Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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ZErb 10/2023, Zur erbschaft... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) sowie die Beigeladene sind zwei von drei Kindern ihrer am xx.12.2008 verstorbenen Mutter (M) sowie ihres am xx.12.2018 verstorbenen Vaters (V). M hatte testamentarisch V als Vorerben und die Klägerin sowie die Beigeladene und Beteiligte (Beigeladene) zu Nacherben zu je ein Halb eingesetzt, ferner die Klägerin zur Testamentsvol...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetz (MicroBilG)

Rz. 245 Mit dem BilMoG (vgl. unten auch Rdn 343)[140] wird die weitreichendste Bilanzreform seit dem Bilanzrichtliniengesetz 1985 für handelsrechtliche Jahresabschlüsse ab 2010 umgesetzt. Ziele der Reform sind: Bürokratieabbau durch Vereinfachung der Rechnungslegungsvorschriften; Schaffung von mehr Klarheit durch verbesserte Vergleichbarkeit der Abschlüsse von grenzüberschrei...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Weitere Änderungen ab 2013

Rz. 25 Reduzierung der Veranlagungsarten nach §§ 26, 26 a EStG: Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[21] gibt es nur noch vier Veranlagungsarten, nämlich die Einzelveranlagung, das Verwitweten-Splitting, das "Sonder-Splitting" im Trennungsjahr und die Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting. Statt einer getrennten Veranlagung ist ab VZ 2013 eine Einzelveranlagung nach...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Gewinn- und Überschusseinkünfte/Liebhaberei

Rz. 123 Das Familienrecht unterscheidet das unterhalts- und das steuerrechtliche Einkommen.[68] Definitionen: Das Unterhaltseinkommen einerseits definiert sich aus der Summe der Unterhaltseinkünfte abzüglich von Vorsorgeaufwendungen und Einkommensteuer. Die Unterhaltseinkünfte ermitteln sich aus der Summe des auf steuerlichen Einkünften basierenden unterhaltsrechtlichen modifiz...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Lineare, degressive AfA und AfaA nach § 7 EStG

Rz. 686 Lineare und degressive AfA nach § 7 EStG Zu den Werbungskosten gehört auch die AfA (Absetzung für Abnutzung). Bei der AfA ist zu unterscheiden zwischenmehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7g Abs. 3 EStG a.F. (vgl. Rdn 331 ff.)

Rz. 442 Beispiel Der Gewinn eines Unternehmens beläuft sich im Jahre 2005 auf 100.000 EUR, wobei 80.000 EUR aus einer Auflösung einer Ansparabschreibung herrühren. Im Jahre 2006 beläuft sich der Gewinn auf 90.000 EUR mit einem hierin enthaltenen Anteil einer aufgelösten Ansparabschreibung von 50.000 EUR. Im Jahre 2004 belief sich der durch eine Ansparabschreibung in Höhe von ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Steuerliche Regelungen

Rz. 305 Es steht den Eheleuten frei, über die Wahl von Steuerklassen und/oder die Wahl der Veranlagung als Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung die Höhe ihrer konkreten Einkünfte zu beeinflussen. Rz. 306 Bei der Wahl der Steuerklassen kann es z.B. bei beiderseitigem Arbeitslohn darum gehen, dass Eheleute den Lohnsteuerabzug als Vorauszahlung auf die Einkommensteuers...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Schwarzgeld und Zuschätzung

Rz. 1080 Schätzungen des Einkommens sind geboten, wenn eine Schwarzgeldproblematik erkannt wird. Dabei sind die Anforderungen des Anspruchsberechtigten an seinen Sachvortrag im Hinblick auf Schwarzgeld außerordentlich niedrig. Rz. 1081 Hinweis So führt der BGH[885] aus: Zitat Wenn nähere Darlegungen von Schwarzeinkünften der beweisbelasteten Prozesspartei nicht zumutbar sind, we...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Unternehmensteuerreform 2008 (Paradigmenwechsel für Jahresabschlüsse ab 2009)

Rz. 6 Ein besonderer Steuersatz gilt für nicht entnommene Gewinne für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Thesaurierungsbegünstigung) bei Anwendung des Betriebsvermögensvergleichs mit 28,25 % Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer sowie einer zusätzlichen Nachversteuerung im Falle der Ausschüttung in Höhe von 25 % Einkommensteuer (diese o...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Erfolgswirksamkeit bei Bilanzierung (Finanzbuchhaltung/FiBu) versus EÜR

Rz. 241 Die im Abschnitt zuvor dargestellten erfolgswirksamen Buchungen sollen noch an einem weiteren Beispiel verdeutlicht werden. Rz. 242 Hinweis Dies ist auch für die unterhaltsrechtliche Betrachtung von besonderer Bedeutung, weil hierbei eine Ungleichbehandlung hingenommen wird. Aus diesem Grund müsste von jedem Unternehmer, der eine EÜR erstellt, konsequenterweise unterha...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Verluste im Familienrecht

Rz. 766 Verluste sind in allen Einkunftsarten denkbar. Da es im Familienrecht auf die potenzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ankommt, stellt sich die Frage, inwieweit Verluste unterhaltsrechtlich relevant sind. Soweit Verluste aus tatsächlichen Aufwendungen resultieren, wie z.B. aus Zinsleistungen für bestehende Darlehensverbindlichkeiten, sind diese zu berüc...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 12. Steuerentlastung 2017/2018

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§ 1 Einkommensermittlung / 10. Gesetzesänderungen ab 2016

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat wichtige Neuregelungen verschiedet. Diese stammen aus dem Steueränderungsgesetz 2015, dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags und aus einigen weiteren Änderungsgesetzen. Rz. 47 1. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld Durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Einfache Buchführung

Rz. 162 Die einfache Buchführung ist dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Geschäftsvorfälle lediglich mit einer Buchung, d.h. ohne Gegenbuchung erfasst werden. In einer Grundaufzeichnung (heute meist Excel-Tabelle) werden die Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge meist differenziert nach Ertrag- und Aufwandverbuchungen aufgezeichnet. Ein Kassenbuch dient der Doku...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Vermögenszuwachsrechnung

Rz. 1121 Bei der Vermögenszuwachsrechnung wird das gesamte Vermögen des Steuerpflichtigen innerhalb zweier Stichtage erfasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Steuermehrungen nur aus versteuerten Einkünften, steuerfreien Einnahmen und einmaligen Vermögensanfällen, wie z.B. Erbschaften, Schenkungen, Spielgewinne, ergeben. Zeigen sich hier Differenzen, ist dies nach...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltszahlungen

Rz. 778 Ehegattenunterhaltszahlungen sind begünstigte Aufwendungen und somit zum Sonderausgabenabzug zugelassen. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die Unterhaltszahlungen freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erbracht werden. Es muss sich auch nicht um laufende oder einmalige Leistungen handeln. Auch die infolge des Nachteilsausgleichs zu erstattende Steuer und...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Sonderbetriebsvermögen (SBV)/Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben

Rz. 194 Die Einkünfte eines Mitunternehmers können als Unterhaltseinkünfte nur dann vollständig beurteilt werden, wenn auch das Ergebnis aus dem Sonderbetriebsvermögen (entsprechende Vorgehensweise bei der EÜR mit Anlagen SE 2015 und Anlage AVSE 2015; siehe auch Rdn 136, 445) herangezogen wird (vgl. Rdn 493 ff.). Sonderbetriebsvermögen (SBV) ist ein steuerrechtlicher Begriff ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Abgrenzung der Aufwendungen der privaten Lebenshaltungskosten von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten

Rz. 141 Häufig kommt es zu sog. gemischten Aufwendungen. Diese sind teilweise betrieblich und teilweise privat veranlasst. Bei Überschneidung von betrieblichem und privatem Bereich stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die damit zusammenhängenden Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar sind. Diese Kosten werden als gemischte Aufwendungen bezeichnet. § 12 Nr. 1 S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Garagengeld / 1 Zahlung für Dienstwagengarage ist kein Arbeitslohn

Zahlungen des Arbeitgebers für eine Dienstwagengarage des Arbeitnehmers sind nicht als Arbeitslohn zu versteuern.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Dienstwagen in einer eigenen oder selbst angemieteten Garage unterstellt. Garagengeld als Mieteinnahme Eine Zahlung, die sich ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach als Nutzungsentgelt darstellt, ist bei den Einkün...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 7 Persönliche Zurechnung

Rz. 53 Der Steuerpflichtige muss in seiner Steuerbilanz die Wirtschaftsgüter ausweisen, die ihm als Betriebsvermögen zuzurechnen sind.[1] Auf der Basis des § 39 AO bzw. des § 5 Abs. 1 EStG i. V. m. den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und somit des § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Wirtschaftsgüter grundsätzlich in der Bilanz des (zivilrechtlichen) Eigentümers, ausna...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 1.3 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rz. 6 Nicht dem notwendigen Betriebsvermögen, sondern "nur" dem gewillkürten Betriebsvermögen werden Wirtschaftsgüter zugerechnet, die objektiv dazu geeignet und von ihrem Eigentümer erkennbar dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern und weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen sind.[1] Charakteristisch für das gewillkürte Betriebsvermögen ist dem...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 3.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 23 Aktien: In der Regel stellen Wertpapiere – wenn sie nicht als Beteiligung einzustufen sind – kein notwendiges Betriebsvermögen dar. [1] Aktien können aber dann notwendiges Betriebsvermögen darstellen, wenn sie die geschäftlichen Beziehungen des Unternehmens zur Gesellschaft, an der es Anteile hält, fördern oder sichern.[2] Auf Aktien von Zuckerfabriken trifft dies zu, ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Steuerschulden des Erblassers als Nachlassverbindlichkeit

Nachlassverbindlichkeiten mindern den steuerpflichtigen Erwerb.[1] Zu den Schulden, die schon zu Lebzeiten des Erblassers entstanden sind, gehören auch die Steuerschulden, die auf den Erben übergehen, auch dann, wenn die Steuerfestsetzung erst nach dem Tode des Erblassers erfolgt.[2] Der Erbe kann eine vom Erblasser hinterzogene Einkommensteuer, die auch nach dem Eintritt de...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1 Steuerpflichtige Vorgänge und steuerpflichtiger Erwerb

Die steuerpflichtigen Vorgänge sind abschließend geregelt.[1] Relevant sind vor allem der Erwerb von Todes wegen[2] (Erbanfall[3], Vermächtnis[4] und geltend gemachter Pflichtteilsanspruch[5]). Für die Erbschaftsteuer ist der Vermögensanfall aber nur relevant, wenn und soweit er sich für den Empfänger wirtschaftlich günstig auswirkt, ihm also einen Vermögensvorteil (zahlen-/...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.4.1 Auswirkung auf den Veräußerungsgewinn

Rz. 161 Die Kaufpreisforderung aus der Betriebsveräußerung geht nicht unmittelbar in das Privatvermögen des Veräußerers über. Dieser entnimmt also nicht mit der Veräußerung die Kaufpreisforderung in sein Privatvermögen. Eine Messgröße für den Veräußerungsgewinn ist der Veräußerungspreis. Fällt später die Kaufpreisforderung ganz oder zum Teil aus, etwa wenn der Betriebserwerbe...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1.3 Pflichtteilsanspruch

Nur der Erwerb eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs unterliegt mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung der Erbschaftsteuer.[1] Hinsichtlich des Abzugs des Pflichtteils als Nachlassverbindlichkeit wirkt dessen Geltendmachung auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer gegenüber dem Erben, also auf den Zeitpunkt des Todes des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) zurück.[...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.6 Ausfall der Kaufpreisforderung aus Betriebsveräußerung und nachträgliche Schuldenhaftung des Betriebsveräußerers

Rz. 147 Nach der Entscheidung des Großen Senats vom 19.7.1993[1] wirkt der nachträgliche Ausfall einer Kaufpreisforderung aus Betriebsveräußerung rückwirkend gewinnmindernd auf den Zeitpunkt der Betriebsveräußerung. Der Steuerbescheid ist nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern. Ebenso liegt nach einem weiteren Beschluss des Großen Senats vom 19.7.1993[2] ein Ereignis mit...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2 Einkommensteuer

Die Erbengemeinschaft wird bis zu ihrer Auseinandersetzung steuerlich bei den Überschusseinkünften wie eine Bruchteilsgemeinschaft[1] bzw. bei den Gewinneinkünften als Mitunternehmerschaft behandelt.[2] Dies gilt so lange, bis sich die Erbengemeinschaft auseinandersetzt und einzelne Nachlassgegenstände (Einkunftsquellen) den Miterben übertragen werden. Die erzielten Einkünft...mehr

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Personengesellschaften: Akt... / 10 Vermietung durch eine vermögensverwaltende Personengesellschaft

Die Rechtsfrage, ob eine "Eigennutzung" durch den Gesellschafter bei einer im Gesamthandseigentum stehenden Wohnung nicht bereits aus Rechtsgründen ausgeschlossen ist (mit der Folge, dass ein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis zwischen der GbR und ihrem Gesellschafter vorliegt und die Werbungskosten in voller Höhe anzuerkennen sind), wurde vom BFH (nochmals) geprüft. N...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.3 Übernahme von wesentlichen Betriebsgrundlagen in das Betriebsvermögen

Rz. 117 Sperrfrist Für den jeweiligen Übertragungsvorgang folgender zum Buchwert übertragener Einzelwirtschaftsgüter ist eine Sperrfrist zu beachten (§ 16 Abs. 3 Satz 3 EStG): Grund und Boden, Gebäude oder andere wesentliche Betriebsgrundlagen. Die Sperrfrist endet 3 Jahre nach Abgabe der Steuererklärung der Mitunternehmerschaft für den Veranlagungszeitraum der Realteilung. Wird ...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.3.4 Sale-and-lease-back-Verfahren

Rz. 33 Als Sale-and-lease-back-Verfahren werden Vorgänge bezeichnet, bei denen ein Unternehmen in seinem Eigentum stehende Vermögensgegenstände des Anlagevermögens – immaterielle[1] und (vorwiegend) materielle Anlagegüter – an ein anderes Unternehmen – in der Regel eine Leasing-Gesellschaft –[2] veräußert und die Vermögensgegenstände auf der Grundlage eines Leasing-Vertrages...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.4 Übertragung des Familienwohnheims zu Lebzeiten

Das zu eigenen Wohnzwecken genutzte Familienwohnheim bleibt nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG unabhängig vom Wert steuerfrei, sofern es zu Lebzeiten an den Ehepartner (Lebenspartner laut LPartG) zu Eigentum oder Miteigentum übertragen wird.[1] Als begünstigtes Familienwohnheim gelten dabei inländische und in der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsra...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3 Übertragungen zu Lebzeiten und steuerliche Folgen

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Eine freigebige Zuwendung setzt in objektiver Hinsicht voraus, dass die Leistung zu einer Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden führt und die Zuwendung (objektiv) unentgeltlich ist....mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.3 Vermögensübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch

Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung, d. h. mit Eintritt der wirtschaftlichen Bereicherung.[1] Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der Übertragung der Immobilie gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den Schenker an dem übertragenen Grundstück bestellt wird. Der bewährte Nießbrauch kann ein echtes "Steuerspa...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.1 Gemischte Schenkung

Schenkungssteuer auch bei gemischter Schenkung Eine gemischte Schenkung liegt bei der Übertragung von Grundstücken mit Lasten und anderen Verbindlichkeiten vor. Ein typisches Beispiel ist die Schenkung von Grundbesitz mit darauf noch lastenden Restschulden (Hypothek) oder einer Zuzahlung des Beschenkten an den Schenker oder Dritte oder die Erfüllung einer Auflage.[1] Ein Vate...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 3 Übrige Unternehmen

Die Fragen, die im Rahmen von übrigen Unternehmen – regelmäßig solchen, die Beteiligungen an Schiffsgesellschaften halten und für diese Gesellschaften Dienstleistungen erbringen – aus dem Bereich der maritimen Wirtschaft im Rahmen der Betriebsprüfung regelmäßig aufgeworfen werden, resultieren im Wesentlichen aus zwei Bereichen: Zum einen stammen die Einkünfte solcher Gesellsc...mehr

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§ 23 EStG: Kein anteiliger Erwerb eines zur Erbmasse gehörenden Grundstücks bei entgeltlichem Erwerb eines Miterbenanteils

Leitsatz Der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft führt nicht zur anteiligen Anschaffung eines zum Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücks (Änderung der Rechtsprechung sowie entgegen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14.03.2006, BStBl I 2006, 253, Rz 43). Normenkette § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4, Abs. 3, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei vorläufiger Steuerfestsetzung – Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags

Leitsatz Für eine Klage, mit der die Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags ab dem Jahr 2020 geltend gemacht wird, fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Steuerfestsetzung wegen dieses Punktes vorläufig ist und beim Bundesverfassungsgericht bereits ein einschlägiges Musterverfahren (hier: 2 BvR 1505/20) anhängig ist. Normenkette Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 1 Grundlegende Aspekte

Wie bereits erwähnt, ist die maritime Wirtschaft in einem erheblichen Umfang von internationalen Fragestellungen durchdrungen. Weiterhin besteht im Rahmen des Betriebs eines Handelsschiffs regelmäßig eine Vielzahl von vertraglichen Beziehungen mit diversen Unternehmen, die aus vielen Ländern stammen können. So ist es durchaus als ein typischer Sachverhalt anzusehen, dass Eig...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.2.2 Offene Fragen aus der Rückoption

Aus der Rechtslage nach einer Rückoption resultieren verschiedene Rechtsfragen, die als ungeklärt anzusehen sind.[1] Zu nennen sind: Ein Antrag auf Rückoption wirkt grundsätzlich auf den 1.1. des Jahres der Antragstellung zurück. Die Rückoption auf den 1.1. eines Jahres hat zur Folge, dass zum 31.12. des Vorjahres die Teilwerte für alle Wirtschaftsgüter, die unmittelbar den B...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / 1. Allgemeines

Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit: § 3c Abs. 1 EStG regelt insbesondere ein Abzugsverbot für Betriebsausgaben (BA), die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Das Abzugsverbot ist begrenzt auf die Höhe der zugeflossenen steuerfreien Einnahmen. Diese gleichen durch ihren Zufluss insoweit die durch erwerbsbezogene Aufwendu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Halten von Vieh

Rz. 17 Unter Halten von Vieh versteht man allgemein die Betreuung von Tieren, die sich in fremdem Besitz befinden. Ebenso wie bei der Aufzucht ist das Halten eigenen Viehs ein nicht steuerbarer Innenumsatz. Unter die Betreuungsleistungen fallen im Wesentlichen die Unterstellung, Fütterung und die Pflege fremden Viehs. Hierbei handelt es sich um die so genannte Pensionsviehha...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / XIV. Weitergehende Überlegungen

Handelsbilanz: § 3 Nr. 72 EStG gilt nicht für die Handelsbilanz. Sich ergebende Unterschiede zur steuerbilanziellen Gewinnermittlung sind durch Steuerlatenzen (§ 274 HGB) abzubilden. Anzeigepflicht: Bei Aufnahme des Betriebs einer Photovoltaikanlage besteht eine Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 1 AO. Mit der Steuerfreistellung der Einnahmen und Entnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG ha...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachträgliche Option zur Umsatzsteuerpflicht: Festsetzungsverjährung bei steuerfreien Umsätzen

Leitsatz Ein Unternehmer, der nur steuerfreie Umsätze erzielt, ist grundsätzlich zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet. Daher wird die Festsetzungsfrist ggf. durch die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO"verlängert". Sachverhalt Der Kläger hatte das Eiscafé seines Vaters im Jahr 2013 übernommen und war in diesem Zusammenhang dem Mietvertrag, den...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6 Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Rz. 297 Obwohl ein spezieller Buchnachweis für den Vorsteuerabzug nicht gefordert wird, ist der Unternehmer nach § 22 UStG verpflichtet, zur Festsetzung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung[1] Aufzeichnungen zu machen. Für den Vorsteuerabzug müssen nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 bis 9 UStG folgende Angaben aus den Aufzeichnungen zu ersehen sein: Praxis-Beispiel die Entgelte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.2 Sofortabzug

Rz. 155 Der Vorsteuerabzug ist zeitlich unabhängig von entsprechenden Umsätzen des Unternehmers. Es gilt das schon in Rz. 102 erläuterte Prinzip des Sofortabzugs. Zur Einschränkung beim Leistungsempfänger im Fall der Ist-Versteuerung durch den leistenden Unternehmer s. das in Rz. 102a erwähnte EuGH-Urteil v. 10.2.2022.[1] Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht auch, wen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6.1 Probleme bei Gesellschaften

Rz. 232 Aus dem Innenverhältnis zwischen Gesellschafter und Gesellschaft können sich eine Reihe von Kosten (Vorumsätze) ergeben, deren Zuordnung zum Gesellschafterbereich einerseits und dem Gesellschaftsbereich andererseits zweifelhaft sein kann. Häufig werden solche Kosten vom Gesellschafter persönlich verauslagt, sind aber durch seine Mitunternehmertätigkeit verursacht. Da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.1 Der gesonderte Ausweis der USt in der Rechnung

Rz. 42 Um den ordnungsgemäßen Abzug zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber in § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG angeordnet, dass ein Unternehmer, der Umsätze an einen anderen Unternehmer ausführt, verpflichtet ist, Rechnungen innerhalb von sechs Monaten auszustellen, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen ist. Die mit dem offenen Steuerausweis ausgestattete Rechnung des Leistenden ist ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Inhalt des § 15 UStG

Rz. 9 § 15 UStG regelt in Abs. 1 die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug, in Abs. 2 das Verbot des Abzugs bei bestimmten Steuerbefreiungen. Abs. 1a schließt den Vorsteuerabzug für bestimmte Aufwendungen aus, die nicht streng betrieblich veranlasst sind. Der seit dem 1.1.2011 geltende Abs. 1b schließt den Vorsteuerabzug anteilig aus bei sowohl u...mehr