Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 4 Rechtsschutz

Rz. 14 Vollstreckungsmaßnahmen, die das FA unter Missachtung der Vollstreckungsbeschränkung trifft, sind rechtswidrig, aber nicht nichtig. Der betroffene Gesamtschuldner muss daher gegen die entsprechenden Maßnahmen Einspruch einlegen und erforderlichenfalls einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung[1] stellen. Der Einspruch ist auch gegeben, wenn das FA nach Unanfechtbark...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Inhalt des Anspruchs

Rz. 7 Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gem. § 20 Abs. 1 ist eine aus dem Arbeitsverhältnis herrührende Lohnersatzleistung, nämlich ein gesetzlich begründeter Anspruch auf teilweise Fortzahlung des Arbeitsentgelts. [1] Es handelt sich um einen privatrechtlichen Anspruch, der erforderlichenfalls vor den Gerichten für Arbeitssachen geltend zu machen ist, § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbG...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.1.2 Weitere Voraussetzungen des Tatbestands

Rz. 37 Der Umstand, dass Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind, genügt nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) EStG noch nicht für einen Ausschluss des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG. Erforderlich ist darüber hinaus aufgrund einer entsprechenden Änderung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 v. 8.12.2010[1], dass die den Kapitalertr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6 Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens (§ 850e ZPO)

Rz. 31 § 850e ZPO regelt die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens. In Abweichung zur Zwangsvollstreckung nach der ZPO ist die Zwangsvollstreckung nach der AO Verwaltungstätigkeit. Im Gegensatz zur direkten Anwendung des § 850e ZPO ist im Rahmen des § 319 AO daher keine Tätigkeit des Vollstreckungsgerichts für die Berechnung des pfändbaren Einkommens notwendig. Vielmeh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.5 Heirats- und Geburtsbeihilfen (§ 850a Nr. 5 ZPO)

Rz. 12 Gemäß § 850a Nr. 5 ZPO sind Heirats- und Geburtsbeihilfen unbedingt unpfändbar, soweit die Zwangsvollstreckung nicht auf Ansprüchen beruht, die durch die Heirat oder Geburt entstanden sind.[1] Solche Ansprüche, bei denen ausnahmsweise keine unbedingte Unpfändbarkeit gegeben ist, liegen z. B. nicht nur bei Arztkosten für die Geburt, sondern auch bei Bewirtungskosten fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.3.2 Bedingte Unpfändbarkeit (§ 850b Abs. 2 ZPO)

Rz. 21 Die unter Rz. 17–20 erörterten Bezüge sind für alle Gläubiger grundsätzlich unpfändbar. Gemäß § 850b Abs. 2 ZPO kommt eine Pfändung nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn eine Zwangsvollstreckung in das sonstige Vermögen des Schuldners keine oder keine vollständige Befriedigung gebracht hat oder aller Voraussicht nach nicht bringen wird und gleichzeitig die Pfändung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.4.5 Eigene Einkünfte des Unterhaltsberechtigten (§ 850c Abs. 4 ZPO)

Rz. 27 Hat diejenige Person, der der Schuldner aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, eigene Einkünfte, so hat die Vollstreckungsbehörde nach § 850c Abs. 6 ZPO nach billigem Ermessen zu bestimmen, ob diese Person bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens des Schuldners ganz oder teilweise mitberücksichtigt werden soll. Anders als bei der Zwangsvolls...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.5 Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen (§ 850d ZPO)

Rz. 28 § 850d ZPO schränkt den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen für den Fall ein, dass die Zwangsvollstreckung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche betrieben wird. Deshalb hat diese Norm für das Vollstreckungsverfahren nach der AO allenfalls mittelbare Bedeutung. Sie kommt nur zum Tragen, wenn Pfändungen nach der AO mit Pfändungen wegen Unterhaltsansprüchen zusammentre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.1 Pfändung unübertragbarer Forderungen (§ 851 ZPO)

Rz. 52 § 851 Abs. 1 ZPO regelt die Pfändbarkeit von Forderungen, die gesetzlich normierten Abtretungsverboten unterliegen.[1] Nach § 851 Abs. 1 ZPO ist eine Forderung grundsätzlich nicht pfändbar, wenn sie nicht übertragbar ist. Diese Norm ist das Gegenstück zu § 400 BGB, der bestimmt, dass eine Forderung, die nicht pfändbar ist, auch nicht übertragbar ist. Grundsätzlich sin...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.7 Rückzahlungen und Guthaben (Abs. 3)

Rz. 297 Abs. 3 regelt die Berücksichtigung von Rückzahlungen und Guthaben. Die Vorschrift stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage dafür dar, Bewilligungsbescheide aufzuheben. Sie modifiziert lediglich die Berücksichtigung von Einkommen. Insoweit handelt es sich um eine Spezialvorschrift, mit der hauptsächlich erreicht werden soll, dass Rückzahlungen aus kommunalen Leistun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 288a Unter... / 2.4 Durchsetzung der Untersagungsanordnung

Rz. 17 Nach Abs. 4 hat die Agentur für Arbeit eine Untersagung nachzuhalten. Sie muss aktiv überwachen, ob die untersagte Berufsberatung fortgesetzt wird oder nicht. Ggf. hat sie Maßnahmen der Zwangsvollstreckung zu ergreifen. Rz. 18 Im Übrigen steht der Agentur für Arbeit zu, das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit zu prüfen und ggf. zu ahnden. Vgl. dazu § 404 Abs. 2 Nr. 6 bi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / V. Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung

Rz. 76 Bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung wird in erheblichem Umfang in Rechtspositionen – vor allem des Schuldners – eingegriffen. Daher sind die Rechtsbehelfsmöglichkeiten in der Zwangsvollstreckung für alle Beteiligten besonders wichtig. Diese lassen sich in formelle und materiell(-rechtlich)e Einwendungen unterteilen. 1. Formelle Einwendungen Rz. 77 Soll eine Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / 1. Zwangsvollstreckung aus einem "einfachen" Zahlungstitel

Rz. 26 Die erste hier behandelte Konstellation betrifft den Fall, dass ein Bauunternehmer gegen den Auftraggeber einen Titel (Urteil, Vergleich etc.) erlangt hat, der auf Zahlung einer bestimmten Werklohnsumme lautet. Der Bauunternehmer will dann – da der Auftraggeber trotz des Titels nicht zahlt – die Zwangsvollstreckung wegen dieser Forderung gegen den Auftraggeber betreib...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / II. Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung aus einem Bauvertrag/Werkvertrag

Rz. 25 Nach der abstrakt gehaltenen Einführung in die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung wendet sich die Darstellung nun den relevantesten baurechtlichen Zwangsvollstreckungskonstellationen zu. Als erstes soll in diesem Zusammenhang die Zwangsvollstreckung einer Geldforderung aus einem Bauvertrag/Werkvertrag erörtert werden. Dabei sind grundsä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / f) Zwangsvollstreckung

Rz. 171 Aus der Zuordnung des Gesellschaftsvermögens zur GbR (§ 713 BGB n.F.) folgt das zwangsvollstreckungsrechtliche Trennungsgebot, d.h. aus einem gegen die Gesellschaft gerichteten Vollstreckungstitel findet die Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschafter nicht statt (§ 722 Abs. 2 BGB n.F.). Umgekehrt ist zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Gesellschaft ist ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / VI. Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung

1. Vorbemerkung Rz. 147 Die Darstellung der Muster von Rechtsbehelfen in der Zwangsvollstreckung beschränkt sich auf die in der Praxis häufig vorkommende Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO = formelle Einwendungen) sowie auf die Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO = materiell-rechtliche Einwendungen). Hinsichtlich der anderen Rechtsbehelfe wird auf die obigen Ausführungen im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / (7) Zwangsvollstreckung

Rz. 1006 Die Zwangsvollstreckung in den Geschäftsanteil eines GmbH-Gesellschafters hat auf den Bestand der GmbH keine unmittelbaren Auswirkungen. Dagegen kann der Gläubiger eines Kommanditisten, der dessen Anteil pfändet, die Gesellschaft kündigen (§ 133 HGB). Das Kündigungsrecht des Gläubigers kann durch den Gesellschaftsvertrag nicht ausgeschlossen werden. Allerdings kann ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / 2. Zwangsvollstreckung aus einem "Zug-um-Zug-Titel"

Rz. 40 In baurechtlichen Fällen stellt sich nicht nur die Frage nach der Vollstreckung einer Werklohnforderung aus einem "einfachen" Zahlungstitel. Vielfach erhält der Bauunternehmer einen sog. "Zug-um-Zug-Titel", d.h. er wird durch diesen Titel selbst zur Vornahme einer Gegenleistung an den Auftraggeber verpflichtet. In den allermeisten Fällen handelt es sich hierbei um die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / VIII. Treuhand in Insolvenz und Zwangsvollstreckung

Rz. 479 Die Verlagerung der Rechtsinhaberschaft vom Treugeber auf den Treuhänder bedingt insb. bei Insolvenz und Zwangsvollstreckung einige Besonderheiten, anhand derer sich die Doppelrolle des Treuhänders als Gesellschafter und Treuhänder deutlich zeigt.[603] 1. Beim Treuhänder Rz. 480 Da der Treuhänder unmittelbarer Gesellschafter ist, fällt der von ihm verwaltete Gesellscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Firmenrecht / 3. Zwangsvollstreckung

a) Parteibezeichnung Rz. 62 § 17 Abs. 2 HGB gilt grds. auch für die Zwangsvollstreckung. Den Anforderungen des § 750 Abs. 1 ZPO wird genügt, wenn (zunächst) nur die Firma und nicht auch deren Inhaber angegeben wird.[127] Doch wirkt der Titel vorbehaltlich eines zwischenzeitlichen Parteiwechsels nur gegen den, der bei Eintritt der Rechtshängigkeit Inhaber war. Relevant wird di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung

A. Einleitung Rz. 1 Der folgende Abschnitt dieses Formularbuchs behandelt das Zwangsvollstreckungsrecht. Das Zwangsvollstreckungsverfahren muss im Anschluss an das Erkenntnisverfahren stattfinden, wenn der Schuldner[1] die ihm in dem zugrunde liegenden Titel (Urteil, Vergleich etc.) auferlegte Verpflichtung nicht freiwillig erfüllt. Der daraufhin vom Gläubiger beauftragte Rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / IV. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung von Baumaßnahmen

1. Muster: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO Rz. 143 Muster 11.1: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO Muster 11.1: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht _________________________[98] Antrag auf Ersatzvornahme und Kostenvorschuss (§ 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO) In der Zwangsvollstreckungssache des _________________...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Zwangsvollstreckung aus der Sicherungsgrundschuld

a) Grundsätze der Zwangsvollstreckung Rz. 65 Die Kreditpraxis hat sich fast vollständig von der Hypothek ab- und der abstrakten Grundschuld zugewendet. Auch die Beschränkungen der Sicherungsgrundschuld vermochten dies nicht zu ändern, obgleich mit der Bestellung einer Hypothek zur Sicherung eines abstrakten Schuldversprechens aus § 780 BGB die Beschränkungen leicht umgangen w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Zwangsvollstreckung für und gegen die Gesellschaft

a) Vollstreckungstitel für und gegen die GbR Rz. 54 Soll eine Eintragung im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgen, muss die GbR als Gläubigerin oder als betroffene Schuldnerin seit 1.1.2024 grundsätzlich mit ihrem im Gesellschaftsregister eingetragenen Namen und den vertretungsberechtigten Gesellschaftern im Vollstreckungstitel bezeichnet sein.[140] Zur Zwangsvollstreckung in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / I. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

Rz. 2 Bevor auf die einzelnen Vollstreckungskonstellationen mit baurechtlichem Bezug eingegangen werden kann, müssen zunächst die Voraussetzungen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens dargestellt werden. Diese lassen sich in allgemeine und besondere Vollstreckungsvoraussetzungen einteilen. 1. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen Rz. 3 Unter den allgemeinen Vollstreckungsvor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Grundsätze der Zwangsvollstreckung

Rz. 65 Die Kreditpraxis hat sich fast vollständig von der Hypothek ab- und der abstrakten Grundschuld zugewendet. Auch die Beschränkungen der Sicherungsgrundschuld vermochten dies nicht zu ändern, obgleich mit der Bestellung einer Hypothek zur Sicherung eines abstrakten Schuldversprechens aus § 780 BGB die Beschränkungen leicht umgangen werden könnten.[168] Im Hinblick auf di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Zwangsvollstreckung gegen die nicht im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft

Rz. 56 Weder § 722 BGB noch § 736 ZPO treffen Regelungen für den Fall, dass die Gesellschaft überhaupt nicht in das Gesellschaftsregister eingetragen wird. Die Gesetzesbegründung spricht diese Frage nur allgemein im Zusammenhang mit der Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins an. Ausgeführt wird dabei, dass eine Beschränkung der Parteifähigkeit auf die eingetragene G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte

Rz. 35 Neben der Vollstreckung einer Geldforderung in bewegliche Sachen besteht die Möglichkeit der Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte des Schuldners. Das ist in §§ 828 ff. ZPO geregelt. Dabei soll hier nur die Zwangsvollstreckung in Geldforderungen des Schuldners interessieren. Rz. 36 Funktionell zuständig für die Zwangsvollstreckung einer Geldforderung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Zwangsvollstreckung durch Finanzinvestoren nach Kreditverkauf

Rz. 59 Die Immobiliarvollstreckung rückte im Jahre 2007 in das Interesse der Medien, weil im Rahmen der Veräußerung von notleidenden oder nicht sicheren Krediten (non performing loans) an Finanzinvestoren auch "gesunde" Kredite gegenüber Eigenheimbesitzern veräußert wurden und der Zessionar gegen den Kreditnehmer und für diesen angeblich völlig unerwartet die Zwangsvollstrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / I. Checkliste: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen

Rz. 29 Funktionell zuständig für die Vollstreckung in körperliche Sachen ist nach § 808 Abs. 1 ZPO (§ 753 Abs. 1 ZPO) der Gerichtsvollzieher. Örtlich zuständig ist der Gerichtsvollzieher, dem der Bezirk, in dem die Pfändung erfolgen soll, vom dienstaufsichtsführenden Richter des Amtsgerichts zugewiesen worden ist (§ 154 GVG, §§ 10, 14 ff. GVO). Rz. 30 Der Gerichtsvollzieher wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Firmenrecht / IV. Firma im Rechtsverkehr, Prozess, Zwangsvollstreckung

1. Gebrauch der Firma a) Bindung an die gewählte Firma Rz. 50 Mit der Wahl und der Eintragung der Firma entsteht sowohl für die Handelsgesellschaft als auch den Kaufmann nicht nur ein Recht, sondern auch die Pflicht diese Firma zu führen. Daher ist es ihnen dann untersagt, sich firmenmäßig einer anderen Bezeichnung zu bedienen. Im Interesse des Verkehrs soll ein für alle Mal f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Handelsgeschäft / d) Zwangsvollstreckung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / 3. Fehlen von Vollstreckungshindernissen

Rz. 21 Des Weiteren hat das Vollstreckungsorgan vor der Zwangsvollstreckung zu überprüfen, ob dieser Vollstreckungshindernisse entgegenstehen. Darunter sind besondere Umstände zu verstehen, die zur Einstellung der Zwangsvollstreckung und evtl. zur Aufhebung bereits ergangener Vollstreckungsmaßnahmen führen. Hierbei sind vor allem folgende Hindernisse zu nennen, die an dieser...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / 1. Formelle Einwendungen

Rz. 77 Soll eine Verletzung der formellen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung oder die Durchführung des Zwangsvollstreckungsverfahrens gerügt werden, sind folgende Rechtsbehelfe relevant:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / 1. Vorbemerkung

Rz. 147 Die Darstellung der Muster von Rechtsbehelfen in der Zwangsvollstreckung beschränkt sich auf die in der Praxis häufig vorkommende Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO = formelle Einwendungen) sowie auf die Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO = materiell-rechtliche Einwendungen). Hinsichtlich der anderen Rechtsbehelfe wird auf die obigen Ausführungen im Rahmen der rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Zustellung

Rz. 12 Weitere allgemeine Voraussetzung der Zwangsvollstreckung ist die Zustellung nach § 750 ZPO . Der Sinn der Zustellung liegt einerseits darin, dem Zustellungsadressaten die Gelegenheit zur Kenntnisnahme von dem zuzustellenden Schriftstück zu geben. Andererseits wird dadurch dem Zustellungsauftraggeber der Nachweis der Zustellung ermöglicht. Rz. 13 Zustellungsempfänger ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / B. Rechtliche Grundlagen

I. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung Rz. 2 Bevor auf die einzelnen Vollstreckungskonstellationen mit baurechtlichem Bezug eingegangen werden kann, müssen zunächst die Voraussetzungen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens dargestellt werden. Diese lassen sich in allgemeine und besondere Vollstreckungsvoraussetzungen einteilen. 1. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen Rz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / XIII. Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung (§ 800 Abs. 1 ZPO)

Rz. 71 Die Vollstreckungsunterwerfung ist eine einseitige Prozesserklärung.[180] Sie muss gem. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO in einer notariellen Niederschrift (vgl. §§ 8 ff., 14 Abs. 1 BeurkG) erklärt werden.[181] Rechtsgrundlage für ihre Eintragungsfähigkeit im Grundbuch ist § 800 Abs. 1 S. 2 ZPO. Die Unterwerfungserklärung gehört nicht zum Inhalt des Grundpfandrechts. Sie ist ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / III. Zwangsvollstreckung zur Erzwingung von Baumaßnahmen

Rz. 56 Im Anschluss an das Erkenntnisverfahren, welches z.B. eine Verurteilung des Bauunternehmers zur Mängelbeseitigung zum Inhalt hatte, kommt es in der Praxis nicht selten zum Verfahren nach §§ 887 f. ZPO. Wird der Bauunternehmer zur Mängelbeseitigung verurteilt, richten sich die Vollstreckungsmöglichkeiten des Bauherrn im Falle des Untätigbleibens des Bauunternehmers vor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Muster: Vollstreckungsabwehrklage

Rz. 150 Muster 11.4: Vollstreckungsabwehrklage Muster 11.4: Vollstreckungsabwehrklage An das Amtsgericht/Landgericht _________________________[121] Eilt! Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO sowie Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO! In dem Rechtsstreit des _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / 1. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 3 Unter den allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen sind diejenigen zu verstehen, die in jedem Vollstreckungsverfahren vorliegen müssen.[2] Davon sind die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen (z.B. Vollstreckungsantrag beim zuständigen Vollstreckungsorgan, Parteifähigkeit nach § 50 ZPO, Prozessfähigkeit nach §§ 51 ff. ZPO, Prozessführungsbefugnis, Postulationsfähigkei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / 2. Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO (formelle Einwendungen)

a) Muster: Vollstreckungserinnerung Rz. 148 Muster 11.3: Vollstreckungserinnerung Muster 11.3: Vollstreckungserinnerung An das Amtsgericht _________________________[114] Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Schuldners – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen den ______________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / 1. Voraussetzungen nach § 887 Abs. 1 ZPO

a) Nichtvornahme einer Handlung Rz. 57 Voraussetzung für die Anwendbarkeit von § 887 ZPO ist zunächst, dass der Schuldner (Bauunternehmer) hinsichtlich der im Titel vorgeschriebenen Handlungspflicht (Mängelbeseitigung) untätig bleibt – er also die Vornahme der Handlung verweigert. Fraglich ist, ab welchem Zeitpunkt der Gläubiger berechtigt ist, nach § 887 Abs. 1 ZPO vorzugehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / 3. Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO (materiell-rechtliche Einwendungen)

a) Muster: Vollstreckungsabwehrklage Rz. 150 Muster 11.4: Vollstreckungsabwehrklage Muster 11.4: Vollstreckungsabwehrklage An das Amtsgericht/Landgericht _________________________[121] Eilt! Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO sowie Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO! In dem Rechtsstreit des _________________________ – Klägers – Prozessbev...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Vollstreckungsklausel

Rz. 9 Die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungstitel setzt weiterhin grundsätzlich voraus, dass eine Vollstreckungsklausel auf diesem angebracht ist. Darunter ist ein amtlicher Vermerk der Vollstreckbarkeit des Titels zu verstehen. Die Ausfertigung des Titels, die mit der Vollstreckungsklausel versehen ist, wird auch "vollstreckbare Ausfertigung" genannt. § 725 ZPO si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / 2. Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 17 Neben den soeben dargestellten allgemeinen sind in einigen Vollstreckungsverfahren zudem besondere Vollstreckungsvoraussetzungen zu beachten. Zu nennen sind dabei vor allem folgende Konstellationen: Rz. 18 Hängt die Vollstreckung von einer durch den Gläubiger an den Schuldner Zug um Zug zu erbringenden (Gegen-)Leistung ab – im Baurecht zumeist vom Werkunternehmer zu er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Vollstreckungstitel

Rz. 4 Jede Zwangsvollstreckung bedarf eines Vollstreckungstitels, d.h. einer öffentlichen Urkunde, die den zu vollstreckenden materiell-rechtlichen Anspruch hinreichend genau bestimmt. Nur so wird dieser Anspruch im Vollstreckungsverfahren durchsetzbar. Rz. 5 Der praktisch bedeutsamste Vollstreckungstitel ist das in § 704 ZPO genannte Endurteil (§ 300 ZPO; siehe aber auch: §§...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO

Rz. 124 Da das jeweilige Vollstreckungsorgan im Rahmen seiner Vollstreckungstätigkeit grundsätzlich nicht prüfen muss, ob das Vollstreckungsobjekt im Vermögen des Schuldners steht (formales Verfahren), muss einem Dritten Rechtsschutz dahingehend eingeräumt werden einzuwenden, dass der zu vollstreckende Gegenstand aus seinem Vermögen und nicht aus demjenigen des Schuldners st...mehr