Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / 2. Zugewinn als abgetrennte Folgesache

Ist der Zugewinn im Verbund geltend gemacht worden – sei es aus taktischen Gründen oder in Verkennung der sich hieraus ergebenden Verfahrensverzögerung und der Zinsnachteile –, so scheint bei einem länger dauernden Verfahren eine Lösung aus dem Verbund unmöglich zu sein. Viel fach wird das Gericht einem Abtrennungsantrag nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG nicht stattgeben. Zumeis...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / X. Bankkonten

1. Eine Entscheidung des OLG Koblenz vom 31.5.2017[40] verdeutlicht, dass finanzielle Ansprüche zwischen Ehegatten wegen unberechtigter Kontoverfügungen nicht von der Trennung der Ehegatten abhängen müssen. Zwar gelten zunächst folgende Grundsätze: Während des ehelichen Zusammenlebens darf ein entsprechend bevollmächtigter Ehegatte zum Zweck der gemeinsamen allgemeinen Lebens...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / 2. Ausweg Teilbeschluss?

Eine mögliche Lösung wäre es, wenn das Gericht zumindest einen Teilbeschluss über den selbst nach Vortrag des Antragsgegners unstrittigen Teilbetrag erlassen könnte und würde. Gerade hierauf kann ein Antragsteller aber keinesfalls vertrauen. Eine Teilentscheidung darf nämlich nach der Rechtsprechung über eine einzelne Position des Anspruches in der Regel nicht ergehen.[16] D...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / III. Zugewinn außerhalb des Verbundes

Sofern der Zugewinn außerhalb des Verbundes als Teilbetrag verfolgt werden soll, sind zwei Varianten zu unterscheiden: Beide Varianten haben erhebliche Vor-, alle...mehr

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FF 4/2018, / Internationales Recht

EuGH, Urt. v. 1.3.2017 – Rs. C-558/16 Mahnkopf Art. 1 Abs. 1 der Verordnung Nr. 650/2012 (Erbrechtsverordnung) ist dahin auszulegen, dass eine nationale Bestimmung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende ( § 1371 Abs. 1 BGB), wonach beim Tod eines Ehegatten ein pauschaler Zugewinnausgleich durch Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegatten vorzunehmen ist, in den Anw...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / III. Eheverträge

Eheverträge berühren das Thema Nebengüterrecht immer dort, wo es um die Frage ihrer Wirksamkeit geht. Ist ein Vertrag nicht wirksam, erübrigen sich nämlich oft mühevolle Umwege über Innengesellschaft, Zuwendung und Kooperation. Hierzu ist von folgenden drei Entscheidungen zu berichten: 1. Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zu Unternehmereheverträgen ergänzt und zu ...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / 1. Zugewinn als Teilantrag

Will man die Zinsnachteile vermeiden, empfiehlt es sich, den Zugewinn außerhalb des Verbundes zu verfolgen. Vor allen Dingen aus Kostengründen geschieht dies im Rahmen eines Teilantrages. Gerade beim Zugewinn spielt als Motiv für eine derartige Vorgehensweise eine Vielzahl von Faktoren eine Rolle. Schwierige Bewertungen von Grundstücken, Firmenbeteiligungen etc. können hierf...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / I. Einleitung

Als der Gesetzgeber Folgesachen in Familienverfahren einführte, lag dem folgendes Motiv zugrunde: Der Richter sollte einheitlich über die Scheidung und alle mit der Vermögensauseinandersetzung einhergehenden Ansprüche entscheiden können.[1] Sofern er gleichzeitig z.B. auch über den Unterhalt befinde, sei die Wechselwirkung der einzelnen Ansprüche untereinander am besten zu b...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / d) Lösung der Abwandlung

Gänzlich anders stellt sich die Situation in der Abwandlung dar. Ein Zugewinnausgleich ist ungewiss. Den möglichen, allerdings nur theoretisch denkbaren Vorteilen steht der gravierende Nachteil des Unterhaltsverlustes entgegen. In einem solchen Fall muss der Antragssteller darum bemüht sein, durch Folgeanträge den Ehescheidungsausspruch möglichst lange hinauszuzögern. Nur so...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / c) Lösung des Ausgangsfalls

Dieser Beispielsfall macht das ganze Dilemma deutlich, in welches der Antragsteller gerät, wenn ein Folgeantrag ohne Abwägen der Chancen und Risiken gestellt wird. Einmal im Verbund bedeutet immer im Verbund. Die Chancen, eine Abtrennung gemäß § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG zu erreichen, hängen davon ab, ob der Richter im Rahmen des ihm eingeräumten freien Ermessens die gesetzlich...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / I. Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG

Zu folgenden Sachverhalten sind im Berichtsjahr Entscheidungen ergangen:[2] Zuständigkeit nach § 266 FamFG angenommen: 1. Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die familiengerichtliche Zuständigkeit für einen Drittwiderspruchsantrag gegen die Anordnung der Teilungsversteigerung gemeinsamen Immobilieneigentums der Ehegatte angenommen, und dies 12 Jahre nach deren Scheid...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / II. Konkludente Ehegatteninnengesellschaft

Das Kammergericht hatte einen Fall zu entscheiden, in welchem die Ehefrau Alleineigentümerin zweier zu Vermietungszwecken erworbener Ferienhäuser wurde: Der Kauf und die Vermietung von Ferienhäusern kann Zweck einer konkludenten Ehegatteninnengesellschaft sein. Der gesetzliche Güterstand steht einer konkludenten Ehegatteninnengesellschaft rechtlich nicht entgegen, ist jedoch...mehr

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Nießbrauch und Wohnrecht al... / 3. Die jetzige Rechtsprechung des BGH

Aufgrund der überzeugenden Darlegung von Gutdeutsch ist der BGH am 6.5.2015[8] wieder zu seinen Wurzeln von 1990 zurückgekehrt und hat in den Leitsätzen 1 und 2 entschieden: Zitat 1. Ist Vermögen, das ein Ehegatte mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zugunsten des Übergebers mit einem Nießbrauch belastet, unterliegt der fortlaufende Wertzuwachs der Zuwendung aufgr...mehr

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Nießbrauch und Wohnrecht al... / 2. Die Änderung der Rechtsprechung des BGH ab 2006

Der Familiensenat hatte mit Urteil vom 22.11.2006[4] seine einfache und sehr praxisfreundliche Rechtsprechung zur Bewertung eines Wohnrechts oder Nießbrauchs aufgegeben und entschieden, dass die Grundstücksbelastung im Anfangs- und Endvermögen nicht mehr unberücksichtigt bleiben könne, sondern jeweils der aktuelle Wert ermittelt werden müsse. Zusätzlich müsse auch noch "der f...mehr

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FF 3/18 / Güterrecht

BGH, Beschl. v. 31.1.2018 – XII ZB 175/17 Der Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB kann auch zum Zwecke der Abwehr eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich erhoben werden (Abgrenzung zum Senatsurt. v. 17.10.2012 – XII ZR 101/10, FamRZ 2013, 103). b) Die Verjährung der wechselseitigen Auskunftsansprüche aus § 1379 BGB beginnt gleichzeitig mit der Verjährung des Zahlungsan...mehr

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Auskunft bei verfrüht geste... / 1 Gründe:

[1] A. Die Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) begehrt im Rahmen eines Zugewinnausgleichsverfahrens vom Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) Auskunft bezogen auf einen nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags liegenden Zeitpunkt. [2] Die Beteiligten heirateten am 1.4.1987. Der Scheidungsantrag wurde der Ehefrau am 11.3.2013 zugestellt. Während der Ehemann ursprünglich...mehr

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AGS 3/2018, Beschwerde gege... / 1 Sachverhalt

Nach Zurückweisung des Antrags des Antragsgegners auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe hat dessen Verfahrensbevollmächtigte die Niederlegung des Mandats angezeigt und eine "vorläufige Streitwertfestsetzung" für die Ehesache sowie die Folgesachen Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich auf insgesamt 22.866,00 EUR beantragt. Diesen Antrag hat das FamG zurückgewiesen un...mehr

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AGS 3/2018, Beschwerde gege... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist statthaft. In der Sache begehrt die Beschwerdeführerin eine Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren nach § 33 Abs. 1 RVG für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren für ihre Tätigkeit bis zur Niederlegung des Mandats. Dies wird bereits durch die Zitierung dieser Vorschrift in der Beschwerdeschrift deutlich. Gleichwohl hätte auch der – durch das AG zu...mehr

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Nießbrauch und Wohnrecht al... / 1. Wertanstieg des Nießbrauchs vom Erwerb des Grundstücks bis zum Ehezeitende

In dem vom BGH am 6.5.2015[10] entschiedenen Fall ist der Wert des Nießbrauchs während der Ehezeit nicht – wie es dem "Regelfall" entspricht – aufgrund der abnehmenden Lebenserwartung der Mutter gesunken, sondern hat sich bis zum Stichtag des Endvermögens sogar deutlich erhöht (von 174.631 EUR auf 226.219 EUR). Zu diesem "Ausnahmefall" hat der BGH[11] ausgeführt: Zitat "Der ang...mehr

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Die falsche Scheu vor dem gesetzlichen Honorar

Jochem Schausten Beginnen wir dieses Editorial mit einem Zitat, welches Antoine de Saint-Exupéry (den wir sicher alle kennen) zugeschrieben wird: "Wer nur um Gewinn kämpft, erntet nichts, wofür es sich lohnt zu leben." Vermutlich werden die meisten von uns dieses Zitat sofort bestätigen. Denn wir Familienrechtler kämpfen ja tagtäglich nicht um den schnöden Mammon, sondern um E...mehr

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Auskunft bei verfrüht geste... / 2 Anmerkung

Die Möglichkeiten der Ehegatten, durch Manipulationen Einfluss auf den Zugewinn zu nehmen, sind vielfältig. Sie beschränken sich – wie die Entscheidung des BGH deutlich macht – nicht auf Vermögensverminderungen vor der Zustellung des Scheidungsantrags, sondern können sich unter Umständen auch dadurch ergeben, dass ein Ehegatte vorzeitig, d.h. vor Ablauf des Trennungsjahres, ...mehr

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Nießbrauch und Wohnrecht al... / 1. Die frühere Rechtsprechung von 1990 bis 2006

Der Wert des übertragenen Grundstücks – und damit auch das Endvermögen des ausgleichsverpflichteten Ehegatten – steigt dadurch, dass die Wohnrechts- oder Nießbrauchbelastung infolge der abnehmenden Lebenserwartung des Wohnberechtigten absinkt. Dieser Vermögenszuwachs wurde von den Eheleuten nicht gemeinsam "erwirtschaftet". Der Ehepartner hat hierzu nichts beigetragen. Die W...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / 1. Der Pkw als Vermögenswert

Der Pkw gehört mit seinem Wert zu den Aktiva des Endvermögens. War ein Ehegatte bei Heirat schon Eigentümer des Fahrzeuges, bleibt er grundsätzlich Alleineigentümer. Kommt der andere Ehepartner jedoch für sämtliche Kosten des Fahrzeugs auf, kann man den übereinstimmenden Willen dahingehend auslegen, dass der bisherige Nichteigentümer Miteigentümer werden soll.[1] Wurde das F...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.5 Erbverzicht und Zugewinnausgleich

Der Anspruch auf Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 2 BGB, der dem überlebenden Ehegatten immer dann zusteht, wenn er weder Erbe noch Vermächtnisnehmer geworden ist, wird weder von einem Erbverzicht noch von einem Pflichtteilsverzicht erfasst. Dieser Anspruch entfällt nur dann, wenn die Scheidungsvereinbarung zusätzlich eine Gütertrennungsvereinbarung enthält oder ausdrückli...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.2.2.2 Auswirkungen der rechtskräftigen Scheidung auf das Erbrecht

Mit Rechtskraft der Ehescheidung (§ 1564 BGB) entfallen das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten, sein Pflichtteilsrecht und das Recht auf den "Voraus". Bestehen bleibt der Anspruch auf den güterrechtlichen Zugewinnausgleich (§ 1371 Abs. 2 BGB). Der Unterhaltsanspruch (§§ 1569 ff. BGB) wird zur Nachlassverbindlichkeit und richtet sich nun gegen die Erben; diese haften jedoch nur...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.1.4.1 Annahme einer Ehegatten-Innengesellschaft

Die Rechtsprechung verlangt für die Bejahung eines zwischen Ehepartnern konkludent geschlossenen Gesellschaftsvertrages einen Zweck, der sich nicht in der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft erschöpft, sondern darüber hinausgeht, indem sie etwa durch Einsatz von Vermögenswerten und Arbeitsleistungen gemeinsam ein Vermögen aufbauen oder berufliche oder gewerbliche...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.1.3 Wahlrecht des Ehegatten bei Zugewinngemeinschaft

Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB), hat der überlebende Ehegatte folgende Wahlmöglichkeit: Gemäß § 1931 Abs. 1 BGB beträgt die Erbquote des Ehegatten neben Verwandten der ersten Ordnung ¼ bzw. neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern ½ des Nachlasses. Zur Berücksichtigung eines während der Ehe erzielten Zugew...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.2.2 Zur "taktischen Ausschlagung" des Ehegatten

Ob der überlebende Ehegatte ausschlägt und die "güterrechtliche Lösung" wählt, setzt eine Interessenabwägung voraus. Diese steht im Fall der Erbeinsetzung unter dem Zeitdruck der Frist des § 1944 BGB. Nur eingeschränkt gilt dies beim Vermächtnis; hier kann es aber zu einer Fristsetzung durch den Erben gem. § 2307 Abs. 2 BGB kommen. Erbschaft und Vermächtnisanspruch werden sog...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.1.5 Pflichtteil des Ehegatten

Ist ein Ehegatte, der mit dem Erblasser in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, weder Erbe geworden[2] noch mit einem Vermächtnis bedacht, kann er gem. § 1371 Abs. 2 BGB nur den "kleinen Pflichtteil" verlangen. Die Quote errechnet sich durch Halbierung des nicht erhöhten gesetzlichen Erbteils (§ 1931 Abs. 1 und Abs. 2 BGB), denn § 2303 Abs. 2 Satz 2 BGB lässt die Regelung des § ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Abfindungen Abfindungen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen (zB Erbschaft oder Ehescheidung) sind nicht zwangsläufig (BFH 185, 409 = BStBl 1998 II, 605 mwN; BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747; > Rz 75 Vermögensbereich ). Die Ablösung künftigen Unterhalts des geschiedenen Ehegatten ist – sofern die Voraussetzungen für den Abzug als SA (s...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anrechnung von unentgeltlichen Zuwendungen

Leitsatz Werden bei der Berechnung des steuerfreien fiktiven Zugewinnausgleichs unentgeltliche Zuwendungen angerechnet, dann erlischt die dafür gezahlte Schenkungsteuer- und dies mit Wirkung für die Vergangenheit. Sachverhalt Die Klägerin lebte mit ihrem Ehemann bis zu dessen Tod im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Es ergab sich für die Klägerin als überlebende Ehefrau ei...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / cc) Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich vor Rechtshängigkeit der Scheidung

Rz. 332 Wird der Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich gestellt, bevor der Scheidungsantrag rechtshängig war oder wird ein Scheidungsantrag gar nicht gestellt, so ist für die Berechnung des Endvermögens anstelle der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags jetzt der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Aufhebungsantrags maßgebend (§ 1387 BGB). Wird später noch der Scheidungsa...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / a) Zugewinnausgleich

aa) Zahlungsforderung Rz. 63 Der Antrag auf Zugewinnausgleich ist auf eine Geldforderung gerichtet und damit nach § 35 FamGKG zu bewerten. Es gilt der Wert der geltend gemachten Forderung. bb) Negativer Feststellungsantrag Rz. 64 Geht der Antragsteller im Wege des negativen Feststellungsantrags vor und beantragt er festzustellen, dass dem Antragsgegner kein Zugewinnausgleich zu...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / bb) Vorzeitiger Zugewinnausgleichs nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags

Rz. 328 Wird der Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich gestellt, nachdem der Scheidungsantrag bereits rechtshängig geworden ist, gilt auch für den vorzeitigen Zugewinnausgleich hinsichtlich des Endvermögens der Stichtag des § 1384 BGB, also der frühere Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags. Rz. 329 In diesem Fall kann sich der Höhe nach kein Unterschied zwis...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Anspruch auf Zugewinnausgleich

Rz. 552 In der Regel zeichnet sich die Ehe dadurch aus, dass die Ehegatten sozusagen durch "Aufgabenteilung" in verschiedensten Formen gemeinsam wirtschaften. Das Vermögen wird faktisch gemeinsam genutzt, auch wenn nur einer daran Eigentum hat. Wenn zwischen den Ehegatten nichts anderes vereinbart ist, tritt mit Eheschließung der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinscha...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 11. Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und Antrag auf Zahlung des Zugewinnausgleichs

a) Gegenstandswert Rz. 339 Einem Verfahren auf vorzeitigen Zugewinnausgleich unter Aufhebung der Zugewinngemeinschaft nach § 1385 BGB liegt eine Antragshäufung zugrunde. Es wird sowohl die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft als auch der sich daraus ergebende Ausgleichsanspruch beantragt. Daher sind beide Ansprüche zu bewerten und die Werte sodann nach § 33 Abs. 1 FamGKG zusam...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 2. Isolierte Verfahren auf Zahlung des Zugewinnausgleichs

a) Gegenstandswert Rz. 248 Wird eine bezifferte Forderung auf Zugewinnausgleich geltend gemacht, bemisst sich der Gegenstandswert nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 35 FamGKG. Maßgebend ist der Wert der verlangten Ausgleichsforderung. Beispiel 137: Antrag auf Zahlung von Zugewinn Der Ehemann beantragt Zugewinnausgleich in Höhe von 20.000,00 EUR. Der Gegenstandswert beläuft sich...mehr

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§ 4 Ehe / (2) Berechnung des Endvermögens im Rahmen des Zugewinnausgleichs

Rz. 494 Gemäß §§ 1384, 1376 Abs. 1 BGB wird für die Berechnung des Endvermögens im Rahmen des Zugewinnausgleichs der Wert zugrunde gelegt, den das Vermögen bei Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags hatte. Danach eintretende Vermögensänderungen sind ohne Bedeutung.[416] Die Zugewinnausgleichsforderung aus der anhand der bewerteten Anfangs- und Endvermögen errechneten Differe...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Gegenstandswert

Rz. 286 Geht der Antragsteller im Wege des Stufenantrags nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 254 ZPO vor, verlangt er also Auskunft und/oder eidesstattliche Versicherung sowie einen nach Auskunftserteilung noch zu beziffernden Betrag, so gilt § 38 i.V.m. §§ 35, 42 Abs. 1 FamGKG. Der Wert des Auskunftsanspruchs berechnet sich nach § 42 Abs. 1 FamGKG (siehe Rdn 280), der Wer...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / aa) Zahlungsforderung

Rz. 63 Der Antrag auf Zugewinnausgleich ist auf eine Geldforderung gerichtet und damit nach § 35 FamGKG zu bewerten. Es gilt der Wert der geltend gemachten Forderung.mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / aa) Gegenstandswert

Rz. 311 Stellt der Antragsteller einen Teilantrag auf Zahlung von Zugewinnausgleich und erhebt der Antragsgegner einen Widerantrag auf (negative) Feststellung dahingehend, dass dem Antragsteller über einen bestimmten Betrag hinaus kein weiterer Zugewinnausgleich zustehe, werden die Werte addiert, soweit die Beträge sich nicht decken.[87] Beispiel 180: Wechselseitige Auskunft...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

Rz. 322 Hinsichtlich der Gebühren kann wiederum zunächst auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden. Beispiel 186: Antrag auf Zahlung und Zuweisung bestimmter Vermögensgegenstände Die Ehefrau beantragt Zugewinnausgleich in Höhe von 20.000,00 EUR und gleichzeitig die Übereignung eines wertvollen Gemäldes unter Anrechnung eines Betrags von 10.000,00 EUR. Das Gericht spricht den ...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Gegenstandswert

Rz. 248 Wird eine bezifferte Forderung auf Zugewinnausgleich geltend gemacht, bemisst sich der Gegenstandswert nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 35 FamGKG. Maßgebend ist der Wert der verlangten Ausgleichsforderung. Beispiel 137: Antrag auf Zahlung von Zugewinn Der Ehemann beantragt Zugewinnausgleich in Höhe von 20.000,00 EUR. Der Gegenstandswert beläuft sich auf 20.000,00 EUR...mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / B. Gegenstandswert

Rz. 4 Der Gegenstandswert richtet sich gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 42 Abs. 1 FamGKG nach dem vollen Wert der jeweiligen Hauptsache[2] und ist vom Gericht nach § 55 FamGKG festzusetzen, da zwischenzeitlich eine Gerichtsgebühr (Nr. 1503 FamGKG-KV) einführt worden ist. Rz. 5 In Zugewinnverfahren ist allerdings zu beachten, dass sich der Gegenstandswert nicht nach der gesa...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

Rz. 318 Hinsichtlich der Gebühren kann wiederum zunächst einmal auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden. Beispiel 183: Antrag auf Zahlung, Hilfswiderantrag auf Stundung (II) Die Ehefrau beantragt Zugewinnausgleich in Höhe von 20.000,00 EUR. Der Ehemann beantragt Antragsabweisung, hilfsweise Stundung des Zugewinns. Das Gericht spricht den Zugewinn zu und entscheidet über den...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / X. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 22 Das selbstständige Beweisverfahren und das zugehörige Hauptsacheverfahren sind jeweils eigene Angelegenheiten (siehe § 7). Daher ist die Anwendung des jeweiligen Gebührenrechts gesondert zu prüfen.[5] Beispiel 18: Selbstständiges Beweisverfahren und Hauptsache Der Mandant hatte dem Anwalt im Januar 2013 den Auftrag zur Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahren...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / A. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in Familienstreitsachen richtet sich nach Teil 3 VV. Erstinstanzlich gelten die Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 2 In Beschwerdeverfahren gegen Endentscheidungen wegen des Hauptgegenstands gelten gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV die Gebühren eines Berufungsverfahrens (Nrn. 3200 ff. VV). Rz. 3 In Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Endentscheidungen wegen des Hauptge...mehr

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AGS 1/2018, Umfang der Beio... / 1 Sachverhalt

Das FamG hat der Antragstellerin VKH für das zu diesem Zeitpunkt anhängige Scheidungsverfahren mit Versorgungsausgleich bewilligt. Mit weiterem Beschluss hat es die bewilligte VKH auf die Folgesache Zugewinnausgleich erstreckt und mit weiterem Beschluss v. 6.10.2016 die beabsichtigte Scheidungsfolgenvereinbarung insoweit auf die Einigungsgebühr beschränkt. In der mündlichen V...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / bb) Negativer Feststellungsantrag

Rz. 64 Geht der Antragsteller im Wege des negativen Feststellungsantrags vor und beantragt er festzustellen, dass dem Antragsgegner kein Zugewinnausgleich zustehe, gilt § 35 FamGKG, da Gegenstand des Verfahrens eine bezifferte Geldforderung ist. Maßgebend ist der Wert der Forderung, deren Nichtbestehen festgestellt werden soll. Ein Feststellungsabschlag ist nicht vorzunehmen...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / aa) Verfahrensgebühr

Rz. 251 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 142: Zugewinnverfahren ohne Termin Der Anwalt reicht für die Ehefrau einen Antrag auf Zahlung von Zugewinnausgleich in Höhe von 20.000,00 EUR ein. Später wird der Antrag wieder zurückgenommen, ohne dass verhandelt worden oder eine Besprechung ge...mehr