Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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zfs 05/2009, Beginn des Ver... / Sachverhalt

Die Klägerin ist mitversicherte Person in dem von ihrem in der Zwischenzeit getrennt lebenden Ehemann abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrag mit der Beklagten. Sie begehrt von der Beklagten Deckungsschutz für eine beabsichtigte Klage gegen eine Sparkasse als Kreditgeberin. Ihr Ehemann hat dem Deckungsbegehren widersprochen. Das seit 1985 bestehende Rechtsschutzvers...mehr

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AGS 02/2009, Rechtsanwaltsv... / 1 Sachverhalt

Der Kläger macht gegenüber dem Beklagten Gebührenansprüche aus abgetretenem Recht der Rechtsanwälte W. in Höhe von 6.124,57 EUR geltend, die auf einer Tätigkeit des Sozius H. für den Beklagten beruhen. Der Beklagte war seit mehr als 40 Jahren Kunde der Sparkasse X. Diese hatte wegen erheblicher Zahlungsrückstände die dem Beklagten gewährten Kredite in Höhe von rd. 1.720.000,0...mehr

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AGS 06/2009, Beiordnung im ... / 2 Aus den Gründen

Nach § 121 Abs. 2 ZPO wird der Partei auf ihren Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet, wenn die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint oder der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten ist. Auch im Vaterschaftsfeststellungsverfahren ist nach der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage und den persönlichen Verhältnissen der...mehr

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AGS 10/2011, Verjährung bei... / 2 Aus den Gründen

I. Für die Erhebung der Gerichtskosten ist nach §§ 72 Nr. 1 i.V.m. 71 Abs. 1 GKG n.F. das GKG in seiner vor dem 1.7.2004 geltenden Fassung anzuwenden, weil der zugrunde liegende Rechtsstreit vor dem 1.7.2004 anhängig gemacht worden war. Ebenso gilt grundsätzlich das Verjährungsrecht in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung, Art. 231 § 6 Abs. 1 EGBGB. II. Die Beschwerde der...mehr

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AGS 01/2011, Unwirksamkeit ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger ist Rechtsanwalt und begehrt zur Durchsetzung eines Honoraranspruchs von dem Beklagten im Wege der Stufenklage Auskunft über vereinnahmte Zahlungen. Der Beklagte hatte den Kläger im Dezember 2008 mit der Durchsetzung eines Vergütungsanspruchs aus einem Architektenvertrag beauftragt. Da der Beklagte die entsprechende Forderung zur Sicherung einer Darlehensverbindlic...mehr

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FoVo 12/2010, P-Konto und k... / 3 Der Praxistipp

P-Konto: Mehr Probleme als Lösungen Wer Schuldner- und Rechtspflegerforen betrachtet und mit Gläubigern und Kreditinstituten spricht, der weiß, dass die Reform der Kontopfändung in der Praxis auf allen Seiten mehr neue Probleme geschaffen als alte gelöst hat. Begrifflichkeiten unpräzise Schon die Begrifflichkeiten sind problematisch. Das Guthaben eines Tages, wie § 833a ZPO es ...mehr

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AGS 02/2009, Prozesskostenh... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RpflegerG, § 127 Abs. 2 ZPO) ist nicht zulässig, soweit sie von der Verfahrensbevollmächtigten der Gläubiger im eigenen Namen eingelegt worden ist. Der erst beizuordnende Anwalt hat gegen die seine Beiordnung ablehnende Entscheidung kein eigenes Beschwerderecht (Baumbach/Lauterbach, ZPO, 66. Aufl., § 127 Rn 73; Zöller/Philippi, ZPO, 26. ...mehr

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AGS 10/2011, Rechtsschutzversicherung für Anfänger. Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Klaus Schneider. Verlag C.H. Beck, München 2011. XIII,284 S. 32,90 EUR

In der bewährten "Anfänger-Reihe", in der bereits seit langem die Dauerbrenner "BRAGO bzw. RVG für Anfänger" von Enders oder "Zwangsvollstreckung für Anfänger" von Heussen/Damm erschienen sind, bringt der Verlag nunmehr auch einen Einführungsband für das in der anwaltlichen Praxis so bedeutsame Gebiet der Rechtsschutzversicherung heraus. In zahlreichen Rechtsgebieten, insbes...mehr

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FoVo 11/2010, Pfändung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

Wendet der Erblasser die Todesfallleistung aus einem Lebensversicherungsvertrag einem Dritten über ein widerrufliches Bezugsrecht schenkweise zu, so berechnet sich ein Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § 2325 Abs. 1 BGB weder nach der Versicherungsleistung noch nach der Summe der vom Erblasser gezahlten Prämien. Die Pflichtteilsergänzung richtet sich vielmehr allein nach d...mehr

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FoVo 01/2011, Sondernutzung... / 1 I. Der Fall

Schuldnerin besitzt Sondernutzungsrechte … Die Gläubigerin betreibt wegen einer titulierten Forderung von 14.000 EUR zuzüglich Kosten die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin. Die Gläubigerin ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die Drittschuldner sind Erwerber von Wohnungseigentum in der Gemeinschaftsanlage. Ursprüngliche Eigentümerin und Teilerin des gemeinschaftli...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Die Abänderung von Unterhaltstiteln

Die §§ 238 bis 242 FamFG enthalten die Regelungen über die Abänderung von Titeln in den Unterhaltssachen des § 231 Abs. 1 FamFG, das heißt bei den durch Verwandtschaft oder Ehe begründeten Unterhaltspflichten und den Ansprüchen nach § 1615l BGB oder § 1615m BGB. In ihrer inhaltlichen Ausgestaltung knüpfen sie an die bisherigen Regelungen des § 323 ZPO an, fassen diese aber s...mehr

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AGS 11/2009, Keine Anwendun... / 1 Aus den Gründen

I. Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss des AG v. 2.4.2008 (2 F 15/07), in dem die Kosten eines zuvor gegen den Schuldner geführten Unterhaltsprozesses tituliert sind. Am 6.6.2008 hat das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger) wegen dieser Kostenforderung einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen, den Antrag des Gläubi...mehr

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AGS 12/2010, AnwaltFormulare Bau- und Architektenrecht, Prozess- und Vertragsformulare mit Erläuterungen

AnwaltFormulare Bau- und Architektenrecht, Prozess- und Vertragsformulare mit Erläuterungen. Herausgegeben von Dr. Bernd Siebert und Dr. Tassilo Eichberger. 1. Aufl. 2010. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 756 S. 98,00 EUR Das Bau- und Architektenrecht hat sich mittlerweile zu einer Spezialmaterie entwickelt, in deren Bereich immer wieder neue Tendenzen und Entwicklungen auszumac...mehr

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AGS 01/2009, Streitwert ein... / Aus den Gründen

Der Senat hält an seiner geäußerten vorläufigen Auffassung, der Gegenstandswert des Verfahrens der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels erhöhe sich in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 5 S. 1 GKG um die Beträge, die vor Einreichung des Antrags auf Vollstreckbarerklärung fällig geworden sind, nicht fest. Er schließt sich nach erneuter Überprüfung de...mehr

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FoVo 08/2009, BGH zum Nachb... / 3 III. Der Praxistipp

Entscheidung hat zentrale Bedeutung "Endlich!" möchte man dem BGH zurufen und zugleich die Entscheidung an alle Gerichtsvollzieher verteilen. Der Wert dieser BGH-Entscheidung kann kaum hoch genug geschätzt werden. Der BGH postuliert klar, dass Ausgangspunkt für die von dem S zu beantwortenden Fragen im Offenbarungsverfahren die zugriffsfähige Darstellung seines vollständigen V...mehr

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FoVo 04/2009, Bemerkenswert... / 3 Der Praxistipp

Für die Praxis lässt sich feststellen, dass die GV selten Flachbildschirme pfänden, weil sie der – häufig nicht tatsächlich belegten – Ansicht sind, dass sich ein über den Kosten liegender Verwertungserlös nicht erzielen lasse und die Pfändung deshalb nach § 803 Abs. 2 ZPO zu unterbleiben habe. GV übersehen viel… Diese Auffassung ist unzutreffend. Sie vernachlässigt einerseits...mehr

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FoVo 02/2009, Offenbarungsv... / 3 Der Praxistipp

Auskunft vollständig und widerspruchsfrei? Immer wieder ist festzustellen, dass die Vermögensauskunft des Schuldners im Offenbarungsverfahren nach §§ 807, 899 ZPO unvollständig und nicht widerspruchsfrei ist. Der Gläubiger muss dann die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses betreiben. Ein Gläubiger, der geltend macht, der Gerichtsvollzieher habe ein unvollständiges oder u...mehr

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FoVo 02/2009, Anspruch nach... / 3 Der Praxistipp

Ihr Vorteil bei § 850f Abs. 2 ZPO! Kann der Gläubiger nachweisen, dass eine Forderung zumindest auch aus vorsätzlich unerlaubter Handlung stammt, kann das Arbeitsentgelt des Schuldners nach § 850f Abs. 2 ZPO ohne Rücksicht auf die Pfändungsfreibeträge des § 850c ZPO gepfändet werden. Dem Schuldner ist lediglich soviel zu belassen, wie er zu seinem notwendigen Unterhalt bedarf...mehr

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FoVo 06/2009, BGH stellt Pf... / 2 II. Die Entscheidung

Pflichtteilsanspruch ist pfändbar … Gemäß § 852 Abs. 1 ZPO ist der Pflichtteilsanspruch der Pfändung nur unterworfen, wenn er durch Vertrag anerkannt worden oder rechtshängig geworden ist. Trotz dieses Wortlauts ist nach der Rechtsprechung des BGH ein Zugriff der Gläubiger auf den Anspruch möglich, bevor die Voraussetzungen der Norm vorliegen. Gepfändet wird dann der in seine...mehr

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FoVo 05/2009, Vollstreckung... / 3 Der Praxistipp

Der Entscheidung ist in der Argumentation wie in der Konsequenz uneingeschränkt zuzustimmen. Ähnlich hatten schon das AG Wuppertal (7.5.2007, 44 M 1295/06) und mit einem Abzug von sogar 30,00 EUR das AG Dresden (16.4.2008, 582 M 5865/08) entschieden. Unbedingt Anspruch auch aus § 823 Abs. 2 BGB prüfen Zunächst zeigt die Entscheidung, dass es für den Gläubiger von zentraler Bed...mehr

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ZErb 02/2009, Der Pflichtte... / II. Kritik der herrschenden Meinung

Es ist klar, dass der Pflichtteilsberechtigte, wie jeder normale Nachlassgläubiger auch, im Rahmen der §§ 2198 II, 2202 III BGB antragsberechtigt sein muss.[2] Zwar kann nach § 2213 I 3 BGB der Pflichtteilsanspruch nur gegen den Erben geltend gemacht werden. Jedoch muss der Pflichtteilsgläubiger, wenn er wegen seiner Forderung in den fremdverwalteten Nachlass vollstrecken wi...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / A. Gilt der Titel über die Volljährigkeit des Kindes hinaus?

Von der Beantwortung dieser Frage ist abhängig, welche prozessualen Möglichkeiten bestehen: für den Unterhaltspflichtigen, der gegen eine weitere Vollstreckung vorgehen will und für den Unterhaltsberechtigten, der weiterhin Unterhalt erlangen und ggf. auch noch eine Erhöhung durchsetzen will. Hierzu hat das OLG Hamm[1] folgende Entscheidung getroffen: “Der Unterhaltsschuldner ka...mehr

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FF 06/2008, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen

Ebert, 2. Auflage 2007, 681 Seiten, 68 EUR, Deutscher Anwaltverlag Mit dem vor über vier Jahren erschienenen Werk zum einstweiligen Rechtsschutz hatte Ebert eine sehr umfangreiche und systematisch hervorragende Darstellung vorgelegt, die dringend einer Aktualisierung bedurfte. Diesem Bedürfnis der Praxis ist Ebert jetzt nachgekommen. Eine schnelle Orientierung gibt zunächst d...mehr

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AGS 01/2009, Einigungsgebüh... / 3. Aufnahme der Einigungsgebühr in den Vollstreckungsbescheid

Der BGH hat in der Entscheidung festgestellt, dass die durch die im Mahnverfahren getroffene Ratenzahlungsvereinbarung entstandene Einigungsgebühr in den Vollstreckungsbescheid aufgenommen werden kann. Das ist zutreffend, weil die Einigungsgebühr zu den Kosten des Mahnverfahrens zählt, § 699 Abs. 3 ZPO.[2] Weitere Voraussetzung für die Titulierung der Einigungsgebühr im Voll...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Fami... / d) Vollstreckung

In Familienstreitsachen bestimmt sich gem. § 120 Abs. 1 FamFG die Zwangsvollstreckung entsprechend den Vorschriften der ZPO. Die Vorschriften des FamFG AT über die Vollstreckung, die §§ 86–96a FamFG, treten zurück (vgl. § 113 Abs. 1 S. 1 FamFG). Die Zwangsvollstreckungsvorschriften der ZPO finden damit beispielsweise für unterhaltsrechtliche oder güterrechtliche Geldforderun...mehr

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FoVo 12/2010, Gewahrsam und Eigentum Dritter am Pfändungsobjekt

Prüfungskompetenz des GV ist beschränkt Der Gerichtsvollzieher prüft grundsätzlich nur, ob sich die Sache im Gewahrsam des Schuldners befindet, nicht dagegen, ob sie sich auch in seinem Eigentum befindet oder im Eigentum eines Dritten steht. Gewahrsam als Eigentumsvermutung Der Gewahrsam des Schuldners an einer Sache steht damit für die gesetzliche Vermutung, dass dieser Gegens...mehr

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FoVo 11/2009, Der Zugriff a... / II. Der Schuldner als Miterbe

Miterbe: Rechte der Erbengemeinschaft beachten! Anders verhält es sich allerdings dann, wenn der Schuldner neben anderen zum Miterben berufen wird. In diesem Fall wird der Nachlass nach § 2032 Abs. 1 BGB gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Alle Miterben bilden dann eine Miterbengemeinschaft. Dies bedeutet, dassmehr

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FF 12/2008, Familienrecht in der anwaltlichen Praxis

Finke/Ebert 6. Aufl. 2008, 1.600 Seiten, 108 EUR, Deutscher Anwaltverlag Die Herausgabe der 6. Aufl., eigentlich schon im vergangenen Jahr geplant, hat sich durch das erst Ende des letzten Jahres verkündete Unterhaltsrechtsänderungsgesetz verzögert. Dafür ist nicht nur die Gesetzesänderung, sondern sind auch die neuen OLG-Leitlinien berücksichtigt worden. Der neue Mitherausge...mehr

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FoVo 12/2010, Was ist nach der Pfändung einer Lebensversicherung zu tun?

Verfügt der Schuldner über eine Lebensversicherung, so kann der Gläubiger die sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche, insbesondere den Anspruch auf den Kapitalbetrag bei Fälligkeit sowie den Anspruch auf Kündigung und Realisierung des Rückkaufwertes pfänden. Damit ist es allerdings nicht getan. Unmittelbar nach der Pfändung muss der Gläubiger weitere Sofortmaßnahmen einle...mehr

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zfs 01/2009, Kosten eines a... / 3 Anmerkung

I. Angefallene Gebühren Der BGH ist folgerichtig nicht darauf eingegangen, welche Gebühren dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten angefallen sind. 1. Einigungsgebühr Da die Parteien nach den Feststellungen des BGH in der als Nachtrag zum Kaufvertrag bezeichneten Urkunde einen Vergleich geschlossen haben, ist dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten für die Mitwirkung hieran...mehr

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AGS 10/2011, Keine Terminsg... / 2 Aus den Gründen

Streitig ist lediglich, ob eine "fiktive Terminsgebühr" in Analogie zu Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV auch in Verfahren, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG), dann entsteht, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, "ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird". Zu der Frage, inwiefern der Anwendungsbereich der Nr. 3106 VV übe...mehr

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FF 04/2008, Vollstreckungsg... / Gründe

I. Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Unter dem 13.11.2003 schlossen die Parteien im Verfahren 16 F 117/03 vor dem AG Rheinberg einen Vergleich, in dem es u.a. heißt: “1. Der Beklagte zahlt an die Klägerin ab dem 1.11.2003 einen monatlichen Trennungsunterhalt von 210 EUR. 2. Der Beklagte schuldet der Klägerin für die Zeit vom 1.11.2002 bis zum 31.10.2003 rückständigen Tren...mehr

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FoVo 09/2009, § 765a tritt ... / 3 Der Praxistipp

AG sieht die Praxis Eine Entscheidung, die Kenntnis von der Praxis des Forderungseinzuges zeigt, wenn darauf hingewiesen wird, dass der teilweise in Rechtsprechung und Literatur vertretene Gegenansicht nicht zu folgen ist, weil sie den Gläubiger übervorteilt und ihm so die Möglichkeit der vom Gesetzgeber für zulässig erachteten Kontokorrentpfändung nimmt. Denn faktisch stellt...mehr

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FoVo 01/2009, Pendlerpauschale wird nachgezahlt – Steuererstattungsansprüche pfänden

Folgerungen aus BVerfG-Entscheidung ziehen Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 9.12.2008 (2 BvL 1/07) vielen Berufspendlern eine Freude gemacht, da die partielle Streichung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt wurde. Die Finanzverwaltung hat darauf entschieden, dass die ursprüngliche Regelung, die Anerkennung der Fahrtkosten von 0,30 EUR ab...mehr

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zfs 06/2011, Umfang des Sch... / 1 Aus den Gründen:

[1] „Mit notariellem Vertrag v. 1.9.1998 erwarb der Kl. von der G GmbH ein mit einem Mehrfamilienhaus und einer Gewerbehalle bebautes Grundstück in W zum Preis von 750.000 DM. Den Kaufpreis setzten die Vertragsparteien später einvernehmlich auf 740.000 DM herab. Der Bekl., der damals einer der beiden Geschäftsführer der Verkäuferin war, hatte dem Kl. vor Abschluss des Vertra...mehr

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AGkompakt 01/2009, Postentg... / III. Der Praxistipp

Rechtsprechung ist zwischenzeitlich einheitlich Die Auffassung, dass sich die Postentgeltpauschale im Falle der Beratungshilfe nach den Beratungshilfegebühren richtet, dürfte in Anbetracht der einhelligen jüngeren obergerichtlichen Rechtsprechung nicht mehr anzuzweifeln sein: KG RVGreport 2008, 433, OLG Dresden AGS 2008, 559 = OLGR 2009, 110 = MDR 2009, 414 = RVGreport 2008, 43...mehr

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FoVo 08/2009, Ansprüche der Gesellschaft gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer richtig pfänden

In FoVo 2009, 49 haben wir Ihnen die Auswirkungen der Reform des GmbH-Rechtes vom 1.11.2008 auf das Zwangsvollstreckungsrecht vorgestellt und Ihnen bereits erste Arbeitshilfen in Form von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen an die Hand gegeben. Entsprechend der damaligen Ankündigung erhalten Sie nachfolgend ein Muster eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, mit dem ...mehr

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FoVo 11/2009, Diese Fragen ... / 3 Der Praxistipp

Ziel: Vollständige Vermögensauskunft Der Entscheidung ist uneingeschränkt zuzustimmen. Sie betont zu Recht den Ausgangspunkt der ZPO, dass der Schuldner vollständige Auskunft über sein Vermögen zu geben hat. Das herkömmlich verwendete und dem Schuldner mit der Ladung zu übersendende Formular stellt dabei nur eine Hilfe für den Schuldner dar. Eine abschließende Regelung, welch...mehr

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FoVo 09/2009, Neue BGH-Rechtsprechung richtig umsetzen: Pfändung eines Pflichtteilsanspruches

In FoVo 2009, 114 hatten wir über die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Pfändung des Pflichtteilsanspruchs (BGH v. 26.2.2009, VII ZB 30/08) berichtet. Der Gläubiger wird sein Formularwesen und seinen Workflow dieser Rechtsprechung anzupassen haben. Als Arbeitshilfe stellen wir Ihnen nachfolgend das Muster des Pfändungsbeschlusses, die Aufforderung zur Abgabe de...mehr

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FoVo 11/2010, Konsequentes Informationsmanagement nach der Forderungspfändung

Die Auskunfts- und Herausgabepflicht nach § 836 Abs. 3 ZPO Hat der Gläubiger eine Forderung gepfändet, so ist der Schuldner nach § 836 Abs. 3 ZPO verpflichtet, dem Gläubiger die zur Durchsetzung der Forderung notwendige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden – dies können schriftliche Vertragsunterlagen, Rechnungen oder Schriftverkehr über de...mehr

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AGS 05/2011, Wertfestsetzun... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist unzulässig, weil der in § 33 Abs. 3 S. 1 RVG vorausgesetzte Wert des Beschwerdegegenstandes von 200,00 EUR nicht überschritten wird. Die Beschwerde wäre im Übrigen aber auch nicht begründet. 1. Vorliegend handelt es sich um die Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung nach § 33 Abs. 1 RVG. a) Die Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten sind in einer besond...mehr

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FoVo 09/2009, Zulässigkeit ... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung berücksichtigt Belange des Gläubigers Die Entscheidung des LG Wuppertal ist uneingeschränkt zu begrüßen Sie stellt die tagtägliche Vollstreckungssituation für die Gläubiger vom Kopf auf die Füße. Mit klaren Worten macht das Gericht deutlich, dass der verfassungsrechtlich geschützte Anspruch des Gläubigers auf eine effektive Zwangsvollstreckung zwar mit dem Sozial...mehr

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FoVo 04/2009, Erst Vollstre... / 2 Die Entscheidung

Die Voraussetzungen der Offenbarung Nach § 807 Abs. 1 ZPO ist der Schuldner im Rahmen der Zwangsvollstreckung zur Offenbarung seiner Vermögensverhältnisse verpflichtet, wenn die Pfändung nachweislich (vgl. Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl., § 807 ZPO Rn 16) nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt hat (Nr. 1) oder wenn der Gläubiger glaubhaft macht, dass e...mehr

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FoVo 02/2011, Die fruchtlose Vollstreckung als Voraussetzung der Offenbarungspflicht

Der Schuldner hat nach § 807 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ein Verzeichnis seines Vermögens vorzulegen und die Vollständigkeit und Richtigkeit des Verzeichnisses an Eides statt zu versichern, wenn eine Pfändung nicht zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt hat. Hinweis Zu beachten ist, dass keine fruchtlose Vollstreckung stattgefunden hat, wenn der Schuldner nicht angetroffe...mehr

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ZErb 04/2010, Anordnung ein... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach § 58 FamFG statthaft und auch sonst zulässig. Die Beschwerdefrist des § 63 FamFG ist eingehalten, der Beschwerdewert des § 61 FamFG erreicht. Gegen die Ablehnung der Anordnung einer Nachlasspflegschaft steht dem Nachlassgläubiger, der gem. § 1961 BGB die Nachlasspflegschaft beantragt hat, die Beschwerde gem. § 59 FamFG zu. Dies folgt aus der gesetzlic...mehr

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AGS 03/2009, RVG Praxiswissen. Von Rechtsanwalt Norbert Schneider. Erschienen in der Reihe Die erfolgreiche Kanzlei, Nomos-Verlag, Baden-Baden, 1. Aufl. 2009, 399 S., broschiert, 28,00 EUR. ISBN 978-3-8329-1951-1

Eines ist sicher: Wer sich mit anwaltlichem Vergütungsrecht beschäftigt bzw. beschäftigen muss, kommt heutzutage am "Schneider" nicht mehr vorbei. Hier wird inzwischen das volle Programm geboten. Vom höchst hilfreichen Streitwert-Kommentar (Schneider/Herget) über "Schneiders Gebührentabellen" im Beck-Verlag und die schon in der 2. Auflage erschienenen "Fälle und Lösungen zum...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / h) Titel: Urteil § 323 ZPO

Die Abänderung eines Urteils über den Unterhalt kann nur für die Zukunft erfolgen, also für den Zeitraum ab förmlicher Zustellung der Änderungsklage (§ 323 Abs. 3 Satz 1 ZPO). Die formlose Übersendung einer Klageschrift oder eines Prozesskostenhilfegesuch reicht nicht aus zur Begründung der Rechtshängigkeit. Die Ansicht, dass die Übersendung eines PKH-Antrages genüge,[116] h...mehr

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FoVo 12/2010, P-Konto und k... / 2 II. Die Entscheidung

Ab wann wird das Guthaben zusammen­gerechnet? Der PfÜB in diesem Verfahren wurde der Drittschuldnerin am 2.7.2010 um 9.10 Uhr zugestellt. Zu diesem Zeitpunkt ist die Pfändung gemäß § 829 Abs. 3 ZPO wirksam geworden. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Schuldner, dessen Konto nach Gutschrift seiner Pension ein Guthaben von 1.180,70 EUR auswies, über folgende Beträge verfügt: 300...mehr

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AGS 03/2011, Geschäftsgebüh... / 2 Aus den Gründen

I. Das LG hat angenommen, dem Kläger stehe ein Schadensersatzanspruch gem. § 280 BGB dem Grunde nach zu. Die Beklagte habe ihre Pflichten aus dem Darlehensvertrag mit dem Kläger verletzt, indem sie mit einer sehr knapp bemessenen Frist die Rückzahlung des Darlehens trotz vorangegangenen Verzichts eingefordert habe. Sie habe schuldhaft gehandelt, weil das Erlöschen der Forder...mehr

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FoVo 12/2009, Jahresende: Lassen Sie titulierte Zinsen nicht verjähren!

Verjährung titulierter Forderungen: 30 Jahre Ist ein Anspruch rechtskräftig festgestellt, so verjährt er nach § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB grundsätzlich nach 30 Jahren. Die Regelverjährung von drei Jahren nach § 195 BGB ist also außer Kraft gesetzt. Dies gilt nach § 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB ebenso für Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen und Urkunden sowie nach § 197 Abs. 1 Nr. 5 ...mehr