Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Blankettnorm und Erfordernis einer Rückverweisung

Rz. 5 [Autor/Stand] § 382 AO ist insoweit ein Blankettgesetz (s. zum Begriff § 370 Rz. 22 f.; § 377 Rz. 18; § 381 Rz. 5), als sich das für die Verhängung eines Bußgelds erhebliche Verhalten nicht aus der Vorschrift selbst, sondern aus den den Bußgeldtatbestand ausfüllenden nationalen und unionsweiten Zollvorschriften sowie aus den aufgrund § 382 Abs. 4 AO erlassenen Rechtsve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Zusammentreffen mit anderen Bußgeldvorschriften

Rz. 55 [Autor/Stand] Bei Tateinheit (§ 19 OWiG) mit anderen Ordnungswidrigkeiten wird grds. nur eine Geldbuße festgesetzt, die der Vorschrift zu entnehmen ist, die abstrakt die höchste Geldbuße androht;[2] im Fall der Tatmehrheit (§ 20 OWiG) werden gesonderte Geldbußen festgesetzt und zusammengerechnet (s. § 379 Rz. 716). Während ein Zusammentreffen des § 382 AO mit § 380 AO ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Sonst zuständige Finanzbehörde

Rz. 4 [Autor/Stand] Als "sonst zuständige Finanzbehörde" i.S.d. § 402 Abs. 1 AO ist die BuStra zu verstehen, die regelmäßig als selbständige Ermittlungsbehörde anstelle der StA Steuerstraftaten ermittelt (s. § 386 Rz. 38; zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit vgl. §§ 387 ff. AO und die Erl. dazu).[2] Verliert sie – in den vorbezeichneten Fällen (s. Rz. 3) – diese origin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Verjährung

Rz. 37 [Autor/Stand] Da § 383 AO zwar eine Steuerordnungswidrigkeit ist, jedoch in der Sondervorschrift des § 384 AO nicht genannt wird, bestimmt sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des OWiG (vgl. § 377 Abs. 2 AO i.V.m. §§ 31 ff. OWiG; s. dazu auch § 377 Rz. 151 ff.). Die an der Höhe der Bußgelddrohung auszurichtende Frist der Verfolgungsverjährung beträgt ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 398 Einstellung wegen Geringfügigkeit

Schrifttum: Bergkemper, Übernahme von Geldbußen und Geldauflagen als Arbeitslohn, FR 2009, 343; Berkemeier, Das Opportunitätsprinzip, 2008; Biehler, Konkurrierende nationale und internationale strafrechtliche Zuständigkeit und das Prinzip ne bis in idem, ZStW 116 (2004), 256; Bloy, Zur Systematik der Einstellungsgründe im Strafverfahren, GA 1980, 161; Böse, Der Grundsatz "ne ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 11 [Autor/Stand] Merkmale des objektiven Tatbestands des § 383 Abs. 1 AO i.V.m. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO sind: Erstattungsansprüche oder Vergütungsansprüche, die unzulässig gewerbsmäßig erworben werden.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 401 Antrag auf Anordnung von Nebenfolgen im selbständigen Verfahren

Schrifttum zur Einziehung s. Schrifttumsnachweise bei § 375; zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung seit dem 1.7.2017 s. vor § 370 Rz. 1130.2 ff.; vor § 399 Rz. 301 ff.; zur Unternehmensgeldbuße s. vor Rz. 45, 104. Ergänzender Hinweis: Nr. 70, 90 und 87 Abs. 1 Satz 1 AStBV (St) 2023/2024 (s. AStBV Rz. 70, 90, 87). A. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] § 401 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 382 Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben

Schrifttum: Baum, Verfahrensrechtsänderungen zum Jahresende 2001, NWB Nr. 6 Fach 2, 7839; Baumann, Vorschlag für einen neuen Zollkodex der Gemeinschaften, ZfZ 1991, 215; P. Bender, Die Nichtgestellung im Zollgutversand durch den Warenempfänger als Zollstraftat/-bußtat, ZfZ 1988, 169; P. Bender, Schmuggelprivileg und Zuschlag 97, ZfZ 1997, 110; P. Bender, Neuigkeiten im Steuer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 394 Übergang des Eigentums

Schrifttum: Vgl. zunächst die Schrifttumshinweise zu vor § 375 Rz. 1 sowie vor § 401 Rz. 1. Vgl. ferner Achenbach, Verfahrenssichernde und vollstreckungssichernde Beschlagnahme im Strafprozess, NJW 1976, 1068; Achenbach, Polizeiliche Inverwahrnahme und strafprozessuale Veräußerungsverbote, NJW 1982, 2809; Achenbach, Obligatorische Zurückgewinnhilfe, NStZ 2001, 401; Bittmann, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Keine Geldbußen gegen Finanzbehörden und andere öffentliche Stellen

Rz. 27 [Autor/Stand] § 384a Abs. 4 AO statuiert ein "Behördenprivileg": Danach werden gegen Finanzbehörden und andere öffentliche Stellen im Anwendungsbereich der AO keine Geldbußen nach Art. 83 Abs. 4–6 DSGVO verhängt. Durch diese Vorschrift macht der deutsche Gesetzgeber von der Öffnungsklausel des Art. 83 Abs. 7 DSGVO Gebrauch, im Anwendungsbereich der AO national zu regel...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Antrag der FinB

Rz. 27 [Autor/Stand] Ebenso wie für § 435 StPO ist nach § 401 AO das Verfahren von der Stellung eines entsprechenden Antrags abhängig. Ohne einen solchen Antrag kommt das Verfahren nicht in Gang. Es handelt sich um eine Art Klageerhebung.[2] Er ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Betroffene auf die Herausgabe verzichtet hat.[3] Aus dem Wortlaut der Vorschrift ("kann") ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Besichtigungsrecht

Rz. 20 [Autor/Stand] Die FinB ist darüber hinaus befugt, die beschlagnahmten oder sonst sichergestellten Gegenstände (§§ 94, 111b ff. StPO) zu besichtigen. Hierdurch wird der FinB die Möglichkeit gegeben, ihre Beteiligungsrechte (vgl. §§ 403, 407 AO) auch im Verfahren zur Anordnung der Einziehung geltend zu machen (s. dazu § 375 Rz. 103 ff.; § 401 Rz. 11 ff.). Darüber hinaus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Vergütungsansprüche

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Steuervergütungsanspruch ist der Anspruch auf Auszahlung von Steuerbeträgen an denjenigen, der die Steuer, ohne ihr Schuldner zu sein, infolge Überwälzung getragen hat.[2] Wie der Erstattungsanspruch ist somit auch der Vergütungsanspruch ein umgekehrter Leistungsanspruch. Allerdings steht der Vergütungsanspruch nicht dem zur Steuerentrichtung Verpfli...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verhältnis zum subjektiven und zum objektiven Verfahren

Rz. 9 [Autor/Stand] Seinem Wortlaut nach scheint § 394 AO auf die Situation abzustellen, in der ein subjektives Verfahren ausscheidet, weil der Täter nicht zu ermitteln ist, und daher eine Einziehung nur im objektiven Verfahren erfolgen könnte. Indes findet die Vorschrift über diese Konstellation hinaus auch in den Fällen keine Anwendung, in denen gegen andere Beteiligte der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Anwendungsbereich

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift ergänzt § 74 StGB, der im allgemeinen Strafrecht die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern regelt. Der Zweck des § 394 AO ist die Vereinfachung des Einziehungsverfahrens.[2] Hauptanwendungsbereich der Vorschrift sind Fälle, in denen sich der auf frischer Tat betroffene Schmuggler unter Zurücklass...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Maßgebliche Zollvorschriften und Rechtsverordnungen

Rz. 7 [Autor/Stand] Zu den nationalen Zollrechtsbestimmungen (Zollgesetze und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen) i.S.v. § 382 Abs. 1 AO, auf die § 31 ZollVG und § 30 Abs. 1–3 ZollV Bezug nehmen, gehören nach der Vereinheitlichung des Zollrechts in der EU insbesondere: das Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) i.d.F. des Art. 1 des Zollrechtsänderungsgesetzes vom 21.12.1992,[2] d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Rechtskraft

Rz. 50 [Autor/Stand] Nach erfolgter Einstellung des Verfahrens nach § 398 AO bzw. § 153 Abs. 1 Satz 2 StPO finden keine weiteren strafrechtlichen Ermittlungen mehr statt. Hiervon unberührt bleibt jedoch eine weitere Ahndung unter dem Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit (vgl. § 21 Abs. 2 OWiG), z.B. wegen leichtfertiger Steuerverkürzung gem. § 378 AO. Der Einstellung kommt ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Verfahrensrechtliche Aspekte der Einziehung

Rz. 103 [Autor/Stand] Das Verfahren bei der Einziehung von Gegenständen ist in den §§ 421–443 StPO einheitlich geregelt. Diese Bestimmungen über das Einziehungsverfahren sind auch auf die im Steuerstrafrecht bisweilen akut werdende Anordnung der Unbrauchbarmachung oder Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustands (vgl. § 74f Abs. 1 Satz 2 und 3 StGB, s. Rz. 76 f.) anzuwenden (§...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Einziehung des Wertes von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§ 74c StGB)

Rz. 54 [Autor/Stand] Häufig ist der Täter oder Teilnehmer in der Lage, die Einziehung der unter Rz. 42 ff. genannten Sachen zu vereiteln. Um in solchen Fällen die Eigentumssanktion der Einziehung nicht wirkungslos werden zu lassen, erlaubt § 74c StGB unter bestimmten Voraussetzungen die Einziehung des Wertersatzes.[2] Da die Maßnahme nur gegen den schuldhaft handelnden Täter...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Einstellungsbefugte Stellen

Rz. 20 [Autor/Stand] Der Wortlaut des § 398 AO bzw. § 153 Abs. 1 Satz 2 StPO kann zu Missverständnissen führen. Fest steht danach zunächst nur, dass die StA zu entscheiden hat, ob das Verfahren fortzuführen oder einzustellen ist, da sie als "Herrin des Ermittlungsverfahrens" auch dessen Ablauf bestimmt. Es ist nur konsequent und sachgerecht, dass sie dann auch über die Einst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Verjährung

Rz. 57 [Autor/Stand] Die Verjährung bestimmt sich bei § 382 AO (ebenso wie bei § 381 AO) nach den allgemeinen Vorschriften (vgl. §§ 31 ff. OWiG, § 377 Abs. 2 AO). Die Frist für die Verfolgungsverjährung beträgt zwei Jahre (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 OWiG); die Sonderfrist des § 384 AO findet keine Anwendung. Zum Beginn, Ruhen und der Unterbrechung der Verjährung s. § 384 Rz. 9 ff., §...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 7 [Autor/Stand] Abgesehen von der in § 384 AO geregelten Frage der Verjährungsfrist gelten für Steuerordnungswidrigkeiten (also auch für die §§ 378–380 AO) die allgemeinen Verjährungsregeln nach den §§ 31–33 OWiG (§ 377 Abs. 2 AO). Diese entsprechen weitgehend den Vorschriften über die Verjährung der Strafverfolgung (§§ 78 ff. StGB). Hinsichtlich der näheren Einzelheiten...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Regelung des § 384a AO wurde durch Art. 17 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.7.2017[2] in die Abgabenordung aufgenommen. Hierdurch wurden die Vorschriften der AO an das Recht der EU, insbesondere an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.4.2016 zum Schutz natü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Objektives Verfahren

Rz. 25 [Autor/Stand] Die Entscheidung über die Nebenfolgen der Einziehung kann in unterschiedlichen Verfahren getroffen werden. Vom subjektiven Verfahren spricht man, wenn die Einziehung in einem gegen einen bestimmten Tatbeteiligten gerichteten Verfahren erfolgen soll, das mit einem Urteil oder Strafbefehl endet. Die FinB kann insoweit den Antrag auf Erlass eines Strafbefeh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Wirkung der Verfolgungsverjährung

Rz. 8 [Autor/Stand] Nach überwiegender Ansicht wirkt die Verfolgungsverjährung als Verfahrenshindernis,[2] da gem. § 31 Abs. 1 Satz 1 OWiG (entsprechend § 78 Abs. 1 Satz 1 StGB) die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sowie die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen sind. Das Verfahren ist grds. auf Kosten der Staatskasse (vgl. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 467 Abs. 1 StPO) ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Subjektiver Tatbestand (Vorwerfbarkeit)

Rz. 31 [Autor/Stand] In § 383 AO ist nicht erwähnt, dass auch fahrlässiges bzw. leichtfertiges Handeln im Sinne dieser Vorschrift mit Bußgeld geahndet werden soll. Dies bedeutet, dass nur vorsätzliches Handeln tatbestandsmäßig ist (§ 377 Abs. 2 AO i.V.m. § 10 OWiG). Zum vorsatzausschließenden Tatumstandsirrtum über blankettausfüllende Steuerrechtsnormen s. § 377 Rz. 53 m.w.N...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Fortgeltung der Unschuldsvermutung und der steuerrechtlichen Beweislastregeln

Rz. 52 [Autor/Stand] Wird das Verfahren gegen den Beschuldigten nicht nach § 170 Abs. 2 StPO, sondern nach § 398 AO oder §§ 153 ff. StPO eingestellt, ist damit kein Nachweis des Tatverdachts und keine Feststellung der Schuld verbunden.[2] Dies gilt auch, wenn der Betroffene im Fall des § 153a StPO einer Verfahrenseinstellung zustimmt und die Auflagen erfüllt.[3] Die Einstell...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Gegenstand

Rz. 19 [Autor/Stand] Mit der Verhängung der Nebenstrafe verliert der Verurteilte für die in § 45 Abs. 2 StGB bestimmte Dauer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden bzw. Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen. Ferner verliert er nach § 45 Abs. 3 und 4 StGB mit Verlust der Fähigkeiten auch die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte. Rz. 20 [Autor/Stand] Öffentlic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 12 [Autor/Stand] Der räumliche Geltungsbereich des § 382 AO ist grds. begrenzt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (s. zum Territorialitätsprinzip i.S.d. § 5 OWiG § 377 Rz. 46 f.). Im Unterschied zu § 378 Abs. 1 Satz 2 AO und § 379 Abs. 1 Satz 2 AO, die über die Verweisung auf § 370 Abs. 7 AO auch die Ahndung von Zuwiderhandlungen vorsehen, die außerhalb des Ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Entscheidung über die Einstellung

Rz. 47 [Autor/Stand] Die Entscheidung darüber, ob die Ermittlungsbehörde von der weiteren Strafverfolgung absehen kann, ist nicht in das freie oder sogar willkürliche, sondern in das pflichtgemäße Ermessen gestellt.[2] Dies bedeutet, dass eine Fortsetzung der Strafverfolgung nicht mehr erlaubt ist, wenn im konkreten Verfahrensstadium die Voraussetzungen des § 398 AO bzw. § 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Sachliche Voraussetzungen

Rz. 11 [Autor/Stand] Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Einziehung ergeben sich – abgesehen von der Spezialregelung in § 375 Abs. 2 AO – über die Verweisung in § 369 Abs. 2 AO aus dem Allgemeinen Teil des StGB. Die inhaltlichen Voraussetzungen ergeben sich für die Einziehung von Taterträgen (dem vormaligen Verfall) aus §§ 73–73e StGB (s. § 399 Rz....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Fehlen des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung

Rz. 43 [Autor/Stand] Die Einstellung des Verfahrens gem. § 398 AO bzw. § 153 Abs. 1 Satz 2 StPO ist weiterhin davon abhängig, dass an der Strafverfolgung kein öffentliches Interesse besteht. Gegenüber den beiden vorgenannten Voraussetzungen (Geringwertigkeit der Steuerverkürzung bzw. des erlangten Steuervorteils und Geringfügigkeit der Schuld) kommt der Frage nach dem öffent...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Die gefährdeten Abgabenarten

Rz. 9 [Autor/Stand] Unter die Einfuhr- bzw. Ausfuhrabgaben i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 3 ZollVG i.V.m. Art. 5 Nr. 20, 21 UZK fallen Abgaben, die für die Einfuhr bzw. Ausfuhr von Waren zu entrichten sind,[2] sowie die Einfuhrumsatzsteuer und die anderen für eingeführte Waren zu erhebenden Verbrauchsteuern (z.B. Mineralöl, Tabak und Bier, wegen der Einzelheiten s. § 370 Rz. 542 ff....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Unbekanntsein des Eigentümers

Rz. 29 [Autor/Stand] Auch muss der Eigentümer der sichergestellten Gegenstände unbekannt sein. Fraglich ist, wie zu verfahren ist, wenn die Finanzverwaltung das Unbekanntsein annimmt, sich jedoch später herausstellt, dass der Eigentümer der Finanzverwaltung doch bekannt war bzw. die Finanzverwaltung irrtümlich davon ausging, der Eigentümer sei unbekannt, dieser jedoch im Lau...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Rechte und Pflichten nach der StPO

Ergänzender Hinweis: Nr. 91 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 91. 1. Sonst zuständige Finanzbehörde Rz. 4 [Autor/Stand] Als "sonst zuständige Finanzbehörde" i.S.d. § 402 Abs. 1 AO ist die BuStra zu verstehen, die regelmäßig als selbständige Ermittlungsbehörde anstelle der StA Steuerstraftaten ermittelt (s. § 386 Rz. 38; zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit vgl. §§ 387 f...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Rechtsverhältnisse an den Einziehungsgegenständen

1. Eigentum des Täters oder Teilnehmers Rz. 61 [Autor/Stand] Grundsätzlich ist die Einziehung nur zulässig, wenn die Sachen im Zeitpunkt der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer des Steuervergehens gehören oder zustehen (§ 74 Abs. 3 Satz 1 StGB, s. Rz. 34).[2] Auch aus der Verweisung des § 375 Abs. 2 Satz 2 AO auf § 74a StGB, der in Ausnahmefällen eine Dritteinziehung gesta...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Inkrafttreten

Rz. 3 [Autor/Stand] Gemäß Art. 31 Abs. 4 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften[2] ist § 384a AO am 25.5.2018 in Kraft getreten.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Einziehbare Gegenstände

1. Erzeugnisse, Waren und andere Sachen (§ 375 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO) Rz. 42 [Autor/Stand] Für die in der Vorschrift bezeichneten Steuerstraftaten bestimmt § 375 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AO den Kreis der Gegenstände, die der Einziehung unterliegen. Rz. 43 [Autor/Stand] § 375 Abs. 2 Nr. 1 AO ermöglicht die Einziehung von Erzeugnissen, Waren und anderen Sachen, auf die sich die genan...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Konkurrenzen

Rz. 34 [Autor/Stand] Bei mehrfachem Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen gem. § 383 AO sind jeweils mehrere rechtlich selbständige Taten gegeben, die zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit (§ 20 OWiG) stehen. Das Tatbestandsmerkmal der "Geschäftsmäßigkeit" ist nicht dazu geeignet, die verschiedenen Einzeltaten zu einer rechtlichen Handlungseinheit (sog. K...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Geldbuße und Ahndung

Rz. 43 [Autor/Stand] Die zu verhängende Geldbuße beträgt bei vorsätzlicher Einfuhrabgabengefährdung mindestens 5 EUR (§ 17 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 377 Abs. 2 AO) und höchstens 5.000 EUR (§ 382 Abs. 3 AO), bei fahrlässiger Begehung höchstens 2.500 EUR (vgl. § 17 Abs. 2 OWiG, näher dazu § 377 Rz. 86). Zur Bemessung der Geldbuße (§ 17 Abs. 3 OWiG) s. § 377 Rz. 87, zur Gewinnabschöp...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Nichtverfolgung der Organtat

Rz. 64 [Autor/Stand] Wegen der Anknüpfungstat wurde ein Straf- oder Bußgeldverfahren gegen deren Täter nicht eingeleitet oder ein bereits eingeleitetes Verfahren wurde eingestellt oder es wurde von Strafe abgesehen (§ 30 Abs. 4 Satz 1 OWiG). Rz. 65 [Autor/Stand] Der Verfolgung der Tat gegen eine bestimmte Person können tatsächliche Gründe entgegenstehen, z.B. der Tod des Orga...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Bedeutung, Entwicklung und Anwendungsbereich der Norm

Rz. 61 [Autor/Stand] Aufgrund der in § 32 Abs. 1 ZollVG enthaltenen, als sog. Schmuggelprivileg bezeichneten Sonderregelung ist es den Verfolgungsbehörden möglich, bei bestimmten, leichteren Steuervergehen ohne Strafe oder Geldbuße, gleichwohl mit einer sanktionsähnlichen Maßnahme zu reagieren, die im Ergebnis ein Verfahrenshindernis begründet. Mit der Norm sollen seit jeher...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IX. Rechtsfolgen

Rz. 95 [Autor/Stand] Die Rechtsfolgen der Einziehung ergeben sich aus § 75 StGB. Daraus ergibt sich, dass mit der Rechtskraft der Entscheidung das Eigentum an der Sache oder das eingezogene Recht (z.B. Pfandrecht oder Sicherungseigentum etc., s. Rz. 56, 63 f.) auf den Staat übergeht (das sind in der Regel die Bundesländer)[2]. Dieser Rechtsübergang tritt ohne Rücksicht auf d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Personen, die bei der Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Pflichtigen handeln

Rz. 22 [Autor/Stand] Zu den Personen, die in Wahrnehmung der Angelegenheiten eines unmittelbar Verpflichteten handeln, gehören insbesondere die in §§ 34, 35 AO genannten Personen (gesetzlicher Vertreter, Vermögensverwalter, Verfügungsberechtigte) und Vertreter oder Beauftragte i.S.d. § 9 OWiG [2] (s. § 377 Rz. 76). Beispiel 2 Der Filialleiter einer Grenzspedition hat für die A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatprodukte oder Tatwerkzeuge (§ 74 Abs. 1, 2 StGB)

Rz. 52 [Autor/Stand] § 74 Abs. 1 und 2 StGB (i.V.m. § 369 Abs. 2 AO, s. Rz. 33) eröffnen die Möglichkeit, bei allen vorsätzlich begangenen Steuervergehen (einschließlich der in § 375 Abs. 2 AO genannten) auch diejenigen Tatprodukte oder Tatwerkzeuge einzuziehen, die nicht ausdrücklich von § 375 Abs. 2 AO erfasst werden. In diesem Kontext sind u.a. folgende Sachen zur Tatbege...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Vor Ablauf der Jahresfrist

Rz. 34 [Autor/Stand] Meldet sich der Eigentümer der Sache vor Ablauf der Jahresfrist bei der FinB, so ist der Eigentumsübergang im formlosen Verfahren gem. § 394 AO ausgeschlossen.[2] Die StA/BuStra wird dabei in erster Linie prüfen, ob bei entsprechendem Verdacht ein Strafverfahren gegen den Eigentümer oder eine andere Person durchgeführt werden kann. In diesem subjektiven ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zulässigkeit

Rz. 30 [Autor/Stand] Sind die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Einziehung gegeben, ist nach Maßgabe des § 76a StGB in bestimmten Fällen ein selbständiges Verfahren zur Anordnung dieser Maßnahmen zulässig. Rz. 31 [Autor/Stand] Nach § 76a Abs. 1 StGB wird vorausgesetzt, dass eine Straftat (d.h. eine tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft verwirklichte Verlet...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Verfahrensablauf

Rz. 37 [Autor/Stand] Hinsichtlich des Ablaufs des selbständigen Einziehungsverfahrens enthält die AO keine besonderen Bestimmungen. In § 401 AO wird lediglich auf § 435 StPO verwiesen, der in Abs. 3 auf die entsprechende Anwendung der §§ 201–204, §§ 207, 210 und 211 sowie §§ 424–430 und § 433 StPO verweist. Seit der Neufassung der Vorschriften zum 1.7.2017 ist ein Zwischenve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 16 [Autor/Stand] Täter einer Ordnungswidrigkeit nach § 382 Abs. 1 AO kann an sich nur sein, wer zu den in der Norm aufgezählten "Pflichtigen" oder denjenigen, die "bei der Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Pflichtigen" handeln, gehört. Die Norm enthält jedoch nur der Form nach einen Sondertatbestand. Der Kreis der möglichen Täter ist – insbesondere durch die zweite A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Eigentum des Täters oder Teilnehmers

Rz. 61 [Autor/Stand] Grundsätzlich ist die Einziehung nur zulässig, wenn die Sachen im Zeitpunkt der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer des Steuervergehens gehören oder zustehen (§ 74 Abs. 3 Satz 1 StGB, s. Rz. 34).[2] Auch aus der Verweisung des § 375 Abs. 2 Satz 2 AO auf § 74a StGB, der in Ausnahmefällen eine Dritteinziehung gestattet, ergibt sich, dass § 375 Abs. 2 AO...mehr