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01.12.2015
Schwerbehinderte Bewerber
Ein verbindlicher Eignungstest entbindet öffentliche Arbeitgeber nicht von der Pflicht, einen schwerbehinderten Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Erfolgt kein persönliches Gespräch, kann daraus eine Entschädigung folgen, entschied nun das LAG Schleswig-Holstein.
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