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23.12.2019
BFH Kommentierung
Folgende Dienstleistungen für eine Bank, die Geldausgabeautomaten betreibt, sind keine steuerfreien Umsätze im Zahlungsverkehr: Aufstellung, Wartung, Befüllung der Automaten, Ausstattung der Automaten mit Hard- und Software, Weiterleitung der Autorisierungsanfragen wegen Bargeldabhebungen an die die Geldkarte ausgebende Bank, Vornahme der Geldauszahlung, Generierung eines Datensatzes über die Auszahlungen.
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