Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 7. Erneute vorzeitige Vermögensauskunft

Rz. 86 Für den Schuldner besteht gem. § 802d ZPO alle zwei Jahre die Verpflichtung, eine erneute Vermögensauskunft abzugeben. Eine vorzeitige erneute Abgabe der Vermögensauskunft kann verlangt werden, wenn ein Gläubiger Tatsachen nach § 294 ZPO glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Der Gesetzgeber wol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Laufende Sozialgeldleistungen

Rz. 118 Die laufenden Sozialleistungen, mit Ausnahme des Elterngeldes in bestimmter Höhe, des Mutterschaftsgeldes und einiger Sozialleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen, § 54 Abs. 3 SGB I, und des für einen normalen Gläubiger unpfändbaren Wohngeldes, sind wie Arbeitseinkommen gem. den §§ 850 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 103 Der Schuldner steht regelmäßig auch in Rechtsbeziehungen zu anderen, aus denen ihm Ansprüche gegen diese Dritten zustehen, beispielhaft Ansprüche als Arbeitnehmer gegen den Dritten als Arbeitgeber oder als Kontoinhaber gegen das Kreditinstitut, bei dem seine Konten geführt werden. Bei der Forderungspfändung geht es um den Vollstreckungszugriff des Gläubigers auf die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 51 Herr Mack hat vor dem Amtsgericht Düren ein Urteil gegen Herrn Klamm erwirkt, in dem dieser verurteilt wird, an Herrn Mack 2.000 EUR nebst 8 % Zinsen, mindestens jedoch 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2.5.2021 sowie 10 EUR vorgerichtliche Kosten zu zahlen. Herr Mack möchte nunmehr, nachdem Herr Klamm auf mehrmaliges Anschreiben nicht reagier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Zwangsversteigerungsantrag

Rz. 149 Muster 58.30: Zwangsversteigerungsantrag Muster 58.30: Zwangsversteigerungsantrag An das Amtsgericht Düren – Vollstreckungsgericht – Zwangsversteigerungsantrag In der Zwangsvollstreckungssache des _____ – Gläubiger und Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ gegen den _____ – Schuldner und Antragsgegner – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ Nach dem vollstreckbaren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / e) Sofortige Beschwerde

Rz. 65 Gegen die Versagung der Durchsuchungsanordnung ist für den Gläubiger die sofortige Beschwerde (§ 793 Abs. 1 ZPO) statthaft. Welches Rechtsmittel dem Schuldner gegen die Erteilung der Anordnung zusteht, ist umstritten. Da der Richter die Belange des Schuldners abwägt, ist nach einer Meinung von einer Vollstreckungsentscheidung auszugehen und dem Schuldner steht das Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / X. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Antrag

Rz. 145 Voraussetzung für eine Zwangsversteigerung des Grundstückes ist ein Antrag des Gläubigers an das Amtsgericht (Vollstreckungsgericht), in dessen Bezirk das Grundstück des Schuldners liegt. Im Antrag ist die genaue Bezeichnung des Grundstückes, des Eigentümers und des vollstreckbaren Titels notwendig. Der Vollstreckungstitel und der entsprechende Zustellungsnachweis si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 76 Auf Antrag des Gläubigers oder des Schuldners kann der Gerichtsvollzieher gem. § 825 Abs. 1 ZPO eine anderweitige Verwertung anordnen als die, die nach den §§ 814 ff. ZPO gesetzlich bestimmt ist, d.h. statt der öffentlichen Versteigerung oder der Internet-Versteigerung.[70] Dabei kann zur Erzielung eines höheren Erlöses an einem anderen Ort oder durch eine andere Pers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Voraussetzungen/Verfahren

Rz. 160 Voraussetzung für eine solche Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist ein Titel, der den Schuldner zu einer unvertretbaren Handlung verpflichtet. Die vorzunehmende Handlung muss ausschließlich vom Willen des Schuldners abhängen. Zudem ist ein Gläubigerantrag erforderlich. Dieser muss allerdings weder das Zwangsmittel noch seine Höhe bezeichnen. Weiterhin müssen die allgemei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Antrag

Rz. 105 Bei dem notwendigen Pfändungsantrag ist insbesondere darauf zu achten, dass eine genaue Bezeichnung der zu pfändenden Forderung erfolgt. Das vorgegebene Formular nach der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung nennt zwar eine Reihe von Rechten, ohne tatsächlich alle Ansprüche in deren Kontext zu erfassen, und sieht dazu vor, frei sonstige Ansprüche zu pfänden (etwa ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Formularzwang, Ergänzungen

Rz. 130 Auch für die Kontopfändung gilt der Formularzwang nach § 829 Abs. 4 ZPO i.V.m. der Zwangsvollstreckungsverordnung. Allerdings umfasst das Formular nicht alle maßgeblichen Ansprüche. Es sieht auch die Möglichkeit von Ergänzungen – hilfsweise auf einer Anlage – vor. Prüfen Sie, ob sich im konkreten Einzelfall die Notwendigkeit der Ergänzung für nachfolgende Ansprüche e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Beschlagnahme

Rz. 146 Nach Anordnung der Zwangsversteigerung des Grundstückes liegt eine Beschlagnahme entsprechend § 20 Abs. 1 ZVG vor. Diese Beschlagnahme richtet sich gegen das Grundstück und die Gegenstände, auf die sich bei einem Grundstück die Hypothek erstreckt (vgl. § 20 Abs. 2 ZVG).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / VIII. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Sachpfändung

Rz. 52 Die Sachpfändung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher. Örtlich zuständig ist grundsätzlich der Gerichtsvollzieher in dessen Bezirk sich der Gegenstand befindet, auf den zugegriffen werden soll. Der Sachpfändung unterliegen alle Sachen, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden (vgl. § 808 ZPO). Auf die rechtlichen Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an. Dem Geric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Rentenansprüche

Rz. 121 Nach dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches vom 13.6.1994 ist auch die Pfändung von künftigen Rentenansprüchen möglich. In § 54 Abs. 4 SGB I ist festgelegt, dass Ansprüche auf laufende Sozialgeldleistungen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Abgeschafft wurden die Billigkeitsprüfung, die Prüfung, ob der Schuldner durch die Pfänd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 114 Muster 58.28: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Muster 58.28: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Hinweis: Das Formular gibt den Rechtsstand der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 16.6.2014 (BGBl I, 754) wieder. Die jeweils aktuelle Fassung ist im Internet unter www.bmjv.de abrufbar. Eine Überarbeitung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / IX. Muster: Nachbesserungsantrag zur Vermögensauskunft

Rz. 94 Muster 58.24: Nachbesserungsantrag zur Vermögensauskunft Muster 58.24: Nachbesserungsantrag zur Vermögensauskunft Herrn/Frau (Ober-)Gerichtsvollzieher _____ _____ (Straße) _____ (PLZ, Ort) (Alternativ:) Amtsgericht _____ – Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge – _____ (Straße) _____ (PLZ, Ort) Antrag auf Ergänzung der Vermögensauskunft In Sachen Mack, _____, gegen Klamm,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / e) Rechtsbehelfe

Rz. 141 An Rechtsbehelfen stehen sowohl bei der Eintragung als auch bei der Ablehnung der Zwangssicherungshypothek die nicht fristgebundene Beschwerde nach § 71 GBO zum OLG (§ 72 GBO) statt Gegen diese Entscheidung ist nach § 78 GBO die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn sie vom OLG zugelassen wurde. Grund für diese Regelung ist die Tatsache, dass das Grundbuchamt und nicht da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Bevorrechtigte Unterhaltsgläubiger

Rz. 112 Besser gestellt bei der Pfändung von Arbeitseinkommen und daher bevorzugt werden sog. bevorrechtigte Gläubiger. Dies sind Gläubiger, die wegen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs pfänden (§ 850d ZPO). Sie sind durch die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO nicht beschränkt. Dem Schuldner wird dagegen, wenn solche bevorrechtigten Gläubiger pfänden, nur der notwendige Un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Andere Rechte

Rz. 134 Neben den Grundstücken sind Gegenstände des Immobiliarzwangsvollstreckungsrechtes auch die Wohnungseigentumsrechte sowie grundstücksgleiche Rechte wie Erbbaurecht, Wohnungserbbau- und Teilerbbaurechte, Bergwerkseigentum, Jagd- und Fischereirechte (vgl. Art. 69 EGBGB) sowie Schiffe und Schiffsbauwerke, die im Schiffs- bzw. Schiffsbauregister eingetragen sind, und fern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 79 Herr Mack hat gegen Herrn Klamm einen Zahlungstitel erwirkt. Auf eine weitere Zahlungsaufforderung wird der Anspruch aber nicht erfüllt. Die Frage seines Bevollmächtigten, wo ggf. erfolgreich vollstreckt werden könnte, muss Herr Mack unbeantwortet lassen. Hierzu liegen ihm keinerlei Erkenntnisse vor. Der Bevollmächtigte erwägt deshalb unmittelbar die Abnahme der Vermö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek

Rz. 142 Muster 58.29: Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek Muster 58.29: Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek An das Amtsgericht Düren – Grundbuchamt – Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek In der Zwangsvollstreckungssache des _____ – Gläubiger und Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ gegen den _____ – Schuldner und Antrags...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Durchführung der Pfändung

Rz. 55 Gegenstand der Pfändung sind vor allem bewegliche Sachen, insbesondere Fahrzeuge oder wertvolle Elektrogeräte einschließlich Schiffe, Luftfahrzeuge (vgl. §§ 870a, 931 ZPO) und Wertpapiere im Sinne von reellen Papieren, wo das Recht aus dem Papier dem Recht am Papier folgt (vgl. §§ 821, 831 ZPO). Geld, Kostbarkeiten wie Schmuck oder wertvolle Sammlungen sowie Wertpapie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Voraussetzungen

Rz. 153 Voraussetzung ist, dass ein Titel vorliegt, der auf die Vornahme einer vertretbaren Handlung lautet. Gem. § 887 Abs. 3 ZPO darf diese vertretbare Handlung weder in einer Geldzahlung noch in der Herausgabe oder Leistung von Sachen liegen und sie darf gem. § 894 ZPO auch nicht in der Abgabe einer Willenserklärung bestehen. Weiterhin ist Voraussetzung, dass ein Antrag d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / III. Muster: Vorpfändung

Rz. 101 Muster 58.27: Vorpfändung Muster 58.27: Vorpfändung An das Amtsgericht _____ – Gerichtsvollzieherverteilungsstelle – zur Zustellung an Nach dem vollstreckbaren Urteil des AG Düren vom _____, Az. _____, kann der Gläubiger Herr Mack, _____ (volle Parteibezeichnung), von dem Schuldner Herrn Klamm, _____ (volle Parteibezeichnung), die Zahlung folgender...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Beschluss

Rz. 154 Zuständig für die Entscheidung über den Antrag ist gem. § 887 Abs. 1 ZPO das Prozessgericht erster Instanz. Es entscheidet durch Beschluss. Der Schuldner hat die Vornahme der Handlung zu dulden. Zur Beseitigung etwaigen Widerstandes des Schuldners kann sich der Gläubiger der Hilfe des Gerichtsvollziehers bedienen. Zur Vorauszahlung von Kosten, die voraussichtlich durc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Zweck

Rz. 137 Die Zwangssicherungshypothek bietet dem Gläubiger den Vorteil, in das Grundbuch eingetragen zu sein und damit bereits einen Zugriff auf das Grundstück des Schuldners zu haben. Zugleich verbessert er sich bei einer tatsächlichen Verwertung des Grundstückes aus der Rangklasse des § 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG, der der als persönlicher Gläubiger zugeordnet ist und in der Gläubi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Weitere Voraussetzungen

Rz. 139 Gem. § 866 Abs. 3 ZPO ist bei dem zugrunde liegenden Vollstreckungstitel darauf zu achten, dass dieser eine höhere Hauptforderung als 750 EUR (Zinsen bleiben dabei unberücksichtigt, soweit sie als Nebenforderung geltend gemacht sind) tituliert. Aufgrund mehrerer demselben Gläubiger zustehender Schuldtitel kann eine einheitliche Sicherungshypothek eingetragen werden. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 5. Erzwingungshaft

Rz. 84 Erscheint der Schuldner im Termin nicht oder verweigert er grundlos die Abgabe der Vermögensauskunft, ordnet das Gericht auf Antrag des Gläubigers Haft zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft an (vgl. § 802g ZPO). Zuständig für den Erlass dieses Haftbefehls ist der Richter gem. § 4 Abs. 3 RPflG. Zur Vollstreckung eines solchen Haftbefehls zur Nachtzeit oder an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Rechtsbehelf

Rz. 155 Gegen den Ermächtigungsbeschluss nach § 887 ZPO und den Kostenvorschussbeschluss nach § 887 Abs. 2 ZPO ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 793 ZPO gegeben.[131] Sollte der Schuldner den Erfüllungseinwand erheben, so ist auch dieser aus prozessökonomischen Gründen im Verfahren nach § 887 ZPO zu berücksichtigen.[132]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Wohnung i.S.d. Art. 13 GG

Rz. 62 Es ist von dem weiten verfassungsrechtlichen Wohnungsbegriff i.S.d. Art. 13 GG auszugehen.[55] Darunter fallen neben der eigentlichen Wohnung auch die Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume.[56] Aber auch ein Hof, ein Garten, Ein Wochenendhaus oder ein Wohnwagen können davon umfasst sein.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Antrag

Rz. 138 Nach § 867 Abs. 1 S. 1 ZPO ist ein Antrag des Gläubigers bei dem Grundbuchamt, in dessen Bezirk das zu belastende Grundstück liegt, notwendig. Wenn dem Schuldner mehrere Grundstücke gehören, in die vollstreckt werden soll, muss der Gläubiger den Forderungsbetrag auf die einzelnen Grundstücke verteilen (vgl. § 867 Abs. 2 ZPO). Das Grundstück haftet gem. § 867 Abs. 1 S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 71 Bei den unpfändbaren Sachgruppen des § 811 Abs. 1 Nr. 1, 5 und 6 ZPO, bei denen der Schutzzweck auch durch Bereitstellung geringwertiger Ersatzsachen erfüllt werden kann, kann dem Gläubiger auf Antrag eine Austauschpfändung durch Beschluss des Vollstreckungsgerichtes gestattet werden (vgl. § 811a ZPO). Der Schuldner erhält also für den wertvollen Gegenstand einen in d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Austauschpfändung

Rz. 73 Muster 58.18: Austauschpfändung Muster 58.18: Austauschpfändung An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – in _____ Antrag auf Gestattung der Austauschpfändung In der Zwangsvollstreckungssache des _____ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ gegen den _____ – Schuldner – beantrage ich im Namen und in Vollmacht des Gläubigers (Alternative auswählen und entsprechend be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Anderweitige Verwertung – Freier Verkauf

Rz. 77 Muster 58.19: Anderweitige Verwertung – Freier Verkauf Muster 58.19: Anderweitige Verwertung – Freier Verkauf An den Gerichtsvollzieher _____ in _____ In der Zwangsvollstreckungssache des _____ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ gegen den _____ – Schuldner – beantrage ich im Namen und in Vollmachtmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Umfang/Pfändungsgrenze

Rz. 110 Die Pfändung von Arbeitseinkommen verspricht neben der Kontopfändung den besten und erfolgreichsten Zugriff auf das Vermögen des Schuldners. Grund hierfür ist die Tatsache, dass viele Schuldner einer Erwerbstätigkeit nachgehen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 ZPO ist jedes wiederkehrende zahlbare Entgelt für persönliche Arbeits- ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Pflicht des Schuldners

Rz. 82 Der Schuldner hat in dem Termin ein Vermögensverzeichnis vorzulegen und an Eides statt zu versichern, dass seine Angaben richtig und vollständig sind. Die Übersendung eines einfachen oder notariellen Vermögensverzeichnisses lässt diese Frist nicht entfallen. Anderes kann allerdings gelten, wenn sich der Gläubiger auf die Vorlage eines solchen privaten Vermögensverzeic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / V. Muster: Kombinierter Antrag auf Sachpfändung und die Abnahme der Vermögensauskunft mit gütlicher Erledigung

Rz. 90 Muster 58.22: Kombinierter Antrag auf Sachpfändung und die Abnahme der Vermögensauskunft mit gütlicher Erledigung Muster 58.22: Kombinierter Antrag auf Sachpfändung und die Abnahme der Vermögensauskunft mit gütlicher Erledigung Dazu folgende Anlagen: Anlage _____ zum Sachpfändungsauftrag [92] Hinsichtlich des erteilten Sachpfändungsauftrages wird gebeten, die im Gewahrsam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Muster: Anderweitige Verwertung – Freie Internetversteigerung

Rz. 78 Muster 58.20: Anderweitige Verwertung – Freie Internetversteigerung Muster 58.20: Anderweitige Verwertung – Freie Internetversteigerung An den Gerichtsvollzieher _____ in _____ In der Zwangsvollstreckungssache des _____ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ gegen den _____ – Schuldner – beantrage ich im Namen und in Vollmacht den am ____...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 127 Es sind grds. dieselben Voraussetzungen wie bei jeder anderen Pfändung bzw. Forderungspfändung zu beachten. Auch wenn mit der Reform der Kontopfändung[119] in § 833a ZPO Teile des Pfändungsgegenstandes geregelt wurden, hat sich an der Bandbreite der zu pfändenden Forderungen nichts geändert. Nicht nötig und keine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine wirksame Pfändung i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / f) Pfändungsschutz und Austauschpfändung

Rz. 57 Zum Schutz des Schuldners aus sozialen Gründen im öffentlichen Interesse listen die §§ 811, 811c ZPO vom Gesetzgeber für unpfändbar erklärte Sachen auf. In der Praxis sind am wichtigsten die persönlichen Gegenstände des Schuldners, Haushaltsgegenstände, insbesondere Kleider und Wäsche, die zu einer bescheidenen Lebensführung benötigt werden. Weiterhin gehören dazu Geg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Grundstücksrecht / V. Vollstreckungsunterwerfung

Rz. 19 Außerhalb des Anwendungsbereichs der §§ 3,12 MaBV und bei anderen als Werkverträgen bestehen gegen die Vollstreckungsunterwerfung keine Bedenken, auch nicht im Formular- und Verbrauchervertrag.[17] Im Hinblick auf die Vorleistungen des Verkäufers (Bewilligung der Auflassungsvormerkung/Belastungsvollmacht) ist der Käufer der Vollstreckung wegen des Kaufpreises nebst Zi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erbrecht / 3. Schutz des Nacherben gegen Zugriff der Gläubiger des Vorerben

Rz. 148 § 2115 BGB gibt dem Nacherben einen Schutz gegen Verfügungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter erfolgen. Diese Verfügungen sind insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würden. Vorstellbar ist ja, dass ein Gläubiger eines Vorerben die Zwangsvollstreckung in den N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Grundstücksrecht / E. Muster: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus

Rz. 64 Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus § 1 Kaufgegenstand (1) Der Erschienene zu 1), nachstehend Verkäufer genannt, ist Eigentümer (Beteiligungsverhältnis angeben) des Grundstücks Gemarkung _____, Flur _____, Flurstück _____, Gebäude- und Freifläche _____, mit einer Größe von _____, eingetragen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Antrag und Vereinbarung statischer Kindesunterhalt

Rz. 181 Kindesunterhaltstitel können grundsätzlich als statische Titel errichtet werden. Im Mangelfall ist dies gar nicht anders möglich. Der Mangelfall bestimmt eine konkrete Zahlungsverpflichtung.[297] Statische Titel sind über den Mangelfall hinaus dann vorzuziehen, wenn Änderungen der Bedürftigkeit oder Leistungsfähigkeit bevorstehen oder Unterhalt vergleichsweise großzü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XX. Muster: Vollstreckungsabwehrklage

Rz. 104 Muster 56.32: Vollstreckungsabwehrklage Muster 56.32: Vollstreckungsabwehrklage An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Wohnungseigentümers _____ – Klägers/Schuldners – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft ___...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Bankrecht / a) Muster: Bestellung einer Buchgrundschuld mit Übernahme der persönlichen Haftung

Rz. 51 Muster 8.3: Bestellung einer Buchgrundschuld mit Übernahme der persönlichen Haftung Muster 8.3: Bestellung einer Buchgrundschuld mit Übernahme der persönlichen Haftung Verhandelt am _____ in _____ Vor mir [Notar] erschien(en) _____ – nachstehend "Besteller" genannt – – ausgewiesen durch amtlichen Lichtbildausweis [oder: Dem Notar ist der Erschienene von Person bekannt.] –...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Androhung eines Ordnungsmittels

Rz. 47 Der Verfügungsantrag sollte unbedingt die Androhung eines Ordnungsmittels enthalten. Diese ist unabdingbare Voraussetzung für deren spätere Festsetzung (§ 890 Abs. 2 ZPO). Die Androhung erfolgt ausschließlich auf Antrag des Gläubigers. Findet sich ein solcher Antrag auf Androhung eines Ordnungsmittels nicht in dem Verfügungsantrag, wird er keineswegs von Amts wegen mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / j) Anmerkungen zum Muster

mehr