Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2.1 Amtlicher Vordruck

Rz. 7 Schriftform i. S. v. § 150 Abs. 1 S. 1 AO bedeutet weiterhin grundsätzlich die Verwendung eines amtlichen Vordrucks, in den der Erklärungspflichtige selbst oder ein von ihm beauftragter Dritter die geforderten Angaben einzutragen hat bzw. in dem die Steuer zu berechnen ist, sofern das Gesetz eine Steueranmeldung vorschreibt. Sonstige Schriftstücke sind nicht als Steuer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen

1 Steuererklärungspflicht 1.1 Allgemeines Rz. 1 § 149 AO normiert die allgemeinen Grundsätze der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.[1] Diese ist i. d. R. die wesentliche Grundlage des Besteuerungsverfahrens. Die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen ist demgemäß eine der wichtigsten Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren[2] Ohne Steuererklärungen wäre eine sac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2 Kontoerrichtung unter falschem oder erdichtetem Namen

2.2.1 Kontoerrichtung Rz. 6 Ein Konto ist die buch- oder rechnungsmäßige Darstellung von Forderungen und Verbindlichkeiten[1] innerhalb der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kontoinhaber und dem Kontoführer.[2] Die Kontoerrichtung ist die Herbeiführung einer solchen Geschäftsbeziehung[3], sodass die Übertragung eines bestehenden Kontos unter Identitätstäuschung von § 154 Abs. 1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen

1 Allgemeines Rz. 1 § 150 AO regelt die an Form und Inhalt der Steuererklärung (Rz. 3) zu stellenden Anforderungen. Zweck der sich hieraus ergebenden Formvorschriften ist es, das Verwaltungsverfahren rationell zu gestalten.[1] Die Finanzbehörde wird durch die Verweisung auf die amtlichen Vordruck bzw. die heute in weiten Bereichen übliche elektronische Datenübermittlung in di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 154 Kontenwahrheit

1 Allgemeines Rz. 1 § 154 AO normiert allgemeine steuerliche Pflichten für die Mitwirkung im Besteuerungsverfahren. Eine entsprechende Bestimmung gab es zu Zeiten der Geltung der RAO in § 163 RAO, die darüber hinaus auch noch die Haftungsregelung des jetzigen § 72 AO beinhaltete.[1] Die Vorschrift soll verhindern, dass die Nachprüfung der steuerlichen Verhältnisse durch die V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2.2 Nicht amtlicher Vordruck

Rz. 10 Die Verwendung privat erstellter Vordrucke ist zulässig, da die Steuererklärungen gem. § 150 Abs. 1 S. 1 AO nur "nach" amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben sind.[1] Der Normzweck des § 150 AO wird allerdings nur dann erfüllt, wenn die maschinelle Lesbarkeit gewährleistet ist, also die verwendeten Vordrucke sowohl in den Abmessungen, in der Papierqualität als au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4 Unterschrift bei der Steuererklärung

4.1 Generelle Zulässigkeit der Vertretung Rz. 34 Die Abgabe von Steuererklärungen ist eine Verfahrenshandlung[1], die nach § 79 Abs. 1 AO Handlungsfähigkeit voraussetzt. Fehlt dem Erklärungspflichtigen die Handlungsfähigkeit[2], so muss nach § 34 Abs. 1 S. 1 AO der gesetzliche Vertreter diese Verpflichtungen erfüllen.[3] Dies gilt auch für juristische Personen[4], die nicht i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4 Steuererklärungsfrist

4.1 Frist bei gesetzlicher Steuererklärungspflicht (§ 149 Abs. 2 AO) Rz. 40 Steuererklärungen sind nach der aktuellen Gesetzeslage, sofern nicht in dem jeweiligen Einzelsteuergesetz eine abweichende Regelung getroffen ist, nach § 149 Abs. 2 AO abzugeben: binnen 7 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, auf das sich die Steuererklärung bezieht, binnen 7 Monaten nach dem Stichtag...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3 Angaben in der Steuererklärung

3.1 Steueranmeldung Rz. 14 Zum Inhalt der Steuererklärung trifft § 150 Abs. 1 S. 3 AO nur die Regelung, dass der Stpfl. in der Steuererklärung die Steuer selbst zu berechnen und anzumelden hat, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.[1] Durch diese Steuerberechnung und Anmeldung des Steuerbetrags wird zumeist nach § 167 Abs. 1 S. 1 AO eine besondere Festsetzung der Steuer ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2 Form der Steuererklärungen

2.1 Schrift- und sonstige Formen Rz. 3 Steuererklärungen sind Erklärungen über den für die Steuerfestsetzung erheblichen Sachverhalt sowie ggf. die Selbstberechnung und Anmeldung der Steuer.[1] Aus Beweisgründen ist deshalb Schriftform oder eine andere Form, die die gleiche Beweiskraft hat, regelmäßig geboten. Nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 151 AO ist anstelle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2 Vordruckverwendung

2.2.1 Amtlicher Vordruck Rz. 7 Schriftform i. S. v. § 150 Abs. 1 S. 1 AO bedeutet weiterhin grundsätzlich die Verwendung eines amtlichen Vordrucks, in den der Erklärungspflichtige selbst oder ein von ihm beauftragter Dritter die geforderten Angaben einzutragen hat bzw. in dem die Steuer zu berechnen ist, sofern das Gesetz eine Steueranmeldung vorschreibt. Sonstige Schriftstüc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.2 Steuerliche Relevanz

3.2.1 Grundsatz Rz. 15 Zum Inhalt der Steuererklärungsvordrucke trifft die AO ansonsten keine Regelung. Die Mitwirkungspflicht der Beteiligten in der besonderen Form der Steuererklärungspflicht besteht aber nur hinsichtlich der Bekanntgabe der für die Besteuerung erheblichen Tatsachen[1] und ggf. der Selbstberechnung der Steuern (Rz. 14). In den Steuererklärungen dürfen demge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Steuererklärungspflicht

1.1 Allgemeines Rz. 1 § 149 AO normiert die allgemeinen Grundsätze der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.[1] Diese ist i. d. R. die wesentliche Grundlage des Besteuerungsverfahrens. Die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen ist demgemäß eine der wichtigsten Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren[2] Ohne Steuererklärungen wäre eine sachgerechte Besteuerung im ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.2 Eigenhändige Unterschrift

4.2.1 Gesetzliche Anordnung Rz. 37 In dem jeweiligen die Steuererklärungspflicht gem. § 149 AO begründenden Steuergesetz kann angeordnet werden, dass der Erklärungspflichtige bzw. dessen gesetzlicher Vertreter die Steuererklärung eigenhändig zu unterschreiben hat.[1] Dies gilt insbesondere in den folgenden Fällen: § 18 Abs. 3 UStG für die USt-Jahreserklärung: Nach § 18 Abs. 1 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5 Elektronische Steuererklärungen und Datenübermittlung

5.1 Allgemeines Rz. 50 § 150 Abs. 6 AO soll der technischen Weiterentwicklung Rechnung tragen und die elektronische Datenverarbeitung ermöglichen.[1] Daran hat sich auch nach der gesetzlichen Neuregelung durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens nichts geändert. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint es sachgerecht, dass Steuererklärungen oder sonstige für ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.3 Vollständigkeitsgebot und Wahrheitspflicht

3.3.1 Allgemeines Rz. 19 Nach § 90 Abs. 1 AO hat der Beteiligte die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen. § 150 Abs. 2 AO überträgt dieses Gebot auf die Steuererklärungspflicht.[1] Das Vollständigkeitsgebot und die Wahrheitspflicht treffen den Erklärungspflichtigen auch dann, wenn er sich bei der Erstellung der Steuererklärung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.5 Beifügung von Unterlagen

3.5.1 Vorlagepflicht Rz. 30 Nach § 97 Abs. 1 AO kann die Finanzbehörde die Vorlage von Urkunden verlangen, soweit dies zum Beweis eines steuerlich relevanten Sachverhalts erforderlich ist. § 150 Abs. 4 S. 1 AO normiert für den Beteiligten eine solche Vorlagepflicht für Unterlagen, d. h. schriftliche Beweismittel[1], bereits bei Abgabe der Steuererklärung.[2] Rz. 31 Die Unterla...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVII. Modul N – Die Einholung Auskünfte Dritter

Rz. 71 Modul N gibt die Möglichkeit, Anträge auf Einholung von Auskünften Dritter nach § 802l ZPO über den Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Der Gläubiger kann unter den weiteren Voraussetzungen des § 802l ZPO bei dem Gerichtsvollzieher beantragen,mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / IX. Modul G – Forderungen gegenüber dem Finanzamt

Rz. 199 Häufiger als in der Praxis bedacht wird, stehen Schuldnern Erstattungsansprüche gegen das Finanzamt zu. Dies gilt beispielsweise dann, wenn der Schuldner im laufenden Kalenderjahr vorübergehend arbeitslos geworden ist oder die Arbeitsstelle mit nicht nur unerheblichen Gehaltsunterschieden gewechselt oder die Arbeitszeit aufgestockt oder reduziert wurde. Für die Pfänd...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Modul D – Der oder die Drittschuldner

Rz. 191 In Modul D sind der oder die Drittschuldner zu bezeichnen, bei denen die Forderungen gepfändet werden. Dabei sind die Angaben von bis zu drei Drittschuldnern vorgegeben, während weitere Drittschuldner durch das Duplizieren des Rahmens oder durch Beifügung einer dann im Antrag nach Anlage 4 ZVFV zu benennenden weiteren Anlage aufgeführt werden können. Hinweis Die Pfänd...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.2 Investitionszuschüsse

Zuschüsse für Anlagegüter/Investitionszuschüsse sind im Allgemeinen Betriebseinnahmen und mindern grundsätzlich nicht die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezuschussten Wirtschaftsgüter. Investitionszuschüsse aus öffentlichen Mitteln zur Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren Sachanlagegütern sind i. d. R. selbst dann nicht passiv abzugrenzen, wenn mit ihnen ze...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.2.1 Investitionszuschüsse

Zuschüsse zur Finanzierung von Baumaßnahmen aus öffentlichen oder privaten Mitteln, die keine Mieterzuschüsse sind, gehören grundsätzlich nicht zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[1] Investitionszuschüsse sind von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen [2]; die Möglichkeit, sie sogleich als Einnahmen zu erfassen, besteht im außerbetrieblichen Bereich...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 5 Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Funktionsverlagerungen (§§ 138d ff. AO)

Rz. 85 Überblick Unter den weiteren Voraussetzungen des § 138d AO stellen grenzüberschreitende Funktionsverlagerungen nach dem Kennzeichen in § 138e Abs. 2 Nr. 4 Buchst. c AO, das dem Kennzeichen E.3 der EU-Klassifizierung entspricht,[1] eine anzeigepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltung dar.[2] § 138e Abs. 2 Nr. 4 Buchst. c AO beschränkt sich auf eine „wesentliche ...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 6 Dokumentationspflichten bei Funktionsverlagerungen

Rz. 87 Zeitnahe Aufzeichnungspflicht Funktionsverlagerungen stellen regelmäßig außergewöhnliche Geschäftsvorfälle i. S. v. § 90 Abs. 3 Satz 5 AO (§ 90 Abs. 3 Satz 8 AO a. F.) i. V. m. § 3 Abs. 2 GAufzV dar, da sie mit einer Änderung von Geschäftsstrategien, d. h. mit wesentlichen Funktions- und Risikoänderungen, verbunden sind.[1] Aufzeichnungen sind deshalb zeitnah, d. h. in...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 1.1 Aufteilung eines Gesamtkaufpreises durch die Vertragsparteien

Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung sind bei einem gleichzeitigen Erwerb mehrerer Wirtschaftsgüter steuerrechtlich die Anschaffungskosten jedes einzelnen Wirtschaftsguts zu ermitteln.[1] Nur Gebäude können steuerlich abgeschrieben werden, nicht jedoch der Grund und Boden. Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden ist es in der P...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 2.2 Funktion

Rz. 8 Kein allgemeingültiges steuerliches Begriffsverständnis Zwar findet der Funktionsbegriff in vielen Bereichen des Steuerrechts Verwendung.[1] Ein allgemein gültiges Begriffsverständnis fehlt gleichwohl. Vielmehr ist der Funktionsbegriff von jeweils unterschiedlichen Begriffsinhalten geprägt.[2] Mangels einer Legaldefinition boten bisher die Verlautbarungen der Finanzverwa...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einhaltung der Klagefrist und Zweifel des Klageschriftzugangs

Leitsatz Ein Steuerberater muss sich nach zwei Wochen erkundigen, ob seine Klage beim Finanzgericht zugegangen ist. Sachverhalt Der Steuerberater des Klägers legte gegen die Prüfungsanordnung zur Durchführung einer steuerlichen Außenprüfung bei seinem Mandanten Einspruch ein. Dieser wurde als unbegründet zurückgewiesen. Die Einspruchsentscheidung ging hierbei am 11.6.2022 zu....mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.2.3 Ansatz von Schadensersatz-, Entschädigungs- und Ausgleichsansprüchen

Rz. 77 Tatsächliche Abwicklung mittels Kompensationszahlungen Eine Funktionsverlagerung lag nach § 1 Abs. 7 Satz 2 Alt. 2 FVerlV a. F. auch dann nicht vor, "wenn der Vorgang zwischen voneinander unabhängigen Dritten nicht als Veräußerung oder Erwerb einer Funktion angesehen würde." Der Verordnungsgeber hatte als eine wesentliche Fallgruppe Vorgänge im Blick, die formal als Fu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 6.1 Die einzelnen Tatbestände

Neben den allgemeinen Korrekturvorschriften der Abgabenordnung gelten im Grunderwerbsteuerrecht spezialgesetzliche Normen.[1] Die Anwendung der einzelnen Normen ist antragsgebunden und kommt in Betracht bei: Rückgängigmachung des Erwerbsvorgang Wird ein Erwerbsvorgang rückgängig gemacht bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber übergegangen ist, so wird auf Antrag die ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 4.2 Möglichkeiten zur Korrektur eines fehlerhaften Bescheids

Rz. 114 Die gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos stellt eine Feststellung i. S. d. § 179 AO dar.[1] Daraus folgt, dass der Feststellungsbescheid eines Wirtschaftsjahrs zugleich Grundlagenbescheid für die Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos auf den Schluss des folgenden Wirtschaftsjahrs gem. § 171 Abs. 10 AO ist. Die Bindungswirkung ergi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 4.4 Steuererklärungspflicht

Rz. 141 Gem. § 27 Abs. 2 S. 4 KStG sind Kapitalgesellschaften zur Abgabe einer gesonderten Erklärung verpflichtet. Diese Steuererklärungspflicht ist zur Umsetzung der gesonderten Feststellung notwendig. Obgleich sich die Deklarationspflicht grds. nur auf die Erfassung der "üblichen" Zu- und Abgänge des § 27 KStG bezieht, wird die Vorschrift in § 28 Abs. 1 S. 4 KStG [1], in § ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.3 Anteilseigner

Rz. 165 Der Anspruch auf Ausstellung der Bescheinigung über die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos steht dem Anteilseigner zu. Als Anteilseigner gilt derjenige, dem im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses die Anteile i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG gem. § 39 AO zuzurechnen sind. Entscheidend ist also das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen, etwa bei Wertpap...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 6.2.1 Hinausschieben der Festsetzungsfrist nach § 16 Abs. 4 GrEstG

Auf die Nichtfestsetzung der Steuer, die Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung nach den Vorschriften des § 16 GrEStG besteht bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. Der entsprechende Antrag des Anspruchsberechtigten ist Verfahrensvoraussetzung. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden, er kann schriftlich, mündlich, ggf. auch durch ko...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.6.4 Verspätete bzw. unterlassene Bescheinigung

Rz. 200 Gem. § 27 Abs. 5 S. 2 KStG gilt bei einer verspäteten oder unterlassenen Bescheinigung eine fiktive Verwendungsfestschreibung mit 0. Die Regelung zielt darauf ab, Verfahrenssicherheit herzustellen[1] und Verzögerungen bei der Ausstellung von Bescheinigungen zu vermeiden. Maßgebend ist die in der Vorschrift genannte Frist. Danach ist eine Bescheinigung nach Abs. 3 bis...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7.4 Rechtsfolgen

Rz. 269 Sind die Voraussetzungen des § 27 Abs. 7 KStG erfüllt, ergibt sich als Rechtsfolge, dass diese Körperschaften und Personenvereinigungen ein steuerliches Einlagekonto zu führen, fortzuschreiben und zu erklären haben. Es erfolgt eine gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 Abs. 2 KStG. Allerdings müssen Erklärung und Bescheinigung an die Verhäl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.4 Form und Inhalt der Steuerbescheinigung

Rz. 174 Die Bescheinigung ist gem. § 27 Abs. 3 S. 1 KStG nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen. Die Ermächtigungsgrundlage hierzu befindet sich in § 33 Abs. 2 Nr. 1 KStG, wonach das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder u. a. die in § 27 KStG vorgeschriebene Bescheinigung bestimmen kann. Dies ist mit Schreiben v. 3.12.2014[1] geschehen, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 7 Unbedenklichkeitsbescheinigung und Urkundenaushändigung

Ein Grundstückserwerber darf in das Grundbuch erst eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts vorgelegt wird, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen.[1] Das Finanzamt hat die Bescheinigung zu erteilen, wenn die Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet worden ist oder wenn Steuerfreiheit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 5 Steuerberechnung und Steuerschuldner

Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5 % und ist auf volle Euro nach unten abzurunden.[1] Von der durch das Grundgesetz [2] eingeräumten Befugnis, den Steuersatz hiervon abweichend zu bestimmen, haben zwischenzeitlich fast alle Länder wie folgt Gebrauch gemacht: Steuersätze Infographicmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.2 Subjektiver Anwendungsbereich

Rz. 26 Die Pflicht zur Führung eines steuerlichen Einlagekontos gilt in erster Linie für Kapitalgesellschaften, also insbes. für AG, GmbH sowie SE. Sie betrifft auch Kapitalgesellschaften ausl. Rechtsformen, wenn die betroffene Gesellschaft in Deutschland der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt oder die Gesellschafter die Feststellung einer Auskehrung aus dem steuerliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.1 Zweck des Bescheinigungsverfahrens

Rz. 145 Die umfangreichen Pflichten in Zusammenhang mit dem steuerlichen Einlagekonto betreffen zwar die Kapitalgesellschaft, die Verwendung des positiven Bestands wirkt sich aber nur beim Anteilseigner aus. Verfahrenstechnisch ist das FA des Anteilseigners mithin auf die Übermittlung von Informationen zur Verwendung des steuerlichen Einlagekontos durch die Kapitalgesellscha...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.7 Aufgabenwahrnehmung durch die Träger (Abs. 4 und 5)

Rz. 54 Die Abs. 4 und 5 eröffnen Möglichkeiten, an sich von der gemeinsamen Einrichtung wahrzunehmende Aufgaben der Träger nach Abs. 1 Satz 2 wiederum nicht selbst wahrzunehmen, sondern durch einen oder beide Träger wahrnehmen zu lassen. Abs. 4 ist als Spezialregelung zum Auftrag nach § 88 SGB X zu verstehen. Diese Regelung erlaubt einen Auftrag für Einzelfälle sowie für gle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7.3 Unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften

Rz. 268 § 27 Abs. 7 KStG erweitert den Anwendungsbereich der Vorschrift klarstellend auch auf andere unbeschränkt stpfl. Körperschaften. Hierzu zählen auch ausl. Körperschaften, die nach dem Rechtstypenvergleich als Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 2ff. KStG anzusehen sind und im Inland der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, da sich z. B. der Ort der Geschäftsle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 8.3 Verfahrensrechtliche Aspekte (S. 4-8)

Rz. 295 Die Feststellung nach § 27 Abs. 8 KStG ist durch die leistende Körperschaft selbst und nicht durch den betroffenen Anteilseigner zu beantragen. Gem. S. 4 ist der Antrag innerhalb eines Zeitjahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres zu stellen, in dem die Leistung erfolgt ist. Wie § 27 Abs. 1 KStG orientiert sich die Regelung mithin am Wirtschaftsjahr der leistenden Kör...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 6.1 Systematische Zusammenhänge

Rz. 221 Das Konzept der Organschaft in den §§ 14ff. KStG sieht vor, dass das von der Organgesellschaft erzielte Einkommen dem Organträger fiktiv zugerechnet wird. Da die ertragsteuerliche Organschaft einen Ergebnisabführungsvertrag voraussetzt, der an den handelsrechtlichen Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag anknüpft, kommt es tatsächlich nicht zum Ausgleich des Einkommens, s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 3.1 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Besteuerung sind insbesondere die folgenden Erwerbsvorgänge ausgenommen [1]: der Erwerb eines Grundstücks, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebende Wert die Freigrenze von 2.500 EUR nicht übersteigt.[2] Als Grundstück i. S. d. § 2 GrEStG gilt auch ein ideeller Miteigentumsanteil (Bruchteilseigentum) an einem Grundstück. Grundsätzlich erfüllt daher jeder Erwerb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.2 Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto

Rz. 47 Die gezielte Einlagenrückgewähr war nach Ansicht der Finanzverwaltung in Sonderfällen zulässig, insbes. bei der Rückzahlung von Nachschusskapital bei der GmbH.[1] Nach alter Rechtslage war dies m. E. insbes. aufgrund der eindeutigen Zuordnungsmöglichkeit nach der Gliederungsrechnung des Eigenkapitals möglich, die in ihren Bestandteilen auch noch nach formeller Abschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.6 Zuordnung der Auskehrung zu den Gesellschaftern

Rz. 104 Leistungen der Körperschaft sind den Anteilseignern grds. anteilig entsprechend den Beteiligungsquoten zuzurechnen. Bereits nach handelsrechtlichen Maßstäben wird den Gesellschaftern ein Anteil an einem bestimmten Gewinn, nicht jedoch ein bestimmter Anteil am Gewinn zugeordnet. Es ist mithin nicht möglich, einzelne Gewinnanteile den Gesellschaftern zuzuordnen. Kommt ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Spendenabzug bei Gewährung eines Darlehens an den Stifter im zeitlichen Zusammenhang mit einer Spende an die Stiftung

Leitsatz 1. Der Umstand, dass eine Stiftung einen in ihr Vermögen gezahlten Betrag dem Zahlenden in engem zeitlichen Zusammenhang mit diesem Vorgang als verzinsliches Darlehen zur Verfügung stellt und mit den Zinserträgen ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke fördert, ist für sich genommen noch kein Grund, den Spendenabzug zu versagen (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 4.1 Regelbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 1 GrEStG

Die Vorschrift des § 8 Abs. 1 GrEStG regelt gemeinsam mit § 9 GrEStG die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. § 8 Abs. 1 GrEStG enthält die grundsätzliche Aussage, dass sich die Steuer nach dem Wert der Gegenleistung für das Grundstück bemisst. Dazu gehört jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Ent...mehr