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15.03.2013
Versorgungsvertrag contra Leistungsantrag
Krankenkassen müssen weit auslegen, was als Leistungsantrag gilt. Zusätzliche Schwierigkeit: durch das Patientenrechtegesetz müssen Kassen schneller über Leistungen entscheiden. Daher wäre gut zu wissen, "ob" und "wann" ein Antrag gestellt wird.
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