Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsentwicklung

Rn. 4 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die ESt-Reform 1975 hat § 19 Abs 1 EStG unverändert gelassen. Insb wurde nicht die zur Klarstellung des Arbeitslohnes geplante Definition, beispielsweise für Gelegenheitsgeschenke und Annehmlichkeiten (§ 51 EStG, insbesondere Abs 3 Nr 4 und 5 Entwurf zum EStRG 1974, BT-Drucks 7/1470, 39) ins Gesetz aufgenommen. Änderungen ergaben sich aber du...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 170 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Veräußerungspreis iSd § 17 Abs 2 S 1 EStG ist das Entgelt, welches dem Veräußerer für die Übertragung am wirtschaftlichen Eigentum der Anteile zufließt. Das umfasst alle vom Erwerber erhaltenen Gegenleistungen. Diese können zusätzlich oder ausschließlich auch in Form von Sach-, Dienstleistungen, Rechten, Abtretungen von Forderungen oder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Verlegung des Sitzes

Rn. 397 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach § 11 AO befindet sich der Ort als Sitz der Gesellschaft dort, wo er durch das Gesetz, den Gesellschaftsvertrag, die Satzung oder das Stiftungsgeschäft bestimmt ist. Steuerrechtlich bindet sich der Begriff des Sitzes also an das Gesellschaftsrecht. Hierbei muss zwischen statutarischem Sitz (Ort laut Satzung) und Verwaltungssitz (Ort der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3 100%ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 167 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Als fiktiver Teilbetrieb iSd § 15 Abs 1 S 3 UmwStG gilt auch die Beteiligung an einer Kap-Ges, die deren gesamtes Nenn-Kap umfasst (s UmwSt-Erl 2011 Rn 15.05). Da § 15 Abs 1 S 3 UmwStG keine Einschränkung enthält, fallen uE neben Inl-Beteiligungen auch 100%ige Beteiligungen an ausl Kap-Ges darunter, die nach dem Typenvergleich (s § 17 EStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Bestimmung über die Bewertung

Tz. 116 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die aufnehmende Pers-Ges (Übernehmerin) allein übt das (Antrags-)Wahlrecht auf Bewertung unterhalb des Regelansatzes gem § 24 Abs 2 S 1 UmwStG (gW) aus. Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 24 Abs 2 S 1 UmwStG: "Die Personengesellschaft hat … anzusetzen …" (zur bisherigen Rechtslage schon: s Urt des BFH v 26.01.1994, BStBl II 1994, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Übernahme der LSt

Rn. 154 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei einer Nettolohnvereinbarung – dazu s § 39b Rn 44 (Mues)- bildet auch die vom ArbG übernommene LSt Arbeitslohn, ständige Rspr, s BFH BStBl II 1979, 771; dazu Anmerkung HFR 1980, 23; BFH BStBl II 1982, 403; FG Münster EFG 1984, 192. Daher ist ein Nettosteuersatz ("Steuer auf Steuer") anzuwenden. Ob Gleiches bei Pauschalierung der LSt gilt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.2 Veräußerung des gesamten Mitunternehmeranteils

Tz. 234 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Gewinn/Verlust aus der Veräußerung des gesamten (einbringungsgeborenen) MU-Anteils gehört nicht zum Gewerbeertrag iSd § 7 S 1 GewStG (auch, wenn die MU-Beteiligung zu einem gew BV gehört). Dies folgt aus dem Objekt-St-Charakter der GewSt, nach dem der VG infolge des Ausscheidens des MU aus dem partiellen (Mit-)Unternehmerwechsel bei der ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Zurechnung bei nicht erlasskonformen Vertragsformen

Rn. 43 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Über die in den Leasingerlassen geregelten Vertragsformen hinaus ist in praxi eine Vielzahl von Varianten anzutreffen, die vom klassischen Typus des Voll- oder Teilamortisationsvertrags abweichen. Diese sind hinsichtlich der bilanziellen Zurechnung des Leasinggegenstands nach den allg. Grundsätzen des § 246 Abs. 1 (bzw. steuerbilanziell: § 39...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Materieller Gehalt und Zweck

Tz. 1 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 10 KStG ist mit "nabzb Aufwendungen" überschrieben; die Vorschrift untersagt den Abzug bestimmter Aufwendungen bei der Einkommensermittlung der Kö. Sie ergänzt die allg estlichen Bestimmungen betreffend die nabzb Ausgaben (§ 3c, § 4 Abs 5–7 und § 50 Abs 1 EStG), die über § 8 Abs 1 KStG auch bei der KSt gelten. Die Aufzählung in § 10 KStG is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1 Allgemeines

Tz. 181 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Durch das StSenkG ist der frühere § 15 Abs 3 ohne nennenswerte inhaltliche Änderung zu § 15 Abs 2 UmwStG geworden. § 15 Abs 2 S 1 UmwStG als spezielle Missbrauchsnorm enthält eine wichtige Zusatzvoraussetzung für die Teilbetriebseigenschaft von MU-Anteilen und von 100%igen Beteiligungen an Kap-Ges, die für fiktive Teilbetriebe iSd § 15 Abs 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.19.6 Kreditinstitutsinterne Darlehensverhältnisse (§ 19 Absatz 6 BsGaV)

229 § 19 Absatz 6 BsGaV erweitert für Kreditinstitute die Möglichkeit, fiktive kreditinstitutsinterne Darlehensverhältnisse i.S.d. § 16 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 BsGaV mit einer längeren Laufzeit anzunehmen, als § 16 Absatz 3 Satz 3 BsGaV dies vorsieht (Beendigung mit Ende des Wirtschaftsjahrs). Die Anerkennung solcher fiktiver kreditinstitutsinterner Darlehensverhältnisse i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Eigentumsübergang an Sachgesamtheit

Tz. 159 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Eine ges Bestimmung zur zeitlichen Realisierung des Einbringungstatbestands iSd § 24 Abs 1 UmwStG im Fall der Einbringung durch Einzelrechtsnachfolge enthält § 24 UmwStG nicht. § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG, der die Bestimmungen des stlichen Übertragungsstichtags bei Sacheinlagen in eine Kap-Ges gem § 20 Abs 5 und 6 UmwStG als entspr anwendbar erk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Treuhand

Rn. 91 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Treuhandverhältnissen sind die Anteile an der KapGes dem Treugeber zuzurechnen (BFH vom 16.05.1995, VIII R 33/94, BStBl II 1995, 870). Unabhängig von den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen sind die Anteile typischerweise gemäß § 39 Abs 2 Nr 1 S 2 AO steuerlich dem Treugeber zuzurechnen. An die steuerliche Anerkennung von Treuhandver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Alte Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG vom 23.10.2008

Rn. 223 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zur Vertrauensschutzregelung des BFH auch über den vorstehenden Zeitpunkt hinaus s Rn 235a. Zu § 17 Abs 2a EStG, mit dem die Rechtslage vor MoMiG im Wesentlichen wiederhergestellt wurde, s Rn 281aff. Ein Darlehen ist noch nach den Vorschriften vor Inkrafttreten des MoMiG zu behandeln, wenn das Insolvenzverfahren bei einer GmbH vor dem 01.11....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8.4 Trennung von Gesellschafterstämmen

Tz. 344 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Eine Trennung von Gesellschafterstämmen liegt nach Verw-Auff (s UmwSt-Erl 2011 Rn 15.37) vor, wenn im Fall der Aufspaltung an den übernehmenden Kö und im Fall der Abspaltung an der übernehmenden und an der übertragenden Kö nicht mehr alle Anteilsinhaber der Übertragerin beteiligt sind, dh, wenn die bisherigen Anteilsinhaber nicht mehr gemei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.3 Rechtsfolgen

Tz. 50 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Buchwertansatz Bei der Übertragung (dh im abgebenden und aufnehmenden BV, s Tz 50a) ist bei Vorliegen des Tatbestands des § 6 Abs 5 S 3 EStG (s Tz 47) zwingend der Bw für Zwecke der ESt/KSt im Zeitpunkt der Übertragung des wirtsch Eigentums (s Tz 46a) anzusetzen (s § 6 Abs 5 S 3 iVm S 1 EStG: "Satz 1 gilt entspr, …"). Die Bw-Verknüpfung ist a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Nicht abziehbare Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG)

Tz. 50 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Nichtabziehbarkeit von Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgeldern bei der Ermittlung des kstlichen Einkommens ergibt sich über den Verweis des § 8 Abs 1 KStG bereits aus dem EStG. § 4 Abs 5 S 1 EStG enthält in Nr 8 dazu folgende Regelung: Zitat Die folgenden BA dürfen den Gewinn nicht mindern 8. Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgeld...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 371 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Auflösung einer Gesellschaft führt zu einer vollständigen Kapitalrückzahlung, demgegenüber führt die Kapitalherabsetzung nur zu einer teilweisen Rückzahlung von Kapital. Davon zu differenzieren ist die Auskehrung von Einlagen aus dem steuerlichen Einlagenkonto (s Rn 381ff). Die Voraussetzung für eine iSd § 17 Abs 4 EStG wirksame Kapital...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4.2 Behaltefrist bzw Sperrfrist (§ 6 Abs 5 S 4 EStG)

Die Grundregel der Bw-Übertragung in den Fällen des § 6 Abs 5 S 3 EStG wird gem § 6 Abs 5 S 4 EStG für den Fall der Veräußerung oder Entnahme des übertragenen WG innerhalb einer dreijährigen "Sperrfrist" durchbrochen. Die sog Sperrfrist hindert nicht die Veräußerung oder Entnahme der WG. Sie führt aber im Fall einer Sperrfristverletzung zum rückwirkenden Ansatz des Tw zum Ze...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Anwendungsbereich von § 6 Abs 5 S 3 EStG

Tz. 47 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In § 6 Abs 5 S 3 EStG ist der Bewertungsansatz für Einzel-WG enthalten, die durch Übertragung im MU-Bereich die Zugehörigkeit vom (Sonder-)BV des MU zum Gesamthandsvermögen einer MU-Schaft oder zum Sonder-BV eines anderen MU wechseln. Der Vorgang erfolgt wegen der angeordneten Bw-Fortführung idR st-neutral, sofern keine Besteuerungssubstanz ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.4 Betriebseinbringung im Ganzen: Einbeziehung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen

Tz. 90 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Einbringung eines Betriebs (im Ganzen) ist nur dann gegeben, wenn sämtliche wes Betriebsgrundlagen in das BV der Übernehmerin gelangen (ständige Rspr; s Urt des BFH v 09.11.2011, BStBl II 2012, 638 unter Rn 29; ebenso Rspr zum inhaltsgleichen Einbringungsgegenstand in eine Kap-Ges s § 20 UmwStG Tz 40; hA, zB s Schmitt, in S/H, 9. Aufl, §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erwerb von Anteilen zu unterschiedlichen AK

Rn. 251 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Werden die Anteile an derselben Gesellschaft in mehreren Erwerbsvorgängen zu verschiedenen Zeitpunkten und AK erworben, so behalten die Anteile ihre rechtliche Selbstständigkeit, soweit die Identität der Anteile ermittelbar ist (BFH vom 29.07.1997, VIII R 80/94, BStBl II 1997, 727). Das führt dazu, dass der Veräußerer faktisch ein Wahlrecht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 31. BMF, Schr. v. 22.12.2016 – IV B 5 - S 1341/12/10001-03, BStBl. I 2017, 182(Grundsätze für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf die Aufteilung der Einkünfte zwischen einem inländischen Unternehmen und seiner ausländischen Betriebsstätte und auf die Ermittlung der Einkünfte der inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung [Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung – VWG BsGa])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte zwischen einem inländischen Unternehmen und seiner ausländischen Betriebsstätte und für die Prüfung der Ermittlung der Einkünfte der inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens Folgendes:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. BMF, Schr. v. 9.11.2001 – IV B 4 - S 1341 - 20/01, BStBl. I 2001, 796 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der Arbeitnehmerentsendung [Verwaltungsgrundsätze – Arbeitnehmerentsendung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung im Unternehmensverbund Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / Zusammenfassung

Begriff Ein Rechtsbehelf ist jede rechtlich anerkannte und gesetzlich geregelte Möglichkeit, gegen eine behördliche Entscheidung oder einen nachteiligen Rechtszustand vorzugehen. Ziel ist eine Aufhebung oder Änderung. Es handelt sich um ein grundlegendes Menschenrecht nach Art. 8 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Eine Person hat "Anspruch auf einen wirksam...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.3 Beginn der Einspruchsfrist in Sonderfällen

Ist ein Bescheid nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen oder ist die Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig, verlängert sich die Einspruchsfrist auf ein Jahr. Bei Lohnsteuer-Anmeldungen beginnt die Einspruchsfrist mit dem Eingang beim Finanzamt, denn eine Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich.[1] Führt die Anmeldung zu einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.7 Ruhen des Verfahrens

Immer wieder sind auch Rechtsfragen streitig, die für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Um den mit solchen Masseneinsprüchen verbundenen Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten, hat der Gesetzgeber eine Vereinfachungsregelung getroffen: Gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO "ruhen" Einspruchsverfahren kraft Gesetzes, wenn man sich in seinem Einspruch auf ein beim ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wird die Einspruchsfrist ohne Verschulden versäumt (z. B. im Falle plötzlicher Erkrankung oder Verzögerungen bei der Post), ist "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand"[1] zu gewähren. Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses zu stellen; die Tatsachen zur Begründung sind glaubhaft zu machen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.1 Einspruchsfrist

Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides eingelegt werden.[1] Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages der Bekanntgabe, also einen Tag nachdem der Steuerbescheid zugegangen sein. Als bekannt gegeben gilt ein Steuerbescheid am 3. Tag nach Aufgabe zur Post. Das Postaufgabedatum ist i. d. R. das Datum des Steuerbescheides. Praxis-Beispie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.6 Einspruchsverzicht

Auf die Einlegung eines Einspruches kann auch verzichtet werden, allerdings erst nach Erlass eines Verwaltungsaktes (z. B. Steuer- oder Haftungsbescheid). Bei Steueranmeldungen kann der Verzicht jedoch bereits mit Abgabe der Anmeldung für den Fall ausgesprochen werden, dass die Steuer nicht abweichend von der Steueranmeldung festgesetzt wird. Durch den Verzicht wird der Eins...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erstattungszinsen als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten

Leitsatz Erstattungszinsen, die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, sind als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen, wenn die zugrunde liegende Steuererstattung als Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes tarifbegünstigt ist (Abweichung vom BFH-Urteil vom 12.11.2013 – VIII R 36/10, BFHE 243,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zu den Voraussetzungen der Haftung eines Geschäftsführers für Biersteuer

Leitsatz 1. Die Entnahme von Bier aus einem Steuerlager mit der Folge der Entstehung der Biersteuer nach § 14 Abs. 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Nr. 1 des Biersteuergesetzes stellt für sich betrachtet noch keine objektive Pflichtverletzung dar, auf die eine Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH nach § 69 Satz 1 der Abgabenordnung gestützt werden kann. 2. Der Geschäft...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer und Bruchteilsgemeinschaft

Leitsatz Eine Bruchteilsgemeinschaft erbringt keine Leistungen gegen Entgelt als Unternehmer (Festhalten an den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 22.11.2018 – V R 65/17, BFHE 263, 90 und vom 07.05.2020 – V R 1/18, BFHE 270, 146). Über § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG i.d.F. von Art. 43 Abs. 6 i.V.m. Art. 16 Nr. 2 JStG 2022 war im Streitfall nicht zu entscheiden. Normenkette § 1 Abs. 1 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen

Rz. 22 Für die Frage, ob eine Einrichtung gemeinnützigen Zecken dient, ist § 52 AO einschlägig. Nach § 52 Abs. 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 7 § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten von der USt: "Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung und damit eng verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die m...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Umsätze

Rz. 42 Als andere kulturelle Veranstaltungen kommen insbesondere z. B. Musikwettbewerbe, Volkswandertage, Schützen- und Trachtenfeste in Betracht.[1] Rz. 43 Der Begriff der sportlichen Veranstaltung deckt sich gesetzestechnisch mit dem in § 67a AO verwendeten Begriff.[2] Nach Nr. 3 des AEAO zu § 67a AO ist als sportliche Veranstaltung die organisatorische Maßnahme eines Sport...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Begünstigter Unternehmer – Verpflichtung zum flächendeckenden Leistungsangebot

Rz. 58 Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass der Unternehmer sich entsprechend einer Bescheinigung des BZSt gegenüber dem BZSt verpflichtet hat, flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Gesamtheit der Universaldienstleistungen oder einen Teilbereich dieser Leistungen anzubieten. Der Postdienstleister muss also nicht die Gesamtheit der Universaldi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 22 UStG beruht auf sozialpolitischen und kulturellen Erwägungen. Zweck der Vorschrift ist es, Einrichtungen, die der Erwachsenenbildung dienen, wegen ihrer kulturellen Bedeutung steuerlich zu entlasten und dadurch die allgemeine Bildungsarbeit zu fördern. Die Befreiungsvorschrift steht in ihrer Zielrichtung im Zusammenhang mit §§ 4 Nr. 21 und 4 Nr. 23 UStG, dur...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Begünstigte Umsätze

Rz. 30 Begünstigt sind nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG nur Leistungen, die von den im Gesetz genannten Unternehmern erbracht werden und in Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art bestehen. Es handelt sich hierbei um eine abschließende Aufzählung, die nicht im Auslegungswege erweitert werden kann. Vergleichbare Tätigkeiten der bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referenten-Entwurf für ein ... / c) Neufassung der Regelungen zur sog. Thesaurierungsbegünstigung

Vorgesehene Verbesserungen: Es sind Verbesserungen der Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung vorgesehen. Diese umfassen zum einen die Schaffung eines "nachversteuerungsfreien Entnahmevolumens", welches als vorrangig entnommen gelten soll (§ 34a Abs. 4 EStG-E). Hierdurch wird die Möglichkeit geschaffen, vorrangig tarifbesteuerte und steuerfreie thesaurierte Gewinne zu entn...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zweckmäßigkeit

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Für den Abzug der Aufwendungen für > Arbeitsmittel als > Werbungskosten ist es nicht erforderlich, dass die Anschaffung zweckmäßig ist. Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine > Außenprüfung dient dazu, die steuerlichen Verhältnisse eines Stpfl festzustellen. Bei der Prüfung einer Gesellschaft dürfen die steuerlichen Verhältnisse der Gesellschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zustellungsbevollmächtigte

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zustellungsbevollmächtigte sind Personen, die besonders ermächtigt wurden, eine > Zustellung entgegenzunehmen. Davon zu unterscheiden sind Empfangsbevollmächtigte, deren Benennung eine FinBeh verlangen kann, wenn Beteiligte weder im > Inland, in der > Europäische Union noch im > Europäischer Wirtschaftsraum einen > Wohnsitz oder gewöhnlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zweifel

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Hat ein > Arbeitgeber Zweifel, in welcher Höhe er die > Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen hat, muss das > Betriebsstätten-Finanzamt ihm Auskunft dazu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind (vgl § 42e EStG; > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts). Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Wir...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit in Sonderregelungen sowie in Einzelsteuergesetzen nichts anderes bestimmt ist, nach §§ 18ff AO (§ 17 AO). Dies gilt nicht nur für die Steuerfestsetzung, sondern auch für das Erhebungsverfahren, dh zB für den Erlass eines > Abrechnungsbescheid (BFH 263, 483 = BStBl 2020 II, 31; EFG 2018, 1685). D...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das FA hat den für die Besteuerung maßgebenden Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (§ 88 Abs 1 AO; vgl dazu im Einzelnen AEAO zu § 88); wegen der Prüfungsgrundsätze bei der > Außenprüfung vgl § 199 AO. Dies gilt für das gesamte Besteuerungsverfahren, dh auch bei Entscheidungen iRd > Billigkeit. Das FA bestimmt nach eigenem pflichtgemäßen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erstattungszinsen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 Abs 1 AO) werden nur verzinst, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 233 Satz 1 AO). Das gilt auch für einen Erstattungsanspruch. Wann Steuererstattungen zu verzinsen sind, ergibt sich aus § 233a AO. Erstattungszinsen sind von Amts wegen zu zahlen; es bedarf keines Antrags. Verzinst wird n...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörden richtet sich, soweit in der AO und anderen Gesetzen nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz über die Finanzverwaltung – FVG – (§ 16 AO, AEAO zu § 16). Dieses überträgt grundsätzlich den Finanzämtern als örtlichen Landesfinanzbehörden ua die Verwaltung der ESt einschließlich LSt (§ 17 Abs 2 F...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis erlöschen nach § 47 AO insbesondere durch Zahlung (> Abführung der Lohnsteuer), > Aufrechnung, Erlass (> Billigkeit Rz 13 ff) und > Verjährung von Steueransprüchen. Im Vollstreckungsverfahren (> Abführung der Lohnsteuer Rz 12) gilt bei Pfändung von Geld die Wegnahme als Zahlung des Vollstreckungsschu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vertrauensschutz bei rechtswidrigen Verwaltungsanweisungen

Leitsatz § 176 Abs. 2 AO gewährt keinen Änderungsschutz, wenn der BFH eine dort bezeichnete Verwaltungsvorschrift erst nach dem Erlass des angefochtenen Änderungsbescheids als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet. Normenkette § 176 Abs. 2 AO, § 4 Nr. 12, § 9 UStG, Art. 135 Abs. 1 Buchst. l, Abs. 2 Satz 1 Buchst. c EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverha...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Fälligkeit der Lohnsteuer

Rz. 4 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 "Fälligkeitssteuern" – zB LSt und USt – sind zu bestimmten Terminen anzumelden (> Lohnsteuer-Anmeldung Rz 6 ff) und abzuführen (> Abführung der Lohnsteuer), ohne dass es einer Festsetzung durch das FA (vgl § 168 AO) bedarf, die den Steueranspruch konkretisiert. § 41a Abs 1 Satz 1 EStG bestimmt, dass die im LSt-Anmeldungszeitraum insgesamt ein...mehr