Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zweckbindung, Irrtum und Geschäftsgrundlage.

Rn 13 Das Erreichen eines außerhalb des Rechtsgeschäfts liegenden Zwecks kann zur Wirksamkeitsbedingung iSv § 158 erhoben werden. Es kann sich bei einer solchen Zwecksetzung allerdings auch um eine Zweckbestimmung der Leistung iSv § 812 I 2 2. Var handeln. Rn 14 Ist eine der Parteien bei Geschäftsabschluss zu Unrecht vom Eintritt oder Bestehen bestimmter tatsächlicher Vorauss...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die Kondiktionstatbestände.

Rn 8 Maßgebend für die Systematik des gesamten Bereicherungsrechts ist die Generalklausel in § 812 I. In ihr sind die Grundparameter der bereicherungsrechtlichen Ausgleichordnung (Rn 1 ff) bezogen auf insgesamt vier Kondiktionstatbestände niedergelegt. Nach dem Wortlaut der Regelung in § 812 I 1 zerfallen diese Grundtatbestände wiederum in zwei Gruppen. Sie betreffen zum ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorübergehender Zweck.

Rn 2 Die mit dem Grund und Boden verbundenen Sachen (I 1) und die in ein Gebäude eingefügten Sachen (II) werden gleichbehandelt. Die Verbindung oder Einfügung erfolgt zu einem vorübergehenden Zweck, wenn ihm seiner Natur nach eine zeitliche Begrenzung innewohnt, auch wenn es sich um einen längeren Zeitraum handelt (BGH NJW 96, 917 [BGH 22.12.1995 - V ZR 334/94]) oder die Dau...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c)

Rn 9 Die gleichwohl nicht unerhebliche Bedeutung von Privatgutachten in der Praxis ergibt sich aus ihrer Rolle bei der Beweiswürdigung gerade auch in Bezug auf ein gerichtliches Gutachten, etwa wenn Widersprüche bestehen (BVerfG NJW 97, 122, 123: Art 103 I GG; BGH VersR 14, 895, 897; NJW 15, 411, 412 = MedR 15, 420, 421; NJW-RR 19, 841; BGHZ 222, 44, 53 f = NJW 19, 3001, 300...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Tatsache.

Rn 3 Tatsachen als Gegenstand der haftungsbegründenden Handlung sind konkrete Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die sinnlich wahrnehmbar oder einer Überprüfung ihrer Richtigkeit durch Beweis zugänglich sind (BVerfG NJW 96, 1529 f mwN; BGHZ 132, 13, 21 mwN; 139, 95, 102). Sie sind abzugrenzen von Werturteilen, bei denen die subjektive Beziehung des sich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inhalt u Zweck der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Zweck und Regelungsgehalt des § 16 EStG haben sich über die Jahre hinweg stets gewandelt. Noch in der Form der §§ 30–32 EStG 1925 regelte die Norm konstitutiv die Besteuerung der Gewinne aus der Veräußerung von BV. Nach der Entscheidung des RFH v 29.10.1924, RFHE 15, 47, nach der sich diese Besteuerung bereits als Folge der allgemeinen Besteu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Vollstreckung auf Duldung oder Unterlassung (§ 890).

Rn 7 Bei der problematischen Vollstreckung von Dauerverpflichtungen zu vertretbaren sowie unvertretbaren Handlungen zieht die Rspr selbst dann, wenn sie nicht auf Duldung oder Unterlassung gerichtet sind, gelegentlich die Regel der Unterlassungsvollstreckung nach § 890 (analog) heran (zB LG Berlin WuM 94, 552 [Treppenhausreinigung] mwN; LG Koblenz NJW-RR 86, 506 [LG Koblenz ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unbewegliche Sachen.

Rn 2 Zwischen folgenden Vertragstypen ist zu differenzieren: (1) Der Bauvertrag, dh die Errichtung eines Bauwerks auf einem Grundstück des Bestellers, unterliegt Werkvertragsrecht, da § 650 nur Verträge über die Herstellung und Lieferung beweglicher Sachen dem Kaufrecht unterstellt. (2) Beim Bauträgervertrag besteht für das Grundstück eine Lieferpflicht, für die Kaufrecht gi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Voraussetzungen.

Rn 14 Der Patient muss das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers nachweisen. Auf eine Legaldefinition des groben Behandlungsfehlers (§ 823 Rn 221) hat der Gesetzgeber ebenso verzichtet wie auf die berechtigte Forderung nach einer Erstreckung der Beweislastumkehr auch auf einfache Behandlungsfehler. Ein grober Behandlungsfehler kann auch in einem groben Verstoß gg Befunde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Andere Personengesellschaften.

Rn 5 Die GbR ist wegen der subsidiären Anwendbarkeit ihrer Vorschriften (§§ 105 III, 161 II HGB) sowie der gesetzlich angeordneten identitätswahrenden Umwandlung in die Rechtsform einer anderen Personengesellschaft bei Vorliegen der dafür bestimmten Voraussetzungen das Grundmodell der Personengesellschaften. Durch die Rspr zur Gleichstellung von (Außen-)GbR und OHG in haftun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzung: Wirksamer Werkvertrag.

Rn 3 Aus den obigen Erwägungen folgt, dass die Anwendung des § 632 I das Zustandekommen eines Werkvertrages voraussetzt (BGHZ 136, 33). Die Vertragsparteien müssen sich also mit Ausnahme der Vergütung über alle vertragswesentlichen Vertragsbedingungen mit Rechtsbindungswillen geeinigt haben. Insoweit ist die Abgrenzung zum Gefälligkeitsverhältnis (s hierzu § 631 Rn 3) und zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bürgschaft.

Rn 16 IGgs zur Schuldübernahme u zum Schuldbeitritt haftet der Bürge akzessorisch nur für die fremde Schuld des Hauptschuldners. Die Gemeinsamkeit mit dem Schuldbeitritt ist darin zu sehen, dass sie dem Gläubiger eine zusätzliche Sicherheit gg einen Mithaftenden verschafft. Bei der Abgrenzung ist zu prüfen, ob mit der Zusage eine selbstständige oder nur eine angelehnte Schul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Der pauschalierte Schaden.

Rn 4 Wenn ein Schaden schwer zu beziffern ist (wie häufig bei vorzeitiger Kündigung von Verträgen), wird seine Höhe oft vorab pauschal festgelegt (zB auf 10 % des vereinbarten Preises). Hier ist die Abgrenzung zur Vertragsstrafe wichtig, weil nur Schadenspauschalen dem § 309 Nr 5 unterliegen. Andererseits sind Vertragsstrafen durch § 309 Nr 6 in bestimmten Fällen verboten; a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 13 Das Privatrecht wird im Allgemeinen als Oberbegriff für alle normativen Regelungen verstanden, die nicht dem Öffentlichen Recht (s.u. Rn 14) unterfallen. Soweit die Bezeichnung Zivilrecht nicht identisch mit Privatrecht gebraucht wird, wird es einschränkend neben dem Wirtschaftsrecht und dem Arbeitsrecht als Kern und Schwerpunkt des Privatrechts verstanden. Bürgerliche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 650 entspricht § 651 in der bis zur Einführung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts zum 31.12.17 geltenden Fassung. Er wurde inhaltlich durch das SMG neu gefasst. MWv 1.1.22 ist die Vorschrift zur Umsetzung der EU-RL über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (ABl 2019 L 136/1) um die Abs 2–4 ergän...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vollstreckbarkeit.

Rn 5 Die Vollstreckbarkeit einer Entscheidung tritt ein, wenn entweder die formelle Rechtskraft eingetreten oder die Entscheidung kraft Gesetzes oder kraft richterlicher Anordnung vorläufig vollstreckbar ist. Sie setzt lediglich voraus, dass die Entscheidung einen vollstreckungsfähigen Inhalt hat, was regelmäßig bei Leistungsurteilen der Fall ist, während Feststellungs-, Ges...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / I. Überblick

Tz. 1 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Im Rahmen von Kapitalmarkttransaktionen und M&A-Transaktionen ist es regelmäßig erforderlich, historische Finanzinformationen nach IFRS zu erstellen und prüfen zu lassen. Wenn es sich bei dem zu notierenden und/oder zu verkaufenden Geschäftsbereich aber weder um eine rechtlich selbständige Einheit noch um einen (Teil-)Konzern handelt, kann die...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / III. Arten von Finanzinformationen

Tz. 5 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Finanzinformationen lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien klassifizieren. Zunächst lässt sich zwischen retrospektiven (vergangenheitsorientierten) und prospektiven (zukunftsorientierten) Finanzinformationen differenzieren. Während retrospektive Finanzinformationen die Vergangenheit abbilden, werden bei prospektiven Finanzinformationen fü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mitwirkung in Gremien richterlicher Selbstverwaltung.

Rn 24 Nicht zur Gerichtsverwaltung in diesem Verständnis gehört die Betätigung in Präsidial- oder Richterräten, bei denen sich die Weisungsfreiheit bereits aus der jeweiligen Aufgabenstellung ergibt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Begriff.

Rn 3 Inventar ist die Gesamtheit der im räumlichen Verhältnis zum Pachtgrundstück stehenden, zur zweckbestimmungsgemäßen Betriebsführung des Pachtgrundstückes dienenden beweglichen Sachen Zur Abgrenzung vgl Ddorf v 27.5.10, I-10 U 147/09.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Streitwertarten.

Rn 2 Entsprechend den Funktionen des Streitwertes ist zwischen verschiedenen Arten von Streitwerten zu unterscheiden. Bei jeder Wertfestsetzung ist vorher zu prüfen, welcher Streitwert festgesetzt werden soll. Erst nach Klärung dieser Frage lassen sich die jeweils einschlägigen Normen und Bewertungsgrundsätze verlässlich erkennen. Einzelheiten werden bei §§ 3 ff dargestellt....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Besonderheiten.

Rn 3 Wird die Teilnahme an einem Preisausschreiben davon abhängig gemacht, dass ein Kauf zu tätigen ist oder ein psychischer Kaufzwang entsteht, kann dies als unlauterer Wettbewerb angesehen werden und im Einzelfall zur Nichtigkeit führen. Geringe, angemessene Bearbeitungskosten stehen der Gültigkeit nicht entgegen. Rn 4 Die Abgrenzung zum Spiel oder Ausspielung iSv §§ 762 ff...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verwaltung fremden Vermögens.

1. Begriff und Abgrenzung zur Stellvertretung. Rn 14 Von der Stellvertretung ist die Verwaltung fremden Vermögens abzugrenzen, bei der dem Verwalter durch Gesetz oder testamentarische Verfügung eine Vermögensverwaltung anvertraut ist. Hierzu zählen der Insolvenzverwalter (§ 80 InsO), Nachlassverwalter (§ 1985), Testamentsvollstrecker (§ 2205) und Zwangsverwalter (§ 152 ZVG). ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Umdeutung.

Rn 5 Aufgrund eines hypothetischen Parteiwillens wird hier ein Rechtsgeschäft mit einem anderen als den ursprünglich gewollten Inhalt aufrechterhalten, ohne dass ein erneutes Rechtsgeschäft erforderlich wird.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. AGB.

Rn 17 Für die Unterzeichnung ungelesener AGB gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze. Eine Anfechtung kommt nur bei einer falschen Vorstellung in Betracht (BGH NJW95, 190). Für überraschende Klauseln gilt § 305c.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Heilung.

Rn 3 Bei ihr handelt es sich um eine gesetzliche, unabhängig von einem rechtsgeschäftlichen Willen eintretende Folge, §§ 311b I 2, 518 II, 766 3.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Maßnahmen zur Beseitigung entsprechender Risiken

Tz. 27 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 In jeder komplexen Verwaltungsstruktur sollte eine Pflichtendelegation erfolgen. Wichtig hierbei ist, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Delegation eingehalten werden und das eine stetige Überprüfung und Überwachung der Struktur erfolgt. Im Rahmen einer entsprechenden Struktur muss eine Aufarbeitung fehlerhaft behandelter Altsachverh...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Für die steuerliche Behandlung nebenberuflicher Musiker, die in Gaststätten oder bei Vereinsveranstaltungen auftreten, gilt nach dem Urteil des BFH vom 10.09.1976, BStBl II 1977, 178: Ein Arbeitsverhältnis zum Veranstalter liegt nicht vor, wenn der Musiker oder die Kapelle, der er angehört, nur gelegentlich – etwa nur für einen Abend oder an ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verkehrssitte.

Rn 8 Als Verkehrssitte bezeichnet man eine in den betreffenden Verkehrskreisen bestehende, einverständliche Übung (RGZ 55, 377; BGH LM Nr 1 zu § 157 (B); Staud/Singer § 133 Rz 65; Soergel/Wolf § 133 Rz 63). Von einer Übung kann man regelmäßig nur dann sprechen, wenn eine große Zahl von Rechtsgeschäften zwischen verschiedenen Rechtskreisteilnehmern über einen langen Zeitraum ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Pflicht zur gesamten Leistung.

Rn 4 In Abgrenzung zur Teilschuld ist der Schuldner nicht nur zu anteiliger Befriedigung verpflichtet, sondern schuldet die ganze Leistung. Bei unterschiedlichem Umfang der Verpflichtungen ist eine Gesamtschuld gegeben, soweit sich die Pflichten decken (RGZ 82, 436, 439 f; BGHZ 52, 39, 45).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aab) Geschäftseinrichtung oder Anlage

Rn. 51 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Geschäftseinrichtung ist jeder körperliche Gegenstand oder jede Zusammenfassung körperlicher Gegenstände, die geeignet sind, Grundlage einer Unternehmenstätigkeit zu sein (BFH BStBl II 1993, 462). Folglich scheiden immaterielle WG als Geschäftseinrichtung aus; eine sog Dienstleistungs-Betriebsstätte scheidet ebenfalls aus (Gosch in Kirchhof/...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Verzögerungsschaden.

Rn 8 Die Abgrenzung zwischen der Haftung des Verkäufers für Mängel nach § 280 I über Nr 3 und für Verzug ist str, s Rn 30, 32, 35.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Bewusste Unkenntnis.

Rn 15 Gibt der Erklärende eine Erklärung in dem Bewusstsein ab, ihre Bedeutung nicht zu kennen und ohne sich eine Vorstellung über ihren Inhalt zu machen, liegt keine zur Anfechtung berechtigende unbewusste Abweichung von Wille und Erklärung vor (BGH DB 67, 2115). 1. Unterzeichnung ungelesener Urkunden. Rn 16 Wer eine Urkunde ungelesen und in Kenntnis ihrer Rechtserheblichkeit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Wirkung der Einflussnahme

Rn. 22 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die nachteilige Einflussnahme muss sich entweder in einem Rechtsgeschäft oder einer (tatsächlichen) Maßnahme niedergeschlagen haben. Anders als bei § 312 AktG spielt daher die Abgrenzung zwischen den Begriffen "Rechtsgeschäft" und "Maßnahme" keine Rolle. Im Schrifttum wird gemeinhin der Maßnahmebegriff als Oberbegriff verstanden (vgl. MünchKo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Falsa demonstratio.

Rn 13 Verstehen die Parteien die Erklärung abw von ihrer eindeutigen Wortbedeutung, gilt die Erklärung nach dem Grundsatz falsa demonstratio non nocet im übereinstimmend gemeinten Sinn (BGH NJW 94, 1528 [BGH 20.01.1994 - VII ZR 174/92]; § 133 Rn 21). Bei diesem Sonderfall der Auslegung ist eine Anfechtung ausgeschlossen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Herausgabevollstreckung (§§ 883 ff).

Rn 5 Nach Abs 3 findet § 887 keine Anwendung auf die Verurteilung zur Herausgabe oder Leistung von Sachen; stattdessen wird nach §§ 883 ff vollstreckt. Das Gleiche gilt idR auch für die Hinterlegung oder Vorlegung von Urkunden oder Belegen (Köln NJW-RR 88, 1210, 1211 [OLG Köln 07.12.1987 - 2 W 175/87] mwN; AG Charlottenburg 22.11.18 – 73 C 40/18 m Anm Dötsch jurisPR-MietR 3/...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Factoring.

Rn 14 Beim echten Factoring (§ 398 Rn 25) handelt es sich um einen Forderungskauf (BGHZ 100, 353, 358; 69, 254, 257; 58, 364, 367; BGH NJW 14, 2358 Tz 17), beim unechten Factoring (§ 398 Rn 26), bei dem das Delkredere-Risiko beim Zedent verbleibt, um einen gemischten Vertrag mit vorwiegend darlehensrechtlichen Elementen (BGHZ 100, 353, 358; 82, 50, 61; 69, 254, 256).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Maklervertrag.

Rn 25 Beim Maklervertrag ist nur das Makeln selbst, nicht jedoch ein konkreter Erfolg geschuldet. Für ihn gelten die Sonderregelungen der §§ 652 ff.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Wechsel- und Scheckbürgschaft.

Rn 62 Die Wechselbürgschaft und die Scheckbürgschaft nach Art 30 ff WechselG, 25 ff ScheckG sind keine Bürgschaften iSd § 765. Sie stellen selbstständige Verpflichtungen eigener Art ohne strenge Akzessorietät dar (BGHZ 35, 19, 21).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Genehmigung.

Rn 4 Sie betrifft ein schwebend unwirksames Geschäft und wirkt im Gegensatz zur Bestätigung nach § 141 I ex tunc, §§ 184, 108 I, 177 I, 1366 I.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Sachdarlehensvertrag und Leihe.

Rn 5 Gegenstand von Gelddarlehensverträgen ist nur Bar- u Buchgeld. Für die darlehensweise Überlassung beweglicher Sachen einschließlich Wertpapiere gelten §§ 607 ff, für die leihweise Überlassung §§ 598 ff.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit.

Rn 49 Eine Eigentumsverletzung kann nach der Rspr auch die Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs einer Sache sein (BGHZ 55, 153, 159 f; 138, 230, 235 f mwN; VersR 18, 1067 Rz 31). Die Nutzung des Eigentums ist grds vom Eigentumsrecht und damit auch vom Schutz nach § 823 I erfasst. Problematisch ist aber die Grenzziehung zu reinen Vermögensschäden (bei bloßer Beei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Rücktritt.

Rn 6 Zur Rückgabe des Kaufgegenstands als Erg eines Wieder(ver)kaufs kann auch ein Rücktrittsrecht vereinbart werden. Gewollt wird dies nur dann sein, wenn über den Wieder(ver)kauf hinaus die typischen Rücktrittsfolgen wie Nutzungsersatz eintreten sollen (Ulbrich MDR 06, 1261).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. § 312.

Rn 9 Die in einer Überrumpelungssituation als Haustürgeschäfte zustande gekommenen Verträge sind zwar nicht als solche sittenwidrig. Der durch eine vorangegangene Täuschung erreichte Abschluss eines Haustürgeschäfts kann aber zusammen mit anderen Umständen als Indiz für die Sittenwidrigkeit des Vertrags gewürdigt werden (BGH NJW 88, 1375 [BGH 15.01.1988 - V ZR 183/86]).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Herausgabe.

Rn 2 Die Vorschrift greift ein, wenn der Schuldner aus schuldrechtlichem oder dinglichem Anspruch Herausgabe, also Übergabe der Sache an den Gläubiger, schuldet (vgl Köln DGVZ 83, 75). Auf Beseitigung oder Entfernung einer Sache gerichtete Titel werden demgegenüber nach § 887 vollstreckt (LG Stuttgart DGVZ 90, 122). Die Abgrenzung erfolgt durch Auslegung des Vollstreckungsti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Inhalt.

Rn 56 In einer Patronatserklärung verspricht der ›Patron‹ (zB die Konzernmuttergesellschaft) idR ggü dem Gläubiger (zB Bank) eines Dritten (zB der Tochtergesellschaft) – dem Protégé – ein bestimmtes Verhalten, das die Aussichten auf Vertragserfüllung ggü dem Gläubiger (zB Rückzahlung eines Kredits durch die Tochtergesellschaft an die Bank) verbessert (ausführlich BeckOGK/Har...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Eintrittsrecht.

Rn 14 Im Unterschied zum Vorkaufsrecht wird das Eintrittsrecht im Kaufvertrag mit dem Drittkäufer vereinbart: es gewährt dem Berechtigten unter dort zu regelnden Bedingungen das Recht auf Übertragung der Rechtsstellung des Drittkäufers. Die eher seltene Konstruktion wird va zugunsten von Familienangehörigen und Konzernunternehmen oder bei noch nicht feststehendem Enderwerber...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zuständigkeitsprüfung (Abs 2).

Rn 11 Der mit der Vorschrift verbundene partielle Ausschluss der Prüfung der Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts durch das Berufungsgericht dient der Verfahrensbeschleunigung und der Entlastung der Berufungsgerichte. Er greift allerdings nur ein, wenn das erstinstanzliche Gericht seine Zuständigkeit – ausdrücklich oder stillschweigend – bejaht hat. Hat es sie vernei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bewegliche Sachen.

1. Allgemeine Definition. Rn 8 § 650 erfasst nur die Herstellung oder Erzeugung beweglicher Sachen. Der Begriff der beweglichen Sache ist zwar für das Sachenrecht in § 90 legaldefiniert und umfasst neben vertretbaren und nicht vertretbaren Sachen nach § 90a auch Tiere. Beweglich sind nach der Rspr alle Sachen, die nicht Grundstück, den Grundstücken gleichgestellt (Erbbaurecht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gesellschaftsähnliche Rechtsverhältnisse.

1. Partiarische Rechtsverhältnisse. Rn 9 Partiarische Rechtsverhältnisse sind Austauschverträge, bei denen die Gegenleistung des einen Teils allein oder ua in einer Beteiligung am Gewinn oder Erfolg, welchen der Leistungsempfänger erzielt, besteht. Derartige Rechtsverhältnisse sind aufgrund ihrer Erfolgsabhängigkeit gesellschaftsähnlich, jedoch nicht selbst GbR. Die Gewinnerz...mehr