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02.02.2016
Lohnuntergrenze
Ist ein Stundenlohn unter 8,50 Euro vereinbart, sind Nachtarbeitszuschläge auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns zu berechnen, entschied das LAG Berlin-Brandenburg. Die Richter legten sich auch zu Überstunden oder Feiertagszuschlägen fest und dazu,wie Sonderzahlungen auf den Mindestlohn anzurechnen sind.mehr