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18.06.2020
BayLfSt Kommentierung
Wer keine Steuererklärung abgibt, obwohl er hierzu verpflichtet ist, erhält vom Finanzamt auf kurz oder lang einen Schätzungsbescheid. Das BayLfSt hat in einer Verfügung dargelegt, welchen Regeln die Ämter bei einer Schätzung folgen.
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