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02.04.2020
Urteil
Die Beurteilung, welche Zeiten als Arbeitszeit zu werten sind, ist bei Tätigkeiten, die mit viel Bereitschaftsdienst verbunden sind, nicht einfach. Einige Fälle aus dem Bereich der Berufsfeuerwehr, in denen es um die Abgrenzung zwischen Rufbereitschaft und Arbeitszeit ging, entschied nun das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.
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