Fachbeiträge & Kommentare zu Abgeltungsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13 Abgeltungsteuer bei Anteilstausch und anderen Kapitalmaßnahmen (§ 20 Abs 4a EStG idF des AmtshilfeRLUmsG)

Ausgewählte Literaturhinweise Delp, Die Anlegerseite der AbgeltungSt, DB 2008, 2381; Haisch/Danz, JStG 2009 – Beabsichtigte Änderungen bei der Vermögensanlage, DStZ 2008, 392; Maier/Wengenroth, Änderungen bei der Besteuerung von Eink aus KapV durch das JStG 2009, ErbStB 2008, 364, 365; Nacke, Die estlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792, 2797; Schwedhelm/Olbing/Bin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4 Kapitalertragsteuer und verdeckte Gewinnausschüttung

Ausgewählte Literaturhinweise: Sender, vGA und KapSt-Abzug, StB 1994, 52 und StWa 1994, 161; Voßkuhl/Klemke, Vorrang des Veranlagungsverfahrens vor dem Abzugsverfahren, DB 2012, 2248; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgeltungSt (Teil I), DStR 2013, 1357. Tz. 72 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei Aufdeckung einer vGA kann es bei der ausschüttenden Kö nicht nur wäh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.8.6.1 Zur Einbehaltung von Kapitalertragsteuer bei Kapitalerträgen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG

Tz. 258 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Vor seiner Änderung durch das EURLUmsG enthielt § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG keine Rechtsgrundlage für die Einbehaltung und Abführung von KapSt auf Kap-Erträge iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG. So bereits s Henninger (AG 1959, 223) und s Weber (StBp 1970, 33). Nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG idF des EURLUmsG ist für Kap-Erträge iSd § 20 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.8.6 Problembereich Kapitalertragsteuer

9.8.6.1 Zur Einbehaltung von Kapitalertragsteuer bei Kapitalerträgen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG Tz. 258 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Vor seiner Änderung durch das EURLUmsG enthielt § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG keine Rechtsgrundlage für die Einbehaltung und Abführung von KapSt auf Kap-Erträge iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG. So bereits s Henninger (AG 1959, 223) und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.8.6.2 Einbehaltung von Kapitalertragsteuer auf die spätere Dividendenzahlung an den Dividendenscheinerwerber

Tz. 259 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 11.12.1968, BStBl II 1969, 188 und v 12.12.1969, BStBl II 1970, 212) zieht der Dividendenscheinerwerber in dem in § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG geregelten Sachverhalt nur eine Forderung ein und erzielt keinen stpfl Ertrag (s Tz 243). Legt er dem Kreditinstitut den Dividendenschein zur Einlösung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3 Ausübung von Andienungs- und Gestaltungsrechten bei Kapitalforderungen (§ 20 Abs 4a S 3 EStG)

13.3.1 Allgemeines Tz. 300 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Gegenstand der Regelung des § 20 Abs 4a S 3 EStG idF des JStG 2010 sind Kap-Forderungen iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG, bei denen entweder der Forderungsinhaber das Recht besitzt, bei Fälligkeit statt der Zahlung eines Geldbetrags die Lieferung von Wertpapieren zu verlangen oder der Emittent das Recht besitzt, bei Fälligkeit der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2 Kapitalforderungen iSd § 20 Abs 4a S 3 EStG

13.3.2.1 Bisherige Rechtslage (§ 20 Abs 4a S 3 EStG idF des JStG 2009) Tz. 300a Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 Abs 4a S 3 EStG idF des JStG 2009 ist nie in Kraft getreten. Wegen Einzelheiten s Tz 307 . 13.3.2.2 Aktuelle Rechtslage (§ 20 Abs 4a S 3 EStG idF des JStG 2010) Tz. 300b Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Zu den Kap-Forderungen iSd § 20 Abs 4a S 3 EStG idF des JStG 2010 zählen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2 Anteilstausch (§ 20 Abs 4a S 1 und 2 EStG)

13.2.1 Allgemeines Tz. 297 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Werden Anteile an einer Kö, Vermögensmasse oder Pers-Vereinigung gegen Anteile an einer anderen Kö, Vermögensmasse oder Pers-Vereinigung getauscht und wird der Tausch auf Grund gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen vollzogen, die von den beteiligten Unternehmen ausgehen, treten gem § 20 Abs 4a S 1 EStG abw von § 20 Abs 2 S 1 E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.4 Rechtsfolgen

13.2.4.1 Fußstapfentheorie; Anwendungsvorrang des § 20 Abs 4a S 1 EStG Tz. 299 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Rechtsfolgen des § 20 Abs 4a S 1 EStG bestehen darin, dass ein Realisationstatbestand nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG nicht angenommen wird, die iRd Tauschs erhaltenen Anteile an die Stelle der hingegebenen Anteile treten (sog Fußstapfentheorie) und die AK der hingegeben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Erhebung von Kapitalertragsteuer; Abgeltungswirkung des Steuerabzugs

Tz. 12 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei den wichtigsten Kap-Erträgen wird die Besteuerung durch die Erhebung einer Abzug-St, der KapSt, sichergestellt. Die Tatsache, dass die KapSt nicht bei allen Kap-Erträgen erhoben wird, ist einer der Gründe für die Unterteilung des § 20 Abs 1 EStG in vd Nrn. Die KapSt, die von der ausschüttenden Kö, aber für Rechnung der AE, einbehalten und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.1 Allgemeines

Tz. 297 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Werden Anteile an einer Kö, Vermögensmasse oder Pers-Vereinigung gegen Anteile an einer anderen Kö, Vermögensmasse oder Pers-Vereinigung getauscht und wird der Tausch auf Grund gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen vollzogen, die von den beteiligten Unternehmen ausgehen, treten gem § 20 Abs 4a S 1 EStG abw von § 20 Abs 2 S 1 EStG und abw von §§...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.2 Aktuelle Rechtslage (§ 20 Abs 4a S 3 EStG idF des JStG 2010)

Tz. 300b Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Zu den Kap-Forderungen iSd § 20 Abs 4a S 3 EStG idF des JStG 2010 zählen in erster Linie va sog Wandelanleihen (auch Wandeldarlehen, s Bron/Seidel, DStR 2009, 268, 272), Umtauschanleihen und Aktienanleihen (erläuternd s Schr des BMF v 09.10.2012, BStBl I 2012, 953 Rn 103). Aufgrund der Änderung des § 20 Abs 4a S 3 EStG durch das JStG 2010 w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.6 Depoteinbuchung maßgeblich (§ 20 Abs 4a S 6 EStG)

Tz. 306 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 Abs 4a S 6 EStG bestimmt den Zeitpunkt der Wirksamkeit der in den S 1–5 erfolgten Maßnahmen. Dies ist der Zeitpunkt der Einbuchung in das Depot des Stpfl; hierbei handelt es sich um eine ges Fiktion. Die ges Festlegung der Wirksamkeit einer Kap-Maßnahme auf den Zeitpunkt der Einbuchung in das Depot des Stpfl ist wiederum dem Vereinfachu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.1 Bisherige Rechtslage (§ 20 Abs 4a S 3 EStG idF des JStG 2009)

Tz. 300a Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 Abs 4a S 3 EStG idF des JStG 2009 ist nie in Kraft getreten. Wegen Einzelheiten s Tz 307 .mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4 Bezugsrechte (§ 20 Abs 4a S 4 EStG)

Tz. 301 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 Abs 4a S 4 EStG regelt eine Vereinfachung der Besteuerung beim Erwerb von Bezugsrechten. Bezugsrechte berechtigen den AE iRe Kap-Erhöhung gegen Einlage zum Bezug neuer Anteile gegen Zuzahlung entspr seiner bisherigen Beteiligung am Grund-/Stammkap der Kap-Ges (s § 186 Abs 1 AktG, § 55 GmbHG). Durch den Beschl, das Kap zu erhöhen und in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.1 Allgemeines

Tz. 300 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Gegenstand der Regelung des § 20 Abs 4a S 3 EStG idF des JStG 2010 sind Kap-Forderungen iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG, bei denen entweder der Forderungsinhaber das Recht besitzt, bei Fälligkeit statt der Zahlung eines Geldbetrags die Lieferung von Wertpapieren zu verlangen oder der Emittent das Recht besitzt, bei Fälligkeit der Forderung dem Inha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.3 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des inländischen Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile oder Anwendung des Artikels 8 der Fusionsrichtlinie

Tz. 298 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die übernommenen Anteile treten stlich an die Stelle der bisherigen Anteile, wenn das Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile nicht ausgeschlossen oder beschr ist. Hierdurch wird verhindert, dass die Veräußerung der erhaltenen Anteile und damit vor allem die iRd Anteilstauschs bisher nicht realis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.4.1 Fußstapfentheorie; Anwendungsvorrang des § 20 Abs 4a S 1 EStG

Tz. 299 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Rechtsfolgen des § 20 Abs 4a S 1 EStG bestehen darin, dass ein Realisationstatbestand nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG nicht angenommen wird, die iRd Tauschs erhaltenen Anteile an die Stelle der hingegebenen Anteile treten (sog Fußstapfentheorie) und die AK der hingegebenen Anteile in den neuen Anteilen fortgeführt werden. War der AE bereit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.1 Allgemeines

Tz. 295 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 Abs 4a EStG idF des JStG 2009 soll, so die Begr des Reg-Entw (BT-Drs 16/10189, 50), die AbgeltungSt für die Stpfl und für die zum KapSt-Abzug verpflichteten Kreditinstitute praktikabler ausgestalten. Zu diesem Zweck regelt die Vorschrift zum einen Ausnahmen von den stlichen Tauschgrundsätzen, sowie Sachverhalte, bei denen die Ermittlung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Delp, Die Anlegerseite der AbgeltungSt, DB 2008, 2381; Haisch/Danz, JStG 2009 – Beabsichtigte Änderungen bei der Vermögensanlage, DStZ 2008, 392; Maier/Wengenroth, Änderungen bei der Besteuerung von Eink aus KapV durch das JStG 2009, ErbStB 2008, 364, 365; Nacke, Die estlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792, 2797; Schwedhelm/Olbing/Binnewies, Aktuelles zum Jahresw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.8 Erstmalige Anwendung

Tz. 307 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 Abs 4a EStG idF des JStG 2009 ist erstmals auf nach dem 31.12.2008 zufließende Kap-Erträge anzuwenden (s § 52a Abs 10 S 10 EStG idF des JStG 2009). Tz. 308 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Regelungen des S 1, 2, 4 und 5 wären nach § 52a Abs 10 S 10 EStG idF des JStG 2009 somit rückwirkend anzuwenden, wenn unter Kap-Erträge iSd Vorschrift au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.5 Zuteilung von Anteilen ohne Gegenleistung (§ 20 Abs 4a S 5 EStG)

Tz. 302 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Werden einem Stpfl Anteile iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG an einer Kap-Ges zugeteilt, ohne dass er eine gesonderte Gegenleistung – zB in Form eines Tauschs oder einer Geldzahlung – zu entrichten hat, werden nach § 20 Abs 4a S 5 EStG der Ertrag und "die AK dieser Anteile"mit null Euro angesetzt, wenn die Voraussetzungen der S 3 und 4 des § 20 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.2 Tausch von Anteilen an einer Körperschaft, Vermögensmasse oder Perso nenvereinigung auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage

Tz. 297a Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der Anwendungsbereich des § 20 Abs 4a S 1 EStG bezieht sich auf Maßnahmen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, dh, die entspr Vorgänge müssen auf Maßnahmen beruhen, die von den beteiligten Unternehmen ausgehen. Damit sind Tauschvorgänge, die ausschl von den Gesellschaftern ausgehen, zB zwischen zwei Privatanlegern, nicht von dem Anwendun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.4.2 Besteuerung einer neben den Anteilen gewährten Gegenleistung (§ 20 Abs 4a S 2 EStG)

Tz. 299a Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 20 Abs 4a S 2 EStG liegt ein Kap-Ertrag iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG vor, soweit der Stpfl neben dem Anteilstausch eine Gegenleistung (sog Spitzenausgleich) erhält. Diese Gegenleistung gilt als Ertrag iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG und unterliegt der AbgeltungSt (s Steinlein, DStR 2009, 509, 510 und s Bron/Seidel, DStZ 2009, 268, 270). Die Rege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.3 Rechtsfolgen

Tz. 300c Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 Abs 4a S 3 EStG ordnet als Rechtsfolge an, dass bei der Ermittlung des Einlösungsgewinns der Kap-Forderung der Veräußerungspreis iHd AK zugrunde gelegt wird. Zu diesem Zweck modifiziert § 20 Abs 4a S 3 EStG die Gewinnermittlungsformel des § 20 Abs 4 EStG, indem ein VG iHd AK der Forderung fingiert wird. Dadurch stehen sich AK und Veräu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.7 Entsprechende Anwendung des § 20 Abs 4a S 1 und 2 EStG bei Abspal tun gen (§ 20 Abs 4a S 7 EStG)

Tz. 306a Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist die Vorschrift des § 20 Abs 4a EStG um einen S 7 ergänzt worden. Hiernach sind die S 1 und 2 des Abs 4a im Falle einer Abspaltung von Vermögen von einer Kö auf eine andere Kö entspr anzuwenden. Die Vorschriften des § 20 Abs 4a S 5 EStG sowie § 15 UmwStG sollen in diesem Fall nach dem Gesetzeswortlaut grds nicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 72 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei Aufdeckung einer vGA kann es bei der ausschüttenden Kö nicht nur während der 18-jährigen Übergangszeit (idR jedoch nur noch bis 2006) zu einer KSt-Erhöhung nach § 38 KStG kommen, sondern es ist grds gem § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG im Zeitpunkt des Zuflusses der vGA auch KapSt einzubehalten (s Urt des BFH v 20.08.2008, BStBl II 2010, 142). Da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Sender, vGA und KapSt-Abzug, StB 1994, 52 und StWa 1994, 161; Voßkuhl/Klemke, Vorrang des Veranlagungsverfahrens vor dem Abzugsverfahren, DB 2012, 2248; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgeltungSt (Teil I), DStR 2013, 1357.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b EStG

Leitsatz Der Antrag auf Anwendung der tariflichen Einkommensteuer nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b EStG erfordert nicht, dass der Anteilseigner aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit auf die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann. Normenkette § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b, § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4, § 32d Abs. 1, § 20 Ab...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zurechnung von Aktien bei einer Wertpapierleihe

Leitsatz Das wirtschaftliche Eigentum an Aktien, die im Rahmen einer sog. Wertpapierleihe an den Entleiher zivilrechtlich übereignet wurden, kann ausnahmsweise beim Verleiher verbleiben, wenn die Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles ergibt, dass dem Entleiher lediglich eine formale zivilrechtliche Rechtsposition verschafft werden sollte. § 8b KStG 2002 i.d.F. des Un...mehr

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Fiktive unbeschränkte Einkommensteuerpflicht: Einbeziehung von der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünften bei der Berechnung der Einkunftsgrenzen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG

Leitsatz In die Prüfung der Einkunftsgrenzen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG sind auch die der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünfte einzubeziehen. Normenkette § 1 Abs. 3, § 1a Abs. 1 Nr. 2, § 2 Abs. 5b, § 32b Abs. 1, § 46 Abs. 2 Nr. 8, § 50 Abs. 2 Satz 2 Nrn. 2 und 4 EStG 2009 Sachverhalt Der verheirate Kläger wohnte im Streitjahr (2009) mit seiner Ehefrau in Belgien. B...mehr

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Einwendungen gegen den Kapitalertragsteuer-Abzug durch die Bank

Leitsatz Materiell-rechtliche Einwendungen gegen den von einem Kreditinstitut vorgenommenen Steuerabzug und können nicht gegen die Kapitalertragsteuer-Anmeldung der Bank geltend gemacht werden. Einwände sind im Rahmen der Veranlagung anzubringen. Sachverhalt Der Kläger K erhielt 2012 von seiner A-Bank die Mitteilung, dass seinem Depot Wertpapiere gutgeschrieben worden seien. ...mehr

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Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG

Leitsatz 1. Der Antrag auf Besteuerung der Kapitaleinkünfte aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nach der tariflichen Einkommensteuer unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG ist spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zu stellen. Eine entsprechende konkludent...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 26 Stand: EL 104 – ET: 10/2014 Schuldner der LSt ist der ArbN (§ 38 Abs 2 Satz 1 EStG). Da aber dessen LSt-Schuld in Höhe der vom ArbG einbehaltenen LSt erlischt, besteht eine LSt-Schuld des ArbN nach dem Steuerabzug nur fort, soweit die LSt nicht oder nicht in zutreffender Höhe einbehalten worden ist (vgl BFH 165, 404 = BStBl 1992 II, 107). Entsprechendes gilt bei Pausch...mehr

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Verfassungsmäßigkeit des Werbungskostenabzugsverbots nach § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG

Leitsatz 1. Das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG findet auch dann Anwendung, wenn nach dem 31.12.2008 getätigte Ausgaben mit Kapitalerträgen zusammenhängen, die vor dem 1.1.2009 zugeflossen sind (Anschluss an BFH, Urteil vom 2.12.2014, VIII R 34/13, BFHE 248, 51, BStBl II 2015, 387). 2. Das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 EStG ist verfassungsg...mehr

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Antrag auf Anwendung der tariflichen Einkommensteuer (Günstigerprüfung) nach § 32d Abs. 6 EStG

Leitsatz 1. Der zeitlich unbefristete Antrag auf Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG kann nach der Un­anfechtbarkeit des Einkommensteuerbescheids nur dann zu einer Änderung der Einkommensteuerfestsetzung führen, wenn die Voraussetzungen einer Änderungsvorschrift erfüllt sind. 2. Führt die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG insgesamt zu einer niedrigeren Einkommenste...mehr

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Ausländische Kapitaleinkünfte: Wie deutsche Anleger diese versteuern müssen

Kommentar Das Finanzministerium Hamburg erklärt mit aktuellem Erlass, welche Besteuerungsregeln für ausländische Kapitaleinkünfte von unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalanlegern gelten. Im Mittelpunkt der Weisung stehen Aussagen zur Steueranrechnung, zu Eintragungsgrundsätzen in der Einkommensteuererklärung und zu Mitwirkungspflichten. Kapitalanleger, die in Deutschland un...mehr

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Kapitalertragsteuerabzug auf die Ausgabe von Hewlett-Packard-Aktien

Kommentar Mit Schreiben vom 20.3.2017 hat das BMF dargelegt, welche kapitalertragsteuerlichen Folgen sich aus einer Kapitalmaßnahme der Hewlett-Packard Company aus dem Jahre 2015 ergeben. Das BMF weist mit Schreiben vom 20.3.2017 auf eine Umstrukturierung bei dem US-amerikanischen PC- und Druckerhersteller Hewlett Packard hin: Zum 31.10.2015 hat die Hewlett-Packard Company (H...mehr

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Sondervergütungen als kapitalertragsteuerpflichtiger Teil des Gewinns eines Betriebs gewerblicher Art

Leitsatz Beteiligt sich eine juristische Person des öffentlichen Rechts an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, wird hierdurch ein Betrieb gewerblicher Art begründet. Die im Rahmen der Beteiligung bezogenen Sondervergütungen unterliegen auf der Ebene des Betriebs gewerblicher Art der KSt und auf der Ebene der Trägerkörperschaft der KapESt (Bestätigung des BMF, Schr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.5.1 Hintergrund

Rz. 74b Nach dem neuen § 50i Abs. 2 EStG wird in seinem Anwendungsbereich außer über die bei einem Wegzug in einen anderen Vertragsstaat gesetzlich fingierte "Steuerhängigkeit" der betreffenden Wirtschaftsgüter hinaus kein weitergehender Besteuerungsaufschub gewährt. Rz. 74c Dies entspricht ausweislich der Gesetzesbegründung [1] dem Grundgedanken des § 50i EStG, der nur einen ...mehr

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Keine missbräuchliche Gestaltung bei Zahlung einer Vorabverwaltungsgebühr vor Einführung der Abgeltungsteuer

Leitsatz 1. Bei einer Vorabverwaltungsgebühr, die bei Abschluss eines Kapitalanlagevertrages gemäß dem Grand-Slam-Programm gezahlt wird, handelt es sich um abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. 2. Auch wenn das Grand-Slam-Programm in zeitlichem Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Abgeltungsteuer angeboten worden ist, kann...mehr

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Einlagekonto: kein Direktzugriff, Bindung der Steuerbescheinigung

Leitsatz 1. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass ein Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto, d.h. dessen Minderung vor Auskehrung der ausschüttbaren Gewinne nach § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG 2002 i.d.F. des SEStEG, auch dann nicht in Betracht kommt, wenn die Leistung der Kapitalgesellschaft auf die Auflösung von Kapitalrücklagen zurückgeht (Bestätigung ...mehr

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Abgeltungsteuer: Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung

Leitsatz Auch bei der sog. "Günstigerprüfung" nach § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG findet § 20 Abs. 9 EStG Anwendung; ein Abzug der tatsächlich entstandenen Werbungskosten kommt daher nicht in Betracht. Normenkette § 32d Abs. 6, § 20 Abs. 9 EStG 2009 Sachverhalt Eine hoch betagte alte Dame hatte mit ihrem Prozessbevollmächtigten einen Treuhandvertrag geschlossen und ihm General- und ...mehr

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Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen Ehegatten bei finanzieller Beherrschung

Leitsatz 1. Gewährt der Steuerpflichtige seinem Ehegatten ein Darlehen zur Anschaffung einer fremdvermieteten Immobilie und erzielt er hieraus Kapitalerträge, ist die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 32d Abs. 1 EStG nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige auf den von ihm finanziel...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bindung des Gesellschafters an die Feststellungen des steuerlichen Einlagekontos – Änderungsbescheid als rückwirkendes Ereignis

Leitsatz Die Regelung des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, nach der Bezüge aus Anteilen an einer Körperschaft nicht zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gehören, soweit für diese das steuerliche Einlagekonto i.S.d. § 27 KStG als verwendet gilt, knüpft tatbestandlich an die im Bescheid nach § 27 Abs. 2 KStG ausge­wiesenen Bestände des steuerlichen Einlagekontos an (Bestätigung ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Tatsächlicher Ertrag des Planvermögens

Tz. 44 Stand: EL 25 – ET: 01/2015 Der tatsächliche Ertrag aus Planvermögen enthält je nach Anlagestrategie Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge einschließlich realisierter und nicht realisierter Gewinn und Verluste aus dem Planvermögen (IAS 19.8). Bei der Ermittlung des Ertrags aus dem Planvermögen sind gemäß IAS 19.130 die Kosten für die Vermögensverwaltung des Planvermög...mehr

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Kapitalertragsteuer bei Betrieben gewerblicher Art

Kommentar Bei der Besteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) hat die Kapitalertragsteuer eine besondere Bedeutung. Resultieren die Leistungen aus einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) beträgt die Kapitalertragsteuer 15 % und hat zugleich eine abgeltende Wirkung. Die Finanzverwaltung hat sich zum gesamten Themenbereich nun umfassend geäußert. Bereits durc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünftequalifikation für Zinseinnahmen.

Leitsatz Maßgebende Kriterien für die Zuordnung von Zinserträgen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Sachverhalt Ein geschlossener Immobilienfonds erzielte als vermögensverwaltende Personengesellschaft Zinseinnahmen. Mit dem Finanzamt entstand Streit, ob die Zinserträge zu den Kapitalerträgen nach § 20 EStG oder zu den Vermiet...mehr

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zerb 5/2015, Die latente St... / a) Wertpapierverkäufe

Gem. § 20 II S. 1 EStG werden die beim Verkauf der nach dem 1.1.2009 angeschafften Aktien, Anleihen, Fonds, Kupons, Termingeschäfte und Zertifikate erzielten Gewinne mit einem einheitlichen Steuersatz in Höhe von 25 %, nebst 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert, § 32 d I EStG.[35] Die Abgeltungsteuer wird direkt von der Bank an das Finanzamt abge...mehr

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zerb 5/2015, Die latente St... / a) Allgemeingültiger Steuersatz

Zur Berechnung der latenten Steuerbelastung wird im Güterrecht vorgeschlagen, jedenfalls bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften zur Vermeidung großer praktischer Probleme, auf einen standardisierten Steuersatz iHv 35 % (Abgeltungsteuer 25 %) zurückzugreifen.[45] Eine solche Pauschalierung bietet sich für die Besteuerung von Körperschaften an, da bei deren Besteuerun...mehr