Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 5.5 Übergang zur Außenprüfung (Abs. 4)

Rz. 27 Zur Abgrenzung der Steueraufsicht in besonderen Fällen gegenüber der Außenprüfung vgl. Vor §§ 209–217 AO Rz. 5. § 210 Abs. 4 AO lässt einen Übergang von der Steueraufsicht zur Außenprüfung nach §§ 193ff. AO zu, wenn die Feststellungen im Rahmen der Nachschau hierfür einen konkreten Anlass bieten. Die Vorschrift macht deutlich, dass die Steueraufsicht eine Außenprüfung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 7 Verwertung der Tatsachenfeststellungen

Rz. 14 Die Ergebnisse der Tatsachenfeststellungen seitens der Steuerhilfspersonen finden als zollamtliche Feststellungen Eingang in das Verwaltungsverfahren. Fehler, die Steuerhilfspersonen unterlaufen, sind dem Verantwortungsbereich der Finanzbehörden und nicht dem des Beteiligten zuzurechnen. Deshalb wird die Tätigkeit der Steuerhilfsperson in regelmäßigen Abständen stichp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.4 Vorgänge in einem Verbrauchsteuer- oder Zollverfahren (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 28 Die Zollverfahren, in die eine Ware übergeführt werden kann, sind in Art. 4 Nr. 16 ZK abschließend aufgeführt: Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, Versandverfahren, Zolllagerverfahren, aktive Veredelung, Umwandlungsverfahren, vorübergehende Verwendung, passive Veredelung und Ausfuhrverfahren. Rz. 29 Verbrauchsteuerverfahren sind die in den Verbrauchsteuerg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.3 Gewinnung, Herstellung, Lagerung, Beförderung, gewerbliche Verwendung und der Handel mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren (Abs. 1)

Rz. 25 Der Begriff "Gewinnung" wird von § 136 Abs. 2 und 3 BranntwMonG verwendet; unter Gewinnen versteht man grundsätzlich im Verbrauchsteuerrecht das originäre Hervorbringen eines Steuergegenstandes aus einem Nichtsteuergegenstand. In allen anderen Verbrauchsteuergesetzen wird von der "Herstellung" der abgabenpflichtigen Ware gesprochen. Nach der Definition des § 6 Abs. 1 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.4 Verhältnis zu § 76

Rz. 8 Die Sachhaftung nach § 76 AO gibt dem Steuergläubiger das Recht, sich ohne Rücksicht auf private Rechte irgendwelcher Art wegen der auf den zoll- oder verbrauchsteuerpflichtigen Waren ruhenden Steuern an die Waren zu halten, insbesondere durch Verwertung der Waren gem. § 327 AO für die Tilgung der Steuerschuld zu sorgen, die Bezahlung durch deren Zurückhaltung zu erzwi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Der Betriebsinhaber kann sich bei der Wahrnehmung aller Pflichten, die ihm aufgrund eines der Steueraufsicht unterliegenden Sachverhalts obliegen, von einem Angehörigen des Betriebes oder Unternehmens vertreten lassen. Aus dem Vergleich des § 214 S. 1 und 2 AO ergibt sich, dass die Beauftragung zur Vertretung nur dann zustimmungspflichtig ist, wenn sie nicht in Eingang...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 5 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 7 Steuerhilfspersonen können der Natur der Sache nach nur natürliche Personen sein, da sie konkrete Handlungen vorzunehmen haben. Juristische Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit können selbst nicht handeln, sondern müssen sich von natürlichen Personen vertreten lassen. Da die Bestellung zur Steuerhilfsperson von den persönlichen Eigenscha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2 Vereinbarkeit mit Art. 14 GG

Rz. 3 Die Überführung in das Eigentum des Bundes ist im Hinblick auf die Gewährleistung des Eigentums gem. Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG verfassungsrechtlich unbedenklich.[1] Nach dem Willen des Gesetzgebers stellt die Vorschrift ein Gesetz dar, das gem. Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG zulässigerweise Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmt. Die Regierungsbegründung geht davon aus, dass...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.2 Rechtskräftige Verurteilung

Rz. 3 Erforderlich ist eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Strafe wegen Steuerhinterziehung [1] als Täter oder Mittäter[2], versuchter Steuerhinterziehung [3] oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat.[4] Der gewerbsmäßige, gewaltsame und bandenmäßige Schmuggel gem. § 373 AO ist ein spezieller Strafschärfungsgrund zu § 370 AO [5] und als solcher von § 213 AO miterfass...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 4 Pflichten im Einzelnen (Abs. 1 und 3)

Rz. 4 Die aktiven steuerlichen Mitwirkungs- und Hilfspflichten, die der Durchführung der Steueraufsicht dienen, bestehen in der Vorlage-, Auskunfts- und anderer Hilfspflichten. Die Vorlagepflicht erstreckt sich auf die Vorlage von sämtlichen Aufzeichnungen, Büchern, Geschäftspapieren und anderen Urkunden über die der Steueraufsicht unterliegenden Sachverhalte und über den Bez...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 5.1 Nachschau während der Geschäfts- und Arbeitszeiten (Abs. 1)

Rz. 12 Die Nachschau besteht in dem Betreten von Grundstücken und Räumen von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben und denen ein der Steueraufsicht unterliegender Sachverhalt zuzurechnen ist, um potenziell besteuerungsrelevante Prüfungen vorzunehmen oder sonstige Feststellungen zu treffen. Das Nachschaurecht besteht nur während der Ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 213 bildet die Rechtsgrundlage für besondere Maßnahmen im Rahmen der Steueraufsicht, die über die allgemeinen aktiven und passiven Mitwirkungspflichten[1] hinausgehen und nicht in einer Rechtsverordnung auf der Grundlage des § 212 AO geregelt wurden. Auf § 213 AO können besondere Aufsichtsmaßnahmen gestützt werden, wenn der Inhaber oder ein leitender Angehöriger eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Die Überführung in das Eigentum des Bundes schließt sich an die Sicherstellung nach § 215 AO an. Während die Sicherstellung in das Ermessen der Behörde gestellt ist, gibt es im Rahmen des § 216 AO keinen Ermessensspielraum. Die Überführung in das Eigentum des Bundes ist lediglich ausgeschlossen, wenn die Sachen nach § 375 Abs. 2 AO eingezogen werden oder wenn es sich u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.3 Verhältnis zu strafprozessualen Vorschriften

Rz. 7 Die Sicherstellung im Aufsichtswege gem. § 215 AO erfasst Tatbestände, bei denen eine Vermutung oder ein Verdacht für zoll- oder verbrauchsteuerpflichtige Unregelmäßigkeiten begründet ist. Der Verdacht oder Nachweis von strafbaren Handlungen, die allein steuerstrafrechtliche Einziehungs- und Beschlagnahmemöglichkeiten zulassen[1], ist nicht Voraussetzung. Andererseits ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.3.3 Verhältnis zu §§ 1, 10 ZollVG

Rz. 11 Das Zollverwaltungsgesetz [1] v. 21.12.1992[2] ergänzt das Gemeinschaftszollrecht und nicht die Vorschriften der §§ 209ff. AO.[3] Der ZK hat den Mitgliedstaaten die Gesetzgebung über die Aufgaben und Befugnisse der jeweiligen Zollbehörden überlassen. Das ZollVG regelt, in Ausfüllung der vom ZK bewusst gehaltenen Lücke, die Aufgaben und Befugnisse der Zollverwaltung. Da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 5.2 Verdachtsnachschau ohne zeitliche und personale Einschränkung (Abs. 2)

Rz. 18 Unabhängig von Abs. 1 unterwirft Abs. 2 Grundstücke und Räume ohne zeitliche und personale Einschränkung der Nachschau, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich dort Schmuggelware[1] oder nicht ordnungsgemäß versteuerte verbrauchsteuerpflichtige Ware befindet oder anderweitig gegen Vorschriften oder Anordnungen verstoßen wird, deren Einhaltung durch die Ste...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / III. Übersicht über die Gerichtsstände

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§ 6 Geltendmachung von Verm... / bb) Voraussetzungen des Urkundenprozesses

Rz. 171 Voraussetzung des Urkundenprozesses ist, dass ein Anspruch auf Zahlung oder auf Leistung einer bestimmten Menge anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere Streitgegenstand ist (§ 592 ZPO). Dem gleichgestellt ist nach § 592 S. 2 ZPO ein Anspruch aus einer Hypothek, einer Grundschuld, einer Rentenschuld oder einer Schiffshypothek. Die Herausgabe von bestimmten Gegens...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 9. Exkurs: Tod des Richters

Rz. 24 Der Tod eines Richters ist nicht ausdrücklich in der ZPO geregelt. Allerdings ergibt sich aus § 309 ZPO, dass ein Urteil nur von dem Richter gefällt werden kann, welcher der dem Urteil zugrunde liegenden Verhandlung auch beigewohnt hat. Dies bedeutet, dass bei Tod des Richters vor der Urteilsverkündung das Verfahren noch nicht durch Urteil beendet werden kann. Ein Urt...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 2. Nach Annahme der Erbschaft

Rz. 59 Wenn der Erbe seine Möglichkeit der Beschränkung der Haftung auf den Nachlass wahrnehmen will, muss er ebenfalls die Aufnahme eines Vorbehalts in das Urteil nach § 780 ZPO beantragen.[59] Kosten des Rechtsstreits: Es entspricht allgemeiner Meinung, dass Kosten eines Rechtsstreits, den der Erbe im Hinblick auf den Nachlass führt, Nachlasserbenschulden (= Verbindlichkeit...mehr

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§ 6 Geltendmachung von Verm... / b) Aufnahme des Haftungsvorbehalts im Urteil nach § 780 ZPO

Rz. 189 Dem Erben steht die Überschwerungseinrede nach § 1992 BGB zu, wenn die Überschuldung des Nachlasses auf Vermächtnissen und Auflagen beruhen, bspw. wenn der Erblasser mehr durch Vermächtnis verteilt hat als im Nachlass vorhanden ist. Entsprechendes gilt für das Untervermächtnis (§ 2187 Abs. 3 BGB).[378] Im Prozess des Vermächtnisnehmers ist darauf zu achten, dass der ...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 1. Unterbrechung gemäß § 239 ZPO

Rz. 5 Neben dem Tod einer Partei kommt es auch durch den Tod eines streitgenössischen Streitgehilfen gemäß § 69 ZPO zu Unterbrechungen, im Unterschied zu dem Tod des einfachen Nebenintervenienten nach § 67 ZPO.[12] Eine Todeserklärung nach § 9 VerschG ist dem Tod einer Partei gleichzustellen. Als Rechtsnachfolger der verstorbenen Partei kommt in der Regel der Erbe nach § 1922...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / 2. Duldungstitel gegenüber dem Testamentsvollstrecker

Rz. 145 Auch wenn der Pflichtteilsanspruch direkt gegenüber dem Erben geltend zu machen ist, sollte darauf geachtet werden, dass gem. § 748 Abs. 1 und Abs. 3 ZPO ein Duldungstitel erforderlich ist, um in den der Verwaltung unterliegenden Nachlass vollstrecken zu können. Dies gilt auch dann, wenn der Erbe den Pflichtteilsanspruch anerkannt hat.[254] Der Leistungstitel gegen d...mehr

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / a) Zuständigkeitsstreitwert

Rz. 166 Zur Ermittlung des Zuständigkeitsstreitwerts ist – da es sich um verschiedene Streitgegenstände handelt – der Wert sämtlicher Stufen zusammenzurechnen, § 5 ZPO. Rz. 167 Der Wert des Auskunftsanspruchs bemisst sich am Interesse des Klägers. Er wird nach § 3 ZPO zumeist auf 1/10 bis ¼ des Hauptanspruchs geschätzt. Dabei ist in erster Linie darauf abzustellen, welche Auf...mehr

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§ 4 Ansprüche des Erben – V... / 3. Kosten

Rz. 35 Der Streitwert für die positive Feststellungsklage richtet sich regelmäßig nach dem Interesse des Klägers an der begehrten Feststellung, also dem für ihn aus der Feststellung resultierenden wirtschaftlichen Vorteil[36] – nicht ohne Weiteres nach dem Wert des gesamten Nachlasses! Bei positiven Feststellungsklagen ist ein Abschlag von 20 Prozent gegenüber dem Wert einer ...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / bb) Notwendige Streitgenossenschaft aus materiellrechtlichem Grunde

Rz. 74 Auch rein materiellrechtliche Gründe können nach § 62 ZPO dazu führen, dass Parteien gemeinsam klagen oder verklagt werden müssen. Eine derartige Konstellation ist regelmäßig dann gegeben, wenn der Kläger oder der Beklagte keine Einzelsachbefugnis hat. Allerdings ist dabei im Erbrechtsprozess häufig die Vorschrift des § 2039 BGB zu berücksichtigen, die ausnahmsweise e...mehr

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§ 6 Geltendmachung von Verm... / b) Nach Eintritt des Erbfalls

Rz. 208 Nach dem Eintritt des Erbfalls ist ein Anspruch auf Sicherung gegeben, wenn die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen. Grundsätzlich müssen daher der Verfügungsanspruch und der Verfügungsgrund glaubhaft gemacht werden. Da im Verfahren der einstweiligen Verfügung eine volle Schlüssigkeitsprüfung stattfindet, sind die Voraussetzungen eines Herausgabeanspruchs nach § 228...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 1. Allgemeines

Rz. 78 Die Verhandlung nur eines Streitgenossen zur Hauptsache wirkt nicht auch gegen die anderen Streitgenossen, §§ 59, 267, 282 Abs. 3 ZPO. Behauptungen oder Bestreiten durch einen Streitgenossen wirken nur für und gegen diesen, sobald nicht die übrigen sich ausdrücklich oder konkludent anschließen. Bei Klagerücknahme kann jeder Streitgenosse die Klage mit der Wirkung zurüc...mehr

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§ 6 Geltendmachung von Verm... / cc) Problem der Vorlage von Originalurkunden

Rz. 174 Der Klageschrift muss im Urkundenprozess grundsätzlich das Original der Urkunde oder eine beglaubigte Abschrift beigefügt werden. Eine unbeglaubigte Kopie genügt nicht.[356] Nach h.M. muss darüber hinaus spätestens im Termin die Originalurkunde vorgelegt werden, da ansonsten der Urkundenprozess unstatthaft ist.[357] Dies gilt allerdings nicht, wenn die anspruchsbegrü...mehr

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / a) Zuständigkeitsstreitwert

Rz. 226 Zur Ermittlung des Zuständigkeitsstreitwerts ist – da es sich um verschiedene Streitgegenstände handelt – der Wert sämtlicher Stufen zusammenzurechnen, § 5 ZPO. Rz. 227 Der Wert des Auskunftsanspruchs bemisst sich am Interesse des Klägers. Er wird nach § 3 ZPO zumeist auf 1/10 bis ¼ des Hauptanspruchs geschätzt. Dabei ist in erster Linie darauf abzustellen, welche Auf...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 2. Rechtsbehelfe

Rz. 38 Wird in den Nachlass vollstreckt, obwohl ein Titel gegen den Testamentsvollstrecker fehlt, kann dieser Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO einlegen oder Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO. Dabei ist zu beachten, dass diese Klage unbegründet ist, wenn der Testamentsvollstrecker in Anbetracht des materiellen Rechtes die Zwangsvollstreckung dulden muss.[52] Der Te...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / 1. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 109 Örtlich zuständig für die jeweilige Klage ist gem. § 27 Abs. 1 ZPO das Gericht, an dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen Gerichtsstand hatte (Gerichtsstand der Erbschaft). In der Regel ist dies gem. § 13 ZPO der letzte Wohnsitz des Erblassers. Der Gerichtsstand des § 27 ZPO gilt für die Klage auf Feststellung des Erbrechts,[208] der Erbunwürdigkeit und auc...mehr

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§ 3 Der Miterbe / c) Vorläufiger Rechtsschutz für das Auskunftsverlangen

Rz. 96 Eine einstweilige Verfügung auf Auskunft oder Rechnungslegung ist grundsätzlich unzulässig.[95] Dieser Grundsatz wird ausnahmsweise nur dann durchbrochen, wenn Durchsetzung oder wenigstens Sicherung des der Auskunft nachfolgenden Hauptanspruchs für den Antragsteller von existenzieller Bedeutung ist und dieser nicht ohne die sofortige Auskunftserteilung geltend gemacht...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / 9. Erbschein für den Gläubiger nach § 792 ZPO

Rz. 91 Beispielsfall Gläubiger A hat einen vollstreckbaren Titel gegen Schuldner B erwirkt. B stirbt. A will die Zwangsvollstreckung gegen C, den Erben des B betreiben. Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung gegen den Erben des Schuldners ist eine Titelumschreibung nach § 727 ZPO (eine sog. Rechtsnachfolgeklausel). Eine derartige Vollstreckungsklausel kann auch gegen alle...mehr

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§ 3 Der Miterbe / j) Vorläufiger Rechtsschutz für das Auskunftsverlangen

Rz. 587 Eine einstweilige Verfügung auf Auskunft ist grundsätzlich unzulässig.[575] Dieser Grundsatz wird ausnahmsweise nur dann durchbrochen, wenn die Durchsetzung oder wenigstens die Sicherung des der Auskunft nachfolgenden Hauptanspruchs für den Antragsteller von existenzieller Bedeutung ist und dieser nicht ohne die sofortige Auskunftserteilung geltend gemacht werden kan...mehr

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§ 6 Geltendmachung von Verm... / 1. Gerichtsstand

Rz. 126 Ist der Beschwerte nicht bereit den Vermächtnisanspruch zu erfüllen, dann muss der Vermächtnisnehmer seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen. Zuständig ist hierfür gem. § 27 ZPO das Gericht bei dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes den allgemeinen Gerichtsstand gehabt hat (besondere Gerichtsstand der Erbschaft). Bei § 27 ZPO handelt es sich nicht um einen auss...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / II. § 28 ZPO als erweiterter Gerichtsstand der Erbschaft

Rz. 56 § 28 ZPO regelt den Wahlgerichtsstand für Klagen der Nachlassgläubiger wegen Nachlassschulden. Der Klagegegenstand muss also eine vom Erblasser herrührende Nachlassverbindlichkeit i.S.d. § 1967 BGB [71] oder ein dinglicher oder gleichgestellter Anspruch nach § 1971 BGB [72] sein. Wegen weiterer Bespiele wird ebenfalls auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Besteht nur...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / a) Voraussetzungen

Rz. 130 Bei dem Nießbrauch an einem Vermögen ist wegen der vor der Bestellung des Nießbrauches entstandenen Verbindlichkeiten des Bestellers die Zwangsvollstreckung in die dem Nießbrauch unterliegenden Gegenstände ohne Rücksicht auf den Nießbrauch gem. § 737 Abs. 1 ZPO zulässig, wenn der Besteller zu der Leistung und der Nießbraucher zur Duldung der Zwangsvollstreckung verur...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 1. Voraussetzungen

Rz. 22 Nach Annahme der Erbschaft ist die Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung aufgrund eines Schuldtitels gegen den Erben sowohl in den Nachlass als auch in das übrige Vermögen des Erben zulässig. Ist eine Erbengemeinschaft vorhanden, bedarf es zu Zwangsvollstreckung in den Nachlass bis zur Teilung ein gegen alle Erben nach § 747 ZPO ergangenes Urteil erforderlich. § 74...mehr

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zfs 1/2017, Regressanspruch... / 2 Aus den Gründen:

" … Am 18.12.2011 kam es auf einem Pendlerparkplatz … und kurz hinter der Autobahnausfahrt W jeweils zur Beschädigung eines Polizeieinsatzwagens. Hieran beteiligt waren der Bekl. als Fahrer eines bei der Kl. haftpflicht- und vollkaskoversicherten Fahrzeugs, welches im Eigentum des X stand, und zwei Polizeifahrzeuge." Das LG hat zu Recht dem Bekl. die nachgesuchte Prozesskoste...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 2. Beginn der Zwangsvollstreckung

Rz. 4 Eine Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher beginnt mit der ersten gegen den Erblasser als Schuldner gerichteten Vollstreckungshandlung, nicht jedoch bereits mit der schriftlichen Ankündigung des Gerichtsvollziehers, er werde zur Zwangsvollstreckung erscheinen.[5] Die Zwangsvollstreckung durch das Vollstreckungsgericht beginnt mit dem Erlass des gerichtlichen...mehr

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§ 3 Der Miterbe / f) Anwaltsgebühren

Rz. 89 Der als Vertreter des Gläubigers tätige Rechtsanwalt erhält eine Verfahrensgebühr von 0,3 nach Nr. 3309 VV RVG. Das gesamte Verfahren einschließlich der Vollstreckung eines Zwangsmittelbeschlusses bildet eine gebührenrechtliche Angelegenheit.[80]mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 4. Tod von Streitgenossen

Rz. 83 Verstirbt ein Streitgenosse gelten die Regelungen der § 239 und § 246 ZPO. Die Aufnahme des Verfahrens durch einen Streitgenossen, wirkt nur für ihn. Dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine notwendige Streitgenossenschaft handelt. Der Tod eines notwendigen Streitgenossen steht der Säumnis nicht gleich.[138] a) Einfache Streitgenossenschaft Rz. 84 Bei einer einfachen ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / b) Nach Annahme der Erbschaft

Rz. 160 Nach § 727 ZPO kann eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels auch für den Rechtsnachfolger des im Titel aufgeführten Gläubigers erteilt werden, sofern die Rechtsnachfolge offenkundig ist oder durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen wird. Besteht eine Erbengemeinschaft kann bis zur Auseinandersetzung die Klausel aufgrund §§ 2032, 2039 BGB...mehr

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§ 3 Der Miterbe / d) Vorläufiger Rechtsschutz für den Herausgabeanspruch

Rz. 98 Eine Leistungsverfügung in Bezug auf erbrechtliche Herausgabeansprüche kommt nur in Betracht, wenn der Antragsteller auf die Sache zur Erzielung seines Lebensunterhalts oder zur Vermeidung oder Beseitigung einer Notlage angewiesen ist.[97] Bei erbrechtlichen Sachverhalten geht es häufig um die Nutzung eines Gegenstandes durch einen anderen als den endgültigen Rechtsinh...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / (2) Prozessualer Verlauf bei der Stufenklage

Rz. 208 Bei der Stufenklage wird aufgrund der prozessualen Selbstständigkeit der jeweiligen Einzelansprüche über jede Stufe gesondert verhandelt und entschieden.[400] Es erfolgt in jeder Stufe eine gesonderte Antragsstellung und Verhandlung, über die durch Teilurteil bzw. Schlussurteil (in der letzten Stufe) entschieden wird.[401] In der mündlichen Verhandlung wird daher zun...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 1. Voraussetzungen

Rz. 18 Ein Anspruch der sich gegen den Nachlass richtet, kann der Gläubiger gegen den Erben gemäß § 1958 BGB nicht geltend machen. Ebenso ist ein Schuldtitel wegen einer eigenen Verbindlichkeit des Erben nicht durch Zwangsvollstreckung in den Nachlass vor Annahme der Erbschaft gemäß § 778 Abs. 2 ZPO durchzusetzen. Hat der Erbe die Erbschaft ausdrücklich oder konkludent angeno...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 2. Rechtsbehelfe

Rz. 164 Wird die beantragte Vollstreckungsklausel nicht erteilt, besteht die Möglichkeit der unbefristeten Erinnerung nach § 11 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 RPflG. Wird der Erinnerung nicht abgeholfen, ist diese als Beschwerde anzusehen, so dass anschließend das Beschwerdegericht nach § 11 Abs. 2 S. 3–5 RPflG entscheidet. Dabei ist jedoch wegen § 567 ZPO darauf zu achten, dass es ...mehr

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§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / 6. Testamentsvollstreckung und Prozesskostenhilfe

Rz. 40 Wenn zur Prozessführung erforderliche Mittel weder aus dem verwalteten Nachlass noch von den Erben oder den sonstigen an der Prozessdurchführung interessierten Personen aufgebracht werden können und die sonstigen Voraussetzungen hierfür vorliegen, ist dem Testamentsvollstrecker sogar unter den Voraussetzungen der §§ 114 ff. ZPO Prozesskostenhilfe zu gewähren.[83] Proze...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / aa) Notwendige Streitgenossenschaft aus prozessualem Grunde

Rz. 69 Typische Fälle für die Notwendigkeit einer einheitlichen Entscheidung sind die gesetzlich geregelten Fälle der Rechtskrafterstreckung der § 326 ZPO sowie § 327 ZPO. So wirkt ein Urteil, das zwischen einem Vorerben und einem Dritten über einen gegen den Vorerben als Erben gerichteten Anspruch oder über die Nacherbfolge unterliegenden Gegenstand ergeht, auch für den Nac...mehr