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06.07.2012
Diskriminierung
Will ein Arbeitnehmer wegen einer Diskriminierung Schadensersatz geltend machen, so muss er dies innerhalb einer Frist von zwei Monaten tun. Wird eine Bewerbung abgelehnt, so beginnt die Frist in dem Moment, in dem der Bewerber von der Benachteiligung Kenntnis erlangt.
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