Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Verfahrensrecht im Überblick

Rz. 12 Gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 1 BewG ist der Wert von Betriebsgrundstücken i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG, die als zum Grundvermögen gehörig gelten, gesondert festzustellen. Dies gilt auch, wenn nur ein Teil des Grundstücks zum BV gehört (vgl. H B 99 Satz 1 ErbStR). Wenn das Betriebsgrundstück mehreren Personen zuzuordnen ist, erfolgt eine gesonderte und einheitliche Festst...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.4 Exkurs: Die einkommensteuerlichen Folgen bei der Vererbung von Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 361 Die Beteiligung an einer Personengesellschaft (steuerrechtlich: an einer Mitunternehmerschaft) stellt ebenso wie der (Teil-)Betrieb eine steuerliche Funktionseinheit dar. Im Unterschied zu diesem gilt bei der erbrechtlichen Nachfolge nicht der geschlossene Übergang auf die Miterbengemeinschaft, sondern – wie aufgezeigt – die Sonderrechtsnachfolge. Danach ist die Nach...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3. Zusammenrechnung mit Vorerwerben

Rz. 21 Kommt es zu mehreren Erwerben begünstigten Vermögens von demselben Zuwendenden innerhalb von zehn Jahren, sind die Vorerwerbe mit ihrem jeweiligen damaligen Wert dem Letzterwerb hinzuzurechnen (R E 13a.2 Abs. 1 Satz 2 ErbStR). So soll – analog dem Sinn und Zweck des § 14 ErbStG – vermieden werden, dass ein Großerwerb in eine Vielzahl von Einzelerwerben aufgespalten un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brockmeyer, Entwicklungslinien der Rspr des BFH zu den ag Belastungen, DStZ 1998, 214; Mellinghoff, Steuerliche Probleme bei Trennung und Scheidung von Ehegatten, StbG 1999, 60; Müller, Die Steuerentlastung für die Kosten des Insolvenzverfahrens "natürlicher Personen", DStZ 1999, 645; Eschenbach, Der Wertverzehr langfristig und zwangsläufig genutzter WG als ag Belastung iSd § 3...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§ 121 Nr. 1)

Rz. 13 Als inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach § 121 Nr. 1 BewG kommen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft von beschränkt steuerpflichtigen Personen in Betracht, die in der Bundesrepublik belegen sind. Hierunter fällt die wirtschaftliche Einheit des im Bundesgebiet liegenden land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§ 158 Abs. 2 BewG). Der Umfang d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Aufschiebend bedingte Lasten (§ 6 BewG)

Rz. 6 § 6 Abs. 1 BewG untersagt den Abzug von Verpflichtungen, die am Bewertungsstichtag zivilrechtlich (noch) nicht entstanden sind (BFH vom 29.07.1998, BFH/NV 1999, 293). Die Norm stellt ihrem Wortlaut nach auf die rechtliche "Entstehung" der Verpflichtungen, nicht auf die Möglichkeit ihrer Geltendmachung oder zwangsweisen Durchsetzung durch den Berechtigten ab. Mit dem Aus...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die unentgeltliche Übertragung eines Vermögensgegenstandes ist grds. auch dann steuerpflichtig, wenn es sich um eine Rückübertragung bzw. Rückschenkung handelt. Auch ändert sich durch die Rückschenkung grds. nichts an der Steuerpflicht der ursprünglichen Übertragung. Diesem häufig unbilligen Ergebnis hilft die Vorschrift des § 29 ErbStG für bestimmte Fälle ab. § 29 Abs...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.4 Sockelbetrag von 15 %

Rz. 217 Ergibt sich nach Abzug der Schulden ein positiver Saldo bei den Finanzmitteln, bleibt davon ein 15 %iger Sockelbetrag von der Zurechnung zum Verwaltungsvermögen verschont. Nur der den Sockelbetrag übersteigende Teil ist als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren. Als Bezugsgröße für den Sockelbetrag dient der gemeine Wert des Betriebsvermögens des Betriebs bzw. der Ges...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10 Auflösung einer Stiftung, eines Vereins oder eines Trusts (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Birnbaum, Doppelbesteuerung von Ausschüttungen liechtensteinischer Stiftungen, ZEV 2014, 482; Götz, Wird § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG von § 15 Abs. 11 AStG verdrängt?, DStR 2014, 1047; Götz, FG München: Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts, DStRK 2019, 216; Grüter/Mitsch, Keine Steuerneutralität des Formwech...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 16.2 Die Voraussetzungen im Einzelnen

Rz. 714 Erforderlich ist zunächst, dass ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet. Erfasst wird sowohl ein freiwilliges als auch ein zwangsweises Ausscheiden (HE 7.10 Satz 2 ErbStH; ebenso Weinmann in M/W, § 7 Rn. 249; Griesel in D/H/R, § 7 Rn. 194; Schuck in V/S/W, § 7 Rn. 252). Ein Ausscheiden eines Gesellschafters ist nach allgemeiner Ansicht (Hannes/Holtz in M/...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 3.1.2 Zulassung nach § 124 Abs. 2 SGB V, Aufnahme in den Leistungskatalog des § 92 SGB V

Sinn der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 UStG ist die Entlastung der Krankenkassen bzw. Sozialversicherungsträger.[1] Deshalb kann die o. g. Vergleichbarkeit mit einem Katalogberuf als "Befähigungsnachweis" nicht allein ausschlaggebend sein. Praxis-Tipp Krankenkassenzulassung als Indiz für das Vorliegen einer heilberuflich ähnlichen Tätigkeit Fehlt es an einer berufsrechtlichen...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / a) Bilanzberichtigung

Korrektur eines unrichtigen Bilanzansatzes: Nach § 4 Abs. 2 S. 1 EStG darf der Steuerpflichtige einen unrichtigen Bilanzansatz korrigieren (s. unter IV.). Beachten Sie: Dieses scheinbare Wahlrecht des Steuerpflichtigen wird durch § 153 AO eingeschränkt: Hiernach besteht eine Berichtigungspflicht, wenn der Kaufmann nachträglich erkennt, dass die Steuererklärung wegen der unric...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / 2. Verhältnis zu Korrekturvorschriften

Keine verfahrensrechtliche Änderungsvorschrift i.S.d. § 172 AO: Bei den Regelungen über die Bilanzberichtigung oder -änderung i.S.d. § 4 Abs. 2 EStG handelt es nicht um verfahrensrechtliche Änderungsvorschriften i.S.d. § 172 AO.[14] So kann nach § 4 Abs. 2 EStG eine Bilanzänderung durchaus zulässig erscheinen, eine Korrektur des dazugehörigen Steuerbescheides aber am Fehlen ...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / 4. Berichtigung der der Bilanzberichtigung folgenden Veranlagungsjahre zugrunde gelegten Bilanzen und Veranlagungen

Rückwirkendes Ereignis: Hat die Korrektur eines Bilanzpostens in der Schlussbilanz eines Wirtschaftsjahres Auswirkung auf die Höhe des Gewinns der Folgejahre, so stellt diese Berichtigung ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung hinsichtlich der Veranlagungen der Folgejahre dar.[63] Maßgebender Zeitpunkt für den Zeitpunkt der Festsetzungsfrist für eine Änderung nach § 175 A...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / 2. Fehlerkorrektur

Wahlrecht: Sind die Voraussetzungen der Bilanzberichtigung erfüllt[44], so darf der Steuerpflichtige die Vermögensübersicht ändern. Eine wirksame Bilanzänderung sieht die tatsächliche Erstellung einer geänderten Bilanz durch den Steuerpflichtigen zwingend vor.[45] Beraterhinweis Die Finanzbehörde ist zu einem abweichenden Ansatz der Besteuerungsgrundlage gehalten, wenn der St...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / a) Grundsätzlich Rückwärtsberichtigung

Wegen des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist die Beseitigung eines Fehlers grundsätzlich bis zur Fehlerquelle zurück vorzunehmen. Dies gilt nur solange, als die Fehlerhaftigkeit noch nach den Verfahrensvorschriften der AO geändert werden kann. Anderenfalls scheidet eine Rückwärtsberichtigung bis zur Fehlerquelle aus Gründen der Rechts- bzw. Bestandskraft aus...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / 6. Bilanzberichtigung bei Änderung der Verwaltungsauffassung

Geänderte Rechtsauffassung = objektiver Fehler: Ein Bilanzansatz ist auch dann fehlerhaft, wenn die zugrunde liegende rechtliche Beurteilung aus Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vertretbar war. Dies gilt auch für eine in diesem Zeitpunkt von der Verwaltung und Rechtsprechung praktizierte, später aber geänderte Rechtsau...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / 2. Sonderfälle

Für die Beantwortung der Frage, ob die dem FA vorgelegte Bilanz einer Berichtigung bzw. Änderung nach § 4 Abs. 2 EStG zugänglich ist, sind folgende Bilanzen voneinander zu unterscheiden: Nicht-Bilanzen nicht genehmigte Bilanzen nichtige Bilanzen verspätet aufgestellte Bilanzen vorläufige Bilanzen. Nicht-Bilanzen: Diese entfalten deshalb keine rechtliche Wirkung, weil sie durch ein...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / 1. Begriff der Bilanzänderung

Wahlrecht: Durch die Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 S. 2 EStG dürfen steuerrechtlich zulässige Bilanzansätze durch andere – ebenfalls zulässige – Bilanzansätze ersetzt werden. Dem Grunde nach setzt sie damit ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen voraus. Beispiele die Wahl eines Rücklagenansatzes nach § 6b Abs. 3 EStG, nach R 6.5 Abs. 4 EStR oder nach R 6.6 Abs. 4 EStR, die Wahl ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 99... / 5.1 Konkurrenzverhältnis zu § 87b Abs. 3 AO

Rz. 6 § 99 Abs. 1 EStG bezieht sich nur auf die Bestimmung von Inhalt und Aufbau der für die Durchführung des Zulageverfahrens zu übermittelnden Datensätze. Davon ist auch die Datenübermittlung nach § 10a Abs. 5 EStG umfasst. Eine gesetzliche Grundlage für die Bestimmung von Inhalt und Aufbau der Datensätze bei anderen amtlich vorgeschriebenen Datensätzen, insbesondere bei d...mehr

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Sonstige Vermögensgegenstände / 7 Steuererstattungsansprüche

§ 37 AO regelt die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. Ist nach dessen Abs. 2 eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt worden, so hat derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7c... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019)[1] wurden zahlreiche Vorschriften im EStG, KStG, GewStG, UStG, InvStG, der AO sowie weiterer Gesetze geändert. Einer der Kernpunkte des Gesetzes lag in der Elektromobilität, die dem Gesetz auch zu seinem Namen verholfen hat. Um die Ele...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 99... / 6 Ermächtigung nach § 99 Abs. 2 EStG zum Erlass der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (AltvDV)

Rz. 8 Das BMF hat von der Verordnungsermächtigung in § 99 Abs. 2 EStG bereits mit AltvDV v. 17.12.2002 Gebrauch gemacht.[1] Wie in § 99 Abs. 2 EStG vorgesehen, enthält die AltvDV Vorschriften zur Durchführung des EStG über das Verfahren für die Ermittlung, Festsetzung, Auszahlung, Rückzahlung und Rückforderung der Zulage sowie die Rückzahlung und Rückforderung der nach § 10a ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7c... / 3.2 Abschreibung

Rz. 19 Die Sonderabschreibung beträgt 50 % der Anschaffungskosten. Die Inanspruchnahme eines geringeren Abschreibungssatzes ist nicht vorgesehen. Die reguläre lineare AfA nach § 7 Abs. 1 EStG ist parallel neben der Sonderabschreibung vorzunehmen. Auch die Inanspruchnahme einer AfaA nach § 7 Abs. 1 S. 7 EStG ist neben § 7c EStG möglich, da diese eine AfA nach § 7 Abs. 1 EStG ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
AdV-Verfahren: Ernstliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge

Leitsatz 1. Bei summarischer Prüfung bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind (Anschluss an BFH-Beschluss vom 31.08.2021 – VII B 69/21 (AdV), nicht veröffentlicht). 2. Aus unionsrechtlichen Grundsätzen (Äquivalenz-, Effizienz-, Verhältnismäßigkeits- und Neutralitätsprinzip) folgen keine wei...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / II. Statthaftigkeit einer dritten Anschlussprüfung (§ 193 Abs. 1 AO)

Nach § 193 Abs. 1 AO ist eine Außenprüfung auch bei Steuerpflichtigen zulässig, die freiberuflich tätig sind. Weitere Anforderungen enthält § 193 Abs. 1 AO nicht. Es handelt sich um eine tatbestandlich voraussetzungslose Prüfungsermächtigung (vgl. Gosch in Gosch, AO/FGO, § 193 AO Rz. 1, 16 [September 2015]; Rüsken in Klein, AO, 15. Aufl. 2020, § 193 Rz. 15). In diesem Rahmen...mehr

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Neuregelung der abgabenrech... / 1. Problemstellung

Mit seinem am 18.8.2021 veröffentlichten Beschluss entschied das BVerfG, dass die Höhe der Vollverzinsung i.S.d. § 233a AO ihrer Höhe nach für Verzinsungszeiträume ab 2014 verfassungswidrig ist (BVerfG v. 8.7.2021 – 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17, BGBl. I 2021, 4303). Aufgrund einer Fortgeltungsanordnung für Verzinsungszeiträume bis zum 31.12.2018 ist der Zinssatz von bis d...mehr

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Neuregelung der abgabenrech... / a) Art und Höhe des neuen Zinssatzes

Minimale Umsetzung der BVerfG-Entscheidung: Die Vollverzinsung stellt kein Sanktionsmittel dar, sondern soll stattdessen Liquiditätsvorteile, die dem Steuerschuldner oder dem Fiskus durch eine zeitlich verschobene Steuerfestsetzung im Rahmen des Steuerschuldverhältnisses entstehen, abschöpfen (vgl. Hermes in Zugmaier/Nöcker, AO, § 233a Rz. 1). Vor diesem Hintergrund ist die ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / III. Beauftragung mit einer Außenprüfung (§ 195 AO)

1. Kenntnis des Finanzamts von einer steuerpflichtigen Schenkung Wenn eine andere als die an sich zuständige FinBeh. mit einer Außenprüfung – hier hinsichtlich Schenkungsteuer – beauftragt wird, bedeutet dies nicht in jedem Fall, dass das Prüfungs-FA auch die daraufhin zu erfolgende Steuerfestsetzung vornimmt (zur sog. veranlagenden Betriebsprüfung vgl. Gosch in Gosch, AO/FGO...mehr

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Neuregelung der abgabenrechtlichen Vollverzinsung (AO-StB 2022, Heft 5, S. 161)

Kritische Auseinandersetzung mit dem Regierungsentwurf StB Prof. Dr. Stefan Weber[*] Ergebnis zahlreicher steuerlicher Außenprüfungen ist neben der Versteuerung von Mehrergebnissen oft auch die bislang unangemessen hohe Verzinsung jener Beträge nach § 233a AO. Insbesondere in diesen Fällen rückt die sog. Vollverzinsung in das Bewusstsein von Mandanten und Steuerberatern. Ein ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur Außenprüfung (AO-StB 2022, Heft 5, S. 158)

FG- und BFH-Entscheidungen Vors.RiLG Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 5/2021 (Tormöhlen, AO-StB 2021, 165) werden wieder praxisrelevante FG- und BFH-Entscheidungen zum Thema Außenprüfung vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater-Modu...mehr

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Die Doppelbesteuerung der Renten (AO-StB 2022, Heft 5, S. 164)

Überblick und verfahrensrechtliche Aspekte RD’in Ann-Erika Jörißen, LL.M Köln – Paris, Köln[*] Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die derzeit allgegenwärtige Thematik der Doppelbesteuerung der Renten und enthält einige Praxistipps aus verfahrensrechtlicher Sicht. Zunächst werden die betroffenen Rentenarten definiert und deren einkommensteuerliche Relevanz sowie die hi...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / I. Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch die Betriebsprüfung (§ 162 AO)

Wenn bei einer Betriebsprüfung festgestellt wird, dass ein Gastwirt Excel-Dokumente für den täglich durchzuführenden Kassensturz verwendet hat, dann hat er seine Kasseneinnahmen und -ausgaben nicht entsprechend einer ordnungsmäßigen Buchführung täglich festgehalten. Bei Einsatz einer elektronischen Registrierkasse kann ein Festhalten der Kasseneinnahmen und -ausgaben allerdi...mehr

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Neuregelung der abgabenrech... / 2. Inhalte des Gesetzentwurfs

Erstattungs- und Nachzahlungszinsen i.H.v. 1,8 % p.a.: Die Neuregelung der Zinshöhe in einem neu eingefügten § 238 Abs. 1a AO-E beschränkt sich auf Erstattungs- und Nachzahlungszinsen i.S.d. § 233a AO. Eine Anpassung der weiterhin geltenden Zinshöhe von 6 % p.a. für Stundungen, Hinterziehungen sowie Aussetzungen und Prozesse sind im Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Der künfti...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 2. Ermessensentscheidung für Auftragsprüfung

Die zuständige FinBeh. kann eine andere FinBeh. mit der Außenprüfung beauftragen, wobei eine Ermessensentscheidung zu treffen ist. Die Prüfungsanordnung, aus welcher sich die Ermessenserwägungen für den Auftrag ergeben müssen, kann von der beauftragten Behörde erlassen werden. Der beauftragten Behörde kommt gleichfalls die Entscheidungskompetenz über einen Einspruch gegen di...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 1. Kenntnis des Finanzamts von einer steuerpflichtigen Schenkung

Wenn eine andere als die an sich zuständige FinBeh. mit einer Außenprüfung – hier hinsichtlich Schenkungsteuer – beauftragt wird, bedeutet dies nicht in jedem Fall, dass das Prüfungs-FA auch die daraufhin zu erfolgende Steuerfestsetzung vornimmt (zur sog. veranlagenden Betriebsprüfung vgl. Gosch in Gosch, AO/FGO, § 195 AO Rz. 59 ff..[September 2015]). Denn dass § 195 Satz 3 ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / [Ohne Titel]

Vors.RiLG Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 5/2021 (Tormöhlen, AO-StB 2021, 165) werden wieder praxisrelevante FG- und BFH-Entscheidungen zum Thema Außenprüfung vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater-Modul "Steuerliches Verfahrensr...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / IV. Teilnahme eines Gemeindebediensteten an einer Außenprüfung (§ 21 Abs. 3 FVG)

Gemeinden sind grundsätzlich zur Teilnahme an Außenprüfungen hinsichtlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuer nach § 21 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 FVG berechtigt (vgl. BFH v. 23.1.2020 – III R 9/18, BStBl. II 2020, 436 = HFR 2020, 761; vorgehend FG Düsseldorf v. 19.1.2018 – 1 K 2190/17 AO, AO-StB 2018, 179; ferner Tormöhlen in Gosch, AO/FGO, § 30 AO Rz. 113 [April 2021]). Jedoch ...mehr

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Neuregelung der abgabenrech... / d) Verlängerung der Festsetzungsverjährung für Erstattungs- und Nachzahlungszinsen

Die Verlängerung der Festsetzungsfrist in § 239 Abs. 1 S. 1 AO-E wirkt nicht zeitgemäß. Die Notwendigkeit für ein deutlich verlängertes Offenhalten der Fälle, ist auch deshalb nicht erkennbar, da in der Gesetzesbegründung keine Angaben zum Umfang der Fälle gemacht werden, bei denen die einjährige Frist in den letzten Jahren nicht ausgereicht haben könnte. Die in der Gesetzes...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / VI. Sachliche Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 FVG)

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 FVG ist das BZSt u.a. für die Durchführung des Steuerabzugsverfahrens bei beschränkt Steuerpflichtigen nach § 50a Abs. 1 EStG zuständig. Dies bedeutet, dass das BZSt nicht nur die Auswertung von Prüfungsfeststellungen sowie die Festsetzung und Erhebung der Abzugsteuer vorzunehmen hat, sondern ihm – und nicht dem im Übrigen örtlich zuständigen FA...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / VII. Rückstellung für Mehrsteuern auf Grund einer Außenprüfung

Rückstellungen wegen zivilrechtlicher Schadensersatzverpflichtungen oder wegen öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen dürfen erst gebildet werden, wenn der Anspruchsinhaber von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis hat oder eine solche Kenntniserlangung unmittelbar bevorsteht, so dass eine Inanspruchnahme wahrscheinlich ist. Aus dem Vorsichtsprinzip folgt, dass nicht ...mehr

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Neuregelung der abgabenrech... / 3. Beurteilung des Gesetzentwurfs

a) Art und Höhe des neuen Zinssatzes Minimale Umsetzung der BVerfG-Entscheidung: Die Vollverzinsung stellt kein Sanktionsmittel dar, sondern soll stattdessen Liquiditätsvorteile, die dem Steuerschuldner oder dem Fiskus durch eine zeitlich verschobene Steuerfestsetzung im Rahmen des Steuerschuldverhältnisses entstehen, abschöpfen (vgl. Hermes in Zugmaier/Nöcker, AO, § 233a Rz....mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / 6. Verfahrensrechtliche Aspekte

a) Offenhalten der rechtlichen Möglichkeiten Gerade aus diesem Grund ist darauf zu achten, sich in betroffenen Fälle alle rechtlichen Möglichkeiten offenzulassen, um einer etwaigen Doppelbesteuerung erfolgsversprechend zu begegnen. Beachten Sie, dass sich gegen eine vermutete Doppelbesteuerung nur die Rentner wehren können. Ein "vorbeugender" Einspruch oder Klage von noch am E...mehr

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Neuregelung der abgabenrech... / 4. Fazit und weiterer Reformbedarf

Im vorliegenden Beitrag wurde gezeigt, dass der Regierungsentwurf zur Vollverzinsung hinsichtlich der Zinshöhe sowie einiger weniger verfahrensrechtlicher Detailfragen grundsätzlich begrüßenswert ist. Hinsichtlich des Umfangs der Neuregelungen kann das Gesetzesvorhaben jedoch nicht überzeugen, da der Regierungsentwurf minimalinvasiv lediglich die durch das BVerfG erzwungenen...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / b) Rechtslage vor und nach dem Vorläufigkeitsvermerk

Nach dem BMF-Schreiben v. 30.8.2021 ist ein Vorläufigkeitsvermerk bezüglich der Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen aus der Basisversorgung nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG sämtlichen ESt-Festsetzungen für Veranlagungszeiträume ab 2005 beizufügen, in denen eine Leibrente oder eine andere Leistung aus der Basisversorgung nach § 22 Nr. 1 S. 3 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung der abgabenrech... / [Ohne Titel]

StB Prof. Dr. Stefan Weber[*] Ergebnis zahlreicher steuerlicher Außenprüfungen ist neben der Versteuerung von Mehrergebnissen oft auch die bislang unangemessen hohe Verzinsung jener Beträge nach § 233a AO. Insbesondere in diesen Fällen rückt die sog. Vollverzinsung in das Bewusstsein von Mandanten und Steuerberatern. Ein jüngst veröffentlichter Regierungsentwurf hat im Wesent...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / V. Konzernprüfung (§§ 13 ff. BpO 2000)

Durch landesrechtliche Rechts-VO (wie z.B. in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen) können die Außenprüfungen sämtlicher Konzernbetriebe eines Konzerns aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Sachnähe durch ein und dasselbe FA für Groß- und Konzernbetriebsprüfung durchgeführt werden (vgl. hierzu Peters, Stbg 2022, 100). Zur Auslegung des Konzernbegriffs ist mangels Reg...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / 3. Verfassungsrechtliche Bedenken

Gegen den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung wurden und werden verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. Die ersten Bedenken wurden vom BFH ausgeräumt, als er mit Urteil vom 26.11.2008 (BFH v. 26.11.2008 – X R 15/07, BStBl. II 2009, 710) entschied, dass der Gesetzgeber mit der Umstellung der Besteuerung der Alterseinkünfte auf die nachgelagerte Besteuerung die Grenzen sei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Doppelbesteuerung der R... / a) Offenhalten der rechtlichen Möglichkeiten

Gerade aus diesem Grund ist darauf zu achten, sich in betroffenen Fälle alle rechtlichen Möglichkeiten offenzulassen, um einer etwaigen Doppelbesteuerung erfolgsversprechend zu begegnen. Beachten Sie, dass sich gegen eine vermutete Doppelbesteuerung nur die Rentner wehren können. Ein "vorbeugender" Einspruch oder Klage von noch am Erwerbsleben teilnehmenden Rentenversicherten...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / e) Schätzung

Bei einer fehlenden Möglichkeit oder bei Unzumutbarkeit der Darlegung einzelfallbezogener Angaben ist der Anteil der aus versteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen nach sachgerechten Maßstäben zu schätzen (Günther, EStB 2021, 252). Beachten Sie: Auch hier gilt es zu beachten, dass die Feststellungs- und Beweislast für die Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit ...mehr