Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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AGS 07/2011, Rechtsanwaltsvergütung. Von Sabine Jungbauer. Verlag C. F. Müller – Verlagsgruppe Hüthig-Jehle-Rehm (Recht in der Praxis). 5. völlig neu bearb. und erweiterte Aufl. 2010. IXXX, 840 S. 74,95 EUR.

Mit der nunmehr 5. Aufl. ist das Werk von Jungbauer wieder auf den neuesten Stand gebracht. Abgesehen von zwischenzeitlich ergangener Rspr. seit der Vorauflage sind u.a. die zum 1.9.2009 in Kraft getretenen Änderungen in Familiensachen eingearbeitet worden. Umfangreiche Rspr., insbesondere zur Anrechnung der Geschäftsgebühr, ist ebenso berücksichtigt und eingearbeitet worden...mehr

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AGkompakt 06/2011, Erstreck... / III. Verauslagte Kosten

Häufig kommt es dazu, dass der beigeordnete Anwalt im Rahmen seiner Vollstreckungstätigkeit Kosten verauslagt, etwa Gerichtsvollzieherkosten oder Gerichtskosten beim Grundbuchamt für die Eintragung einer Zwangshypothek. Diese Kosten werden dann zusammen mit der Anwaltsvergütung zur Festsetzung bei der Landeskasse angemeldet. Die Anwälte sind dann immer verwundert, wenn die L...mehr

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ZErb 02/2011, Zur Berücksic... / Sachverhalt

Auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil wird unter Darstellung der nachfolgenden Ergänzungen Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO). Mit der Berufung hat die Beklagte unter Vorlage eines notariellen Inventarverzeichnisses vom 4.3.2010 geltend gemacht, der Nachlass sei überschuldet. Sie erhebt insofern die Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB. Vorso...mehr

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FoVo 08/2009, Was ist mit d... / I. Das Problem

Prozessvergleich löst Vollstreckungsbescheid ab Für den Gläubiger wurde ein Vollstreckungsbescheid über rund 10.000,00 EUR erwirkt, worauf der Gläubiger die Zwangsvollstreckung einleitete, die er auch ungeachtet des Einspruches des Schuldners fortsetzte. Auf den Einspruch haben sich der Gläubiger und der Schuldner im Wege eines Prozessvergleiches auf eine Zahlung von rund 5.0...mehr

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FoVo 02/2009, Rechtsschutzv... / 1 Der Fall

Fall betraf ARB 75 und ARB 92 Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Leistung aus einer Rechtsschutzversicherung in Anspruch. Dem Versicherungsvertrag liegen die ARB 92 zugrunde, die soweit streitentscheidend den ARB 75 entsprechen. Versicherungsschutz ist u.a. vereinbart für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige (gemäß § 24 Abs. 1, 2, 4 und 5 ARB 92) einschließlich des "Fir...mehr

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FoVo 01/2011, WEG oder Mitg... / Leitsatz

1. Lautet ein Titel auf die einzelnen Wohnungseigentümer, sind nur diese berechtigt, aus dem Titel zu vollstrecken. Die Notwendigkeit der für die Tätigkeit ihres Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr kann daher nicht mit der Begründung verneint werden, die Gebühr wäre nicht angefallen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrech...mehr

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FoVo 02/2009, Ratenzahlunge... / II. Bewilligung von Raten durch den Gerichtsvollzieher

Wann prüft der GV? Kann die Forderung nur durch Raten getilgt werden, so hat der Gerichtsvollzieher nach § 114a Nr. 2 GVGA die Voraussetzungen zu prüfen. Dazu gehört, dass der Schuldner gegenüber dem Gerichtsvollzieher glaubhaft darlegt, die Forderung in Raten ausgleichen zu können. Der Schuldner muss also darlegen, aus welchen Mitteln er in der Lage ist (weil er z. B. in ein...mehr

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zfs 02/2009, Versicherungss... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: [11]„ … 1. Die Revision zieht nicht in Zweifel, dass die Klägerin mit der Einziehungsklage, für die hier Rechtsschutz verlangt wird, rechtliche Interessen in ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als Gewerbetreibende wahrgenommen hat, und dass der geltend gemachte Anspruch auf schuldrechtliche Verträge gestützt war (§ 24 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 N...mehr

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FoVo 01/2009, So stehen im ... / 1. Sicherungsvollstreckung hindert Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht

Der Gläubiger kann im Rahmen der Sicherungsvollstreckung gemäß § 720a ZPO von dem Schuldner auch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO verlangen. BGH, 26.10.2006 – I ZB 113/05 Hinweis Ist ein Titel nur vorläufig vollstreckbar, so muss der Gläubiger grundsätzlich Sicherheit leisten, wenn er die Zwangsvollstreckung in vollem Umfange beginnen will. Wegen der...mehr

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FoVo 11/2009, Diese Fragen ... / 1 I. Der Fall

Nachfragen im Offenbarungsverfahren Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid. Auf ihren Antrag gab der Schuldner die eidesstattliche Versicherung ab und ergänzte seine Angaben auf einen ersten "Nachbesserungsantrag" der Gläubigerin. Wegen der aus dem Tenor ersichtlichen Fragen der Gläubigerin lehnte der GV eine weiter...mehr

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FoVo 05/2009, Schuldner mus... / 1 Der Fall

Vollstreckung aus VB – Abgabe e.V. Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Der Schuldner hat vor dem GV die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Nachbesserung: Wo ist der Pkw wann? Die Gläubigerin hat daraufhin beantragt, den Schuldner zur Abgabe der ergänzenden Offenbarungsversicherung zum Zwecke der Nachbesseru...mehr

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FoVo 11/2010, Anordnung nach § 836 Abs. 3 ZPO wird verweigert: Da hilft nur die sofortige Beschwerde

Hier liegt das Problem: § 836 Abs. 3 ZPO Hat der Gläubiger eine Forderung gepfändet, ist der Schuldner nach § 836 Abs. 3 ZPO verpflichtet, ihm die zur Durchsetzung der Forderung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben. Im Ergebnis ist § 836 Abs. 3 ZPO damit die materiell-rechtliche Umsetzung von § 402 BGB. Die entspre...mehr

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AGS 06/2011, Eine Angelegen... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung. Auf den Antrag ihres Rechtsanwalts hat das AG einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen, mit dem die angeblichen Forderungen der Schuldnerin gegen drei Drittschuldnerinnen aus Mietverträgen über einzeln benannte Objekte gepfändet und der Gläubigerin zur Einziehung überwiesen worden sind. Die zu...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / II. Nicht vollstreckbare Ansprüche

Des Weiteren gibt es eine bedeutende Ausnahme, die zwar klagbare familienrechtliche Ansprüche zulässt, die jedoch nicht mithilfe der staatlichen Zwangsvollstreckungsorgane vollstreckt bzw. durchgesetzt werden können. Dies gilt etwa für den Fall der Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft aus § 1353 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB und der daraus fließenden Rechte wie z.B. auf ein in G...mehr

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FoVo 06/2009, Keine Tilgung... / 1 II. Die Entscheidung

Tilgungsbestimmung = Vergünstigung für Freiwilligkeit Die Befugnis zur Tilgungsbestimmung gemäß § 366 Abs. 1 BGB stellt eine Vergünstigung für den Schuldner dar, deren Grund seine freiwillige Leistung bildet (vgl. BGH v. 28.6.2000 – XII ZR 55/98). Zugleich zieht § 366 Abs. 1 BGB die praktische Konsequenz daraus, dass die Zahlung vom Schuldner ausgeht. Das Tilgungsbestimmungsr...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / 2. § 1619 BGB

Ebenfalls gilt dies für die Arbeitspflicht des Kindes.[1] Nach § 1619 BGB ist das Kind, solange es im Elternhaus lebt, verpflichtet, entsprechend seinen Kräften und seiner Lebensstellung den Eltern zu Hause und im Geschäft zu helfen. Der Umfang der Arbeits- bzw. Hilfspflicht bestimmt sich nach Alter, Gesundheit, seiner körperlichen und geistigen Fähigkeit sowie nach der Hilf...mehr

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AGkompakt 06/2011, Keine we... / 1 I. Der Fall

Im Verwaltungsrechtsstreit war gegen die Behörde ein Kostenfestsetzungsbeschluss ergangen, den diese jedoch nicht innerhalb der 14-Tages-Frist des § 798 ZPO bezahlte. Daraufhin ließ die erstattungsberechtigte Partei durch ihren Anwalt die Zahlung unter Fristsetzung anmahnen und gleichzeitig für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs die Vollstreckung androhen. Die Behörde zah...mehr

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AGkompakt 03/2009, Mutwilli... / II. Die Entscheidung

Das OLG führt aus, dass zwar hinreichende Erfolgsaussichten nach § 661a BGB bestünden; es lässt die Prozesskostenhilfe jedoch daran scheitern, dass die beabsichtigte Klageerhebung mutwillig erscheint. Rechtsverfolgung ist grundsätzlich mutwillig Eine Rechtsverfolgung ist dann mutwillig, wenn auch eine wirtschaftlich leistungsfähige Partei unter Berücksichtigung der Chancen, de...mehr

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AGS 03/2011, RVG effizient I. Von Rechtsanwältin Ingeborg Asperger, Dipl.-Rpfl. und Reg.-Dir. a.D. Heinrich Hellstab sowie Rechtsanwalt Michael Richter. Praxishandbuch für Rechtsfachwirte. Deutscher Reno-Verlag Münster, 2011. Herausgegeben von der Reno Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e. V., Berlin. XXIX, 1146 S. 54,00 EUR

Übersichtlich aufgeteilt in dreizehn Kapitel behandelt das Werk das gesamte Kosten- und Gebührenrecht. Die vom Verlag selbst gewählten Bewertungen "Kostenrecht auf höchstem Niveau" und "optimale Ausschöpfung des Gebührenrahmens" sind keine verkaufsorientierten leeren Versprechungen: Das Werk beinhaltet vielmehr genau das, was es verspricht. In erster Linie wendet es sich an ...mehr

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FF 07_08/2011, Allgemeine E... / Verfahrensrecht

Es ist verfahrensfehlerhaft, in einem Beschluss zur Regelung des Umgangs keinen Hinweis nach § 89 Abs. 2 FamFG aufzunehmen. Da der fehlende Hinweis aber auf Antrag jederzeit nachgeholt werden kann, führt der Verfahrensfehler nicht zu einer Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (BVerfG, Beschl. v. 9.3.2011 – 1 BvR 752/10, FamRZ 2011, Heft 957 m. Anm. Borth). Das un...mehr

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AGkompakt 06/2011, Keine we... / 3 III. Der Praxistipp

Die Entscheidung ist zutreffend. Vollstreckungsandrohung und Durchführung der Vollstreckung sind ein und dieselbe Angelegenheit und lösen die Verfahrensgebühr der Nr. 3309 VV insgesamt nur einmal aus. Dies gilt im Verwaltungsrecht ebenso wie im Zivilrecht (AG Münster DGVZ 2006, 31; LG Kassel DGVZ 1996, 11; AG Herborn DGVZ 1993, 118; LG München, Beschl. v. 19.12.2007 – 6 T 50...mehr

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AGkompakt 09/2011, Verfahre... / IV. Gebührenhöhe

Einigungsgebühr entsteht auch aus nicht anhängigem Zahlungsanspruch Eine andere Frage ist es aber, ob sich nicht der Gebührensatz teilweise erhöht, weil auch der nicht anhängige Zahlungsanspruch mit verglichen worden ist. Dass wirtschaftliche Identität besteht, führt lediglich zu einem Additionsverbot, nicht aber dazu, dass keine Gebühren anfallen können. So ist z.B. anerkann...mehr

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AGS 02/2009, Prozesskostenh... / 1 Sachverhalt

Die beiden minderjährigen Gläubiger betreiben wegen rückständigen und laufenden Kindesunterhalts nebst Zinsen aus einem Urteil des AG die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner, ihren Vater. Der Unterhaltsrückstand belief sich im Februar 2008 einschließlich Zinsen auf rund 20.700,00 EUR. Die Gläubiger haben um die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines...mehr

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FoVo 02/2011, Vollstreckung... / 1 I. Der Fall

GbR als Schuldnerin Die Gläubigerin betreibt gegen die mit notarieller Urkunde vom 1.6.1993 errichtete Schuldnerin (GbR) die Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren Grundschuld. In der Grundschuldbestellungsurkunde vom 6.10.1993 übernahmen die für sich selbst und die Schuldnerin zur Beurkundung erschienenen Gesellschafter der Schuldnerin R. H. und H.-J. M. als Gesamtsch...mehr

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AGkompakt 05/2011, Beschwer... / Einführung

Grundsätzlich Wertfestsetzung für Gerichtsgebühren maßgeblich Nach § 32 Abs. 1 RVG ist die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren im Regelfall auch Grundlage für die Berechnung der anwaltlichen Gebühren, so dass es keiner selbstständigen Wertfestsetzung bedarf. In einigen Fällen greift § 32 Abs. 1 RVG jedoch nicht ein – insbesondere bei gebührenfreien Verfahren (z.B. Zwangs...mehr

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FoVo 03/2009, Die kleine Gm... / III. Hier müssen Sie aufpassen

Die Unternehmergesellschaft als Schuldner Mangels hinreichenden Stammkapitals einerseits und der Haftungsbegrenzung andererseits ist im geschäftlichen Verkehr mit der Unternehmergesellschaft besondere Vorsicht geboten. Dies bedeutet für die Zwangsvollstreckung, dassmehr

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FoVo 10/2009, Keine privile... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung hat vielfache Auswirkungen Die Entscheidung des BGH ist dogmatisch kaum angreifbar begründet und muss für die Praxis hingenommen werden. Sie hat über § 850d ZPO hinaus Auswirkungen, weil nach der Entscheidung des BGH auch für die privilegierte Vollstreckung nach § 850f Abs. 2 ZPO nicht anders zu entscheiden sein wird. Letztlich hat die Entscheidung Auswirkungen a...mehr

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FoVo 11/2009, Der Zugriff a... / I. Der Schuldner als Alleinerbe

Alleinerbe: Weiter wie bisher Wird der Schuldner Alleinerbe, so tritt er nach § 1922 BGB unmittelbar in die Erbenstellung des Erblassers ein. Es findet die sogenannte Universalsukzession statt. Dies hat zur Folge, dass sich der Nachlass des Erblassers mit dem bisherigen Eigenvermögen des Schuldners und Erben vereinigt und nun als neues einheitliches Vermögen des Schuldners an...mehr

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ZErb 06/2010, Der Schutz de... / b) Nießbrauch von § 33 BW-AGGVG nicht erfasst

Mit der neuen Regelung des § 33 BW-AGGVG wurde der vom Bundesgesetzgeber eröffnete Spielraum landesweit auch auf beschränkte persönliche Dienstbarkeiten ausgedehnt, nicht aber auf alle Dienstbarkeiten, also insbesondere nicht auf den Nießbrauch. Ob hierin ein Versehen des Landesgesetzgebers gesehen werden kann, ist vor allem wegen der Entstehungsgeschichte der Norm zu vernei...mehr

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AGS 07/2011, Kosten- und ve... / a) Verfahrensrechtliches

Soweit aufgrund der Unterhaltsverordnung ein Exequaturverfahren erforderlich ist, wird der ausländische Titel dadurch zur Zwangsvollstreckung zugelassen, dass er auf Antrag mit der Vollstreckungsklausel versehen wird. Die Entscheidung ergeht durch Beschluss, dessen Inhalt sich nach § 40 AUG richtet. Der Beschluss wird abweichend von § 116 Abs. 3 FamFG bereits mit der Bekannt...mehr

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ZErb 06/2010, Der Schutz de... / 3. Der Leibgedingsbegriff iSv § 9 EGZVG und § 850 b ZPO

Mit Beschluss vom 4.7.2007 hat der BGH festgestellt, dass der Begriff des Altenteils in § 850 b Abs. 1 Nr. 3 ZPO demjenigen in Art. 96 EGBGB entspricht.[25] Es besteht nach Ansicht des BGH keine Veranlassung, § 850 b Abs. 1 Nr. 3 ZPO erweiternd dahin auszulegen, dass jede vertragliche Zuwendung von Versorgungsleistungen als Altenteil unpfändbar sei. § 850 b ZPO regele Besond...mehr

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FoVo 07/2009, Grundfälle zu... / IV. Darlegungs- und Beweislast liegt beim Gläubiger

Die Voraussetzungen von § 823 Abs. 2 BGB und damit die Voraussetzungen der Verletzung des Schutzgesetzes hat der Gläubiger nach den allgemeinen Beweislastregeln als ihm günstige Tatsachen darzulegen und zu beweisen. Hinweis Zur Vorbereitung des Prozesses kann es im Einzelfall sinnvoll sein, Strafanzeige zu erstatten, wenn sich der Gläubiger in Beweisnot befindet. Er kann dann...mehr

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FoVo 01/2011, Direktversich... / 1 I. Der Fall

Ansprüche aus Direktversicherung gepfändet Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Auf ihren Antrag hat das AG – Vollstreckungsgericht – einen PfÜB erlassen, mit dem sinngemäß der Anspruch des Schuldners aus dem mit der Drittschuldnerin abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag gepfändet und der Gläubigerin zur Einziehung überwiesen worden ist. ...mehr

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FoVo 01/2009, Das richtige ... / 3 Der Praxistipp

RSB durch zeitweilige Ausreise Nach dem Sachverhalt des BGH hat die Restschuldbefreiung in England für den Schuldner nur ein Jahr in Anspruch genommen. Am 20.9.2005 wurde das Verfahren eröffnet und bereits am 2.10.2006 wurde festgestellt, dass das Verfahren am 20.9.2006 geendet hat. Dies lässt befürchten, dass Schuldner, insbesondere bösgläubige Schuldner, versuchen werden, d...mehr

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FoVo 10/2009, Einstellung d... / III. Zinsausgleich

Auf Ausgleichsanordnung achten Zum Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile einer Einstellung ist die Zinsausgleichszahlung vorgesehen, die vom Vollstreckungsgericht mit der einstweiligen Einstellung angeordnet werden muss. Streit um die Höhe Streitig ist, ob einem durch Grundpfandrecht gesicherten Gläubiger die dinglichen Zinsen oder die tatsächlich geschuldeten persönlichen Z...mehr

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FF 03/2011, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

Verfahren i.S.d. Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG ist auch die mehrere Instanzen umfassende gerichtliche Tätigkeit in einer Sache, wobei sich auch für eine zulässigerweise erhobene Widerklage das Verfahrensrecht einheitlich nach dem durch die Einreichung der Klage bestimmten Recht richtet. Der Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das nach dem FGG-RG anwendbare Verfahrensrecht is...mehr

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AGkompakt 06/2011, Erstreck... / V. Keine Erstreckung auf die Abwehr einer Vollstreckung oder Vollziehung

Erstreckung gilt nicht für Abwehr einer Vollstreckungs- oder Vollziehungsmaßnahme Die Erstreckungswirkung des § 48 Abs. 2 S. 1 RVG gilt nur für den jeweiligen Antragsteller des einstweiligen Verfügungsverfahrens, Arrestverfahrens oder Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, da nur er vollziehen oder vollstrecken kann. Daher erstreckt sich die Bewilligung der Proz...mehr

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zfs 07/2009, Zeitpunkt des ... / Sachverhalt

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Gewährung von Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung in Anspruch. Die Klägerin ist bei der Beklagten seit dem Jahr 1993 nach den ARB 75 rechtsschutzversichert. Die Klägerin begehrt Deckungsschutz für eine beabsichtigte Klage ihres mitversicherten Ehemannes gegen die Kreissparkasse B. Mit dieser Klage sollen Zahlungsansprüche in ...mehr

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FF 01/2011, Gesamtschuld un... / 1 Tatbestand:

[1] Die Parteien streiten um Zugewinnausgleich. [2] Die Ehe der Parteien wurde auf den am 8.10.2003 zugestellten Antrag der Klägerin am 30.8.2005 rechtskräftig geschieden. Die Parteien, die beide nicht über Anfangsvermögen verfügten, waren zu je 1/2 Miteigentümer einer Eigentumswohnung. Der Wert der Immobilie belief sich zum 8.10.2003 auf 304.000 EUR; zu diesem Betrag wurde d...mehr

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ZErb 06/2011, Zum Antragsre... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist zulässig. Nachdem in erster Instanz der Antrag aus verfahrensrechtlichen Gründen zurückgewiesen worden ist, genügt für die Beschwerdeberechtigung die darin begründete formelle Beschwer des Antragstellers unabhängig davon, ob er sachlich zur Antragstellung berechtigt war (vgl. BGH NJW-RR 1998, 361; Keidel/Meyer-Holz FamFG 16. Aufl. § 59 Rn 40). 2. Die Bes...mehr

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AGS 08/2011, Beratungs- und Prozess-, Verfahrenskostenhilfe. Ein Handbuch und Nachschlagwerk für die Praxis. Von Dipl.-Rpfl. Stefan Lissner, Dipl.-Rpfl. Joachim Dietrich, RiLG Silke Eilzer, Dipl.-Rpfl. Rita Germann und Bezirksrevisorin Monika Kessel. Verlag Kohlhammer. 1. Aufl. 2010. XXI, 368. S. 64,90 EUR.

In der täglichen Praxis spielen die Beratungshilfe, die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe eine immer größere Rolle. Zahlreiche Probleme und Streitfragen haben sich hier ergeben, beginnend mit dem Bewilligungsverfahren bis zum späteren Festsetzungsverfahren. Anliegen der Verfasser war es, für diese Gesamtmaterie ein Lehrbuch herauszugeben, das sich an den Bedürfnissen der Pr...mehr

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FF 03/2011, Rechtsprechung ... / Allgemeines

Ersteigert ein Ehegatte das bis dahin gemeinsame Grundstück der Ehegatten, so kann der weichende Ehegatte vom Ersteher nicht Zahlung des hälftigen Betrags einer in das geringste Gebot fallenden, nicht mehr valutierten Grundschuld verlangen, welche die Ehegatten einem Kreditinstitut zur Sicherung eines gemeinsam aufgenommenen Darlehens eingeräumt hatten. Der weichende Ehegatt...mehr

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FoVo 05/2009, Schuldner mus... / 2 Die Entscheidung

Umfassende Auskunftspflicht Der Schuldner ist zur Abgabe der ergänzenden eidesstattlichen Versicherung verpflichtet, da sein Vermögensverzeichnis zumindest teilweise lückenhaft bzw. unklar ist. Der Zweck der in den §§ 807, 899 ff. ZPO getroffenen Regelungen liegt darin, dem Gläubiger eine Grundlage für eine etwaige Vollstreckung zu geben. Ihm soll die Kenntnis von denjenigen ...mehr

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FoVo 09/2009, Zusammentreff... / II. Verfügungs- und Vollstreckungsverbot

Rechtsfolgen der ­Insolvenzeröffnung Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, sein Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen, zu dem im Eröffnungsbeschluss genannten Zeitpunkt auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO). Die Beschlagnahme erstreckt sich auf das gesamte Schuldnervermögen zur Zeit der Verfahrenseröffnung und auf das Ve...mehr

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FoVo 01/2011, Die Pfändung von Rentenansprüchen

Warum die Rente pfänden? Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können als Dienst- und Sachleistungen, als einmalige Geldleistungen sowie als laufende Geldleistungen gezahlt werden. Ein Zugriff hierauf kann zum Forderungsausgleich beitragen. Für den Gläubiger ist dabei die Pfändung dieser Leistungen ebenso von Interesse wie der Zugriff auf künftige Leistungsansprü...mehr

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AGS 10/2009, Zwangsversteig... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Sie ändert aber nichts daran, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen mehrere Schuldner, auch gegen Gesamtschuldner oder Eheleute, grundsätzlich eigene selbständige Angelegenheiten sind. Das gilt auch für Vollstreckungen gegen Gesamtschuldner, mag der Anspruch auch der gleiche und das wirtschaftliche Interesse dasselbe sein. Eine Streitgenos...mehr

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AGkompakt 03/2009, Mutwilli... / III. Der Praxistipp

Prozesskostenhilfe erfordert Erfolgsaussichten Prozesskostenhilfe für eine Klage aus einer Gewinnzusage kommt danach nur in Betracht, wenn der Antragsteller glaubhaft machen kann, dass in seinem Fall ausnahmsweise die Realisierung seiner Ansprüche in Betracht kommt. Daher ist bei einem entsprechenden Prozesskostenhilfeantrag nicht nur zu den Erfolgsaussichten der Klage, sonde...mehr

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ZErb 06/2011, Die Stundung ... / IV. Hinweise und kostentaktische Überlegungen

Keinen "Stundungsanspruch" hat der Erbe bzgl. der Auskunfts- und Bewertungsansprüche des Pflichtteilsberechtigten. Die Mandanten sind also darauf vorzubereiten, dass sie jedenfalls die hierdurch bedingten Kosten (Notar, Sachverständiger) zu tragen haben werden, wenn sie eine Zwangsvollstreckung in ihr Vermögen vermeiden wollen. Ebenso wenig lassen sich Verfahrens- bzw. Proze...mehr

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FoVo 01/2009, Erinnerung de... / III. Wirkung der Erinnerung

Erinnerung hat keine aufschiebende Wirkung Es darf allerdings nicht übersehen werden, dass auch die unzulässige Erinnerung nach § 766 ZPO geeignet ist, das weitere Vollstreckungsverfahren zu verzögern. Dies gibt dem Schuldner die Möglichkeit, sein Einkommen und Vermögen zu verschieben oder zu verschleiern. Deshalb muss der Gläubiger einerseits einer solchen Erinnerung gegenüb...mehr

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FoVo 01/2011, Sondernutzung... / 3 Der Praxistipp

Bedeutung von Wohnungseigentum in der Vollstreckung steigt Wohnungseigentum nimmt immer mehr zu. Damit steigt auch die Bedeutung dieser Rechtsverhältnisse für die Zwangsvollstreckung. Der Fall des BGH ist hierfür ein klassisches Beispiel. Der Bauträger einer Wohnungseigentumsanlage kommt in Liquiditätsschwierigkeiten und sucht gleichwohl die vorbehaltenen Rechte noch wirtscha...mehr