Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.5.2 Verhältnis zu § 42 AO

Rz. 29 Durch die Rechtsprechung des BFH war das Verhältnis von § 42 AO zur Hinzurechnungsbesteuerung bis zur Neufassung des § 42 Abs. 1 S. 2 AO im Jahr 2008 weitgehend geklärt.[1] Der BFH räumte der Anwendung des § 42 AO 1977 bei der Beurteilung niedrig besteuerter ausländischer Basisgesellschaften aus logischen Gründen Vorrang vor der Anwendung der §§ 7 ff. AStG ein.[2] Rz....mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Aufzeichnungspflichten nach § 90 Abs. 3 AO (Abs. 3)

(3) In den Aufzeichnungen, die nach § 90 Absatz 3 der Abgabenordnung auf Anforderung zu erstellen und vorzulegen sind, sind auch darzulegenmehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.5.5 Verhältnis zur allgemeinen Missbrauchsnorm § 42 AO

Rz. 151 Im Grundsatz wurde ursprünglich die Auffassung vertreten, dass § 42 AO denklogisch der Hinzurechnungsbesteuerung vorgeht.[1] Dies basiert auf dem Grundgedanken, dass (i. S. d. Basisgesellschaftsrechtsprechung des BFH) § 42 AO die Einkünftezurechnung tangiert, d. h. die Einkünfte werden von der potenziellen ausländischen Zwischengesellschaft auf deren Gesellschafter „...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.5.3 Verhältnis zu §§ 90 ff. AO

Rz. 29 Bei § 17 Abs. 1 AStG besteht mit den §§ 90 ff. AO eine weitgehende inhaltliche Überschneidung. Gleichwohl ist § 17 Abs. 1 AStG durch seinen inhaltlich engeren Tatbestand nicht rein deklaratorischer Natur. Vielmehr gibt er konkrete Anwendungsvoraussetzungen und -beispiele vor. Andernfalls hätte der Gesetzgeber die Nr. 1 und 2 des § 17 Abs. 1 S. 2 AStG nicht zuletzt geä...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.4.1 Allgemeine Zuständigkeitsregelung nach § 19 AO

Rz. 481 Für die Zuständigkeit, Festsetzung und Erhebung der Einkommensteuer, zu der auch die Wegzugssteuer gehört, gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften in § 19 AO. Die Zuständigkeit richtet sich danach, ob der Stpfl. unbeschränkt (§ 19 Abs. 1 AO) oder beschränkt steuerpflichtig ist (§ 19 Abs. 2 AO). Maßgeblich sind dabei stets die Verhältnisse im Zeitpunkt des V...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.2 Allgemeine Mitwirkungspflichten (§ 90 Abs. 1 AO)

Rz. 358 Die Pflicht zur Mitwirkung gemäß § 90 Abs. 1 S. 1 AO bezieht sich vorrangig auf die Aufklärung des (inländischen) Sachverhalts und wird durch die nachfolgenden Paragrafen (s. §§ 93 bis 100 AO) näher ausgeführt. Der Steuerpflichtige kommt seiner Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 1 S. 2 AO nach, indem er alle relevanten Tatsachen "vollständig" und "wahrheitsgemäß" offe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / j) Verhältnis zu den Vorschriften der AO

Rz. 38 [Autor/Stand] Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten. § 1 ist eine materielle Einkünfteberichtigungsvorschrift. Berührungspunkte ergeben sich zwischen § 1 und den erweiterten Mitwirkungspflichten im Kontext der Verrechnungspreisermittlung und -dokumentation. Im Ausgangspunkt ermittelt die Finanzbehörde gem. § 88 Abs. 1 Satz 1 AO den Sachverhalt von Amts wegen. Tatsäc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.5.2 § 162 Abs. 1 AO

Rz. 409 Nach § 162 Abs. 1 S. 1 AO müssen die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden, wenn die Finanzbehörde nicht in der Lage ist, diese zu ermitteln oder zu berechnen. Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 AO sind dabei alle relevanten Umstände, die für die Schätzung bedeutsam sind, in Betracht zu ziehen. Eine Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß § 90 Abs. 1 und Abs. 2 AO oder ei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4.4 § 90 Abs. 4 AO

Rz. 401 Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 ist gemäß § 90 Abs. 4 Sätze 2 und 3 AO die vollständige Vorlage aller Verrechnungspreisdokumentationen innerhalb von 30 Tagen nach der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung vorgesehen. Diese Neuregelung ist Teil der Reformen des sog. DAC-7-Gesetzes [1], durch das eine Modernisierung (insbes. Beschleunigung) der deutschen Betriebsprüfungen ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.4.2.2 Feststellungsfrist (§§ 169 ff. AO)

Rz. 538 Der Verweis in § 18 Abs. 1 S. 4 AStG führt auch zur entsprechenden Anwendung von § 181 Abs. 1 S. 1 AO für den Fristbeginn sowie die §§ 169 ff. AO im Hinblick auf die Feststellungsverjährung im Rahmen des Feststellungsverfahrens. [1] D.h. auch hier beträgt die Feststellungsfrist gem. § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO regelmäßig 4 Jahre und beginnt nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.4.2.3 Gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter (§ 183 AO)

Rz. 551 Die an der ausländischen Gesellschaft beteiligten Stpfl. müssen einen gemeinsamen inländischen Empfangsbevollmächtigten benennen, dem der Feststellungsbescheid bekanntzugeben ist (§ 18 Abs. 1 S. 4 i. V. m. § 183 Abs. 1 S. 1 AO).[1] In diesem Falle muss der Inhaltsadressat aus dem Feststellungsbescheid eindeutig erkennbar sein.[2] Rz. 552 Unterlassen die Stpfl. die Ben...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.4.2.2 Verhältnis zu § 149 ff. AO

Rz. 100 § 18 Abs. 3 AStG statuiert als einzelgesetzliche Norm eine Erklärungspflicht i. S. d. § 149 Abs. 1 S. 1 AO für die an der ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1 bzw. § 13 Abs. 1 S. 1 AStG unmittelbar oder mittelbar beteiligten Stpfl. (s. dazu Rz. 729ff.). Die §§ 149 ff. AO finden daher Anwendung.[1] Rz. 101–109 einstweilen freimehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.4.2.4 Verhältnis zu §§ 193 ff. AO

Rz. 125 § 18 AStG ist als Spezialvorschrift vorrangig vor § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO anzuwenden.[1] Ansonsten gelten für die Durchführung einer Außenprüfung die §§ 193 ff. AO entsprechend (s. dazu Rz. 1321 ff.).[2] Rz. 126–135 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.5.3 § 162 Abs. 2 AO

Rz. 413 Eine Schätzung ist laut § 162 Abs. 2 S. 1 AO insbes. dann vorzunehmen, wenn der Steuerpflichtige nicht in der Lage ist, seine Angaben hinreichend zu erläutern oder wenn er seine Mitwirkungspflicht gemäß § 90 Abs. 2 AO nicht erfüllt. Rz. 414–415 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.4.2 Konflikte zwischen § 19 AO und Zuständigkeitsregelungen in § 6 AStG

Rz. 486 § 6 AStG nimmt insgesamt fünfmal Bezug auf ein Finanzamt: § 6 Abs. 3 S. 3 AStG enthält eine Ermessensvorschrift, wonach "das Finanzamt, das im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 19 AO zuständig ist", die Rückkehrfrist um 5 Jahre verlängern kann. Gem. § 6 Abs. 4 S. 7 2. Halbs. AStG richtet sich die Stundung der Wegzugssteuer in einem Rückke...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.5.5 Verhältnis zu § 162 AO

Rz. 34 In der Vorschrift des § 17 Abs. 2 AStG wird rechtsfolgenseitig auf § 162 AO verwiesen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 AStG und derer der Schätzung wird § 162 AO dahingehend modifiziert, dass im Schätzungsprozess die Pauschalierung des § 17 Abs. 2 AStG zu beachten ist. Das AStG gibt insofern den Schätzungsrahmen im Sinne einer Untergrenze vor.[1] Es ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.5.5 § 162 Abs. 4 AO

Rz. 425 Gem. § 162 Abs. 4 S. 1 und 2 AO ist ferner ein Zuschlag von mindestens 5 % des Mehrbetrags der Einkünfte für jedes Veranlagungsjahr festzusetzen, wenn ein Steuerpflichtiger über einen Geschäftsvorfall keine Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Absatz 3 AO vorlegt oder die über einen Geschäftsvorfall vorgelegten Aufzeichnungen im Wesentlichen unverwertbar sind. Dabei best...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2.3 Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach § 60a AO

Tz. 139 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 60a Abs 1 S 2 AO ist die Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach S 1 dieser Vorschrift für nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG st-befreite Kö (auch) für die Besteuerung der Stpfl, die Zuwendungen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an die Kö erbringen, bindend. IVm § 63 Abs 5 AO und § 50 Abs 1 EStDV dürfen die Empfänger-Kö stlich nutzbar...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.4.2.1 Entsprechende Anwendung von §§ 179 ff. AO

Rz. 526 Die Vorschriften über die gesonderte Feststellung in §§ 179 ff. AO, mit Ausnahme von § 180 Abs. 3 AO, sind entsprechend anzuwenden.[1] Daher ist entgegen § 180 Abs. 3 AO auch dann ein Feststellungsverfahren durchzuführen, wenn nur ein Stpfl. an der Zwischengesellschaft beteiligt ist oder ein Fall von geringer Bedeutung i. S. d. § 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 AO vorliegt.[2] ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.5.4 Verhältnis zu § 138 Abs. 2 AO

Rz. 32 Die §§ 7–15 AStG setzen voraus, dass die Beteiligungen an ausländischen Zwischengesellschaften ermittelbar sind. Diese können von der FinVerw anhand der Meldungen nach § 138 Abs. 2 AO festgestellt werden.[1] Die Auskunftspflicht nach § 17 AStG kann nicht durch § 138 Abs. 2 Nr. 3 AO ersetzt werden, da die in § 138 Abs. 2 Nr. 3 AO mitzuteilenden Daten solche Angaben für...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.4.2 § 42 AO

Rz. 16 § 15 AStG ist Ausdruck des Unbehagens des deutschen Gesetzgebers gegenüber ausländischen Stiftungen und soll Missbrauch verhindern (s. o.). In den Randbereichen geht die Vorschrift aber über die Missbrauchsvermeidung hinaus und erfasst auch Sachverhalte, in denen es gar nicht zur Steuer- oder Kapitalflucht kommt.[1] Ein wesentlicher Unterschied ist im Verhältnis zu § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.3 Teilnahme von im Inland nicht ansässigen Zuwendungsempfängern an dem Feststellungsverfahren nach § 60a AO?

Tz. 146 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 In der Fachlit wird tw die Rechtsauff vertreten, dass wegen § 63 Abs 5 S 1 Nr 2 AO auch ausl Kö, die im Inl nicht stpfl sind, einen Feststellungsbescheid nach § 60a AO benötigen, um Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen (s Schauhoff/Kirchhain, FR 2013, 301 und s Hüttemann, DB 2013, 774; zur Notwendigkeit eines solchen Feststellungsbe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.5.3 Verhältnis zu § 90 Abs. 2 AO

Rz. 22 Der BFH folgert eine Benennungspflicht und erweiterte Obliegenheit bei Zahlungen in das Ausland auch aus allgemeinen Beweisgrundsätzen, da die Ermittlungstätigkeit im Ausland für die FinBeh eingeschränkt ist.[1] § 16 AStG schließt nicht aus, dass die in ihm genannten unmittelbaren oder mittelbaren Beziehungen bereits aufgrund solcher allgemeinen Beweisgrundsätze – wie...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.4.2 Verhältnis zu den Vorschriften der AO

Rz. 87 Nach § 18 Abs. 1 S. 4 AStG sind die Vorschriften der AO mit Ausnahme des § 180 Abs. 3 AO im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach § 18 AStG entsprechend anzuwenden (s. dazu Rz. 526 ff.). Rz. 88–92 einstweilen frei 1.4.4.2.1 Verhältnis zu §§ 18 ff. AO Rz. 93 Die Regelung zur örtlichen Zuständigkeit in § 18 Abs. 2 AStG ist lex specialis zu § 18 ff. AO für das Feststellun...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.3 Entsprechende Anwendung der Vorschriften der AO und der FGO

Rz. 1230 Für das Feststellungsverfahren nach § 18 Abs. 4 AStG gelten die Vorschriften der AO und der FGO mit Ausnahme von § 180 Abs. 3 AO entsprechend (§ 18 Abs. 4 i. V. m. § 18 Abs. 1 S. 4 AStG, s. dazu Rz. 514 ff.).[1] Rz. 1231–1239 einstweilen freimehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.4.2.1 Verhältnis zu §§ 18 ff. AO

Rz. 93 Die Regelung zur örtlichen Zuständigkeit in § 18 Abs. 2 AStG ist lex specialis zu § 18 ff. AO für das Feststellungsverfahren nach § 18 AStG (s. dazu Rz. 596 ff.).[1] Rz. 94–99 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.6 Genaue Bezeichnung Gläubiger oder Empfänger i. S. d. § 160 AO

Rz. 56 Die Mitwirkungspflichten nehmen Bezug auf das Benennungsverlangen des FA von Gläubigern oder Empfängern in § 160 Abs. 1 S. 1 AO. Zweck des § 160 AO ist die Verhinderung von Steuerausfällen, indem sichergestellt werden soll, dass nicht nur die steuermindernde Ausgabe beim Stpfl., sondern auch die damit korrespondierende Einnahme beim Geschäftspartner erfasst werden.[1]...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Modifikation der Rechtsfolge des § 160 AO

a) Allgemeines ... erst dann genau bezeichnet, ... Rz. 65 [Autor/Stand] Rechtsfolgenerweiterung gegenüber § 160 AO. Bereits in Rz. 55 wurde auf die Bezugnahme von § 16 auf § 160 AO hingewiesen. Die Worte "so ist erst dann genau bezeichnet" machen deutlich, dass die Bezugnahme i.S. einer Rechtsfolgenerweiterung zu verstehen ist. Während es nach § 160 AO ausreicht, wenn der Steu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.3 Erhöhte Mitwirkungspflichten im Auslandsfall (§ 90 Abs. 2 AO)

Rz. 361 Neben den allgemeinen Mitwirkungspflichten gem. § 90 Abs. 1 AO ist es erforderlich, dass die betroffenen Steuerpflichtigen nach § 90 Abs. 2 AO aktiv zur Aufklärung des Sachverhalts bei Auslandsbezug beitragen und entsprechende Beweismittel "beschaffen" (erhöhte Mitwirkungspflichten). Rz. 362 Wenn also die Klärung und steuerrechtliche Bewertung eines Sachverhalts erfor...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4.2 § 90 Abs. 3 AO

Rz. 374 Mit § 90 Abs. 3 Satz 1 AO ist der Steuerpflichtige nunmehr dazu verpflichtet, (Verrechnungspreis-)Dokumentationen bezüglich seiner grenzüberschreitenen Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen (§ 1 Abs. 4 AStG) anzufertigen. Die spezifischen Details hinsichtlich der Art, des Inhalts und des Umfangs dieser Aufzeichnungen sowie der generell notwendigen Dokumenta...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.5.2 Entsprechende Anwendung der §§ 193 ff. AO

Rz. 1338 Für die Durchführung der Außenprüfung gelten die Grundsätze der §§ 196 ff. AO.[1] Lediglich § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO wird durch § 18 Abs. 5 AStG als lex specialis verdrängt, d. h. eine Außenprüfung bei dem Beteiligten ist auch dann statthaft, wenn die Voraussetzungen des § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO nicht vorliegen.[2] Rz. 1339 Die Prüfungsanordnung ist gem. § 196 i. V. m. § 19...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.6.2 Für die optierende Gesellschaft erfolgt keine einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 180 AO (§ 1a Abs 1 S 3 KStG)

Tz. 42 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Erfolgt für die optierende Pers-Ges keine einheitliche und gesonderte Feststellung der Eink nach § 180 AO, und hat die Pers-Ges ihren Sitz im Ausl ist nach § 1a Abs 1 S 3 iVm S 5 KStG der Antrag bei dem für die KSt oder ESt des Gesellschafters zuständigen FA, dh bei dem FA des Gesellschafters einzureichen. Dieses bestimmt sich nach §§ 19 bzw...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.4.2.3 Verhältnis zu §§ 179 ff. AO

Rz. 110 § 18 AStG geht als lex specialis den Vorschriften zur Durchführung der gesonderten und einheitlichen Feststellung in der AO vor.[1] Soweit § 18 AStG keine Regelung enthält, sind nach § 18 Abs. 1 S. 4 AStG die §§ 179 ff. AO entsprechend anzuwenden.[2] Einzig § 180 Abs. 3 AO findet gem. § 18 Abs. 1 S. 4 AStG im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach § 18 AStG keine Anw...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.4.2 Entsprechende Anwendung der Vorschriften der AO

2.1.4.2.1 Entsprechende Anwendung von §§ 179 ff. AO Rz. 526 Die Vorschriften über die gesonderte Feststellung in §§ 179 ff. AO, mit Ausnahme von § 180 Abs. 3 AO, sind entsprechend anzuwenden.[1] Daher ist entgegen § 180 Abs. 3 AO auch dann ein Feststellungsverfahren durchzuführen, wenn nur ein Stpfl. an der Zwischengesellschaft beteiligt ist oder ein Fall von geringer Bedeutun...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.5.4 Verhältnis zu § 95 AO

Rz. 24 In Bezug auf den materiellen Gehalt ist § 16 Abs. 2 AStG im Verhältnis zu § 95 AO lex specialis. Denn nach § 16 Abs. 2 AStG wird nicht nur die Wahrheit versichert, sondern auch die Vollständigkeit der Angaben sowie die Nichtkenntnis bestimmter Tatsachen.[1] Eine Versicherung an Eides statt kann nur in Bezug auf die in § 16 Abs. 2 AStG genannten materiell-rechtlichen V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.6.1 Für die optierende Gesellschaft erfolgt eine einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 180 AO (§ 1a Abs 1 S 2 KStG)

Tz. 41 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Erfolgt für die optierende Pers-Ges eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Eink nach § 180 AO, ist nach § 1a Abs 1 S 2 KStG der Antrag bei diesem für die Feststellung zuständigen FA, dh bei dem FA der Pers-Ges einzureichen. Dieses bestimmt sich nach § 18 AO. Der Antrag ist somit nicht bei dem für die spätere KSt-Besteuerung zustän...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 17 AStG ist mit dem Gesetz vom 8.9.1972[1] eingeführt worden und ist damit originärer Bestandteil des AStG. Der 2. Absatz wurde mit dem Einführungsgesetz zur Abgabenordnung vom 14.12.1976[2] eingeführt und wurde anschließend lediglich redaktionell[3] angepasst. Rz. 5 Inhaltliche Anpassungen wurden in der Vorschrift durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeid...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.5 Schätzungsbefugnis und Zuschläge (§ 162 AO)

13.5.1 Allgemeines Rz. 405 Die Amtsermittlungspflicht der Finanzbehörde und die Mitwirkungspflicht der Beteiligten stehen grundsätzlich nebeneinander.[1] Aber Verletzungen der o. g. Mitwirkungspflichten beeinträchtigen das grds. kohärente "Wechselspiel" zwischen dem Mitwirkungsverhalten des Steuerpflichtigen auf der einen Seite und den Amtsermittlungspflichten bzw. dem Unters...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.4 AO

1.3.1.4.1 § 39 AO Rz. 12 Die Anwendung des § 15 AStG setzt die Zurechnung der entsprechenden Wirtschaftsgüter bei der ausländischen Stiftung voraus, andernfalls erzielte eine andere Person, nämlich der wirtschaftliche Eigentümer, die entsprechenden Einkünfte. Im Rahmen des Übertragungsvertrages erfolgt die zivilrechtliche Übertragung des Stiftungsvermögens an die ausländische...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Änderungen des § 1 seit Inkrafttreten des AStG

a) EGAO Rz. 13 [Autor/Stand] Bezugnahme auf § 162 AO. Nach Inkrafttreten wurde § 1 Abs. 3 durch das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) v. 14.12.1976[2] geändert. Damals wurde die Bezugnahme auf § 217 RAO durch die auf § 162 AO ersetzt. Die Änderung hat ausschließlich redaktionelle Bedeutung. b) StÄndG 1992 Rz. 13.1 [Autor/Stand] Definition der "Geschäftsbeziehung". Als...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Rückstellung für drohende Haftungsinanspruchnahme nach § 73 AO bei Organschaft

Rn. 1042 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach Auffassung des BFH liegen die Voraussetzungen nach § 249 Abs 1 S 1 HGB Variante 1 für eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten auch dann vor, wenn das Bestehen und die Geltendmachung eines Anspruchs iSd § 73 AO (im Streitfall aufgrund eines Schreibens des zuständigen FA) als wahrscheinlich anzusehen sind (Urt des BFH v 24.10....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.5.1 Verhältnis zu § 160 Abs. 1 S. 1 AO

1.5.1.1 Konkretisierung der genauen Benennung Rz. 16 Nach Auffassung des BFH konkretisiert § 16 Abs. 1 AStG das Tatbestandsmerkmal der genauen Benennung des Gläubigers oder Empfängers in § 160 Abs. 1 S. 1 AO.[1] § 160 AO enthält die Regelung, dass Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen si...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.4 Entsprechende Anwendung der Vorschriften der AO und der FGO (Abs. 1 S. 4)

2.1.4.1 Allgemeines Rz. 514 § 18 Abs. 1 S. 4 AStG erklärt die Regelungen der AO und der FGO mit Ausnahme von § 180 Abs. 3 AO für entsprechend anwendbar. Hierbei handelt es sich um eine dynamische Rechtsgrundverweisung.[1] Hinsichtlich der entsprechenden Anwendung der Vorschriften der AO und der FGO ergeben sich keine Änderungen zu § 18 Abs. 1 S. 3 AStG a. F. Rz. 515–525 einstw...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4 Dokumentationsvorschriften (§ 90 Abs. 3 AO)

13.4.1 Allgemeines Rz. 371 Die Dokumentationsvorschriften ( § 90 Abs. 3 AO) sind Folge der Rechtsprechung des BFH vom 17.10.2001[1]. Der BFH konstatierte hierbei, dass die Beweisführungs- oder Feststellungspflicht hinsichtlich der Existenz von verdeckten Gewinnausschüttungen, selbst bei Sachverhalten, die einen internationalen Bezug aufweisen, bei der Finanzbehörde liegt. Währ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.4.1 § 39 AO

Rz. 12 Die Anwendung des § 15 AStG setzt die Zurechnung der entsprechenden Wirtschaftsgüter bei der ausländischen Stiftung voraus, andernfalls erzielte eine andere Person, nämlich der wirtschaftliche Eigentümer, die entsprechenden Einkünfte. Im Rahmen des Übertragungsvertrages erfolgt die zivilrechtliche Übertragung des Stiftungsvermögens an die ausländische Stiftung. Zwar e...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Betriebsstätte

Rz. 2819 [Autor/Stand] Definition der Betriebsstätte in § 12 AO. Das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Betriebsstätte bestimmt sich nach § 12 AO. Nach § 12 Satz 1 AO ist eine Betriebsstätte "jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient". Eine Geschäftseinrichtung umfasst dabei jeden körperlichen Gegenstand und jede Zusammenfassung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Mitwirkungspflicht des Stpfl. nach § 16 AStG wurde durch Gesetz vom 8.9.1972[1] eingeführt. Damit ist § 16 AStG Bestandteil des AStG seit dessen Einführung. Die Änderungshistorie der 1972 eingeführten Vorschrift beschränkt sich auf redaktionelle Anpassungen. In der Fassung, welche bis zum 31.12.1976 Geltung hatte, verwies § 16 Abs. 1 AStG auf § 205a RAO und in § 16...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Zeitlicher Horizont der Aufstellung der Hilfs- und Nebenrechnung (Satz 3)

[3] Die Hilfs- und Nebenrechnung muss spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe einer Steuererklärung erstellt sein, Rz. 2987 [Autor/Stand] Zeitlicher Horizont der Aufstellung der Hilfs- und Nebenrechnung. Nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BsGaV m...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Ständiger Vertreter (Abs. 1)

(1) Diese Verordnung ist sinngemäß auf ständige Vertreter im Sinne des § 13 der Abgabenordnung anzuwenden. Rz. 3801 [Autor/Stand] Sinngemäße Anwendung der BsGaV. Nach § 1 Abs. 5 Satz 5 ist der AOA auch auf ständige Vertreter anzuwenden (Anm. 2887). § 39 Abs. 1 BsGaV sieht ausdrücklich vor, dass die BsGaV sinngemäß für ständige Vertreter i.S.d. § 13 AO gilt. Die analoge Anw...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1.3 Erfordernis einer Sicherheitsleistung i. S.v. Satz 2

Sicherheitsleistungen als Regel mit Ausnahmen Rz. 337 Gem. § 6 Abs. 4 S. 2 AStG ist dem Antrag "in der Regel nur gegen Sicherheitsleistungen stattzugeben". Der Wortlaut wird als "auslegungsbedürftig" bezeichnet.[1] Überwiegend wird der Wortlaut dahingehend interpretiert, die Sicherheitsleistung werde als "Regelfall" angeordnet.[2] Nach einer anderen Auffassung soll sich das "...mehr