Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 50d Abs. 3 EStG Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt, Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Jens Schönfeld, Bonn Elias Erdem, München Literatur (Auswahl) Altrichter-Herzberg, Die Neuregelung des § 50 d Abs. 3 EStG im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007, AG 2007, 443; Altrichter-Herzberg, Gefährdung der Entlastung von der Kapitalertragsteuer bei Zwischenschaltung einer Auslands-Holding, GmbHR...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Beseitigung eines Fehlers

Rz. 155 [Autor/Stand] Grundgedanke der Vorschrift des § 222 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 BewG über die Bestimmung des Fortschreibungszeitpunkts in den Fällen einer Fortschreibung zum Zweck einer Fehlerbeseitigung ist, dass auf einem fehlerhaften Grundlagenbescheid beruhende unrichtige Steuerfestsetzungen grundsätzlich nur für die Zukunft ausgeschaltet werden sollen, soweit nicht die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Bedeutung der Norm

Tz. 703 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Diese Regelung hat uE nur deklaratorischen Charakter , denn nach dem derzeitigen Stand der Rspr des BFH kommt es auch für den Zuzug ausl Rechtsformen einzig auf den sog Typenvergleich an (s zB Schnittker/Benecke, FR 2010, 565, 574 mwNachw, zur Rspr des BFH und ihren Folgen auf den Zuzug von Kap-Ges aus Gründungstheoriestaaten; Geyer/Ullmann,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.11 Verhältnis zum Treaty-Override nach § 50i Abs 1 EStG

Tz. 94a Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Bei der durch das AmtshilfeRLUmsG v 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) erstmalig eingeführten und durch das Kroatien-StAnpG v 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) sowie des sog Anti-BEPS I-Gesetzes (BGBl I 2016, 3000) neu gefassten Vorschrift des § 50i EStG handelt es sich um einen Treaty-Override, der die Anwendung der allgemeinen Entstrickungsvorsch...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 2. ErbStG

Nicht alle Vermächtnisse lassen sich mit Ewigkeitsgarantie uneingeschränkt einsetzen. Auch bewährte Institute können durch die Rechtsprechung einmal Einschränkungen erfahren: Dies gilt in Teilbereichen auch für das sog. Zweckvermächtnis (nach § 2156 BGB), das oft bei gemeinsamen Testamenten u.a. zur wiederholten Nutzung von Freibeträgen gewählt wird. Dabei wird zum Todeszeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Zur "bisherigen" finalen Entnahmetheorie

Tz. 203 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Trotz Fehlens eines allg Rechtsgrundsatzes für eine St-Entstrickung hatte der BFH in Einzelfällen dennoch das Vorliegen einer Entnahme "für betriebsfremde Zwecke" (s § 4 Abs 1 S 2 EStG) oder einer Betriebsaufgabe (s § 16 Abs 3 EStG) bejaht und die sog finale Entnahmetheorie entwickelt. Tz. 204 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Mit Hilfe der finalen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 263 [Autor/Stand] Erstmals für Erwerbe ab 1.7.2016 wird für den Erwerb von begünstigtem Vermögen (§ 13b Abs. 2 ErbStG) ein Abschlag von bis zu 30 % gewährt, wenn der Gesellschaftsvertrag eines Familienunternehmens bestimmte Beschränkungen enthält. Die Regelung soll der Tatsache Rechnung tragen, dass der gemeine Wert erworbener Gesellschaftsanteile an einem Familienuntern...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 222 BewG über die Fortschreibungen von Grundsteuerwerten dient der Fortführung der einzelnen Grundsteuerwerte entsprechend der Entwicklung der Verhältnisse der wirtschaftlichen Einheit in der Zeit zwischen zwei Hauptfeststellungszeitpunkten, die nach § 221 BewG nunmehr in zeitlichen Abständen von jeweils sieben Jahren durchzuführen si...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.5 Besonderheiten bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 59 Für die Ermittlung des Gewinns für gewerbesteuerliche Zwecke bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gelten über § 8 Abs. 1 KStG neben den Vorschriften des KStG auch die des EStG. Geltung hat dies auch für nach § 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optierende Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften. Von daher finden insbesondere Anwend...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Zurechnungsfortschreibung

Rz. 90 [Autor/Stand] Jeder Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert muss auch eine Feststellung darüber treffen, wem und ggf. mit welchem Anteil die wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist (vgl. § 219 Abs. 2 Nr. 2 BewG). Änderungen in der Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit während eines Hauptfeststellungszeitraums werden durch eine Zurechnungsfortschreibung berü...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Einkunftsquelle

Rz. 401 [Autor/Stand] Begrifflichkeit. Der Begriff der Einkunftsquelle ist kein feststehender Begriff des EStG und wird im Allgemeinen unterschiedlich weit und eng verstanden.[2] Im Kontext des § 50d Abs. 3 EStG erfasst der Begriff der Einkunftsquelle die konkrete sachliche Erwerbsgrundlage (i.d.R. das materielle oder immaterielle Wirtschaftsgut), aus deren Nutzung die abzug...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.1 Einfügung eines Regelbeispiels (§ 12 Abs 1 S 2 KStG)

Tz. 344 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Aufgrund der Unsicherheiten bei der Beurteilung der Reichweite der Rspr des I. Senats zur "Aufgabe der finalen Entnahmetheorie" (s Tz 229f) erfolgte zur Absicherung der SEStEG-Entstrickungsregelungen ua die Einfügung eines Regelbsp in § 12 Abs 1 S 2 KStG. § 12 Abs 2 S 2 KStG erläutert klarstellend den Hauptanwendungsfall des § 12 Abs 1 S 1 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Systematik

Rz. 238 [Autor/Stand] Regelungssystematik. Die Nr. 2 statuiert innerhalb der Missbrauchsvermutung des Satzes 1 das zweite Missbrauchsindiz. Dieses lässt sich terminologisch als „fehlende sachliche Entlastungsberechtigung” (der Körperschaft) bezeichnen. Nach der Gesetzeskonzeption soll Indiz für einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch sein, wenn die Einkunftsquelle (s. Rz. 4...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.7 Steuerfreie Einnahmen

Rz. 64 Der nach den Vorschriften des EStG bzw. KStG zu ermittelnde Gewinn ist nach § 7 S. 1 GewStG grundsätzlich nur insoweit dem Gewerbeertrag zugrunde zu legen, als er – jeweils im selben Zeitabschnitt – auch bei der Ermittlung der entsprechenden Einkünfte zu berücksichtigen ist. Folglich sind Einnahmen, die unter keine Einkunftsart fallen oder die nach dem Gesetz steuerfr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Ziel der Amnestieregelung

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Regelung ist in der Praxis wenig hilfreich. Die Neigung des Steuerzahlers zur Falscherklärung dürfte angesichts der bestehenden Mitteilungssysteme nicht besonders stark ausgeprägt sein. Ein weiterer Grund dafür kann in der Tatsache liegen, dass Grundstücke mit den dazugehörenden Gebäuden meist sichtbar sind und eine gewisse Einsicht schon allein desh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Einzelheiten (Konkretisierung des Zusammenhangs)

Rz. 410 [Autor/Stand] Konkretisierung des wesentlichen Zusammenhangs. Wie bereits dargelegt (vgl. Rz. 405 f.), ist der erforderliche Zusammenhang nach dem Veranlassungsprinzip im Wege einer wirtschaftlich-funktionalen Betrachtungsweise zu konkretisieren. Dabei sind die Kriterien für das Bestehen eines solchen wesentlichen Zusammenhangs am normspezifischen und unionsrechtlich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Historische Entwicklung

Rz. 7 [Autor/Stand] Wie die Besteuerung bzw. Begünstigung von Betriebsvermögens in verfassungskonformer Art und Weise zu bewerkstelligen ist, dies beschäftigt den Gesetzgeber, das Bundesverfassungsgericht, den Bundesfinanzhof, die nachgeordneten Finanzgerichte, die Finanzverwaltung und natürlich die Beraterschaft, seit es eine Erbschaftsteuer gibt. Rz. 8 [Autor/Stand] Das heu...mehr

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Freibeträge für Kinder und ... / b) Einwendungen bezüglich Höhe des zur Auszahlung gekommenen Kindergeldes

Wendet sich der Kindergeldberechtigte mit Einwendungen bezüglich der Höhe des zur Auszahlung gekommenen Kindergeldes gegen den in einem Kindergeldbescheid enthaltenen Abrechnungsteil und entscheidet die Familienkasse in der Einspruchsentscheidung über die Höhe des Auszahlungsanspruches, stellt diese Entscheidung einen Abrechnungsbescheid i.S.d. § 218 Abs. 2 AO dar. Beraterhin...mehr

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Freibeträge für Kinder und ... / a) Akteneinsicht in Kindergeldsachen

Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung: Die Akteneinsicht in Kindergeldsachen nach dem EStG richtet sich nach der AO; insoweit besteht ein Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung. Bei der Abwägung der Interessen des Einsichtssuchenden und der Familienkasse ist zu berücksichtigen, dass der Verwaltungsaufwand regelmäßig geringer ist als in Steuersachen, weil...mehr

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Freibeträge für Kinder und ... / c) Rückzahlung/-forderung von Kindergeld

Für die Frage, ob Kindergeld behalten werden darf oder zurückzuzahlen ist, kommt es auf das Vorliegen von Kindergeldfestsetzungs- oder Aufhebungsbescheiden an – und nicht auf den abstrakten materiell-rechtlichen Kindergeldanspruch. Zu Unrecht gezahltes Kindergeld: Bei der Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld ergibt sich bei länderübergreifenden Sachverhalten kein...mehr

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Freibeträge für Kinder und ... / d) Übertragung von Zuständigkeiten

§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 S. 4 FVG räumt dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit nur die Befugnis ein, innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs die Entscheidung über den Anspruch auf Kindergeld für bestimmte Bezirke oder Gruppen von Berechtigten abweichend von den Vorschriften der AO über die örtliche Zuständigkeit von Finanzbehörden einer anderen Familienkasse zu übertragen. F...mehr

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Freibeträge für Kinder und ... / f) Sonstige verfahrensrechtliche Gesichtspunkte

Untätigkeitseinspruch: Gegenstand eines in einem Verfahren auf Festsetzung von Kindergeld eingelegten Untätigkeitseinspruches ist nur das Tätigwerden der Behörde und nicht bereits die Festsetzung des begehrten Kindergelds. Der Gegenstandswert eines solchen Vorverfahrens bestimmt sich gem. § 2 Abs. 1, § 23 Abs. 1 S. 1 und 3 RVG nach § 52 Abs. 1 GKG und ist mit 10 % des streit...mehr

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Prüfungsanordnung für mehr als drei Besteuerungszeiträume bei Klein- und Mittelbetrieben

Leitsatz Der Prüfungszeitraum kann drei Besteuerungszeiträume übersteigen, wenn mit nicht unerheblichen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen zu rechnen ist oder wenn der Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit besteht (§ 4 Abs. 3 BpO). Sachverhalt Der Kläger betreibt seit 2007 eine Kfz-Werkstatt. Der Betrieb wurde vom Finanzamt als Kleinstbetrieb ei...mehr

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Müllabfuhr und Schmutzwasserentsorgung keine haushaltsnahen Dienstleistungen

Leitsatz Die Entsorgung von Müll durch Bereitstellung von Restmüll- bzw. Komposttonnen und die Abfuhr des Mülls sowie die Ableitung von Schmutzwasser durch eine Stadt oder Gemeinde stellen keine haushaltsnahen Dienstleistungen dar. Sachverhalt Die Kläger machten die Berücksichtigung von Aufwendungen für Müllabfuhr und Entsorgung von Schmutzwasser als haushaltsnahe Dienstleist...mehr

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Zum Vertrauensschutz im Steuerrecht bei unecht rückwirkenden Gesetzen

Leitsatz 1. Bei bilanzierenden Steuerpflichtigen ist Vertrauensschutz gegenüber unecht rückwirkenden Gesetzen nicht über mindestens zwei Veranlagungszeitraumwechsel hinweg zu gewähren. Der BVerfG-Beschluss Rückwirkung im Steuerrecht III vom 07.07.2010 – 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06 (BVerfGE 127, 31, BGBl I 2010, 925 –Entscheidungsformel–) ist nicht nur auf Arbeitnehm...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Hat der Gerichtsvollzieher die nach dem Inhalt des Titels zu vollstreckende Forderung entweder im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben oder hat der Schuldner dieselbe freiwillig geleistet, ist der Titel verbraucht und der Schuldner soll nun sicher sein, dass er nicht erneut im Wege der Zwangsvollstreckung in Anspruch genommen wird. Weil schließlich die vollstreckb...mehr

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Überlassung von Dokumenten nach DSGVO

Leitsatz Es besteht kein Recht auf eine alles umfassende Überlassung von Informationen und Dokumenten des Finanzamts aufgrund der Bestimmungen der DSGVO. Sachverhalt Der Kläger stellte beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf kostenfreie Überlassung aller Ablichtungen, der beim Finanzamt gespeicherten Informationen für zwei Gesellschaften. Dies geschah im Rahmen einer Betr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Möglichkeiten der Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung sind in der ZPO abschließend geregelt (BGH, NJW-RR 2016, 319). Die Vorschriften der §§ 775 und 776 ZPO unterscheiden zwischen Einstellung und Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf der einen Seite und Aufhebung der Vollstreckungsmaßnahme auf der anderen Seite. Die Vorschrift des § 775 ZPO ent...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Drittwiderspruchsklage ist gegen die Zwangsvollstreckung aus jeder Art von Vollstreckungstitel, also auch Arrest (OLG Sachsen-Anhalt Urteil v. 5.4.2012 – 1 U 90/11) und einstweiliger Verfügung, in bewegliche Sachen, in Forderungen und andere Vermögensrechte sowie in das unbewegliche Vermögen möglich (LG Düsseldorf, Kunst und Recht 2016, 22). Darüber hinaus ist sie ...mehr

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Änderung der Bemessungsgrun... / 2.3 Zeitpunkt der Änderung der Bemessungsgrundlage

Um die Umsetzung bei der Änderung der Bemessungsgrundlage zu ermöglichen bzw. zu vereinfachen, erfolgt die Änderung bei der Umsatzsteuer und bei der Vorsteuer immer für den Besteuerungszeitraum, in dem sich die Änderung der Bemessungsgrundlage ergeben hat.[1] Damit wird verhindert, dass der Unternehmer für zurückliegende Besteuerungszeiträume eine geänderte Voranmeldung oder...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Solange ein relatives Veräußerungsverbot, d. h. ein zum Schutz bestimmter Personen bestimmtes Veräußerungsverbot vorliegt, soll (nicht: darf) die Veräußerung des gepfändeten Gegenstands bzw. die Überweisung der Forderung oder eines sonstigen Vermögensrechts nicht erfolgen, weil nämlich der Erwerber an dem Gegenstand nur ein unsicheres Recht erlangen und deshalb ein ang...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Zuständigkeit

Rz. 11 Örtlich ausschließlich (§ 802 ZPO) zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung erfolgt (§ 771 Abs. 1 ZPO). Das ist das Gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung begonnen hat. Bei der Vorpfändung nach § 845 ZPO ist es das künftige zur Pfändung zuständige Gericht; bei der Sachpfändung das Gericht des Pfändungsorts, auch noch nach Wegschaf...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2 Das die Veräußerung hindernde Recht

Rz. 21 Die Formulierung des Gesetzes ist auf allgemeine Kritik gestoßen, weil die Rechtsordnung ein die Veräußerung hinderndes Recht in dem strengen Wortsinn nicht kennt (MünchKomm/ZPO-K. Schmidt/Brinkmann, § 771 Rn. 17). Abgeleitet aus dem Sinn und Zweck der § 771 ZPO ist ein solches Recht dann anzunehmen, wenn der Schuldner selbst, veräußerte er den Gegenstand der Zwangsvo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 12 § 4 UStG beruht auf den einschlägigen Bestimmungen der Art. 131ff. bzw. 146ff. sowie auf Übergangsregelungen nach Art. 371 MwStSystRL . Art. 132 bis 137 MwStSystRL enthalten die Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug grundsätzlich ausschließen. Art. 132 bis 134 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Ar...mehr

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Risiken und Nebenwirkungen bei steuerlichen Nachmeldungen nach § 153 AO als Folge des geänderten § 261 StGB n.F. – Teil I (AO-StB 2022, Heft 2, S. 54)

Zwei Selbstanzeigen wegen Geldwäscheverdachts und vermeintlicher steuerlicher Vergehen erforderlich? StB Dipl.-Finw. (FH) Volker Radermacher, RR a.D.[*] Die Anforderungen an den steuerlichen Berater im Zusammenhang mit steuerlichen Nachmeldungen sind bereits erheblich, um sowohl den Mandanten vor straf- oder bußgeldrechtlichen Sanktionen als auch ihn selbst vor Haftungsrisike...mehr

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Risiken und Nebenwirkungen ... / 2. Anforderungen an Selbstanzeigen gem. § 371 AO

Vor diesem Hintergrund sollte zunächst bei der steuerlichen Beratung im Zusammenhang mit steuerlichen Nachmeldungen oder Berichtigungsanzeigen – auch wenn diese im Einzelfall bei abweichender Rechtsansicht lediglich als Informationsschreiben ausgestaltet sein sollten – höchstvorsorglich auf die "Selbstanzeigesicherheit" nach Maßgabe der sich aus § 371 AO und der diesbezüglic...mehr

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Gesamtstrafenbildung im Steuerstrafrecht (AO-StB 2022, Heft 2, S. 63)

VorsRiLG Helmut Tormöhlen[*] Bei Hinterziehung von Anmeldungssteuern (USt, LSt) und Veranlagungssteuern (ESt, KSt, GewSt) kommt es häufig zur Bildung einer Gesamtstrafe. Bei gleichzeitig und inhaltsgleich abgegebenen Steuererklärungen ist nach neuerer Rspr. Tatmehrheit anzunehmen. Hat der Täter mehrfach Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei begangen und werden die Taten gl...mehr

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Gesamtstrafenbildung im Ste... / 3. Erhöhung der Einsatzstrafe

In der zweiten Stufe werden die Einzelstrafen nicht einfach addiert. Auch stellt die höchste Einzelstrafe nicht automatisch die Gesamtstrafe dar. Vielmehr wird auf die Gesamtstrafe erkannt, indem die höchste Einzelstrafe – die sog. Einsatzstrafe – erhöht wird (§ 54 Abs. 1 S. 2 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Diese Vorgehensweise bezeichnet man als Asperationsprinzip. Sind die E...mehr

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Gesamtstrafenbildung im Ste... / 1. Findung der Einzelstrafen

Die Gesamtstrafe wird zweistufig gebildet. Zunächst muss für jede einzelne materiell-rechtliche Tat (z.B. der Steuerhinterziehung oder der Steuerhehlerei) auf eine Einzelstrafe erkannt werden. Es wird lediglich die Gesamtstrafe in den Urteilstenor (§ 268 Abs. 2 S. 1 StPO) aufgenommen; die Einzelstrafen werden nur in den Entscheidungsgründen (§ 267 Abs. 3 S. 1 Halbs. 2 StPO) ...mehr

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Gesamtstrafenbildung im Ste... / 2. Geldstrafe neben Freiheitsstrafe

Ausnahmsweise kann eine Einzelstrafe bereits aus einer Freiheitsstrafe und daneben einer Geldstrafe bestehen (§ 41 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Von dieser Möglichkeit kann das Gericht Gebrauch machen, wenn der Täter sich durch die Tat bereichert oder zu bereichern versucht hat und wenn es unter Berücksichtigung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angebrach...mehr

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Gesamtstrafenbildung im Ste... / IV. Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe: Um verfahrensrechtliche Zufälligkeiten bei gleichzeitiger oder getrennter Aburteilung mehrerer Straftaten möglichst zu kompensieren und um eine Besser- oder Schlechterstellung des Täters insoweit zu vermeiden, wird nach § 55 StGB im Erkenntnisverfahren bzw. nach § 460 SPO im Vollstreckungsverfahren die Bildung der Gesamtstrafe nachträg...mehr

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Gesamtstrafenbildung im Ste... / I. Einleitung

Im Steuerstrafrecht kommt es – im Hinblick auf die von Unternehmern regelmäßig monatlich oder vierteljährlich abzugebenden Steueranmeldungen bei den Anmeldungssteuern (USt, LSt) und die jährlich abzugebenden Steuererklärungen aller Steuerpflichtigen bei den Veranlagungssteuern (ESt, KSt, GewSt) – im Falle der Verurteilung sehr häufig zur Bildung einer Gesamtstrafe, zumal bei...mehr

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Gesamtstrafenbildung im Ste... / 5. Gesamtschau

Die Bildung der Gesamtstrafe ist in jedem Fall ein eigenständiger Vorgang innerhalb der Strafzumessung, der gem. § 267 Abs. 3 S. 1 Halbs. 2 StPO gesondert zu begründen ist (BGH v. 25.2.2015 – 4 StR 564/14, BeckRS 2015, 5415). Auch bei der Gesamtstrafenbildung wird von einem Strafrahmen, nämlich demjenigen der Gesamtstrafe (vgl. § 54 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 1 StGB), ausgegange...mehr

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Gesamtstrafenbildung im Ste... / [Ohne Titel]

VorsRiLG Helmut Tormöhlen[*] Bei Hinterziehung von Anmeldungssteuern (USt, LSt) und Veranlagungssteuern (ESt, KSt, GewSt) kommt es häufig zur Bildung einer Gesamtstrafe. Bei gleichzeitig und inhaltsgleich abgegebenen Steuererklärungen ist nach neuerer Rspr. Tatmehrheit anzunehmen. Hat der Täter mehrfach Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei begangen und werden die Taten gle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesamtstrafenbildung im Ste... / II. Prinzip der Gesamtstrafe

1. Findung der Einzelstrafen Die Gesamtstrafe wird zweistufig gebildet. Zunächst muss für jede einzelne materiell-rechtliche Tat (z.B. der Steuerhinterziehung oder der Steuerhehlerei) auf eine Einzelstrafe erkannt werden. Es wird lediglich die Gesamtstrafe in den Urteilstenor (§ 268 Abs. 2 S. 1 StPO) aufgenommen; die Einzelstrafen werden nur in den Entscheidungsgründen (§ 267...mehr

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Gesamtstrafenbildung im Ste... / III. Strafzumessungsgründe bei der Gesamtstrafenbildung

Gelegentlich verwendete oder empfohlene Rechenformeln für die Bemessung der Gesamtstrafe sind abzulehnen und werden von der Rspr. des BGH nicht gebilligt. Dies gilt für die Addierung der Einzelstrafen mit anschließender Reduzierung der Strafe (vgl. BGH v. 12.4.1994 – 4 StR 74/94, StV 1994, 424) ebenso wie für eine Mittelwertbildung zwischen Einsatzstrafe und Summe der Einzel...mehr

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Gesamtstrafenbildung im Ste... / 4. Gesonderte Geldstrafe als Einzelstrafe

Das Gericht hat aber nach seinem Ermessen die Möglichkeit, auf die Geldstrafe gesondert zu erkennen (Kombinationsprinzip; § 53 Abs. 2 S. 2 StGB). Von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, liegt v.a. dann nahe, wenn die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe das schwerere Strafübel für den Angeklagten darstellt, weil etwa nur auf diese Weise erreichbar ist, dass dem Täter Straf...mehr

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Risiken und Nebenwirkungen ... / a) Grundsätzlich Straflosigkeit bei strafbarer Vortat

Wie bei der Vorgängervorschrift des § 261 Abs. 9 S. 2 StGB a.F. beinhaltet auch die insoweit unverändert übernommene Regelung in § 261 Abs. 7 StGB n.F einen persönlichen Strafausschließungsgrund. Wer also an einer rechtswidrigen Vortat, z.B, einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO zur Erlangung des inkriminierten Vermögens- bzw. "Steuer"-Vorteils beteiligt ist oder war, soll...mehr