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29.10.2015
Freiwilligendienst und Aushilfsjob
Aushilfsjobs, die vor, während oder nach Freiwilligendiensten ausgeübt werden, sind sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich zu beurteilen. Insbesondere für die Bewertung der Berufsmäßigkeit muss genau betrachtet werden, was für ein Sachverhalt konkret vorliegt.
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