ermöglicht es dem Verwaltungsrat, über die Satzung bestimmte Arten von Geschäften der Bundesagentur von seiner Zustimmung abhängig zu machen. Im Gesetzgebungsverfahren ist die im Gesetzentwurf enthaltene Formulierung "Die Satzung oder der Verwaltungsrat kann bestimmen …" abgeändert worden. Die Befugnisse des Verwaltungsrates sind dadurch wieder eingeschränkt wo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.5 Geschäftsordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 12 Der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit hat sich mit Zustimmung des Verwaltungsrates die nach Abs. 4 vorgesehene Geschäftsordnung (GO-V) gegeben (Stand: 11.11.2022, ANBA Dezember 2022). Die Geschäftsordnung sieht im Wesentlichen vor: Zur Geschäftsordnung: Jede Änderung und Ergänzung der Geschäftsordnung ohne lediglich redaktionellen Inhalt bedarf einer einstimmigen Bes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.3 Verwaltungsaufbau der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 9 Abs. 2 enthält einen verpflichtenden und einen fakultativen Teil für den Verwaltungsaufbau. Abs. 2 Satz 1 gibt einen 3-gliedrigen Aufbau der Arbeitsverwaltung zwingend vor. Die Gliederung spiegelt das als notwendig erachtete Ausmaß der Zentralisierung der Behördenhierarchie. Einerseits wird seit Jahren die Erforderlichkeit einer ortsnahen, möglichst weisungsfreien Leis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.4 Richtlinienkompetenz und Ressortverantwortung

Rz. 9 Abs. 3 Satz 1 weist der Vorsitzenden des Vorstands dem Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin in der Bundesregierung entsprechend und entgegen den Verhältnissen in der Privatwirtschaft die Bestimmung von Richtlinien der Geschäftsführung zu. Diese Richtlinien erlässt die Vorsitzende des Vorstands für die 3 anderen Mitglieder der Geschäftsführung durch allgemeine Anordnu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 383 Geschä... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit wird nicht wie beim Vorstand von einer Richtlinienkompetenz für den vorsitzenden Geschäftsführer und im Übrigen dem Ressortprinzip geprägt. Daraus ergibt sich zunächst, dass auch bei einer Aufteilung der Aufgaben auf die Mitglieder der Geschäftsführung der vorsitzende Geschäftsführer von seiner Gesamtverantwortung nicht entbu...mehr

Beitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Fortbildungscontrolling: Is... / 3 Evaluation – und warum sie selten ist

Wenn Sie nach dem Nutzen von Fortbildung fragen, kommt der Begriff "Evaluation" ins Spiel. Darunter versteht man das Erfassen und Bewerten von Prozessen und Ergebnissen zur Wirkungskontrolle, Steuerung und Reflexion im Bildungsbereich. Erfasst wird dabei im Regelfall mithilfe von Seminarkritikbögen, Checklisten oder Interviews. Wichtig ist, dass die Ergebnisse tatsächlich (k...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.5 Zielvereinbarungen

Rz. 200a Will der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer vereinbarte individuelle Ziele zur Berechnungsgrundlage für die Bemessung eines Bonus vorsehen, so ergibt sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats neben § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG auch aus § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG. Mitbestimmungspflichtig sind danach jedenfalls die strukturellen Vorgaben (z. B. Rahmenvorgaben für die Zi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.2 Lohnbegriff

Rz. 183 Allgemein wird der in § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG gebrauchte Lohnbegriff in weitem Sinn interpretiert. Gemeint sind alle Leistungen des Arbeitgebers, die er als Gegenleistung für die von den Arbeitnehmern erbrachten Arbeitsleistungen gewährt; auf die Bezeichnung kommt es nicht an.[1] Nicht zum Lohn gehören Auslagen, die dem Arbeitnehmer als Aufwendungsersatz erstattet ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
New Work verlangt nach New Pay / 3 New Pay lebt von Verteilungs- und Verfahrensgerechtigkeit

Bei der Vergütung ging der klare Trend die letzten 25 Jahre hin zu individuellen Zielvereinbarungen (MbO), die sich möglichst kaskadenförmig von den Unternehmenszielen ableiten lassen sollten. In vielen Trainings lernten Führungskräfte, wie sie smarte Ziele setzen. Nicht zu viele sollten es sein, damit der Fokus erhalten bleibt. Garniert wurde das System mit einem Mitarbeite...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
New Work verlangt nach New Pay / 6 Ist leistungsgerechte Vergütung noch zeitgemäß?

Individuelle Boni, Incentives und die sogenannte "leistungsgerechte Vergütung" zahlen – in der Art und Weise, wie sie heute funktionieren – demnach selten auf den Unternehmenserfolg ein. Die Anreize sind zu oft nach Schema F gedacht und bieten wenig Raum für agile Anpassung. Was viele Unternehmen vergessen: Bezahlung ist ein Werkzeug der Kulturarbeit und Signal für die Mitarb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.1.4 Schadensersatz bei unterlassener Zielvereinbarung

Sofern es die Arbeitsvertragsparteien unterlassen, eine konkrete Zielvereinbarung aufgrund einer Rahmenregelung abzuschließen, kann dies zu Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber führen und eine Zahlung auf der Grundlage von unterstellter 100 %-Zielerreichung fällig werden. Dies hängt auch davon ab, ob der Arbeitnehmer verpflichtet war, auf den ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.1.2 Inhaltliche Anforderungen an ESG-Ziele

Grundsätzlich gilt für die Arbeitsvertragsparteien die Vertragsfreiheit. Sie können damit an sich alle (ESG-)Ziele vereinbaren, solange diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen. AGB-rechtlich sind Zielvereinbarungen nur eingeschränkt überprüfbar. Die vereinbarten Ziele sind als Vergütungsabrede Kernbestand des Arbeitsverhältnisses und unterliegen damit nicht dem AGB-Recht....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.1.3 Messbarkeit der ESG-Ziele im gerichtlichen Prozess

Während wirtschaftliche Kennziffern durch den Jahresabschluss[1] oder die Gewinn- und Verlustrechnung[2] automatisch am Ende eines Wirtschaftsjahres erfasst wurden, ist die Ermittlung von ESG-Zielen im Vergleich noch Neuland. So kann die Zielvorgabe, Müll im gesamten Unternehmen zu reduzieren, theoretisch an der Menge der gefüllten Mülltonnen gemessen werden, aber wird oft n...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.1.1 Bezugspunkt der ESG-Ziele (individuelle und unternehmensweite Ziele)

Eine solche Zielvereinbarung besteht im Kern aus 2 Elementen: Zum einen aus den zu erreichenden Zielen und zum anderen aus einem Bezugszeitraum (meist Kalender- oder Wirtschaftsjahr). Zusätzlich wird in der Regel auch die Höhe des jeweiligen Bonus geregelt, um dem Arbeitnehmer den finanziellen Anreiz vor Augen zu führen. Zwingend notwendig ist dies allerdings nicht.[1] Insof...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.1 Variable Vergütungsformen: Boni, Sonderzahlungen

Hauptinstrument für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie im Arbeitsverhältnis stellen die variablen Vergütungsformen dar. Normativer Anknüpfungspunkt ist in der Regel eine Rahmenregelung im Arbeitsvertrag, welche die Grundsätze über den Abschluss einer (jährlichen) Zielvereinbarung und die Art der Ziele vorsieht. Hierauf aufbauend können dann jährlich konkrete Ziele in...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2 ESG-Ziele und Nachhaltigkeit als Vergütungsziel

Verfolgen Unternehmen eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie durch festgelegte ESG-Ziele, hat dies konsequenterweise Auswirkungen in allen Bereichen und in unterschiedlichen Aspekten des alltäglichen Lebens im Unternehmen. Von einem unternehmensweiten Hinweisgebersystem, über betriebliche Regelungen der Mülltrennung, bis hin zu konkreten Anweisungen an die Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 6 Integrierte Berichterst... / 4 Verankerung im Unternehmen über eine integrierte Berichterstattung

Rz. 11 Der im Jahr 2010 gegründete International Integrated Reporting Council (IIRC) zielte in seinem Rahmenwerk v. a. auf die enge Verzahnung und die Zusammenhänge zwischen integrierter Berichterstattung und integrierter Unternehmenssteuerung ab. Unter der bildhaften Beschreibung "Breaking down the Silos"[1] wurde v. a. die notwendige cross-funktionale Zusammenarbeit zwisch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
New Work: Effektiv Arbeiten... / 4 Die neuen Mitarbeiter

Wenn Sie sich auf die Digitalisierung einlassen, müssen Sie sich mit entsprechenden Experten auseinandersetzen. Ist es manchmal schon nicht einfach mit dem IT-verantwortlichen Spezialisten zu kommunizieren, kommen mit ausgewiesenen Experten auf Spezialgebieten neue Herausforderungen auf Sie und alle anderen Mitarbeiter zu. Aber auch in anderen Fachabteilungen müssen Sie sich ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 3 Handlungsfeld 2: Altersgerechte Mitarbeiterführung

Ältere Mitarbeiter führen Ein weiteres Handlungsfeld ist die altersgerechte Führung von Mitarbeitern. Hier sind zwei Schwerpunkte zu betrachten: Die Führung älterer Mitarbeiter und die Mitarbeiterführung durch ältere Führungskräfte. Für die Führung älterer Mitarbeiter gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für die Mitarbeiterführung schlechthin. Dank längerer Erfahrung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Change Management / 3.5 Unterstützung durch das Management sicherstellen

Unternehmensleitung als Veränderungstreiber Ein bedeutender Erfolgsfaktor besteht darin, dass Change-Projekte vom Management unterstützt werden. Hier ist insbesondere die Rolle der Unternehmensleitung herauszuheben. Sie ist nicht nur Auftraggeber von Change-Projekten sondern auch der entscheidende Treiber für Veränderungsprozesse. Die Mitglieder der Unternehmensleitung sollte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zielvereinbarungsprozess: G... / 4 Schaffen Sie einen nachvollziehbaren Prozess, geben Sie ihm einen Namen, der zum Unternehmen passt und wenden Sie ihn konsequent an!

Sollen Zielvereinbarungs-Systeme erfolgreich sein, müssen sie konsequent angewendet, kontinuierlich betreut, bei nachhaltigen Umsetzungsproblemen angepasst oder verbessert werden. Üblicherweise ist die Zielvereinbarung in einen Mitarbeitergesprächsprozess eingebettet, der sich neben der Zielvereinbarung auch mit der Personalentwicklung beschäftigt. Prozess Zielvereinbarungen D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zielvereinbarungsprozess: G... / 7 Trainieren Sie die Teilnehmer in der Formulierung SMARTi Ziele!

Der Erfolg des Zielvereinbarungssystems liegt in der Vermeidung von Streit und Interpretationen bei der Zielerreichungsfeststellung. Dazu müssen die Zielformulierungen eine entsprechende Qualität haben. Sie ist Schlüssel, Dreh- und Angelpunkt des Erfolgs. Denn ein noch so schönes, durchdachtes Konzept scheitert an einer unprofessionellen Zielvereinbarung, die in Streit und F...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zielvereinbarungsprozess: G... / 1 Überlegen Sie gut, bevor Sie einführen, und lassen Sie sich helfen!

Der Boom, den Zielvereinbarungen gegenwärtig erfahren, hängt mit dem Trend zur leistungsgerechten Bezahlung zusammen. Aber nicht immer ist es sinnvoll, Ziele an Geld zu knüpfen. Soll der Bezug zur Vergütung bestehen und fehlt die notwendige Erfahrung im eigenen Haus, ist eine externe Unterstützung ratsam. Eine zum Unternehmen passende kollektive Regelung der variablen Vergütu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zielvereinbarungsprozess: G... / Zusammenfassung

Überblick Zielvereinbarungen sind in aller Munde und gleichzeitig gehen die Meinungen der Experten über die Sinnhaftigkeit dieses Instruments stark auseinander. Durch die Vereinbarung von Zielen soll in erster Linie die Motivation der Mitarbeiter wie auch die Zielgerichtetheit der Arbeit erhöht werden. Gleichzeitig bildet die Zielvereinbarung oft die Grundlage für die variab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zielvereinbarungsprozess: G... / 5 Reagieren Sie, wenn sich die Bedingungen für die Zielerreichung ändern!

Gründe dafür können z. B. eine schwierige wirtschaftliche Lage, Personalengpässe oder die Änderung des Geschäftsmodells sein. Da stellt sich die Frage, ob Unternehmen verpflichtet sind, die ursprünglich vereinbarten Ziele bei einer plötzlich eintretenden Änderung der neuen Situation anzugleichen. Grundsätzlich besteht keine Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassung, in extremen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Vorschlagswes... / 1 Vor- und Nachteile des Vorschlagswesens

Unternehmen, die langfristig erfolgreich sein möchten, müssen alle Leistungsreserven heben, die im Betrieb vorhanden sind. Schließlich gilt es, neue Umsätze zu erschließen, die Produktivität zu steigern, Kosten zu sparen, Abläufe oder die Qualität zu verbessern. Der zentrale Erfolgsfaktor bei der Erreichung dieser Ziele sind die Mitarbeiter. Allerdings nutzen vor allem mittel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zielvereinbarungsprozess: G... / 2 Ausgewogenheit bestimmt den Erfolg!

Eine ergebnisorientierte Führung kommt um Ziele nicht herum. Ziele sind jedoch mehr als Umsatzzahlen. Abgehobene Visionen sind – ebenso wie Maßnahmenkataloge – fehl am Platz. Einseitigkeiten müssen vermieden werden, denn Zielvereinbarungen leben von der Balance aus Unternehmens-Anforderung und der Bereitschaft der Mitarbeiter, für die Erreichung der Ziele Verantwortung zu üb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zielvereinbarungsprozess: G... / 6 Verwenden Sie die richtigen Zielebenen!

Mitarbeiter dürfen durch die Zielvereinbarungen nicht zu "Einzelkämpfern" erzogen werden. Gleichwohl müssen individuelle Motivationsfaktoren angesprochen werden. Um aber die individuellen Energien in den Dienst der übergeordneten Ziele zu stellen, bedient man sich Zielen auf verschiedene Ebenen: Ziele auf Unternehmensebene (z. B. Unternehmensergebnis) Ziele auf Abteilungs- bzw...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zielvereinbarungsprozess: G... / 3 Schaffen Sie eine Commitment-, Feedback- und Ergebnis-Kultur!

Führen durch Ziele (Management by Objectives) bedeutet, dass Führung durch die gemeinschaftliche Vereinbarung von Zielen und Zielmessgrößen erfolgt. Sollen detaillierte Verfahrensanweisungen und Kontrollen entfallen, müssen sowohl Führungskräfte als auch Mitarbeiter über eine Reihe von Kompetenzen verfügen: Beide Seiten müssen über eine konstruktive Feedback-Kultur und die F...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.6 Gesamtplanverfahren

Rz. 21 Zur Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe müssen verschiedene Leistungsträger zusammenwirken. Um dies zu koordinieren, hat der Gesetzgeber die Regelungen zum Gesamtplanverfahren geschaffen. Diese sind in den §§ 117 bis 122 SGB IX normiert (vgl. im Einzelnen die Komm. zu den §§ 117 bis 122 SGB IX). Die Gesamtplanung wird auch als Kernstück des Eingliederungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Persönliches Budget / 10 Zielvereinbarung

Eine Zielvereinbarung mit dem Empfänger des Persönlichen Budgets soll Aussagen über die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele, die Erforderlichkeit von Nachweisen für die Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs und über die Qualitätssicherung vorsehen.[1] Hierbei soll sich der Nachweis auf die Leistung selbst beziehen, nicht auf den Preis. Entsche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 2.2 Arbeiten mit Zielvereinbarungen

Arbeiten Sie grundsätzlich mit Zielvereinbarungen. In der Zielvereinbarung legen alle Gesellschafter/Geschäftsführer gemeinsam fest, wer welche Ziele bis wann mit welchen Ressourcen erreichen will. Sobald ein Gesellschafter/Geschäftsführer Anzeichen dafür hat, dass er ein vereinbartes Ziel nicht erreichen kann, hat er die Pflicht, seine Mit-Gesellschafter/Geschäftsführer dar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 2.11 Effektive Besprechungen abhalten

Oft werden Besprechungen als überflüssig empfunden. Das liegt an organisatorischen Mängeln, an kommunikativen Unzulänglichkeiten und an der Art und Weise der Steuerung. Besprechungen und Meetings werden effektiver, wenn Sie Folgendes beachten: Begrüßung & Vorstellung der Teilnehmer Wir-Gefühl erzeugen Bekanntgabe der Regeln (TOP, Pausen) Problemdefinition und Zielformulierung Pro...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 3 Umgang mit den Gesellschaftern

Im kleinen Unternehmen, in dem wenige Gesellschafter zugleich auch Geschäftsführer sind, sind Fragen der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Information leicht zu lösen. Solange keine wirklichen Kommunikationsbarrieren bestehen, ergeben sich innerhalb der täglichen Zusammenarbeit laufend Gelegenheiten zu einem Informationsaustausch. Werden zusätzlich bestimmte Formen durchg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Fach... / 6.2 Zielwahl

Im klassischen zielorientierten System fällt das tatsächliche Ist-Einkommen eines Mitarbeiters umso höher aus, je weiter das vorher vereinbarte Ziel übertroffen wird; umgekehrt wird derjenige bestraft, der sich anspruchsvolle Ziele vornimmt bzw. vorgeben lässt und diese nicht oder nur knapp erreicht. Das Konzept der Zielwahl baut darauf auf, dass durch das Unternehmen als Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 3.6 Ungeeignete Instrumente

Folgende Instrumente eignen sich in der Praxis nicht zur kurzfristigen Personalkostenreduzierung: das Unterlassen des Abschlusses neuer Zielvereinbarungen (meist dürfte eine Pflicht vereinbart sein, jährlich neue Ziele zu verhandeln. Verweigert der Arbeitgeber solche Gespräche oder setzt unrealistische Ziele, kommt ein Ersatzanspruch des Arbeitnehmers in Betracht, der sich au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Sonderzahlungen mit Entgeltcharakter

Rz. 11 Bei Sondervergütungen ist immer darauf zu achten, welchen Charakter sie haben, also, ob es sich um die Belohnung von Betriebstreue, Entgelt oder eine Mischform handelt. Zahlungen mit Entgeltcharakter sind dadurch gekennzeichnet, dass sie im originären Austauschverhältnis von Leistung und Gegenleistung stehen, also unmittelbar die vom Arbeitnehmer geleistete Arbeit ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalcontrolling: Person... / 1.5 Anpassungsrisiken

An der Weiterqualifizierung von Mitarbeitern wird oftmals gespart, gerade in wirtschaftlich schlechteren Zeiten, in denen der Kostendruck hoch ist. Zieht dann die Konjunktur wieder an, werden alle Hebel in Bewegung gesetzt, schnell nachzuqualifizieren, jedoch oftmals zu spät. Anstatt die Zeiten, in denen die Auftragsbücher weniger gefüllt sind, für Weiterqualifizierung zu nu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Procurement Excellence: Eff... / 3.3 Supplier Lifecycle Management

Langfristige Lieferantenbeziehungen als Ziel Eine wertorientierte Gestaltung der Lieferantenbeziehungen kann für das Wohl des eigenen Unternehmens eine entscheidende Rolle spielen.[1] Eine gute Lieferantenbeziehung beginnt jedoch nicht erst mit dem ersten Geschäft, das beide Vertragspartner abschließen, sondern bereits mit den diversen Aufgaben im Vorfeld des ersten Vertrags....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 7 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III ab 2009

Rz. 37 Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze wurde eine erneute Beitragssenkung zur Arbeitsförderung ab 2009 befristet – für Januar 2009 nur aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 352 – auf 2,8 % festgelegt. Zudem legt das Gesetz fest, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung (§ 363) jeweils erst zum Jahresende gezahlt wird. Seit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 342 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 § 342 setzt voraus, dass ein in Beschäftigung stehender Arbeitnehmer während dieser Beschäftigung versicherungspflichtig zur Arbeitsförderung ist. Dies richtet sich nach dem Zweiten Kapitel (§§ 24 ff.). Beitragspflichtig ist nur Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen, insbesondere abhängigen Beschäftigung. Rz. 3 Beiträge werden nur von versicherungspflichtige...mehr