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22.05.2018
FG Kommentierung
Das FG Köln hat entschieden, dass Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld keine ermäßigt zu besteuernden Entschädigungen sind, sondern regulärer laufender Arbeitslohn. Das letzte Wort liegt nun beim Bundesfinanzhof, bei dem bereits ein anderes Revisionsverfahren zur Thematik anhängig ist.mehr