Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.12 Andere kulturelle und sportliche Veranstaltungen (§ 4 Nr. 22 Buchst. b UStG)

Tz. 149 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Nach dieser gesetzlichen Vorschrift sind Entgelte (Gebühren) von Teilnehmern an kulturellen und sportlichen Veranstaltungen steuerbefreit, wenn derartige Veranstaltungen von den Vereinen im Rahmen eines steuerunschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes (Zweckbetriebes) durchgeführt werden (Hinweis s. Tz. 145–148). Als Teilnehmergebühr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XXIII. Umsatzsteuernachschau (§ 27b UStG)

Tz. 363 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Amtsträger, die von den Finanzbehörden damit betraut worden sind, können zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung eine Umsatzsteuernachschau durchführen. Sie können eigens zu diesem Zweck Grundstücke und Räume von Verbänden und Vereinen währe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Steuervergütungen nach § 4a UStG

Tz. 176 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verbände/Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) verfolgen, insbesondere auch die in § 23 UStDV (Anhang 6) aufgeführten amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtsverbände, erhalten auf Antrag die Vorsteuer oder die Umsatzsteuer vergütet, die auf ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

von Bornhaupt, Die Bedeutung der Anrufungsauskunft und ihre Abgrenzung gegenüber der verbindlichen Zusage, DStR 1980, 3; Fichtelmann, Wesen und Bedeutung der Anrufungsauskunft nach § 42e EStG, FR 1980, 236; Richter, LSt-Anrufungsauskunft und verbindliche Zusage im Anschluss an eine LSt-Außenprüfung, StBp 1983, 55; Drenseck, Verwaltungsakte im Lohn- und ESt-Verfahren, Grundfrage...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Eigene oder fremde betriebliche Zwecke

Rz. 52 [Autor/Stand] Eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken dienen Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu eigenen oder fremden gewerblichen (§ 15 EStG), freiberuflichen (§ 18 EStG) oder land- und forstwirtschaftlichen Zwecken (§ 13 EStG) genutzt werden. Auch die Verwendung für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S.d. § 14 AO (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, etc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gesetzliche Spezifikation und Auslegung nach Maßgabe des BMF

Rn. 12 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach der aktuellen Fassung des § 22a Abs 1 S 1 EStG haben die Mitteilungspflichtigen folgende Daten unter Beachtung der im BStBl veröffentlichten Auslegungsvorschriften der FinVerw an die zentrale Stelle (§ 81 EStG) zu übermitteln:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Prämie für Glattstellungsgeschäfte

In Ausnahme zu § 11 Abs 2 S 1 EStG mindern Aufwendungen für die den Stillhalterprämien zugehörigen Glattstellungsgeschäfte nach § 20 Abs 1 Nr 11 EStG die Einnahmen in dem VZ, in dem die Stillhalterprämien vereinnahmt wurden (rückwirkendes Ereignis iSd § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.13 Beherbergung und Beköstigung für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke oder für Zwecke der Säuglingspflege (§ 4 Nr. 23 UStG)

Tz. 153 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Diese Vorschrift beinhaltet folgenden Befreiungstatbestand: Die Umsätze, die aus der Gewährung von Beherbergung, Beköstigung und der üblichen Naturalleistungen, die durch Personen und Einrichtungen erzielt werden, sind befreit, wenn diese überwiegend Jugendliche zu folgenden Zwecken bei sich aufnehmen: Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungszwe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 12. Vorsteuerabzug bei Bewirtungskosten

Tz. 311 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten ist zu 100 % vorzunehmen. Der 100 %ige Abzug kann auch in den Fällen erfolgen, soweit Steuerbescheide, die die Vergangenheit betreffen, noch geändert werden können (z. B. Steuerbescheide, die unter dem "Vorbehalt der Nachprüfung" stehen, s. § 164 AO, Anhang 1b).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.2.1 Vermögensverwaltung

Tz. 86 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Vermietung von Sportstätten einschließlich der Betriebsvorrichtungen auf längere Dauer (mehr als sechs Monate) ist ertragsteuerlich dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zuzuordnen, sofern sich die Vermietung auf die Vermietungstätigkeit beschränkt, S. AEAO zu § 67a AO TZ 11, Anhang 2. Handelt es sich um eine reine Vermietung und Verp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die am Bilanzstichtag namentlich gegebene HR-Eintragung

Rn. 26 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach dem Wortlaut des Gesetzes (§ 15a Abs 1 S 3 EStG) ist der Vorteil des erweiterten Verlustausgleichs- bzw -abzugs gemäß § 15a Abs 1 S 2 EStG an zwei einschränkende Voraussetzungen geknüpft: und Zu (1) Namen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Angaben zu den Leistungsempfängern (§ 22a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Rechtslage bis 31.12.2016 zu § 22a Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 EStG Als Leistungsempfänger sind in den Rentenbezugsmitteilungen natürliche Personen anzugeben. Zu deren Identifikation bedarf es neben der Angabe der ID-Nr (§ 139b AO) auch der Angabe des Familiennamens, des Vornamens und des Geburtsdatums des Leistungsempfängers (§ 22a Abs 1 Nr 1 EStG aF...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Kulturelle Einrichtungen (wie z. B. Theater, Museen, Kammermusikensembles, Chöre – § 4 Nr. 20 UStG)

Tz. 118 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 4 Nr. 20 UStG (Anhang 5) begünstigt Einrichtungen (öffentliche Einrichtungen) des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände, wenn sie als Betriebe gewerblicher Art geführt werden bzw. die Gebietskörperschaften als Inhaber anzusehen sind (s. BFH vom 18.09.1952, BStBl III 1952, 293). Tz. 119 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Einri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Damnum

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 20.10.2003, BStBl I 2003, 546 (Geschlossene Fonds: Neuregelung 2003); BMF vom 05.04.2005, BStBl I 2005, 617 (Anwendungszeitpunkt einzelner Gesetzesänderungen aufgrund des Richtlinien-UmsetzungsG); BMF vom 15.12.2005, BStBl I 2005, 1052 (Anwendung des § 11 Abs 1 S 3 und Abs 2 S 3 EStG auf Damnum und Disagio). Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Das Da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung Wirtschaftsjahr-Umstellung

Rn. 51 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Abgrenzung Betriebsfortführung – Betriebseröffnung: Eine Wj-Umstellung liegt vor, wenn der bisherige Abschlussstichtag eines Betriebs für den identischen Betrieb durch einen anderen Abschlussstichtag ersetzt wird. Die Abgrenzung zwischen Betriebsfortführung und Betriebseröffnung ist von erheblicher Bedeutung, da die Wahl eines abweichenden W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zufluss beim StPfl

Rn. 41 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 11 Abs 1 S 1 EStG setzt grundsätzlich einen Zufluss beim StPfl persönlich voraus, dieser muss in seiner Person, nicht aber notwendig persönlich, die Verfügungsmacht erlangen. Das ist bei einer Einnahme der Fall, welche in den unmittelbaren Verfügungsbereich des StPfl gelangt. Erfolgt die Zahlung an einen Dritten, ist ein Zufluss beim StPfl...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Nachhaltigkeit

Tz. 11 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nachhaltig ausgeübt, wenn sie auf Dauer zur Erzielung von Entgelten angelegt ist. Kriterien für die Nachhaltigkeit sind z. B.: mehrjährige Tätigkeit, planmäßiges Handeln, auf Wiederholung angelegte Tätigkeit, die Ausführung mehr als nur eines Umsatzes, Vornahme mehrerer gleichartiger Handlungen unter ...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 1.2 Verwaltungsanweisungen

[1]Soweit die Besonderheiten des steuerlichen Kindergeldrechts dem nicht entgegenstehen, haben die Familienkassen auch die AStBV (St) 2023 vom 04.01.2023 (BStBl I 2023 S. 103) sinngemäß zu beachten. [2]Im Hinblick auf die den Familienkassen im Rahmen des § 386 AO zugewiesene Zuständigkeit bei Steuerstraftaten sind auch die RiStBV ergänzend heranzuziehen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auskunftsberechtigung

Rn. 18 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Auskunftsberechtigt sind sämtliche in § 38 EStG genannten, am LSt-Abzugsverfahren Beteiligten. Neben dem inländischen ArbG (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG; vgl BFH vom 13.11.1959, VI 124/59 U, BStBl III 1960, 108; BFH vom 09.03.1979, VI R 185/76, BStBl II 1979, 451; BFH vom 09.10.1992, VI R 97/90, BStBl II 1993, 166) sind dies der ausländische Arb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Ansatz des Liquidationswertes (Abs. 1)

Rz. 11 [Autor/Stand] Der Liquidationswert kommt nach § 166 Abs. 1 BewG immer dann zur Geltung, wenn der gesamte land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder ein Anteil an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb veräußert wird und der Veräußerungserlös nicht innerhalb von sechs Monaten für den Erwerb eines anderen Betriebes der Land- und Forstwirtschaft oder eines Antei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönliche Bindungswirkung bei einer dem ArbG erteilten Anrufungsauskunft

Rn. 62 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Verfährt der ArbG entsprechend der ihm erteilten Anrufungsauskunft, ist seine Haftungsinanspruchnahme auch dann ausgeschlossen, wenn die Auskunft unrichtig war, BFH vom 20.03.2014, VI R 43/13, BStBl II 2014, 592 Rz 16; Heuermann in Brandis/Heuermann, § 42e EStG Rz 33 (Mai 2022). Allerdings ist der ArbG nicht dazu verpflichtet, entsprechend d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Einfügung des § 110 EStG durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die seit dem 01.07.2020 gültige Norm ist durch das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29.06.2020 (BGBl I 2020, 1512) neu in das EStG aufgenommen worden. Dieser gesetzlichen Neuregelung vorausgegangen waren zwei BMF-Schreiben, BMF vom 19.03.2020, BStBl I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Regelungsgehalt des § 110 EStG

Rn. 9 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der neu in das EStG eingefügte Abschnitt XIV "Sondervorschriften zur Bewältigung der Corona-Pandemie" enthält die §§ 110 und 111 EStG. § 110 EStG regelt als lex specialis zu § 37 EStG die Berücksichtigung eines Verlustrücktrags aus 2020 für Zwecke der Vorauszahlungen 2019; § 110 EStG modifiziert dabei (lediglich) die Bemessungsgrundlage für di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Entgelt

Tz. 182 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Begriff des Entgelts i. S. v. § 10 Abs. 1 UStG (Anhang 5) gilt sowohl für die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (s. § 16 Abs. 1 UStG, Anhang 5) als auch für die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (s. § 20 UStG, Anhang 5). Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufwendet, um die betreffend...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 9 Strafzumessung

(1) 1Gem. § 369 Abs. 2 AO gelten für Steuerstraftaten grundsätzlich die allgemeinen Gesetze über das (materielle) Strafrecht. 2Danach sind insbesondere auch die Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB (§§ 1 bis 79b StGB) anzuwenden, die u.a. die Rechtsfolgen der Tat beschreiben. 3Hauptzweck der Strafe ist es, der Begehung von (Steuer-) Straftaten entgegenzuwirken und die...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Umsatzsteuer ist eine Verbraucherabgabe, die zwar von Verbänden/Vereinen als Unternehmer an das Finanzamt abgeführt werden muss, von diesen aber auf den Verbraucher und somit den Endabnehmer abgewälzt werden kann. Letztlich schuldet damit der Verband/Verein die Steuer gegenüber dem Finanzamt, er muss sie aber wirtschaftlich nicht tragen. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Umstellungsgrundsätze

Rn. 50 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Umstellung auf Kj: Der im HR eingetragene StPfl hat die freie Wahl zur Bestimmung des Wj nicht nur im Eröffnungsfall, sondern bei Umstellung von einem abweichenden Wj auf das Ende eines Kj auch zu jedem beliebigen Zeitpunkt (Umkehrschluss aus § 4a Abs 1 Nr 2 S 2 EStG). Die Umstellung auf eine Kj-gleiches Wj ist nicht zustimmungsbedürftig. Ums...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Voranmeldungszeitraum

Tz. 329 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Grundsätzlich hat der Verband/Verein als Unternehmer bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats (Voranmeldungszeitraum) eine Umsatzsteuervoranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Die an das Finanzamt abzuführende Steuer hat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Mietereinbau

Auch im Bereich der Überschussermittlung (§ 2 Abs 2 Nr 2 EStG) kann man nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass die Mietereinbauten dem Grundstückseigentümer gemäß § 946 BGB im Zeitpunkt des zivilrechtlichen Eigentumserwerbs zufließen; das ist aber je nach Absprache der Parteien möglich, BFH vom 24.07.1990, VIII R 304/84, BFH/NV 1991, 90 zu 2.a. Sind sie dem Mieter unter de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zu Leistungsgesetzen und zur KiSt

Rn. 15 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Gemäß § 51a Abs 1 EStG, § 1 Abs 2 SolZG sind die Vorschriften des EStG auf die Erhebung des SolZ entsprechend anzuwenden, dies gilt auch für die Anwendung des § 42f EStG. Gemäß § 15 Abs 5 des 5. VermBG kann das FA beim ArbG eine Außenprüfung durchführen, die der Feststellung dient, ob der ArbG seine Pflichten nach dem 5. VermBG und der VermBD...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 2. Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 45 Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes setzt voraus, dass die äußeren Umstände erkennen lassen, dass der Arbeitnehmer in dem Aufenthaltsgebiet oder an dem Aufenthaltsort nicht nur vorübergehend verweilt (allgemein dazu BMF-Schreiben v. 18.1.1990, BStBl I 1990, S. 50; BFH v. 22.8.2007 – III R 89/06, n.v.). Aus dem Umkehrschluss des § 9 S. 2 und 3 AO ergibt sich, das...mehr

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§ 32 Abwicklung / 1. Lohnsteuerkarte

Rz. 4 Die Lohnsteuerkarte als Grundlage für die Berechnung, Einbehaltung und Abführung der vom Arbeitnehmer zu tragenden Lohnsteuer durch den Arbeitgeber wurde von der zuständigen Gemeinde zuletzt im Jahr 2010 erteilt. Nach der Vergabe von Steueridentifikationsnummern, § 139b AO, wurden die Lohnsteuerkarten durch ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer mit d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Allgemeiner Steuersatz (§ 12 Abs. 1 UStG)

Tz. 210 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der allgemeine Steuersatz – Regelsteuersatz (s. § 12 Abs. 1 UStG, Anhang 5) beträgt 19 % der Bemessungsgrundlage. Er ist auf alle steuerpflichtigen Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 UStG (Anhang 5) anzuwenden und kommt nur dann in Betracht, wenn keine Befreiungsvorschrift nach § 4 UStG (Anhang 5) eingreift. Sind die Tatbestände von § 12 Abs. 2 Nr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Vorlage von Bescheinigungen und Belegen (§ 42f Abs 2 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 49 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Verpflichtung des ArbN nach § 42f Abs 2 EStG zur Vorlage von Belegen und Bescheinigungen ist zum einen auf solche Unterlagen beschränkt, die sich in seinem Besitz befinden. Zum anderen hat der ArbN nicht sämtliche Unterlagen vorzulegen, die Angaben über Art und Höhe seiner Einnahmen enthalten, sondern nur die in § 42f Abs 2 S 2 EStG beze...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abgabetermine für die Umsatzsteuervoranmeldungen

Tz. 338 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Umsatzsteuervoranmeldungen sind 10 Tage nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes dem zuständigen Finanzamt einzureichen, im Fall der Dauerfristverlängerung einen Monat (s. §§ 46ff. UStDV) nach Ablauf des jeweiligen Voranmeldungszeitraumes. Tz. 339 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Fällt die Abgabefrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Fe...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / 2. DBA-Grenzgängerregelung

Rz. 7 Besteht mit dem Ansässigkeitsstaat des Einpendlers ein DBA, das eine sog. Grenzgängerregelung enthält, geht dieses DBA als völkerrechtlicher Vertrag gem. § 2 AO dem innerstaatlichen Steuerrecht vor. Die Regelungen des §§ 1a, 1 Abs. 3 EStG sind dann grds. subsidiär. Deutschland hat zurzeit mit folgenden Staaten Grenzgängerregelungen vereinbart: Frankreich (Art. 13 Abs. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9.2 Veranstaltungen von Theateraufführungen und Konzerten (§ 4 Nr. 20 Buchst. b UStG)

Tz. 131 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Befreit sind nach § 4 Nr. 20 Buchst. b UStG (Anhang 5) die Veranstaltungen von Theateraufführungen und Konzerten durch andere Unternehmer, wenn die Darbietungen von den unter § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG (Anhang 5) bezeichneten Theatern, Orchestern, Kammermusikensembles oder Chören erbracht werden. Die Vorschrift betrifft insbesondere Gastspie...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 1. Gesetzestext

Art. 8 Erweiterter Erlass (1) 1 Ansprüche aus dem Grundsteuerschuldverhältnis können erlassen werden, soweit nach dem durch dieses Gesetz vorgeschriebenen Systemwechsel nach Lage des einzelnen Falles eine unangemessen hohe Steuerbelastung eintritt. 2 Die §§ 163 und 227 AO sowie §§ 32 bis 34 GrStG bleiben unberührt. (2) Ein Fall des Abs. 1 Satz 1 kann insbesondere vorliegen be...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 1061 Bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit wird gem. § 38 Abs. 1 EStG die ESt durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, soweit der Arbeitslohnmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. LSt-Außenprüfung auch beim ArbG in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG

Rn. 56 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach § 42f Abs 3 S 2 Hs 1 EStG ist in den Fällen des LSt-Abzugs durch einen Dritten (§ 38 Abs 3a EStG) die LSt-Außenprüfung auch beim ArbG möglich. Eine solche Prüfung beim ArbG kann erfolgen, um feststellen zu können, ob für Lohnbestandteile, die der ArbG unmittelbar ausgezahlt hat, der LSt-Abzug erfolgt ist (BR-Drucks 630/03, 62). § 42f Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. § 50f Abs 1 EStG – Rechtslage ab 26.11.2019

Rn. 13a Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Mit der Regelung wird die Ahndung einer vorsätzlich oder leichtfertig begangenen Verletzung der Pflichten im Rentenbezugsmitteilungsverfahren (§ 22a Abs 1 S 1 EStG) als steuerliche Ordnungswidrigkeit ermöglicht. Mit der Neuregelung wird § 50f EStG an die VO (EU) 2016/679 angepasst (s 2. DSAnpUG-EU vom 20.11.2019, BGBl I 2019, 1626). Artikel ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Lastschrift

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Wird das Bankkonto des StPfl belastet, dann fließt der belastete Betrag mit der Buchung bei ihm ab, BFH vom 06.03.1997, IV R 47/95, BStBl II 1997, 509, zB bei Belastung aufgrund eines Abbuchungsauftrags oder eines Dauerauftrags. Hingegen erfolgt der Abfluss bei der Erteilung einer Einzugsermächtigung und entsprechender Kontodeckung noch nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachträglicher Wegfall von vertraglichem Ausschluss oder Unwahrscheinlichkeit einer Vermögensminderung

Rn. 33 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Wird nachträglich zu einem späteren Bilanzstichtag entweder der Vertrag über den Ausschluss der Vermögensminderung geändert bzw eine Umwandlung in eine OHG oder ein Einzelunternehmen durchgeführt oder die Unwahrscheinlichkeit der Vermögensminderung beseitigt (bei der hier vertretenden Gesetzesinterpretation nur selten möglich, zB bei wertlos we...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 1. Öffentliche Auslandsbedienstete ohne unbeschränkte Steuerpflicht im Ausland

Rz. 83 Gem. § 1 Abs. 2 EStG wird bei deutschen Staatsangehörigen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechtes in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen, die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht unterstellt. Die...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 18. Beispielfall

Tz. 317 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Das folgende Beispiel soll eine Steuer- und Vorsteuerberechnung bei einem steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Sportverein für den Monat März 2020 verdeutlichen. Beispiel: Der Verein hat folgende Entgelte aus steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätzen im Monat März 2020 vereinnahmt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte des § 11 EStG

Rn. 2 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 11 Abs 1 EStG vom 10.08.1925 ging für den Bezug von Einnahmen noch von deren Fälligkeit und nur hilfsweise vom Zufluss aus. Erst § 11 des EStG vom 16.10.1934, RGBl I 1934, 1005, führt die im Wesentlichen noch heute geltende Fassung ein. Das EStRG 1975 fügte lediglich Abs 1 S 3 hinzu, das StEntlG 1999/2000/2002 in § 11 Abs 1 S 4 EStG "und § ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Haftung bei Abtretung, Verpfändung und Pfändung von Forderungen nach § 13c UStG

Tz. 251 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 13c UStG (Anhang 5) dient der Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen, die dadurch entstehen, dass ein Unternehmer häufig finanziell nicht mehr in der Lage ist, die von ihm geschuldete Umsatzsteuer zu entrichten, weil der Abtretungsempfänger (Inhaber der Forderung) diese Forderung eingezogen hat und der leistende Unternehmer keine Liquidität...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kirchensteuer

Erstattung: § 11 EStG findet auf die Erstattung von Sonderausgaben, wie die Erstattung von KiSt, keine Anwendung, da § 11 EStG nur die zeitliche Zuordnung von steuerbaren Einnahmen bzw steuerlich abzugsfähigen Ausgaben betrifft, BFH vom 07.07.2004, XI R 10/04, BStBl II 2004, 1058. Zur KiSt-Erstattung als rückwirkendes Ereignis vgl BFH vom 02.09.2008, X R 46/07, BStBl II 2009...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Unterrichtung des Leistungsempfängers (§ 22a Abs 3 EStG)

Rn. 46 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die mitteilungspflichtige Stelle hat den Leistungsempfänger jeweils darüber zu unterrichten, dass der zentralen Stelle die Leistung mitgeteilt wird (§ 22a Abs 3 EStG). Diese Verpflichtung gilt für jede Rentenbezugsmitteilung, die der zentralen Stelle übermittelt wird. Auf welche Art und Weise die Unterrichtung stattzufinden hat, wird den der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kurze Zeit vor oder nach dem Jahreswechsel

Rn. 61 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach der Rspr ist als kurze Zeit iSd § 11 Abs 1 S 2 EStG ein Zeitraum von höchstens 10 Tagen – vor und nach dem Jahreswechsel – anzusehen, BFH vom 11.11.2014, VIII R 34/12, BStBl II 2015, 285; BFH vom 24.07.1986, IV R 309/84, BStBl II 1987, 16; BFH vom 10.12.1985, VIII R 15/83, BStBl II 1986, 342; BFH vom 27.06.2018, VIII R 23/17, BFH/NV 202...mehr