Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Zulässigkeitsvoraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der BFH als Rechtsmittelgericht hat die Voraussetzungen der Zulässigkeit des Rechtsmittels von Amts wegen zu prüfen (s. § 124 FGO). I. Statthaftigkeit Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Rechtsmittel ist statthaft, wenn es gegen die angegriffene Entscheidung überhaupt stattfindet (s. § 124 FGO Rz. 1) und wenn es von einer Person eing...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Durchführung der Beweiserhebung

1. Ort der Urkundsvorlage Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist das Vorlageverlangen nach den § 97 Abs. 1 AO zulässig, sind die Urkunden grundsätzlich an Amtsstelle vorzulegen (§ 97 Abs. 2 Satz 1 AO). Die Vorlage kann durch Übergabe der Unterlagen oder durch deren Übersendung erfolgen. Der Stpfl. hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass die Prüfung der vorgelegten Unterlage...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Verfahrensfragen

I. Rechtsschutz Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach der Rechtsprechung des BFH kann (nur) im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Steuerbescheid, mit dem Konsequenzen aus der Nichtbenennung des Empfängers bzw. Gläubigers gezogen wurden, die Rechtmäßigkeit des Empfängerverlangens überprüft werden (s. Rz. 13; BFH v. 11.07.2013, IV R 27/09, BStBl II 2013, 989 m. w. N.). Im f...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Voraussetzungen

1. Für die Vergangenheit geprüft und im Prüfungsbericht dargestellt Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Sachverhalt muss für die Vergangenheit geprüft und im Prüfungsbericht dargestellt sein; die Darstellung soll daher umfassend erfolgen (§ 12 BpO). Da er Gegenstand der Prüfung gewesen sein muss, kann der Stpfl. verlangen, dass ein Sachverhalt, für den er eine verbindli...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Mahnung ist eine Erinnerung an den Vollstreckungsschuldner, dass eine Steuerforderung trotz Fälligkeit noch nicht erfüllt worden ist. Sie ist systematisch der Zwangsvollstreckung vorgelagert und noch kein Teil der Zwangsvollstreckung selbst.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Der Kostenansatz (§ 19 GKG)

1. Allgemeines Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die förmliche Entscheidung über die zu zahlenden Gerichtskosten nennt man Kostenansatz. Er ist sowohl von der Kostengrundentscheidung (Entscheidung über die Kostentragungspflicht nach §§ 135ff. FGO) als auch von der Entscheidung über die Höhe der zu erstattenden Aufwendungen der Beteiligten (Kostenfestsetzung), die der Urk...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Merkmale des gewöhnlichen Aufenthalts

1. Tatsächliche Gestaltung Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts knüpft an die äußeren Begleitumstände an, unter denen sich jemand an einem Ort oder in einem Gebiet aufhält. Diese müssen darauf schließen lassen, dass der Aufenthalt nicht nur vorübergehend besteht, sondern auf eine gewisse Dauer angelegt ist. Wie beim Wohnsitz entscheid...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Arten der Auskunftsleistung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Gesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Arten der Amtshilfe Auskünfte auf Ersuchen, spontane Auskünfte und automatische Auskünfte, Zustellungsersuchen. a) Auskünfte auf Ersuchen Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Gesetz unterscheidet zwischen Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten (§ 4) und Ersuchen an andere Mitgliedstaaten (§ ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Rechtsbehelfe

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die im Rahmen der Kassen-Nachschau erlassenen Verwaltungsakte, d. h. gegen konkrete Aufforderungen zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen, ist der Einspruch gegeben. Gleiches gilt für die Mitteilung über den Übergang zu einer Außenprüfung. Bloßes schlichtes Verwaltungshandeln (Betreten des Grundstücks) ohne besondere Auf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Geltungsbereich

I. Unmittelbarer Anwendungsbereich Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschriften gelten nur für die Vollstreckung von Ansprüchen des Steuergläubigers. Für Ansprüche des Stpfl. gegen den Fiskus gelten die Vorschriften des Sechsten Teils der AO nicht. Der Stpfl. kann seine Ansprüche erst nach gerichtlicher Feststellung nach Maßgabe des Achten Buchs der ZPO beitreiben (...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile (für sich oder einen anderen)

Schrifttum Müller, Das Erlangen nicht gerechtfertigter Steuervorteile, DStZ 2001, 613; Jope, Steuerhinterziehung im Feststellungsverfahren, DStZ 2009, 247; Blesinger, Grundlagenbescheide als Gegenstand einer Steuerhinterziehung? wistra 2009, 294; Pflaum, Strafrechtliche Gesichtspunkte der Begünstigung nicht entnommener Gewinne, § 34a EStG, wistra 2012, 205; Gehm, Steuerhinterzie...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Auskünfte auf Ersuchen

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Gesetz unterscheidet zwischen Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten (§ 4) und Ersuchen an andere Mitgliedstaaten (§ 6). aa) Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 4 Abs. 1 EUAHiG bestimmt, dass die zuständige Finanzbehörde die in Ersuchen anderer Mitgliedstaaten gestellten Fragen beantwortet, die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Allgemeine Mitwirkungspflicht, § 90 Abs. 1 AO Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 1 Satz 1 AO verpflichtet die Beteiligten zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts. Beteiligte sind in aller Regel die Stpfl., die einen Besteuerungstatbestand verwirklicht haben. Die Mitwirkungspflicht beschränkt sich auf den Sachverhalt, die Stpfl. sind demnach nicht ve...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Wolf/Müller, Nebenpflichtenkanon bei der Forderungspfändung, NJW 2004, 1775; Busch/Kranenberg, Abtretung von Steuererstattungsansprüchen in der Insolvenz, NWB 2010, 824, 893.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Voraussetzungen des Vorbehalts der Nachprüfung

I. "Nicht abschließend geprüft" Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einzige Voraussetzung für den Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Abs. 1 Satz 1 AO ist, dass der Steuerfall noch nicht abschließend geprüft ist. Unter Prüfung ist jegliche Prüfung im Rahmen der Ermittlungen nicht nur hinsichtlich des Sachverhalts, sondern auch hinsichtlich der rechtlichen Würdigung des Sac...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Zusagen und Auskünfte der Finanzbehörde

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die AO regelt verbindliche Zusagen oder ähnliche Rechtsinstitute in § 89 Abs. 2 AO mit der allgemeinen verbindlichen Auskunft (s. Rz. 2) und in §§ 204ff. AO mit der verbindlichen Zusage aufgrund einer Außenprüfung. Sonderfälle außerhalb der AO geregelter verbindlicher Auskünfte sind die Anrufungsauskunft nach § 42e EStG auf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Kompensations- bzw. Vorteilsausgleichsverbot

Schrifttum Lilje/Müller, Ansparrücklage versus Kompensationsverbot, wistra 2001, 205; Meine, Der Irrtum über das Kompensationsverbot, wistra 2002, 361; Menke, Die Bedeutung des sog. Kompensationsverbots in § 370 AO, wistra 2005, 125; Menke, Folgen des unterlassenen Vorsteuerabzugs bei gleichzeitiger Hinterziehung von Umsatzsteuer, wistra 2006, 167; Beyer, Steuerstrafrechtliches K...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Seer, Der Einsatz von Prüfungsbeamten durch das FG – Zulässigkeit und Grenzen der Delegation richterlicher Sachaufklärung auf nichtrichterliche Personen, Diss. Köln 1992, Berlin 1993; Schellhammer, Zivilprozess, 15. Aufl. 2016.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Durchführung des Widerrufs

I. Wirkung des Widerrufs Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Widerruf eines sonstigen Verwaltungsakts wirkt nur für die Zukunft (§ 131 Abs. 3 AO). Der widerrufene Verwaltungsakt wird mit dem Wirksamwerden des Widerrufs unwirksam (§ 124 Abs. 2 AO). Die Behörde kann nach ihrem Ermessen für das Unwirksamwerden auch einen späteren Zeitpunkt bestimmen (§ 131 Abs. 3 AO). Auf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Zulässigkeit des Verfahrens Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 94 Abs. 1 Satz 1 AO ist Voraussetzung für die Zulässigkeit des Verfahrens, dass die Finanzbehörde die Beeidigung entweder mit Rücksicht auf die Bedeutung der Auskunft oder zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Auskunft für geboten hält. Die besondere Bedeutung der Auskunft kann z. B. darin liegen, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Einzelfälle der Ablaufhemmung

I. Höhere Gewalt (§ 171 Abs. 1 AO) Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 171 Abs. 1 AO läuft die Festsetzungsfrist nicht ab, solange die Steuerfestsetzung wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten sechs Monate des Fristlaufes nicht erfolgen kann. Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Höhere Gewalt sind alle von außen eintretende Ereignisse, die auch bei Anwendung der ä...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Friedrich, Bürgschaften für Steuerschulden, StuW 1979, 259; Birkholz, Die Bürgschaft und die Stellung des Bürgen im Steuerrecht, DStZ 1980, 48; Mösbauer, Die Bürgschaft – das vertragliche Sicherungsmittel für gegenwärtige und zukünftige Steuerforderungen, BB 1988, 671.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. In der Vorschrift aufgeführte Erlöschenstatbestände

I. Zahlung (§§ 224, 224a, 225 AO) Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zahlung i. S. der Vorschrift ist ein im Wesentlichen nach privat-rechtlichen Vorschriften zu beurteilender Vorgang aus öffentlich-rechtlichem Grund und mit öffentlich-rechtlicher Wirkung (BFH v. 10.11.1987, VII R 171/84, BStBl II 1988, 41). Die §§ 224, 225 AO betreffen die Modalitäten der Zahlung. Die Erf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift hat den Schutz Dritter zum Ziel, deren Rechte durch die Zwangsvollstreckung gegen den Vollstreckungsschuldner betroffen sind. Sie regelt, in welchen Fällen und in welcher Form der Dritte Einwendungen gegen die Vollstreckung erheben kann. S. Abschn. 13 VollstrA.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Statthaftigkeit der Beschwerde Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beschwerde an den BFH ist das gegen Entscheidungen der FG, die nicht Urteile oder Gerichtsbescheide (§ 90a FGO) sind, gegebene Rechtsmittel, über das durch Beschluss im schriftlichen Verfahren entschieden wird. Jedoch ist es dem BFH unverwehrt, seine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung zu erl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Kassation ohne Selbstentscheidung

1. Isolierte Aufhebung von Verwaltungsakt und Einspruchsentscheidung a) Allgemeines Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine gegenüber § 100 Abs. 2 FGO vorrangige Rückkehr zum Kassationsprinzip enthält § 100 Abs. 3 FGO. Die Vorschrift soll dem Finanzgericht die Möglichkeit eröffnen, einer Finanzbehörde, die ihrer Ermittlungspflicht nicht nachkommt, weitere Ermittlungen aufz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Vorabentscheidung über den Grund Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vorabentscheidungen über den Grund des Klageanspruchs können nach § 99 Abs. 1 FGO – ohne dass es der Zustimmung der Beteiligten bedarf – ergehen, wenn sowohl über den Grund wie über den Betrag gestritten wird, der Streit über den Grund, nicht aber auch über den Betrag, spruchreif ist und ein Interesse b...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IX. Rechtsbehelfe

Tz. 102 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vgl. Rz 34.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Leistungsgebot als Vollstreckbarkeitsvoraussetzung Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 254 Abs. 1 Satz 1 AO stellt den Grundsatz auf, dass die Vollstreckung erst beginnen darf, wenn die Leistung fällig ist und der Vollstreckungsschuldner zur Leistung, Duldung oder Unterlassung aufgefordert worden ist und seit der Aufforderung mindestens eine Woche verstrichen ist. Tz. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Fiktion des gewöhnlichen Inlandsaufenthaltes

a) Regelfall (§ 9 Satz 2 AO) Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wer sich mehr als sechs Monate zeitlich zusammenhängend im Inland aufhält, hat unwiderlegbar im Inland seinen gewöhnlichen Aufenthalt. Unabhängig von den evtl. bei Beginn des Aufenthalts gehegten Absichten, gilt mit dem Überschreiten der Sechsmonatsfrist der Aufenthalt rückwirkend, d. h. also von Anfang an al...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Entscheidung bei unzulässiger Revision Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unzulässig ist die Revision, wenn entweder dieses Rechtsmittel gegen die angefochtene Entscheidung nicht stattfindet, sie also nicht statthaft ist, oder die Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt sind (s. § 124 FGO), oder sie von einer Person eingelegt wird, die am Verfahren über die angefocht...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Voraussetzungen des Verzichts

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Einspruchsverzicht ist nur dann zulässig, wenn ein Verwaltungsakt erlassen oder eine Steueranmeldung abgegeben wurde und kein Rechtsbehelfsverfahren dagegen anhängig ist. Die Verzichtserklärung muss wirksam abgegeben worden sein, insbes. muss sie auf einer freien Willensentschließung des Erklärenden beruhen. I. Wirksame Verzichtserklä...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Voraussetzungen des Zinsanspruchs

1. Aussetzung der Vollziehung Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundvoraussetzung für die Entstehung von Aussetzungszinsen ist die Aussetzung des mit dem Einspruch oder der Anfechtungsklage angefochtenen Verwaltungsaktes i. S. des § 237 Abs. 1 Satz 1 AO. Eine Aussetzung setzt also stets einen den Stpfl. belastenden Verwaltungsakts und einen entsprechenden Rechtsbehelf v...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Kategorien von Steuerverwaltungsakten

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verwaltungsakte lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien einteilen. Die wichtigsten, im Steuerrecht gebräuchlichsten Einteilungen sind folgende: I. Deklaratorische und konstitutive Steuerverwaltungsakte Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Deklaratorisch (rechtsfeststellend = rechtsbeständig) ist ein Verwaltungsakt, der lediglich fo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Festsetzung durch Verwaltungsakt Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Diese in § 239 Abs. 1 Satz 1 AO angeordnete entsprechende Anwendung hat zur Folge, dass Zinsen durch schriftlichen Verwaltungsakt (§ 157 Abs. 1 Satz 1 AO) festzusetzen sind, dessen Inhalt sich entsprechend § 157 Abs. 1 Satz 2 AO bestimmt. Hiernach muss die Zinsfestsetzung den zu verzinsenden Schuldbetra...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Diese Unbilligkeit kann auf sachlichen oder persönlichen Gründen beruhen. I. Unbilligkeit aus sachlichen Gründen Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Unbilligkeit liegt in ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Vollstreckungsverbot gegen Bund oder Land Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 255 Abs. 1 Satz 1 AO verbietet die Vollstreckung gegen den Bund oder ein Land. Rz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Bund und die Länder ist auch die förmliche Androhung von Zwangsmitteln i. S. des § 332 AO nicht zulässig, weil es sich dabei um die Androhung einer unzulässigen Maßnah...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Begriff der Amtshilfe Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Amtshilfe i. S. von § 111 Abs. 1 AO versteht man die Hilfeleistung in der Weise, dass die ersuchende Behörde Herrin des Verfahrens bleibt, die ersuchte Behörde ihr aber bei der Erfüllung derjenigen Aufgaben, zu der nach den Bestimmungen über die sachliche und örtliche Zuständigkeit allein die ersuchende Behö...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestand

I. Verständigungsvereinbarung Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verständigungsverfahren (vgl. Art. 25 OECD-MA) dienen der Beseitigung von Konflikten, die zwischen völkerrechtlichen Abkommen über die Besteuerung und nationalem Steuerrecht auftreten können. Das Verständigungsverfahren, dessen Rechtsgrundlage die Verständigungsklauseln in DBA sind, ist ein zwischenstaatliche...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Früchte auf dem Halm Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Früchte i. S. der Vorschrift sind nur solche Erzeugnisse des Grund und Bodens, die in wiederkehrenden Abständen (nach Eintritt der Reife, s. § 294 Abs. 1 Satz 2 AO) geerntet zu werden pflegen (s. § 99 Abs. 1 BGB). Kohle, Torf, Steine, Holz usw. fallen daher nicht unter die Vorschrift. II. Zeitpunkt der Pfändung Rz. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Entstehung der Stundungszinsen Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 234 Abs. 1 Satz 1 AO setzt eine gewährte Stundung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis voraus. Unerheblich ist, ob die Stundung auf einer Ermessensentscheidung nach § 222 beruhte oder ob ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Stundung bestand (BFH v. 16.10.1991, I R 145/90, BStBl II 1992, 321...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemein

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht; die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Voraussetzungen der Aussetzung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Neben dem Vorliegen materieller Aussetzungsgründe ist zunächst zu prüfen, ob eine Aussetzung verfahrensrechtlich zulässig ist. Voraussetzung dafür ist ein schwebender Rechtsbehelf. Wird ein Antrag auf AdV gestellt, muss eine entsprechende Antragsbefugnis vorliegen. I. Einspruchsverfahren Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Ve...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Verhältnismäßigkeit Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie bei jeder Vollstreckungsmaßnahme muss die Vollstreckungsbehörde auch beim Erlass von Pfändungs- und Einziehungsverfügungen nach §§ 309, 314 AO den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (BFH v. 24.09.1991, VII R 34/90, BStBl II 1992, 57; BFH v. 11.12.1990, VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787; FG Hessen v. 23.10.20...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Beginn des Zinslaufs 1. Regelmäßiger Beginn des Zinslaufs Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Zinslauf bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Beginn der Verzinsung und deren Ende. Nach § 233a Abs. 2 Satz 1 AO beginnt der Zinslauf grundsätzlich mit dem Ablauf der Karenzfrist von 15 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist. Auf die unterschi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Vollstreckung gegen andere juristische Personen

Rz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im übrigen ist die Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Staatsaufsicht unterliegen, gemäß § 255 Abs. 1 Satz 2 AO nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde zulässig, der die juristische Person, gegen die vollstreckt werden soll, unterstellt ist. Erweist sich die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen a...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / i) Rechtsprechung

Tz. 56 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Leistungs- und Feststellungsurteile ändern eine Tatsachenlage nicht, sondern klären diese. Sie können daher kein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO darstellen (BFH v. 08.08.2002, II B 157/01, BFH/NV 2002, 1548). Tz. 57 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gestaltungsurteile hingegen können steuerlich zurückwirken, w...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verpflichteter Personenkreis

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 141 AO erfasst Stpfl., die mit ihrer Tätigkeit i. S. der einkommensteuerrechtlichen Vorschriften Einkünfte aus Gewerbebetrieb (gewerbliche Unternehmer) oder solche aus Land- und Forstwirtschaft erzielen, insbes. auch als Pächter oder Nießbraucher. Einkünfte aus anderen Einkunftsarten, z. B. aus freiberuflicher Tätigkeit, begründen kein...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Sicherheitsleistung

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 AdV und deren Aufhebung können von Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden (§ 69 Abs. 3 Satz 1 2. HS i. V. m. Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 3 FGO). Dies gilt auch dann, wenn die Gewährung der AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts erfolgt, ohne dass ein für den Antragsteller günstiger Proz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Einbezogene Unternehmen

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach Abs. 1 hat ein inländisches Unternehmen einen länderbezogenen Bericht aufzustellen, wenn es sowohl einen Konzernabschluss aufzustellen hat, der mindestens ein ausländisches Unternehmen umfasst, und zugleich im Jahresabschluss konsolidierte Umsatzerlöse von mehr als 750 Mio. Euro auswiesen werden. Wann ein Konzernabschluss aufzustell...mehr