Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahrensablauf

Rz. 3 Bei der Festsetzung einer Vergütung aus der Staatskasse nach § 55 muss bei der Anfechtung der Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle stets ein Erinnerungsverfahren durchlaufen werden, bevor gegen die Erinnerungsentscheidung das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werden kann.[3] Das entspricht zwar der Regelung des § 573 ZPO, erscheint jedoch wie diese w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Prüfung einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung

Rz. 40 Die Voraussetzung einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung (Abs. 1 Nr. 2) ist Bestandteil sowohl der Zulässigkeits- als auch der Sachprüfung. Einerseits ist darüber zu befinden, ob eine entscheidungserhebliche Gehörsverletzung formell rechtmäßig geltend gemacht wurde. Hierbei handelt es sich um die Zulässigkeitsprüfung, ob die Anhörungsrüge statthaft ist und de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erstattungsfragen

Rz. 10 Sofern kein gerichtlicher Zwischenstreit über eine Berechtigung zur Zeugnisverweigerung entsteht, ergeht auch keine Kostenentscheidung, die über die Kosten des Zwischenstreits entscheidet.[6] In diesen Fällen wird der Zeuge die Kosten seines Beistands selber tragen müssen. Auch eine materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage gegen die benennende Partei kommt nicht in Bet...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Zuständigkeit für Kostenentscheidung nach Rücknahme des Mahnantrags

Rz. 129 Der BGH[89] hat entschieden, dass nach Rücknahme des Mahnantrags für den Erlass einer Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO die Zuständigkeit des für die Durchführung des streitigen Verfahrens zuständigen Gerichts besteht.[90] An dieses ist nach Rücknahme des Mahnantrags das Verfahren vom Mahngericht zur Entscheidung über die Kosten abzugeben. Ausdrücklich ha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Inkassodienstleistungen

Rz. 156 Auch für Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen, gilt das RVG nicht. Denn nach § 4 Abs. 4 RDGEG richtet sich die Erstattung der Vergütung von Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG), für die Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 788 ZPO. Ein Rechtsanwalt wird wie ein gewerbliches In...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Nr. 1 Buchst. d

Rz. 230 Bei der Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. d (zusätzlichen Anfertigung von Kopien und Ausdrucken mit Einverständnis des Auftraggebers) kann das danach nicht gelten, weil bei der Prüfung der Entstehung keine Notwendigkeitsprüfung angestellt wird. Diese Prüfung muss dann im Rahmen der Kostenerstattung erfolgen. Dieses Ergebnis erscheint richtig, auch wenn der BGH[3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Spezielle Problematik

Rz. 86 Während sich die Rechtsfrage, was der einzelne Streitgenosse erstattet verlangen kann, bei einer einheitlichen Kostenquote praktisch als ergebnisneutral erweist, weil sie die Höhe der insgesamt den Streitgenossen zustehenden Erstattungsforderung nicht berührt, bestimmt sie bei einer unterschiedlichen Beteiligung der einzelnen Streitgenossen an den Verfahrenskosten den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Derselbe Gegenstand

Rz. 23 Wird der Rechtsanwalt im Mahnverfahren für mehrere Personen [14] tätig, erhöht sich die Gebühr nach VV 3305 für jede weitere Person gemäß VV 1008 um (Addition) den Satz von 0,3, soweit der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist.[15] Dies ergibt sich aus VV Vorb. 1. Dort ist festgelegt, dass der Rechtsanwalt die Gebühren dieses Teils des VV neben den in ande...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verschlechterungsverbot bei Abhilfeentscheidung

Rz. 52 Das Erinnerungsgericht darf auf die Beschwerde nur zugunsten des Antragstellers abhelfen, weil es auf dessen Veranlassung hin tätig wird und die Dispositionsmaxime gilt (vgl. zum Verschlechterungsverbot bei Entscheidung des Beschwerdegerichts Rdn 63).[140] Eine Verschlechterung des Antragstellers kommt allerdings in Betracht, wenn anlässlich des Antragsverfahrens eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vollziehung von Arrest oder einstweiliger Verfügung

Rz. 571 Die notwendigen Kosten der Vollziehung sind dem Gläubiger gemäß § 788 ZPO zu erstatten. Dazu gehören allerdings nicht die Kosten für die Löschung von Grundbucheintragungen, weil dies nicht mehr den Bereich der Vollziehung betrifft.[609]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Antragsteller beantragt Vollstreckungsbescheid nach Begleichung Gesamtforderung durch Antragsgegner

Rz. 139 In diesem Fall entspricht es der Billigkeit nach § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO, eine Kostenverteilung nach den in den verschiedenen Verfahrensabschnitten entstandenen Kosten vorzunehmen und dem Beklagten die Kosten bis zum Erlass des Mahnbescheids und dem Kläger die Kosten seit dem Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids aufzuerlegen.[100] Denn der Anlass zur Einreic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einstweilige Verfügung

Rz. 589 Für die Festsetzung der Zustellungskosten oder einer Vollziehungsgebühr für den Antrag auf Eintragung einer Vormerkung gemäß einer einstweiligen Verfügung ist funktionell nicht das Prozessgericht, sondern das Vollstreckungsgericht zuständig, nicht das Grundbuchamt des Amtsgerichts, das mit der Vollziehung der einstweiligen Verfügung in Form der Eintragung der Vormerk...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erstattung

Rz. 439 Die Kosten der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung gemäß § 733 ZPO gehören zu den Zwangsvollstreckungskosten und sind grundsätzlich erstattungsfähig, es sei denn, ihre Erforderlichkeit ist vom Gläubiger zu vertreten.[427] Das ist z.B. der Fall, wenn an verschiedenen Orten gegen unterschiedliche Personen vollstreckt werden soll,[428] der Gläubiger gl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 378 Der Streitwert des Vorverfahrens ist identisch mit dem des Nachverfahrens, wenn der gesamte ursprünglich geltend gemachte Anspruch im Nachverfahren weiter verfolgt wird. Er vermindert sich auch nicht, wenn der Beklagte im Nachverfahren nur wegen eines Teils Klageabweisung beantragt, da der Rechtsstreit verfahrensrechtlich eine Einheit bildet und gemäß § 600 Abs. 1 ZP...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Sachpfändung/Vermögensauskunft

Rz. 601 Hinsichtlich eines Auftrags zur Sachpfändung sowie zur Abnahme der Vermögensauskunft (§ 802c ZPO) wird eine Beiordnung weitgehend abgelehnt, weil es sich dabei um einfache Materien handele und der Gläubiger zur Not die Rechtsantragsstelle aufsuchen könne.[650] Dabei wird die heutige Praxis der Gerichtsvollziehervollstreckung nicht richtig gesehen. Ein Durchsuchen der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erinnerung wegen Untätigkeit des Urkundsbeamten

Rz. 224 Wird auf das Festsetzungsverlangen des Anwalts nicht reagiert oder der Antrag zögerlich bearbeitet, kann das jedenfalls nach längerem Zeitablauf einer Ablehnung der Festsetzung gleichkommen. Hiergegen kann Erinnerung gem. § 56 eingelegt werden (siehe § 56 Rdn 8);[406] diese ist vorrangig gegenüber dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 27 Abs. 1 EGGVG.[407] ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Auswirkung auf Forderungssperre (§ 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO)

Rz. 74 Soweit der Anwalt lediglich mit der Einschränkung des Mehrkostenverbots beigeordnet wird, gilt für diese Mehrkosten nach allerdings umstrittener Ansicht die Forderungssperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO (Ansprüche im Verhältnis des Rechtsanwalts zum Mandanten) nicht. Sind also etwa Reisekosten von der Beiordnung ausdrücklich ausgenommen, kann der Anwalt den Mandanten we...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühren

Rz. 383 Für die Tätigkeit im Verteilungsverfahren erhält der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr VV 3309 und für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin im Verteilungsverfahren die Terminsgebühr nach VV 3310.[388] Teilweise[389] wird allerdings die Auffassung vertreten, das Verteilungsverfahren gemäß §§ 872 ff. ZPO falle nicht unter VV 3309, 3310, sondern unter VV 3333. Da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gesetzliche Regelung

Rz. 92 Den Maßstab für die Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Verkehrsanwalts legt § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO fest. Danach sind nur solche Kosten zu erstatten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Vor der Erweiterung der Postulationsfähigkeit der Rechtsanwälte war es in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und der Literatur ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Form der Belehrung

Rz. 8 In § 12c wurde auf die ausdrückliche Anordnung einer Form der Belehrung verzichtet. Allerdings muss die anfechtbare Entscheidung nach dem Wortlaut der Vorschrift die Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Daraus ist zu folgern, dass bei schriftlichen Entscheidungen die Rechtsbehelfsbelehrung von der Unterschrift der Richter oder Rechtspfleger umfasst sein muss.[11] Eine Bel...mehr

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FF 06/2021, Coronabedingte ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Mit Schreiben vom 15.3.2021 wandten sich die sorgeberechtigten Eltern des 15 Jahre alten Jugendlichen J an das Amtsgericht Kelheim, mit der "Anregung", ein Eilverfahren "von Amts wegen" gem. § 1666 BGB gegen die Schule A wegen Gefährdung des Wohls ihres Sohnes J und aller weiteren Schulkinder aufgrund der Anordnung der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schut...mehr

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Literaturverzeichnis

Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, Kommentar, 8. Auflage 2016 Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar, 20. Auflage 2020 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, Kommentar, 12. Auflage 2009 Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 79. Auflage 2021 Baumgärtel/Her...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gebühren

Rz. 36 Die Gebühren des Rechtsanwalts werden in Nr. 7 nicht geregelt. Die Gebühren im Zulassungsverfahren gemäß § 1041 Abs. 2 ZPO sowie im Verfahren auf deren Abänderung oder Aufhebung gem. § 1041 Abs. 3 ZPO richten sich nach VV 3327 (0,75 Verfahrensgebühr) und VV 3332 (0,5 Terminsgebühr).[15] Im Zulassungsverfahren gemäß § 1041 Abs. 2, 3 ZPO geht es um die Vornahme einer so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Entstehung bedingt Erstattungsfähigkeit

Rz. 228 Nach § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei im Zivilprozess die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO sind die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei in allen Prozessen zu erstatten.[334] Vergleichbare...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beschwerdeverfahren betr. ausländische Titel

Rz. 27 Voraussetzung für die Anwendung von VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2a und VV 3200 ff. ist stets das Vorliegen eines Beschwerdeverfahrens.[10] Nr. 2a gilt in Verfahren über Beschwerden gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen in Verfahren übermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Erinnerungsverfahren

Rz. 123 Wird der Antrag auf Erlass des Mahnbescheides aus anderen Gründen als denen des § 691 Abs. 3 S. 1 ZPO zurückgewiesen, ist diese Zurückweisung nach § 691 Abs. 3 S. 2 ZPO unanfechtbar. Möglich ist jedoch die Erinnerung, über die der Richter abschließend entscheidet, wenn der Rechtspfleger nicht abhilft.[84] Rz. 124 Das Erinnerungsverfahren stellt ebenso wie das Beschwer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Finanzierung von Parteikosten

Rz. 52 Zu den Aufgaben eines Anwalts gehört es nicht, als Kreditgeber die Verfahrenskosten der Partei zu finanzieren. Erfüllt er gleichwohl deren insoweit bestehenden Zahlungsverpflichtungen oder gewährt er ihr ein Darlehen, damit sie in die Lage versetzt wird, verfahrensbedingte Aufwendungen zu tätigen, braucht die Staatskasse grundsätzlich nicht dafür aufzukommen. Das folg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verständlichkeit der Belehrung

Rz. 16 Adressaten der Belehrung sind stets diejenigen Personen, an die sich die gerichtliche Entscheidung richtet. Mit dem zwingenden Inhalt muss eine Rechtsbehelfsbelehrung aus sich heraus für sie verständlich sein.[20] Eine nicht anwaltlich vertretene Partei muss in den Stand gesetzt werden, allein anhand der Rechtsbehelfsbelehrung ohne Mandatierung eines Rechtsanwalts ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Sinn und Zweck

Rz. 582 Kosten der Zwangsvollstreckung können gemäß §§ 788 Abs. 2, 103 Abs. 2, 104, 107 ZPO festgesetzt werden; die Überprüfung der angemeldeten Kosten erfolgt in diesem Fall durch den Rechtspfleger. Eine Festsetzung empfiehlt sich u.a. dann, wenn über Jahre hinweg Vollstreckungsversuche stattgefunden haben, weil der Gläubiger es sich damit erspart, bei jeder neuen Vollstrec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Erinnerung gegen den Nichterlass des Vollstreckungsbescheids hinsichtlich der Kosten

Rz. 15 Soweit der Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids nur hinsichtlich der Kosten abgelehnt worden ist und der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR nicht übersteigt, kommt nur die Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) in Betracht.[6] Auch diese ist eine eigene Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3), die nach VV 3500 ff. zu vergüten ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensbeteiligte

Rz. 32 Das Rügeverfahren ist als kontradiktorisches Verfahren konzipiert. Zwar geht es um den Streit des betroffenen Verfahrensbeteiligten, der seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt wähnt, mit dem Entscheidungsträger, dessen Handeln angegriffen wird (siehe auch Rdn 37). Verfahrensrechtlich ist aber nicht das Gericht sein Gegner, sondern wird ein anderer Beteiligter ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kein Wegfall der Verfahrensgebühr nach Zahlung

Rz. 458 Die einmal entstandene Vollstreckungsgebühr entfällt nicht etwa dadurch, dass der Schuldner aufgrund der Aufforderung zahlt oder die Zwangsvollstreckung aus anderen Gründen unterbleibt (§ 15 Abs. 4).[458] Kommt es hingegen anschließend zu einer Vollstreckung, erhält der Anwalt eine zusätzliche Vollstreckungsgebühr nur dann, wenn eine besondere Angelegenheit gemäß § 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 102 Im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher erfolgt keine Wertfestsetzung gemäß § 33, weil nicht das von §§ 33 geforderte gerichtliche Verfahren vorliegt (vgl. § 753 ZPO).[154] Über den Gegenstandswert wird hier im Rahmen der Beitreibung der notwendigen Zwangsvollstreckungskosten bzw. bei deren Festsetzung gemäß § 788 ZPO mit entschieden.[155]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rücknahme der beabsichtigten Klage

Rz. 38 Bei einer Antragsrücknahme der beabsichtigten Klage kommt eine Kostenentscheidung nach billigem Ermessen gem. § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO im isolierten Prozesskostenhilfeverfahren nicht in Betracht.[38] Der Grundsatz, dass dem Gegner die im Prozesskostenhilfeverfahren entstandenen Kosten nicht zu erstattet sind, gilt in entsprechender Anwendung von § 118 Abs. 1 S. 4 ZPO auc...mehr

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AGS 06/2021, Aufhebung der ... / III. Bedeutung für die Praxis

Der aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. ist hier zuzustimmen. Im vorliegenden Fall hat der Antragsgegner als VKH-Partei seine Verpflichtung gem. § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz, nämlich sich innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach dem Einzug in eine neue Wohnung – hier sogar nach einem mehrfachen Wohnungswechsel – bei der jeweiligen Meldebehörde umzumelden, nicht erf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Entstehung

Rz. 561 Ist der Anwalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung mit der Weiterleitung eingegangener Zahlungen beauftragt, steht ihm zusätzlich eine Hebegebühr gemäß VV 1009 zu, deren Erstattungsfähigkeit allerdings umstritten ist (siehe VV 1009 Rdn 561 ff.).[598]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Nachträgliche Vollstreckbarerklärung eines Urteils, §§ 537, 558 ZPO

Rz. 98 Ist ein Urteil nicht oder nicht unbedingt für vorläufig vollstreckbar erklärt, kann es auf Antrag von dem Berufungs- oder Revisionsgericht für vorläufig vollstreckbar erklärt werden, soweit es nicht durch Berufungs- oder Revisionsanträge angefochten wird (§§ 537 Abs. 1 S. 1, 558 S. 1 ZPO). Diese Entscheidung ist erst nach Ablauf der Berufungs- bzw. Revisionsbegründung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kostenvereinbarung

Rz. 37 Auch bei einer Verfahrensbeendigung durch Vergleich im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren gilt die besondere Kostenregelung des § 118 Abs. 1 S. 4 ZPO. Eine Ausnahme davon kann nur dann gegeben sein, wenn durch eine gesonderte Kostenvereinbarung Erstattungsansprüche begründet werden,[36] was allerdings eindeutig ersichtlich sein muss. Eine im Vergleich getroffene Rege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) § 721 Abs. 2 und 3 ZPO

Rz. 8 Ein selbstständiges Räumungsfristverfahren, also ein nicht verbundenes Verfahren i.S.d. VV 3334, liegt immer dann vor, wenn der Antrag auf Bewilligung der Räumungsfrist, Verlängerung oder Verkürzung erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt wird und das Gericht ihn somit in seinem Urteil nicht mehr berücksichtigen konnte. Dies sind zum einen also immer die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Eintragung einer Vormerkung/eines Widerspruchs

Rz. 67 Besteht die Vollziehung in einer Eintragung im Grundbuch (Sicherungshypothek,[62] Vormerkung,[63] Verfügungsbeschränkung,[64] Widerspruch), so entsteht die Vollziehungsgebühr mit dem Eingang des Antrags des Rechtsanwalt auf Eintragung beim Grundbuchamt,[65] § 932 Abs. 3 ZPO direkt bzw. analog.[66] Rz. 68 Das Gericht ist gemäß § 941 ZPO allerdings in diesen Fällen – mit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 591 Zur Frage, ob der Anhängigkeit beim Vollstreckungsgericht das Befasstsein mit einer Vollstreckungshandlung durch den Gerichtsvollzieher gleichgesetzt werden kann, siehe oben (mit Ausführungen zur entsprechenden Problematik bei der Frage der Einigungsgebühr – dies sollte aus Gründen der Zweckmäßigkeit bejaht werden, vgl. Rdn 538 ff.).[642]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Prozessgericht als Vollstreckungsgericht

Rz. 588 Im Falle einer Vollstreckung nach den Vorschriften der §§ 887, 888, 890 ZPO ist allerdings das Prozessgericht des ersten Rechtszuges zuständig, denn dieses wird insoweit als Vollstreckungsgericht tätig. Dies gilt auch für solche Kosten, die vor dem 1.1.1999 entstanden sind.[639]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Rechtliche Selbstständigkeit neben dem Beitreibungsrecht des Anwalts

Rz. 201 In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob die bedürftige Partei neben dem ihr beigeordneten Anwalt überhaupt Kostengläubigerin sein kann.[387] Teilweise wird vertreten, bei ratenfreier Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bestehe kein Erstattungsanspruch der bedürftigen Partei hinsichtlich ihrer Anwaltskosten, weil sie insoweit endgültig von Kosten befreit se...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Rz. 3 Im Verfahren über den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bzw. über den Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts[2] richtet sich der Gegenstandswert nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert. Demgegenüber kommt es nicht auf das Kosteninteresse, also nicht auf das Interesse an der Befreiung von Kosten der Verfahrensführung an. Daran ändert sich auch nichts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Selbstständiges Entscheidungsorgan

Rz. 109 Auch als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle ist der Rechtspfleger unabhängiges Entscheidungsorgan [219] und nicht zur Vertretung der Interessen der Staatskasse berufen; an Weisungen ist er weder als Rechtspfleger (§ 9 RPflG) noch als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle gebunden. Auch der Urkundsbeamte des mittleren Dienstes (in NRW Laufbahngruppe 1.2) ist unabhängiges ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Zinsen

Rz. 594 Die festgesetzten Kosten sind vom Eingang des Kostenfestsetzungsantrags an mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen (§§ 788 Abs. 2 S. 1, 104 Abs. 1 S. 2 ZPO). Rz. 595 Zur Frage der Erstattungsfähigkeit einzelner Kosten der Zwangsvollstreckung vgl. im Übrigen die Ausführungen und Überblicke in den entsprechenden Kommentaren zur ZPO.[645]mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / (1) Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

Rz. 45 Wird in einem Arrest- oder einstweiligen Verfügungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden, entsteht keine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104. Für Arrestverfahren folgt dies bereits aus § 922 Abs. 1 ZPO wonach das Gericht wahlweise durch Urteil oder durch Beschluss – und damit ohne mündliche Verhandlung (§ 128 Abs. 4 ZPO) – entscheiden kann. In e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Prüfung der Vollstreckung/Abgabe der Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO)

Rz. 495 Soll der Anwalt auftragsgemäß zunächst nur prüfen, ob die Vollstreckung formell und/oder materiell in Ordnung ist, oder gibt der Anwalt für seinen Mandanten die Drittschuldnererklärung ab, wird er nicht in einem Vollstreckungsverfahren tätig, sodass für seine außergerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr nach VV 2300, 2301 anfällt.[503] Zur Tätigkeit des Gläubiger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Subsidiärer Rechtsbehelf

Rz. 7 Als subsidiärer Rechtsbehelf kommt die Anhörungsrüge nur dann zum Zuge, wenn der Anhörungsverstoß nicht im Rahmen anderer zur Überprüfung der Entscheidung gegebener Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel behoben werden kann. Bei der Verletzung ist also zunächst das zulässige Rechtsmittel bzw. der zulässige Rechtsbehelf einzulegen. Gemeint ist mit der Formulierung "nicht gegeb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahren nach § 495a ZPO

Rz. 17 Die Terminsgebühr kann auch im Verfahren nach § 495a ZPO (Verfahren nach billigem Ermessen) entstehen. Denn aufgrund der VV Vorb. 3.3.6 ist Teil 3 Abschnitt 1, somit auch VV 3104, anzuwenden. Diese Vorschrift regelt ebenfalls das Entstehen der Terminsgebühr, allerdings in Höhe von 1,2. Jedoch gilt hinsichtlich der Höhe die Spezialvorschrift der VV 3332, so dass die Ge...mehr