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03.04.2019
Beamtenrecht
Beamte im mittleren Polizeivollzugsdienst, die in den gehobenen Dienst aufsteigen möchten, können dies in Berlin nicht dadurch erreichen, dass sie ihr Beamtenverhältnis aufgeben und sich anschließend für den gehobenen Dienst bewerben. Der Dienstherr darf sie vom Bewerbungsverfahren ausschließen, so das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg.
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