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25.02.2014
Direktionsrecht
Der Arbeitgeber hat einen großen Freiraum bei der Bestimmung des Arbeitsortes. Nur unter besonderen Umständen, aufgrund derer der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll, kann es zu einer vertraglichen Beschränkung des Direktionsrechts kommen.
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