Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Skikurse/-lehrgänge

Tz. 5 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Einnahmen aus Skikursen/-lehrgängen gegenüber Mitgliedern und Nichtmitgliedern sind, unter den Bedingungen des § 67a AO (Anhang 1b), dem Zweckbetrieb "Sport" zuzuordnen, weil derartige Kurse als sportliche Veranstaltungen zu beurteilen sind. Für die Zweckbetriebseigenschaft derartiger sportlicher Veranstaltungen ist es unschädlich, dass der Ve...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.6 Stiftungen

Tz. 134 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 58 Nr. 6 AO ( Anhang 1b) enthält lediglich eine Ausnahmeregelung zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) für Stiftungen (s. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO TZ 15, Anhang 2), begründet jedoch keinen eigenständigen steuerbegünstigten Zweck. Eine Stiftung, zu deren Satzungszwecken die Unterstützung von hilfsbedürftigen Verwandten des Stifters gehört...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Verjährung

Tz. 57 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die aus der AO bekannten Verjährungsregelungen, insbesondere diejenigen der Festsetzungsverjährung nach §§ 169ff. AO, finden im Zollrecht keine Anwendung. Das Zollrecht kennt vielmehr eine dreijährige Verjährungsfrist, die in Art. 103 UZK jedoch nicht als solche, sondern als Mitteilungsfrist für den Abgabebetrag beschrieben wird (in der nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Mitwirkungspflicht des über 18 Jahre alten Kindes (§ 68 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 68 Abs 1 S 2 Hs 1 EStG verpflichtet das volljährige Kind, das als Zahl- oder Zählkind zu berücksichtigen ist, zur Mitwirkung an der die Kindergeldzahlung betreffenden Sachverhaltsaufklärung (V 7.2 Abs 1 S 1 DA-KG 2021), ohne damit eine über § 93 Abs 1 AO hinausgehende Mitwirkungspflicht zu konkretisieren. Diese bezieht sich nicht nur auf d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.13.2 Zuführungen zum Vermögen

Tz. 79 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Es ist aber für den Erhalt der Steuerbegünstigung unschädlich, wenn nachfolgende Mittel dem Vermögen zugeführt werden: Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den laufenden Aufwand der Körperschaft vorgeschrieben hat (s. § 62 Abs. 3 Nr. 1 AO, Anhang 1b; Zuwendungen, bei denen der Zuwendende ausdrücklich erklärt, da...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Faschingsveranstaltungen

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Förderung des traditionellen Brauchtums in seinen Erscheinungsformen ist seit dem 01.01.1990 als steuerbegünstigte gemeinnützige Betätigung anerkannt (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO, Anhang 1b). Zum begünstigen traditionellen Brauchtum zählen auch Karneval, Fastnacht, Fasching. Werden anlässlich von traditionellen Brauchtumsveranstaltungen (wie: Karnevals-, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Dachverbände/Dachorganisationen, Spitzenverbände

Tz. 111 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Schließen sich mehrere steuerbegünstigte Körperschaften mit dem Ziel zusammen, einen Dachverband/Dachorganisation oder einen Spitzenverband zu gründen, so verfolgen diese nicht selbst steuerbegünstigte Zwecke. Im Regelfall beschränken sie sich darauf, die Belange der ihnen angeschlossenen Einrichtungen (insbesondere von Vereinen und Stiftun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3.1 Mittelbeschaffung für steuerbegünstigte Zwecke

Tz. 115 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 58 Nr. 1 AO (Anhang 1b) enthält eine Ausnahme vom Gebot der Unmittelbarkeit (s. § 57 AO, Anhang 1b). Nach dieser gesetzlichen Vorschrift ist es für die Steuerbegünstigung einer Körperschaft unschädlich, wenn ihre Betätigung ausschließlich in der Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Kör...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Skiliftbenutzung

Tz. 32 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Betreibt ein Skiclub einen Skilift, liegt kein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b), sondern ein Zweckbetrieb vor (s. FG Münster vom 28.06.1974, EFG 1974, 593). S. auch BFH vom 02.10.1968, BStBl II 1969, 43. Erfolgt die Überlassung an Mitglieder und werden keine weiteren Nebenleistungen abgegeben, s...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.7 Schädliche Mittelverwendung (Einzelfälle)

Tz. 46 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1) fordert u. a., dass die Mittel möglichst effektiv und nachhaltig für die Verwirklichung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke eingesetzt werden (s. BFH vom 23.02.1999, DStRE 1999, 623). Der Grundsatz der Selbstlosigkeit ist von den steuerbegünstigten Körperschaften in allen Tätigkeitsbereichen zu beach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsfolgen

Rn. 72 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Kann im Wege der Auslegung nicht festgestellt werden, ob ein Haftungs- oder ein Pauschalierungsbescheid vorliegt bzw sind Haftungs- und Pauschalierungsschuld untrennbar verbunden, so ist der Bescheid unwirksam, dh auf einen Rechtsbehelf hin aufzuheben; aA Klein, § 119 AO Rz 5 mit Hinweis auf BFH BFH/NV 1987, 19; 2010, 1606. Dagegen scheint d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3.4 Beschaffung von Mitteln durch Förderkörperschaften

Tz. 125 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Werden durch die Förderkörperschaft Mittel durch wirtschaftliche Aktivitäten beschafft, liegt bei ihr im Regelfall ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb mit partieller Steuerpflicht vor, §§ 14, 64 AO (Anhang 1b). Der steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb darf aber der Förderkörperschaft nicht das Gepräge geben (s. Vfg. der OFD F...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Überlassung an erwachsene Mitglieder und Nichtmitglieder

Tz. 19 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die Überlassung einer Skihütte an Mitglieder und Nichtmitglieder kann u. U. noch Vermögensverwaltung (Einkunftsart Vermietung und Verpachtung) sein, wenn der Verein keinen oder einen nur geringen Verwaltungsaufwand hat und es sich nicht um hotelmäßige Leistungen handelt. Tz. 20 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Werden zusätzliche Nebenleistungen erb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Familienferienstätten

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Familienferienstätten können grundsätzlich unter den gleichen Kriterien wie Erholungsheime als steuerbegünstigte Zweckbetriebe anerkannt werden, sie müssen z. B. mindestens zu 2/3 Personen dienen, die die Voraussetzungen des § 53 AO (Anhang 1b) erfüllen. D. h. die Leistungen müssen unmittelbar gegenüber diesen hilfsbedürftigen Personen erbracht wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Inhaltliche Bestimmtheit

Rn. 77 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Neben der hinreichenden Trennung von Haftungs- und Pauschalierungsschuld werden an die inhaltliche Bestimmtheit von Haftungsbescheiden weitere Anforderungen an die Aufgliederung nach Besteuerungsabschnitten und nach den auf die einzelnen ArbN entfallenden Steuerschulden für erforderlich gehalten. Hinsichtlich der Trennung nach ArbN dürften die ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Grundsatz der Unmittelbarkeit

Tz. 95 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 57 Abs. 1 AO (Anhang 1b) nennt als weiteren Grundsatz für die Anerkennung der Steuerbegünstigung die Unmittelbarkeit. Eine Steuerbegünstigung wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger, kirchlicher Zwecke kann also nur dann erfolgen, wenn die Zwecke auch unmittelbar – der Verein (die Körperschaft) muss sie grundsätzlich selbst verwirklic...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3.3 Weiterleitung von Mitteln an ausländische Körperschaften

Tz. 120 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Weitergabe von Mitteln durch eine inländische Förderkörperschaft an eine ausländische Körperschaft ist möglich. Die Tätigkeit der ausländischen Körperschaft muss aber im Einklang mit dem deutschen steuerbegünstigten Recht stehen. Bei der Weiterleitung von Mitteln an eine ausländische Einrichtung (innerhalb oder außerhalb von EU/EWR) muss...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Begriff Allgemeinheit

Tz. 13 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Auch bei dem Tatbestandsmerkmal Förderung der Allgemeinheit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der einen gewissen Ermessensspielraum zulässt. Eine Förderung der Allgemeinheit soll nach § 52 Abs. 1 Satz 2 AO (Anhang 1b) immer dann vorliegen, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt, nicht fest abgeschlosse...mehr

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Föderalisierung der Grundst... / V. Teilabweichung oder Vollregelung

Rz. 15 [Autor/Stand] Abweichungen vom Bundesrecht bedeutet vom Wortsinn her, dass der Landesgesetzgeber eine inhaltlich mit dem Bundesrecht nicht identische Regelung trifft. Ob der Landesgesetzgeber zudem das Bundesrecht als Landesrecht inhaltsgleich wiederholen darf, bleibt umstritten (dagegen allg. VerfR GrStG Rz. 7).[2] Das verfassungsrechtliche Risiko wiederholenden Land...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Skigymnastik

Tz. 3 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Einnahmen aus Gymnastikkursen gegenüber Mitgliedern und Nichtmitgliedern, die zur Vorbereitung auf die Wintersaison dienen, sind dem Zweckbetrieb "Sport" zuzuordnen, wenn die Voraussetzungen des § 67a AO (Anhang 1b) erfüllt sind. S. AEAO zu § 67a AO TZ 5, Anhang 2. Die Gewinne sind ertragsteuerfrei, wenn die in § 67a AO (Anhang 1b) genannten ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.5 Überlassung von Räumen

Tz. 132 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 58 Nr. 5 AO ( Anhang 1b) stellt eine weitere Ausnahme vom Gebot der Unmittelbarkeit dar. Die einer steuerbegünstigten Körperschaft gehörenden Räume können auch einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Nutzung zu deren steuerbegünstigten Zwecken überlassen werden. Zu derart...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.9 Förderung des Sports

Tz. 137 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Der Gesetzgeber hat in § 58 Nr. 8 AO (Anhang 1b) geregelt, dass neben dem unbezahlten Sport i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) auch der bezahlte Sport gefördert werden kann. Zur Definition des unbezahlten und bezahlten Sports s. "Sportliche Veranstaltungen". Der Gesetzgeber bringt eindeutig und klar zum Ausdruck, dass der bezahlte Sp...mehr

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ZErb 11/2022, Nachlassverbi... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist aufgrund gesetzlicher Erbfolge der Alleinerbe seines am … 2017 in (…) verstorbenen Bruders (Erblasser). Beide sind muslimischen Glaubens. Der Erblasser wurde am XX.2.2017 bestattet. Die vom Kläger getragenen Kosten für das Grabdenkmal dieser Bestattung betrugen 9.300 EUR. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) set...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lindwurm, Kindergeld, Steuerhinterziehung und Verfolgungsverjährung – Die Wiederbelebung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs 7 AO, AO-StB 2012, 339; Blesinger, Der Schutz des Familienleistungsausgleichs ab dem 01.01.1996 durch das Steuerstrafrecht, wistra 1996, 255; Kahlen, Erschleichung von Kindergeld als Steuerstraftat, DStR 1999, 92; Görke, Anmerkung zu BFH v 13.09.2018, II R 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerbescheid

Rn. 6 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach§ 40 Abs 3 S 2 EStG ist der ArbG Schuldner der pauschalen Steuer. Der ArbG haftet damit nicht nur für eine fremde Schuld (vgl § 42d EStG), sondern leistet in den Fällen der Pauschalierung auf eine eigene Steuerschuld. Daher ist der Pauschalierungsbescheid für den ArbG ein Steuer- und kein Haftungsbescheid. Haftungs- und Pauschalierungsbes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Nachweispflicht

Rn. 141 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die FinBeh muss wegen des Untersuchungsgrundsatzes des § 88 AO von sich aus die WK soweit wie möglich ermitteln (v Bornhaupt in K/S/M, § 9 EStG Rz A 276 f; zu Besonderheiten bei Auslandssachverhalten s § 90 Abs 2 AO). Verbleiben Zweifel hinsichtlich der steuerlichen Behandlung, so hat der StPfl den zugrunde liegenden Sachverhalt auf Verlang...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.10 Zulässige Mittelzuführung zum Vermögen

Tz. 138 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Der Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung (s. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO, Anhang 1b) wird durch § 62 Abs. 3 AO (Anhang 1b) durchbrochen. Dauerhaft können dem Vermögen ohne Verlust von Steuervergünstigungen zugeführt werden: Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den laufenden Aufwand der Körperschaft vorgeschrieben...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fernsehtantiemen

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Erhalten Vereine/Verbände aus der Überlassung von Übertragungsrechten anlässlich ihrer sportlichen Veranstaltungen Zahlungen von den jeweiligen Fernseh- oder Rundfunkanstalten, sind derartige Einnahmen ertragsteuerlich wie die Eintrittsgelder aus den sportlichen Veranstaltungen zu beurteilen. Es ist daher auf den jeweiligen Einzelfall abzustellen, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gesonderte und einheitliche Feststellung

Rn. 126 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Werden die Überschusseinkünfte von einer Personenmehrheit (zB GbR, §§ 705ff BGB, Bruchteilsgemeinschaft, §§ 741ff BGB, oder Erbengemeinschaft, §§ 2032ff BGB) erzielt, so sind sie gemäß §§ 179, 180 Abs 2 Nr 2 Buchst a AO gesondert und einheitlich festzustellen. Die Personenmehrheit ist dabei insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie zwar nicht s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. § 118 EStG: Energiepreispauschale im ESt-Vorauszahlungsverfahren

Rn. 40 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 118 EStG enthält die Regelung über die Berücksichtigung der Energiepreispauschale im Vorauszahlungsverfahren. Ist gegen einen Anspruchberechtigten nach § 113 EStG für das dritte Quartal 2022 eine ESt-Vorauszahlung auch für Einkünfte aus § 13, § 15 oder § 18 EStG festgesetzt worden, wird diese um 300 EUR gekürzt (§ 118 Abs 1 S 1 EStG). Die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Pauschalierung in der LSt-Anmeldung

Rn. 56 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Meldet der ArbG nach den individuellen LSt-Abzugsmerkmalen des ArbN ermittelte Abzugsbeträge und zugleich mit einem Pauschsteuersatz erhobene LSt in der LSt-Anmeldung an, so liegen der Sache nach unterschiedliche Steuern vor, deren Schuldner zum einen der ArbN (§ 38 Abs 2 S 1 EStG) und zum anderen der ArbG (§ 40 Abs 3 S 2 EStG) ist. In der L...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.8 Verluste, die in steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben entstehen

Tz. 50 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b) verbietet, dass Mittel nicht für satzungsfremde Zwecke eingesetzt werden. Mittel, die den steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stehen (Mitgliederbeiträge, Zuwendungen/Spenden, Zuschüsse, Gewinne aus Zweckbetrieben, gebildete Rücklagen) oder Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und das entsprech...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.10 Rückzahlung von Kapitalanteilen und Sacheinlagen

Tz. 70 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 Nr. 2 AO (Anhang 1b) geht davon aus, dass die Mitglieder an der Auflösung der stillen Reserven nicht teilhaben dürfen, wenn sie ausscheiden oder eine Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft stattfindet. Angesprochen werden mit dieser gesetzlichen Vorschrift nur Kapitalgesellschaften, aber keine Verbände und Vereine. Sie dürfen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 5a Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 68 EStG regelt bestimmte Rechte und Pflichten der am Familienleistungsausgleich beteiligten Personen und Stellen sowie der Kinder über 18 Jahre. Die hier beschriebenen Mitwirkungs-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten verstehen sich insoweit als die gegenüber den Verfahrensvorschriften der AO spezielleren Regelungen, die Vorrang genießen g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kenntnis von Tatsachen, die zum Ruhen oder zum Wegfall der Festsetzung führen (§ 71 Abs 1 Nr 1 EStG)

Rn. 22 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Erforderlich ist nach § 71 Abs 1 Nr 1 EStG die Kenntniserlangung von Tatsachen durch die Familienkasse. Es muss sich dabei um Tatsachen handeln, die der Familienkasse bis dahin nicht bekannt gewesen sind. Eine geänderte Rechtsauffassung zu solchen Tatsachen, die der Familienkasse im Zeitpunkt der Kindergeldfestsetzung bereits bekannt gewesen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Skireisen

Tz. 9 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Sind die Skireisen als Sportreisen und nicht als Touristikreisen einzuordnen und ist die sportliche Betätigung wesentlicher und notwendiger Bestandteil der Reise, sind derartige Einnahmen dem Zweckbetrieb "Sport" zuzuordnen. Zu den Sportreisen s. AEAO zu § 67a AO TZ 4, Anhang 2. Diese Tatsache trifft zu für Sportreisen der Mitglieder, Nichtmitgl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. ABC der Schuldzinsen

Rn. 370 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschlussgebühr bei Bausparverträgen s "Bausparvertrag". Agio Zahlt der StPfl beim Erwerb von Wertpapieren einen über dem Nennwert liegenden Betrag, ist die Differenz zwischen Kurs- und NennwertTeil der AK, ein WK-Abzug kommt nicht in Betracht (FG Ha v 06.12.2001, VI 114/01, bestätigt durch BFH v 30.07.2002, VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; BF...mehr

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Föderalisierung der Grundst... / IV. Besonderheiten beim Rechtsschutzverfahren in den abweichenden Ländern

Rz. 34 [Autor/Stand] Schließlich kann auch der Rechtsschutz landesgesetzlich speziell geregelt werden. Die Garantie effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG darf freilich nicht eingeschränkt werden. Im dreistufigen Verwaltungsverfahren (s. Rz. 32) verläuft der Rechtsschutz in traditionellen Bahnen außergerichtlich und gerichtlich (zum Rechtsschutz im dreistufigen Ver...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Selbstlosigkeit und Betätigungen in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit Steuerpflicht

Tz. 37 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Wird aber von steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften ein steuerschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. v. §§ 14, 64 AO (Anhang 1b) unterhalten, liegt insoweit kein Verstoß gegen die Selbstlosigkeit vor. Die Unterhaltung eines steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes führt aber in Bezug auf diese Tätigkei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erstattung als Einnahme

Rn. 39 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Spätere Erstattung der Aufwendungen, die in einem anderen VZ als dem der Verauslagung erfolgt, sind im VZ ihrer Erstattung als Einnahme bei der entsprechenden Einkunftsart zu erfassen (gefestigte Rspr, zB BFH v 13.07.2000, VI B 184/99, BFH/NV 2000, 1470; BFH v 22.10.2002, VI R 16/02, BFH/NV 2003, 164; BFH v 26.11.2008, X R 24/08, BFH/NV 2009...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rückzahlung von Einnahmen

Rn. 44 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Muss der StPfl in einem früheren VZ erzielte bereits versteuerte Einnahmen aufgrund einer rechtlichen oder tatsächlichen Verpflichtung (nicht: bei Rückzahlung aus rein privaten Motiven) zurückzahlen, so ist der Rückzahlungsbetrag steuermindernd zu berücksichtigen. Über die rechtsdogmatische Einordnung der Rückzahlung bestehen unterschiedlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonderwerbungskosten

Rn. 134 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Sonder-WK sind solche Aufwendungen, die wirtschaftlich durch eine Beteiligung des StPfl an der Personenmehrheit verursacht sind, in seinem eigenen originären Interesse getätigt werden und keinen Eingang in die Überschussermittlung auf der Ebene der Gesellschaft/Gemeinschaft gefunden haben (s Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 50 mwN). I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Nachholung der vorläufig eingestellten Zahlung des Kindergeldes (§ 71 Abs 3 EStG)

Rn. 48 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wird die Festsetzung, aus der sich der Kindergeldanspruch ergibt, nicht innerhalb von 2 Monaten nach der vorläufigen Einstellung der Zahlung des Kindergeldes mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben oder geändert, hat die Familienkasse die vorläufig eingestellte Zahlung des Kindergeldes unverzüglich nachzuholen. Die vorläufige Einstellun...mehr

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FoVo 11/2022, Was tun, wenn... / II. Die Lösung

Die Frage nach dem Warum Die Abwägung, welche weitere Vollstreckungsmaßnahme in Betracht gezogen werden soll, hängt (auch) davon ab, aus welchen Gründen der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert hat. Natürlich wird der Gläubiger dies nicht positiv wissen, sondern kann die Antwort auf die Frage vielmehr nur aus den allgemeinen Sozialdaten ableiten. 1. Die verwei...mehr

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Föderalisierung der Grundst... / III. Mehrstufiges Grundsteuer-Verfahren in den abweichenden Ländern

Rz. 32 [Autor/Stand] Das Grundsteuer-Verfahren ist im Bund und 15 Ländern dreistufig ausgestaltet[2]: In der ersten Stufe erlässt das Lage-Finanzamt[3] den sog. Grundsteuerwertbescheid (§ 219 BewG) und darauf aufbauend als Folgebescheid (§ 171 Abs. 10 AO) den sog. Grundsteuermessbescheid (§ 16 GrStG). Auf der dritten Stufe erlässt (abgesehen von den Stadtstaaten)[4] die Geme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Objektive Beweislast

Rn. 146 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Da die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen von abzugsfähigen WK wie für alle steuermindernden Tatsachen beim StPfl liegt (BFH v 26.03.2009, VI R 15/07, BStBl II 2009, 598), gehen nach Ausnutzung aller vorhandenen Erkenntnismöglichkeiten verbleibende Zweifel zu seinen Lasten. Rn. 147 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Obwohl be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Auslegungskriterien

Rn. 71 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Welche Art von Bescheid vorliegt, richtet sich nach Ansicht des BFH in erster Linie nach dem Tenor (Ausspruch, Verfügungs- oder Entscheidungssatz) des Bescheides (BFH v 28.01.1983, BStBl II 1983, 472 und BFH v 01.09.2021, BFH/NV 2022, 321), wird sodann aber auch nach seiner Überschrift und seiner Begründung ausgelegt (BFH v 15.03.1985, BStBl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.11 Ausschluss von Begünstigungen an Personen

Tz. 71 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b) bestimmt, dass die Körperschaft keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt. Dies trifft im besonderen Maße auf Mitglieder oder Gesellschafter von steuerbegünstigten Körperschaften zu. Zur Zahlung von verdeckten Gewinnausschü...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fallschirmspringen

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Fallschirmspringen ist körperliche Ertüchtigung durch Leibesübung und gehört somit zur Förderung des "Sports". Fallschirmspringersportvereine können daher die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b) erhalten. S. hierzu auch FG Rheinland-Pfalz vom 22.11.1994, EFG 1995, 543 und s. BFH vom 25.07.1996, BStBl II 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 5 S 2 EStG)

Rn. 79 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 68 Abs 5 S 2 EStG enthält für das BMF die Ermächtigung, durch Rechts-VO ohne Zustimmung des BR zur Durchführung von automatisierten Abrufen nach § 68 Abs 5 S 1 EStG die Voraussetzungen festzulegen, unter denen ein Datenabruf erfolgen kann.mehr