Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Säumniszuschläge verwirken, wenn festgesetzte oder angemeldete Steuern oder zurückzuzahlende Steuervergütungen bei Fälligkeit nicht entrichtet werden (Säumnis). I. Steuern Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Was Steuern sind, bestimmt § 3 Abs. 1 AO. Zu den Steuern gehören auch Rückforderungsansprüche wegen nicht geschuldeter Steuererstat...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Sachentscheidungsvoraussetzungen

1. Vorbemerkung Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Um eine Entscheidung in der Sache zu erlangen, muss der Kläger bestimmte formelle Voraussetzungen, die sog. Sachentscheidungsvoraussetzungen (Prozessvoraussetzungen) erfüllen. Sie haben eine Filterfunktion und sollen der Entlastung der FG dienen. Es soll vermieden werden, dass die FG mit unnötigen Verfahren belastet werde...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die Regelungen

I. Zuständigkeit nach § 20a Abs. 1 AO Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 20a Abs. 1 AO regelt die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung des Leistenden, wenn er im Inland keinen Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz hat. Abweichend von dem nach den §§ 19 und 20 AO zuständigen FA ist in diesen Fällen das FA nach § 21 Abs. 1 AO insbesondere unter Beachtung der UStZustV ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bekanntgabe

I. In angemessener Zeit Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Prüfungsanordnung sowie der voraussichtliche Prüfungsbeginn und die Namen der Prüfer sind dem von der Prüfung betroffenen Stpfl. angemessene Zeit vor Beginn der Prüfung bekannt zu geben (§ 197 Abs. 1 Satz 1 AO). Der Prüfungsbeginn muss nicht minutengenau angegeben werden, die taggenaue Angabe reicht (BFH v. 12....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Inanspruchnahme von Rechts- und Amtshilfe durch inländische Finanzbehörden Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 117 Abs. 1 AO regelt ausschließlich die Inanspruchnahme von zwischenstaatlicher Rechts- und Amtshilfe durch die inländischen Finanzbehörden. Die Regelung bedeutet eine Ausweitung der Befugnisse der Finanzbehörden, deren Tätigkeit ansonsten nur Auswirkungen inn...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerschulden durch Hingabe von Kunstgegenständen an Zahlungs statt erfüllt werden. Solange die Vermögensteuer nicht erhoben wird, ist der Anwendungsbereich der Vorschrift allerdings auf die den Ländern zufließende Erbschaftsteuer beschränkt (Korrespondenz mit der Kulturhoheit). Verhindert werden ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Gerichtliches Verfahren Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie schon die Überschrift der Vorschrift ("Prozesszinsen") deutlich macht, muss es sich – mit Ausnahme der aus Unionsrecht folgenden Zinsansprüche – um Beträge handeln, hinsichtlich deren beim FG eine Klage anhängig gemacht worden ist. Ohne Rechtshängigkeit im finanzgerichtlichen Verfahren (§ 66 FGO) fallen kein...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Durchführung der vorläufigen Steuerfestsetzung

I. Ermessen Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Steuer kann bei Vorliegen der Voraussetzungen vorläufig festgesetzt werden, gleichgültig, ob in einem erstmaligen oder in einem Änderungsbescheid. Es steht im Ermessen der Finanzbehörde, ob und inwieweit sie eine Steuer vorläufig festsetzt. In den Fällen des § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 2a und 3 AO ist der Ermessensspielrau...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Besonderheiten bei steuerberatenden Berufen

1. Ordnungsgemäße Büroorganisation Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Angehörigen steuerberatender Berufe – insbes. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, aber auch für die Verwaltung – hat die Rechtsprechung Grundsätze darüber entwickelt, unter welchen Voraussetzungen durch diese verursachte Fristversäumnisse entschuldbar sind (vg...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zweck der Vorschrift ist es, dem Stpfl. die Möglichkeit zu geben, die notwendigen sachlichen und zeitlichen Dispositionen zu treffen, die für eine reibungslose Durchführung der Außenprüfung erforderlich sind.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Der Zugang zum BVerfG

1. Verfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG i. V. m. §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG) Tz. 59 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 90 Abs. 1 BVerfGG ist jedermann berechtigt, gegen Grundrechtsverletzungen oder Verletzung der grundrechtsgleichen Rechte aus Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103, 104 GG durch Akte der öffentlichen Gewalt nach Erschöpfung des vorgesehenen Rechtsw...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Verfahrensregeln

I. Rechtliches Gehör und Begründungserfordernis Tz. 56 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Rahmen der Schätzung ist dem Stpfl. rechtliches Gehör zu gewähren (§ 91 AO). Ihm sind i. d. R. die Tatsachen, auf die die Schätzung gestützt wird und die ihm nicht bekannt sind wie z. B. auch ein Wechsel der Schätzungsmethode, vor Durchführung der Schätzung bekannt zu geben, damit er sic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen der Auskunftspflicht nach Abs. 1 bis 6

I. Die Auskunftspflichtigen Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auskunftspflichtig sind die Beteiligten und andere Personen. Die Auskunftspflicht trifft also natürliche und juristische Personen sowie nicht rechtsfähige Vereinigungen, Vermögensmassen, Behörden und Betriebe gewerblicher Art der Körperschaften des öffentlichen Rechts. Nicht natürliche Personen kommen ihrer Aus...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VII. Höhe der Gerichtskosten (§ 34 GKG)

1. Allgemeines Tz. 41 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe der Gerichtskosten bestimmt sich nach den erfüllten Gebührentatbeständen, die sich aus dem Kostenverzeichnis (nachstehend Rz. 42) ergeben, also nach der Anzahl der verwirklichten Gebühren (§ 3 Abs. 2 GKG). Der Wert der Gebühren richtet sich wiederum nach dem Streitwert (§§ 3 Abs. 1, 34 Abs. 1 Satz 1 GKG). Die Einz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die absoluten Revisionsgründe sind in § 119 Nr. 1 bis 6 FGO abschließend normiert, d. h. bei allen anderen Verfahrensmängeln kommt die in § 119 FGO enthaltene Vermutung, dass das Urteil auf der Verletzung des Verfahrensfehlers beruht, nicht zur Anwendung. I. Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Durchbrechungen des Grundsatzes der Unmittelbarkeit

1. Verwertung von Ergebnissen aus anderen Prozessen Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Verwertung der Ergebnisse aus anderen Prozessen gilt im Hinblick auf den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme Folgendes: Zeugenprotokolle aus anderen Verfahren können im Finanzprozess grds. als Urkundsbeweis im finanzgerichtlichen Verfahren verwertet werden, wenn die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Umfang der Außenprüfung

I. Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse (§ 194 Abs. 1 Satz 1 AO) Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Außenprüfung ist die Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl. (s. auch § 199 Abs. 1 AO), d. h. die Ermittlung und Beurteilung der steuerlich bedeutsamen Sachverhalte sowie die Überprüfung der Besteuerungsgrundlagen, um die Gleichmäßigkeit der Be...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Durchführung des Datenabrufs

I. Abrufbare Kontoinformationen Tz. 1a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zum zeitlichen Anwendungsbereich der verschiedenen Fassungen von § 93b Abs. 1a und Abs. 2 AO bis zum 31.12.2019 bzw. ab 01.01.2020 s. Art. 97 § 26 Abs. 3 EGAO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93b Abs. 1 AO stellt eine Verknüpfung mit den Stammdaten der Kreditinstitute (§ 1 Abs. 1 KWG) her, die von d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Inhalt der gerichtlichen Entscheidung

1. Spruchkompetenz Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Spruch in Verpflichtungssachen betrifft die Entscheidung sowohl über die Rechtswidrigkeit der erfolgten Ablehnung bzw. Unterlassung des Verwaltungsaktes (unselbstständige Anfechtungsklage) wie über die Verpflichtung der Behörde, den Verwaltungsakt vorzunehmen (mit der Anfechtungsklage verbundene Verpflichtungsklage)...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Bedingte Steuerschuld; nachträglicher Wegfall von Tatbestandsmerkmalen

I. Begriffliches; auflösend bedingte Rechtsgestaltungen, insbes. Steuerklauseln Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von bedingter Steuerschuld (oder -befreiung) ist hier nicht im Sinne eines rechtstechnischen Mittels die Rede, dessen sich der Gesetzgeber zur Sicherung steuerbegünstigter Zwecke bedient, etwa in Bezug auf Verwendungsarten verbrauchsteuerpflichtiger Waren (s....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Bekanntgabeerleichterungen

I. Mehrere Beteiligte (§ 122 Abs. 6 AO) Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 122 Abs. 6 AO können zusammengefasste Bescheide, soweit die Beteiligten (§ 78 AO) einverstanden sind, an einen Beteiligten mit Wirkung für und gegen andere Beteiligte bekannt gegeben werden. Die Vorschrift erfasst alle Steuerverwaltungsakte. Sie findet insbes. Anwendung bei zusammenveranlagt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Einlegung der Revision Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einmonatige Revisionsfrist (§ 120 Abs. 1 Satz 1 FGO) beginnt für jeden Beteiligten mit der Zustellung des vollständigen, d. h. mit Tatbestand und Entscheidungsgründen sowie den sonstigen in § 105 Abs. 2 FGO bezeichneten Bestandteilen versehenen Urteils. Ist ein Bevollmächtigter bestellt, ist an diesen zuzuste...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Inhalt der Revisionsbegründung

a) Revisionsanträge Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Begründung der Revision gehört die Erklärung, inwieweit das Urteil angefochten und dessen Aufhebung beantragt wird, die sog. Revisionsanträge (§ 120 Abs. 3 Nr. 1 FGO): Mit dem Antragserfordernis ist keine unnötige Formalisierung verknüpft; sondern sichergestellt, dass das Entscheidungsprogramm des Revisionsverfahren...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Grundsätze der Beweiswürdigung

I. Allgemeines Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der Beweiswürdigung sind die allgemeinen Denkgesetze, die anerkannten Regeln und Maßstäbe für die Beurteilung und Wertung tatsächlicher Verhältnisse und die Erkenntnismöglichkeiten zu beachten, die sich aus der Erfahrung des Lebens ergeben. Verstöße hiergegen machen die Tatsachenfeststellung fehlerhaft und stellen sich ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Ermessen

1. Entschließungsermessen Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus der Fassung des § 191 Abs. 1 AO, wonach der Haftungsschuldner durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden kann, ist zu entnehmen, dass der Erlass des Haftungsbescheids im pflichtgemäßen Ermessen (s. § 5 AO; Ausnahme: s. § 13c Abs. 2 Satz 2 UStG) des FA steht (h. M.: Loose in Tipke/Kruse, § 191 AO Rz. 3...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

I. Allgemeines Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuern werden nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO vom FA durch Steuerbescheid festgesetzt. Dabei ist die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ein nicht selbstständig anfechtbarer Teil des Steuerbescheids (§ 157 Abs. 2 AO). Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Davon abweichend werden nach § 179 Abs. 1 AO die Besteuerungsgrundlag...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Unwirksame Rechtsgeschäfte

I. Begriff und Anwendungsfälle Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 41 Abs. 1 AO befasst sich mit der steuerlichen Behandlung rechtlich unwirksamer (= nichtiger) oder anfechtbarer (= mit rückwirkender Kraft vernichtbarer; Ellenberger in Palandt § 119 BGB Rz. 2) Geschäfte. Nachdem § 40 AO für verbotene oder gegen die guten Sitten verstoßende und aus diesem Grunde regelmäßig...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Rechtsschutz gegen Schätzungsbescheide

1. Einspruchsverfahren Tz. 63 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schätzungsbescheide – Steuerbescheide wie Feststellungsbescheide – können mit dem Einspruch angefochten werden (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Dies gilt auch, wenn der Schätzungsbescheid nichtig ist. In der Abgabe der Steuererklärung, die zu einer niedrigeren Steuer führt, innerhalb der Einspruchsfrist ist ein Einspruch u...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Form und Inhalt der Auskunft

a) Grundsatz: Formfreie Auskunftserteilung Tz. 15a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Gesetzgeber lässt dem Auskunftspflichtigen grundsätzlich freie Hand in Bezug auf die Form, in der er die Auskunft geben will (§ 93 Abs. 4 Satz 1AO), d. h. er kann die Auskunft schriftlich, elektronisch, mündlich oder fernmündlich erteilen. Bei elektronischer Auskunftserteilung reicht eine Ü...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Sachlicher Umfang der Außenprüfung

1. Allgemeines (§ 194 Abs. 1 Satz 2 AO) Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 194 Abs. 1 Satz 2 AO bleibt es grundsätzlich der Finanzbehörde überlassen, auf welche Steuerarten, Besteuerungszeiträume oder abgegrenzte Sachverhalte sie die Außenprüfung erstrecken will. Sie ist dabei auch bei Kleinstbetrieben nicht an einen bestimmten Prüfungsturnus oder Prüfungsrhythmus g...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift billigt in Abs. 1 den Angehörigen eines Beteiligten ein Auskunftsverweigerungsrecht zu. Dieses zieht das in Abs. 2 geregelte Eidesverweigerungsrecht nach sich. Die Vorschrift trägt dem Interessenkonflikt zwischen der Notwendigkeit der Sachaufklärung im Besteuerungsverfahren einerseits und dem familiären Treue- und Näheverh...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Nichtrechtsfähige Vereine u. Ä.

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hinsichtlich der Steuerrechtsfähigkeit von nichtrechtsfähigen Vereinen s. § 54 BGB, wegen der Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen des privaten Rechts s. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unrichtige oder unvollständige Angaben über steuererhebliche Tatsachen

Schrifttum Janovsky, Die Strafbarkeit des illegalen Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Spriegel, Umfang und Erklärungsinhalt von steuerlichen Tatsachenangaben, wistra 1998, 241; Dörn, Hinweispflicht bei Abweichen von der Rechtsansicht der Finanzverwaltung? wistra 2000, 334; Jarke, Zur Bedeutung des Kenntnisstandes der Finanzverwaltung für den Tatbestand der Steuerhinterziehung, wis...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Abgrenzung zu anderen öffentlich-rechtlichen Abgaben

I. Vorzugslasten (Beiträge/Gebühren) 1. Gebühren Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nicht unter den Steuerbegriff fallen die Gebühren. Dabei handelt es sich um Geldleistungen, die als konkrete Gegenleistung für die Inanspruchnahme einer besonderen Leistung – Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit – der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die Benutzung öffentlicher Einr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Telekommunikationsüberwachung

Schrifttum Buse/Bohnert, Steuerstrafrechtliche Änderungen zur Bekämpfung des Umsatz- und Verbrauchsteuerbetrugs, NJW 2008, 618 Tz. 14a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG v. 21.12.2007 (BGBl I 2007, 3150) sind die Straftaten nach § 370 A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Verfahrensgrundsätze

1. Amtliche Ermittlungspflicht; Bindung an das Klagebegehren (Dispositionsmaxime) Tz. 50 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Verfahren vor den FG wird vom Amtsermittlungsgrundsatz (Untersuchungsgrundsatz) getragen. Die Untersuchung der für die Entscheidung maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse ist Aufgabe des Gerichtes (§ 76 FGO); dieses bestimmt auch, ob un...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Rechtsbehelfe

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auf die Ausführungen zu Rz. 3, 8a, 9 und 10 a. E. wird verwiesen.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Schuster Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremden Grund und Boden, DStZ 2003, 369; Hensgen, Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, NJW 2004, 264; Söffing/Jordan, Nießbrauch an einen Mitunternehmeranteil, BB 2004, 353; Englisch, Wirtschaftliches Eigentum beim Kauf girosammelverwahrter Aktien, FR 2010, 1023; Bruns, Gibt es eine Vervielfachung des...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft Form und Inhalt des Aufteilungsbescheids.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Rechtswidrige Ermessensentscheidung Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Ermessensentscheidung ist rechtswidrig, wenn die im Gesetz oder in einer tatsächlich angewandten, gesetzeskonformen Ermessensrichtlinie (s. dazu BFH v. 28.11.2016, GrS 1/15, BStBl II 2017, 393) gezogenen Grenzen verletzt bzw. die Voraussetzungen nicht beachtet sind, von deren Gegebensein das Gese...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Auswahlermessen

1. Ermessensgrenzen Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe des festzusetzenden Verspätungszuschlags ist doppelt begrenzt. Er darf höchstens 10 % der festgesetzten Steuer (und nicht des "Zahlbetrages", BFH v. 19.11.2013, XI B 50/13, BFH/NV 2014, 295) oder des festgesetzten Messbetrags und zudem höchstens 25 000 EUR betragen (§ 152 Abs. 2 Satz 1 AO). In Verfahren über ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht den §§ 808, 809 ZPO. S. Abschn. 35 VollstrA und Abschn. 32 VollzA.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Gerichtliches Verfahren

1. Umfang der gerichtlichen Überprüfung von Ermessensentscheidungen Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 102 Satz 1 FGO überprüft das FG Ermessensentscheidungen der Finanzbehörden, ob der Ermessensverwaltungsakt (bei Anfechtungsklagen, § 40 Abs. 1 1. Alt. FGO) oder die Ablehnung bzw. Unterlassung eines Verwaltungsakts (bei Verpflichtungsklagen, § 40 Abs. 1 2. Alt. F...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Zustimmung der Behörde

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zulässigkeit der Sprungklage ist gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 FGO von der (rechtzeitigen) Zustimmung der zuständigen Behörde abhängig. I. Rechtsnatur der Zustimmung Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zustimmungserklärung ist Prozesshandlung, d. h. sie ist bedingungsfeindlich und unwiderruflich (s. Vor § 40 FGO Rz. 5 und 8). Ob die Be...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Besonderheiten im Gemeinschaftsrecht

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Art. 114 UZK enthält für Einfuhr- und Ausfuhrabgabenbeträge eine eigenständige und vorrangige Regelung für die Erhebung von Verzugszinsen (zu den Einzelheiten s. Deimel in HHSp., Art. 114 UZK Rz. 1 ff.).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Einziehung

I. Allgemeines Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der in § 375 Abs. 2 AO behandelten Einziehung von Gegenständen, auf die sich die Tat bezieht, und von Beförderungsmitteln, die zur Tat benutzt worden sind, kommt im Bereich der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (s. § 3 Abs. 3 AO und Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK; Zölle, EWG-Abschöpfungen, Einfuhrumsatzsteuer) und der Verbrauchsteuern ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Begründung der Revision

1. Begründungsfrist Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die vom FG zugelassene Revision muss innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils schriftlich begründet werden (zur Schriftform und zum elektronischen Rechtsverkehr s. § 64 FGO Rz. 2 und Erläuterungen s. § 52a FGO). Die Begründung ist – wie die Revision selbst – beim BFH (nicht beim FG!) einzure...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Pflichtwidriges Verschweigen steuererheblicher Tatsachen

Schrifttum Ulsamer/Müller, Strafrechtliche Konsequenzen der Entscheidung des BVerfG zur Vermögensteuer, wistra 1998, 1; Janovsky, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Grams, Strafrechtliche Beurteilung der Umsatzsteuerhinterziehung, UR 1999, 476; Bender, Ist der Zigarettenschmuggel seit dem 4. März 2004 straffrei? wistra 2004, 368; M...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtsschutz

Tz. 14a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Umfang der Außenprüfung wird durch die Prüfungsanordnung bestimmt, gegen die der Stpfl. Einspruch einlegen und ggf. Aussetzung der Vollziehung beantragen kann.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Eigentümergleiche Herrschaft (wirtschaftliches Eigentum)

I. Allgemeines Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 39 AO geht in Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 davon aus, dass das zivilrechtliche Eigentum als Berechtigung zur vollen Sachherrschaft und die tatsächliche Ausübung dieser Sachherrschaft auseinander fallen können. Der Eigentümer im Rechtssinn muss also nicht notwendig auch der Inhaber der tatsächlichen Herrschaftsgewalt sein. Die Red...mehr