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20.06.2017
Bundesverwaltungsgericht
Arbeitnehmer von Landkreisen können nur dann an der Übernahme eines Mandats im Kreistag gehindert sind, wenn sie auf die Verwaltungsführung des Kreises inhaltlich Einfluss nehmen können. Das ist bei einem Klinikpförtner nicht der Fall, so das Bundesverwaltungsgericht.
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