Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Die verbindliche Zusage nac... / 3. Einspruch gegen aufgehobene/geänderte verbindliche Teilzusage

Gegen die Aufhebung oder Änderung einer verbindlichen Teilzusage nach § 207 AO ist ebenfalls der Einspruch statthaft (Schallmoser in HHSp, AO/FGO, § 207 AO Rz. 25 und 37 [04/2024]). Ändert das FA zudem den auf der verbindlichen Teilzusage beruhenden Steuerbescheid, muss der Steuerpflichtige ggf. beide Verwaltungsakte (Teilzusage und Steuerbescheid) anfechten. Solange über den...mehr

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Die verbindliche Zusage nac... / VIII. Fazit und Ausblick

Das neue Verfahrensinstrument ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die Finanzämter Teilprüfungsberichte erlassen und die Steuerpflichtigen den Erlass von verbindlichen Teilzusagen beantragen werden. Sind sich die Beteiligten über den geprüften Sachverhalt und deren steuerliche Beurteilung einig und ist ein zeitnaher Abschluss der Auß...mehr

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Die verbindliche Zusage nac... / 1. Verbindliche Teilzusage setzt voraus ...

Die Finanzverwaltung kann dem Steuerpflichtigen "bereits nach Erlass eines Teilabschlussbescheids nach § 180 Abs. 1a AO auf Antrag verbindlich zusagen, wie ein für die Vergangenheit geprüfter und im Teilabschlussbericht dargestellter Sachverhalt in Zukunft steuerlich behandelt wird" (§ 204 Abs. 2 AO). Voraussetzung für die Erteilung einer verbindlichen Teilzusage ist demnach ...mehr

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Die verbindliche Zusage nac... / 2. Aufhebungsantrag/Feststellungsklage bei rechtswidriger verbindlicher Teilzusage zuungsten des Steuerpflichtigen

Widerspricht die erteilte verbindliche Teilzusage zuungunsten des Steuerpflichtigen dem geltenden Recht, kann er die Aufhebung der Teilzusage beantragen oder Feststellungklage mit dem Ziel erheben, den Wegfall der Bindungswirkung nach § 206 Abs. 2 AO feststellen lassen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat (Schallmoser in HHSp, AO/FGO, § 206 AO Rz...mehr

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Die verbindliche Zusage nac... / 5. ...wirkt in die Zukunft

Der für die Vergangenheit geprüfte Sachverhalt muss in die Zukunft wirken, weil die verbindliche Teilzusage nur die zukünftige steuerliche Behandlung regelt. Dazu zählen etwa wiederkehrende Sachverhalte (z.B. bestimmte Geschäftsvorgänge) oder solche mit Dauerwirkung (z.B. bei Dauerschuldverhältnissen wie Gesellschaftsverträge) (Intemann in Koenig, AO, 5. Aufl. 2024, § 204 Rz...mehr

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Die verbindliche Zusage nac... / 4. Einspruch gegen den Steuerbescheid

Wird die (rechtmäßige) verbindliche Teilzusage in dem Steuerbescheid nicht, unvollständig oder fehlerhaft umgesetzt, ist der Steuerbescheid materiell rechtswidrig und ebenfalls mit dem Einspruch anzufechten (Intemann in Koenig, AO, 5. Aufl. 2024, § 206 Rz. 29).mehr

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Die verbindliche Zusage nac... / 1. Einspruch gegen erteilte/nicht erteilte verbindliche Teilzusage

Gegen die erteilte verbindliche Teilzusage und gegen die Ablehnung des Antrags auf Erteilung der verbindlichen Teilzusage ist grundsätzlich der Einspruch statthaft. Beraterhinweis Die erteilte verbindliche Teilzusage kann jedoch nicht auf ihre materielle Rechtmäßigkeit hin überprüft werden, weil diese Frage dem Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids vorbehalten...mehr

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Die verbindliche Zusage nac... / [Ohne Titel]

RAin/FAinStR/StBin Dr. Isabella Denninger / Ass. Jur. Anna Hürten[*] Mit Wirkung zum 1.1.2025 hat der Gesetzgeber im Zuge der Beschleunigung des Außenprüfungsverfahrens die "verbindliche Teilzusage" (§ 204 Abs. 2 AO) eingeführt. Dieses neue Verfahrensinstrument wurde in den Regelungskomplex der verbindlichen Zusage (§§ 204 bis 207 AO) eingefügt. Unter bestimmten Voraussetzung...mehr

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Die verbindliche Zusage nac... / VI. Welche Rechtsfolgen resultieren aus der verbindliche Teilzusage?

1. Grundsätzlich entfaltet die verbindliche Teilzusage Bindungswirkung, § 206 AO Grundsätzlich tritt insoweit Bindungswirkung ein, als sich der später verwirklichte Sachverhalt "mit dem der verbindlichen Zusage zugrunde gelegten Sachverhalt deckt" (sog. Sachverhaltsidentität = Identität hinsichtlich aller wesentlichen, d.h. für die steuerliche Behandlung maßgeblichen, Sachver...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Die verbindliche Zusage nac... / 1. Erteilung nur auf Antrag des Steuerpflichtigen

Die verbindliche Teilzusage wird nur auf "auf Antrag" des Steuerpflichtigen erteilt (§ 204 Abs. 2 AO). Dieser wird sinnvollerweise daher nur gestellt, wenn der Steuerpflichtige ein Interesse an einer überperiodischen steuerrechtlichen Beurteilung des geprüften Sachverhalts hat. Beraterhinweis Begehrt der Steuerpflichtige hingegen keine überperiodische steuerrechtliche Fortwir...mehr

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Die verbindliche Zusage nac... / V. Wie stellt der Steuerpflichtige erfolgreich einen Antrag auf verbindliche Teilzusage?

1. Erteilung nur auf Antrag des Steuerpflichtigen Die verbindliche Teilzusage wird nur auf "auf Antrag" des Steuerpflichtigen erteilt (§ 204 Abs. 2 AO). Dieser wird sinnvollerweise daher nur gestellt, wenn der Steuerpflichtige ein Interesse an einer überperiodischen steuerrechtlichen Beurteilung des geprüften Sachverhalts hat. Beraterhinweis Begehrt der Steuerpflichtige hingeg...mehr

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Die verbindliche Zusage nac... / III. Unter welchen Voraussetzungen kann eine verbindliche Teilzusage erteilt werden?

1. Verbindliche Teilzusage setzt voraus ... Die Finanzverwaltung kann dem Steuerpflichtigen "bereits nach Erlass eines Teilabschlussbescheids nach § 180 Abs. 1a AO auf Antrag verbindlich zusagen, wie ein für die Vergangenheit geprüfter und im Teilabschlussbericht dargestellter Sachverhalt in Zukunft steuerlich behandelt wird" (§ 204 Abs. 2 AO). Voraussetzung für die Erteilung ...mehr

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Die verbindliche Zusage nac... / VII. Welche Rechtschutzmöglichkeiten bestehen (in bestimmten Fallkonstellationen)?

1. Einspruch gegen erteilte/nicht erteilte verbindliche Teilzusage Gegen die erteilte verbindliche Teilzusage und gegen die Ablehnung des Antrags auf Erteilung der verbindlichen Teilzusage ist grundsätzlich der Einspruch statthaft. Beraterhinweis Die erteilte verbindliche Teilzusage kann jedoch nicht auf ihre materielle Rechtmäßigkeit hin überprüft werden, weil diese Frage dem...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 1. Änderungs- und Berichtigungsvorschriften

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Die "Highlights" im steuerl... / I. Gesetzgebung

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Die "Highlights" im steuerl... / 3. Verjährung

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Die "Highlights" im steuerl... / 11. Verschiedenes

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Die verbindliche Zusage nac... / I. Problemaufriss: keine Sicherheit bei geprüften Sachverhalten für die Zukunft

Gemäß dem Prinzip der Abschnittsbesteuerung ist der der Besteuerung zugrunde liegende Sachverhalt in jedem Veranlagungszeitraum neu zu prüfen und rechtlich zu würdigen. Daher entfaltet die steuerliche Beurteilung in einem Veranlagungszeitraum keine Bindungswirkung in späteren Veranlagungszeiträumen. Demgemäß kann und muss das FA einen in den Vorjahren falsch gewürdigten Sach...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 8. Säumniszuschläge

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Die "Highlights" im steuerl... / 10. Steuergeheimnis/DSGVO

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Die "Highlights" im steuerl... / 5. Gemeinnützigkeit

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Die "Highlights" im steuerl... / 9. Steuerstrafrecht

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Steuerfortentwicklungsgesetz / 3 Gestrichene Maßnahmen

Folgende Maßnahmen waren noch im Gesetzentwurf enthalten und werden nicht mehr durch das Steuerfortentwicklungsgesetz umgesetzt: Vereinfachungen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) und Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG), Verlängerung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2024 und vor dem 1.1.2029 angeschafft oder herges...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 4. Haftung

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Die "Highlights" im steuerl... / 6. Schätzung/Außenprüfung

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Die "Highlights" im steuerl... / 7. Insolvenzverfahren

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Rechnungsberichtigung: So g... / Zusammenfassung

Überblick Nicht immer ist eine Rechnung richtig. Fehler haben ihre Ursache u. a. in den anspruchsvollen Regelungen des Umsatzsteuerrechts. So kann es dazu kommen, dass auf der Rechnung ein zu hoher Steuerbetrag oder ein zu niedriger Steuerbetrag oder ein Steuerbetrag unberechtigt oder eine wesentliche Angabe nicht ausgewiesen wird. Der Beitrag gibt einen Überblick, welche Möglichk...mehr

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Rechnungsberichtigung: So g... / 5 Zeitpunkt der Vorsteuerberichtigung

Ist eine Rechnung falsch oder unvollständig kann sie – wie dargestellt – berichtigt werden (s. o.). Dabei ist zwischen dem Zeitpunkt der Durchführung der Berichtigung und dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Berichtigung zu unterscheiden: Ein Vorsteuerabzug ist grundsätzlich erst nach Durchführung der Berichtigung durch den Rechnungsaussteller möglich. D . h. nur mit einer geände...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 1.5 Übertragungszeitpunkt

Unter Umständen ist es nicht ganz unwichtig, wann die Übertragung eines GmbH-Anteils erfolgt ist. Dieser Zeitpunkt wird für gewöhnlich im Vertrag festgeschrieben. Anders als zivilrechtlich, ist steuerrechtlich keine Rückbeziehung möglich. Maßgebend für den Übergang ist der Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums i. S. des § 39 AO. Dies ist der Zeitpunkt, ab dem der Käufer eine ...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.1.2 5-Jahres-Zeitraum

In zeitlicher Hinsicht regelt § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, dass die Beteiligung an einer GmbH "... innerhalb der letzten fünf Jahre" bestanden haben muss. Es genügt damit, dass die Gesellschaftsanteile irgendwann in den letzten 5 Jahren mindestens einen Umfang von 1 % gehabt haben. Dieser Beteiligungsumfang muss nicht durchgehend und auch nicht mehr im Zeitpunkt der Veräußerung ...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.1.4 Sonderfälle

Neben einer Veräußerung von GmbH-Anteilen treten in der Praxis eine Vielzahl von Rechtsvorgängen auf, die zumindest wirtschaftlich mit einer Veräußerung gleichgesetzt werden können. Zur Abgrenzung werden nachfolgend einige Sonderfälle dargestellt. Unentgeltliche Übertragung Eine Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums aufgrund eines voll unentgeltlichen Kausalgeschäfts (z. ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.3 Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach der Abgabenordnung

Die hartnäckigsten Gläubiger sind vor und nach einer Insolvenz die Finanzbehörden. Nach § 34 Abs. 1 AO muss der GmbH-Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter der GmbH deren steuerliche Pflichten erfüllen und insbesondere dafür sorgen, dass die von der GmbH zu zahlenden Steuern aus den vom Geschäftsführer verwalteten Mitteln entrichtet werden.[1] Der Geschäftsführer einer Gmb...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.4 Bezüge zwischen Zivilrecht und Grunderwerbsteuerrecht

Rz. 39 Im Unterschied zu anderen Steuerarten ist die Grunderwerbsteuer im Grundsatz von der Maßgeblichkeit des Zivilrechts geprägt und knüpft an den formalen Gesichtspunkt des (zivilrechtlichen) Rechtsträgerwechsels bezogen auf ein Grundstück an. Dies folgert die Steuerrechtsprechung vor allem aus dem in § 2 GrEStG verwendeten Grundstücksbegriff; der Grundsatz korrespondiert ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 4.1 Zusätzliche (nachträgliche) Leistungen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 24 Nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG gehören zur Gegenleistung auch Leistungen, die der Erwerber des Grundstücks dem Veräußerer neben der beim Erwerbsvorgang vereinbarten Gegenleistung zusätzlich gewährt. Mit der Einbeziehung dieser Leistungen in die Bemessungsgrundlage soll die Erfassung der vollen Gegenleistung gewährleistet werden (BFH v. 15.11.1998, II R 71/88, BStBl II 1...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 3 Zusammenschau von Befreiungsvorschriften

Rz. 11 Aus dem Zusammenwirken von zwei oder mehreren Befreiungsvorschriften kann sich im Rahmen einer wertenden Auslegung (sog. Interpolation) Potenzial für weitere Steuerbefreiungen ergeben, die über den Wortlaut der einzelnen Befreiungsvorschriften allein hinausgehen. Eine Interpolation ist anzuerkennen, wenn die Anwendung des GrEStG andernfalls zu einem sinnwidrigen Ergeb...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 11 Bescheinigung des Steuerberaters im "Schutzschirmverfahren"

Das Schutzschirmverfahren ist in § 270d InsO geregelt (s. Tz. 1 am Ende).[1] Um die angestrebte Eigenverwaltung vom Insolvenzgericht genehmigt zu bekommen, muss der Schuldner einen Eigenantrag auf Insolvenz stellen gem. § 13 InsO und zudem mit dem Antrag auf Anordnung des Schutzschirmverfahrens eine Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaft...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6 Restschuldbefreiung

Die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach §§ 286 ff. InsO besteht nur für natürliche Personen, die selbst Insolvenzschuldner sind. Voraussetzung für die Restschuldbefreiung ist, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und nicht mangels Masse eingestellt worden ist. Es empfiehlt sich für den Schuldner also im Zweifelsfall die Verfahrenskosten selbst aufzubringen (innerh...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 2 Der im Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG besonders herausgehobene Kaufvertrag (§ 1 GrEStG Rz. 19ff.) stellt in der Praxis der Finanzämter das häufigste der Grunderwerbsteuer unterliegenden Verpflichtungsgeschäfte über ein inländisches Grundstück dar. Zivilrechtlich verpflichtet der Kaufvertrag über ein Grundstück den Veräußerer, dem Käufer das Grundstück zu überge...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 8 Grundstückserwerb durch Verwandte in gerader Linie und ihnen gleichgestellte Personen (§ 3 Nr. 6 GrEStG)

Rz. 55 Nach § 3 Nr. 6 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstücks zwischen Personen, die miteinander in gerader Linie verwandt sind, von der Grunderwerbsteuer befreit. Den Abkömmlingen stehen die Stiefkinder und den Verwandten in gerader Linie sowie den Stiefkindern ihre Ehegatten gleich. Personen sind in gerader Linie miteinander verwandt, wenn eine von der anderen abstammt (§ 1...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5 Insolvenzantragsrecht und Insolvenzantragspflicht

Ein Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind Gläubiger (§ 13 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 14 Abs. 1 Satz 1 InsO)[1] und der Schuldner.[2] Ein Antrag kann gem. § 13 Abs. 2 InsO so lange zurückgenommen werden, bis das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag rechtskräftig abgewiesen ist.[3] Der Antrag eines Gläubigers ist zulässig, wenn dieser ein rec...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4 Beratung des Mandanten in der Krise

Ist die Krise erkannt, ist schnelles Handeln dringend erforderlich. Krise bedeutet, dass die Existenz des Unternehmens bedroht ist. Die Rechtsfolgen der Krise beginnen nicht erst mit der Insolvenzreife, sondern bereits vorher, insbesondere bei der GmbH. Indizien für die Krise sind fehlende Sicherheiten, fehlende stille Reserven, Verbrauch des Eigenkapitals, branchenbezogene schl...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.2 Kaufpreis

Rz. 2f Grunderwerbsteuerrechtlich ist unter Kaufpreis in Übereinstimmung mit dem bürgerlichen Recht das für den Kaufgegenstand (z. B. Grundstück) vereinbarte Entgelt zu verstehen; er muss grundsätzlich in Geld bestehen bzw. auf einen Geldbetrag lauten (§ 433 Abs. 2 BGB). Der Kaufpreis stellt damit eine Rechnungsgröße für die zu erbringende Leistung dar. Nicht erforderlich is...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3 Beratung während des Mandats

Auch während des laufenden Mandats – z. B. bei Rechtsformwechsel oder Eheschließung des Mandanten bzw. Übergabe des Unternehmens an einen Nachfolger –, sind sinngemäß obige Beratungsempfehlungen auszusprechen. BWA als Basis[1] Entscheidend ist auch hier, dass die monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen jedes Mandanten analysiert werden. Der Berater sollte sein Person...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.5.2 Grundstückserwerb aufgrund freigebiger Zuwendung unter Lebenden (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 40 Das Vorliegen einer freigebigen Zuwendung i. S. d. ErbStG setzt – objektiv betrachtet – die Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden und – subjektiv gesehen – den Willen des Zuwendenden zur Freigebigkeit voraus. Der erbschaftsteuerliche Schenkungsbegriff deckt sich damit nicht mit dem bürgerlich-rechtlichen Begriff der Schenkung, die lediglich verlangt, d...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 4.4 Leistungen Dritter an den Veräußerer (§ 9 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG)

Rz. 27 Zur Gegenleistung gehören nach § 9 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG auch Leistungen, die der Veräußerer von einem Dritten als Gegenleistung dafür erhält, dass er dem Erwerber das Grundstück überlässt. Die Vorschrift ergänzt folgerichtig § 9 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG. Denn wenn auch Leistungen des Erwerbers an Dritte zur Erlangung des Eigentums am Grundstück zur Gegenleistung rechnen, ka...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3.1 Übernahme der auf dem Grundstück ruhenden Hypotheken, Grund- und Rentenschulden

Rz. 4 Eine der Hauptpflichten des Verkäufers ist es, den Kaufgegenstand (bzw. das Recht zu dessen Besitz) frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben (vgl. § 433 Abs. 1 S. 2, § 453 Abs. 1 und Abs. 3 BGB). Verstößt der Verkäufer gegen diese Pflicht, stehen dem Käufer die sich aus den §§ 437ff. BGB ergebenden Rechte zu. Nach § 442 Abs. 1 S. 1 BGB sind diese Rechte des Käufer...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.2 Tausch (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG)

Rz. 9 Von einem Tausch ist auszugehen, wenn sich der Erwerber eines Grundstücks ausschließlich zu einer Gegenleistung verpflichtet, die keinen Kaufpreis i. S. v. § 433 Abs. 2 BGB darstellt. Dies wäre z. B. bei einer Vereinbarung der Fall, bei der sich der Grundstückserwerber gegenüber dem Veräußerer ausschließlich zur mietfreien Überlassung eines (anderen) Grundstücks oder z...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.9.2 Folgewirkungen

Rz. 51a Liegen die Voraussetzungen des einheitlichen Vertragswerks vor, hat dies gravierende Auswirkungen. Die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage erhöht sich ("große Grunderwerbsteuer"). Dies kann zu steuerlichen Belastungen führen, welche die grundstücksbezogenen Kosten um ein Mehrfaches übersteigen. Gerade bei geschlossenen Immobilienfonds sind Gestaltungen anzutreff...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.6 Hinweispflichten für den GmbH-Geschäftsführer persönlich bei erforderlicher Insolvenzantragstellung bezüglich der GmbH

Hat sich der GmbH-Geschäftsführer entschlossen, den Insolvenzantrag zu stellen, muss er dies schriftlich beim örtlich zuständigen Insolvenzgericht (Sitz der GmbH) tun. § 13 Abs. 1 Satz 3 InsO bestimmt, dass der Schuldner seinem Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verpflichtend ein Verzeichnis seiner Gläubiger und ihrer Forderungen beifügen muss. Die Vorschrift ...mehr