Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / b) Hemmung der Verjährung durch Klageerhebung (§ 204 BGB)

Rz. 315 Gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB wird durch Klageerhebung die Verjährung gehemmt. Allerdings hemmt nur die Klage auf Zahlung die Verjährung. Eine Klage auf Zahlung (§ 2325 BGB) hemmt die Verjährung des gegen den Beschenkten auf Herausgabe zum Zwecke der Duldung der Zwangsvollstreckung gerichteten Anspruchs (§ 2329 BGB) nur dann, wenn es sich um denselben Schuldner handel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zustimmung des Eigentümers.

Rn 4 Nach II 2 ist bei zurücktretenden Grundpfandrechten die Zustimmung des Eigentümers erforderlich, weil ein bestehendes oder zukünftiges Eigentümerrecht betroffen sein kann (MüKo/Lettmaier Rz 11). Die Zustimmung ist materiell-rechtlich eine formfreie, einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die zur Wirksamkeit entweder einem der Beteiligten oder dem Grundbuchamt z...mehr

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AGS 08/2024, Überprüfung de... / I. Sachverhalt

Die (spätere) Beklagte hatte gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt. Das Mahngericht hatte das Verfahren an das LG Hamburg abgegeben. Dieses hat die Zustellung der Anspruchsbegründung und der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens verfügt. Die Zustellungsurkunde, nach der der Beklagte die Anspruchsbegründung und die verfahrenseinleitende Verfügung durch Einlage in d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1177 BGB – Eigentümergrundschuld, Eigentümerhypothek.

Gesetzestext (1) 1Vereinigt sich die Hypothek mit dem Eigentum in einer Person, ohne dass dem Eigentümer auch die Forderung zusteht, so verwandelt sich die Hypothek in eine Grundschuld. 2In Ansehung der Verzinslichkeit, des Zinssatzes, der Zahlungszeit, der Kündigung und des Zahlungsorts bleiben die für die Forderung getroffenen Bestimmungen maßgebend. (2) Steht dem Eigentüm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Nutzungen.

Rn 1 Der Erbe erlangt an den gezogenen Nutzungen (§§ 99, 100) abweichend von §§ 987 bis 983 unmittelbar Eigentum, etwa wenn der Erbschaftsbesitzer bei Fruchtziehung bösgläubig war (§ 953) sofern das ihm gegen den Erbschaftsbesitzer einen dinglichen Herausgabeanspruch gewährt, der in der Insolvenz des Erbschaftsbesitzers zur Aussonderung, § 47 InsO, und in der Zwangsvollstrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gelöschtes Recht.

Rn 1 Von S 1 werden alle eintragungsfähigen beschränkten dinglichen Rechte sowie entspr grundstücksgleiche Rechte an einem fremden Grundstück erfasst. Das Recht muss wirksam entstanden, in das Grundbuch eingetragen und später zu Unrecht gelöscht worden sein. Anspruch iSd § 901 ist der Anspruch aus dem gelöschten dinglichen Recht auf Gewährung von Besitz oder Leistungen und n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Akzessorische Sicherheiten, Abs 1.

Rn 2 Akzessorische Sicherheiten iSd I sind die Hypotheken (§§ 1113 ff) einschl der Schiffshypotheken (§ 8 SchiffRG) und dem Registerpfandrecht an Luftfahrzeugen (§ 98 II LuftRG) sowie die Pfandrechte an beweglichen Sachen und Rechten (§§ 1205, 1273). I findet Anwendung sowohl auf die vertraglichen wie auch die gesetzlichen Sicherheiten und der im Wege der Zwangsvollstreckung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gutgläubiger Erwerb.

Rn 10 Nach § 135 II sind die Vorschriften über den gutgläubigen Erwerb, also die §§ 892 f, 932 ff, 1032, 1138, 1155, 1207, 1244 sowie § 366 HGB, entspr anwendbar. Es muss ein rechtsgeschäftlicher Erwerb erfolgen, weswegen ein gutgläubiger Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung, § 135 I 2, ausgeschlossen ist (RGZ 90, 338; BaRoth/Wendtland § 135 Rz 11; aA MüKo/Armbrüster § 135...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff und Bedeutung.

Rn 1 Die Definition unterscheidet zwischen den unmittelbaren (I) und mittelbaren (III) Sachfrüchten und den unmittelbaren (II) und mittelbaren (III) Rechtsfrüchten. Die rechtlichen Wirkungen, die sich an die Einordnung als Sach- oder Rechtsfrucht knüpfen, ergeben sich aus §§ 953 ff, 911 (Eigentumserwerb an den Früchten), §§ 993 (Herausgabe von Nutzungen), §§ 581, 1030 (Nutzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einzelfälle.

Rn 4 Bloße Schikane liegt vor beim Herausgabeverlangen bzgl wegen Insolvenz wertloser Aktien bestimmter Nummerierung statt angebotener gleichwertiger (RGZ 96, 184, 186); Betretungsverbot für das Grundstück, auf dem das Grab der Mutter liegt (RGZ 72, 251, 254; zutr anders AG Grevenbroich NJW 98, 2063 f [AG Grevenbroich 15.12.1997 - 11 C 335/97] zum Verbot, Blumen auf dem Grab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Befriedigung des Gläubigers kann freiwillig (nach § 1142) oder durch Zwangsvollstreckung (nach § 1147) erfolgt sein; auch eine Zahlung für Rechnung des Eigentümers (KGJ 41, 249, 251) oder eine einvernehmliche Befreiung des Eigentümers von der Forderung durch den Gläubiger genügt (BGH WM 69, 1102). Sie muss durch den wahren Eigentümer erfolgen; Befriedigung durch den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Prozessuale Besonderheiten.

Rn 25 Sollte der Eigentümer die herausverlangte Sache nach den §§ 873, 929, 930, 931 an einen Dritten übereignet haben, entstehen im Herausgabeprozess keine Folgen für den Verfahrensverlauf, § 265 II 1 ZPO. Urteilsbindung an die Rechtskraft des Urteils entsteht für den Rechtsnachfolger gem § 325 I ZPO. Dieser kann nach einer den Titel übertragenden Umschreibung der Vollstrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1149 BGB – Unzulässige Befriedigungsabreden.

Gesetzestext Der Eigentümer kann, solange nicht die Forderung ihm gegenüber fällig geworden ist, dem Gläubiger nicht das Recht einräumen, zum Zwecke der Befriedigung die Übertragung des Eigentums an dem Grundstück zu verlangen oder die Veräußerung des Grundstücks auf andere Weise als im Wege der Zwangsvollstreckung zu bewirken. Rn 1 Eine Verfallsvereinbarung kann nicht Inhal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Besitzer kann den Eigentümer unter Angabe des als Ersatz verlangten Betrags auffordern, sich innerhalb einer von ihm bestimmten angemessenen Frist darüber zu erklären, ob er die Verwendungen genehmige. 2Nach dem Ablauf der Frist ist der Besitzer berechtigt, Befriedigung aus der Sache nach den Vorschriften über den Pfandverkauf, bei einem Grundstück nach den Vorschr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsgeschäft.

Rn 4 Gutgläubiger Erwerb beweglicher Sachen setzt zunächst eine rechtsgeschäftliche Verfügung voraus. Im Falle eines gesetzlichen Erwerbs (zB nach den §§ 937 ff, 946 ff, 952, 953 ff) sind die Normen der §§ 932 ff nicht anwendbar. Gutgläubiger Erwerb kommt ferner nicht in Betracht bei gesetzlicher Gesamtnachfolge (Erbfall, eheliche Gütergemeinschaft) und beim Erwerb im Wege d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. ›Echtes‹ Eigentum.

Rn 9 Wohnungseigentum ist Eigentum iSv § 903 BGB (BGH ZMR 14, 225 Rz 15) und genießt damit ua vollen Eigentumsschutz (BGH NJW 10, 3093 Rz 14), sein Eigentümer Grundrechtsschutz, zB durch Art 13 GG (BGH NJW 13, 2687 Rz 7) oder Art 14 GG (BGH NJW 10, 3093 [BGH 15.01.2010 - V ZR 72/09] Rz 15). Es kann veräußert, tw veräußert (§ 6 Rn 4), belastet (§ 6 Rn 5 ff), unterteilt (§ 2 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Erbe kann die Befriedigung eines im Aufgebotsverfahren ausgeschlossenen Nachlassgläubigers insoweit verweigern, als der Nachlass durch die Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger erschöpft wird. 2Der Erbe hat jedoch den ausgeschlossenen Gläubiger vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen zu befriedigen, es sei denn, da...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / b) Verjährung im Rahmen der Stufenklage

Rz. 221 Auch wenn im Rahmen einer Stufenklage zunächst nur ein unbezifferter Leistungsantrag gestellt wird, ist die Verjährung grundsätzlich gehemmt; dies gilt für die vorbereitenden Ansprüche allerdings nur, soweit diese Gegenstand der Stufenklage sind.[420] Dies gilt so lange, bis die die Leistung vorbereitenden Hilfsansprüche erfüllt worden sind.[421] Die Hemmung endet je...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Prozessuales.

Rn 30 Die Prozessvollmacht des Rechtsanwaltes (§ 80 ZPO) umfasst die Befugnis zur Abgabe und Entgegennahme von Erhöhungsverlangen (BGH ZMR 03, 406). Der Gebührenstreitwert für die Mieterhöhungsklage bemisst sich nach § 41 V 1 GKG höchstens mit dem Jahresbetrag der geforderten Mieterhöhung. Der Rechtsmittelstreitwert berechnet sich analog § 9 ZPO (BGH NZM 19, 135 Rz 2; ZMR 07...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Einrede der Vorausklage ist ausgeschlossen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen.

Rn 7 Gegen § 555 verstoßende Vertragsklauseln oder Absprachen sind unwirksam, ohne über § 139 den sonstigen Teil des Mietvertrags zu tangieren. Geleistete Zahlungen kann der Mieter nach § 812, dh über Bereicherungsrecht zurückfordern (Ausn: § 814). Verpflichtet sich der Mieter im Rahmen eines Prozessvergleichs im Fall der Verletzung seiner Zahlungspflicht zur Räumung der Woh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 137 1 schützt in erster Linie die Verkehrsfähigkeit von Sachen und Rechten und sichert den numerus clausus der Sachenrechte sowie die Zwangsvollstreckung (BGHZ 134, 186). Die Vorschrift verhindert, dass Gegenstände dem Rechtsverkehr entzogen werden (BGHZ 56, 278). Sie dient damit der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Wie § 137 2 belegt, zielt § 137 1 nicht auf den ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsinhalt.

Rn 5 Der Gläubiger hat den Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in die belasteten Gegenstände. Eine persönliche Haftung erfolgt nur gem § 1088. Eine Vollstreckung erfordert Leistungstitel gegen den Besteller. Gegen den Nießbraucher ist ein Duldungstitel notwendig, evtl § 794 II iVm I Nr 5 ZPO, ggf Klausel gem § 738 ZPO. Rn 6 S 2 ist mit Ausnahme der Fälligkeitsregel ü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Abwendungsbefugnis.

Rn 10 Nach § 1973 II 3 kann der Erbe die Herausgabe und damit die Zwangsvollstreckung in die noch vorhandenen Nachlassgegenstände durch Zahlung ihres Wertes abwenden. Er kann die zur Befriedigung seiner eigenen Ersatzansprüche erforderlichen Gegenstände zurückbehalten, sie sind nicht Nachlassüberschuss (RGRK/Kregel § 1973 Rz 22; NK-BGB/Krug § 973 Rz 14). Maßgebender Zeitpunk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Prozessuales.

Rn 14 Bei Nichterfüllung der Rückgabepflicht aus § 546 I ist eine Räumungsklage erforderlich, welche mit der Klage auf Zahlung der Mietrückstände verbunden werden kann. Die eigenmächtige Inbesitznahme der Mietsache durch den Vermieter ist verbotene Eigenmacht gem § 858 (auch ggü dem Untermieter: KG ZMR 09, 912), die gem § 231 verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wohnungszuweisung.

Rn 23 Mit der Zuweisungsentscheidung ist der Ehegatte, der die Wohnung verlassen muss, vAw und ausdrücklich zu verpflichten, sie zu räumen und an den anderen herauszugeben (BGH FamRZ 94, 98, 101). Die bloße Zuweisung ohne gleichzeitige Herausgabeverpflichtung stellt keinen vollstreckbaren Räumungstitel dar (Zweibr FamRZ 20, 832; Stuttg FamRZ 02, 589; Thomas/Putzo/Hüßtege § 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 37 WEG – Vermietung.

Gesetzestext (1) Hat der Dauerwohnberechtigte die dem Dauerwohnrecht unterliegenden Gebäude- oder Grundstücksteile vermietet oder verpachtet, so erlischt das Miet- oder Pachtverhältnis, wenn das Dauerwohnrecht erlischt. (2) Macht der Eigentümer von seinem Heimfallanspruch Gebrauch, so tritt er oder derjenige, auf den das Dauerwohnrecht zu übertragen ist, in das Miet- oder Pa...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Verfahren

Rz. 178 Nach § 888 Abs. 1 S. 1 ZPO ist das Prozessgericht der ersten Instanz für das Verfahren zuständig, und zwar gem. § 20 Abs. 1 Nr. 17 RPflG der Richter und nicht der Rechtspfleger. Mit dem Antrag ist die vollstreckbare Ausfertigung nebst Zustellungsnachweis vorzulegen.[357] Die Vollstreckung selbst erfolgt durch die Festsetzung von Zwangsgeld oder Zwangshaft, wobei die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Der Erbe soll durch die Möglichkeit gerichtlicher Stundung vor unbilligen Härten durch Zerschlagung zum Nachlass gehörender Werte geschützt werden, die ihm dadurch droht, dass der Pflichtteilsanspruch sofort mit dem Erbfall fällig und ggf im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzbar ist (§ 2317 Rn 3, 5). Die Möglichkeit der Stundung kann die Verhandlungs- und Vergleichs...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 6. Durchsetzung der Pflichtteilsrechte

Rz. 221 Die Geltendmachung des Pflichtteilsrechts erfolgt durch Herabsetzungsklage. Die Klage ist gegen sämtliche testamentarisch Begünstigten – sofern die zu ihren Gunsten getroffenen Verfügungen der Herabsetzung unterliegen – zu richten. Ggf. ist anschließend durch Restitutionsklage die Herausgabe des Nachlasses, der Gegenstand der herabgesetzten Verfügungen war, an die Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2155 BGB – Gattungsvermächtnis.

Gesetzestext (1) Hat der Erblasser die vermachte Sache nur der Gattung nach bestimmt, so ist eine den Verhältnissen des Bedachten entsprechende Sache zu leisten. (2) Ist die Bestimmung der Sache dem Bedachten oder einem Dritten übertragen, so finden die nach § 2154 für die Wahl des Dritten geltenden Vorschriften Anwendung. (3) Entspricht die von dem Bedachten oder dem Dritten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte.

Rn 11 Eine Einteilung kann nach den Wirkungen erfolgen. Wesentliches Merkmal der Verfügung ist die unmittelbare Einwirkung auf den Bestand eines Rechts durch dessen Übertragung, Belastung, Änderung oder Aufhebung, im Gegensatz zu den Verpflichtungsgeschäften, durch welche die Rechtslage einer Person im Verhältnis zu einer anderen geändert wird (BGH NJW 99, 1026 [BGH 03.12.19...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aufgaben des Nachlasspflegers.

Rn 26 Der Wirkungskreis des Nachlasspflegers wird im Anordnungsbeschluss des Nachlassgerichts festgelegt. Er kann sich auf einzelne Aufgaben beschränken (KG NJW 65, 1719). Die idR Erhaltung und Sicherung vorzunehmenden Maßnahmen bestimmen sich weitgehend nach der Zweckmäßigkeit; eine vollständige gesetzliche Regelung ist kaum möglich (Mot V 549). Nicht zu den primären Aufgab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2219 BGB – Haftung des Testamentsvollstreckers.

Gesetzestext (1) Verletzt der Testamentsvollstrecker die ihm obliegenden Verpflichtungen, so ist er, wenn ihm ein Verschulden zur Last fällt, für den daraus entstehenden Schaden dem Erben und, soweit ein Vermächtnis zu vollziehen ist, auch dem Vermächtnisnehmer verantwortlich. (2) Mehrere Testamentsvollstrecker, denen ein Verschulden zur Last fällt, haften als Gesamtschuldne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich und Voraussetzungen.

Rn 1 Während § 366 das Verhältnis mehrerer Hauptforderungen untereinander bestimmt, regelt § 367 das Verhältnis von Hauptforderung, Zinsen und Kosten im Falle der nicht zureichenden Tilgung. Ansprüche auf Nutzungsherausgabe sind demgegenüber eigene Hauptforderungen, so dass § 366, nicht § 367 anzuwenden ist (Karlsr NJW-RR 17, 1445 [OLG Karlsruhe 24.07.2017 - 12 U 75/17]; tei...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 2. Einsetzung der gesetzlichen Erben als Nacherben

Rz. 117 Setzt der Erblasser den Abkömmling als Erben ein, so kann er Vor- und Nacherbfolge anordnen und dessen gesetzliche Erben entsprechend den ihnen nach der gesetzlichen Erbfolge zustehenden Anteilen als Nacherben berufen. Zu vermeiden ist, die Nacherben namentlich zu benennen, da sich die gesetzlichen Erben nach Errichtung der Verfügung ändern können. Werden andere Pers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1199 BGB – Gesetzlicher Inhalt der Rentenschuld.

Gesetzestext (1) Eine Grundschuld kann in der Weise bestellt werden, dass in regelmäßig wiederkehrenden Terminen eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist (Rentenschuld). (2) 1Bei der Bestellung der Rentenschuld muss der Betrag bestimmt werden, durch dessen Zahlung die Rentenschuld abgelöst werden kann. 2Die Ablösungssumme muss im Grundbuch angegeben werden. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entstehung der Hypothek.

Rn 5 Die Hypothek entsteht durch (formlose) Einigung und Eintragung (§ 873; Ausn: Wertpapierhypothek, § 1188). Bei fehlender oder unwirksamer Einigung zwischen Eigentümer und Gläubiger entsteht eine Eigentümergrundschuld (aA Ddorf ZIP 15, 1650 und die hM: kein Grundpfandrecht). Aus der Einigung ergibt sich auch, ob bei Nichtigkeit des Darlehensvertrags der Anspruch des Darle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Form des Anerkenntnisses.

Rn 4 Das G nennt als Formen möglicher Anerkenntnishandlungen Abschlagszahlung (BGH 27.1.15 – VI ZR 87/14 Rz 8), Zinszahlung und Sicherheitsleistung. Auch das konstitutive oder deklaratorische Schuldanerkenntnis (s § 781 Rn 3, 9) sind erfasst. Das Anerkenntnis kann unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls auch allein durch schlüssiges Verhalten erfolgen (BGH NJW 12, 218...mehr

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§ 18 Länderübersicht / V. Pflichtteilsrecht

Rz. 531 Pflichtteilsberechtigt sind gem. Art. 506 ZGB die Abkömmlinge, bei Fehlen von Abkömmlingen die Eltern, und der Ehegatte des Erblassers. Die Familienangehörigen des Erblassers erhalten zunächst aus dem Nachlass den Unterhalt für drei Monate nach Eintritt des Erbfalls.[529] Der Pflichtteil ist echtes Erbrecht. Er ist die den Noterben vorbehaltene quotale Beteiligung am ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Fehlen einer besonderen vertraglichen Regelung.

Rn 32 a) Bis zur Verwertungsreife ist der Sicherungsgeber bei einer stillen Sicherungszession berechtigt (§§ 185 I, 362 II; BGH WM 14, 1009 Rz 18), die sicherungshalber abgetretene Forderung im eigenen Namen ggf unter vorheriger Ausübung eines Gestaltungsrechts im Rahmen der Sicherungszweckabrede (Pal/Grüneberg § 398 Rz 25), die idR auf den normalen Geschäftsbetrieb abstellt...mehr

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AGS 08/2024, Kostenfestsetz... / V. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Bamberg befasst sich mit einer verfahrensrechtlichen und erstattungsrechtlichen Problematik, die in der Praxis nicht allzu häufig vorkommt. Es nimmt deshalb nicht Wunder, dass sowohl bei den Gerichten als auch in der Anwaltschaft Unsicherheit herrscht, wie bei einer Kostenentscheidung gegen einen Zeugen – dasselbe gilt übrigens auch für eine Entscheidung gegen einen ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 2. Haftung nach Bereicherungsrecht

Rz. 276 Im Übrigen bestimmt sich das Maß der Haftung (nicht aber die Höhe des Ergänzungsanspruchs) nach Bereicherungsrecht, worunter eine Rechtsfolgenverweisung zu verstehen ist. Daraus ergibt sich:[737]mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Klagearten.

Rn 2 Die Erhebung der Leistungsklage – ggf erstmals in der Anschlussberufung (BGH WM 19, 663 Rz 12) – hemmt die Verjährung des geltend gemachten unbezifferten Anspruchs auf Leistung in jeder Höhe bereits dann, wenn iRe Stufenklage (§ 254 ZPO) zunächst nur der Auskunftsanspruch geltend gemacht wird (BGH NJW 12, 2180 [BGH 24.05.2012 - IX ZR 168/11] Rz 11, 18f); anders ist es b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zwangsversteigerung.

Rn 5 Der Antrag muss bezeichnen, in welcher ›Rangklasse‹ des § 10 ZVG die geltend gemachten Forderungen verfolgt werden (BGH ZMR 08, 724). Ein besonderes Vorrecht gibt § 10 I Nr 2 ZVG. Dieser ermöglicht eine effektive Rechtsdurchsetzung, weil die Hausgeldansprüche den Rechten der nachfolgenden Rangklassen vorgehen (BGH ZMR 19, 423 Rz 13; NJW 18, 1613 Rz 10). Betreibt die GdW...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Prozessuales.

Rn 21 Die Ansprüche können einzeln im Wege der Leistungsklage geltend gemacht werden (Zweibr FamRZ 69, 230, 231). Die Klage auf Auskunftserteilung macht nicht den Wertermittlungs- (München 8.3.17 – 20 U 3806/16) oder Pflichtteilsanspruch rechtshängig. Sie hemmt nicht dessen Verjährung (BGH NJW 19, 1219 [BGH 24.01.2019 - IX ZR 233/17] Rz 12). Anders verhält es sich bei der zu...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 4. Beschränkung der Haftung

Rz. 280 Die Haftung des Beschenkten nach § 2329 BGB ist mehrfach beschränkt:[752]mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schuldrechtlicher Anspruch.

Rn 6 Es muss sich um einen schuldrechtlichen Anspruch des Privatrechts handeln (RGZ 60, 425; vgl aber HP/Eckert Rz 13f). Der schuldrechtliche Anspruch kann auf Vertrag, einseitigem Rechtsgeschäft oder G beruhen (BGHZ 134, 184; Soergel/Stürner Rz 13; Grüneberg/Herrler Rz 6). Dingliche Ansprüche (zB §§ 894, 1169) alleine können nur durch Widerspruch geschützt werden (MüKo/Lett...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren.

Rn 6 Über die Stundung eines unstreitigen Pflichtteilsanspruchs entscheidet das Nachlassgericht (II 1), über die eines streitigen oder rechtshängigen Anspruchs das Prozessgericht (II 2 iVm § 1382 V ). Der Antrag an das Nachlassgericht kann auf einen Teil des Pflichtteilsanspruchs beschränkt und bis zur rechtskräftigen Entscheidung zurückgenommen werden. Er wird unzulässig, so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Rechtsnatur.

Rn 14 Da der Käufer nach der Auslegungsregel von I Hs 2 den Eigentumserwerb auf sich durch Zahlung ohne Mitwirkungshandlungen des Verkäufers herbeiführen kann, hat er ein Anwartschaftsrecht (§ 158 I; allgM: Erman/Grunewald Rz 26). Dieses ist ein wesensgleiches Minus, eine Vorstufe (BGHZ 28, 16, 21; 35, 85, 89; 75, 221, 225) zum Eigentum und steht daher einem dinglichen Recht...mehr