Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Verjährung im Steuerstrafre... / IV. Verjährungsunterbrechung

1. Die möglichen Ermittlungshandlungen Die Verjährung wird durch bestimmte, enumerativ in § 78c StGB aufgeführte Ermittlungshandlungen unterbrochen, was bedeutet, dass nach jeder wirksamen Unterbrechung die Verjährung von Neuem beginnt (§ 78c Abs. 3 S. 1 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Die Verjährung wird insb. durch folgende Maßnahmen unterbrochen: die erste Vernehmung des Besch...mehr

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Verjährung im Steuerstrafre... / [Ohne Titel]

VorsRiLG a.D. StB Helmut Tormöhlen[*] Rechtsfolge der eingetretenen Verjährung ist, dass eine Strafverfolgung nicht mehr vorgenommen werden darf bzw. die Einstellung eines bereits laufenden Strafverfahrens erfolgen muss. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Rechtswirkungen der Verfolgungsverjährung, Abgrenzung zur steuerlichen Festsetzungsverjährung, Beginn und Länge der Verj...mehr

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Verjährung im Steuerstrafre... / III. Beginn und Länge der Verjährungsfristen und absolute Verjährung

1. Beginn der Verjährung Die Verjährung beginnt mit der Beendigung der Tat (§ 78a S. 1 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Dies stellt sich bei Steuerdelikten wie folgt dar: In den Fällen von Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder leichtfertigerSteuerverkürzung ist die Tat jedenfalls vollendet, wenn der Taterfolg der Steuerverkürzung eingetreten oder der ungerechtfertigte Steuervorteil...mehr

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Verjährung im Steuerstrafre... / 2. Verjährungsfrist

a) Steuerstraftaten Die Verjährungfrist für Steuerhinterziehung (§ 370 AO), Steuerhehlerei (§ 374 Abs. 1 AO), Bannbruch (§ 372 AO), Steuerzeichenfälschung (§ 369 Abs. 1 Nr. 3 AO i.V.m. §§ 148, 149 StGB) und Begünstigung (§ 369 Abs. 1 Nr. 4 AO i.V.m. § 257 StGB) sowie für gewerbs- oder bandenmäßige Schädigung des USt-Aufkommens (§ 26c UStG) beträgt nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB i.V.m. ...mehr

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Verjährung im Steuerstrafre... / 3. Absolute Verjährung

a) Allgemeines Die sog. absolute Verjährung – der späteste Zeitpunkt der Verfolgungsverjährung im Hinblick auf etwaige Verjährungsunterbrechungen (s.u. IV!) – tritt i.d.R. nach Ablauf der doppelten Verjährungsfrist von fünf Jahren ein (§ 78c Abs. 3 S. 2 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO), in den Fällen der (einfachen) Steuerhinterziehung somit nach 10 Jahren. Beachten Sie: Dies gilt...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 1. Änderungs- und Berichtigungsvorschriften

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Die "Highlights" im steuerl... / 13. Verschiedenes

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Die "Highlights" im steuerl... / 6. Gemeinnützigkeit

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Die "Highlights" im steuerl... / II. Verwaltungsanweisungen

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Die "Highlights" im steuerl... / 11. Steuerstrafrecht

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Die gesonderte Feststellung... / 5. Umfang der Feststellung

Gegenstand der Feststellung ist die Entscheidung über folgende Fragestellungen: Haben mehrere Steuerpflichtige aus einer bestimmten Einkunftsquelle gemeinsame Einkünfte erzielt, wie ist die Höhe diese Einkünfte und wie ist der Gesamtbetrag zwischen den einzelnen Beteiligten aufzuteilen? Damit sind einkommen- und körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte sowie mit ihnen im Zusammenh...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / [Ohne Titel]

RD’in Ann-Erika Jörißen, Ass. jur., LL.M Köln-Paris[*] Wie bereits im 1. Teil dieses Beitrages erläutert, bilden die Besteuerungsgrundlagen, d.h. die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, an die die Besteuerung anknüpft, grundsätzlich einen mit Rechtsbehelfen nicht selbständig anfechtbaren Teil des Steuerbescheides (§ 157 Abs. 2 AO). Vielmehr ist regelmäßig nur die Steu...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / 3. Gesamtobjekte

Die Regelungen in § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 der VO zu § 180 Abs. 2 AO ermöglichen eine gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei Gesamtobjekten. Ein Gesamtobjekt liegt vor, wenn Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen mehreren Personen getrennt zuzurechnen sind und diese Personen bei der Planung, Herstellung, Erhaltung o...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / d) Sonderfälle

Das FA darf Feststellungsbescheide nicht allein dem gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten bekannt geben, soweit dort aktenkundig ist, dass die Gesellschaft oder Gemeinschaft nicht mehr existiert, ein Beteiligter aus der Gesellschaft oder Gemeinschaft ausgeschieden ist oder zwischen den Beteiligten ernstliche Meinungsverschiedenheiten bestehen (§ 183 Abs. 2 S. 1 AO). Um die Re...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / j) Unterbeteiligung

Im Falle der Unterbeteiligung an Einkünften aus Gewerbebetrieb ist zwischen einer typischen und einer atypischen Unterbeteiligung zu unterscheiden. Atypische Unterbeteiligung: Der atypisch Unterbeteiligte erzielt die Gewinneinkünfte, wenn er Mitunternehmer i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ist, d.h. ein Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative entfalten kann. ...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / 2. Labor- und Maschinengemeinschaften

Nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 der VO zu § 180 Abs. 2 AO kann eine gesonderte und einheitliche Feststellung erfolgen, wenn der Einkunftserzielung dienende Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen von mehreren Personen betrieben, genutzt oder gehalten werden. Diese Voraussetzungen liegen insb. bei Labor- und Maschinengemeinschaften vor. Diese stelle keine Gesellschaft oder Ge...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / f) Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte bei sog. "Mietpools"

Bei Bauherren- und Erwerbergemeinschaften schließen sich die Haus- oder Wohnungseigentümer/Teileigentümer nach Fertigstellung bzw. Erwerb häufig zu einem sog. "Mietpool" zusammen. Die Besonderheit ist, dass die im einzelnen vermieteten Objekte (Haus/Wohnung) nach wie vor im Sondereigentum des Haus- oder Wohnungseigentümers verbleiben, so dass kein gemeinschaftliches Eigentum...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 9. Insolvenzverfahren

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Die gesonderte Feststellung... / a) Gesetzliche Verzichtsfälle

Die Durchführung eines Feststellungsverfahrens dient der Erleichterung des Besteuerungsverfahrens. Daher soll, wenn sie weder erforderlich noch zweckmäßig ist, nach § 180 Abs. 3 AO auf sie verzichtet werden können. Das ist der Fall, wenn nur einer der Feststellungsbeteiligten mit den ihm zugerechneten Einkünften und Besteuerungsgrundlagen im Geltungsbereich der AO einkommen- ...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 3. Verjährung

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Die gesonderte Feststellung... / c) Treuhand

Die zivilrechtliche Stellung des Treuhänders als Gesellschafter gem. § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AO wird dem Treugeber zugerechnet (BFH v. 25.6.1984 – GrS 4/82, BStBl. II 1984, 751; BFH v. 25.2.1991 – GrS 7/89, BStBl. II 1991, 691). Dementsprechend ist der Treugeber über den Treuhänder mittelbar am Gegenstand der Feststellung beteiligt, unabhängig davon, ob es sich um eine offene...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 5. Feststellungsverfahren

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Die gesonderte Feststellung... / i) Bauherren- und Erwerbergemeinschaften

Eine gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO kommt bei den typischen Bauherren- und Erwerbergemeinschaften nicht in Betracht, da die Einkünfte dem jeweiligen Bauherrn oder Erwerber originär zufließen und eine gemeinschaftliche Einkunftsquelle somit nicht besteht. Dies gilt wie bereits erwähnt auch, wenn die Bauherrengemein...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / a) Bestellung eines gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten

§ 183 AO sieht jedoch Erleichterungen bei der Bekanntgabe einheitlicher Feststellungsbescheide vor und ist lex specialis gegenüber § 122 Abs. 6 AO. Richtet sich ein Feststellungsbescheid gegen mehrere Personen, die an dem Gegenstand der Feststellung als Gesellschafter oder Gemeinschafter beteiligt sind (Feststellungsbeteiligte), so sollen sie einen gemeinsamen Empfangsbevoll...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / h) Stille Gesellschaften

Die typisch stille Gesellschaft ist nicht als Mitunternehmerschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusehen. Der stille Gesellschafter erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG), da er am Unternehmen eines anderen beteiligt ist. Dementsprechend sind die Voraussetzungen für die Durchführung einer gesonderten und einheitlichen Feststellung nicht gegeben (BFH v. 10.11.198...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / I. Gesetzgebung

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Die "Highlights" im steuerl... / 10. Wirtschaftliches Eigentum

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Die gesonderte Feststellung... / g) Feststellungsverfahren bei WEG-Gemeinschaften

Nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) kann an Wohnungen sog. Wohnungseigentum und an nicht Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes Teileigentum begründet werden (§ 1 Abs. 1 WEG). Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung i.V.m. dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Abs. 2 WEG). Teileigentum ist das Sond...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / 7. Verfahrensfragen

Gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO findet § 127 AO bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen Anwendung. Macht der Steuerpflichtige im Klageverfahren gegen die Einkommensteuerfestsetzung zutreffend geltend, dass bestimmte Einkünfte im gesonderten Feststellungsverfahren festgestellt werden müssen, ist das Klageverfahren gem. § 74 FGO ausz...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / I. Allgemeines

Gemäß § 179 Abs. 2 S. 2 AO wird die gesonderte Feststellung gegenüber mehreren Beteiligten einheitlich vorgenommen, wenn dies gesetzlich bestimmt ist (z.B. in § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO oder in § 15a Abs. 4 S. 6 EStG) oder falls ihnen der Gegenstand der Feststellung (gemeinsam) zuzurechnen ist. Zweck ist, die inhaltlich gleiche Sachbehandlung gegenüber allen Beteiligten...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / 2. Beteiligung mehrerer Personen

Von einer Beteiligung mehrerer Personen kann ausgegangen werden, wenn sie in zivilrechtlicher Hinsicht gemeinsam an den Einkünften berechtigt sind. Dies ist zu bejahen, wenn sie zivilrechtlich als Gemeinschafter (z.B. Miteigentümer) oder Gesellschafter miteinander verbunden sind (z.B. bei einer Erbengemeinschaft in der Zeit vom Erbfall bis zur Erbauseinandersetzung bestehen)...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 7. Billigkeitsmaßnahmen

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Die gesonderte Feststellung... / 4. Festzustellende Einkunftsarten

Einkünfte aus Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte: Die gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist aber grundsätzlich nicht auf Gewinneinkünfte beschränkt. So findet § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO auch Anwendung bei Einkünften aus Kapitalvermögen und sonstigen Einkünften, z.B. aus Spekulationsgeschäften oder aus Leistungen i.S.d. § 2...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / b) Doppel- und mehrstöckige Personengesellschaft

Personenhandelsgesellschaften und mitunternehmerisch tätige GbR können Gesellschafter und Mitunternehmer einer Personenhandelsgesellschaft sein. Bei dieser Konstruktion sind die Gesellschafter der Obergesellschaft keine Mitunternehmer der Untergesellschaft (BFH v. 25.2.1991 – GrS 7/89, BStBl. II 1991, 691). Im Falle solcher doppelstöckigen Personengesellschaften werden auf d...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / 4. Gesonderte Feststellung beim Übergang zur Liebhaberei

Wird ein Gewerbebetrieb, ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb oder eine selbständige Tätigkeit ab einem gewissen Zeitpunkt als sog. "Liebhaberei" nicht mehr steuerlich berücksichtigt, hat dies nicht die Aufgabe dieser Tätigkeit zur Folge. Daher werden die stillen Reserven des Betriebsvermögens nicht bereits im Zeitpunkt des Übergangs zur Liebhaberei aufgelöst, sonder...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / a) Steuerrechtliche Zurechnung

Gemäß § 179 Abs. 2 S. 3 AO kann eine besondere gesonderte Feststellung erfolgen, wenn eine der Personen, denen der Gegenstand der Feststellung zuzurechnen ist, nur über eine andere Person beteiligt ist. Eine Beteiligung "über eine andere Person" setzt voraus, dass keine unmittelbare Beteiligung besteht. Zivilrechtlich darf dementsprechend lediglich die andere Person beteiligt...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / 1. Allgemeines zur Bekanntgabe

Der Feststellungsbescheid muss grundsätzlich an alle Feststellungsbeteiligte gerichtet werden. Sobald die Bekanntgabe an nur einen Beteiligten erfolgt ist, wird der Bescheid diesem gegenüber wirksam. Ab diesem Zeitpunkt kann er von allen Personen, für die er bestimmt ist, angefochten werden, selbst wenn er ihnen nicht oder nicht formgerecht bekannt gegeben wurde. Allerdings ...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / 3. Zurechnung

a) Praxisrelevanten Fallgruppen Die Beteiligung mehrerer Personen an den Einkünften setzt steuerlich aber voraus, dass ihnen die Einkünfte gemeinsam zuzurechnen sind (s. oben unter II.). Das ist grundsätzlich der Fall, wenn sie den Tatbestand der Einkünfteerzielung gemeinsam verwirklichen, insb., wenn eine Mitunternehmerschaft vorliegt. Im Folgenden werden die einzelnen praxis...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / c) Aufforderung zur Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten

Wenn die Feststellungsbeteiligten keinen Empfangsbevollmächtigten bestellt haben und auch kein Empfangsbevollmächtigter i.S.d. § 183 Abs. 1 S. 2 AO fingiert werden kann, soll das FA die Beteiligten zur Benennung eines gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten auffordern, § 183 Abs. 1 S. 3 AO. Dabei soll es einen Beteiligten vorschlagen und darauf hinweisen, dass diesem alle Verwa...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / 1. Sinn und Zweck

Sind mehrere Personen an der Erzielung einkommensteuerpflichtiger oder körperschaftsteuerpflichtiger Einkünfte beteiligt und sind ihnen diese Einkünfte auch anteilig steuerlich zuzurechnen, werden die gemeinschaftlich erzielten Einkünfte gesondert und einheitlich festgestellt, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO. Diese Einkünfte sollen i.S.d. gleichmäßigen Besteuerung und der Ve...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / d) Vorliegen einer steuerlichen Mitunternehmerschaft

Die gesonderte und einheitliche Feststellung gewerblicher Einkünfte kommt grundsätzlich nur bei Vorliegen einer steuerlichen Mitunternehmerschaft gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG in Betracht, in der Praxis bei den Rechtsformen KG, OHG, GbR oder atypisch stille Gesellschaft. Ob die typischen Merkmale einer Mitunternehmerschaft vorliegen, muss im Verfahren der gesonderten Fest...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / 6. Feststellungszeitraum

Eine einheitliche Gewinnfeststellung ist grundsätzlich für das ganze Wirtschaftsjahr durchzuführen, auch dann, wenn ein Gesellschafter während des Wirtschaftsjahres ausscheidet (außer, wenn die Gesellschaft durch das Austreten des Beteiligten ihre Identität verliert, vgl. BFH v. 28.2.2013 – IV R 50/09, BStBl. II 2013, 494 = AO-StB 2013, 200). Die Dauer der Zugehörigkeit muss...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / 5. Gesonderte Feststellung bei sog. Policendarlehen

Nach § 9 der VO zu § 180 Abs. 2 AO stellt das für die Einkommensbesteuerung des Versicherungsnehmers zuständige FA die Steuerpflicht der außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den in den Beiträgen enthaltenen Sparanteilen gesondert fest, wenn und soweit für die Beiträge zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall die Voraussetzungen für den Sonderausgab...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / 2. Ermessen

Bereits der Wortlaut des § 179 Abs. 2 S. 3 AO offenbart, dass es im Ermessen des FA steht, ob bei einer mittelbaren Beteiligung ein einheitliches oder ob zwei getrennte Feststellungsverfahren durchgeführt werden. Dies beruht auf dem ggf. gegebenen berechtigten Interesse der Beteiligten an einer stillen, also verdeckten mittelbaren Beteiligung. Eine stille Beteiligung soll ni...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / II. Zurechnung der Einkünfte

Für die persönliche Zurechnung kommt es auf das materielle Steuerrecht an (vgl. § 39 AO), für die Zurechnung von Einkünften insb. auf die individuelle Verwirklichung des Tatbestands der Einkunftserzielung (BFH v. 18.5.2004 – IX R 42/01, BFH/NV 2005, 168; BFH v. 7.6.2006 – IX R 14/04, BFH/NV 2006, 2053), für die Zurechnung gewerblicher Gewinne auf das Vorliegen einer Mitunter...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / a) Praxisrelevanten Fallgruppen

Die Beteiligung mehrerer Personen an den Einkünften setzt steuerlich aber voraus, dass ihnen die Einkünfte gemeinsam zuzurechnen sind (s. oben unter II.). Das ist grundsätzlich der Fall, wenn sie den Tatbestand der Einkünfteerzielung gemeinsam verwirklichen, insb., wenn eine Mitunternehmerschaft vorliegt. Im Folgenden werden die einzelnen praxisrelevanten Fallgruppen dargeste...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 8. Schätzung/Außenprüfung

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Die gesonderte Feststellung... / 8. Absehen von einer gesonderten Feststellung

a) Gesetzliche Verzichtsfälle Die Durchführung eines Feststellungsverfahrens dient der Erleichterung des Besteuerungsverfahrens. Daher soll, wenn sie weder erforderlich noch zweckmäßig ist, nach § 180 Abs. 3 AO auf sie verzichtet werden können. Das ist der Fall, wenn nur einer der Feststellungsbeteiligten mit den ihm zugerechneten Einkünften und Besteuerungsgrundlagen im Geltu...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 4. Haftung

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