Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 152 Vollstreckung wegen Geldforderungen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ergänzt § 151 FGO für Vollstreckungsmaßnahmen gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften wegen Geldforderungen. Ein Anfechtungsurteil (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO) oder ein AdV-Beschluss (§ 69 Abs. 3 FGO) bilden hierfür keine taugliche Grundlage (BFH v. 19.01.2004, VII B 187/03, BFH/NV 2004, 466; BFH v. 23.01.2004, VII B 131/0...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 113 Beschlüsse

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Unterschied zu den für den Erlass von Urteilen bestehenden Vorschriften scheinen die wenigen, in § 113 FGO für Beschlüsse getroffenen Verweisungen zwar dürftig, sie sind jedoch für die Praxis ausreichend. Unerlässliche Grundlage bleibt auch hier nach § 113 Abs. 1 FGO der Grundsatz der freien, aus der Gesamtheit aller Umstände gewonnen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 18 Ausschlussgründe

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 18 FGO ergänzt § 17 FGO und nennt persönliche Ausschlussgründe, die einer Berufung in das Amt des ehrenamtlichen Richters entgegenstehen. Die Regelung enthält – abschließend aufgezählte – zwingende Ausschlussgründe (§ 18 Abs. 1 FGO) und solche die im Regelfall zur Ablehnung der Berufung führen ("Soll-Ausschlussgründe", § 18 Abs. 2 FGO;...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 57 Am Verfahren Beteiligte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich nur mit der Beteiligteneigenschaft im finanzgerichtlichen Verfahren erster Instanz und zählt abschließend die Beteiligten auf. Sie gilt über § 121 Satz 1 FGO auch für das Revisionsverfahren. Dort kann Beteiligter aber nur sein, wer bereits am Verfahren über die Klage beteiligt war (BFH v. 20.12.2013, IX R 33/1...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten; § 42 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 AO

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Missbrauch heißt Wahl einer unangemessenen rechtlichen Gestaltung, die im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Das ist z. B. die Wahl eines Vertrages oder eines einseitigen Rechtsgeschäfts, zu einem Zweck, der normalerweise auf einem anderen Wege verfolgt wird. Die gewählt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die strafbefreiende Selbstanzeige, die über den Rücktritt vom Versuch (s. § 24 StGB) hinaus auch die vollendete Tat betrifft, findet verschiedene Rechtfertigungen. So gibt es steuerpolitische Erwägungen: Wer eine dem FA unbekannte Steuerquelle zum Fließen bringt oder – nüchterner ausgedrückt – bisher nicht oder zu wenig gezahlte Steuern ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Auskunftsersuchen ist ein vergleichsweise einfaches Mittel, im Rahmen der Sachaufklärung zu Erkenntnissen zu gelangen. Deshalb machen die Finanzbehörden in vielfältiger Hinsicht von diesem Aufklärungsmittel Gebrauch. Die Vorschrift hat ihre vorrangige Bedeutung zweifelsohne im Festsetzungsverfahren; sie gilt aber gleichermaßen im Rec...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VIII. Pflegeeltern und Pflegekinder (§ 15 Abs. 1 Nr. 8 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bezieht auch Personen in den Angehörigenbegriff mit ein, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder) und entspricht nicht vollständig der Regelung des Pflegekindbegriffs in § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Für...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Hinausschieben der Fälligkeit

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Häufig ist der Finanzbehörde die Möglichkeit eingeräumt, die Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis durch Verwaltungsakt zu modifizieren. So wird die Fälligkeit durch Stundung (§ 222 AO) oder Zahlungsaufschub (§ 223 AO) hinausgeschoben. Aussetzung der Vollziehung (§§ 361 AO, 69 FGO) soll nach BVerwG v. 27.10.1982, 3 C 6...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Günther, Festsetzungsfrist und Feststellungsfrist, AO-StB 2009, 9; von Wedelstädt, Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach Ablauf der Feststellungsfrist, AO-StB 2009, 238; von Wedelstädt, Korrektur von Feststellungsbescheiden ohne Eingriff in die Bestandskraft, AO-StB 2011, 83. S. Schrifttum zu § 179 AO und s. Schrifttum zu § 180 AO.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Verfahrensrechtliche Fragen beim Insolvenzverfahren, AO-StB 2004, 142; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 22; Bartone, Prozesskostenhilfe im finanzgerichtlichen Verfahren, AO-StB 2009, 150 (Teil 1), 180 (Teil 2); Balmes/Geuß, Prozesskostenhilfe [PKH] – Kommentierter Musterantrag für das finanzgerichtliche Ve...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Hardtke, "Förmliche Mitteilungen" nach einer Außenprüfung, AO-StB 2001, 79; Buse, Der Prüfungsbericht (§ 202 AO), AO-StB 2008, 50; ferner s. Schrifttum zu § 193 AO bis § 201 AO.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Loschelder, Wenn die Vollstreckung wegen Steuerschulden droht – Maßnahmen des Finanzamts und Gegenmaßnahmen des Beraters, AO-StB 2001, 281; Loschelder, Der Vollziehungsbeamte vor der Tür! – Antworten auf die sechs wichtigsten Fragen an den Steuerberater, AO-StB 2002, 62; Lemaire, Pfändungsschutz bei der Forderungspfändung, AO-StB 2004, 227; Lemaire, Pfändungsschutz bei der Sach...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Blesinger, Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens, wistra 1994, 48; Braun, Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren; der neue § 10 BpO, DStZ 2001, 320; Rolletschke, Verfahrenseinleitung auf Grund einer Selbstanzeige, wistra 2007, 89; Kemper, Der Anfangsverdacht in der Außenprüfung, StBp 2007, 263; Müller, Die Belehrung des Beschuldigten, AO-StB 2008, 305; Hentschel, Die Steuerf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 72 Zurücknahme der Klage

Schrifttum Bartone, Änderung von Steuerbescheiden im FG-Verfahren, AO-StB 2001, 56. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 72 FGO regelt die Klagerücknahme, die sich als Ausdruck der Dispositionsmaxime darstellt (s. Vor FGO Rz. 50). Ihrer Rechtsnatur nach ist sie eine prozessuale Willenserklärung, also eine Prozesshandlung, die einen eindeutigen Inhalt haben muss und bedingun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 58 Prozessfähigkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 58 FGO regelt die prozessuale Geschäftsfähigkeit (Prozessfähigkeit) und knüpft insoweit an die Geschäftsfähigkeit nach bürgerlichem Recht an (§ 58 Abs. 1 FGO). Das gilt gem. § 79 AO auch für die Fähigkeit, gegenüber den Finanzbehörden im Verwaltungsverfahren Willens- und Wissenserklärungen rechtswirksam abzugeben und entgegenzunehmen. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kruse, Über Vollverzinsung, FR 1988, 1; Siegert, Einzelfragen zur Vollverzinsung nach § 233a AO, DStR 2000, 46; Heuermann, Verzinsung nach § 233a AO 1977 bei Verlustrücktrag, StBp 2006, 384; Prinz, Der Erstattungsbetrag nach § 11 Abs. 2 AStG ist nicht zu verzinsen, StR 2006, 600; Maunz/Zugmaier, Erstattungszinsen für Steuervergütungsanspruch, DStR 2008, 2165; Bretz, Nichtabziehba...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Entscheidungen durch Allgemeinverfügung

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 348 Nr. 6 AO ist ein Einspruch gegen Allgemeinverfügungen nach § 172 Abs. 3 AO unstatthaft. Die Regelung verhindert überflüssigen Verwaltungsaufwand (Keß in Schwarz/Pahlke, § 348 AO Rz. 19).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Der Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, AO-StB 2004, 356; Bartone, Der Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis in der Insolvenz, AO-StB 2005, 155; Seer/Kiesen, Kein Vorbehalt der Nachprüfung für eigenständigen Billigkeitserweis, NWB 2013, 33; von Wedelstädt, Abschnittsbesteuerung, AO-StB 2013, 219. Ferner s. Schrifttum zu § 227 AO.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Jarosch, Die GbR im Finanzgerichts-Prozess, AO-StB 2001, 82; Voigt, Einspruchsbefugnis bei einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung, AO-StB 2002, 127; von Wedelstädt, Einspruchs- und Klagebefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden, AO-StB 2006, 230 (Teil 1) und 261 (Teil 2); Steinhauff, Systemwidrige Erstreckung der Ewigkeitstheorie auf Rechtsbeh...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Martens, Aufrechnung und Verrechnungsvertrag im Steuerrecht, StuW 1989, 69; von Feldmann, Die Aufrechnung im BGB und im Steuerrecht, DStR 1991, 222; Bultmann, Die Aufrechnung im Steuerrecht durch Umbuchungsmitteilungen der Finanzverwaltung, DStZ 1994, 174; App, Aufrechnungsbefugnis des Finanzamts nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, SteuerStud 2001, 68; Bartone, Die Aufrech...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Müller-Brühl, Die Legitimationsprüfung und andere Steuerthemen für Banken, 8. Aufl., Wiesbaden 1992; Carl/Klos, Inhalt und Reichweite der Kontenwahrheitspflicht nach § 154 AO als Grundlage der steuerlichen Mitwirkungspflicht der Kreditinstitute, DStZ 1995, 296; Bruschke, Kontenwahrheit und Haftung (§ 72 AO i. V. m. § 154 AO), StB 2010, 124; Gehm, Die Haftung bei Verletzung der ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Weinreuter, Der Steuerarrest (§§ 324 bis 326 AO), DStZ 2000, 162; Bruschke, Dinglicher Arrest im Steuerrecht, DStR 2003, 54; Tormöhlen, Der steuerliche Arrest, AO-StB 2009, 184; Bruschke, Abwehrmaßnahmen im Verfahren des dinglichen Arrestes nach der AO, AO-StB 2017, 179.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz: Änderung der Abgabenordnung, DB 1994, 9; Krabbe, Verständigungsverfahren, IStR 2002, 548; Leising, Die Klage auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens nach Art. 25 Abs. 2 OECD-MA, IStR 2002, 114; Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2. Aufl. 2017; Kramer, APA – Vorabverständigungsv...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 63 Passivlegitimation

Schrifttum Rozek, Verwirrspiel um § 78 VwGO? – Richtiger Klagegegner, passive Prozessführungsbefugnis und Passivlegitimation, JuS 2007, 601; Schellhammer, Zivilprozess, 15. Aufl. 2016. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 63 FGO stellt klar, wer im Klagensystem der FGO (§§ 40, 41 FGO) richtiger Beklagter i. S. von § 57 Nr. 2 FGO ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, welche öf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Elektronisches Dokument als Beweisgegenstand, § 87a Abs. 5 AO

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87a Abs. 5 Satz 1 AO stellt klar, dass auch elektronische Dokumente Gegenstand eines Beweises sein können. Dabei ist das Dokument selbst und nicht ein etwaiger Ausdruck maßgeblich. Dies wird durch die Regelung bestätigt, dass der Beweis durch Vorlage oder Übermittlung der Datei angetreten wird. Für den Fall, dass die Datei nicht im Be...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Allgemeines

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 165 Abs. 2 AO eröffnet in seinen Sätzen 1 und 2 zwei unterschiedliche Möglichkeiten der Aufhebung oder Änderung des Steuerbescheids, und zwar für den Fall, dass die Ungewissheit nicht beseitigt ist, bessere Erkenntnis der Finanzbehörde aber eine Anpassung der vorläufigen Regelung erfordert (Satz 1), und für den Fall, dass sie beseitig...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Fortgesetzte Verkürzung unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege (§ 370 Abs. 3 Nr. 4 AO)

Tz. 119 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nachgemachte Belege sind rechtswidrig (fälschlich) angefertigte Belege, während die Verfälschung einen rechtmäßigen Beleg voraussetzt, ihm jedoch rechtswidrig einen anderen Inhalt gibt (ihn verfälscht). Der Zweck kann darin liegen, dass über die Echtheit des Beleges getäuscht werden soll, oder dass der Anschein der Übereinstimmung zwis...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Unbillige Härte (§ 361 Abs. 2 Satz 2 2. HS AO)

Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollziehung soll ferner ausgesetzt werden, wenn sie für den Steuerpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte. Die unbillige Härte muss gerade darin liegen, dass der Verwaltungsakt noch vor seiner Unanfechtbarkeit vollzogen werden soll (BFH v. 11.12.1968, II B 51/69, BSt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Aufrechnungserklärung (§ 226 Abs. 1 AO i. V. m. § 388 BGB)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 388 BGB erfolgt die Aufrechnung durch einseitige, empfangsbedürftige Erklärung gegenüber dem Aufrechnungsgegner. Die Aufrechnungserklärung der Finanzbehörde ist in gleicher Weise wie die des Stpfl. eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung und kein Verwaltungsakt (BFH v. 26.07.2005, VII R 72/04, BStBl II 2006, 350; BFH v. 29.11....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Anordnung

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anordnung einer förmlichen Zustellung nach § 122 Abs. 5 AO stellt mangels eigenen Regelungsinhalts keinen Verwaltungsakt dar (BFH v. 16.03.2000, III R 19/99, BStBl II 2000, 520).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Dänzer-Vanotti, Die einseitige Erledigungserklärung des beklagten Finanzamts im finanzgerichtlichen Verfahren, StuW 1978, 158; Jost, Vorteilhaftigkeitsvergleich unter Kostengesichtspunkten, Klagerücknahme oder Hauptsachenerledigung, INF 1997, 709; Bartone, Änderung von Steuerbescheiden im FG-Verfahren, AO-StB 2001, 56; Gluth, Kostenüberlegungen bei Beendigung des Verfahrens, AO...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Fehlende Behördenbezeichnung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein schriftlicher oder elektronischer Steuerverwaltungsakt, der die erlassende Finanzbehörde nicht erkennen lässt, ist nichtig (§ 125 Abs. 2 Nr. 1 AO). Zum diesbezüglichen Erfordernis s. § 119 Abs. 3 AO.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Verfahrensrechtliche Fragen beim Insolvenzverfahren, AO-StB 2004, 142; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Gmach, Pflichten des Verfügungsberechtigten, DStZ 2001, 341; Meier, Zur Haftung für Steuerschulden einer GmbH bei faktischer Geschäftsführung durch den Gesellschafter, StW 2004, 107; Kaiser/Grimm, Ausweitung der steuerstrafrechtlichen Rechtsprechung zu § 35 AO, DStR 2014, 179; s. auch die Hinweise bei § 34 AO und bei § 69 AO.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Buciek, Bindende Erklärungen der Finanzverwaltung, DStZ 1999, 389; Borggreve, Auskünfte und Zusagen über Besteuerungsgrundlagen, AO-StB 2007, 77 (Teil I); AO-StB 2008, 108 (Teil II); Martin, Anrufungsauskunft nach § 42e EStG, NWB 2012, 3700; Geserich, Lohnsteueranrufungsauskunft nach § 42e EStG, NWB 2014, 1866; Hilbert, Die Lohnsteuer-Anrufungsauskunft nach § 24e EStG, NWB 2018,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kraemer, Kosten im Vollstreckungsverfahren, DStZ 1988, 515; Lemaire, Kostentragung nach Pfändungsmaßnahmen, AO-StB 2004, 377; Kranenberg, Vollstreckung von Vollstreckungskosten, AO-StB 2013, 121.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Holdorf-Habetha, Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung, DStR 1996, 1845; Kempe, Pfändungs- und Einziehungsverfügung der Finanzverwaltung, DStZ 2000, 253; Rolletschke, Die Ermessensfehlerhaftigkeit einer Kontenpfändung, DStZ 2000, 287; Bartone, Forderungspfändung und Übermaßverbot, AO-StB 2002, 397; Fritzsche, Die Pfändbarkeit offener Kreditlinie...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Zu den einzelnen Regelungen

1. Gegenstand, Umfang und Voraussetzungen (§ 1 VO) Tz. 37 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die gesonderte Feststellung soll sich zwar insbes. auf die Besteuerungsgrundlagen einkommensteuerpflichtiger oder körperschaftsteuerpflichtiger Einkünfte erstrecken, ist jedoch nicht darauf beschränkt, sondern kann auch (einzelne) tatsächliche und rechtliche Verhältnisse, die für die Ste...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Der Abrechnungsbescheid, AO-StB 2003, 340; Ripken, Abrechnungsbescheid als Mittel der Streitschlichtung, NWB F. 2, 8181 (24/2003); Eich, Der Abrechnungsbescheid, AO-StB 2004, 133.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

S. Schrifttum zu § 193 AO und s. Schrifttum zu § 196 AO.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Ruhen der Verjährung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verjährung ruht nach näherer Maßgabe des § 78b StGB. Sie ruht nach § 396 Abs. 3 AO auch im Fall der Aussetzung des Verfahrens. Im Fall des § 396 AO ruht auch die absolute Verjährung (s. Rz. 9 und § 396 AO Rz. 7).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Haritz, Renaissance der Gesellschafterhaftung nach § 74 AO, DStR 2012, 883; Mehl/Tetzlaff, Ausweitung der Haftung nach § 74 AO, NWB 2012, 2391; Dißars, Haftung des Eigentümers von Gegenständen nach § 74 AO, NWB 2013, 3763.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Einteilung der Steuern

Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die systematische Einteilung und Kategorisierung von Steuern kann unter den verschiedensten Gesichtspunkten erfolgen (ausführlich z. B. Drüen in Tipke/Kruse, § 3 AO Rz. 61 ff.; Neumann in Gosch, § 3 AO Rz. 36 ff.; Wernsmann in HHSp, § 3 AO Rz. 360 ff.). Im Rahmen der vorliegenden Kommentierung sollen nur diejenigen Kriterien genannt wer...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Schwöbel, Die Vertretenenhaftung nach § 70 AO. Gibt es einen neuen Anwendungsbereich der Vertretenenhaftung im Großhandel? StW 2006, 77; Fehsenfeld, Die Reichweite der Haftung des Vertretenen nach § 70 AO, DStZ 2012, 852; Bruschke, Haftungsfragen beim Rechnungssplitting, DStZ 2013, 831; Gehm, Die Haftung des Vertretenen gemäß § 70 AO – Risikoprofil in der Praxis, StBp 2015, 337.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Lemaire, Ärgernis Verspätungszuschlag, AO-StB 2002, 229; Loschelder, Rechtsschutz gegen Verspätungszuschläge, AO-StB 2002, 422; Bruschke, Der Verspätungszuschlag nach § 152 AO – Voraussetzungen und Abwehrmaßnahmen, DStZ 2007, 22; Jansen, Angriffsmöglichkeiten eines beibehaltenen Verspätungszuschlags im Änderungsbescheid – Alte und neue Rechtslage, DStR 2017, 1135.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 52b Elektronisch geführte Prozessakten

Schrifttum N. Fischer, Justiz-Kommunikation – Reform der Form?, DRiZ 2005, 90; Schwoerer, Die elektronische Justiz, Diss. Tübingen 2005; Viefhues, Das Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz, NJW 2005, 1009; Viefhues, Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz – Auswirkungen auf das finanzgerichtliche Verfahren, NWB Fach 19,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 144 Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Rechtsbehelfs

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 144 FGO muss das Gericht abweichend von § 143 FGO keine obligatorische Kostengrundentscheidung (s. § 143 FGO Rz. 1) treffen, wenn ein Rechtsbehelf in vollem Umfang zurückgenommen worden ist. Die materielle Gerichtskostenpflicht bei Rücknahme eines Rechtsbehelfs (bzw. eines Antrags) ergibt sich ohne Weiteres aus § 136 Abs. 2 FGO, s...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 122 Beteiligte am Revisionsverfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Am Revisionsverfahren nehmen nur diejenigen teil, die aufgrund von § 57 FGO am Klageverfahren beteiligt waren; sie werden mit der Einlegung der Revision eo ipso Beteiligte des Revisionsverfahrens. Maßgeblich ist die tatsächliche Beteiligung (BFH v. 04.12.2012, I B 72/12, BFH/NV 2013, 565; BFH v. 20.12.2013, IX R 33/12, BFH/NV 2014, 557),...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 10 Verfassung des Bundesfinanzhofs

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 10 Abs. 1 und Abs. 2 FGO legt fest, dass der BFH ebenso wie die FG ein in Senate gegliedertes Kollegialgericht ist. Die Bildung der Senate – zurzeit sind es elf – erfolgt durch die Justizverwaltung (BMJV; so auch Brandis in Tipke/Kruse, § 10 FGO Rz. 2; Sunder-Plassmann in HHSp, § 10 FGO Rz. 27). Dies ist kein Akt der Geschäftsverteilun...mehr